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Naturdenkmal: Unterschied zwischen den Versionen

Von PFENZ
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Nach § 31 des Naturschutzgesetzes (NatSchG) können sowohl Einzelgebilde, beispielsweise wertvolle Bäume, Felsen oder Höhlen, als auch schutzwürdige Flächen bis zu 5 Hektar Größe, sogenannte flächenhafte Naturdenkmale wie beispielsweise Wasserflächen, Moore oder Heiden ausgewiesen werden.
Nach § 31 des Naturschutzgesetzes (NatSchG) können sowohl Einzelgebilde, beispielsweise wertvolle Bäume, Felsen oder Höhlen, als auch schutzwürdige Flächen bis zu 5 Hektar Größe, sogenannte flächenhafte Naturdenkmale wie beispielsweise Wasserflächen, Moore oder Heiden ausgewiesen werden.
Ihr Schutzstatus ist mit dem eines [[Naturschutzgebiet]]es vergleichbar.
Ihr Schutzstatus ist mit dem eines [[Naturschutzgebiet]]es vergleichbar. Die Schutzwürdigkeit kann
wissenschaftliche, naturgeschichtliche oder landeskundliche Gründe haben. Naturdenkmale können auch aufgrund ihrer Seltenheit, Eigenart oder Schönheit ausgewiesen werden. Ein weiteres Ziel kann auch die Sicherung von Lebensgemeinschaften oder Lebensstätten bestimmter Tiere und Pflanzen sein.

== Pforzheim ==
In [[Pforzheim]] gibt es derzeit (Stand: 30.01.2007) 1 flächenhaftes Naturdenkmal (FND):

== Enzkreis==
Im [[Enzkreis]] gibt es derzeit (Stand: 30.01.2007) 99 Naturdenkmale, davon 16 FND.


== Naturdenkmale mit eigenem Artikel ==
* [[Eisinger Loch]]
* [[Eisinger Loch]]

== Landkreis Calw==
Im [[Landkreis Calw]] gibt es derzeit (Stand: 30.01.2007) 151 Naturdenkmale, davon 24 FND.

== Weblinks ==
* {{Wikipedia}}
* [http://www.lubw.baden-wuerttemberg.de/servlet/is/11426/stat_26.html?command=downloadContent&filename=stat_26.html Statistische Daten der Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz]
* [http://www.xfaweb.baden-wuerttemberg.de/bofaweb/berichte/bs05/bs05.html Zusammenstellung der geologischen Naturdenkmale im Regierungsbezirk Karlsruhe]



[[Kategorie:Naturdenkmal| ]]
[[Kategorie:Naturdenkmal| ]]

Version vom 10. Juni 2007, 14:16 Uhr

Ein Naturdenkmal ist ein Landschaftselement, das unter Naturschutz steht.

Nach § 31 des Naturschutzgesetzes (NatSchG) können sowohl Einzelgebilde, beispielsweise wertvolle Bäume, Felsen oder Höhlen, als auch schutzwürdige Flächen bis zu 5 Hektar Größe, sogenannte flächenhafte Naturdenkmale wie beispielsweise Wasserflächen, Moore oder Heiden ausgewiesen werden. Ihr Schutzstatus ist mit dem eines Naturschutzgebietes vergleichbar. Die Schutzwürdigkeit kann wissenschaftliche, naturgeschichtliche oder landeskundliche Gründe haben. Naturdenkmale können auch aufgrund ihrer Seltenheit, Eigenart oder Schönheit ausgewiesen werden. Ein weiteres Ziel kann auch die Sicherung von Lebensgemeinschaften oder Lebensstätten bestimmter Tiere und Pflanzen sein.

Pforzheim

In Pforzheim gibt es derzeit (Stand: 30.01.2007) 1 flächenhaftes Naturdenkmal (FND):

Enzkreis

Im Enzkreis gibt es derzeit (Stand: 30.01.2007) 99 Naturdenkmale, davon 16 FND.

Landkreis Calw

Im Landkreis Calw gibt es derzeit (Stand: 30.01.2007) 151 Naturdenkmale, davon 24 FND.

Weblinks