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Notfallnachsorgedienst: Unterschied zwischen den Versionen

Von PFENZ
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'''Notfallnachsorgedienst (NND)'''
'''Notfallnachsorgedienst (NND)'''
*Aufgaben des Notfallnachsorgedienstes des DRK und der Notfallseelsorge der Feuerwehren
*Aufgaben des Notfallnachsorgedienstes des [[DRK]] und der [[Notfallseelsorge]] der [[Feuerwehren]]


:Es geschieht unerwartet irgendwo in der Stadt oder in einer der Gemeinden, in einer Wohnung, auf der Straße...
:Es geschieht unerwartet irgendwo in der Stadt oder in einer der Gemeinden, in einer Wohnung, auf der Straße...

Version vom 1. Januar 2007, 14:58 Uhr

Notfallnachsorgedienst (NND)

Es geschieht unerwartet irgendwo in der Stadt oder in einer der Gemeinden, in einer Wohnung, auf der Straße...
Durch plötzlich eintretende Notfälle wird die “Normalität des Lebens” schlagartig verändert - nichts stimmt mehr. Unverletzt Betroffene, Angehörige, Augenzeugen, Freunde brauchen Beistand, Begleitung und Zuwendung. Einsatzkräfte sind konfrontiert mit Bildern, die sie oft lange nicht vergessen können.
Menschliche Nähe ist gefragt!
Der Notfallnachsorgedienst besteht aus speziell ausgebildeten ehrenamtlichen Kräften.
Sie nehmen sich Zeit zum Zuhören, Reden und Trösten.
  • Leistungen
Kooperation mit:
Notarzt
Rettungsdienst
Polizei
Feuerwehr
Kirchen
Zusammenarbeit mit:
Kliniken
Behörden
Beratungsstellen
anderen Hilfsorganisationen
Selbsthilfegruppen
  • Einsätze:
Akut lebensbedrohliche Erkrankungen
Erfolglose Reanimation
Plötzlicher Säuglingstod
Unfälle
Brandeinsätze
Vermisstensuche
Evakuierungen
Suizidhandlungen
Unterstützung beim Überbringen von Todesnachrichten
Begleitung zur Identifikation
Großschadensereignisse
Beistand bei der Verabschiedung eines Verstorbenen
Beratung von Einsatzkräften
Betreuung von Einsatzkräften
Vergewaltigungen
und vieles mehr


Die NND - Mitarbeiter arbeiten ehrenamtlich.

Trotzdem entstehen natürlich Unkosten.
Diese finanzieren sich über Spenden!
Alle Mitglieder des Notfallnachsorgedienstes unterliegen der Schweigepflicht hinsichtlich personenbezogener Daten. Hierzu gehören auch Kenntnisse über Erkrankungen, die der/die Helfer/in eventuell vom Betroffenen erlangt. Diese Schweigepflicht erstreckt sich auch über die Zeit der Mitgliedschaft beim Roten Kreuz hinaus.