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Württemberg-Hohenzollern: Unterschied zwischen den Versionen
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Mit dem Ende des [[Zweiter Weltkrieg|Zweiten Weltkriegs]] im Jahr [[1945]] wurden die südlichen Teile der bisherigen Länder [[Baden]] und [[Württemberg]] französisch besetzt. Die Grenze wurde dabei so gezogen, dass alle Landkreise, die von der [[Bundesautobahn 8|Autobahn Karlsruhe–Stuttgart–München]] durchzogen wurden oder nördlich davon lagen, zur amerikanischen [[Besatzungszone]] kamen, alle Landkreise südlich davon zur französischen Besatzungszone. Aus dem französisch besetzten Südteil [[Württemberg]]s und den bis 1945 zu Preußen gehörenden ''Hohenzollerischen Landen'' (Regierungsbezirk Sigmaringen) wurde das Land Württemberg-Hohenzollern mit der Hauptstadt Tübingen gebildet. Hierzu gehörte auch der [[Landkreis Calw]] in seinen damaligen Grenzen, die auch die heutigen [[Enzkreis]]-Gemeinden [[Neuenbürg]], [[Straubenhardt]] (ohne [[Langenalb]]), [[Birkenfeld]] und [[Engelsbrand]] sowie den heutigen [[Keltern]]er Teilort [[Niebelsbach]] einschlossen. |
Mit dem Ende des [[Zweiter Weltkrieg|Zweiten Weltkriegs]] im Jahr [[1945]] wurden die südlichen Teile der bisherigen Länder [[Baden]] und [[Württemberg]] französisch besetzt. Die Grenze wurde dabei so gezogen, dass alle Landkreise, die von der [[Bundesautobahn 8|Autobahn Karlsruhe–Stuttgart–München]] durchzogen wurden oder nördlich davon lagen, zur amerikanischen [[Besatzungszone]] kamen, alle Landkreise südlich davon zur französischen Besatzungszone. Aus dem französisch besetzten Südteil [[Württemberg]]s und den bis 1945 zu Preußen gehörenden ''Hohenzollerischen Landen'' (Regierungsbezirk Sigmaringen) wurde das Land Württemberg-Hohenzollern mit der Hauptstadt Tübingen gebildet. Hierzu gehörte auch der [[Landkreis Calw]] in seinen damaligen Grenzen, die auch die heutigen [[Enzkreis]]-Gemeinden [[Neuenbürg]], [[Straubenhardt]] (ohne [[Langenalb]]), [[Birkenfeld]] und [[Engelsbrand]] sowie den heutigen [[Keltern]]er Teilort [[Niebelsbach]] einschlossen. |
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Nach Gründung der Bundesrepublik und einer Volksabstimmung am [[16. Dezember]] [[1951]] wurden am [[25. April]] [[1952]] die drei Länder [[Württemberg-Baden]], [[Baden (Südbaden)|Baden]] und Württemberg-Hohenzollern zum neuen Land [[Baden-Württemberg]] vereinigt. Auf dem vorherigen Gebiet von Württemberg-Hohenzollern wurde der Regierungsbezirk Südwürttemberg-Hohenzollern eingerichtet, aus dem mit der [[Kreisreform]] am [[1. Januar]] [[1973]] mit veränderten Grenzen der Regierungsbezirk Tübingen hervorging. |
Nach Gründung der Bundesrepublik Deutschland und einer Volksabstimmung am [[16. Dezember]] [[1951]] wurden am [[25. April]] [[1952]] die drei Länder [[Württemberg-Baden]], [[Baden (Südbaden)|Baden]] und Württemberg-Hohenzollern zum neuen Land [[Baden-Württemberg]] vereinigt. Auf dem vorherigen Gebiet von Württemberg-Hohenzollern wurde der Regierungsbezirk Südwürttemberg-Hohenzollern eingerichtet, aus dem mit der [[Kreisreform]] am [[1. Januar]] [[1973]] mit veränderten Grenzen der Regierungsbezirk Tübingen hervorging. |
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Version vom 28. August 2006, 20:19 Uhr
Württemberg-Hohenzollern ist ein ehemaliges deutsches Bundesland, das von 1945 bis 1952 existierte.
Geschichte
Mit dem Ende des Zweiten Weltkriegs im Jahr 1945 wurden die südlichen Teile der bisherigen Länder Baden und Württemberg französisch besetzt. Die Grenze wurde dabei so gezogen, dass alle Landkreise, die von der Autobahn Karlsruhe–Stuttgart–München durchzogen wurden oder nördlich davon lagen, zur amerikanischen Besatzungszone kamen, alle Landkreise südlich davon zur französischen Besatzungszone. Aus dem französisch besetzten Südteil Württembergs und den bis 1945 zu Preußen gehörenden Hohenzollerischen Landen (Regierungsbezirk Sigmaringen) wurde das Land Württemberg-Hohenzollern mit der Hauptstadt Tübingen gebildet. Hierzu gehörte auch der Landkreis Calw in seinen damaligen Grenzen, die auch die heutigen Enzkreis-Gemeinden Neuenbürg, Straubenhardt (ohne Langenalb), Birkenfeld und Engelsbrand sowie den heutigen Kelterner Teilort Niebelsbach einschlossen.
Nach Gründung der Bundesrepublik Deutschland und einer Volksabstimmung am 16. Dezember 1951 wurden am 25. April 1952 die drei Länder Württemberg-Baden, Baden und Württemberg-Hohenzollern zum neuen Land Baden-Württemberg vereinigt. Auf dem vorherigen Gebiet von Württemberg-Hohenzollern wurde der Regierungsbezirk Südwürttemberg-Hohenzollern eingerichtet, aus dem mit der Kreisreform am 1. Januar 1973 mit veränderten Grenzen der Regierungsbezirk Tübingen hervorging.