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Margaretha von Pforzheim: Unterschied zwischen den Versionen

Von PFENZ
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K Lebensdaten insgesamt als überliefert gekennzeichnet, Formulierung zu alternativer Lesart
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'''Margaretha von Pforzheim''' (laut Überlieferung * [[1259]] oder [[1260]], † [[1. Juli]] [[1267]] in [[Pforzheim]]) wurde als angebliches Opfer eines von Juden ausgeführten Ritualmordes im späten Mittelalter als Märtyrerin verehrt. Ihre Legende fand 1816/18 unter dem Titel ''[[Das von den Juden getötete Mägdlein (Sage)|Das von den Juden getötete Mägdlein]]'' in Jacob und Wilhelm Grimms Sammlung ''Deutsche Sagen'' Eingang.
'''Margaretha von Pforzheim''' (laut Überlieferung * [[1259]] oder [[1260]], † [[1. Juli]] [[1267]] in [[Pforzheim]]) wurde als angebliches Opfer eines von [[Juden]] ausgeführten Ritualmordes im späten Mittelalter als Märtyrerin verehrt. Ihre Legende fand 1816/18 unter dem Titel ''[[Das von den Juden getötete Mägdlein (Sage)|Das von den Juden getötete Mägdlein]]'' in Jacob und Wilhelm Grimms Sammlung ''Deutsche Sagen'' Eingang.


Laut Zier, ''Geschichte der Stadt Pforzheim'', wurde die Geschichte des siebenjährigen Kindes Margaretha, das 1267 in Pforzheim von Juden ermordet worden sei, erstmals durch den belgischen Predigermönch Thomas von Cantimpré (1201 - 1270) schriftlich erwähnt, der sich auf die Berichte zweier Ordensbrüder gestützt haben soll. Zier stützt sich selbst wesentlich auf die unten zitierte Darstellung bei [[J. G. F. Pflüger]].
Laut Zier, ''Geschichte der Stadt Pforzheim'', wurde die Geschichte des siebenjährigen Kindes Margaretha, das 1267 in Pforzheim von Juden ermordet worden sei, erstmals durch den belgischen Predigermönch Thomas von Cantimpré (1201 - 1270) schriftlich erwähnt, der sich auf die Berichte zweier Ordensbrüder gestützt haben soll. Zier stützt sich selbst wesentlich auf die unten zitierte Darstellung bei [[J. G. F. Pflüger]].

Version vom 31. März 2007, 14:18 Uhr

Margaretha von Pforzheim (laut Überlieferung * 1259 oder 1260, † 1. Juli 1267 in Pforzheim) wurde als angebliches Opfer eines von Juden ausgeführten Ritualmordes im späten Mittelalter als Märtyrerin verehrt. Ihre Legende fand 1816/18 unter dem Titel Das von den Juden getötete Mägdlein in Jacob und Wilhelm Grimms Sammlung Deutsche Sagen Eingang.

Laut Zier, Geschichte der Stadt Pforzheim, wurde die Geschichte des siebenjährigen Kindes Margaretha, das 1267 in Pforzheim von Juden ermordet worden sei, erstmals durch den belgischen Predigermönch Thomas von Cantimpré (1201 - 1270) schriftlich erwähnt, der sich auf die Berichte zweier Ordensbrüder gestützt haben soll. Zier stützt sich selbst wesentlich auf die unten zitierte Darstellung bei J. G. F. Pflüger.

Der Leichnam des Mädchens wurde in der Schlosskirche in einem Steinsarg beigesetzt, dessen Aufschrift den 1. Juli 1267 (nach möglicher alternativer Lesart den 25. Juni 1260) als ihr Todesdatum nannte. Zu ihren Ehren wurde auf der Nordseite des Langhauses die Margarethenkapelle errichtet, auf deren Außenseite als Hinweis auf die Widmung ein symbolischer Judenkopf angebracht wurde.

Der - nach heutigem Verständnis absurde - Vorwurf eines jüdischen Ritualmordes steht in einer Reihe mit vergleichbaren Fällen, die ab dem 12. Jahrhundert, beginnend in England, in Europa auftraten. Den Hintergrund dazu bildete der Aberglaube, Juden würden mehr oder minder regelmäßig das Blut hierfür zu ermordender christlicher Kinder für magische Zwecke benutzen. (Siehe hierzu auch den Weblink zum Wikipedia-Artikel Ritualmordlegende.)

Darstellung bei J. G. F. Pflüger

Quelle: Johann Georg Friedrich Pflüger, Geschichte der Stadt Pforzheim, Pforzheim 1862, S. 87 - 90. Text gemeinfrei. Fußnoten im Original, vom Wikiautor neu nummeriert und ans Ende des zitierten Abschnitts gestellt. Originaltext in Fraktursatz; Antiquasatz im Original hier als Kursivschrift, Sperrdruck durch Fettschrift wiedergegeben.

Eine Sage.
Unter der Regierung Rudolfs I., nämlich im Jahr 1260 oder 1267, soll sich in Pforzheim eine Begebenheit zugetragen haben, welche in ältern Chroniken mit bald mehr, bald weniger wunderbaren Zuthaten erzählt wird. Da sie unzweifelhaft einen geschichtlichen Kern hat und einen Blick auf eine dunkle Schattenseite der damaligen Zeit eröffnet, so möge eine kurze Erzählung derselben auch hier ihre Stelle finden.[1]
Ein altes Weib – so lautet die Geschichte – verkauft aus schnöder Gewinnsucht ein siebenjähriges Mägdlein, mit Namen Margaretha, an die Juden. Diese verstopfen ihm den Mund, öffnen ihm die Adern und umwinden es, um sein Blut aufzufangen, mit Tüchern. Nachdem das Kind unter der Marter gestorben war, wird es von den Juden unterhalb des Schleifthors in die Enz geworfen und mit einer Menge von Steinen beschwert. Nach einigen Tagen reckt es die eine Hand in die Höhe. Die Schiffer eilen voll Schrecken hinzu und zeigen das merkwürdige Ereigniß in der Stadt an. Der Markgraf kommt selbst herbei, und als das Kind aus dem Wasser gezogen wird, richtet es sich auf, bietet dem Fürsten die Hand und fordert ihn zur Rache auf. Darauf sinkt es wieder todt zurück. Man wirft nun einen Verdacht auf die Juden, und läßt sie zusammenfordern; und wie sie sich dem Leichnam nähern, fangen die Wunden von Neuem an zu bluten.[2] Darauf hin gestehen die Juden die Greuelthat, das alte Weib ebenfalls, und werden nun allesamt theils gerädert, theils gehenkt. Der Leichnam des Kindes, das vom Volke als Märtyrerin betrachtet wird, kömmt in einen steinernen Sarg, der in der Schloßkirche beigesetzt wird und die Aufschrift erhält: Margaretha a Judacis occisa ob.(iit) feliciter Anno Domini MCCLXVII Cal. Jul. fer. VI., d. h. „Margaretha, von den Juden umgebracht, starb seliglich am Freitag den 1. Juli 1267.“[3] Sämmtlichen Schiffern aber verlieh der Markgraf zur Belohnung für das Auffinden des Kindes und zugleich als beständige Erinnerung an dieses wunderbare Ereigniß für sich und ihre Nachkommen auf ewige Zeiten die Wachtfreiheit in der Stadt Pforzheim, zugleich aber auch das Vorrecht, daß alle Jahre am Frühjahrsmarkt 24 Schiffer mit klingendem Spiel und Ober- und Untergewehr auf dem Markte aufziehen und an diesem Tage die Stadt allein bewachen, sowie für Sicherheit des Marktes sorgen durften.
Zur Ergänzung obiger Wundergeschichte wird weiter erzählt,[4] daß nach einer Aufzeichnung im Heiligenbuch des Dominikanerinnenklosters das Grab des Kindes im Jahr 1507 im Beisein des Kardinals Bernhardinus geöffnet und der Leichnam noch ganz unverwest gefunden worden sei. Im Jahr 1647 hätte man denselben jedoch in einem andern Zustande, nämlich ganz dürr, doch so, dass man die Nägel noch hätte wahrnehmen können, und mit abgesondertem Haupte im Sarge angetroffen, und sei der Leichnam so nach Baden gebracht worden.
Die ganze Geschichte von dem „durch die Juden getödteten Mägdlein“ ist ein wunderliches Gemisch von richtigen Angaben und abergläubigen Zuthaten. Daß der Mord, abgesehen von allen Nebenumständen, eine geschichte Thatsache ist, läßt sich wohl nicht bezweifeln, da der steinerne Sarg, der den Leichnam des gemordeten Kindes barg, in der Schloßkirche noch aufbewahrt und als solcher bezeichnet wird. Er steht rechts vom Haupteingang an der Wand. Die Inschrift, die übrigens nicht in den Sarg eingehauen, sondern darauf gemalt ist, kann nicht mehr entziffert werden, wenn sich auch noch einzelne Buchstaben derselben erkennen lassen. (Ein anderer, aber größerer steinerner Sarg mit Deckel steht neben dem des Kindes.) Sodann war es in jenen Zeiten gar nichts Seltenes, daß man die Juden der Ermordung von Christenkindern beschuldigte, angeblich, weil sie das Blut derselben zu magischen Zwecken mißbrauchen wollten. Solche Fälle ereigneten sich nicht nur in Pforzheim, sondern auch in noch andern Orten. [...]
Was nun den Zusammenhang betrifft, in welchen die Pforzheimer Flößerzunft mit dieser Wundergeschichte gebracht wird, so ist so viel richtig, daß die Flößer bis auf die neuere Zeit allerdings wachtfrei waren und von ihrem Ehrenrecht, am Märzmarkt öffentlich aufziehen und die Stadt bewachen zu dürfen, unausgesetzt Gebrauch machen. Der uralte Flößermarsch, der jedes Mal beim Aufzug geblasen wurde, hat sich bei Vielen noch in lebendiger Erinnerung erhalten.[5] Ob solcher Gebrauch sammt Wachtfreiheit sich wirklich von oben erzähltem Ereigniß herschrieb, müssen wir dahin gestellt sein lassen. Daß übrigens im 13. Jahrhundert schon eine geordnete Flößerzunft in Pforzheim bestand, ist sehr wahrscheinlich, wenn auch die Urkunden erst im folgenden Jahrhundert über das Floßwesen jener Zeit helleres Licht verbreiten.[6] Die Flößerei ist jedenfalls in Pforzheim sehr alt [...], und mag den frühesten eigenthümlichen Nahrungszweig der Bewohner gebildet haben.
Fußnoten
[1] Quellen für dieselbe sind: Sachs, II., 16, der aber seinen Gewährsmann, den Thom. Cantipratanus (L. II, Miraculorum et Memorabilium sui temporis) zitirt, welcher wiederum erzählt, daß er die Geschichte aus dem Munde zweier Ordensbrüder vernommen. Man sieht, daß viel "Hörensagen" dabei ist.
[2] Der Glaube, daß die Wunden eines Gemordeten wieder zu fließen anfingen, wenn der Mörder in die Nähe des Leichnams komme oder ihn berühre, war im Mittelalter allgemein verbreitet, und diente sogar als Mittel, um die Schuld oder Unschuld dessen, der eines Mordes bezichtigt war, an den Tag zu bringen. Man nannte ein solches Verfahren auch das Bahrrecht.
[3] Von der Jahrzahl MCCLXVII kann übrigens das VII. auch zu Cal. Jul. gehören; dann wäre der Mord am 25. Juni 1260, (der auch ein Freitag war,) erfolgt.
[4] Von Gamans; ebenso in Maji vita Reuchlini, p. 109 seq.
[5] Verfasser dieser Geschichte hat sich diesen Marsch von einem alten Flößer vorpfeifen lassen und ihn in folgender Weise notirt: (Bild folgt)
[6] Auf eine Spur von Flößerei stößt man in einer Herrenalber Klosterurkunde vom 28. März 1294.

Literatur

  • Hans Georg Zier: Geschichte der Stadt Pforzheim, Konrad Theiss Verlag Stuttgart 1982, ISBN 3-8062-0234-6, S. 38 - 40
  • S. F. Gehres: Pforzheims kleine Chronik. Ein Beytrag zur Kunde deutscher Städte und Sitten, Memmingen 1792; 2. vermehrte Aufl. Karlsruhe 1811, S. 18 - 24
  • Jacob und Wilhelm Grimm, Deutsche Sagen, Kassel 1816/18, Nr. 354 (auf Projekt Gutenberg-DE)

Weblinks