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Ernestine Burger: Unterschied zwischen den Versionen

Von PFENZ
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Ernst Feuerle (Diskussion | Beiträge)
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Ernestine Burger war verheiratet mit Friedrich Burger, das Ehepaar hatte zwei Kinder, die früh starben. Sie war wie ihr Mann Mitglied der Ernsten Bibelforscher/Zeuge Jehovas.
'''Ernestine Burger''' war verheiratet mit [[Friedrich Burger]]. Das Ehepaar hatte zwei Kinder, die früh starben. Sie war, wie ihr Mann, Mitglied der Ernsten Bibelforscher/Zeuge Jehovas.

Das Sondergericht Stuttgart, das in Neuenbürg/Enz tagte, sie verurteilte am 26. Januar 1938 wegen Betätigung für die 1933 verbotenen Zeugen Jehovas/Ernste Bibelforscher* zu zwei Monaten Haft.


== Leben ==
Das Sondergericht Stuttgart, das in [[Neuenbürg]] tagte, verurteilte sie am [[26. Januar]] [[1938]] wegen Betätigung für die, ab [[1933]] verbotenen, Zeugen Jehovas/Ernste Bibelforscher, zu zwei Monaten Haft.
Nach dem Urteil kam sie in das Frauengefängnis Gotteszell bei Schwäbisch Gmünd. Ungefähr eine Woche später war der Geburtstag von Adolf Hitler, durch eine Amnestie wurde ihre Strafe erlassen.
Nach dem Urteil kam sie in das Frauengefängnis Gotteszell bei Schwäbisch Gmünd. Ungefähr eine Woche später war der Geburtstag von Adolf Hitler, durch eine Amnestie wurde ihre Strafe erlassen.


[[Kategorie: NS-Gegner]]
[[Kategorie: NS-Gegner]]
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Version vom 21. November 2014, 14:29 Uhr

Ernestine Burger war verheiratet mit Friedrich Burger. Das Ehepaar hatte zwei Kinder, die früh starben. Sie war, wie ihr Mann, Mitglied der Ernsten Bibelforscher/Zeuge Jehovas.

Leben

Das Sondergericht Stuttgart, das in Neuenbürg tagte, verurteilte sie am 26. Januar 1938 wegen Betätigung für die, ab 1933 verbotenen, Zeugen Jehovas/Ernste Bibelforscher, zu zwei Monaten Haft. Nach dem Urteil kam sie in das Frauengefängnis Gotteszell bei Schwäbisch Gmünd. Ungefähr eine Woche später war der Geburtstag von Adolf Hitler, durch eine Amnestie wurde ihre Strafe erlassen.