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Kirchplatz 3 (Knittlingen): Unterschied zwischen den Versionen
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Aktuelle Version vom 26. April 2020, 06:15 Uhr
Das Gebäude am Kirchplatz 3 (Flst.-Nr. 0-36/3) in Knittlingen ist als Kulturdenkmal eingestuft.
Am vom Kirchturm abfallenden Gelände des Kirchplatzes gelegenes, kleines eingeschossiges Wohnhaus, massiv mit hohem Kellersockel, verputzt mit Sandsteingewänden, eine Dachgeschossebene unter Schopfwalmdach, im Westen schmaler eingeschossiger Anbau mit Pultdach, 2. Hälfte 18. Jahrhundert.
Das kleine spätbarocke Gebäude deutet in seiner vornehmen Symmetrie auf eine hervorgehobene Bedeutung im öffentlichen Leben Knittlingens hin. An seiner Erhaltung besteht aus wissenschaftlichen und heimatgeschichtlichen Gründen ein öffentliches Interesse.
Literatur
- Denkmalpflegerischer Werteplan Fauststadt Knittlingen/Lkr. Enzkreis, Knittlingen 2013