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Untere Straße 10 (Knittlingen): Unterschied zwischen den Versionen
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Die Hofanlage in der '''Unteren Straße 10''' (Flst.-Nr. 0-43/6) in [[In::Knittlingen]] ist als Kulturdenkmal eingestuft. |
Die Hofanlage in der '''Unteren Straße 10''' (Flst.-Nr. 0-43/6) in [[In::Knittlingen]] ist als Kulturdenkmal eingestuft. |
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Aktuelle Version vom 30. Oktober 2026, 22:22 Uhr

Die Hofanlage in der Unteren Straße 10 (Flst.-Nr. 0-43/6) in Knittlingen ist als Kulturdenkmal eingestuft.
Gehöft, Wohnhaus mit zurückliegender Scheune, giebelständiges verputztes Fachwerkhaus mit zweigeschossigem Satteldach und Tordurchfahrt, 18. Jahrhundert, dahinter liegt in der gleichen Firstrichtung eine das Wohnhaus überragende zweigeschossige Scheune mit dreigeschossigem Dachaufbau unter Satteldach, in der Rückfront des Hauses zur Grabenstraße befindet sich ein Turmrest der Stadtbefestigung.
Das Gehöft in der Unteren Straße ist ein beeindruckender Vertreter einer innerörtlichen Hofanlage, die sich an Bauformen des Spätmittelalters orientiert. Durch die zurückgesetzte Scheune entstand eine kleine Hoffläche, die heute wesentlich zur städtebaulich hervorragenden Wirkung des Ensembles beiträgt. An der Erhaltung des Gehöfts mit der Scheune besteht aus wissenschaftlichen und heimatgeschichtlichen Gründen ein öffentliches Interesse.
Literatur
- Denkmalpflegerischer Werteplan Fauststadt Knittlingen/Lkr. Enzkreis, Knittlingen 2013
