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Fauststraße 17 (Knittlingen): Unterschied zwischen den Versionen
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Die Kelleranlage des Gebäudes in der '''Fauststraße 17''' (Flst.-Nr. 0-1/13) in [[Knittlingen]] ist als Kulturdenkmal eingestuft. |
Die Kelleranlage des Gebäudes in der '''Fauststraße 17''' (Flst.-Nr. 0-1/13) in [[Knittlingen]] ist als Kulturdenkmal eingestuft. |
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Aktuelle Version vom 5. April 2020, 15:13 Uhr
Die Kelleranlage des Gebäudes in der Fauststraße 17 (Flst.-Nr. 0-1/13) in Knittlingen ist als Kulturdenkmal eingestuft.
Hohe Bruchsteinmauer mit zwei rundbogigen Kellertoren und mehreren Belüftungsfenstern zur Seestraße.
Die von Vorgängerbauten stammenden Keller und Rundbogengewände in der Fauststraße sind ein wichtiger Bestandteil des dörflichen Hausbestandes. Sie dokumentieren das Wirtschaften und die Wohlhabenheit der dort einst ansässigen Hausbesitzer sowie die Vorratshaltung im historischen Ortskern.
Literatur
- Denkmalpflegerischer Werteplan Fauststadt Knittlingen/Lkr. Enzkreis, Knittlingen 2013