Feier mit! 20 Jahre Pfenz!
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Harry Wörz
Harry Wörz (* 3. Mai 1966 in Birkenfeld) ist ein Bauzeichner aus dem Birkenfelder Teilort Gräfenhausen. Ihm wird versuchter Totschlag an seiner Ehefrau vorgeworfen, was er von Anfang an bestritt und bestreitet. Die Klärung dieses Tatvorwurfs beschäftigt seit Jahren bis heute die Gerichte; ein bereits ergangenes Urteil wurde wieder aufgehoben.
Die Tat
Harry Wörz' von ihm getrennt lebende Ehefrau, die damals 26 Jahre alte Polizistin Andrea Wörz, wurde in der Nacht zum 29. April 1997 in ihrer Birkenfelder Wohnung beinahe erdrosselt. Sie überlebte, ist seitdem aber schwerst hirngeschädigt und nicht fähig, Angaben zur Tat zu machen.
Prozessgeschichte
Am folgenden Tag wurde Harry Wörz als Tatverdächtiger verhaftet. Das Landgericht Karlsruhe verurteilte ihn am 16. Januar 1998 in einem Indizienprozess wegen versuchten Totschlags zu einer Freiheitsstrafe von elf Jahren.
Danach führten die Eltern des Opfers vor einer Zivilkammer des Karlsruher Landgerichts einen Schmerzensgeldprozess gegen Harry Wörz. In diesem Verfahren konnte Wörz' Verteidigung das Gericht davon überzeugen, dass ihm die Tat nicht zweifelsfrei nachzuweisen sei, so dass die Klage abgewiesen wurde.
Als Folge davon ordnete das Oberlandesgericht Karlsruhe Ende 2001 in der Strafsache Wörz ein Wiederaufnahmeverfahren an und setzte Harry Wörz, der bis dahin vier Jahre und sieben Monate in Haft verbracht hatte, auf freien Fuß. In diesem Wiederaufnahmeverfahren, das ab dem 30. Mai 2005 vor dem Landgericht Mannheim geführt wurde, wurde er am 6. Oktober 2005 wegen Mangels an Beweisen freigesprochen.
In einer Pressekonferenz am 11. Oktober 2005 räumte die Pforzheimer Polizei Ermittlungsfehler ein, wies jedoch den Vorwurf von sich, einseitig ermittelt zu haben. Man sei kurz nach der Tat noch davon ausgegangen, dass das Opfer seinen Angreifer würde nennen können. Kritik an der Ermittlungsarbeit der Polizei war unter anderem vor dem Hintergrund laut geworden, dass nicht nur Andrea Wörz und ihr Vater, sondern auch ihr Geliebter, der anfänglich ebenfalls als tatverdächtig galt, Polizisten waren.
Nachdem die Staatsanwaltschaft und die Nebenklage gegen den Freispruch vom 6. Oktober 2005 Revision eingelegt hatten, hob der Bundesgerichtshof in einer Entscheidung vom 16. Oktober 2006 das Urteil des Wiederaufnahmeverfahrens auf. In der Zwischenzeit waren mehrere Zeugen, die zur Entlastung von Harry Wörz ausgesagt hatten, wegen Falschaussagen verurteilt worden.
Das Wiederaufnahmeverfahren muss nun vor einer anderen Strafkammer des Landgerichts neu aufgerollt werden.
Unterstützung für Harry Wörz
Aufsehen erregte der Fall auch dadurch, dass Harry Wörz von Anfang an von einem großen, von seiner Unschuld überzeugten Freundeskreis in der Öffentlichkeit unterstützt wurde und wird (siehe auch die Webpräsenz "Harry Wörz" unter Weblinks).
Während der gesamten Zeit bis zu dessen Tod 2006 wurde Harry Wörz vom Gräfenhausener Pfarrer Peter Knop intensiv betreut.
Weblinks
- Offizielle Webpräsenz „Harry Wörz”
- zdf.de: Unschuldig im Gefängnis? Der Fall Harry W. wird wieder aufgerollt (7. September 2003)
- swr.de: Freispruch für Harry Wörz nach jahrelanger Haft (6. Oktober 2005)
- swr.de: Polizei gibt Ermittlungsfehler im Fall Wörz zu (12. Oktober 2005)
- Andrea hat lebenslänglich bekommen, Artikel des Pforzheimer Kuriers vom 4. März 2006
- Urteil des BGH vom 16. Oktober 2006 zur Aufhebung des Urteils des LG Mannheim vom 6. Oktober 2005