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Gemeindereform: Unterschied zwischen den Versionen

Von PFENZ
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Unter '''Gemeindereform''', auch "Kreis- und Gemeindereform" oder "Gebietsreform", versteht man die politischen Maßnahmen, mit denen die westlichen Bundesländer zwischen [[1967]] und [[1978]] die Zahl ihrer Gemeinden verringerten. Dies wurde teils durch Vereinbarungen zwischen den Gemeinden auf freiwilliger Basis , teils durch Hoheitsakte erreicht. In [[Baden-Württemberg]] herrschten Eingemeindungen und Gemeindezusammenschlüsse vor. Das Ziel dieser Maßnahmen waren unter anderem Einsparungen und Effizienzsteigerung der Kommunalverwaltung und weiterer Einrichtungen. Bei der Zusammenlegung annähernd gleich großer Gemeinden wurde meistens ein neuer Gemeindename eingeführt. Bei der Eingliederung kleinerer Gemeinden behielt die größere in der Regel ihren Namen.
Unter '''Gemeindereform''', auch "Kreis- und Gemeindereform" oder "Gebietsreform", versteht man die politischen Maßnahmen, mit denen die westlichen Bundesländer zwischen [[1967]] und [[1978]] die Zahl ihrer Gemeinden verringerten. Dies wurde teils durch Vereinbarungen zwischen den Gemeinden auf freiwilliger Basis , teils durch Hoheitsakte erreicht. In [[Baden-Württemberg]] herrschten Eingemeindungen und Gemeindezusammenschlüsse vor. Das Ziel dieser Maßnahmen waren unter anderem Einsparungen und Effizienzsteigerung der Kommunalverwaltung und weiterer Einrichtungen. Bei der Zusammenlegung annähernd gleich großer Gemeinden wurde meistens ein neuer Gemeindename eingeführt. Bei der Eingliederung kleinerer Gemeinden behielt die größere in der Regel ihren Namen.


In Baden-Württemberg wurde die Zahl der Kreise am 1. Januar [[1973]] von 63 auf 35 reduziert.
In Baden-Württemberg wurde die Zahl der Kreise am 1. Januar [[Ereignet::1973]] von 63 auf 35 reduziert.


== Siehe auch ==
== Siehe auch ==

Aktuelle Version vom 11. März 2019, 16:41 Uhr

Unter Gemeindereform, auch "Kreis- und Gemeindereform" oder "Gebietsreform", versteht man die politischen Maßnahmen, mit denen die westlichen Bundesländer zwischen 1967 und 1978 die Zahl ihrer Gemeinden verringerten. Dies wurde teils durch Vereinbarungen zwischen den Gemeinden auf freiwilliger Basis , teils durch Hoheitsakte erreicht. In Baden-Württemberg herrschten Eingemeindungen und Gemeindezusammenschlüsse vor. Das Ziel dieser Maßnahmen waren unter anderem Einsparungen und Effizienzsteigerung der Kommunalverwaltung und weiterer Einrichtungen. Bei der Zusammenlegung annähernd gleich großer Gemeinden wurde meistens ein neuer Gemeindename eingeführt. Bei der Eingliederung kleinerer Gemeinden behielt die größere in der Regel ihren Namen.

In Baden-Württemberg wurde die Zahl der Kreise am 1. Januar 1973 von 63 auf 35 reduziert.

Siehe auch

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