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Reichsdeputationshauptschluss: Unterschied zwischen den Versionen
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Der '''Reichsdeputationshauptschluss''' war ein Beschluss der letzten Sitzung des Immerwährenden Reichstags am 25. Februar [[1803]] in Regensburg. Der Hauptschluss ist das letzte große Gesetz des [[Heiliges Römisches Reich Deutscher Nation|Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nation]]. |
Der '''Reichsdeputationshauptschluss''' war ein Beschluss der letzten Sitzung des Immerwährenden Reichstags am 25. Februar [[1803]] in Regensburg. Der Hauptschluss ist das letzte große Gesetz des [[Heiliges Römisches Reich Deutscher Nation|Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nation]]. |
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Version vom 26. August 2006, 18:09 Uhr
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Der Reichsdeputationshauptschluss war ein Beschluss der letzten Sitzung des Immerwährenden Reichstags am 25. Februar 1803 in Regensburg. Der Hauptschluss ist das letzte große Gesetz des Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nation.
Die französischen Revolutionskriege hatten die französische Ostgrenze bis zum Rhein hin verschoben und damit zahlreiche deutsche Fürsten um ihre linksrheinischen Besitzungen gebracht. Im Reichsdeputationshauptschluss wurde festgesetzt, dass diese durch kirchliche (Säkularisation) und weltliche Reichsstände (Mediatisierung) abgefunden werden sollten. Dazu wurden die meisten geistlichen Fürstentümer und die meisten freien Reichsstädte aufgelöst und den benachbarten großen Fürstentümern zugeschlagen. Zugleich erhielten unter anderen die Fürsten Württemberg und Baden die Kurwürde der erloschenen Kurfürstentümer Köln, Trier und Pfalz.
Die Säkularisation und die anschließende Mediatisierung veränderten das Deutsche Reich völlig. Die Fürstentümer Baden und Württemberg konnten dadurch große Gebietsgewinne verbuchen, waren im Gegenzug jedoch zur Loyalität gegenüber Napoleon verpflichtet.