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14. Jahrhundert, Herren von Stein zu Steineck |
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'''Biet''' ist die umgangssprachliche Bezeichnung für das ehemalige Herrschaftsgebiet der Herren von Gemmingen-Hagenschieß, das die heutigen Gemeinden [[Tiefenbronn]] und [[Neuhausen]] im [[Enzkreis]] sowie den heutigen [[Pforzheim]]er Stadtteil [[Hohenwart]] umfasste. |
'''Biet''' ist die umgangssprachliche Bezeichnung für das ehemalige Herrschaftsgebiet der Herren von Gemmingen-Hagenschieß, auch als '''Herrschaft Hagenschieß''' bezeichnet, das die heutigen Gemeinden [[Tiefenbronn]] und [[Neuhausen]] im [[Enzkreis]] sowie den heutigen [[Pforzheim]]er Stadtteil [[Hohenwart]] umfasste. |
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Im [[14. Jahrhundert]] unterstanden die Ortschaften des späteren Biet den Rittern von Stein zu Steineck, deren Burg in der Nähe der heutigen [[Burg Steinegg]] stand. Die Ritter von Stein waren Mitglieder des [[Schleglerbund]]es, der [[1395]] in [[Heimsheim]] den Grafen von [[Wirtemberg]] unterlag. Als Folge davon musste Wolf von Stein [[1407]] seine Herrschaft an die Herren von Gemmingen verkaufen. |
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Im 15. Jahrhundert kam Neuhausen an die reichsritterschaftliche Familie von Gemmingen, die sich im Laufe der Jahrhunderte in verschiedene Linien aufspaltete und wieder vereinigte. Neuhausen gehörte mit sieben weiteren Dörfern, darunter die unten genannten Ortsteile Hamberg, Schellbronn und Steinegg, zum sogenannten Gemmingischen Gebiet (kurz: Biet), über das der Ritterkanton Neckar und Schwarzwald die Steuer- und Militärhoheit ausübte. Obwohl auch die Markgrafschaft Baden landesherrliche Ansprüche erhob, beschränkte sich deren Einfluss auf Gesetzgebung und höchste Rechtsprechung. Die Sonderstellung des Gemmingischen Gebiets äußerte sich auch in der Konfessionszugehörigkeit: Während in den umliegenden Orten durch Baden oder Württemberg die Reformation eingeführt wurde, blieb die Familie von Gemmingen mit ihren Untertanen katholisch. Im Zuge der Mediatisierung geriet das Gebiet 1806 ganz unter badische Souveränität. 1839 verkaufte Freiherr Julius von Gemmingen auch seine grundherrlichen Rechte an Baden. - http://www.enzkreis.de/output/La1/141.99/179.259/tx/tx%7C179.1457/_/_.html |
Im 15. Jahrhundert kam Neuhausen an die reichsritterschaftliche Familie von Gemmingen, die sich im Laufe der Jahrhunderte in verschiedene Linien aufspaltete und wieder vereinigte. Neuhausen gehörte mit sieben weiteren Dörfern, darunter die unten genannten Ortsteile Hamberg, Schellbronn und Steinegg, zum sogenannten Gemmingischen Gebiet (kurz: Biet), über das der Ritterkanton Neckar und Schwarzwald die Steuer- und Militärhoheit ausübte. Obwohl auch die Markgrafschaft Baden landesherrliche Ansprüche erhob, beschränkte sich deren Einfluss auf Gesetzgebung und höchste Rechtsprechung. Die Sonderstellung des Gemmingischen Gebiets äußerte sich auch in der Konfessionszugehörigkeit: Während in den umliegenden Orten durch Baden oder Württemberg die Reformation eingeführt wurde, blieb die Familie von Gemmingen mit ihren Untertanen katholisch. Im Zuge der Mediatisierung geriet das Gebiet 1806 ganz unter badische Souveränität. 1839 verkaufte Freiherr Julius von Gemmingen auch seine grundherrlichen Rechte an Baden. - http://www.enzkreis.de/output/La1/141.99/179.259/tx/tx%7C179.1457/_/_.html |
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Version vom 3. September 2006, 09:15 Uhr
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Biet ist die umgangssprachliche Bezeichnung für das ehemalige Herrschaftsgebiet der Herren von Gemmingen-Hagenschieß, auch als Herrschaft Hagenschieß bezeichnet, das die heutigen Gemeinden Tiefenbronn und Neuhausen im Enzkreis sowie den heutigen Pforzheimer Stadtteil Hohenwart umfasste.
Geschichte
Im 14. Jahrhundert unterstanden die Ortschaften des späteren Biet den Rittern von Stein zu Steineck, deren Burg in der Nähe der heutigen Burg Steinegg stand. Die Ritter von Stein waren Mitglieder des Schleglerbundes, der 1395 in Heimsheim den Grafen von Wirtemberg unterlag. Als Folge davon musste Wolf von Stein 1407 seine Herrschaft an die Herren von Gemmingen verkaufen.
Quellen
- Pforzheim und der Enzkreis. Stuttgart und Aalen: Theiss, 1976, ISBN 3-8062-0144-7, S.64, 168, 262-263, 272-273
Weblink
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