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Malschhausen: Unterschied zwischen den Versionen

Von PFENZ
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'''Malschhausen''' ist eine Flur auf der Gemarkung [[Göbrichen]].
'''Malschhausen''' ist eine Flur auf der Gemarkung [[Göbrichen]].


Der seit dem [[1600|16. Jahrhundert]] als "Malschhaußen" belegte Flurname deutet auf eine abgegangene Siedlung hin, die Ort bei [[Neidlingen]] gelegen hat. Der Historiker Rüdiger Stenzel vermutet den Weiler nördlich von Neidlingen und eine relativ große Gemarkung.<ref>Rüdiger Stenzel: Abgegangene Siedlungen zwischen Rhein und Enz, Murg und Angelbach. In: Oberrheinische Studien. Bd. III. Fs. für G. Haselier. Bretten 1975. S. 133</ref>.
Der seit [[1419]] als "Malschhusen" belegte Flurname deutet auf eine abgegangene Siedlung hin, die bei [[Neidlingen]] gelegen hat. Der Historiker Rüdiger Stenzel vermutet den Weiler nördlich von Neidlingen und eine relativ große Gemarkung.<ref>Rüdiger Stenzel: Abgegangene Siedlungen zwischen Rhein und Enz, Murg und Angelbach. In: Oberrheinische Studien. Bd. III. Fs. für G. Haselier. Bretten 1975. S. 133</ref>.


Allerdings liegt die heutige Flur direkt neben der Flur "Neulingen Kirche" und könnte deshalb auch "identisch" sein mit der Wüstung Neidlingen.
Allerdings liegt die heutige Flur direkt neben der Flur "Neulingen Kirche" und könnte deshalb auch "identisch" sein oder in Verbindung stehen mit der Wüstung Neidlingen.


==Einzelnachweise==
==Einzelnachweise==

Version vom 15. Januar 2016, 21:12 Uhr

Malschhausen ist eine Flur auf der Gemarkung Göbrichen.

Der seit 1419 als "Malschhusen" belegte Flurname deutet auf eine abgegangene Siedlung hin, die bei Neidlingen gelegen hat. Der Historiker Rüdiger Stenzel vermutet den Weiler nördlich von Neidlingen und eine relativ große Gemarkung.[1].

Allerdings liegt die heutige Flur direkt neben der Flur "Neulingen Kirche" und könnte deshalb auch "identisch" sein oder in Verbindung stehen mit der Wüstung Neidlingen.

Einzelnachweise

  1. Rüdiger Stenzel: Abgegangene Siedlungen zwischen Rhein und Enz, Murg und Angelbach. In: Oberrheinische Studien. Bd. III. Fs. für G. Haselier. Bretten 1975. S. 133