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Mediatisierung: Unterschied zwischen den Versionen
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'''Mediatisierung''' heißt "Mittelbarmachung" und bezeichnet zur Zeit des [[Heiliges Römisches Reich Deutscher Nation|Heiligen Römischen Reiches]] die Aufhebung Reichsunmittelbarkeit eines weltlichen Reichsstandes. Das bedeutete gleichzeitig, dass dessen Territorien in einem anderen Reichsstand aufgingen. |
'''Mediatisierung''' heißt "Mittelbarmachung" und bezeichnet zur Zeit des [[Heiliges Römisches Reich Deutscher Nation|Heiligen Römischen Reiches]] die Aufhebung Reichsunmittelbarkeit eines weltlichen Reichsstandes. Das bedeutete gleichzeitig, dass dessen Territorien in einem anderen Reichsstand aufgingen. |
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In Folge des [[Reichsdeputationshauptschluss]]es ([[1803]]) wurden zahlreiche reichsunmittelbare Stände mediatisiert. Das heißt, dass ehemals freie Reichsstädte (beispielsweise Weil der Stadt und Heilbronn) und |
In Folge des [[Reichsdeputationshauptschluss]]es ([[1803]]) wurden zahlreiche reichsunmittelbare Stände mediatisiert. Das heißt, dass ehemals freie Reichsstädte (beispielsweise Weil der Stadt und Heilbronn) und [[Reichsritterschaft]]en in die neuen Territorien [[Königreich Württemberg]] und [[Großherzogtum Baden]] einverleibt wurden. Kassen und Archive der Kantone des Schwäbischen Ritterkreises beispielsweise wurden so von württembergischen Kommissaren einfach beschlagnahmt und eingezogen. |
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== Beispiele im Bereich des Stadtwiki Pforzheim-Enz == |
== Beispiele im Bereich des Stadtwiki Pforzheim-Enz == |
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Version vom 7. September 2006, 18:44 Uhr
Mediatisierung heißt "Mittelbarmachung" und bezeichnet zur Zeit des Heiligen Römischen Reiches die Aufhebung Reichsunmittelbarkeit eines weltlichen Reichsstandes. Das bedeutete gleichzeitig, dass dessen Territorien in einem anderen Reichsstand aufgingen.
In Folge des Reichsdeputationshauptschlusses (1803) wurden zahlreiche reichsunmittelbare Stände mediatisiert. Das heißt, dass ehemals freie Reichsstädte (beispielsweise Weil der Stadt und Heilbronn) und Reichsritterschaften in die neuen Territorien Königreich Württemberg und Großherzogtum Baden einverleibt wurden. Kassen und Archive der Kantone des Schwäbischen Ritterkreises beispielsweise wurden so von württembergischen Kommissaren einfach beschlagnahmt und eingezogen.
Beispiele im Bereich des Stadtwiki Pforzheim-Enz
Herren von Gemmingen
Im Enzkreis waren die Herren von Gemmingen, Neuhausen und Tiefenbronn von der Mediatisierung betroffen, ausführlich siehe Biet, Julius von Gemmingen.
Literatur
- Geschichte der ehemaligen freien Reichsritterschaft in Schwaben, Franken und am Rheinstrome / nach Quellen bearb. von Karl Heinrich Freiherrn Roth von Schreckenstein, Bandx: 2. Vom Jahre 1437 bis zur Aufhebung der Reichsritterschaft. - Nachdr. der Ausg. Tübingen, 1871. - 1998 ISBN 3-89557-098-2
- Alte Klöster - neue Herren / hrsg. von Volker Himmelein ... (Im Auftr. der Gesellschaft Oberschwaben e.V. und des Württembergischen Landesmuseums Stuttgart), Bandx: Teil 2, Rudolf, Hans Ulrich, Die Mediatisierung, Auswirkung von Säkularisation und Mediatisierung / hrsg. von Hans Ulrich Rudolf. - 2003.