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Naturschutzgebiet: Unterschied zwischen den Versionen

Von PFENZ
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* [[Gültlinger und Holzbronner Heiden]] bestehend aus acht Teilgebieten im Kreis Calw mit insgesammt 350,0 Hektar Fläche ausgewiesen am 22.01.1991
* [[Gültlinger und Holzbronner Heiden]] bestehend aus acht Teilgebieten im Kreis Calw mit insgesammt 350,0 Hektar Fläche ausgewiesen am 22.01.1991
* [[Hacksberg und Steckental]] im Kreis Calw mit 60,0 Hektar Fläche ausgewiesen am 20.12.1991
* [[Hacksberg und Steckental]] im Kreis Calw mit 60,0 Hektar Fläche ausgewiesen am 20.12.1991
* [[Haiterbach]]er Heckengäu bestehend aus sechs Teilgebieteni m Kreis Calw mit insgesammt 138,0 Hektar Fläche ausgewiesen am 21.07.1993
* [[Haiterbacher Heckengäu]] bestehend aus sechs Teilgebieteni m Kreis Calw mit insgesammt 138,0 Hektar Fläche ausgewiesen am 21.07.1993
* Heiligkreuz und Schloßberg im Kreis Calw mit 66,7 Hektar Fläche ausgewiesen am 29.12.1992
* Heiligkreuz und Schloßberg im Kreis Calw mit 66,7 Hektar Fläche ausgewiesen am 29.12.1992
* [[Hesel-, Brand- und Kohlmisse]] im Kreis Calw mit 196,0 Hektar Fläche ausgewiesen am 10.12.1993
* [[Hesel-, Brand- und Kohlmisse]] im Kreis Calw mit 196,0 Hektar Fläche ausgewiesen am 10.12.1993

Version vom 9. Januar 2010, 16:24 Uhr

Ein Naturschutzgebiet ist ein streng geschütztes landschaftliches Gebiet. Die Definition von Naturschutzgebieten erfolgt durch Gesetze. Umgangssprachlich werden auch Schutzgebiete in Natur- und Landschaftsschutz als Naturschutzgebiet bezeichnet.

Die als Naturschutzgebiet ausgewiesenen Gebiete sind in der Regel für die Erhaltung der Tier- und Pflanzenwelt und/oder für landschaftliche und erdkundliche Eigenarten von Bedeutung. Damit sollen Pflanzen- wie auch Tierarten in ihrem Verbreitungsgebiet unter Schutz gestellt werden. Ausgewiesen werden Flächen, die aus wissenschaftlichen oder naturgeschichtlichen Gründen, oder wegen ihrer Einzigartigkeit oder besonderen Schönheit als schützenswert gelten. Meist sind die Naturschutzgebiete Moorlandschaften, Heideflächen, Gebirgslandschaften, Gewässer oder Wälder.

Naturschutzgebiete unterliegen meist vielfältigen Nutzungsbedingungen. Oft ist das Verlassen der öffentlich gekennzeichneten Wege verboten. Das Entfachen von Feuer oder die landwirtschaftliche Nutzung sind in der Regel stark reglementiert.

Im Februar 2009 gab es in Baden-Württemberg 1.021 Naturschutzgebiete mit einer Gesamtfläche von 84.540,61 Hektar.

Naturschutzgebiete in Gebiet des Stadtwikis Pforzheim-Enz

siehe auch

Quelle

Weblinks