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Rathaus (Ötisheim): Unterschied zwischen den Versionen

Von PFENZ
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Das '''Rathaus''' in [[Ötisheim]] steht unter Denkmalschutz.
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*Verzeichnis der unbeweglichen Bau- und Kunstdenkmale, in: Flächennutzungsplan „Verwaltungsgemeinschaft Mühlacker/Ötisheim“ 2020, Vorentwurf 2006, S. 168-186. ([https://www.yumpu.com/de/document/view/5406932/flachennutzungsplan-2020-treffpunkt-muhlacker online])
*Verzeichnis der unbeweglichen Bau- und Kunstdenkmale, in: Flächennutzungsplan „Verwaltungsgemeinschaft Mühlacker/Ötisheim“ 2020, Vorentwurf 2006, S. 168-186. ([https://www.yumpu.com/de/document/view/5406932/flachennutzungsplan-2020-treffpunkt-muhlacker online])


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Aktuelle Version vom 20. April 2020, 09:59 Uhr

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Das Rathaus in Ötisheim steht unter Denkmalschutz.

Das Gebäude in der Schönenberger Straße 2 (Flstnr. 1/1) ist ein zweigeschossiger Massivbau mit Walmdach, es weist im Erdgeschoss Rundbogenfenster und ein Rundbogentor, im Obergeschoss Segmentbogenfenster auf.

Literatur

  • Verzeichnis der unbeweglichen Bau- und Kunstdenkmale, in: Flächennutzungsplan „Verwaltungsgemeinschaft Mühlacker/Ötisheim“ 2020, Vorentwurf 2006, S. 168-186. (online)