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St. Georgenkirche (Pforzheim): Unterschied zwischen den Versionen

Von PFENZ
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Die '''St. Georgenkapelle''' und später die '''St. Georgenkirche''' in [[Pforzheim]] war die Stiftskapelle bzw. die Stiftskirche des [[Sankt-Georgen-Stift]]s bis [[1718]]. Das Kirchengebäude wurde [[1764]] abgebrochen.
Die '''St. Georgenkapelle''' und später die '''St. Georgenkirche''' in [[In::Pforzheim]] war die Stiftskapelle bzw. die Stiftskirche des [[Sankt-Georgen-Stift]]s bis [[1718]]. Das Kirchengebäude wurde [[Zerstört::1764]] abgebrochen.


== Beschreibung ==
== Beschreibung ==
Zwischen 1405 und 1413 bewilligte Bischof Raban von Speyer eine Kollekte für den unternommenen Neubau einer „capella extra muros oldi Pforzheim ...apud domos et mansiones leprosorum“. 1419 erscheint ein „capellanus sancti Georii exptra opidum Pfortzheim“. 1718 überließ man den französischen Reformierten zum Gottesdienst. Sie erhielten vom Markgrafen Karl Friedrich 1764 die Genehmigung, die St. Georgenkirche abzubrechen und mit dem Material von der 1764 abgebrochenen St. Georgenkirche den verbliebenen Chor der [[Franziskaner („Barfüßer“) Kirche und abgegangenes Kloster|Franziskaner („Barfüßer“) Kirche]] auszubessern.
Zwischen [[erbaut::1405]] und 1413 bewilligte Bischof Raban von Speyer eine Kollekte für den unternommenen Neubau einer „capella extra muros oldi Pforzheim ...apud domos et mansiones leprosorum“. 1419 erscheint ein „capellanus sancti Georii exptra opidum Pfortzheim“. 1718 überließ man den französischen Reformierten zum Gottesdienst. Sie erhielten vom Markgrafen Karl Friedrich 1764 die Genehmigung, die St. Georgenkirche abzubrechen und mit dem Material von der 1764 abgebrochenen St. Georgenkirche den verbliebenen Chor der [[Franziskaner („Barfüßer“) Kirche und abgegangenes Kloster|Franziskaner („Barfüßer“) Kirche]] auszubessern.


Ein Überbleibsel des Klosters ist der [[Sankt-Georgen-Brunnen‎]] in der [[Humboldtstraße]]. Das Kloster befand sich etwa an Stelle des [[Brauhaus]], Ecke [[Hauffstraße]] und [[Sankt-Georgen-Steige]]. Nach dem Sankt-Georgen-Stift wurden der Sankt-Georgen-Brunnen‎, die Sankt-Georgen-Steige und die [[Sankt-Georgen-Straße]] benannt.
Ein Überbleibsel des Klosters ist der [[Sankt-Georgen-Brunnen‎]] in der [[Humboldtstraße]]. Das Kloster befand sich etwa an Stelle des [[Brauhaus]], Ecke [[Hauffstraße]] und [[Sankt-Georgen-Steige]]. Nach dem Sankt-Georgen-Stift wurden der Sankt-Georgen-Brunnen‎, die Sankt-Georgen-Steige und die [[Sankt-Georgen-Straße]] benannt.
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[[Kategorie:Kirche (Pforzheim)]]
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[[Kategorie:Kirche]]
[[Kategorie:Kirchengebäude]]
[[Kategorie:Abgegangenes Bauwerk]]
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[[Kategorie:Baudenkmal]]
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Aktuelle Version vom 22. März 2019, 15:55 Uhr

St-Georgen-Kapelle (Pforzheim)
St-Georgen-Kapelle (Pforzheim)

Die St. Georgenkapelle und später die St. Georgenkirche in Pforzheim war die Stiftskapelle bzw. die Stiftskirche des Sankt-Georgen-Stifts bis 1718. Das Kirchengebäude wurde 1764 abgebrochen.

Beschreibung

Zwischen 1405 und 1413 bewilligte Bischof Raban von Speyer eine Kollekte für den unternommenen Neubau einer „capella extra muros oldi Pforzheim ...apud domos et mansiones leprosorum“. 1419 erscheint ein „capellanus sancti Georii exptra opidum Pfortzheim“. 1718 überließ man den französischen Reformierten zum Gottesdienst. Sie erhielten vom Markgrafen Karl Friedrich 1764 die Genehmigung, die St. Georgenkirche abzubrechen und mit dem Material von der 1764 abgebrochenen St. Georgenkirche den verbliebenen Chor der Franziskaner („Barfüßer“) Kirche auszubessern.

Ein Überbleibsel des Klosters ist der Sankt-Georgen-Brunnen‎ in der Humboldtstraße. Das Kloster befand sich etwa an Stelle des Brauhaus, Ecke Hauffstraße und Sankt-Georgen-Steige. Nach dem Sankt-Georgen-Stift wurden der Sankt-Georgen-Brunnen‎, die Sankt-Georgen-Steige und die Sankt-Georgen-Straße benannt.

Einzelnachweise


Literatur

  • St. Georgenstift oder Gutleuthaus mit Kirche (abgegangen). In: Emil Lacroix/Peter Hirschfeld/Wilhelm Paeseler: Die Kunstdenkmäler der Stadt Pforzheim (aus der Reihe Die Kunstdenkmäler Badens Band 9, Kreis Karlsruhe, Abt. 6). Karlsruhe 1939, S. 271-273.