Feier mit! 20 Jahre Pfenz!

Jubiläumsfeier am Montag 18.5. 18:30 und Samstag 23.5. 14:00
in der EngagementWerkStadt, Lammstraße — gerne anmelden, oder einfach vorbeikommen!


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Von PFENZ
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In Wirklichkeit zählen nur schriftliche Genehmigungen
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:: Aus Erfahrung habe ich vom Inhaber unter Zeugen die Veröffentlichungserlaubnis erhalten. Er sah zuvor das Bild auf dem Display.--[[Benutzer:Tirili|Tirili]] 19:34, 25. Jul. 2011 (CEST)
:: Aus Erfahrung habe ich vom Inhaber unter Zeugen die Veröffentlichungserlaubnis erhalten. Er sah zuvor das Bild auf dem Display.--[[Benutzer:Tirili|Tirili]] 19:34, 25. Jul. 2011 (CEST)
:: Und dann gehört imho auch immer (also nicht nur bei diesem Bild) dazu, den Genehmigungsgeber sichtbar zu benennen, um später was greifbares in der Hand zu haben (vorausgedacht auf eine Zeit an der der Fotograf in vielen Jahren nicht mehr gefragt wird werden können). Zeugen die dem Veröffentlicher nicht namentlich bekannt sind bringen leider nichts wqeil man sie im Zweifel nicht fragen kann. Übrgens auch und gerade bei den vielen jüngst entstandenen Kircheninnenaufnahmen. --[[Benutzer:Suggs|Suggs]] 19:38, 25. Jul. 2011 (CEST)
:: Und dann gehört imho auch immer (also nicht nur bei diesem Bild) dazu, den Genehmigungsgeber sichtbar zu benennen, um später was greifbares in der Hand zu haben (vorausgedacht auf eine Zeit an der der Fotograf in vielen Jahren nicht mehr gefragt wird werden können). Zeugen die dem Veröffentlicher nicht namentlich bekannt sind bringen leider nichts wqeil man sie im Zweifel nicht fragen kann. Übrgens auch und gerade bei den vielen jüngst entstandenen Kircheninnenaufnahmen. --[[Benutzer:Suggs|Suggs]] 19:38, 25. Jul. 2011 (CEST)
::: An sich ist alles außer eine schriftliche Genehmigung unsinnig und gilt im Zweifel eh nichts. Gibt es hier jemanden, der die schriftlichen Genehmigungen verwaltet? --[[Benutzer:IP89.204.155.67|IP89.204.155.67]] 11:41, 27. Jul. 2011 (CEST)

Version vom 27. Juli 2011, 09:41 Uhr

Innenaufnahme mit Genehmigung--Tirili 05:41, 25. Jul. 2011 (CEST)

Hast du dir denn auch die Genehmigung zur Veröffentlichung des Fotos geben lassen (das ist etwas anderes als die Erlaubnis, ein Foto zu machen)? Nur mal vorsichtshalber gefragt.
-- Sven Manias 18:51, 25. Jul. 2011 (CEST)
Aus Erfahrung habe ich vom Inhaber unter Zeugen die Veröffentlichungserlaubnis erhalten. Er sah zuvor das Bild auf dem Display.--Tirili 19:34, 25. Jul. 2011 (CEST)
Und dann gehört imho auch immer (also nicht nur bei diesem Bild) dazu, den Genehmigungsgeber sichtbar zu benennen, um später was greifbares in der Hand zu haben (vorausgedacht auf eine Zeit an der der Fotograf in vielen Jahren nicht mehr gefragt wird werden können). Zeugen die dem Veröffentlicher nicht namentlich bekannt sind bringen leider nichts wqeil man sie im Zweifel nicht fragen kann. Übrgens auch und gerade bei den vielen jüngst entstandenen Kircheninnenaufnahmen. --Suggs 19:38, 25. Jul. 2011 (CEST)
An sich ist alles außer eine schriftliche Genehmigung unsinnig und gilt im Zweifel eh nichts. Gibt es hier jemanden, der die schriftlichen Genehmigungen verwaltet? --IP89.204.155.67 11:41, 27. Jul. 2011 (CEST)