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Naturdenkmal

Von PFENZ
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Ein Naturdenkmal ist ein Landschaftselement, das unter Naturschutz steht.

Nach § 31 des Naturschutzgesetzes (NatSchG) können sowohl Einzelgebilde, beispielsweise wertvolle Bäume, Felsen oder Höhlen, als auch schutzwürdige Flächen bis zu 5 Hektar Größe, sogenannte flächenhafte Naturdenkmale wie beispielsweise Wasserflächen, Moore oder Heiden ausgewiesen werden. Ihr Schutzstatus ist mit dem eines Naturschutzgebietes vergleichbar.

Naturdenkmale mit eigenem Artikel