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Benutzer Diskussion:Friedel

Von PFENZ

Letzter Kommentar: 11. Juli 2010 von CorneliusWasmund in Abschnitt FotoCamp
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Hallo Friedel, beim Überarbeiten von Bahnhofstraße bin ich darauf gestoßen, dass Bild:0 impression mittwoch.jpg als Illustration passen würde. Prinzipiell kann das Bild unter diesem Dateinamen aber ja wohl irgendwann mal ausgetauscht werden, nehme ich an. Gibt es von diesem Bild noch eine anders benannte und evtl. auch größere Version (gefunden habe ich auf Spezial:Imagelist keine)?

Siehe außerdem auch Diskussion:Polizei.

-- Svenman 00:32, 10. Okt 2006 (CEST)

Die "Impressionen" für die Tage hab ich auch noch in größerem Format. Werde schauen, dass ich diese als ordentliche (d.h. in Artikeln verwendbare) Bilder nachreiche. Es tut mir leid, dass es noch ein bischen dauern wird. Ich muss die Bilder heraussuchen und derzeit ist es bei mir die mögliche Wiki-Zeit sehr knapp - bin beruflich sehr stark eingespannt. --Friedel 06:52, 10. Okt 2006 (CEST)


Wappen im Allgemeinen

Vorbemerkung: Der Text wurde von mir am 01.07.2007 letzmalig geändert und ergänzt. So soll er nun endgültig stehenbleiben. (Änderungen: Ausführungen zu den Wappen ehemaliger Gemeinden ergänzt, kleine Schreibfehler verbessert und Überflüssiges entfernt.)


Durch die verschiedenen Textbausteine bei den Wappen der Städte Pforzheim und Mühlacker einerseits und dem Enzkreis andererseits bin ich nochmals auf die Thematik aufmerksam geworden.

Das deutsche Wappenrecht ist wirklich nicht ganz einfach. Ich habe bei mir im Büro extra einen Ordner dazu stehen, wobei das hiesige Problem mit den Wappen in Wikis natürlich recht neu ist. Sprich, auch in meinen Akten findet sich keine allumfassende Lösung für die Frage. Ich nehme an, Du kennst sicher den "internen" Wikipedia-Artikel zum Wappenrecht(http://de.wikipedia.org/wiki/Wikipedia:Wappen). Da wird das Problem aufgezeigt, wobei der erste Absatz sicher auch strittig gesehen werden kann - und das ist das Problem. Wappen sind lt. dem Artikel bei Wikipedia "amtliche Werke im Sinne des § 5 Urheberrechtsgesetz (UrhG)".

Der Gesetzeswortlaut besagt aber nur Folgendes:

1) Gesetze, Verordnungen, amtliche Erlasse und Bekanntmachungen sowie Entscheidungen und amtlich verfasste Leitsätze zu Entscheidungen genießen keinen urheberrechtlichen Schutz.

(2) Das gleiche gilt für andere amtliche Werke, die im amtlichen Interesse zur allgemeinen Kenntnisnahme veröffentlicht worden sind, mit der Einschränkung, daß die Bestimmungen über Änderungsverbot und Quellenangabe in § 62 Abs. 1 bis 3 und § 63 Abs. 1 und 2 entsprechend anzuwenden sind.

Mir ist bisher lediglich ein Gerichtsurteil bekannt (http://www.olg-koeln.nrw.de/home/presse/archiv/urteile/2000/6u21-00.htm), welches sich mit der Frage auseinandersetzt, ob "Wappen" beziehungsweise "Darstellungen in Wappen" auch darunter Fallen. Denn vom reinen Gesetzeswortlaut werden Wappen nicht erfasst. Leider wird diese Frage bei Wikipedia nicht weiter thematisiert, eventuell auch, um endlich mal einen Knopf an diese leidige Diskussion zu bekommen.

Mit Ausnahme des erwähnten Kölner Urteils - wobei die Aussage im Urteil auch nicht eindeutig ist - gibt es wohl keine einschlägige Rechtsprechung zu der Frage, ob Gemeindwappen amtliche Werke sind, die im amtlichen Interesse zur allgemeinen Kenntnisnahme veröffentlich worden sind. Das Urteil des OLG Köln besagt zwar, dass auch "Darstellungen in Gemeindewappen" zu amtlichen Werken zählen können (!), setzt sich aber kritisch mit der Frage der Veröffentlichung im amtlichen Interesse zur allgemeinen Kenntnisnahme auseinander.

Auch bezüglich der "Herkunft des amtlichen Werks von einer Verwaltungsbehörde" könnte es bezüglich historischer Wappen Schwierigkeiten geben.

Die Fachliteratur sieht dennoch "Wappen und Hoheitszeichen" als unter den Wortlaut des § 5 Abs. 2 UrhG fallend an (siehe z.B. Schulze/Dreier, Kommentar zum Urheberrechtsgesetz, Urheberrechtswahrnehmungsgesetz und Kunsturhebergesetz).

Sollte man nun der Ansicht folgen, dass Wappen amtliche Werke im Sinne von § 5 UrhG sind, kommt man noch zum Urheberrecht bezüglich des Schöpfers des Wappens, zum Namensrecht und zum Recht auf Führung von Hoheitszeichen.

Das Urheberrecht gegenüber dem Erschaffer des Wappens sollte eigentlich zumindest bei historischen Wappen keine Probleme bereiten. Selbst durch kleine neuere Veränderungen in den Wappen dürfte in der Regel noch nicht die nötige Schöpfungshöhe für das Entstehen eines "Schutzes" erreicht werden. Der Artikel bei Wikipedia bzgl. der Darstellung unter einer entsprechenden Lizenz für die anhand einer Blasonierung selbst gestaltete Abbildung scheint mir persönlich etwas zu weit zu gehen. Aber ich bin gerne offen für andere Ansichten ;-) Was die Rechte der Gemeinden selbst angeht, ist es bei Wikipedia sehr gut beschrieben. Soviel zum Urheberrecht.

Das Namensrecht (§ 12 BGB; in Baden-Württemberg auch in Verbindung mit § 6 Gemeindeordnung) dürfte dafür sprechen, dass eine Genehmigung für die Darstellung von Wappen durch die betreffenden Gebietskörperschaften in Wikis benötigt wird. Denn die Gemeinden alleine sind zu deren Verwendung befugt. Dem dürfte aber das Zitierrecht (§ 51 UrhG) entgegenstehen. Zu beachten ist bei § 51 UrhG, dass es sich um ein selbständiges wissenschaftliches Werk handeln muss, wobei die Frage ist, ob der Artikel oder das Wiki insgesamt das Werk ist beziehungsweise sein muss.

Das heißt, zwingend dürfte die Genehmigung der Gebietskörperschaft wohl nicht sein, aber auf jeden Fall sinnvoll, um Schwierigkeiten zu vermeiden.

Wenn eine Gemeinde es nicht möchte, dann lieber darauf verzichten. Dies gilt natürlich auch im Hinblick darauf, dass mancher eine Zuordnung von Wappen zu § 5 UrhG ablehnen könnte. Das Problem dürfte jedoch oftmals eher sein, dass sich die betreffenden Mitarbeiter mit "Wikis" und deren Sinn und Zweck gar nicht richtig auskennen. Das ist dann in etwa so, wie bei einem Richter, der in Sachen Internet sinngemäß offen und ehrlich sagte: "Ich habe keine Ahnung vom Internet" und dann ein Urteil zum Internetrecht sprach.

Das Hoheitsrecht ist für Gemeinden in Verbindung mit dem Namensrecht zu sehen, für den Bund und die Länder gilt § 124 Ordnungswidrigkeitengesetz.

Interessant ist in diesem Zusammung auch die "Diskussion" hier: http://www.juraforum.de/forum/archive/t-39409/stadtwappen-auf-website-benutzen.

Bei den Wappen nicht mehr vorhandener Gemeinden dürfte die Rechtslage zum Teil wohl auch von den einzelnen Eingemeindungsverträgen abhängen. Das heißt, es ist zu klären, ob die Gemeinde, die Rechtsnachfolgerin ist, das Recht auf Führung des Wappens mit übernommen hat. Der Kommentar Kunze/Bronner/Katz zur Gemeindeordnung sieht dies aus anderen Gründen kritisch. Laut einer Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums dürfen nämlich "Ortsteile keine eigenen Wappen führen, auch wenn es sich um früher selbständige Gemeinden handelt". Das schließt aber ein (Besitz-)Recht der Gemeinden auf die Wappen nicht unbedingt aus. Alternativ könnten die Wappen jedoch eventuell auch erloschen sein, was meines Erachtens in der Regel eher zu bejahen sein dürfte. Wenn beispielsweise eine wappenführende Familie ausstirbt, erbt ein Dritter (z.B. ein Freund) oder gar des Fiskus (wenn keine Erben vorhanden) wohl auch nicht das Familienwappen. Das ein Nutzungsrecht an einem Wappen vererbt werden kann (z.B. wie bei Kunstwerken), ist mir bisher noch nicht bekannt. Aber wer weiß, was die Rechtssprechung dazu sagen würde. Eine Ausnahme dürfte eventuell bei modernen Wappen gelten, wo die Erben des Wappen-Künstlers Ansprüche haben könnten. Bei ehemaligen Gemeinden dürfte dies jedoch wohl nur in ganz wenigen Einzelfällen vorkommen.

Die Problematik alter Familienwappen, die Gemeinden in identischer Form übrigens nur mit Zustimmung der wappenberechtigten Familie als Ortswappen führen dürfen, ist bei den Wappen ehemaliger Gemeinden gegebenenfalls mit zu beachten. Sie könnten nämlich als Familienwappen noch vorhandenen sein und - falls als Gemeindewappen erloschen - hätten nur die rechteinhabenden Familien Rechte an den Wappen.

Es bleibt festzustellen, dass die Thematik der Wappennutzung in Wikis bei Wikipedia und anderswo im Netz wohl schon des Öfteren diskutiert wurde. Mangels eindeutiger gesetzlicher Regelungen oder Urteile gibt es aber derzeit wohl keine "einzig richtige Lösung" ;-).

Eigentlich sollte man doch immer versuchen eine für alle sinnvolle Lösung zu finden, anstatt sich an irgendwelchen Paragraphen entlangzuhangeln. Dabei ist es vielleicht auch sehr wichtig zu betonen, dass Wikis quasi eine Art Lexikon und kein kommerzielles Werk darstellen.

So, dass ist jetzt ein halber Aufsatz geworden. ;-)

Viele Grüße Daniel (Mühlacker)

Bilder Leseladen und Thomaskirche

Hallo Friedel, kannst du Bild:PF-Leseladen 1 Dez07.png, Bild:PF-Leseladen 2 Dez07.png und Bild:PF-Leseladen 3 Dez07.png eventuell als JPEGs einstellen? Dann werden die Dateien bestimmt deutlich kleiner. Wo ich gerade dabei bin: Bild:PF Thomaskirche 1.JPG, Bild:PF Thomaskirche 2.JPG und Bild:PF Thomaskirche 3.JPG haben fürs Wiki eine unnötig hohe Auflösung, die lassen sich auch kB-sparender hinbekommen.
-- Gruß, Svenman 08:09, 12. Dez. 2007 (CET)

Thomaskirchenbilder sind verkleinert, Leseladenbilderkonvertierung folgt. --Friedel 19:38, 28. Dez. 2007 (CET)

Wahlkampf

Hallo Friedel, ich habe gerade nachgeschaut wer den Link ursprünglich mal gesetzt hat. Das müßtest du gewesen sein. Schau dir mal bitte an was ich geschrieben hatte ob das das war was du ursprünglich mal dachtest. Ich weiß ich hatte noch nicht von allen Parteien die Infos zusammen, allerdings gestalltet sich das bei manchen auch nicht ganz so leicht über Ihre Webseiten. Bis zur Endgültigen Klärung der Sache werde ich keine weiteren Artikel mehr anlegen, bin aber danach gerne bereit auf die neutralität bei dem ganzen zu achten und auch sofern auffindbar von allen Parteien die Daten einzupflegen. Mein eigener Hintergrdanke bei der ganzen Sache war nicht Wahlwerbung zu machen, sondern eine Informationsseite für interesierte Bürger zu machen und im gleichen Maße Informationen aller Parteien bereitzustellen, wie ich es auch schon beim Gärtnertreffen im Havanna Dir und den anderen Teilnehmern mitgeteilt habe. Liebe Grüße --Celia 19:26, 15. Dez. 2008 (UTC)Beantworten

Hallo Celia, der Wahlkampf oder jetzt Wahl Artikel kommt ursprünglich nicht von mir. Ich dachte beim Gärtner-Treff an allgemeine Infos zu Wahlen in der Region (Was wird gewählt, wo wird gewählt, wie wird gewählt) und Links zu Ergebnisse (Zusammensetzung von Parlamenten/Räten/Regierungen). Als interessierter Wähler fände ich eine (geschützte) Selbstdarstellung der zur Wahl stehenden Parteien auch interessant. Ich bring den Gedanken mal in die Löschdiskussion bzw. ins Forum ein.

FotoCamp

Hallo Friedel, ich bin beeindruckt woher du die Zeit für die ganzen Projekte nimmst Stadtwiki:Projekte/FotoCamp. Weiter so! --Cornelius Wasmund Diskutiere mit mir! Stadtwiki:Hilfe 08:50, 7. Jul. 2010 (UTC)Beantworten

Wenn du moechtest, darfst du die Auszeichnung gern auf deine Benutzerseite kopieren :) Gruß --Cornelius Wasmund Diskutiere mit mir! Stadtwiki:Hilfe 17:20, 11. Jul. 2010 (UTC)Beantworten
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gez. --Cornelius Wasmund 17:20, 11. Jul. 2010 (UTC)Beantworten