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Betriebsrat: Unterschied zwischen den Versionen

Von PFENZ
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Arno Rastetter (Diskussion | Beiträge)
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Arno Rastetter (Diskussion | Beiträge)
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Auch in zahlreichen Pforzheimer Firmen gibt es Betriebsräte die eng mit der IG Metall zusammenarbeiten. Im Ortsvorstand der IG Metall sind unter anderen Beriebsräte der Firmen
Auch in zahlreichen Pforzheimer Firmen gibt es Betriebsräte. Viele von ihnen arbeiten eng mit der IG Metall zusammenarbeiten. Im Ortsvorstand der IG Metall sind unter anderen Beriebsräte der Firmen
*Witzenmann
*Witzenmann
*AMI Doduco
*AMI Doduco
*Rau
*Rau
*Les Alelier Bijoux
*Les Alelier Bijoux
*Thales
vertreten
vertreten


== Wozu Betriebsräte? ==
Betriebsrat? Das ist doch etwas für Leute, die sich selbst nicht helfen können", hört man oft. Aber mal ehrlich: Können Sie folgende Fragen allein mit Ihrem Vorgesetzten regeln?
Lohn- oder Gehaltsfragen: z.B. Eingruppierung oder Umgruppierung
Festsetzung der Akkordsätze oder des Projektumfangs
Weiterbildungs- oder Umschulungswünsche
Widerspruch gegen eine Kündigung
Aufstellen eines Sozialplans bei Betriebsänderungen oder -schließungen
Abbau der Überstunden
Bei all diesen Fragen hat der Betriebsrat ein umfassendes Mitbestimmungsrecht.

Wer die Interessen der Beschäftigten vertreten will, braucht sachkundige Experten. Es gibt eine Vielzahl von Verordnungen, Gesetzen und Urteilen, jede Menge arbeitswissenschaftliche und arbeitspsychologische Erkenntnisse. Ein Betriebsrat braucht sie nicht alle zu kennen. Aber er muss jemanden kennen, der sich damit auskennt: die IG Metall.

Version vom 18. November 2008, 13:36 Uhr

Auch in zahlreichen Pforzheimer Firmen gibt es Betriebsräte. Viele von ihnen arbeiten eng mit der IG Metall zusammenarbeiten. Im Ortsvorstand der IG Metall sind unter anderen Beriebsräte der Firmen

  • Witzenmann
  • AMI Doduco
  • Rau
  • Les Alelier Bijoux
  • Thales

vertreten


Wozu Betriebsräte?

Betriebsrat? Das ist doch etwas für Leute, die sich selbst nicht helfen können", hört man oft. Aber mal ehrlich: Können Sie folgende Fragen allein mit Ihrem Vorgesetzten regeln?

Lohn- oder Gehaltsfragen: z.B. Eingruppierung oder Umgruppierung  
Festsetzung der Akkordsätze oder des Projektumfangs  
Weiterbildungs- oder Umschulungswünsche  
Widerspruch gegen eine Kündigung  
Aufstellen eines Sozialplans bei Betriebsänderungen oder -schließungen  
Abbau der Überstunden 

Bei all diesen Fragen hat der Betriebsrat ein umfassendes Mitbestimmungsrecht.

Wer die Interessen der Beschäftigten vertreten will, braucht sachkundige Experten. Es gibt eine Vielzahl von Verordnungen, Gesetzen und Urteilen, jede Menge arbeitswissenschaftliche und arbeitspsychologische Erkenntnisse. Ein Betriebsrat braucht sie nicht alle zu kennen. Aber er muss jemanden kennen, der sich damit auskennt: die IG Metall.