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Naturschutzgebiet: Unterschied zwischen den Versionen

Von PFENZ
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* [[Hesel-, Brand- und Kohlmisse]] im Kreis Calw mit 196,0 Hektar Fläche ausgewiesen am 10.12.1993
* [[Hesel-, Brand- und Kohlmisse]] im Kreis Calw mit 196,0 Hektar Fläche ausgewiesen am 10.12.1993
* [[Naturschutzgebiet Hörnle und Geißberg|Hörnle und Geißberg]] im Kreis Calw mit 68,0 Hektar Fläche ausgewiesen am 30.12.1993
* [[Naturschutzgebiet Hörnle und Geißberg|Hörnle und Geißberg]] im Kreis Calw mit 68,0 Hektar Fläche ausgewiesen am 30.12.1993
* Hülbe bei [[Sulz am Eck|Sulz]] im Kreis Calw mit 6,0 Hektar Fläche ausgewiesen am 19.01.1984
* [[Naturschutzgebiet Hülbe bei Sulz|Hülbe]] bei [[Sulz am Eck|Sulz]] im Kreis Calw mit 6,0 Hektar Fläche ausgewiesen am 19.01.1984
* [[Kaltenbronn]] im [[Landkreis Calw]] mit einer Fläche von 399,2 Hektar, ausgewiesen am 23.02.2001
* [[Kaltenbronn]] im [[Landkreis Calw]] mit einer Fläche von 399,2 Hektar, ausgewiesen am 23.02.2001
* [[Klebwald]] mit einer Fläche von 21,6 Hektar, ausgewiesen am 24.01.1978
* [[Klebwald]] mit einer Fläche von 21,6 Hektar, ausgewiesen am 24.01.1978

Version vom 2. Februar 2010, 20:13 Uhr

Ein Naturschutzgebiet ist ein streng geschütztes landschaftliches Gebiet. Die Definition von Naturschutzgebieten erfolgt durch Gesetze. Umgangssprachlich werden auch Schutzgebiete in Natur- und Landschaftsschutz als Naturschutzgebiet bezeichnet.

Die als Naturschutzgebiet ausgewiesenen Gebiete sind in der Regel für die Erhaltung der Tier- und Pflanzenwelt und/oder für landschaftliche und erdkundliche Eigenarten von Bedeutung. Damit sollen Pflanzen- wie auch Tierarten in ihrem Verbreitungsgebiet unter Schutz gestellt werden. Ausgewiesen werden Flächen, die aus wissenschaftlichen oder naturgeschichtlichen Gründen, oder wegen ihrer Einzigartigkeit oder besonderen Schönheit als schützenswert gelten. Meist sind die Naturschutzgebiete Moorlandschaften, Heideflächen, Gebirgslandschaften, Gewässer oder Wälder.

Naturschutzgebiete unterliegen meist vielfältigen Nutzungsbedingungen. Oft ist das Verlassen der öffentlich gekennzeichneten Wege verboten. Das Entfachen von Feuer oder die landwirtschaftliche Nutzung sind in der Regel stark reglementiert.

Im Februar 2009 gab es in Baden-Württemberg 1.021 Naturschutzgebiete mit einer Gesamtfläche von 84.540,61 Hektar.

Naturschutzgebiete in Gebiet des Stadtwikis Pforzheim-Enz

siehe auch

Quelle

Weblinks