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Flößerei: Unterschied zwischen den Versionen

Von PFENZ
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Version vom 28. Februar 2010, 16:56 Uhr

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Pforzheimer Flößermarsch
Flößer an der Bogenbrücke
Die letzten Flößervorstände Gerwig, Christoph und Ludwig

Die Flößerei wurde lange Zeit auf Enz und Nagold betrieben, um Holz aus dem Nordschwarzwald Richtung Norden zu transportieren. Im Gedenken daran wird z. B. in Neuenbürg alle zwei Jahre ein Flößerfest gefeiert, in Pforzheim gibt es auf der Auerbrücke ein (umstrittenes) Flößerdenkmal.

Die Au, ein Stadtteil in der Stadtmitte Pforzheims, wird auch "Flößerviertel" genannt.

In Unterreichenbach wurde 1999 ein Flößermuseum eingerichtet, außerdem findet dort alle 3 Jahre ebenfalls ein Flößerfest, genannt Talhubenfest, statt.

Das Flößermuseum in Unterreichenbach informiert vorwiegend über die Flößerei an der Nagold und im Nordschwarzwald.

In Altensteig findet alle zwei Jahre das traditionelle Flößerfest an der Monhardter Wasserstube statt.

Geschichte Pforzheims Flößerei und Holzhandel

Die älteste deutsche Urkunde über die Regelung der Flößerei ist der Vertrag vom 17. Februar 1342 , welcher auf Anregung der freien Reichstadt Heilbronn zwischen dem zu Pforzheim wohnenden Markgrafen Rudolf IV. und dem Grafen Ulrich von Wirtemberg zu Stuttgart beschlossen wurde, und welcher den Betrieb der Flößerei auf der Enz, der Nagold, der Würm und dem Neckar regelte.

Baden besaß damals noch die waldreichen Ämter Liebenzell und Altensteig an der Nagold und an der unteren Enz das Amt Besigheim, hatte also an der Regelung der Flößerei ein großes Interesse. Die Hauptpunkte des Vertrages waren: 1. dass die Nagold und die Würm bis Pforzheim und die Enz bis Besigheim geöffnet werden, ebenso der Neckar bis Heilbronn, und dass diese Wasser für immer geöffnet bleiben. 2. Wer auf diesen Wassern flößen will, hat an den Wehren Zoll zu zahlen von jedem 100 Zimmerhölzer und von jedem 100 Dielen 4 bis 6 Heller und an einigen Wehren 10 Heller. Von diesen Zöllen sind Fluß- und Wehrbauten zu unterhalten und die “Floßgassen“ von durch Hochwasser hereingeschlepptem Geröll und größerem Gestein zu reinigen. Fuhr- und Handelsleute (Flößer und Holzhändler) haben auf den Flößen und auf dem Heimwege freies Geleit, sei es Krieg oder Frieden. Bezüglich des Wehrzolls zu Pforzheim heißt es: „da nah ze Pfortzheim von vier weren viertzig haller.“ Fortsetzung folgt!


Weblinks

Siehe auch