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Naturschutzgebiet: Unterschied zwischen den Versionen

Von PFENZ
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* [[Essigberg]] im Enzkreis zwischen [[Birkenfeld]] und [[Gräfenhausen]] mit 120,0 Hektar Fläche ausgewiesen am 27.08.1952
* [[Essigberg]] im Enzkreis zwischen [[Birkenfeld]] und [[Gräfenhausen]] mit 120,0 Hektar Fläche ausgewiesen am 27.08.1952
* [[Naturschutzgebiet Eyach-, Enz- und Rotenbachtal mit Herzogswiesen|Eyach-, Enz- und Rotenbachtal mit Herzogswiesen]] im Enzkreis zwischen [[Neuenbürg]] und [[Straubenhardt]] mit 223,0 Hektar Fläche ausgewiesen am 18.12.2002
* [[Naturschutzgebiet Eyach-, Enz- und Rotenbachtal mit Herzogswiesen|Eyach-, Enz- und Rotenbachtal mit Herzogswiesen]] im Enzkreis zwischen [[Neuenbürg]] und [[Straubenhardt]] mit 223,0 Hektar Fläche ausgewiesen am 18.12.2002
* [[Falchenwiesen]] im Kreis Calw, mit 10,5 Hektar Fläche ausgewiesen am 05.04.1990
* [[Naturschutzgebiet Falchenwiesen|Falchenwiesen]] im Kreis Calw, mit 10,5 Hektar Fläche ausgewiesen am 05.04.1990
* [[Felsenmeer]] im [[Pforzheim]]er [[Hagenschieß]] mit einer Fläche von 5,4 Hektar, ausgewiesen am 23.01.1978
* [[Felsenmeer]] im [[Pforzheim]]er [[Hagenschieß]] mit einer Fläche von 5,4 Hektar, ausgewiesen am 23.01.1978
* [[Füllmenbacher Hofberg]] mit einer Fläche von 40,0 Hektar, ausgewiesen am 29.12.1993
* [[Füllmenbacher Hofberg]] mit einer Fläche von 40,0 Hektar, ausgewiesen am 29.12.1993

Version vom 28. Januar 2010, 09:30 Uhr

Ein Naturschutzgebiet ist ein streng geschütztes landschaftliches Gebiet. Die Definition von Naturschutzgebieten erfolgt durch Gesetze. Umgangssprachlich werden auch Schutzgebiete in Natur- und Landschaftsschutz als Naturschutzgebiet bezeichnet.

Die als Naturschutzgebiet ausgewiesenen Gebiete sind in der Regel für die Erhaltung der Tier- und Pflanzenwelt und/oder für landschaftliche und erdkundliche Eigenarten von Bedeutung. Damit sollen Pflanzen- wie auch Tierarten in ihrem Verbreitungsgebiet unter Schutz gestellt werden. Ausgewiesen werden Flächen, die aus wissenschaftlichen oder naturgeschichtlichen Gründen, oder wegen ihrer Einzigartigkeit oder besonderen Schönheit als schützenswert gelten. Meist sind die Naturschutzgebiete Moorlandschaften, Heideflächen, Gebirgslandschaften, Gewässer oder Wälder.

Naturschutzgebiete unterliegen meist vielfältigen Nutzungsbedingungen. Oft ist das Verlassen der öffentlich gekennzeichneten Wege verboten. Das Entfachen von Feuer oder die landwirtschaftliche Nutzung sind in der Regel stark reglementiert.

Im Februar 2009 gab es in Baden-Württemberg 1.021 Naturschutzgebiete mit einer Gesamtfläche von 84.540,61 Hektar.

Naturschutzgebiete in Gebiet des Stadtwikis Pforzheim-Enz

siehe auch

Quelle

Weblinks