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Industrie- und Gewerbepark Lindenrain: Unterschied zwischen den Versionen

Von PFENZ
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Das Gebiet liegt auf Gemarkung des Ortsteils [[Stammheim]] südlich der Kernstadt Calw und ist direkt an die B296 und die K4302 angeschlossen.
Das Gebiet liegt auf Gemarkung des Ortsteils [[Stammheim]] südlich der Kernstadt Calw und ist direkt an die B296 und die K4302 angeschlossen.


Das Gebiet hat eine Fläche von 211.00 Quadratmetern und ist als ''Eingeschränktes Industriegebiet'' ausgewiesen.
Das Gebiet hat eine Fläche von 211.000 Quadratmetern und ist als ''Eingeschränktes Industriegebiet'' ausgewiesen.


Im Eingeschränkten Industriegebiet sind nur Betriebe zulässig, deren Betriebszweck nicht der Umgang, insbesondere die Lagerung, die Abfüllung, der Umschlag, die Herstellung, die Verwendung oder die Behandlung wassergefährdender Stoffe darstellt und keine Verunreinigung des Grundwassers oder keine nachteilige Veränderung seiner Eigenschaften zu besorgen ist. Zudem sind Beherbergungsbetriebe, Vergnügungsstätten, Logistikunternehmen, Lagerhäuser/Lagerplätze, gewerblich betriebene Anlagen für sportliche Zwecke und Einzelhandelsnutzungen unzulässig.
Im Eingeschränkten Industriegebiet sind nur Betriebe zulässig, deren Betriebszweck nicht der Umgang, insbesondere die Lagerung, die Abfüllung, der Umschlag, die Herstellung, die Verwendung oder die Behandlung wassergefährdender Stoffe darstellt und keine Verunreinigung des Grundwassers oder keine nachteilige Veränderung seiner Eigenschaften zu besorgen ist. Zudem sind Beherbergungsbetriebe, Vergnügungsstätten, Logistikunternehmen, Lagerhäuser/Lagerplätze, gewerblich betriebene Anlagen für sportliche Zwecke und Einzelhandelsnutzungen unzulässig.

Version vom 10. Mai 2020, 09:24 Uhr

Der Industrie- und Gewerbepark Lindenrain ist ein Gewerbegebiet in Calw.

Das Gebiet liegt auf Gemarkung des Ortsteils Stammheim südlich der Kernstadt Calw und ist direkt an die B296 und die K4302 angeschlossen.

Das Gebiet hat eine Fläche von 211.000 Quadratmetern und ist als Eingeschränktes Industriegebiet ausgewiesen.

Im Eingeschränkten Industriegebiet sind nur Betriebe zulässig, deren Betriebszweck nicht der Umgang, insbesondere die Lagerung, die Abfüllung, der Umschlag, die Herstellung, die Verwendung oder die Behandlung wassergefährdender Stoffe darstellt und keine Verunreinigung des Grundwassers oder keine nachteilige Veränderung seiner Eigenschaften zu besorgen ist. Zudem sind Beherbergungsbetriebe, Vergnügungsstätten, Logistikunternehmen, Lagerhäuser/Lagerplätze, gewerblich betriebene Anlagen für sportliche Zwecke und Einzelhandelsnutzungen unzulässig.

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