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Oberamt Neuenbürg: Unterschied zwischen den Versionen

Von PFENZ
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== Historie ==
== Historie ==
; 1415 : Das Amt Neuenbürg wird zu einer Obervogtei erhoben mit einem adligen Obervogt und einem bügerlichen Untervogt.

; 1755 : Die Obervogtei wird zum Oberamt

; 1806 : Mit der Erhebung von [[Württemberg]] zum Königreich durch [[Napoléon Bonaparte]] und der folgenden Umstrukturierung wächst das Oberamt Neuenbürg um die ehemaligen Oberämter Liebenzell und Wildbad und dem Klosteramt Herrenalb.
; 1806 : Mit der Erhebung von [[Württemberg]] zum Königreich durch [[Napoléon Bonaparte]] und der folgenden Umstrukturierung wächst das Oberamt Neuenbürg um die ehemaligen Oberämter Liebenzell und Wildbad und dem Klosteramt Herrenalb.



Version vom 18. Dezember 2015, 21:20 Uhr

Das Oberamt Neuenbürg war ein württembergischer Verwaltungsbezirk dessen Existenz sich bis heute in einigen Eigenheiten der aktuellen Verwaltungsstrukturen niederschlägt. Das Oberamt grenzte im Westen, Norden und Osten an Baden.

Zum altwürttembergischen Oberamt gehörten die Orte Neuenbürg, Arnbach, Birkenfeld, Calmbach, Conweiler, Dennach, Dobel, Engelsbrand, Feldrennach, Gräfenhausen, Grunbach, Höfen, Kapfenhardt, Langenbrand, Obernhausen, Oberniebelsbach, Ottenhausen, Pfinzweiler, Rudmersbach, Salmbach, Schwann und Waldrennach.

Niebelsbach war zu dieser Zeit geteilt. Oberniebelsbach gehörte zum württembergischen Oberamt Neuenbürg, Unterniebelsbach bis 1803 zum Klosteramt Frauenalb, danach zu Baden. Die beiden Ortsteile wurden 1927 zur Gemeinde Niebelsbach zusammengelegt.

Historie

1415
Das Amt Neuenbürg wird zu einer Obervogtei erhoben mit einem adligen Obervogt und einem bügerlichen Untervogt.
1755
Die Obervogtei wird zum Oberamt
1806
Mit der Erhebung von Württemberg zum Königreich durch Napoléon Bonaparte und der folgenden Umstrukturierung wächst das Oberamt Neuenbürg um die ehemaligen Oberämter Liebenzell und Wildbad und dem Klosteramt Herrenalb.
1934
Auflösung der Oberämter durch die Reichsverwaltung; Umbenennung in Kreis Neuenbürg.
1938
Der Kreis Neuenbürg wird dem Landkreis Calw zugeordnet.
1973
Ein Teil des ehemaligen Gebiets (einschließlich Neuenbürg) wird dem neu geschaffenen Enzkreis zugeordnet.