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Weiher: Unterschied zwischen den Versionen

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erw Ehmann
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* [[1431]] kauft das Kloster Frauenalb dort eine halbe Kleinzehnte
* [[1431]] kauft das Kloster Frauenalb dort eine halbe Kleinzehnte
* [[1432]] wird ein Einwohner "zu wyer by Nußboum" genannt
* [[1432]] wird ein Einwohner (''Heinz Agst'') "zu wyer by Nüßbom" genannt
* [[1440]] und [[1491]] "Wyrers dall"
* [[1440]] und [[1491]] "Wyrers dall"
* [[1502]] drei Einwohner "zu Weyer"
* [[1502]] drei Einwohner "zu Weyer"
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==Ortsgeschichte==
==Ortsgeschichte==
Die Grundherrschaft über den Ort besaß das Kloster Herrenalb, welches in seinen Lagerbüchern 1539 und 1577 ''Weyher'' ausführlicher beschreibt, aber auch schon als abgegangen bezeichnet.
Die Grundherrschaft über den Ort besaß das Kloster Herrenalb, welches in seinen Lagerbüchern 1539 und 1577 ''Weyher'' ausführlicher beschreibt, aber auch schon als abgegangen bezeichnet.
Laut dem Buch von 1539 gehörten zu Weiher zwei Zelgen, deren Namen allerdings auch für die Nußbaumer Zelgen genannt werden. Der Historiker Rüdiger Stenzel geht daher für Weiher von einer "Art Filialsiedlung Nußbaums [[in]] seiner Gemarkung [aus], die wohl nie ganz selbständig war." Zudem werden in dem Buch 15 Huben aufgezählt, womit der Ort relativ klein gewesen war.
Der Historiker Rüdiger Stenzel geht daher für Weiher von einer "Art Filialsiedlung Nußbaums [in] seiner Gemarkung [aus], die wohl nie ganz selbständig war." Zudem heißt es in dem Buch, dass zu Weyher 15 Huben und Sölden gewesen waren, womit der Ort relativ klein und schon wüst gewesen war.
Nachweislich besaß der Weiler einen eigenen "Brettener Weg" und "Allmendweg" sowie einen Brunnen.<ref>Rüdiger Stenzel: Abgegangene Siedlungen zwischen Rhein und Enz, Murg und Angelbach. In: Oberrheinische Studien. Bd. III. Fs. für G. Haselier. Bretten 1975. S. 130/131</ref>
Nachweislich besaß der Weiler einen eigenen "Brettener Weg" und "Allmendweg" sowie einen Brunnen.<ref>Rüdiger Stenzel: Abgegangene Siedlungen zwischen Rhein und Enz, Murg und Angelbach. In: Oberrheinische Studien. Bd. III. Fs. für G. Haselier. Bretten 1975. S. 130/131</ref>

==Gemarkung==
Die Weiherer Gemarkung wird in den Schriften bis Anfang des 19. Jahrhunderts gesondert aufgelistet, wahrscheinlich weil der Zehnt dieser Gemarkung dem Pfarrer von Nußbaum und bis spätestens 1539 das Kloster Herrenalb ([[Herzogtum Württemberg]]) ganz gehörte, auf Nußbaumer Gemarkung jedoch nur zur Hälfte.<ref>Josef Adam (2000): Nußbaum: dörfliches Idyll zwischen Pforzheim und Bretten, S.38</ref> Noch bis spätestens [[1788]] war die Markung gesondert umsteint.<ref>GLA 229/76475</ref> [[1624]] wurde der Novalzins zu Weiher von 161 Morgen und zu Nußbaum von 401 Morgen erhoben, weshalb vermutlich die Weiherer Gemarkung ungefähr ein Viertel der Nußbaumer Gesamtgemarkung entsprach.

Die Zelgennamen waren identisch mit denen in Nußbaum und hießen ''Lichtenwald'' (37 Morgen), ''Roßbach'' (56 Morgen) und ''Schlettich'' (68 Morgen). Der Heimatforscher Josef Adam vermutet, dass dies daran lag, weil die Zelgen nach dem Wüstwerden in den Nußbaumer Zelgverband einbezogen wurden.<ref>Adam: S. 38f.</ref>

Um [[1714]] beantragten Flüchtlinge bei der [[württemberg]]ischen Regierung, die Weiherer Gemarkung für sich zu bewirtschaften, da diese angeblich wüst lägen. Die Gemeinde Nußbaum widersprach diesem, weshalb die Bitte abgelehnt wurde.<ref>Adam: S. 39</ref>

===Weiherer Flurnamen<ref>Adam: S.95 ff</ref>===
*Brandbusch (genannt 1539 und 1577)
*Ebene (1539, 1577)
*Hartmannsgütlin (1539, 1777)
*Hauglins Hub (1539, 1577, 1777)
*Heinrichen Hueb (1539, 1577, 1606, 1669, 1777)
*Hergotz grundt oder Bamantzhelden (1539, 1577, 1755)
*Mauer (1577, 1755, jetzt: Stumppenwiesen)
*Weyher (1539, 1588)/Weyer im Thälen (1669, 1723)/Weyher ob dem Bronnen (1756), Weiher beim Brunnen
*Zayne (1539, 1577, ''der Bannzaun umschloss den Ortskern'')
===Flurnamen mit Weiherer Bezug===
*Weiherbuckel
*Weiher Büschlin
*Weyher grundt, Weyhemer grundt, Wyher grundt
*Weyher helden
*Weylemer feldt, Wyer mark
*Weyheimer pfadt, Weyheimer Gaß, Weyhergaß
*Weiherwengert
*Weiller weg


==Abgang==
==Abgang==
Warum die Siedlung aufgegeben wurde ist unbekannt. Der Weiler fiel frühstens im 15. Jahrhundert und spätestens 1539 wüst. Zwar werden 1502 noch Bewohner genannt, doch könnten diese auch die letzten übriggeblieben gewesen sein. Stenzel vermutet anhand von Personennamen, dass die (meisten) Weiherer nach Nußbaum wegzogen. Als Abgangsursache hält er Erdfälle oder eine extensivere Landnutzung, bei der die Siedlung hinderlich war, für mögliche Gründe.<ref>Rüdiger Stenzel: Abgegangene Siedlungen zwischen Rhein und Enz, Murg und Angelbach. In: Oberrheinische Studien. Bd. III. Fs. für G. Haselier. Bretten 1975. S. 129ff</ref>
Warum die Siedlung aufgegeben wurde ist unbekannt. Der Weiler fiel frühstens im 15. Jahrhundert und spätestens 1539 wüst. Zwar werden in einem Lagerbuch von [[1502]] noch die dort Zinspflichtigen ''Endris Emhart'', ''Ulrich Lutz'' und ''Hans Stoppler'' ''zu Wyer'' genannt, doch könnten diese auch schon dort nicht mehr wohnhaft gewesen sein, da ersterer in dem selbigen Lagerbuch und in einem Gültbrief von [[1493]] als ''zu Nußbom'' beschrieben wird. Stenzel vermutet anhand von Personennamen, dass die (meisten) Weiherer nach Nußbaum wegzogen. Als Abgangsursache hält er Erdfälle oder eine extensivere Landnutzung, bei der die Siedlung hinderlich war, für mögliche Gründe.<ref>Rüdiger Stenzel: Abgegangene Siedlungen zwischen Rhein und Enz, Murg und Angelbach. In: Oberrheinische Studien. Bd. III. Fs. für G. Haselier. Bretten 1975. S. 129ff</ref>


Eine Legende besagt, dass die Gottlosigkeit der Einwohner zum Untergang des Dorfes geführt hätte. Der Heimatforscher Karl Ehmann vermutet hierin einen wahren Kern und hält eine Verfolgung der Bewohner, die möglicherweise Wiedertäufer-Glaubens waren. Als Indiz für Weiher als Wiedertäufergemeinde sieht er den Flurnamen "Im Wiedertäufer" auf Numbaumer Gemarkung beim Brettener Wald.<ref>Karl Ehmann (1980): Abgegangene Siedlungen um Pforzheim. in: Pforzheimer Geschichtsblätter 5, S. 172</ref> Möglich hält Ehmann auch eine Epedemie als Abgangsursache.
Eine Legende besagt, dass die Gottlosigkeit der Einwohner zum Untergang des Dorfes geführt hätte. Der Heimatforscher Karl Ehmann vermutet hierin einen wahren Kern und hält eine Verfolgung der Bewohner, die möglicherweise Wiedertäufer-Glaubens waren. Als Indiz für Weiher als Wiedertäufergemeinde sieht er den Flurnamen "Im Wiedertäufer" auf Nußbaumer Gemarkung beim Brettener Wald.<ref>Karl Ehmann (1980): Abgegangene Siedlungen um Pforzheim. in: Pforzheimer Geschichtsblätter 5, S. 172</ref> Adam widerspricht dieser Ansicht<ref>Adam: S. 99</ref> Möglich hält Ehmann auch eine Epedemie als Abgangsursache.


== Einzelnachweise ==
== Einzelnachweise ==

Version vom 5. März 2016, 15:20 Uhr

Weiher (auch Weier) ist eine Wüstung zwischen Nußbaum und Bauschlott.

ehemaliges Dorf Weiher

Name

Weiher ist eine hiesige Namensform für Weiler und steckt unter anderem in den Ortsnamen Zaisersweiher ("Weiler des Zeisolfs") und Eckenweiher.

Erwähnungen

Die Ersterwähnung Weihers fand mit dem Jahr 1412 relativ spät statt.

  • 1431 kauft das Kloster Frauenalb dort eine halbe Kleinzehnte
  • 1432 wird ein Einwohner (Heinz Agst) "zu wyer by Nüßbom" genannt
  • 1440 und 1491 "Wyrers dall"
  • 1502 drei Einwohner "zu Weyer"
  • 1510 "Wyerheyndweg"
  • 1539 Herrenalber Lagerbuch (als Wüstung)
  • 1577 Herrenalber Lagerbuch

Lage

In den Urkunden ist häufig von Weier bei Nußbaum die Rede und dürfte südöstlich von letzteren gelegen haben. Die ehemalige Gemarkung dürfte großteils ebenfalls Nußbaum zugefallen sein. Aber auch Göbrichen bzw. Bauschlott weisen in alten Urkunden die Flurnamen "Weyer" bzw. "zu weyher hinterm zaun"/"uff weyrer markt" auf, weshalb anzunehmen ist, dass Teile zu diesen Gemarkungen gelangten. Die Grenzen der "Weyrer Mark" ist in Richtung dieser beiden Orte relativ gut auszumachen.[1]

Ortsgeschichte

Die Grundherrschaft über den Ort besaß das Kloster Herrenalb, welches in seinen Lagerbüchern 1539 und 1577 Weyher ausführlicher beschreibt, aber auch schon als abgegangen bezeichnet. Der Historiker Rüdiger Stenzel geht daher für Weiher von einer "Art Filialsiedlung Nußbaums [in] seiner Gemarkung [aus], die wohl nie ganz selbständig war." Zudem heißt es in dem Buch, dass zu Weyher 15 Huben und Sölden gewesen waren, womit der Ort relativ klein und schon wüst gewesen war. Nachweislich besaß der Weiler einen eigenen "Brettener Weg" und "Allmendweg" sowie einen Brunnen.[2]

Gemarkung

Die Weiherer Gemarkung wird in den Schriften bis Anfang des 19. Jahrhunderts gesondert aufgelistet, wahrscheinlich weil der Zehnt dieser Gemarkung dem Pfarrer von Nußbaum und bis spätestens 1539 das Kloster Herrenalb (Herzogtum Württemberg) ganz gehörte, auf Nußbaumer Gemarkung jedoch nur zur Hälfte.[3] Noch bis spätestens 1788 war die Markung gesondert umsteint.[4] 1624 wurde der Novalzins zu Weiher von 161 Morgen und zu Nußbaum von 401 Morgen erhoben, weshalb vermutlich die Weiherer Gemarkung ungefähr ein Viertel der Nußbaumer Gesamtgemarkung entsprach.

Die Zelgennamen waren identisch mit denen in Nußbaum und hießen Lichtenwald (37 Morgen), Roßbach (56 Morgen) und Schlettich (68 Morgen). Der Heimatforscher Josef Adam vermutet, dass dies daran lag, weil die Zelgen nach dem Wüstwerden in den Nußbaumer Zelgverband einbezogen wurden.[5]

Um 1714 beantragten Flüchtlinge bei der württembergischen Regierung, die Weiherer Gemarkung für sich zu bewirtschaften, da diese angeblich wüst lägen. Die Gemeinde Nußbaum widersprach diesem, weshalb die Bitte abgelehnt wurde.[6]

Weiherer Flurnamen[7]

  • Brandbusch (genannt 1539 und 1577)
  • Ebene (1539, 1577)
  • Hartmannsgütlin (1539, 1777)
  • Hauglins Hub (1539, 1577, 1777)
  • Heinrichen Hueb (1539, 1577, 1606, 1669, 1777)
  • Hergotz grundt oder Bamantzhelden (1539, 1577, 1755)
  • Mauer (1577, 1755, jetzt: Stumppenwiesen)
  • Weyher (1539, 1588)/Weyer im Thälen (1669, 1723)/Weyher ob dem Bronnen (1756), Weiher beim Brunnen
  • Zayne (1539, 1577, der Bannzaun umschloss den Ortskern)

Flurnamen mit Weiherer Bezug

  • Weiherbuckel
  • Weiher Büschlin
  • Weyher grundt, Weyhemer grundt, Wyher grundt
  • Weyher helden
  • Weylemer feldt, Wyer mark
  • Weyheimer pfadt, Weyheimer Gaß, Weyhergaß
  • Weiherwengert
  • Weiller weg

Abgang

Warum die Siedlung aufgegeben wurde ist unbekannt. Der Weiler fiel frühstens im 15. Jahrhundert und spätestens 1539 wüst. Zwar werden in einem Lagerbuch von 1502 noch die dort Zinspflichtigen Endris Emhart, Ulrich Lutz und Hans Stoppler zu Wyer genannt, doch könnten diese auch schon dort nicht mehr wohnhaft gewesen sein, da ersterer in dem selbigen Lagerbuch und in einem Gültbrief von 1493 als zu Nußbom beschrieben wird. Stenzel vermutet anhand von Personennamen, dass die (meisten) Weiherer nach Nußbaum wegzogen. Als Abgangsursache hält er Erdfälle oder eine extensivere Landnutzung, bei der die Siedlung hinderlich war, für mögliche Gründe.[8]

Eine Legende besagt, dass die Gottlosigkeit der Einwohner zum Untergang des Dorfes geführt hätte. Der Heimatforscher Karl Ehmann vermutet hierin einen wahren Kern und hält eine Verfolgung der Bewohner, die möglicherweise Wiedertäufer-Glaubens waren. Als Indiz für Weiher als Wiedertäufergemeinde sieht er den Flurnamen "Im Wiedertäufer" auf Nußbaumer Gemarkung beim Brettener Wald.[9] Adam widerspricht dieser Ansicht[10] Möglich hält Ehmann auch eine Epedemie als Abgangsursache.

Einzelnachweise

  1. Rüdiger Stenzel: Abgegangene Siedlungen zwischen Rhein und Enz, Murg und Angelbach. In: Oberrheinische Studien. Bd. III. Fs. für G. Haselier. Bretten 1975. S. 130/131
  2. Rüdiger Stenzel: Abgegangene Siedlungen zwischen Rhein und Enz, Murg und Angelbach. In: Oberrheinische Studien. Bd. III. Fs. für G. Haselier. Bretten 1975. S. 130/131
  3. Josef Adam (2000): Nußbaum: dörfliches Idyll zwischen Pforzheim und Bretten, S.38
  4. GLA 229/76475
  5. Adam: S. 38f.
  6. Adam: S. 39
  7. Adam: S.95 ff
  8. Rüdiger Stenzel: Abgegangene Siedlungen zwischen Rhein und Enz, Murg und Angelbach. In: Oberrheinische Studien. Bd. III. Fs. für G. Haselier. Bretten 1975. S. 129ff
  9. Karl Ehmann (1980): Abgegangene Siedlungen um Pforzheim. in: Pforzheimer Geschichtsblätter 5, S. 172
  10. Adam: S. 99