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Grabenstraße 40 (Knittlingen): Unterschied zwischen den Versionen

Von PFENZ
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Das Gebäude in der '''Grabenstraße 40''' (Flst.-Nr. 0-45/23) in [[Knittlingen]] ist als Kulturdenkmal eingestuft.
Das Gebäude in der '''Grabenstraße 40''' (Flst.-Nr. 0-45/23) in [[Knittlingen]] ist als Kulturdenkmal eingestuft.



Aktuelle Version vom 5. April 2020, 19:18 Uhr

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Das Gebäude in der Grabenstraße 40 (Flst.-Nr. 0-45/23) in Knittlingen ist als Kulturdenkmal eingestuft.

Am südöstlichen Rand des historischen Ortskerns gelegenes bäuerliches Quereinhaus, zweigeschossiges Dach mit Schopfwalm, massiv gemauerte und unverputzte Stallscheune mit mittig gelegener hoher Einfahrt, zugehöriger angebauter Schweinestall mit Pultdach und Dunglege, um 1800.

Als anschaulich überliefertes, spätbarockes Beispiel für die landwirtschaftliche Prägung Knittlingens besteht an der Erhaltung des Gehöfts aus wissenschaftlichen und heimatgeschichtlichen Gründen ein öffentliches Interesse.

Literatur

  • Denkmalpflegerischer Werteplan Fauststadt Knittlingen/Lkr. Enzkreis, Knittlingen 2013