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Amtsgericht Pforzheim: Unterschied zwischen den Versionen

Von PFENZ
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Das '''Amtsgericht''' ist in Zivil-, Straf- und Familiensachen das Gericht der ersten Instanz.
Das '''Amtsgericht''' ist in Zivil-, Straf- und Familiensachen das Gericht der ersten Instanz.
Auch werden dort das Handels-, Vereins- und Güterrechtsregister geführt. Außerdem ist es Vollstreckungsgericht für Vollstreckungssachen für Schuldner mit Wohnsitz im Gerichtsbezirk.
Auch werden dort das Handels-, Vereins- und Güterrechtsregister geführt. Außerdem ist es Vollstreckungsgericht für Vollstreckungssachen für Schuldner mit Wohnsitz im Gerichtsbezirk.

Version vom 19. August 2009, 15:23 Uhr

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Das Amtsgericht ist in Zivil-, Straf- und Familiensachen das Gericht der ersten Instanz. Auch werden dort das Handels-, Vereins- und Güterrechtsregister geführt. Außerdem ist es Vollstreckungsgericht für Vollstreckungssachen für Schuldner mit Wohnsitz im Gerichtsbezirk.

Abteilungen

  • Verwaltung
  • Straf- und Jugendsachen
  • Familiengericht
  • Vormundschaftsgericht

Adresse

Amtsgericht Pforzheim
Lindenstraße 8
75175 Pforzheim
Telefon: (0 72 31) 30 90

Öffnungszeiten

  • Montag bis Donnerstag: 9:00 bis 11:30 Uhr und 14:00 bis 15:30 Uhr
  • Freitag: 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr

Weblink

Offizielle Webpräsenz „Amtsgericht Pforzheim”