Feier mit! 20 Jahre Pfenz!

Jubiläumsfeier am Montag 18.5. 18:30 und Samstag 23.5. 14:00
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Datei Diskussion:Bad Herrenalb 1935 2.JPG: Unterschied zwischen den Versionen

Von PFENZ
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zweifelhafte Lizenz
 
am ehesten {{PD unklar}}
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Juristisch mehr als fragwürdig. Das Thema Lizenz sollte hier ernsthafter bedacht werden. --[[Spezial:Beiträge/217.233.169.193|217.233.169.193]] 17:00, 23. Jul. 2011 (CEST)
Juristisch mehr als fragwürdig. Das Thema Lizenz sollte hier ernsthafter bedacht werden. --[[Spezial:Beiträge/217.233.169.193|217.233.169.193]] 17:00, 23. Jul. 2011 (CEST)

: Sehe ich im Wesentlichen auch so. Urheber ist der Fotograf. Das Einscannen und die Bildbearbeitung begründet soviel ich weiß nach überwiegender Rechtsmeinung kein eigenes Urheberrecht, da hier die nötige Schöpfungshöhe fehlt (siehe [http://de.wikipedia.org/wiki/Bildrechte#Zweidimensionale_Vorlagen Wikipedia zu Bildrechten]). Eine noch passendere Vorlage wäre hier <nowiki>{{PD unklar}}</nowiki>. Wurde die Postkarte anonym veröffentlicht, wäre das Urheberrecht meines Wissens tatsächlich inzwischen abgelaufen; andernfalls besteht bei einem Bild von 1935 jedoch eine durchaus ernstzunehmende Wahrscheinlichkeit, dass der Fotograf vor weniger als 70 Jahren verstorben ist.
: -- [[Benutzer:Svenman|Sven Manias]] 19:22, 25. Jul. 2011 (CEST)

Version vom 25. Juli 2011, 17:22 Uhr

Irgend was stimmt hier nicht.

In der Bildbeschreibung steht:

Dieses Bild wurde vom Urheber nur für die Verwendung im Stadtwiki Pforzheim-Enz zur Verfügung gestellt.

Und es steht auch da: Fotograph unbekannt.

Fazit: Der Urheber ist unbekannt und hat dieses Bild deshalb auch nicht für das Stadtwiki bereitgestellt, nur der Hochlader tut (in Punkto Lizenzvergabe) so als ob er Urheber wäre. Hoffentlich ist das Urheberrecht wenigstens wirklich abgelaufen. Dann wäre das Bild vermutlich {{PD}}.

Juristisch mehr als fragwürdig. Das Thema Lizenz sollte hier ernsthafter bedacht werden. --217.233.169.193 17:00, 23. Jul. 2011 (CEST)

Sehe ich im Wesentlichen auch so. Urheber ist der Fotograf. Das Einscannen und die Bildbearbeitung begründet soviel ich weiß nach überwiegender Rechtsmeinung kein eigenes Urheberrecht, da hier die nötige Schöpfungshöhe fehlt (siehe Wikipedia zu Bildrechten). Eine noch passendere Vorlage wäre hier {{PD unklar}}. Wurde die Postkarte anonym veröffentlicht, wäre das Urheberrecht meines Wissens tatsächlich inzwischen abgelaufen; andernfalls besteht bei einem Bild von 1935 jedoch eine durchaus ernstzunehmende Wahrscheinlichkeit, dass der Fotograf vor weniger als 70 Jahren verstorben ist.
-- Sven Manias 19:22, 25. Jul. 2011 (CEST)