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Naturschutzgebiet: Unterschied zwischen den Versionen

Von PFENZ
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* Diefenbacher [[Mettenberg]] mit 3,0 Hektar Fläche ausgewiesen am 21.12.1979
* Diefenbacher [[Mettenberg]] mit 3,0 Hektar Fläche ausgewiesen am 21.12.1979
* [[Egenhäuser Kapf mit Bömbachtal]], mit 150,0 Hektar Fläche ausgewiesen am 20.12.1991
* [[Egenhäuser Kapf mit Bömbachtal]], mit 150,0 Hektar Fläche ausgewiesen am 20.12.1991
* [[Ellmendingen|Ellmendinger]] [[Roggenschleh]] mit 22,0 Hektar Fläche ausgewiesen am 29.12.1989
* [[Naturschutzgebiet Ellmendinger Roggenschleh|Ellmendinger Roggenschleh]] mit 22,0 Hektar Fläche ausgewiesen am 29.12.1989
* [[Enztal zwischen Niefern und Mühlacker]] mit 125,0 Hektar Fläche ausgewiesen am 02.12.1986
* [[Enztal zwischen Niefern und Mühlacker]] mit 125,0 Hektar Fläche ausgewiesen am 02.12.1986
* [[Erlen-, Metten- und Gründelbach]]niederung, bestehend aus vier Teilgebieten, mit insgesammt 165,0 Hektar Fläche ausgewiesen am 31.07.1986
* [[Erlen-, Metten- und Gründelbach]]niederung, bestehend aus vier Teilgebieten, mit insgesammt 165,0 Hektar Fläche ausgewiesen am 31.07.1986

Version vom 27. Januar 2010, 17:28 Uhr

Ein Naturschutzgebiet ist ein streng geschütztes landschaftliches Gebiet. Die Definition von Naturschutzgebieten erfolgt durch Gesetze. Umgangssprachlich werden auch Schutzgebiete in Natur- und Landschaftsschutz als Naturschutzgebiet bezeichnet.

Die als Naturschutzgebiet ausgewiesenen Gebiete sind in der Regel für die Erhaltung der Tier- und Pflanzenwelt und/oder für landschaftliche und erdkundliche Eigenarten von Bedeutung. Damit sollen Pflanzen- wie auch Tierarten in ihrem Verbreitungsgebiet unter Schutz gestellt werden. Ausgewiesen werden Flächen, die aus wissenschaftlichen oder naturgeschichtlichen Gründen, oder wegen ihrer Einzigartigkeit oder besonderen Schönheit als schützenswert gelten. Meist sind die Naturschutzgebiete Moorlandschaften, Heideflächen, Gebirgslandschaften, Gewässer oder Wälder.

Naturschutzgebiete unterliegen meist vielfältigen Nutzungsbedingungen. Oft ist das Verlassen der öffentlich gekennzeichneten Wege verboten. Das Entfachen von Feuer oder die landwirtschaftliche Nutzung sind in der Regel stark reglementiert.

Im Februar 2009 gab es in Baden-Württemberg 1.021 Naturschutzgebiete mit einer Gesamtfläche von 84.540,61 Hektar.

Naturschutzgebiete in Gebiet des Stadtwikis Pforzheim-Enz

siehe auch

Quelle

Weblinks