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Margarethe Buchter: Unterschied zwischen den Versionen

Von PFENZ
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Das Sondergericht Mannheim verurteilte sie zu 3 Monaten Gefängnis, nach anderer Quelle: das Sondergericht Stuttgart, das in [[Neuenbürg]] tagte, zu 2 Monaten. Vom [[1. Dezember]] 1937 bis [[2. Januar]] [[1938]] in Bruchsal inhaftiert. Dannach vom [[2. Januar]] 1938 bis [[1. März]] 1938 im Frauengefängnis Gotteszell.
Das Sondergericht Mannheim verurteilte sie zu 3 Monaten Gefängnis, nach anderer Quelle: das Sondergericht Stuttgart, das in [[Neuenbürg]] tagte, zu 2 Monaten. Vom [[1. Dezember]] 1937 bis [[2. Januar]] [[1938]] in Bruchsal inhaftiert. Dannach vom [[2. Januar]] 1938 bis [[1. März]] 1938 im Frauengefängnis Gotteszell.


[[Kategorie: NS-Gegner]]
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[[Kategorie:Frau]]
[[Kategorie:Zeuge Jehovas]]

Version vom 11. November 2018, 09:57 Uhr

Margarete Buchter wurde wegen Betätigung für die Zeugen Jehovas/Ernste Bibelforscher im November 1937 verhaftet.

Leben

Das Sondergericht Mannheim verurteilte sie zu 3 Monaten Gefängnis, nach anderer Quelle: das Sondergericht Stuttgart, das in Neuenbürg tagte, zu 2 Monaten. Vom 1. Dezember 1937 bis 2. Januar 1938 in Bruchsal inhaftiert. Dannach vom 2. Januar 1938 bis 1. März 1938 im Frauengefängnis Gotteszell.