<?xml version="1.0"?>
<feed xmlns="http://www.w3.org/2005/Atom" xml:lang="de">
	<id>https://www.pfenz.de/mediawiki/api.php?action=feedcontributions&amp;feedformat=atom&amp;user=Wilhelm+B%C3%BChler</id>
	<title>PFENZ - Benutzerbeiträge [de]</title>
	<link rel="self" type="application/atom+xml" href="https://www.pfenz.de/mediawiki/api.php?action=feedcontributions&amp;feedformat=atom&amp;user=Wilhelm+B%C3%BChler"/>
	<link rel="alternate" type="text/html" href="https://www.pfenz.de/wiki/Spezial:Beitr%C3%A4ge/Wilhelm_B%C3%BChler"/>
	<updated>2026-05-12T22:25:41Z</updated>
	<subtitle>Benutzerbeiträge</subtitle>
	<generator>MediaWiki 1.43.8</generator>
	<entry>
		<id>https://www.pfenz.de/mediawiki/index.php?title=Gastst%C3%A4tte_Holzhof_(Pforzheim)&amp;diff=70756</id>
		<title>Gaststätte Holzhof (Pforzheim)</title>
		<link rel="alternate" type="text/html" href="https://www.pfenz.de/mediawiki/index.php?title=Gastst%C3%A4tte_Holzhof_(Pforzheim)&amp;diff=70756"/>
		<updated>2011-02-07T20:06:02Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;Wilhelm Bühler: Die Seite wurde neu angelegt: „Die Gaststätte „Holzhof“ ist in Pforzheim beim Holzhof-Stadion.  == Allgemein == Im Jahre 1996 wurde das ehemalige Vereinsgebä…“&lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;Die [[Gaststätte]] „Holzhof“ ist in [[Pforzheim]] beim [[Holzhof (Stadion)|Holzhof-Stadion]].&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Allgemein ==&lt;br /&gt;
Im Jahre 1996 wurde das ehemalige Vereinsgebäude des damaligen [[VfR Pforzheim 1897 e.V.|VfR Pforzheim]] renoviert. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Es stehen zwei Nebenzimmer (20 bis 120 Sitzplätze) für Veranstaltungen zur Verfügung. Bei schönem Wetter ist der [[Biergarten]] geöffnet.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Gaststätte wird betrieben von Frau Angelika Ulreich und ihrem Team.&lt;br /&gt;
== Öffnungszeiten ==&lt;br /&gt;
; Montag : 11:00 bis 14:00 Uhr und 17:00 bis 24:00 Uhr&lt;br /&gt;
; Dienstag : geschlossen&lt;br /&gt;
; Mittwoch bis Sonntag : 11:00 bis 14:00 Uhr und 17:00 bis 24:00 Uhr&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Adresse ==&lt;br /&gt;
; Gaststätte „Holzhof“&lt;br /&gt;
: [[Robert-Bauer-Straße]] 8&lt;br /&gt;
: 75175 Pforzheim&lt;br /&gt;
: {{Telefon|0 72 31|42 40 56}}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Kategorie:Gastronomie]]&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>Wilhelm Bühler</name></author>
	</entry>
	<entry>
		<id>https://www.pfenz.de/mediawiki/index.php?title=Holzhof&amp;diff=70755</id>
		<title>Holzhof</title>
		<link rel="alternate" type="text/html" href="https://www.pfenz.de/mediawiki/index.php?title=Holzhof&amp;diff=70755"/>
		<updated>2011-02-07T19:58:22Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;Wilhelm Bühler: Die Seite wurde neu angelegt: „&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;Holzhof&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039; kann stehen für  * Stadion Holzhof, Pforzheim * Gaststätte „Holzhof“, Pforzheim  {{Begriffsklär…“&lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;&#039;&#039;&#039;Holzhof&#039;&#039;&#039; kann stehen für&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* [[Holzhof (Stadion)|Stadion Holzhof]], Pforzheim&lt;br /&gt;
* [[Gaststätte Holzhof|Gaststätte „Holzhof“]], Pforzheim&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{{Begriffsklärung}}&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>Wilhelm Bühler</name></author>
	</entry>
	<entry>
		<id>https://www.pfenz.de/mediawiki/index.php?title=Benutzer_Diskussion:Susi&amp;diff=52551</id>
		<title>Benutzer Diskussion:Susi</title>
		<link rel="alternate" type="text/html" href="https://www.pfenz.de/mediawiki/index.php?title=Benutzer_Diskussion:Susi&amp;diff=52551"/>
		<updated>2009-08-19T17:10:14Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;Wilhelm Bühler: /* Werbung von www.moviepilot.de */&lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;Feedback ist immer gerne gesehen!&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
: Herzlich Willkommen und von mir hiermit gleich die Einladung zum nächsten [[Stadtwiki:Treffen]] sowie zum [http://wiki.regiowiki.eu/ RegioWikiCamp]. --[[Benutzer:Friedel|Friedel]] 06:34, 12. Aug. 2009 (UTC)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Werbung von www.moviepilot.de ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Hallo Susi,&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
ich weiß nicht ob Du leicht Schizophren bist oder in Geografie nicht aufgepasst hast?&lt;br /&gt;
&amp;lt;br&amp;gt;Vielleicht bist Du auch mit deinem Versteckspielchen bei uns aufgeflogen? ;)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Ich finde es sehr dreist sich deutschlandweit in Stadt/Regio und Themenwikis anzumelden, als neu auszugeben und auf dieser Tour heimlich Werbung unterzubringen.&lt;br /&gt;
&amp;lt;br&amp;gt;In dieser Form lassen wir uns nicht als Werbeträger missbrauchen.&lt;br /&gt;
&amp;lt;br&amp;gt;Es liegt nicht in meiner Entscheidung wie die anderen Wiki&#039;s damit umgehen, aber damit kommst Du nirgends gut an!&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Exemplarisch ein paar Links:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Eintragung von www.moviepilot.de ...&lt;br /&gt;
* [http://ka.stadtwiki.net/index.php?title=Kino&amp;amp;action=history ... im Stadtwiki &#039;&#039;&#039;Karlsruhe&#039;&#039;&#039;]&lt;br /&gt;
* [http://wiki.rhein-neckar.de/index.php?title=Kinos&amp;amp;action=history ... im Regiowiki &#039;&#039;&#039;Rhein-Neckar&#039;&#039;&#039;]&lt;br /&gt;
* [http://magdewiki.de/index.php?title=Kino&amp;amp;curid=733&amp;amp;action=history ... im Stadtwiki &#039;&#039;&#039;Magdeburg&#039;&#039;&#039;]&lt;br /&gt;
* [http://www.pfenz.de/w/index.php?title=Kino&amp;amp;curid=1500&amp;amp;action=history ... im Stadtwiki &#039;&#039;&#039;Pforzheim&#039;&#039;&#039;]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Benutzerprofile ...&lt;br /&gt;
* [http://ka.stadtwiki.net/Benutzer:Susi ... im Stadtwiki &#039;&#039;&#039;Karlsruhe&#039;&#039;&#039;] &amp;amp; [http://ka.stadtwiki.net/Benutzer_Diskussion:Susi ... Diskussionsseite]&lt;br /&gt;
* [http://www.pfenz.de/wiki/Benutzer:Susi ... im Stadtwiki &#039;&#039;&#039;Pforzheim&#039;&#039;&#039;] &amp;amp; [http://www.pfenz.de/wiki/Benutzer_Diskussion:Susi ... Diskussionsseite]&lt;br /&gt;
* [http://wiki.rhein-neckar.de/index.php/Benutzer:Susi ... im Regiowiki &#039;&#039;&#039;Rhein-Neckar&#039;&#039;&#039;] &amp;amp; [http://wiki.rhein-neckar.de/index.php/Benutzer_Diskussion:Susi ... Diskussionsseite]&lt;br /&gt;
* [http://magdewiki.de/wiki/Benutzer:Susi ... im Stadtwiki &#039;&#039;&#039;Magdeburg&#039;&#039;&#039;] &amp;amp; [http://magdewiki.de/wiki/Benutzer_Diskussion:Susi ... Diskussionsseite]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Mit freundlichem Gruß ... --[[Benutzer:CorneliusWasmund|Cornelius Wasmund]] &#039;&#039;&#039;&amp;lt;sup&amp;gt;[[Benutzer Diskussion:CorneliusWasmund|Diskutiere mit mir!]]&amp;lt;/sup&amp;gt; &amp;lt;sub&amp;gt;[[Stadtwiki:Hilfe]]&amp;lt;/sub&amp;gt;&#039;&#039;&#039; 14:05, 12. Aug. 2009 (UTC)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
: Auch in Köln das gleiche Spiel: http://www.koelnwiki.de/wiki/Benutzer_Diskussion:Susi&lt;br /&gt;
: Aber vielleicht kann die [[Allmende:|SWG]] ja mal beim GF von Moviepilot Tobias Bauckhage nachfragen, ob sich diese Form von SEO lohnt. -- [[Benutzer:Wilhelm Bühler|Wilhelm Bühler]] 12:19, 18. Aug. 2009 (UTC) &lt;br /&gt;
:: Dank href nofollow bringen die Links nichts für SEO. Mich persönlich stören die Einträge übrigens nicht, da sie thematisch passen und dem Leser Nutzen bringen. Was mich stört ist der Versuch zu suggerieren eine Neubürgerin zu sein, die gerade das Stadtwiki entdeckt hat. --[[Benutzer:Friedel|Friedel]] 13:12, 18. Aug. 2009 (UTC)&lt;br /&gt;
::: Die Links würde ich ebenfalls als positiv oder zumindest akzeptabel bewerten, aber das Vorgehen finde ich mit „... Versuch zu suggerieren ...“ noch deutlich zu harmlos beschrieben. Für mich war das eine freche Lüge und der dreiste Versuch, uns für dumm zu verkaufen. --[[Benutzer:Mmaddin|mmaddin]] 05:45, 19. Aug. 2009 (UTC)&lt;br /&gt;
:::: Die Stadtwikis sind im realen Leben angekommen. Nur wo &amp;quot;die Susi&amp;quot; wohnt, wird dem Datenschutz überlassen, Sichtungen können auf [[allmende:Benutzer:Susi_B.]] eingetragen werden. -- [[Benutzer:Wilhelm Bühler|Wilhelm Bühler]] 17:10, 19. Aug. 2009 (UTC)&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>Wilhelm Bühler</name></author>
	</entry>
	<entry>
		<id>https://www.pfenz.de/mediawiki/index.php?title=Benutzer_Diskussion:Susi&amp;diff=52360</id>
		<title>Benutzer Diskussion:Susi</title>
		<link rel="alternate" type="text/html" href="https://www.pfenz.de/mediawiki/index.php?title=Benutzer_Diskussion:Susi&amp;diff=52360"/>
		<updated>2009-08-18T12:19:58Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;Wilhelm Bühler: /* Werbung von www.moviepilot.de */&lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;Feedback ist immer gerne gesehen!&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
: Herzlich Willkommen und von mir hiermit gleich die Einladung zum nächsten [[Stadtwiki:Treffen]] sowie zum [http://wiki.regiowiki.eu/ RegioWikiCamp]. --[[Benutzer:Friedel|Friedel]] 06:34, 12. Aug. 2009 (UTC)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Werbung von www.moviepilot.de ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Hallo Susi,&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
ich weiß nicht ob Du leicht Schizophren bist oder in Geografie nicht aufgepasst hast?&lt;br /&gt;
&amp;lt;br&amp;gt;Vielleicht bist Du auch mit deinem Versteckspielchen bei uns aufgeflogen? ;)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Ich finde es sehr dreist sich deutschlandweit in Stadt/Regio und Themenwikis anzumelden, als neu auszugeben und auf dieser Tour heimlich Werbung unterzubringen.&lt;br /&gt;
&amp;lt;br&amp;gt;In dieser Form lassen wir uns nicht als Werbeträger missbrauchen.&lt;br /&gt;
&amp;lt;br&amp;gt;Es liegt nicht in meiner Entscheidung wie die anderen Wiki&#039;s damit umgehen, aber damit kommst Du nirgends gut an!&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Exemplarisch ein paar Links:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Eintragung von www.moviepilot.de ...&lt;br /&gt;
* [http://ka.stadtwiki.net/index.php?title=Kino&amp;amp;action=history ... im Stadtwiki &#039;&#039;&#039;Karlsruhe&#039;&#039;&#039;]&lt;br /&gt;
* [http://wiki.rhein-neckar.de/index.php?title=Kinos&amp;amp;action=history ... im Regiowiki &#039;&#039;&#039;Rhein-Neckar&#039;&#039;&#039;]&lt;br /&gt;
* [http://magdewiki.de/index.php?title=Kino&amp;amp;curid=733&amp;amp;action=history ... im Stadtwiki &#039;&#039;&#039;Magdeburg&#039;&#039;&#039;]&lt;br /&gt;
* [http://www.pfenz.de/w/index.php?title=Kino&amp;amp;curid=1500&amp;amp;action=history ... im Stadtwiki &#039;&#039;&#039;Pforzheim&#039;&#039;&#039;]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Benutzerprofile ...&lt;br /&gt;
* [http://ka.stadtwiki.net/Benutzer:Susi ... im Stadtwiki &#039;&#039;&#039;Karlsruhe&#039;&#039;&#039;] &amp;amp; [http://ka.stadtwiki.net/Benutzer_Diskussion:Susi ... Diskussionsseite]&lt;br /&gt;
* [http://www.pfenz.de/wiki/Benutzer:Susi ... im Stadtwiki &#039;&#039;&#039;Pforzheim&#039;&#039;&#039;] &amp;amp; [http://www.pfenz.de/wiki/Benutzer_Diskussion:Susi ... Diskussionsseite]&lt;br /&gt;
* [http://wiki.rhein-neckar.de/index.php/Benutzer:Susi ... im Regiowiki &#039;&#039;&#039;Rhein-Neckar&#039;&#039;&#039;] &amp;amp; [http://wiki.rhein-neckar.de/index.php/Benutzer_Diskussion:Susi ... Diskussionsseite]&lt;br /&gt;
* [http://magdewiki.de/wiki/Benutzer:Susi ... im Stadtwiki &#039;&#039;&#039;Magdeburg&#039;&#039;&#039;] &amp;amp; [http://magdewiki.de/wiki/Benutzer_Diskussion:Susi ... Diskussionsseite]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Mit freundlichem Gruß ... --[[Benutzer:CorneliusWasmund|Cornelius Wasmund]] &#039;&#039;&#039;&amp;lt;sup&amp;gt;[[Benutzer Diskussion:CorneliusWasmund|Diskutiere mit mir!]]&amp;lt;/sup&amp;gt; &amp;lt;sub&amp;gt;[[Stadtwiki:Hilfe]]&amp;lt;/sub&amp;gt;&#039;&#039;&#039; 14:05, 12. Aug. 2009 (UTC)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
: Auch in Köln das gleiche Spiel: http://www.koelnwiki.de/wiki/Benutzer_Diskussion:Susi&lt;br /&gt;
: Aber vielleicht kann die [[Allmende:|SWG]] ja mal beim GF von Moviepilot Tobias Bauckhage nachfragen, ob sich diese Form von SEO lohnt. -- [[Benutzer:Wilhelm Bühler|Wilhelm Bühler]] 12:19, 18. Aug. 2009 (UTC) &lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>Wilhelm Bühler</name></author>
	</entry>
	<entry>
		<id>https://www.pfenz.de/mediawiki/index.php?title=Enzkl%C3%B6sterle&amp;diff=43619</id>
		<title>Enzklösterle</title>
		<link rel="alternate" type="text/html" href="https://www.pfenz.de/mediawiki/index.php?title=Enzkl%C3%B6sterle&amp;diff=43619"/>
		<updated>2008-09-26T11:32:10Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;Wilhelm Bühler: /* Freizeit */&lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;&#039;&#039;&#039;Enzklösterle&#039;&#039;&#039; ist eine Gemeinde im [[liegt im::Landkreis Calw]] mit den Ortsteilen [[Gompelscheuer]], [[Poppeltal]] und [[Nonnenmiß]] (letzterer zwischen Enzklösterle und [[Bad Wildbad]] geteilt).&lt;br /&gt;
Die Gemeinde ist ein anerkannter [[ist ein::Luftkurort]] und hat ca. 1.270 Einwohnern (Stand: 31.12.2005). Seit [[15. Oktober]] [[2006]] besetzt die Gemeinde das Amt des Bürgermeisters als ehrenamtliche Position; der erste ehrenamtlicher Bürgermeister ist Michael Faschon.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Freizeit ==&lt;br /&gt;
* [[Adventure-Golfpark]]&lt;br /&gt;
* [[Seewald Freizeitpark Enzkösterle]] mit Riesenrutschbahn&lt;br /&gt;
* [[Poppel-Mühle]] - Erlebnis- und Freizeitunternehmen [http://www.poppelmuehle.de/]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Adresse ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:Kurverwaltung Enzklösterle&lt;br /&gt;
:Friedenstraße 16 &lt;br /&gt;
:75337 Enzklösterle&lt;br /&gt;
:Telefon: (0 70 85) 75 16 &lt;br /&gt;
:Telefax: (0 70 85) 13 98&lt;br /&gt;
:{{E-Mail|info|enzkloesterle.de}}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Luftbilder ==&lt;br /&gt;
&amp;lt;gallery&amp;gt;&lt;br /&gt;
Bild:enzklösterle3.jpg|Enzklösterle&lt;br /&gt;
Bild:Enzklösterle4.jpg|Enzklösterle&lt;br /&gt;
&amp;lt;/gallery&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Weblinks ==&lt;br /&gt;
*{{Homepage|www.enzkloesterle.de}}&lt;br /&gt;
*{{Wikipedia}}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{{Navigationsleiste Orte im Landkreis Calw|Enzklösterle}}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Kategorie:Enzklösterle| Enzklosterle]]&lt;br /&gt;
[[Kategorie:Enztal]]&lt;br /&gt;
[[Kategorie:Enztal-Radweg]]&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>Wilhelm Bühler</name></author>
	</entry>
	<entry>
		<id>https://www.pfenz.de/mediawiki/index.php?title=Happiness_Open_Air&amp;diff=42751</id>
		<title>Happiness Open Air</title>
		<link rel="alternate" type="text/html" href="https://www.pfenz.de/mediawiki/index.php?title=Happiness_Open_Air&amp;diff=42751"/>
		<updated>2008-08-16T18:55:22Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;Wilhelm Bühler: http://ka.stadtwiki.net/index.php?title=Happiness_Open_Air&amp;amp;oldid=238350&lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;Das &#039;&#039;&#039;Happiness Open-Air&#039;&#039;&#039; findet seit dem Sommer [[1991]] jedes Jahr auf dem Bolzplatz neben dem [[AJCS]]-Gebäude in [[Straubenhardt]] statt. In dieser Zeit hat das „Umsonst &amp;amp; Draußen - Festival“ einen gewissen Kultstatus erreicht, wurde zum Hauptevent des AJCS e.V. und ist wesentlicher Bestandteil dessen Jugendarbeit.&lt;br /&gt;
Das Happiness Open-Air, bei dem bis zu fünf Bands auftreten pro Tag, wird hauptsächlich durch Sponsoren und Spenden finanziert.&lt;br /&gt;
Für das leibliche Wohl der Besucher sorgt das AJO-Team mit diversen Speisen und Getränken.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Vergangene ==&lt;br /&gt;
; Freitag, 13. Juli 2007&lt;br /&gt;
: Donots, Itchy Poopzkid, Jahcoustix, Dubios Neighbourhood, [[Yakuzi]], Joy became clear, [Pocket Rocket, Bumble Bee&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
; Freitag, 11. Juli 2008 &lt;br /&gt;
: 5Bugs, [[Across The Border]], [[Yakuzi]], Fed Up 74, tune circus, Honeybrawl, Blendof, Talentless&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Weblinks ==&lt;br /&gt;
* {{Keine Homepage}}&lt;br /&gt;
[[Kategorie:Enzkreis]]&lt;br /&gt;
[[Kategorie:Veranstaltung]]&lt;br /&gt;
{{ka-wiki}}&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>Wilhelm Bühler</name></author>
	</entry>
	<entry>
		<id>https://www.pfenz.de/mediawiki/index.php?title=Buslinie_720&amp;diff=39895</id>
		<title>Buslinie 720</title>
		<link rel="alternate" type="text/html" href="https://www.pfenz.de/mediawiki/index.php?title=Buslinie_720&amp;diff=39895"/>
		<updated>2008-05-25T18:17:03Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;Wilhelm Bühler: * {{Stadtwiki Karlsruhe}}, backlink&lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;Die &#039;&#039;&#039;Buslinie 720&#039;&#039;&#039; (früher Linie A) der Pforzheimer [[SVP]] verbindet [[Pforzheim]] mit [[Keltern]] bzw. [[Ittersbach]].&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Geschichte==&lt;br /&gt;
* [[2. Januar]] [[1900]]: Eröffnung der [[Albtalbahn]] zwischen [[Ittersbach]] und [[Brötzingen]] durch die BLEAG.&lt;br /&gt;
* [[2. Juli]] [[1901]]: Eröffnung des Streckenabschnittes Brötzingen Lokalbahnhof - Pforzheim Leopoldplatz.&lt;br /&gt;
* [[31. Januar]] [[1931]]: Übernahme der Strecke Pforzheim - Ittersbach durch die [[Stadt Pforzheim]] und im selben Jahr Wiedereröffnung des Bahnbetriebs als [[Pforzheimer Kleinbahn]]. &lt;br /&gt;
* [[10. Juli]] [[1968]]: Ein [[Tornado]] zerstört große Teile der Kleinbahn. Einen Tag später wird mit den neu gelieferten Überlandbussen, welche die Bahn bald ersetzen sollten, Schienenersatzverkehr gefahren.&lt;br /&gt;
* [[3. August]] [[1968]]: Offizielle Umstellung der Personenbeförderung von der Kleinbahn auf den Bus. Die neue Buslinie die von nun an unter der Bezeichnung A geführt wird hat zunächst eine Länge von 24 km.&lt;br /&gt;
* [[16. Dezember]] [[1968]]: Mit dem neuen Fahrplan der Linie A tritt eine Erweiterung der Strecke in Kraft. (Abzweige von Weiler nach Ottenhausen und von Ellmendingen nach Niebelsbach)&lt;br /&gt;
* [[18. August]] [[1969]]: Die Linie erhällt in Ittersbach eine neue Führung.&lt;br /&gt;
* [[1. Mai]] [[1980]]: Die Linie wird neu geordnet. Ab sofort fahren die Wagen von Niebelsbach über Blockhütte nach Ottenhausen. Somit entfallen die Stichstrecken nach diesen Orten.&lt;br /&gt;
* [[3. Juni]] [[1984]]: Ab sofort gibt es täglich Anschlußfahrten zur [[Albtalbahn]] der AVG ({{LinieS11-Symbol}}) in Ittersbach.&lt;br /&gt;
* [[20. Dezember]] [[1985]]: In Ellmendingen geht die neue Wendeschleife, auf der die in Ellmendingen endenden Busse wenden können, in Betrieb.&lt;br /&gt;
* [[1. Juni]] [[ 1986]]: Zwei neue Haltestellen werden eingerichtet: Turnhalle in Ottenhausen und Blockhütte zwischen Niebelsbach und Ottenhausen.&lt;br /&gt;
* [[29. September]] [[ 1986]]: Die Linie fährt ab sofort in Ittersbach durchs Industriegebiet; Gleichzeitig wird die Haltestelle Ittersbach-Industriesiedlung in Ittersbach-Hochmühle umbenannt.&lt;br /&gt;
* [[29. Januar]] [[1989]]: Die Busse werden aus der Brötzinger Fußgängerzohne herausgenommen und fahren jetzt über die Hans-Sachs-Straße und Habermehlstraße.&lt;br /&gt;
* [[1. Juni]] [[1997]]: Morgens und Abends werden jeweils 3 Fahrten über die Wilferdinger Höhe geführt. &lt;br /&gt;
 &lt;br /&gt;
==Verlauf im Pforzheimer Stadtgebiet==&lt;br /&gt;
Die Linie beginnt im [[ZOB Süd]] an Bussteig 5 und führt über die [[Bahnhofstraße]] zum [[Leopoldplatz]]. Dann folgt sie dem Linienverlauf der [[Buslinie 1|Buslinien 1]] und [[Buslinie 10|10]] bis zur [[Maystraße]]. Dort biegen die Busse über die [[Hans-Sachs-Straße]] in die [[Habermehlstraße]] ein und umfahren auf dieser die Brötzinger [[Fußgängerzone]]. Die Linie verlässt Pforzheim über die [[Dietlinger Straße]], einem Teilstück der [[Landesstraße 562]] der die Linie über [[Dietlingen]] bis Ellmendingen folgt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Linienwege==&lt;br /&gt;
Der Hauptweg verläuft ab [[Ellmendingen]] über die Ortschaften [[Niebelsbach]] und [[Ottenhausen]] weiter nach [[Weiler]] und Ittersbach. In Ittersbach besteht an den Haltestellen Descostraße und Talwiesenweg eine Umstiegsmöglichkeit zur Stadtbahnlinie {{LinieS11-Symbol}} in Richtung [[Ettlingen]]/[[Karlsruhe]]. Daneben fahren einzelne Kurse ab Ellmendingen direkt nach Weiler und Ittersbach bzw. zurück. Einige Busse im Schülerverkehr enden auch schon in Ellmendingen oder in Weiler. Einzelne Fahrten bedienen auch den Kelterner Ortsteil [[Dietenhausen]].&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Eingesetzte Fahrzeuge==&lt;br /&gt;
Die Linie wird hauptsächlich mit fünf MAN 313 NÜ Solobussen (Nr. 116-120) und einem Mercedes-Benz Integro O 550 (Nr. 110) befahren. Daneben kommen im Schülerverkehr zwei 15 Meter lange Mercedes-Benz Citaro O 530 LÜ (Nr. 121 und 122) in Einsatz. Teilweise kommen auch andere Fahrzeuge der SVP zum Einsatz.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Verlauf ==&lt;br /&gt;
{|&lt;br /&gt;
| valign=&amp;quot;top&amp;quot; | {{Perlenschnur}}&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
!VPE Tarifzone 10 (Pforzheim Stadt)&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|{{BH|ZOB Süd}}&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|{{BH|Hauptbahnhof}}&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|{{BH|Bahnhofstraße}}&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|{{BH|Leopoldplatz}}&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|{{BH|Emilienstraße}}&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|{{BH|Kulturhaus Osterfeld}}&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|{{BH|Maystraße}}&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|{{BH|Fritz-Erler-Schule Süd}}&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|{{BH|Burgstraße}}&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|{{BH|Dietlinger Straße}}&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|{{BH|Biberstraße}}&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|{{BH|Äußere Dietlinger Straße}}&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|{{BH|Waldsportpfad}}&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|{{BH|Schönbiegel}}&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
!VPE Tarifzone 33&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|{{BH|Dietlingen Industriegebiet}}&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|{{BH|Lessingstraße}}&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|{{BH|Rathaus}}&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|{{BH|Westendstraße}}&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|{{BH|Sprangerweg}}&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|{{BH|Ellmendingen Kindergarten}}&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|{{BH|Pforzheimer Straße}}&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|{{BH|Ringstraße}}&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|{{BH|Niebelsbach Gränzsägmühle}}&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|{{BH|Schwabenstraße}}&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|{{BH|Rathaus}}&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|{{BH|Neuenbürger Straße}}&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|{{BH|Süd}}&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|{{BH|Arnbach Blockhütte}}&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|{{BH|Ottenhausen Turnhalle}}&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|{{BH|Bachstraße}}&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|{{BH|Weiler Gartenstraße}}&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|{{BH|Rathaus}}&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|{{BH|Ittersbacher Straße}}&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
!VPE Tarifzone 43&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|{{BH|Ittersbach Descostraße}}&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|{{BH|Industriegebiet}}&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|{{BH|Becker-Göring Straße}}&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|{{BH|Bahnhofstraße}}&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|{{BH|Rathaus}}&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|{{BH|Pfinztalstraße}}&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|{{BH|Talwiesenweg}}&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|}&lt;br /&gt;
| valign=&amp;quot;top&amp;quot; | {{Perlenschnur}}&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
!VPE Tarifzone 10 (Pforzheim Stadt)&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|{{BH|ZOB Süd}}&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|{{BH|Hauptbahnhof}}&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|{{BH|Bahnhofstraße}}&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|{{BH|Leopoldplatz}}&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|{{BH|Emilienstraße}}&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|{{BH|Kulturhaus Osterfeld}}&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|{{BH|Maystraße}}&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|{{BH|Fritz-Erler-Schule Süd}}&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|{{BH|Burgstraße}}&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|{{BH|Dietlinger Straße}}&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|{{BH|Biberstraße}}&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|{{BH|Äußere Dietlinger Straße}}&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|{{BH|Waldsportpfad}}&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|{{BH|Schönbiegel}}&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
!VPE Tarifzone 33&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|{{BH|Dietlingen Industriegebiet}}&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|{{BH|Lessingstraße}}&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|{{BH|Rathaus}}&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|{{BH|Westendstraße}}&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|{{BH|Sprangerweg}}&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|{{BH|Ellmendingen Kindergarten}}&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|{{BH|Pforzheimer Straße}}&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|{{BH|Ettlinger Straße}}&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|{{BH|Weiler Friedhof}}&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|{{BH|Ittersbacher Straße}}&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
!VPE Tarifzone 43&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|{{BH|Ittersbach Descostraße}}&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|{{BH|Industriegebiet}}&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|{{BH|Becker-Göring Straße}}&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|{{BH|Bahnhofstraße}}&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|{{BH|Rathaus}}&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|{{BH|Pfinztalstraße}}&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|{{BH|Talwiesenweg}}&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|}&lt;br /&gt;
|}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Weblinks ==&lt;br /&gt;
* {{Stadtwiki Karlsruhe}}&lt;br /&gt;
[[Kategorie:Buslinie|720]]&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>Wilhelm Bühler</name></author>
	</entry>
	<entry>
		<id>https://www.pfenz.de/mediawiki/index.php?title=Diskussion:Tibet_Initiative_Deutschland&amp;diff=37594</id>
		<title>Diskussion:Tibet Initiative Deutschland</title>
		<link rel="alternate" type="text/html" href="https://www.pfenz.de/mediawiki/index.php?title=Diskussion:Tibet_Initiative_Deutschland&amp;diff=37594"/>
		<updated>2008-04-01T21:01:31Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;Wilhelm Bühler: /* Löschung */&lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;Hallo,&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
ist diese Seite mit Regionalbezug für das {{Pfenzland}}?&lt;br /&gt;
Ich denke nicht, es ist nach Karlsruhe verlinkt, die Adressdaten sind Rastatter Rufnummern und es erfolgt keine Verlinkung innerhalb Pfenz. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Gruß --[[Benutzer:Buhacont|Buhacont]] 13:16, 7. Feb. 2008 (CET)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
: Stimmt. Als die Seite angelegt wurde, war das mit Bezug auf eine Ausstellung in Pforzheim, allerdings ist die lange vorbei, und neue Veranstaltungen in unserer Region sind nicht in Sicht. Löschantrag wird gestellt.&lt;br /&gt;
:-- [[Benutzer:Svenman|Sven Manias]] 19:14, 7. Feb. 2008 (CET)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Löschung ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Hallo, kann mir bitte jemand &amp;quot;meinen&amp;quot; Artikel per Mail schicken. Dann muss ich nicht wieder von vorne anfangen. --[[Benutzer:Wilhelm Bühler|Wilhelm Bühler]] 14:37, 1. Apr. 2008 (CEST)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:Erledigt. -- [[Benutzer:Svenman|Sven Manias]] 22:05, 1. Apr. 2008 (CEST)&lt;br /&gt;
:: Danke. [[Karlsruhe:Tibet Initiative Deutschland]]  --[[Benutzer:Wilhelm Bühler|Wilhelm Bühler]] 23:01, 1. Apr. 2008 (CEST)&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>Wilhelm Bühler</name></author>
	</entry>
	<entry>
		<id>https://www.pfenz.de/mediawiki/index.php?title=Diskussion:Tibet_Initiative_Deutschland&amp;diff=37522</id>
		<title>Diskussion:Tibet Initiative Deutschland</title>
		<link rel="alternate" type="text/html" href="https://www.pfenz.de/mediawiki/index.php?title=Diskussion:Tibet_Initiative_Deutschland&amp;diff=37522"/>
		<updated>2008-04-01T12:37:32Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;Wilhelm Bühler: Neuer Abschnitt: Löschung&lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;Hallo,&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
ist diese Seite mit Regionalbezug für das {{Pfenzland}}?&lt;br /&gt;
Ich denke nicht, es ist nach Karlsruhe verlinkt, die Adressdaten sind Rastatter Rufnummern und es erfolgt keine Verlinkung innerhalb Pfenz. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Gruß --[[Benutzer:Buhacont|Buhacont]] 13:16, 7. Feb. 2008 (CET)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
: Stimmt. Als die Seite angelegt wurde, war das mit Bezug auf eine Ausstellung in Pforzheim, allerdings ist die lange vorbei, und neue Veranstaltungen in unserer Region sind nicht in Sicht. Löschantrag wird gestellt.&lt;br /&gt;
:-- [[Benutzer:Svenman|Sven Manias]] 19:14, 7. Feb. 2008 (CET)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Löschung ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Hallo, kann mir bitte jemand &amp;quot;meinen&amp;quot; Artikel per Mail schicken. Dann muss ich nicht wieder von vorne anfangen. --[[Benutzer:Wilhelm Bühler|Wilhelm Bühler]] 14:37, 1. Apr. 2008 (CEST)&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>Wilhelm Bühler</name></author>
	</entry>
	<entry>
		<id>https://www.pfenz.de/mediawiki/index.php?title=Stadtwiki_Diskussion:Vereinsgr%C3%BCndung&amp;diff=30644</id>
		<title>Stadtwiki Diskussion:Vereinsgründung</title>
		<link rel="alternate" type="text/html" href="https://www.pfenz.de/mediawiki/index.php?title=Stadtwiki_Diskussion:Vereinsgr%C3%BCndung&amp;diff=30644"/>
		<updated>2007-11-17T23:28:16Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;Wilhelm Bühler: /* Beitragshöhe */&lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;=== Ehrenmitglieder ===&lt;br /&gt;
Die Möglichkeit von sogenannten Ehrenmitgliedschaften erlaubt dem Verein natürlichen oder juristischen Personen dauerhaft Dank für geleistete Verdienste auszusprechen. Diese Möglichkeit in die Satzung aufnehmen?&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* {{Ja}} --[[Benutzer:Friedel|Friedel]] 21:37, 6. Nov. 2007 (CET)&lt;br /&gt;
* {{ja}} --[[Benutzer:Ratz|ratz]] 22:09, 6. Nov. 2007 (CET)&lt;br /&gt;
* {{ja}}--[[Benutzer:Seggel|Seggel]] 16:05, 11. Nov. 2007 (CET)&lt;br /&gt;
* {{ja}} – sowas hat auch der [http://www.ccc.de/club/statutes?language=de CCC] --[[Benutzer:Wilhelm Bühler|Wilhelm Bühler]] 22:58, 17. Nov. 2007 (CET) &lt;br /&gt;
* {{nein}}--[[Benutzer:Celia|Celia]] --[[Benutzer:Celia|Celia]] 20:39, 11. Nov. 2007 (CET)&lt;br /&gt;
* {{nein}} --[[Benutzer:Besim|Besim]] 22:04, 12. Nov. 2007 (CET) Sehe dafür eigentlich noch keinen Grund.&lt;br /&gt;
* {{nein}} --[[Benutzer:Anna|Anna]] 20:22, 13. Nov. 2007 (CET) weiss grad auch noch nicht für was wir das brauchen&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Wahlperiode ===&lt;br /&gt;
Für welchen Zeitraum soll der Vorstand gewählt werden?&lt;br /&gt;
==== 1 Jahr ====&lt;br /&gt;
* {{ja}}--[[Benutzer:Seggel|Seggel]] 16:05, 11. Nov. 2007 (CET)&lt;br /&gt;
* {{nein}}--[[Benutzer:Celia|Celia]] --[[Benutzer:Celia|Celia]] 20:39, 11. Nov. 2007 (CET)&lt;br /&gt;
* {{nein}} --[[Benutzer:Wilhelm Bühler|Wilhelm Bühler]] 23:00, 17. Nov. 2007 (CET) &lt;br /&gt;
==== 2 Jahre ====&lt;br /&gt;
* {{ja}}--[[Benutzer:Celia|Celia]] --[[Benutzer:Celia|Celia]] 20:39, 11. Nov. 2007 (CET)&lt;br /&gt;
* {{ja}} --[[Benutzer:Ratz|ratz]] 22:44, 11. Nov. 2007 (CET)&lt;br /&gt;
* {{ja}} --[[Benutzer:Besim|Besim]] 22:06, 12. Nov. 2007 (CET) Ein Jahr ist zu kurz, um wirklich größere Projekte umzusetzen.&lt;br /&gt;
* {{ja}} --[[Benutzer:Wilhelm Bühler|Wilhelm Bühler]] 23:00, 17. Nov. 2007 (CET) &lt;br /&gt;
==== 3 Jahre ====&lt;br /&gt;
* {{ja}} --[[Benutzer:Wilhelm Bühler|Wilhelm Bühler]] 23:00, 17. Nov. 2007 (CET) &lt;br /&gt;
* {{nein}} --[[Benutzer:Ratz|ratz]] 22:09, 6. Nov. 2007 (CET)&lt;br /&gt;
* {{nein}}--[[Benutzer:Celia|Celia]] --[[Benutzer:Celia|Celia]] 20:39, 11. Nov. 2007 (CET)&lt;br /&gt;
* {{nein}} --[[Benutzer:Anna|Anna]] 20:23, 13. Nov. 2007 (CET)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==== 4 Jahre ====&lt;br /&gt;
* {{Nein}} --[[Benutzer:Friedel|Friedel]] 21:37, 6. Nov. 2007 (CET)&lt;br /&gt;
* {{nein}} --[[Benutzer:Ratz|ratz]] 22:09, 6. Nov. 2007 (CET)&lt;br /&gt;
* {{nein}}--[[Benutzer:Celia|Celia]] --[[Benutzer:Celia|Celia]] 20:39, 11. Nov. 2007 (CET)&lt;br /&gt;
* {{nein}} --[[Benutzer:Anna|Anna]] 20:23, 13. Nov. 2007 (CET)&lt;br /&gt;
* {{nein}} --[[Benutzer:Wilhelm Bühler|Wilhelm Bühler]] 23:00, 17. Nov. 2007 (CET) &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==== 5 Jahre ====&lt;br /&gt;
* {{Nein}} --[[Benutzer:Friedel|Friedel]] 21:37, 6. Nov. 2007 (CET)&lt;br /&gt;
* {{nein}} --[[Benutzer:Ratz|ratz]] 22:09, 6. Nov. 2007 (CET)&lt;br /&gt;
* {{nein}}--[[Benutzer:Celia|Celia]] --[[Benutzer:Celia|Celia]] 20:39, 11. Nov. 2007 (CET)&lt;br /&gt;
* {{nein}} --[[Benutzer:Anna|Anna]] 20:23, 13. Nov. 2007 (CET)&lt;br /&gt;
* {{nein}} --[[Benutzer:Wilhelm Bühler|Wilhelm Bühler]] 23:00, 17. Nov. 2007 (CET)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Vereinsrecht ===&lt;br /&gt;
Die gesetzliche Grundlage für Vereine steht im [http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/BJNR001950896.html#BJNR001950896BJNG000502377 Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB)]. Dort ist schon eine Menge als &amp;quot;default&amp;quot; gesetzt. D.h. falls man nichts anderes in die Satzung schreibt gelten die dort angegeben Verfahrensweisen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
: wer kennt sich aus?&lt;br /&gt;
:: Langjährige Erfahrung in diversen Vereinen, u.a. eine Vereinsgründung vor 4 Jahren welche ich damals initiiert und geleitet hatte. --[[Benutzer:CorneliusWasmund|CorneliusWasmund]] 12:39, 7. Okt. 2007 (CEST)&lt;br /&gt;
:: Ich hab&#039; mal vor ein paar Jahren das Vereinsrecht durchgeackert mit der Erkenntnis, dass es ziemlich ähnliche einer GmbH ist, und mit GmbHs kenne ich mich relativ gut aus. Vereinserfahrung habe ich keine verwertbare. Ich denke aber, viel lässt sich aus dem demokratischen Prinzip und den Grundsätzen des Geschäftslebens ableiten. --[[Benutzer:Markus-karg|Bruddler]] 19:48, 18. Okt. 2007 (CEST)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Satzung ===&lt;br /&gt;
* [[Stadtwiki Diskussion:Vereinsgründung/Satzungsentwurf]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==== Vereinsziel ====&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
In der [[Stadtwiki Diskussion:Vereinsgründung/Satzungsentwurf]] und [[Stadtwiki Diskussion:Vereinsgründung/Satzungsentwurf/Organisationsstruktur]]&lt;br /&gt;
schwingt immer wieder durch, dass das Vereinsziel ist, sich&lt;br /&gt;
* „ausschließlich um den Betrieb eines Stadtwikis zu kümmern“&lt;br /&gt;
sieht das die Mehrheit auch so?&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Dafür spricht, klare Aufgabe, keine Notwendigkeit für (und vermutlich auch keine Chance auf) Gemeinnützigkeit, [http://www.uugrn.org/ UUGRN] kann als positives Vorbild genutzt werden. Die Abstimmung würde einige Satzungsdiskussionen kürzen. --[[Benutzer:Wilhelm Bühler|Wilhelm Bühler]] 23:49, 17. Nov. 2007 (CET)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
: {{Ja}} --[[Benutzer:Wilhelm Bühler|Wilhelm Bühler]] 23:50, 17. Nov. 2007 (CET)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==== Beitragshöhe ====&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Hat sich da schon jemand gedanken gemacht? Oder einfach 1000 Euro geteilt durch die Zahl der Gründungsmitglieder? --[[Benutzer:Wilhelm Bühler|Wilhelm Bühler]] 00:28, 18. Nov. 2007 (CET)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Sammeln wichtiger Stichpunkte ===&lt;br /&gt;
**Grundsätzliche (grobe) Vorgehensweise zur Gründung eines gemeinnützigen eingetragenen Vereines&lt;br /&gt;
#Vereinsstruktur inkl. Satzung mit allen potenziellen Gründungsmitgliedern besprechen und absegnen lassen&lt;br /&gt;
#Satzung beim zuständigen Finanzamt auf Tauglichkeit zur Gemeinnützigkeit prüfen lassen (gesetzlichen Voraussetzungen)&lt;br /&gt;
##Wenn möglich Schriftlich für das Notariat bestätigen lassen&lt;br /&gt;
#Satzung beim gewünschten (= Sitz des Vereins) Vereinsregister (Amtsgericht) auf Tauglichkeit prüfen lassen (gesetzlichen Voraussetzungen)&lt;br /&gt;
#Einladung zur Gründungsversammlung&lt;br /&gt;
##Satzung beilegen&lt;br /&gt;
#Gründungsversammlung&lt;br /&gt;
##Min. 7 volljährige Teilnehmer&lt;br /&gt;
##Versammlungsleiter &amp;amp; Protokollleiter wählen&lt;br /&gt;
##Schriftliche Satzung offiziell beschließen und von Mitgliedern unterschreiben lassen&lt;br /&gt;
##Vorstand wählen&lt;br /&gt;
##Eventuelle Beschlüsse nach Satzung (Mitgliedsbeiträge, usw)&lt;br /&gt;
# Finanzamt - Gemeinnützigkeit&lt;br /&gt;
#Notar&lt;br /&gt;
##Unterschriften des Vorstandes nach §26 BGB beglaubigen lassen&lt;br /&gt;
##Erlassung der Gründungskosten (ca. 100-150€), aufgrund der geplanten Gemeinnützigkeit, beantragen.&lt;br /&gt;
## Amtsgericht - Vereinsregister - Eintragung (Wird in Pforzheim vom Notar an das Vereinsregister weitergeleitet)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Gründungstreffen==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====Ort====&lt;br /&gt;
* Jusobüro&lt;br /&gt;
** sicher kostengünstig, aber bei uns im Schwäbischen würde man sagen, das hat ein Gschmäckle. Hoffentlich findet Celia da noch was &#039;&#039;neutraleres&#039;&#039;. --[[Benutzer:84.163.215.197|84.163.215.197]] 11:40, 21. Okt. 2007 (CEST)&lt;br /&gt;
:::ich bin eigentlich der selben meinung, und fand das [[like it]] ganz ok.--[[Benutzer:Seggel|Seggel]] 20:55, 21. Okt. 2007 (CEST) &lt;br /&gt;
:::: Ich bin gegen öffentliche Kneipen! Mir ist ein geschlossener Raum für die Gründungsversammlung - in dem nur wir sind - wesentlich lieber. Für normale Stadtwikitreffen ist das like it in Ordnung. --[[Benutzer:CorneliusWasmund|Cornelius Wasmund]] 21:12, 21. Okt. 2007 (CEST)&lt;br /&gt;
::::: Denke auch, dass wir mit dem Verein analog zum Stadtwiki auf Neutralität achten sollten. Platz wäre im Like It zudem genug und der Teil in dem wir saßen ist abtrennbar. --[[Benutzer:Ratz|ratz]] 21:16, 21. Okt. 2007 (CEST)&lt;br /&gt;
:::::: ich bin wenn es machbar FÜR einen abgeschlossenen Raum NICHT in einer öffentlichen Kneipe/Restaurant etc. --[[Benutzer:Anna|Anna]] 21:18, 21. Okt. 2007 (CEST)&lt;br /&gt;
::::::: Also für ein Gaststättennebenzimmer könnte ich mich erwärmen. In solchen Etablissements sind schon ganz andere Vereine und Bünde gegründet worden, außerdem kostet es in der Regel nichts, wenn wir dort essen und trinken. --[[Benutzer:Besim|Besim]] 16:06, 1. Nov. 2007 (CET)&lt;br /&gt;
*ich hab noch ein paar andere Räume angefragt und warte noch auf Rückmeldung --[[Benutzer:Celia|Celia]] 10:26, 20. Okt. 2007 (CEST)&lt;br /&gt;
* Das [[Haus der Jugend]] würde uns auch einen Raum zur Verfügung stellen. Wenn viel Platz benötigt wird, bevorzugt Montags. --[[Benutzer:Friedel|Friedel]] 09:12, 24. Okt. 2007 (CEST)&lt;br /&gt;
* Bei breitem Interesse kann ich versuchen den Geschäftsführer des [[Innotec]] zu überzeugen eine gemeinsame Veranstaltung draus zu machen. --[[Benutzer:Friedel|Friedel]] 10:48, 26. Okt. 2007 (CEST)&lt;br /&gt;
:: Was wäre denn eine &amp;quot;gemeinsame Veranstaltung&amp;quot; ?? --[[Benutzer:Anna|Anna]] 19:04, 26. Okt. 2007 (CEST)&lt;br /&gt;
::: Regulär muss man im Innotec das Besprechungszimmer mieten. Kostenlos geht es nur, wenn wir vom Innotec eingeladen werden oder gemeinsam auftreten. Das bedeutet nicht, dass das Innotec dann dauerhaft was mit dem kommenden Verein am Hut hat. Die Pressemeldung für die Gründungsveranstaltung würde gemeinsam erstellt und ein bischen Prominenz aus der Stadtverwaltung, von der Sparkasse und der IHK wird uns die Ehre der Anwesenheit geben. --[[Benutzer:Friedel|Friedel]] 10:46, 27. Okt. 2007 (CEST)&lt;br /&gt;
:::: Mir irgendwie etwas viel Brimborium um das ganze. Da wir von den ganzen Firmen und Prominenten nicht primär abhängig sind, würde ich gern darauf verzichten. Wir gründen nur einen Verein. :-) --[[Benutzer:Besim|Besim]] 16:06, 1. Nov. 2007 (CET)&lt;br /&gt;
::::: Das ist doch super, in Karlsruhe haben wir Stadtverwaltung, Sparkasse und IHK immernoch nicht komplett im Boot und hier bekommt man das &#039;&#039;nachgeworfen&#039;&#039;. Wer dagegen ist --[[Benutzer:Wilhelm Bühler|Wilhelm Bühler]] 23:07, 17. Nov. 2007 (CET) &lt;br /&gt;
* Eine weiterer Vorschlag ist auch das [[Bürgerhaus Buckenberg-Haidach]].&lt;br /&gt;
:: Finde ich etwas Overkill, würde ich aber mittragen, wenn ein Gaststättennebenzimmer nicht durchkommt. Wir müssen aber beachten, ob wir da kostenlos reindürfen oder etwas bezahlen müssen.&lt;br /&gt;
::: Laut Homepage kann man da als Verein günstig mieten, aber da steht nichts von kostenfrei!? --[[Benutzer:Wilhelm Bühler|Wilhelm Bühler]] 23:07, 17. Nov. 2007 (CET) &lt;br /&gt;
===== Auszählung =====&lt;br /&gt;
* Büro der [[Jusos]] Pforzheim-Enzkreis ([[Friedenstraße]], Pforzheim)&lt;br /&gt;
: {{Ja}} --[[Benutzer:CorneliusWasmund|Cornelius Wasmund]] 16:09, 1. Nov. 2007 (CET)&lt;br /&gt;
: {{ja}}--[[Benutzer:Celia|Celia]] --[[Benutzer:Celia|Celia]] 20:39, 11. Nov. 2007 (CET)&lt;br /&gt;
: {{nein}} --[[Benutzer:Ratz|ratz]] 22:44, 11. Nov. 2007 (CET)&lt;br /&gt;
: {{nein}} --[[Benutzer:Anna|Anna]] 20:26, 13. Nov. 2007 (CET)&lt;br /&gt;
: {{nein}} --[[Benutzer:Wilhelm Bühler|Wilhelm Bühler]] 23:07, 17. Nov. 2007 (CET) &lt;br /&gt;
* Nebenraum der Gaststätte [[Like it]] ([[Zähringerallee]], Pforzheim)&lt;br /&gt;
: {{Ja}} --[[Benutzer:Ratz|ratz]] 08:17, 27. Okt. 2007 (CEST)&lt;br /&gt;
: {{Ja}} --[[Benutzer:Besim|Besim]] 16:06, 1. Nov. 2007 (CET)&lt;br /&gt;
: {{Nein}} (Keine Gaststaette, ob mit oder ohne Nebenraum) --[[Benutzer:CorneliusWasmund|Cornelius Wasmund]] 16:09, 1. Nov. 2007 (CET)&lt;br /&gt;
: {{nein}}--[[Benutzer:Celia|Celia]] --[[Benutzer:Celia|Celia]] 20:39, 11. Nov. 2007 (CET)&lt;br /&gt;
: {{nein}} --[[Benutzer:Anna|Anna]] 20:26, 13. Nov. 2007 (CET) (bin auch gegen eine Gaststätte)&lt;br /&gt;
* [[Haus der Jugend]] ([[Westliche]], Pforzheim)&lt;br /&gt;
: {{Ja}} --[[Benutzer:Friedel|Friedel]] 10:48, 26. Okt. 2007 (CEST)&lt;br /&gt;
: {{Ja}} --[[Benutzer:Seggel|Seggel]] 18:41, 26. Okt. 2007 (CEST)&lt;br /&gt;
: {{Ja}} --[[Benutzer:Anna|Anna]] 19:04, 26. Okt. 2007 (CEST)&lt;br /&gt;
: {{Nein}}--[[Benutzer:Celia|Celia]] 01:13, 27. Okt. 2007 (CEST)&lt;br /&gt;
: {{Ja}} --[[Benutzer:Ratz|ratz]] 08:17, 27. Okt. 2007 (CEST)&lt;br /&gt;
: {{Ja}} --[[Benutzer:Besim|Besim]] 16:06, 1. Nov. 2007 (CET)&lt;br /&gt;
: {{Nein}} --[[Benutzer:CorneliusWasmund|Cornelius Wasmund]] 16:09, 1. Nov. 2007 (CET)&lt;br /&gt;
* [[Innotec]] Zentrum für Software, Technik und Design ([[Blücherstraße]], Pforzheim)&lt;br /&gt;
: {{Ja}} --[[Benutzer:Friedel|Friedel]] 10:48, 26. Okt. 2007 (CEST)&lt;br /&gt;
: {{Ja}} --[[Benutzer:Ratz|ratz]] 08:17, 27. Okt. 2007 (CEST)&lt;br /&gt;
: {{Nein}} --[[Benutzer:Besim|Besim]] 16:06, 1. Nov. 2007 (CET)&lt;br /&gt;
: {{Ja}} --[[Benutzer:CorneliusWasmund|Cornelius Wasmund]] 16:09, 1. Nov. 2007 (CET)&lt;br /&gt;
: {{nein}}--[[Benutzer:Celia|Celia]] --[[Benutzer:Celia|Celia]] 20:39, 11. Nov. 2007 (CET)&lt;br /&gt;
: {{nein}} --[[Benutzer:Anna|Anna]] 20:26, 13. Nov. 2007 (CET)&lt;br /&gt;
: {{ja}} --[[Benutzer:Wilhelm Bühler|Wilhelm Bühler]] 23:07, 17. Nov. 2007 (CET) &lt;br /&gt;
* Bürgerhaus Buckenberg-Haidach ([[Marienburgerstraße]], Pforzheim)&lt;br /&gt;
: {{Ja}} --[[Benutzer:Ratz|ratz]] 08:17, 27. Okt. 2007 (CEST)&lt;br /&gt;
: {{Ja}} --[[Benutzer:Besim|Besim]] 16:06, 1. Nov. 2007 (CET)&lt;br /&gt;
: {{Ja}} --[[Benutzer:CorneliusWasmund|Cornelius Wasmund]] 16:09, 1. Nov. 2007 (CET)&lt;br /&gt;
: {{ja}}--[[Benutzer:Celia|Celia]] --[[Benutzer:Celia|Celia]] 20:39, 11. Nov. 2007 (CET)&lt;br /&gt;
: {{ja}} --[[Benutzer:Anna|Anna]] 20:26, 13. Nov. 2007 (CET)&lt;br /&gt;
: {{nein}}, wenn es was kostet --[[Benutzer:Wilhelm Bühler|Wilhelm Bühler]] 23:07, 17. Nov. 2007 (CET)&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>Wilhelm Bühler</name></author>
	</entry>
	<entry>
		<id>https://www.pfenz.de/mediawiki/index.php?title=Stadtwiki_Diskussion:Vereinsgr%C3%BCndung&amp;diff=30643</id>
		<title>Stadtwiki Diskussion:Vereinsgründung</title>
		<link rel="alternate" type="text/html" href="https://www.pfenz.de/mediawiki/index.php?title=Stadtwiki_Diskussion:Vereinsgr%C3%BCndung&amp;diff=30643"/>
		<updated>2007-11-17T22:50:24Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;Wilhelm Bühler: /* Vereinsziel */ ja&lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;=== Ehrenmitglieder ===&lt;br /&gt;
Die Möglichkeit von sogenannten Ehrenmitgliedschaften erlaubt dem Verein natürlichen oder juristischen Personen dauerhaft Dank für geleistete Verdienste auszusprechen. Diese Möglichkeit in die Satzung aufnehmen?&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* {{Ja}} --[[Benutzer:Friedel|Friedel]] 21:37, 6. Nov. 2007 (CET)&lt;br /&gt;
* {{ja}} --[[Benutzer:Ratz|ratz]] 22:09, 6. Nov. 2007 (CET)&lt;br /&gt;
* {{ja}}--[[Benutzer:Seggel|Seggel]] 16:05, 11. Nov. 2007 (CET)&lt;br /&gt;
* {{ja}} – sowas hat auch der [http://www.ccc.de/club/statutes?language=de CCC] --[[Benutzer:Wilhelm Bühler|Wilhelm Bühler]] 22:58, 17. Nov. 2007 (CET) &lt;br /&gt;
* {{nein}}--[[Benutzer:Celia|Celia]] --[[Benutzer:Celia|Celia]] 20:39, 11. Nov. 2007 (CET)&lt;br /&gt;
* {{nein}} --[[Benutzer:Besim|Besim]] 22:04, 12. Nov. 2007 (CET) Sehe dafür eigentlich noch keinen Grund.&lt;br /&gt;
* {{nein}} --[[Benutzer:Anna|Anna]] 20:22, 13. Nov. 2007 (CET) weiss grad auch noch nicht für was wir das brauchen&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Wahlperiode ===&lt;br /&gt;
Für welchen Zeitraum soll der Vorstand gewählt werden?&lt;br /&gt;
==== 1 Jahr ====&lt;br /&gt;
* {{ja}}--[[Benutzer:Seggel|Seggel]] 16:05, 11. Nov. 2007 (CET)&lt;br /&gt;
* {{nein}}--[[Benutzer:Celia|Celia]] --[[Benutzer:Celia|Celia]] 20:39, 11. Nov. 2007 (CET)&lt;br /&gt;
* {{nein}} --[[Benutzer:Wilhelm Bühler|Wilhelm Bühler]] 23:00, 17. Nov. 2007 (CET) &lt;br /&gt;
==== 2 Jahre ====&lt;br /&gt;
* {{ja}}--[[Benutzer:Celia|Celia]] --[[Benutzer:Celia|Celia]] 20:39, 11. Nov. 2007 (CET)&lt;br /&gt;
* {{ja}} --[[Benutzer:Ratz|ratz]] 22:44, 11. Nov. 2007 (CET)&lt;br /&gt;
* {{ja}} --[[Benutzer:Besim|Besim]] 22:06, 12. Nov. 2007 (CET) Ein Jahr ist zu kurz, um wirklich größere Projekte umzusetzen.&lt;br /&gt;
* {{ja}} --[[Benutzer:Wilhelm Bühler|Wilhelm Bühler]] 23:00, 17. Nov. 2007 (CET) &lt;br /&gt;
==== 3 Jahre ====&lt;br /&gt;
* {{ja}} --[[Benutzer:Wilhelm Bühler|Wilhelm Bühler]] 23:00, 17. Nov. 2007 (CET) &lt;br /&gt;
* {{nein}} --[[Benutzer:Ratz|ratz]] 22:09, 6. Nov. 2007 (CET)&lt;br /&gt;
* {{nein}}--[[Benutzer:Celia|Celia]] --[[Benutzer:Celia|Celia]] 20:39, 11. Nov. 2007 (CET)&lt;br /&gt;
* {{nein}} --[[Benutzer:Anna|Anna]] 20:23, 13. Nov. 2007 (CET)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==== 4 Jahre ====&lt;br /&gt;
* {{Nein}} --[[Benutzer:Friedel|Friedel]] 21:37, 6. Nov. 2007 (CET)&lt;br /&gt;
* {{nein}} --[[Benutzer:Ratz|ratz]] 22:09, 6. Nov. 2007 (CET)&lt;br /&gt;
* {{nein}}--[[Benutzer:Celia|Celia]] --[[Benutzer:Celia|Celia]] 20:39, 11. Nov. 2007 (CET)&lt;br /&gt;
* {{nein}} --[[Benutzer:Anna|Anna]] 20:23, 13. Nov. 2007 (CET)&lt;br /&gt;
* {{nein}} --[[Benutzer:Wilhelm Bühler|Wilhelm Bühler]] 23:00, 17. Nov. 2007 (CET) &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==== 5 Jahre ====&lt;br /&gt;
* {{Nein}} --[[Benutzer:Friedel|Friedel]] 21:37, 6. Nov. 2007 (CET)&lt;br /&gt;
* {{nein}} --[[Benutzer:Ratz|ratz]] 22:09, 6. Nov. 2007 (CET)&lt;br /&gt;
* {{nein}}--[[Benutzer:Celia|Celia]] --[[Benutzer:Celia|Celia]] 20:39, 11. Nov. 2007 (CET)&lt;br /&gt;
* {{nein}} --[[Benutzer:Anna|Anna]] 20:23, 13. Nov. 2007 (CET)&lt;br /&gt;
* {{nein}} --[[Benutzer:Wilhelm Bühler|Wilhelm Bühler]] 23:00, 17. Nov. 2007 (CET)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Vereinsrecht ===&lt;br /&gt;
Die gesetzliche Grundlage für Vereine steht im [http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/BJNR001950896.html#BJNR001950896BJNG000502377 Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB)]. Dort ist schon eine Menge als &amp;quot;default&amp;quot; gesetzt. D.h. falls man nichts anderes in die Satzung schreibt gelten die dort angegeben Verfahrensweisen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
: wer kennt sich aus?&lt;br /&gt;
:: Langjährige Erfahrung in diversen Vereinen, u.a. eine Vereinsgründung vor 4 Jahren welche ich damals initiiert und geleitet hatte. --[[Benutzer:CorneliusWasmund|CorneliusWasmund]] 12:39, 7. Okt. 2007 (CEST)&lt;br /&gt;
:: Ich hab&#039; mal vor ein paar Jahren das Vereinsrecht durchgeackert mit der Erkenntnis, dass es ziemlich ähnliche einer GmbH ist, und mit GmbHs kenne ich mich relativ gut aus. Vereinserfahrung habe ich keine verwertbare. Ich denke aber, viel lässt sich aus dem demokratischen Prinzip und den Grundsätzen des Geschäftslebens ableiten. --[[Benutzer:Markus-karg|Bruddler]] 19:48, 18. Okt. 2007 (CEST)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Satzung ===&lt;br /&gt;
* [[Stadtwiki Diskussion:Vereinsgründung/Satzungsentwurf]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==== Vereinsziel ====&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
In der [[Stadtwiki Diskussion:Vereinsgründung/Satzungsentwurf]] und [[Stadtwiki Diskussion:Vereinsgründung/Satzungsentwurf/Organisationsstruktur]]&lt;br /&gt;
schwingt immer wieder durch, dass das Vereinsziel ist, sich&lt;br /&gt;
* „ausschließlich um den Betrieb eines Stadtwikis zu kümmern“&lt;br /&gt;
sieht das die Mehrheit auch so?&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Dafür spricht, klare Aufgabe, keine Notwendigkeit für (und vermutlich auch keine Chance auf) Gemeinnützigkeit, [http://www.uugrn.org/ UUGRN] kann als positives Vorbild genutzt werden. Die Abstimmung würde einige Satzungsdiskussionen kürzen. --[[Benutzer:Wilhelm Bühler|Wilhelm Bühler]] 23:49, 17. Nov. 2007 (CET)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
: {{Ja}} --[[Benutzer:Wilhelm Bühler|Wilhelm Bühler]] 23:50, 17. Nov. 2007 (CET)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Sammeln wichtiger Stichpunkte ===&lt;br /&gt;
**Grundsätzliche (grobe) Vorgehensweise zur Gründung eines gemeinnützigen eingetragenen Vereines&lt;br /&gt;
#Vereinsstruktur inkl. Satzung mit allen potenziellen Gründungsmitgliedern besprechen und absegnen lassen&lt;br /&gt;
#Satzung beim zuständigen Finanzamt auf Tauglichkeit zur Gemeinnützigkeit prüfen lassen (gesetzlichen Voraussetzungen)&lt;br /&gt;
##Wenn möglich Schriftlich für das Notariat bestätigen lassen&lt;br /&gt;
#Satzung beim gewünschten (= Sitz des Vereins) Vereinsregister (Amtsgericht) auf Tauglichkeit prüfen lassen (gesetzlichen Voraussetzungen)&lt;br /&gt;
#Einladung zur Gründungsversammlung&lt;br /&gt;
##Satzung beilegen&lt;br /&gt;
#Gründungsversammlung&lt;br /&gt;
##Min. 7 volljährige Teilnehmer&lt;br /&gt;
##Versammlungsleiter &amp;amp; Protokollleiter wählen&lt;br /&gt;
##Schriftliche Satzung offiziell beschließen und von Mitgliedern unterschreiben lassen&lt;br /&gt;
##Vorstand wählen&lt;br /&gt;
##Eventuelle Beschlüsse nach Satzung (Mitgliedsbeiträge, usw)&lt;br /&gt;
# Finanzamt - Gemeinnützigkeit&lt;br /&gt;
#Notar&lt;br /&gt;
##Unterschriften des Vorstandes nach §26 BGB beglaubigen lassen&lt;br /&gt;
##Erlassung der Gründungskosten (ca. 100-150€), aufgrund der geplanten Gemeinnützigkeit, beantragen.&lt;br /&gt;
## Amtsgericht - Vereinsregister - Eintragung (Wird in Pforzheim vom Notar an das Vereinsregister weitergeleitet)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Gründungstreffen==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====Ort====&lt;br /&gt;
* Jusobüro&lt;br /&gt;
** sicher kostengünstig, aber bei uns im Schwäbischen würde man sagen, das hat ein Gschmäckle. Hoffentlich findet Celia da noch was &#039;&#039;neutraleres&#039;&#039;. --[[Benutzer:84.163.215.197|84.163.215.197]] 11:40, 21. Okt. 2007 (CEST)&lt;br /&gt;
:::ich bin eigentlich der selben meinung, und fand das [[like it]] ganz ok.--[[Benutzer:Seggel|Seggel]] 20:55, 21. Okt. 2007 (CEST) &lt;br /&gt;
:::: Ich bin gegen öffentliche Kneipen! Mir ist ein geschlossener Raum für die Gründungsversammlung - in dem nur wir sind - wesentlich lieber. Für normale Stadtwikitreffen ist das like it in Ordnung. --[[Benutzer:CorneliusWasmund|Cornelius Wasmund]] 21:12, 21. Okt. 2007 (CEST)&lt;br /&gt;
::::: Denke auch, dass wir mit dem Verein analog zum Stadtwiki auf Neutralität achten sollten. Platz wäre im Like It zudem genug und der Teil in dem wir saßen ist abtrennbar. --[[Benutzer:Ratz|ratz]] 21:16, 21. Okt. 2007 (CEST)&lt;br /&gt;
:::::: ich bin wenn es machbar FÜR einen abgeschlossenen Raum NICHT in einer öffentlichen Kneipe/Restaurant etc. --[[Benutzer:Anna|Anna]] 21:18, 21. Okt. 2007 (CEST)&lt;br /&gt;
::::::: Also für ein Gaststättennebenzimmer könnte ich mich erwärmen. In solchen Etablissements sind schon ganz andere Vereine und Bünde gegründet worden, außerdem kostet es in der Regel nichts, wenn wir dort essen und trinken. --[[Benutzer:Besim|Besim]] 16:06, 1. Nov. 2007 (CET)&lt;br /&gt;
*ich hab noch ein paar andere Räume angefragt und warte noch auf Rückmeldung --[[Benutzer:Celia|Celia]] 10:26, 20. Okt. 2007 (CEST)&lt;br /&gt;
* Das [[Haus der Jugend]] würde uns auch einen Raum zur Verfügung stellen. Wenn viel Platz benötigt wird, bevorzugt Montags. --[[Benutzer:Friedel|Friedel]] 09:12, 24. Okt. 2007 (CEST)&lt;br /&gt;
* Bei breitem Interesse kann ich versuchen den Geschäftsführer des [[Innotec]] zu überzeugen eine gemeinsame Veranstaltung draus zu machen. --[[Benutzer:Friedel|Friedel]] 10:48, 26. Okt. 2007 (CEST)&lt;br /&gt;
:: Was wäre denn eine &amp;quot;gemeinsame Veranstaltung&amp;quot; ?? --[[Benutzer:Anna|Anna]] 19:04, 26. Okt. 2007 (CEST)&lt;br /&gt;
::: Regulär muss man im Innotec das Besprechungszimmer mieten. Kostenlos geht es nur, wenn wir vom Innotec eingeladen werden oder gemeinsam auftreten. Das bedeutet nicht, dass das Innotec dann dauerhaft was mit dem kommenden Verein am Hut hat. Die Pressemeldung für die Gründungsveranstaltung würde gemeinsam erstellt und ein bischen Prominenz aus der Stadtverwaltung, von der Sparkasse und der IHK wird uns die Ehre der Anwesenheit geben. --[[Benutzer:Friedel|Friedel]] 10:46, 27. Okt. 2007 (CEST)&lt;br /&gt;
:::: Mir irgendwie etwas viel Brimborium um das ganze. Da wir von den ganzen Firmen und Prominenten nicht primär abhängig sind, würde ich gern darauf verzichten. Wir gründen nur einen Verein. :-) --[[Benutzer:Besim|Besim]] 16:06, 1. Nov. 2007 (CET)&lt;br /&gt;
::::: Das ist doch super, in Karlsruhe haben wir Stadtverwaltung, Sparkasse und IHK immernoch nicht komplett im Boot und hier bekommt man das &#039;&#039;nachgeworfen&#039;&#039;. Wer dagegen ist --[[Benutzer:Wilhelm Bühler|Wilhelm Bühler]] 23:07, 17. Nov. 2007 (CET) &lt;br /&gt;
* Eine weiterer Vorschlag ist auch das [[Bürgerhaus Buckenberg-Haidach]].&lt;br /&gt;
:: Finde ich etwas Overkill, würde ich aber mittragen, wenn ein Gaststättennebenzimmer nicht durchkommt. Wir müssen aber beachten, ob wir da kostenlos reindürfen oder etwas bezahlen müssen.&lt;br /&gt;
::: Laut Homepage kann man da als Verein günstig mieten, aber da steht nichts von kostenfrei!? --[[Benutzer:Wilhelm Bühler|Wilhelm Bühler]] 23:07, 17. Nov. 2007 (CET) &lt;br /&gt;
===== Auszählung =====&lt;br /&gt;
* Büro der [[Jusos]] Pforzheim-Enzkreis ([[Friedenstraße]], Pforzheim)&lt;br /&gt;
: {{Ja}} --[[Benutzer:CorneliusWasmund|Cornelius Wasmund]] 16:09, 1. Nov. 2007 (CET)&lt;br /&gt;
: {{ja}}--[[Benutzer:Celia|Celia]] --[[Benutzer:Celia|Celia]] 20:39, 11. Nov. 2007 (CET)&lt;br /&gt;
: {{nein}} --[[Benutzer:Ratz|ratz]] 22:44, 11. Nov. 2007 (CET)&lt;br /&gt;
: {{nein}} --[[Benutzer:Anna|Anna]] 20:26, 13. Nov. 2007 (CET)&lt;br /&gt;
: {{nein}} --[[Benutzer:Wilhelm Bühler|Wilhelm Bühler]] 23:07, 17. Nov. 2007 (CET) &lt;br /&gt;
* Nebenraum der Gaststätte [[Like it]] ([[Zähringerallee]], Pforzheim)&lt;br /&gt;
: {{Ja}} --[[Benutzer:Ratz|ratz]] 08:17, 27. Okt. 2007 (CEST)&lt;br /&gt;
: {{Ja}} --[[Benutzer:Besim|Besim]] 16:06, 1. Nov. 2007 (CET)&lt;br /&gt;
: {{Nein}} (Keine Gaststaette, ob mit oder ohne Nebenraum) --[[Benutzer:CorneliusWasmund|Cornelius Wasmund]] 16:09, 1. Nov. 2007 (CET)&lt;br /&gt;
: {{nein}}--[[Benutzer:Celia|Celia]] --[[Benutzer:Celia|Celia]] 20:39, 11. Nov. 2007 (CET)&lt;br /&gt;
: {{nein}} --[[Benutzer:Anna|Anna]] 20:26, 13. Nov. 2007 (CET) (bin auch gegen eine Gaststätte)&lt;br /&gt;
* [[Haus der Jugend]] ([[Westliche]], Pforzheim)&lt;br /&gt;
: {{Ja}} --[[Benutzer:Friedel|Friedel]] 10:48, 26. Okt. 2007 (CEST)&lt;br /&gt;
: {{Ja}} --[[Benutzer:Seggel|Seggel]] 18:41, 26. Okt. 2007 (CEST)&lt;br /&gt;
: {{Ja}} --[[Benutzer:Anna|Anna]] 19:04, 26. Okt. 2007 (CEST)&lt;br /&gt;
: {{Nein}}--[[Benutzer:Celia|Celia]] 01:13, 27. Okt. 2007 (CEST)&lt;br /&gt;
: {{Ja}} --[[Benutzer:Ratz|ratz]] 08:17, 27. Okt. 2007 (CEST)&lt;br /&gt;
: {{Ja}} --[[Benutzer:Besim|Besim]] 16:06, 1. Nov. 2007 (CET)&lt;br /&gt;
: {{Nein}} --[[Benutzer:CorneliusWasmund|Cornelius Wasmund]] 16:09, 1. Nov. 2007 (CET)&lt;br /&gt;
* [[Innotec]] Zentrum für Software, Technik und Design ([[Blücherstraße]], Pforzheim)&lt;br /&gt;
: {{Ja}} --[[Benutzer:Friedel|Friedel]] 10:48, 26. Okt. 2007 (CEST)&lt;br /&gt;
: {{Ja}} --[[Benutzer:Ratz|ratz]] 08:17, 27. Okt. 2007 (CEST)&lt;br /&gt;
: {{Nein}} --[[Benutzer:Besim|Besim]] 16:06, 1. Nov. 2007 (CET)&lt;br /&gt;
: {{Ja}} --[[Benutzer:CorneliusWasmund|Cornelius Wasmund]] 16:09, 1. Nov. 2007 (CET)&lt;br /&gt;
: {{nein}}--[[Benutzer:Celia|Celia]] --[[Benutzer:Celia|Celia]] 20:39, 11. Nov. 2007 (CET)&lt;br /&gt;
: {{nein}} --[[Benutzer:Anna|Anna]] 20:26, 13. Nov. 2007 (CET)&lt;br /&gt;
: {{ja}} --[[Benutzer:Wilhelm Bühler|Wilhelm Bühler]] 23:07, 17. Nov. 2007 (CET) &lt;br /&gt;
* Bürgerhaus Buckenberg-Haidach ([[Marienburgerstraße]], Pforzheim)&lt;br /&gt;
: {{Ja}} --[[Benutzer:Ratz|ratz]] 08:17, 27. Okt. 2007 (CEST)&lt;br /&gt;
: {{Ja}} --[[Benutzer:Besim|Besim]] 16:06, 1. Nov. 2007 (CET)&lt;br /&gt;
: {{Ja}} --[[Benutzer:CorneliusWasmund|Cornelius Wasmund]] 16:09, 1. Nov. 2007 (CET)&lt;br /&gt;
: {{ja}}--[[Benutzer:Celia|Celia]] --[[Benutzer:Celia|Celia]] 20:39, 11. Nov. 2007 (CET)&lt;br /&gt;
: {{ja}} --[[Benutzer:Anna|Anna]] 20:26, 13. Nov. 2007 (CET)&lt;br /&gt;
: {{nein}}, wenn es was kostet --[[Benutzer:Wilhelm Bühler|Wilhelm Bühler]] 23:07, 17. Nov. 2007 (CET)&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>Wilhelm Bühler</name></author>
	</entry>
	<entry>
		<id>https://www.pfenz.de/mediawiki/index.php?title=Stadtwiki_Diskussion:Vereinsgr%C3%BCndung&amp;diff=30642</id>
		<title>Stadtwiki Diskussion:Vereinsgründung</title>
		<link rel="alternate" type="text/html" href="https://www.pfenz.de/mediawiki/index.php?title=Stadtwiki_Diskussion:Vereinsgr%C3%BCndung&amp;diff=30642"/>
		<updated>2007-11-17T22:49:56Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;Wilhelm Bühler: /* Satzung */ ==== Vereinsziel ====&lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;=== Ehrenmitglieder ===&lt;br /&gt;
Die Möglichkeit von sogenannten Ehrenmitgliedschaften erlaubt dem Verein natürlichen oder juristischen Personen dauerhaft Dank für geleistete Verdienste auszusprechen. Diese Möglichkeit in die Satzung aufnehmen?&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* {{Ja}} --[[Benutzer:Friedel|Friedel]] 21:37, 6. Nov. 2007 (CET)&lt;br /&gt;
* {{ja}} --[[Benutzer:Ratz|ratz]] 22:09, 6. Nov. 2007 (CET)&lt;br /&gt;
* {{ja}}--[[Benutzer:Seggel|Seggel]] 16:05, 11. Nov. 2007 (CET)&lt;br /&gt;
* {{ja}} – sowas hat auch der [http://www.ccc.de/club/statutes?language=de CCC] --[[Benutzer:Wilhelm Bühler|Wilhelm Bühler]] 22:58, 17. Nov. 2007 (CET) &lt;br /&gt;
* {{nein}}--[[Benutzer:Celia|Celia]] --[[Benutzer:Celia|Celia]] 20:39, 11. Nov. 2007 (CET)&lt;br /&gt;
* {{nein}} --[[Benutzer:Besim|Besim]] 22:04, 12. Nov. 2007 (CET) Sehe dafür eigentlich noch keinen Grund.&lt;br /&gt;
* {{nein}} --[[Benutzer:Anna|Anna]] 20:22, 13. Nov. 2007 (CET) weiss grad auch noch nicht für was wir das brauchen&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Wahlperiode ===&lt;br /&gt;
Für welchen Zeitraum soll der Vorstand gewählt werden?&lt;br /&gt;
==== 1 Jahr ====&lt;br /&gt;
* {{ja}}--[[Benutzer:Seggel|Seggel]] 16:05, 11. Nov. 2007 (CET)&lt;br /&gt;
* {{nein}}--[[Benutzer:Celia|Celia]] --[[Benutzer:Celia|Celia]] 20:39, 11. Nov. 2007 (CET)&lt;br /&gt;
* {{nein}} --[[Benutzer:Wilhelm Bühler|Wilhelm Bühler]] 23:00, 17. Nov. 2007 (CET) &lt;br /&gt;
==== 2 Jahre ====&lt;br /&gt;
* {{ja}}--[[Benutzer:Celia|Celia]] --[[Benutzer:Celia|Celia]] 20:39, 11. Nov. 2007 (CET)&lt;br /&gt;
* {{ja}} --[[Benutzer:Ratz|ratz]] 22:44, 11. Nov. 2007 (CET)&lt;br /&gt;
* {{ja}} --[[Benutzer:Besim|Besim]] 22:06, 12. Nov. 2007 (CET) Ein Jahr ist zu kurz, um wirklich größere Projekte umzusetzen.&lt;br /&gt;
* {{ja}} --[[Benutzer:Wilhelm Bühler|Wilhelm Bühler]] 23:00, 17. Nov. 2007 (CET) &lt;br /&gt;
==== 3 Jahre ====&lt;br /&gt;
* {{ja}} --[[Benutzer:Wilhelm Bühler|Wilhelm Bühler]] 23:00, 17. Nov. 2007 (CET) &lt;br /&gt;
* {{nein}} --[[Benutzer:Ratz|ratz]] 22:09, 6. Nov. 2007 (CET)&lt;br /&gt;
* {{nein}}--[[Benutzer:Celia|Celia]] --[[Benutzer:Celia|Celia]] 20:39, 11. Nov. 2007 (CET)&lt;br /&gt;
* {{nein}} --[[Benutzer:Anna|Anna]] 20:23, 13. Nov. 2007 (CET)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==== 4 Jahre ====&lt;br /&gt;
* {{Nein}} --[[Benutzer:Friedel|Friedel]] 21:37, 6. Nov. 2007 (CET)&lt;br /&gt;
* {{nein}} --[[Benutzer:Ratz|ratz]] 22:09, 6. Nov. 2007 (CET)&lt;br /&gt;
* {{nein}}--[[Benutzer:Celia|Celia]] --[[Benutzer:Celia|Celia]] 20:39, 11. Nov. 2007 (CET)&lt;br /&gt;
* {{nein}} --[[Benutzer:Anna|Anna]] 20:23, 13. Nov. 2007 (CET)&lt;br /&gt;
* {{nein}} --[[Benutzer:Wilhelm Bühler|Wilhelm Bühler]] 23:00, 17. Nov. 2007 (CET) &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==== 5 Jahre ====&lt;br /&gt;
* {{Nein}} --[[Benutzer:Friedel|Friedel]] 21:37, 6. Nov. 2007 (CET)&lt;br /&gt;
* {{nein}} --[[Benutzer:Ratz|ratz]] 22:09, 6. Nov. 2007 (CET)&lt;br /&gt;
* {{nein}}--[[Benutzer:Celia|Celia]] --[[Benutzer:Celia|Celia]] 20:39, 11. Nov. 2007 (CET)&lt;br /&gt;
* {{nein}} --[[Benutzer:Anna|Anna]] 20:23, 13. Nov. 2007 (CET)&lt;br /&gt;
* {{nein}} --[[Benutzer:Wilhelm Bühler|Wilhelm Bühler]] 23:00, 17. Nov. 2007 (CET)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Vereinsrecht ===&lt;br /&gt;
Die gesetzliche Grundlage für Vereine steht im [http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/BJNR001950896.html#BJNR001950896BJNG000502377 Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB)]. Dort ist schon eine Menge als &amp;quot;default&amp;quot; gesetzt. D.h. falls man nichts anderes in die Satzung schreibt gelten die dort angegeben Verfahrensweisen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
: wer kennt sich aus?&lt;br /&gt;
:: Langjährige Erfahrung in diversen Vereinen, u.a. eine Vereinsgründung vor 4 Jahren welche ich damals initiiert und geleitet hatte. --[[Benutzer:CorneliusWasmund|CorneliusWasmund]] 12:39, 7. Okt. 2007 (CEST)&lt;br /&gt;
:: Ich hab&#039; mal vor ein paar Jahren das Vereinsrecht durchgeackert mit der Erkenntnis, dass es ziemlich ähnliche einer GmbH ist, und mit GmbHs kenne ich mich relativ gut aus. Vereinserfahrung habe ich keine verwertbare. Ich denke aber, viel lässt sich aus dem demokratischen Prinzip und den Grundsätzen des Geschäftslebens ableiten. --[[Benutzer:Markus-karg|Bruddler]] 19:48, 18. Okt. 2007 (CEST)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Satzung ===&lt;br /&gt;
* [[Stadtwiki Diskussion:Vereinsgründung/Satzungsentwurf]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==== Vereinsziel ====&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
In der [[Stadtwiki Diskussion:Vereinsgründung/Satzungsentwurf]] und [[Stadtwiki Diskussion:Vereinsgründung/Satzungsentwurf/Organisationsstruktur]]&lt;br /&gt;
schwingt immer wieder durch, dass das Vereinsziel ist, sich&lt;br /&gt;
* „ausschließlich um den Betrieb eines Stadtwikis zu kümmern“&lt;br /&gt;
sieht das die Mehrheit auch so?&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Dafür spricht, klare Aufgabe, keine Notwendigkeit für (und vermutlich auch keine Chance auf) Gemeinnützigkeit, [http://www.uugrn.org/ UUGRN] kann als positives Vorbild genutzt werden. Die Abstimmung würde einige Satzungsdiskussionen kürzen. --[[Benutzer:Wilhelm Bühler|Wilhelm Bühler]] 23:49, 17. Nov. 2007 (CET)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Sammeln wichtiger Stichpunkte ===&lt;br /&gt;
**Grundsätzliche (grobe) Vorgehensweise zur Gründung eines gemeinnützigen eingetragenen Vereines&lt;br /&gt;
#Vereinsstruktur inkl. Satzung mit allen potenziellen Gründungsmitgliedern besprechen und absegnen lassen&lt;br /&gt;
#Satzung beim zuständigen Finanzamt auf Tauglichkeit zur Gemeinnützigkeit prüfen lassen (gesetzlichen Voraussetzungen)&lt;br /&gt;
##Wenn möglich Schriftlich für das Notariat bestätigen lassen&lt;br /&gt;
#Satzung beim gewünschten (= Sitz des Vereins) Vereinsregister (Amtsgericht) auf Tauglichkeit prüfen lassen (gesetzlichen Voraussetzungen)&lt;br /&gt;
#Einladung zur Gründungsversammlung&lt;br /&gt;
##Satzung beilegen&lt;br /&gt;
#Gründungsversammlung&lt;br /&gt;
##Min. 7 volljährige Teilnehmer&lt;br /&gt;
##Versammlungsleiter &amp;amp; Protokollleiter wählen&lt;br /&gt;
##Schriftliche Satzung offiziell beschließen und von Mitgliedern unterschreiben lassen&lt;br /&gt;
##Vorstand wählen&lt;br /&gt;
##Eventuelle Beschlüsse nach Satzung (Mitgliedsbeiträge, usw)&lt;br /&gt;
# Finanzamt - Gemeinnützigkeit&lt;br /&gt;
#Notar&lt;br /&gt;
##Unterschriften des Vorstandes nach §26 BGB beglaubigen lassen&lt;br /&gt;
##Erlassung der Gründungskosten (ca. 100-150€), aufgrund der geplanten Gemeinnützigkeit, beantragen.&lt;br /&gt;
## Amtsgericht - Vereinsregister - Eintragung (Wird in Pforzheim vom Notar an das Vereinsregister weitergeleitet)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Gründungstreffen==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====Ort====&lt;br /&gt;
* Jusobüro&lt;br /&gt;
** sicher kostengünstig, aber bei uns im Schwäbischen würde man sagen, das hat ein Gschmäckle. Hoffentlich findet Celia da noch was &#039;&#039;neutraleres&#039;&#039;. --[[Benutzer:84.163.215.197|84.163.215.197]] 11:40, 21. Okt. 2007 (CEST)&lt;br /&gt;
:::ich bin eigentlich der selben meinung, und fand das [[like it]] ganz ok.--[[Benutzer:Seggel|Seggel]] 20:55, 21. Okt. 2007 (CEST) &lt;br /&gt;
:::: Ich bin gegen öffentliche Kneipen! Mir ist ein geschlossener Raum für die Gründungsversammlung - in dem nur wir sind - wesentlich lieber. Für normale Stadtwikitreffen ist das like it in Ordnung. --[[Benutzer:CorneliusWasmund|Cornelius Wasmund]] 21:12, 21. Okt. 2007 (CEST)&lt;br /&gt;
::::: Denke auch, dass wir mit dem Verein analog zum Stadtwiki auf Neutralität achten sollten. Platz wäre im Like It zudem genug und der Teil in dem wir saßen ist abtrennbar. --[[Benutzer:Ratz|ratz]] 21:16, 21. Okt. 2007 (CEST)&lt;br /&gt;
:::::: ich bin wenn es machbar FÜR einen abgeschlossenen Raum NICHT in einer öffentlichen Kneipe/Restaurant etc. --[[Benutzer:Anna|Anna]] 21:18, 21. Okt. 2007 (CEST)&lt;br /&gt;
::::::: Also für ein Gaststättennebenzimmer könnte ich mich erwärmen. In solchen Etablissements sind schon ganz andere Vereine und Bünde gegründet worden, außerdem kostet es in der Regel nichts, wenn wir dort essen und trinken. --[[Benutzer:Besim|Besim]] 16:06, 1. Nov. 2007 (CET)&lt;br /&gt;
*ich hab noch ein paar andere Räume angefragt und warte noch auf Rückmeldung --[[Benutzer:Celia|Celia]] 10:26, 20. Okt. 2007 (CEST)&lt;br /&gt;
* Das [[Haus der Jugend]] würde uns auch einen Raum zur Verfügung stellen. Wenn viel Platz benötigt wird, bevorzugt Montags. --[[Benutzer:Friedel|Friedel]] 09:12, 24. Okt. 2007 (CEST)&lt;br /&gt;
* Bei breitem Interesse kann ich versuchen den Geschäftsführer des [[Innotec]] zu überzeugen eine gemeinsame Veranstaltung draus zu machen. --[[Benutzer:Friedel|Friedel]] 10:48, 26. Okt. 2007 (CEST)&lt;br /&gt;
:: Was wäre denn eine &amp;quot;gemeinsame Veranstaltung&amp;quot; ?? --[[Benutzer:Anna|Anna]] 19:04, 26. Okt. 2007 (CEST)&lt;br /&gt;
::: Regulär muss man im Innotec das Besprechungszimmer mieten. Kostenlos geht es nur, wenn wir vom Innotec eingeladen werden oder gemeinsam auftreten. Das bedeutet nicht, dass das Innotec dann dauerhaft was mit dem kommenden Verein am Hut hat. Die Pressemeldung für die Gründungsveranstaltung würde gemeinsam erstellt und ein bischen Prominenz aus der Stadtverwaltung, von der Sparkasse und der IHK wird uns die Ehre der Anwesenheit geben. --[[Benutzer:Friedel|Friedel]] 10:46, 27. Okt. 2007 (CEST)&lt;br /&gt;
:::: Mir irgendwie etwas viel Brimborium um das ganze. Da wir von den ganzen Firmen und Prominenten nicht primär abhängig sind, würde ich gern darauf verzichten. Wir gründen nur einen Verein. :-) --[[Benutzer:Besim|Besim]] 16:06, 1. Nov. 2007 (CET)&lt;br /&gt;
::::: Das ist doch super, in Karlsruhe haben wir Stadtverwaltung, Sparkasse und IHK immernoch nicht komplett im Boot und hier bekommt man das &#039;&#039;nachgeworfen&#039;&#039;. Wer dagegen ist --[[Benutzer:Wilhelm Bühler|Wilhelm Bühler]] 23:07, 17. Nov. 2007 (CET) &lt;br /&gt;
* Eine weiterer Vorschlag ist auch das [[Bürgerhaus Buckenberg-Haidach]].&lt;br /&gt;
:: Finde ich etwas Overkill, würde ich aber mittragen, wenn ein Gaststättennebenzimmer nicht durchkommt. Wir müssen aber beachten, ob wir da kostenlos reindürfen oder etwas bezahlen müssen.&lt;br /&gt;
::: Laut Homepage kann man da als Verein günstig mieten, aber da steht nichts von kostenfrei!? --[[Benutzer:Wilhelm Bühler|Wilhelm Bühler]] 23:07, 17. Nov. 2007 (CET) &lt;br /&gt;
===== Auszählung =====&lt;br /&gt;
* Büro der [[Jusos]] Pforzheim-Enzkreis ([[Friedenstraße]], Pforzheim)&lt;br /&gt;
: {{Ja}} --[[Benutzer:CorneliusWasmund|Cornelius Wasmund]] 16:09, 1. Nov. 2007 (CET)&lt;br /&gt;
: {{ja}}--[[Benutzer:Celia|Celia]] --[[Benutzer:Celia|Celia]] 20:39, 11. Nov. 2007 (CET)&lt;br /&gt;
: {{nein}} --[[Benutzer:Ratz|ratz]] 22:44, 11. Nov. 2007 (CET)&lt;br /&gt;
: {{nein}} --[[Benutzer:Anna|Anna]] 20:26, 13. Nov. 2007 (CET)&lt;br /&gt;
: {{nein}} --[[Benutzer:Wilhelm Bühler|Wilhelm Bühler]] 23:07, 17. Nov. 2007 (CET) &lt;br /&gt;
* Nebenraum der Gaststätte [[Like it]] ([[Zähringerallee]], Pforzheim)&lt;br /&gt;
: {{Ja}} --[[Benutzer:Ratz|ratz]] 08:17, 27. Okt. 2007 (CEST)&lt;br /&gt;
: {{Ja}} --[[Benutzer:Besim|Besim]] 16:06, 1. Nov. 2007 (CET)&lt;br /&gt;
: {{Nein}} (Keine Gaststaette, ob mit oder ohne Nebenraum) --[[Benutzer:CorneliusWasmund|Cornelius Wasmund]] 16:09, 1. Nov. 2007 (CET)&lt;br /&gt;
: {{nein}}--[[Benutzer:Celia|Celia]] --[[Benutzer:Celia|Celia]] 20:39, 11. Nov. 2007 (CET)&lt;br /&gt;
: {{nein}} --[[Benutzer:Anna|Anna]] 20:26, 13. Nov. 2007 (CET) (bin auch gegen eine Gaststätte)&lt;br /&gt;
* [[Haus der Jugend]] ([[Westliche]], Pforzheim)&lt;br /&gt;
: {{Ja}} --[[Benutzer:Friedel|Friedel]] 10:48, 26. Okt. 2007 (CEST)&lt;br /&gt;
: {{Ja}} --[[Benutzer:Seggel|Seggel]] 18:41, 26. Okt. 2007 (CEST)&lt;br /&gt;
: {{Ja}} --[[Benutzer:Anna|Anna]] 19:04, 26. Okt. 2007 (CEST)&lt;br /&gt;
: {{Nein}}--[[Benutzer:Celia|Celia]] 01:13, 27. Okt. 2007 (CEST)&lt;br /&gt;
: {{Ja}} --[[Benutzer:Ratz|ratz]] 08:17, 27. Okt. 2007 (CEST)&lt;br /&gt;
: {{Ja}} --[[Benutzer:Besim|Besim]] 16:06, 1. Nov. 2007 (CET)&lt;br /&gt;
: {{Nein}} --[[Benutzer:CorneliusWasmund|Cornelius Wasmund]] 16:09, 1. Nov. 2007 (CET)&lt;br /&gt;
* [[Innotec]] Zentrum für Software, Technik und Design ([[Blücherstraße]], Pforzheim)&lt;br /&gt;
: {{Ja}} --[[Benutzer:Friedel|Friedel]] 10:48, 26. Okt. 2007 (CEST)&lt;br /&gt;
: {{Ja}} --[[Benutzer:Ratz|ratz]] 08:17, 27. Okt. 2007 (CEST)&lt;br /&gt;
: {{Nein}} --[[Benutzer:Besim|Besim]] 16:06, 1. Nov. 2007 (CET)&lt;br /&gt;
: {{Ja}} --[[Benutzer:CorneliusWasmund|Cornelius Wasmund]] 16:09, 1. Nov. 2007 (CET)&lt;br /&gt;
: {{nein}}--[[Benutzer:Celia|Celia]] --[[Benutzer:Celia|Celia]] 20:39, 11. Nov. 2007 (CET)&lt;br /&gt;
: {{nein}} --[[Benutzer:Anna|Anna]] 20:26, 13. Nov. 2007 (CET)&lt;br /&gt;
: {{ja}} --[[Benutzer:Wilhelm Bühler|Wilhelm Bühler]] 23:07, 17. Nov. 2007 (CET) &lt;br /&gt;
* Bürgerhaus Buckenberg-Haidach ([[Marienburgerstraße]], Pforzheim)&lt;br /&gt;
: {{Ja}} --[[Benutzer:Ratz|ratz]] 08:17, 27. Okt. 2007 (CEST)&lt;br /&gt;
: {{Ja}} --[[Benutzer:Besim|Besim]] 16:06, 1. Nov. 2007 (CET)&lt;br /&gt;
: {{Ja}} --[[Benutzer:CorneliusWasmund|Cornelius Wasmund]] 16:09, 1. Nov. 2007 (CET)&lt;br /&gt;
: {{ja}}--[[Benutzer:Celia|Celia]] --[[Benutzer:Celia|Celia]] 20:39, 11. Nov. 2007 (CET)&lt;br /&gt;
: {{ja}} --[[Benutzer:Anna|Anna]] 20:26, 13. Nov. 2007 (CET)&lt;br /&gt;
: {{nein}}, wenn es was kostet --[[Benutzer:Wilhelm Bühler|Wilhelm Bühler]] 23:07, 17. Nov. 2007 (CET)&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>Wilhelm Bühler</name></author>
	</entry>
	<entry>
		<id>https://www.pfenz.de/mediawiki/index.php?title=Stadtwiki_Diskussion:Vereinsgr%C3%BCndung/Satzungsentwurf&amp;diff=30639</id>
		<title>Stadtwiki Diskussion:Vereinsgründung/Satzungsentwurf</title>
		<link rel="alternate" type="text/html" href="https://www.pfenz.de/mediawiki/index.php?title=Stadtwiki_Diskussion:Vereinsgr%C3%BCndung/Satzungsentwurf&amp;diff=30639"/>
		<updated>2007-11-17T22:25:13Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;Wilhelm Bühler: /* 7 */&lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;Hier soll ein Satzungsentwurf für die Gründerversammlung des kommenden Trägervereins erarbeitet werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
= Vereinssatzung =&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== § 2 Vereinszweck ==&lt;br /&gt;
Zweck des Vereins ist es, die Erstellung, Sammlung und Verbreitung freier Inhalte in selbstloser Tätigkeit zu ermöglichen, um damit Chancengleichheit beim Zugang zu Wissen und Bildung zu fördern. Des weiteren sollen über die gemeinsame Dokumentation von Zeitgeschehen und Heimatgeschichte Brücken zwischen Generationen geschaffen sowie Neubürgern und Migranten die Integration erleichtert werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Freie Inhalte im Sinne des Vereins sind alle Werke, die von ihren Urhebern unter eine Lizenz gestellt werden, die es jedem gestattet, diese Werke kostenlos zu verbreiten und zu bearbeiten. Dazu soll auch das Bewusstsein für die damit zusammenhängenden gesellschaftlichen, rechtlichen und philosophischen Fragen geschärft werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Dieser Zweck soll insbesonders durch folgende Aktivitäten verfolgt werden:&lt;br /&gt;
* Nachhaltiger Betrieb und Förderung von Internetsystemen zur Erstellung, Sammlung und Verbreitung freier Inhalte.&lt;br /&gt;
* Kontaktpflege und Zusammenarbeit mit anderen Kultur- und Bildungs­einrichtungen.&lt;br /&gt;
* Vertretung des Gedankens freier regionaler Inhalte in der Öffentlichkeit.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== § 5 Organe ==&lt;br /&gt;
Das Thema Organisationsstruktur hat eine eigene Seite bekommen: [[Stadtwiki Diskussion:Vereinsgründung/Satzungsentwurf/Organisationsstruktur]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== 5.1    Mitgliederversammlung ===&lt;br /&gt;
Die Mitgliederversammlung ist vom Vorstand mindestens einmal im Kalenderjahr einzuberufen. Alle Mitglieder müssen rechtzeitig mit bekanntgabe der Tagesordnung eingeladen werden. Die Mitgliederversammlung entlastet und wählt den Vorstand sowie die Prüfer.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Vorstand hat eine außerordentliche Mitgliederversammlung unverzüglich und unter genauer Angabe von Gründen einzuberufen, wenn es das Interesse des Vereins erfordert oder wenn es von mindestens 25% der Mitglieder schriftlich unter Angabe des Zwecks und der Gründe verlangt wird.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Nur die Mitgliederversammlung darf Satzungsänderungen vornehmen. Diese müssen mit einer 2/3 Mehrheit beschlossen werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== 5.2 Vorstand ===&lt;br /&gt;
Amtszeit (1, 2, 3, 4, 5 Jahre?)&lt;br /&gt;
Alle Vorstands­mitglieder sind ehrenamtlich tätig.&lt;br /&gt;
Die Haftung des Vorstands beschränkt sich auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. &lt;br /&gt;
Vertretungsberechtigt (gemeinsam? jeder einzeln? 2/3?):&lt;br /&gt;
Vorsitzender&lt;br /&gt;
Kassenwart&lt;br /&gt;
Schriftführer&lt;br /&gt;
sowie:&lt;br /&gt;
Bis zu 4 Beisitzer&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Sie müssen ordentliche Mitglieder des Vereins sein.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==== 5.2.1 Aufgaben und Befugnisse des Vorstands ====&lt;br /&gt;
; Aufgaben:&lt;br /&gt;
: Den geregelten Betrieb der Vereinsorganisation sicherstellen.&lt;br /&gt;
: Vertretung des Vereins im Sinne des Vereinszwecks.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
; Befugnisse:&lt;br /&gt;
: Vertretung des Vereins im Sinne des Vereinszwecks.&lt;br /&gt;
:  Bildung bzw. Einberufung von Projektgruppen oder Ausschüssen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==== 5.3 Prüfer ====&lt;br /&gt;
Zwei Personen, zu wählen von der Mitgliederversammlung. Aufgaben sind Prüfung der Kasse und Tätigkeit des Vorstands im Sinne des Vereinszwecks. Berichten an die auf ihre Wahl folgende Mitgliederversammlung. Der Zeitpunkt der Prüfungen steht den Prüfern frei, die letzte Prüfung vor der Mitgliederversammlung darf jedoch nicht länger als eine Kalenderwoche zurückliegen. Die Prüfer dürfen weder dem Vorstand noch einem vom Vorstand berufenen Gremium angehören und nicht Angestellte des Vereins sein.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== § 6 Mitgliedschaft ==&lt;br /&gt;
Mitglieder können alle natürlichen und juristischen Personen werden, die mit den Zielen und Grundsätzen des Vereins übereinstimmen. Über Aufnahme und Ausschluss entscheidet der amtierende Vorstand oder die Mitgliederversammlung.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Natürliche Personen besitzen Stimmrecht auf der Mitgliederversammlung. Juristische Personen besitzen kein Stimmrecht auf der Mitgliederversammlung.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Höhe der Mitgliedsbeiträge wird von der Mitgliederversammlung in einer Beitragsordnung festgelegt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Alle Mitglieder sind verpflichtet, den Verein und den Vereinszweck - auch in der Öffentlichkeit - in ordnungsgemäßer Weise zu unterstützen sowie die laut gültiger Beitragsordnung zu leistende Zuwendung pünktlich zu zahlen. Sie sind außerdem dazu verpflichtet, dem Verein Änderungen ihrer Postadresse und ggf. E-Mail-Adresse umgehend mitzuteilen. Für Folgen, die sich daraus ergeben, dass das Mitglied dieser Pflicht nicht nachkommt, haftet das Mitglied und stellt den Verein von jeglicher Haftung frei.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Mitgliedschaft kann vom Mitglied jederzeit durch schriftliche Willenserklärung beendet werden. Der Vorstand oder die Mitgliederversammlung kann ein Mitglied ausschließen; ein solcher Ausschluß muß schriftlich begründet, dem Mitglied zugestellt und archiviert werden. Die Mitgliedschaft endet automatisch durch Tod. Beiträge für das laufende Jahr werden nicht rückerstattet.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Mitgliederversammlung kann natürliche und juristische Personen zu Ehrenmitgliedern ernennen, die Zeitlebens von der Zahlung des Mitgliedsbeitrags befreit sind.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== § 7 Auflösung / Wegfall des steuerbegünstigten Zwecks ==&lt;br /&gt;
Bei Auflösung oder Aufhebung des Vereins oder bei Wegfall seiner bisherigen gemeinnützigen Zwecke fällt das Vereinsvermögen an einen als steuerbegünstigt gemeinnützig anerkannten Verein oder eine Körperschaft des öffentlichen Rechts zur Verwendung für die Förderung der Bildung im Sinne der Satzung. Den Empfänger bestimmt die Mitgliederversammlung zugleich mit dem Beschluss zur Auflösung des Vereins.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Als Liquidatoren werden die im Amt befindlichen vertretungsberechtigten Vorstandsmitglieder bestimmt, soweit die letzte Mitgliederversammlung nichts anderes beschließt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
= Diskussion zur Vereinssatzung =&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== 2 ==&lt;br /&gt;
;2 Vereinszweck&lt;br /&gt;
: Ich finde das zu breit formuliert. Ich finde, der Verein sollte NUR das Wiki betreiben und nicht gleich auf ein breiteres Feld abzielen. Das Pfenz ist, was uns zusammen hält. Andere Aktivitäten sind ausserhalb meines Interesses, und daher auch nicht eines meiner persönlichen Ziele bei der Vereinsgründung. Da die Mitgliedsbeiträge für das satzungsmässige Ziel eingesetzt werden, würde ich somit -- ohne es zu wollen -- potentiell andere Ziele als das Wiki fördern. Die Formulierung steht somit einem Beitritt meiner Person potentiell entgegen. --[[Benutzer:Markus-karg|Bruddler]] 20:38, 26. Okt. 2007 (CEST)--&lt;br /&gt;
:: Für mich ist das freie Wissen wichtig mit dem Stadtwiki als ein gutes Vehikel dafür. Daher möchte ich den Verein nicht ausschließlich darauf fixieren. --[[Benutzer:Friedel|Friedel]] 17:07, 27. Okt. 2007 (CEST)&lt;br /&gt;
:::freies Wissen ist zwar wichtig (dafür gibts ja wikipedia), aber mir gehts auch um pfenz direkt.--[[Benutzer:Seggel|Seggel]] 18:05, 28. Okt. 2007 (CET)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:::: Für Freies Wissen gibt es Stadtwikis. Und neben dem Wiki will man auch Schulungen und Vorträge anbieten können und andere Dinge, die ein gemeinnütziger Bildungsverein so macht, wenn man denn überhaupt einen gemeinnützigen Verein möchte. Es geht ja auch ein „normaler“ eingetragener Verein, das macht weniger Arbeit, siehe auch meine Anmerkung bei Paragraf 7. --[[Benutzer:Wilhelm Bühler|Wilhelm Bühler]] 19:27, 28. Okt. 2007 (CET)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
::::: Seggel und ich wollen lediglich herausstellen, dass wir KEINEN Verein gründen wollen mit den Zielen, die Wilhelm oben anführt, sondern NUR zum Zwecke, das PFENZ-WIKI zu betreiben. Alles anderen Zwecke darf gerne ein anderer Verein auf sich laden und finanzieren (und, wenn es passt, dazu das PFENZ-WIKI benutzen).--[[Benutzer:Markus-karg|Bruddler]] 19:35, 28. Okt. 2007 (CET)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:::::: Schulungen sind etwas, was neue Mitglieder für den Verein, Einnahmen in die Vereinkasse, neue Autoren für das Wiki und mehr Wachstum bringen, zudem ist etwas, was deutlich macht, dass der Verein ein Bildungsverein. Warum möchtest ihr beiden das nicht? &lt;br /&gt;
:::::: Vorträge sind auch etwas, was sich gut im Rechenschaftsbericht gegenüber dem Finanzamt macht. Ob man es in die Satzung reinschreibt oder nicht, der Vorstand wird es so oder so machen &#039;&#039;&#039;müssen&#039;&#039;&#039;. Einen Vortrag halten kostet Zeit des Mitgliedes und nicht Geld des Vereins. Man kann allerdings aufpassen, dass der Vorstand nicht auf Vereinskosten nach [http://www.wikimania.org/ Alexandria] fliegt, um vorzutragen, aber das kann man bei der Haushaltsdebatte einschränken. &lt;br /&gt;
:::::: Auch bei den Zielen ist ganz wichtig, zu sehen, was ist als gemeinnützig anerkannt und was nicht. Hier hilft am Ende nur das Gespräch mit dem Finanzamt. --[[Benutzer:Wilhelm Bühler|Wilhelm Bühler]] 21:31, 28. Okt. 2007 (CET)&lt;br /&gt;
:::::::also ein Bildungsverein interessiert mich nicht die Bohne, ich such einen verlässlichen Pfenz Betreiber. Womöglich ist sonst bald was anderes im Verein wichtig und Pfenz wird noch mal so übel abserviert wie bei der Stadtwiki – Gesellschaft zur Förderung regionalen Freien Wissens e.V.--[[Benutzer:Seggel|Seggel]] 13:49, 29. Okt. 2007 (CET)&lt;br /&gt;
:::::::: Einen reinen Stadtwiki-Betreiberverein, der sich per Satzung auferlegt weder rechts noch links zu schauen und sich ausschließlich um das Stadtwiki zu kümmern, halte ich mittel- bis langfristig für keine gute Idee. Man kann den Betrieb des Stadtwikis als Primäraufgabe definieren, sollte sich jedoch weitere Wege zur Vermittlung freien Wissens offen halten. --[[Benutzer:Ratz|ratz]] 20:01, 29. Okt. 2007 (CET)&lt;br /&gt;
::::::::: Ich sehe es genau wie Seggel. Wir gründen den Verein aus der Not heraus, weil wir einen eigenen Verein als beste Basis für den Betrieb des Pfenz sehen, und eben das Pfenz ist der einzige verbindende Punkt zwischen den beteiligten Gründungsmitgliedern. Wenn es also um irgend etwas anderes als der Pfenz geht, bin ich per Definition raus aus dem Spiel, da ich daran schlicht und ergreifend kein Interesse habe. Insofern sehe ich es als notwendig an, dass wir diesen Punkt nun definitiv festlegen bevor wir überhaupt weiter über die Satzung reden. Ich helfe gerne beim Aufbau und Betrieb des WIKI-Vereins, aber für alles andere sucht Euch bitte einen anderen Verein und andere Gründungsmitglieder. --[[Benutzer:Markus-karg|Bruddler]] 19:20, 6. Nov. 2007 (CET)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== 5 ==&lt;br /&gt;
;5.1 ...Alle Mitglieder müssen rechtzeitig mit bekanntgabe der Tagesordnung eingeladen werden.&lt;br /&gt;
: Einladung per E-mail, reicht das? Muß die Form festgelegt werden?--[[Benutzer:Seggel|Seggel]] 20:25, 26. Okt. 2007 (CEST)&lt;br /&gt;
:: Um späteren Streit zu vermeiden sollte die Form unbedingt aufgenommen werden, damit es hinterher nicht heisst: &amp;quot;Mir hat ja keiner was gesagt.&amp;quot; --[[Benutzer:Markus-karg|Bruddler]] 20:38, 26. Okt. 2007 (CEST)&lt;br /&gt;
::: Alle Formulierungen die so wenig Problempotential wie möglich haben sind hier willkommen :) Bitte bringt euch mit Formulierungsvorschlägen ein. --[[Benutzer:Friedel|Friedel]] 17:07, 27. Okt. 2007 (CEST)&lt;br /&gt;
:::: Vorschlag: &amp;quot;...Der Vereinsvorstand hat alle Mitglieder per eMail bis spätestens vier Wochen vor der Mitgliederversammlung einzuladen, unter Nennung der Tagesordnung...&amp;quot; --[[Benutzer:Markus-karg|Bruddler]] 18:20, 28. Okt. 2007 (CET)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
;5.1 ...rechtzeitig...&lt;br /&gt;
: Was ist &amp;quot;rechtzeitig&amp;quot;? Um späteren Streit zu vermeiden, schlage ich vor, wörtlich &amp;quot;vier Wochen im Voraus&amp;quot; in die Satzung zu schreiben. Sonst sagt irgendwann einer: &amp;quot;Ihr habt es absichtlich erst eine Woche vorher gesagt, weil Ihr wusstet, dass ich da nicht kann!&amp;quot;. --[[Benutzer:Markus-karg|Bruddler]] 20:38, 26. Okt. 2007 (CEST)&lt;br /&gt;
:: ...unverzüglich... im nächsten Absatz könnte auch präzisiert werden ... --[[Benutzer:Mueck|Mueck]] 00:10, 27. Okt. 2007 (CEST)&lt;br /&gt;
:::::&amp;quot;unverzüglich&amp;quot; braucht nicht präzisiert werden, da es im Bürgelichen Gesetzbuch definiert ist: unverzüglich ist &amp;quot;ohne schuldhaftes Zögern&amp;quot;, vgl. Legaldefinition in § 121 Abs. 1 Satz 1 BGB&lt;br /&gt;
:::::[[Benutzer:LGR109|LGR 109]] 23:43, 28. Okt. 2007 (CET)&lt;br /&gt;
::: Ist jemand gegen die Formulierung &amp;quot;vier Wochen im Voraus&amp;quot; für beide Fälle? --[[Benutzer:Friedel|Friedel]] 17:07, 27. Okt. 2007 (CEST)&lt;br /&gt;
::::vier wochen per e-mail--[[Benutzer:Seggel|Seggel]] 18:05, 28. Okt. 2007 (CET)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
;5.2 &amp;quot;Die Haftung des Vorstands beschränkt sich auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.&amp;quot;&lt;br /&gt;
: Es ist zu trennen in Haftung gegenüber Dritten (diese ist durch Bundesgesetze geregelt und somit AFAIK nicht durch eine Satzung einschränkbar) und Haftung gegenüber dem Verein als eigenständiger Rechtsperson (was wohl gemeint ist und somit auch formuliert werden müsste).--[[Benutzer:Markus-karg|Bruddler]] 20:41, 26. Okt. 2007 (CEST)&lt;br /&gt;
:: Vorschlag: &amp;quot;Die Haftung des Vorstands gegenüber dem Verein beschränkt sich auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.&amp;quot;  --[[Benutzer:Friedel|Friedel]] 17:07, 27. Okt. 2007 (CEST)&lt;br /&gt;
::: AFAIK ist exakt jenes bereits durch die gesetzlichen Regelungen vorgesehen und bedarf daher keiner expliziten Nennung.--[[Benutzer:Markus-karg|Bruddler]] 18:22, 28. Okt. 2007 (CET)&lt;br /&gt;
:::: Gesetzlich ist – wenn ich das als Laie richtig verstanden habe – geregelt, dass man die Haftung nur auf diese zwei Fälle beschränken kann, mehr haften lassen geht natürlich schon, streiche das &amp;quot;grob&amp;quot; und du findest kaum noch Freiwillige für den Vorstand. Aber ich bin kein Jurist. --[[Benutzer:Wilhelm Bühler|Wilhelm Bühler]] 21:20, 28. Okt. 2007 (CET)&lt;br /&gt;
::::: Da muss man kein Jurist sein, das kann ich Dir auch so garantieren: Eine geringere Haftung als die vom Gesetz vorgesehen kannst Du dritten gegenüber nicht deklarieren (das würde bedeuten, man könnte per Vereinsgründung die Rechte dritter aushebeln, was logischerweise nicht geht).--[[Benutzer:Markus-karg|Bruddler]] 19:23, 6. Nov. 2007 (CET) &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:Wir sollten noch aufnehmen das nur Vereinsmitglieder Vorstandsmitglieder werden dürfen. Ich denke wenn das nicht drin steht kann jede natürliche Person reingewählt werden unabhängig ob sie zum Verein gehört oder nicht. --[[Benutzer:Celia|Celia]] 21:13, 28. Okt. 2007 (CET)&lt;br /&gt;
:: ja! Das habe ich mal direkt oben reingeschrieben. --[[Benutzer:Wilhelm Bühler|Wilhelm Bühler]] 21:18, 28. Okt. 2007 (CET) &lt;br /&gt;
::: Und welches Problem soll daraus entstehen, wenn ein Nicht-Mitglied in den Vorstand gewählt wird? Ich habe damit ehrlich gesagt kein Problem und bevor wir etwas explizit verbieten, sollten wir zunächst mal prüfen, ob es für dieses Verbot einen wirklichen Grund und eine Mehrheit der Gründungsmitglieder gibt.--[[Benutzer:Markus-karg|Bruddler]] 19:25, 6. Nov. 2007 (CET)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
;5.2 &amp;quot;Amtszeit&amp;quot;:&lt;br /&gt;
: Bin für 1 Jahr. Wir wählen ja nur einen Vereinsvorstand und nicht die Bundesregierung. ;-) --[[Benutzer:Markus-karg|Bruddler]] 20:42, 26. Okt. 2007 (CEST)&lt;br /&gt;
:: Die Frage hierzu ist: Potentielle Dynamik vs. potentielle Kontinuität im Vorstand (egal wie lang die Zeiten sind hängt das was effektiv geschieht am persönlichen Einsatz und Gebaren der Akteure). Ich bin in der Frage relativ leidenschaftslos, bei langen Amtszeiten spart man sich ein wenig Wahlaufwand.   --[[Benutzer:Friedel|Friedel]] 17:07, 27. Okt. 2007 (CEST)&lt;br /&gt;
:::ich find ein jahr genug, der wahlaufwand ist gering--[[Benutzer:Seggel|Seggel]] 18:05, 28. Okt. 2007 (CET)&lt;br /&gt;
::::Ich finde ein Jahr zu kurz; zwei Jahre halte ich für optimal. Es ist schlecht wenn ein Vorstand der sich erst findet nach einem Jahr schon wieder umbesetzt wird. Ich wäre eher dafür das nach einem Jahr das Vertrauen der Mitglieder erneuert wird und nicht vollständig neu gewählt wird. Wenn ein Vorstandsmitglied nicht mehr die Mehrheit der Mitglieder hinter sich hat wird dieses Amt dann bei der Sitzung neu gewählt. --[[Benutzer:Celia|Celia]] 20:23, 28. Okt. 2007 (CET)&lt;br /&gt;
::::: Wer es nicht schafft, in einem Jahr so viel positives zu erwirken, dass die Mitgliederversammlung ihn oder sie kurz und schmerzlos ein zweites mal abnickt, dem sollte man nicht unbedingt noch ein zweites Jahr die Führung übergeben. Daher bin ich gegen eine längere Amtszeit als ein Jahr. Das verführt nur dazu faul zu sein und die Dinge schleifen zu lassen. Selbst die Bundesregierung hat nur 4 Jahre Zeit, und vollbringen da ganz schön viel. Da sollte ein viertel davon für einen kleinen Verein doch wirklich genug sein.--[[Benutzer:Markus-karg|Bruddler]] 19:27, 6. Nov. 2007 (CET)&lt;br /&gt;
;5.2 &amp;quot;Vereinsvorstand&amp;quot;:&lt;br /&gt;
: Bin für Entscheidungen nach dem Motto &amp;quot;2 von 3&amp;quot;, das ist demokratisch. :-) --[[Benutzer:Markus-karg|Bruddler]] 20:44, 26. Okt. 2007 (CEST)&lt;br /&gt;
:: 2 von 3 der Vorstandsvorsitzenden haben gemeinsam Vertretungsrecht halte ich auch für Sinnvoll. Dann kann keiner allein wurschteln aber es lässt zu, dass jemand ausfällt. --[[Benutzer:Friedel|Friedel]] 17:07, 27. Okt. 2007 (CEST)&lt;br /&gt;
:::für 2 von 3--[[Benutzer:Seggel|Seggel]] 18:05, 28. Okt. 2007 (CET)&lt;br /&gt;
;5.2 Vorstände müssen zurücktreten können&lt;br /&gt;
: Es ist nicht geregelt, dass ein Vorstand zurücktreten kann, bzw. was in diesem Falle passiert. --[[Benutzer:Markus-karg|Bruddler]] 21:00, 26. Okt. 2007 (CEST)&lt;br /&gt;
:: ... und die Abwahl ist auch nicht geregelt?! --[[Benutzer:Mueck|Mueck]] 00:05, 27. Okt. 2007 (CEST)&lt;br /&gt;
::: Jedem Vereinsvorstand steht frei zurückzutreten. Frage ist ob man daran dann zwangsläufig eine Mitgliederversammlung knüpfen muss. Bei der Stadtwiki-Gesellschaft wurde es bisher so gehandhabt, dass ein vertretungsberechtigter Vorstand bei Rücktritt durch Wahl innerhalb des Vorstands von einem Beisitzer ersetzt wurden. Zurückgetretene Beisitzer wurden nicht ersetzt. Das finde ich eine angenehm unbürokratische Lösung. --[[Benutzer:Friedel|Friedel]] 17:07, 27. Okt. 2007 (CEST)&lt;br /&gt;
:::: Ich halte dieses Vorgehen eher für Vetternwirtschaft. Es kann nicht sein, dass die Mitgliederversammlung Personen A, B und C wählt, nach Rücktritt von A und B aber nicht mehr D wählen kann (was vielleicht die Mehrheit will), sondern B und C dann einfach E festlegen (was vielleicht die Mehrheit nicht will). Tritt der Bundeskanzler zurück, kann er ja auch nicht einfach einen neuen ernennen (das macht letztendlich der Bundespräsident und nicht der Altkanzler, nicht wahr). Von daher bin ich im Sinne der demokratischen Verhältnisse dafür, dass (a) die Satzung beide Fälle (Abwahl, Rücktritt) genau regelt und (b) es zwingend zu einer Neuwahl (bei Rücktritt: Ausserordentliche Mitgliederversammlung) kommt. Da wir bei Rücktritt weiterhin zwei Vorstandsmitglieder haben, ist die Handlungsfähigkeit gewährleistet. --[[Benutzer:Markus-karg|Bruddler]] 18:28, 28. Okt. 2007 (CET)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
;5.2.1 &amp;quot;Beisitzer&amp;quot;:&lt;br /&gt;
: Befugnisse? Verpflichtungen? --[[Benutzer:Markus-karg|Bruddler]] 20:44, 26. Okt. 2007 (CEST)&lt;br /&gt;
:: Stimmrecht bei Vorstandsbeschlüssen. Wobei beim System den Vorstand als rein ausführendes Organ zu definieren hier Verwaltungsaufgaben vergeben werden sollten, da die Abstimmerei/Entscheiderei dann flach fällt. --[[Benutzer:Friedel|Friedel]] 17:07, 27. Okt. 2007 (CEST)&lt;br /&gt;
::: (1) Wenn sie ein Stimmrecht haben, muss es in der Satzung vorgesehen sein, andernfalls kann sich der Vorstand problemlos (und rechtens) über deren Stimme hinwegsetzen. (2) Ich sehe die Beisitzer im &amp;quot;System Vorstand als rein ausführendes Organ&amp;quot; wie Aufsichtsräte: Sie kontrollieren die Arbeit des Vorstands als Vertreter der Mitglieder (die ja nicht alle laufend über alles informiert werden können oder wollen). Daher sollten sie kein Stimmrecht haben (das würde die Arbeit des Vorstands unnötig erschweren), jedoch (A) das Recht haben, ein Veto einzulegen (also ganz undemokratisch den Vorstand direkt zu bremsen) wenn sie feststellen, dass der Vorstand entgegen den Interessen der Mitglieder / den Beschlüssen der Ausschüsse handelt (B) die Pflicht haben, in solchen Fällen eine ausserordentliche Mitgliederversammlung einzuberufen (ohne spezielle Hürden wie eine gewisse Anzahl an Unterschriften), um zur Not den Vorstand abwählen zu lassen (C) die Pflicht haben, jedem Mitglied auf Anfrage Auskunft über die Arbeit des Vorstandes zu erteilen (um jedem Mitglied die Möglichkeit zu geben, Vorstand und Beisitzer zu kontrollieren und zur Not deren Abwahl durch Einberufung einer ausserordentlichen Mitgliederversammlung (diesmal MIT der Hürde einer bestimmten Anzahl an Stimmen) zu veranlassen. --[[Benutzer:Markus-karg|Bruddler]] 18:37, 28. Okt. 2007 (CET)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:::: Natürlich haben Beisitzer Stimmrecht im Vorstand intern. Alles andere ist ein anderens Organ, das man Beirat, Kuratorium, Aufsichtsrat nennen kann. --[[Benutzer:Wilhelm Bühler|Wilhelm Bühler]] 19:23, 28. Okt. 2007 (CET) &lt;br /&gt;
::::: Dann lasst es uns doch einfach &amp;quot;Aufsichtsrat&amp;quot; nenne und streichen die Beisitzer aus der Vorstands-Formulierung?--[[Benutzer:Markus-karg|Bruddler]] 19:37, 28. Okt. 2007 (CET)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
; &amp;quot;Bildung bzw. Einberufung von Projektgruppen oder Ausschüssen.&amp;quot;&lt;br /&gt;
: Bin hier für mehr Basisdemokratie: Wenn es eine Projektgruppe oder einen Ausschuss geben soll, halte ich es für die Aufgabe des Vorstandes, deren Aufbau zu organisieren. Ob es eine solche Gruppe gibt, und wer daran beteiligt ist, sollte jedoch von den Mitgliedern selbst durch einfache Mehrheit bestimmt werden. Wir sollten evtl. mehr darauf achten, dass der Vorstand lediglich ausführende Gewalt ist (= er muss umsetzen, was die Mitglieder möchten) und nicht etwa dazu da ist, eigene Ideen umzusetzen (das ist Aufgabe der Legislative, also der Mitgliederversammlung). Apropos Gewaltenteilung, wo ist unsere Judikative? Stichwort: Streit - Wer schlichtet bei Streit zwischen Mitgliedern und Vorständen?&lt;br /&gt;
:: Wenn der Vorstand keinen oder sehr wenig eigenen Handlungsspielraum hat führt das dazu, dass die Mitgliederversammlung einen Jahresplan beschliessen muss. --[[Benutzer:Friedel|Friedel]] 17:07, 27. Okt. 2007 (CEST)&lt;br /&gt;
::: Entweder dieses, oder es die Mitgliederversammlung verpflichtet den Vorstand zur Bildung eines Ausschusses, an welchem jedes Mitglied teilhaben kann. Der Ausschuss selbst trifft sich regelmässig und gibt vor, was der Vorstand zu tun hat. Beispielsweise könnte der Software-Ausschuss sich monatlich treffen, um am Thema &amp;quot;Semantic Wiki&amp;quot; zu arbeiten und, wenn er die Zeit für reif hält, beschliessen, dass der Vorstand diese Erweiterung in den nächsten vier Wochen in Betrieb zu setzen hat. Beim nächsten Treffen dann, wird geprüft, ob dies getan wurde, und welche Erfahrungen es damit gibt etc. Der Vorstand führt die Arbeiten aus, indem er Finanzmittel einsetzt, juristische Fragen (Lizenzbedingungen etc.) klärt, Personen zur Durchführung der Arbeiten am Server berechtigt etc.--[[Benutzer:Markus-karg|Bruddler]] 18:49, 28. Okt. 2007 (CET)&lt;br /&gt;
:::: Man sollte nicht außer Acht lassen, dass Mitgliedschaft im Verein und Aktivität im Stadtwiki zwar gut harmonieren, aber nicht Voraussetzung sind. Die Mitarbeit in einzelnen &amp;quot;Projekten&amp;quot; sollte jedem, unabhängig von einer Vereinsmitgliedschaft, offen stehen. Das Thema Ausschüsse würde ich daher ganz aus der Satzung raushalten. --[[Benutzer:Ratz|ratz]] 20:08, 29. Okt. 2007 (CET) &lt;br /&gt;
:: Judikative: Das wären in meinen Augen die Prüfer, deren Aufgaben weiter gefasst sind als vor der MV die Buchhaltung durchzusehen. --[[Benutzer:Friedel|Friedel]] 17:07, 27. Okt. 2007 (CEST)&lt;br /&gt;
::: Nicht ganz. Die Prüfer prüfen ja nur ihren speziellen Bereich. Sie stellen nur fest, ob die Buchführung ordentlich gemacht wurde oder nicht. Die Judikative hingegen hat andere Pflichten: Sie entscheidet, was passiert, wenn es Streit gibt, z. B. wenn der Software-Ausschuss sagt: &amp;quot;Semantic Wiki installieren!&amp;quot; jedoch der Vorstand sich weigert. Um den Vorstand nicht abwählen zu müssen, und nicht extra eine ausserordentliche Mitgliederversammlung durchführen zu müssen, kann die Judikative (sofern die Satzung deren Rechte und Pflichten exakt definiert) aufgrund der Satzung entscheiden, was in dem Fall für den Verein das besteht ist -- den Vorstand zu zwingen (zur Not durch Abwahl per ausserordentlicher Mitgliederversammlung) oder ihn gewähren zu lassen (z. B. weil das beauftragte Softwarepaket lizenzrechtlich inkompatibel ist und den Verein in einen Rechtsstreit verwickeln würde -- was der Vorstand ja nach bestem Wissen und Gewissen zu verhindern hat). Die Judikative muss dazu bestimmte Strafen aussprechen können (bis hin zum Ausschluss oder im schlimmsten Fall der Klage vor einem staatlichen Gericht, z. B. wenn der Vorstand wissentlich dem Verein schaden zugefügt oder diesen wider besseren Wissens nicht abgewendet hat), und alle Mitglieder (d. h. auch Vorstände) müssen sich der Gerichtsbarkeit unterstellen. --[[Benutzer:Markus-karg|Bruddler]] 18:49, 28. Okt. 2007 (CET)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:::: Der Vereinsvorstand muss Software installieren? --[[Benutzer:Wilhelm Bühler|Wilhelm Bühler]] 19:23, 28. Okt. 2007 (CET)&lt;br /&gt;
::::: Nur der Vorstand ist zur Vertretung im Aussenverhältnis berechtigt und hat daher die Oberhoheit über die Software, da sie mit der Aussenwelt in Kontakt tritt und evtl. Rechte anderer Verletzen kann, z. B. wenn wir ein Modul installieren, das nicht mit der Lizenz von Mediawiki kompatibel ist. Da der Vorstand in diesem Fall potentiell in die Gefahr einer strafrechtlichen Verfolgung gerät, darf keiner Software installieren, ohne dass der Vorstand es angewiesen hat. Das bedeutet, technisch macht das sicherlich irgend ein Administrator, aber die Erlaubnis und Anweisung muss vom Vorstand kommen. Letztendlich muss er auch die Mittel in die Hand nehmen, wenn z. B. Geld für Lizenzen, Rechtsstreite oder Hardware benötigt wird. Es geht nicht, dass andere am Vorstand vorbei irgend etwas tun, was (a) den Verein Geld kostet, (b) dem Verein Schwierigkeiten machen kann. Darum geht es ja genau beim Thema &amp;quot;Vorstandshaftung&amp;quot;. Aber: &amp;quot;Vorstand&amp;quot; ist ein Organ des Vereins, nicht etwa eine lebende Person. Die durchführende Person muss kein Vorstandsmitglied sein (sie handelt auf direkte Anweisung und ist daher nicht haftungsrechtlich zu belangen). --[[Benutzer:Markus-karg|Bruddler]] 19:33, 28. Okt. 2007 (CET)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:::::: Jetzt habe ich die Idee dahinter verstanden. Danke für die Erklärung. --[[Benutzer:Wilhelm Bühler|Wilhelm Bühler]] 22:31, 30. Okt. 2007 (CET) &lt;br /&gt;
=== 5.3. ===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
; &#039;&#039;Der Zeitpunkt der Prüfungen steht den Prüfern frei, die letzte Prüfung vor der Mitgliederversammlung darf jedoch nicht länger als eine Kalenderwoche zurückliegen&#039;&#039;&lt;br /&gt;
: Ist das durchführbar? Die Kassenprüfer prüfen, sobald der Schatzmeister den Jahresbericht fertig hat und sollten spätestens n Wochen vorher fertig sein. Den Termin machen die drei untereinander aus, das sind schließlich alles ehrenamtlich tätige. N Wochen vorher damit noch Zeit bleibt, Ungereimtheiten zu klären. --[[Benutzer:Wilhelm Bühler|Wilhelm Bühler]] 19:32, 28. Okt. 2007 (CET)&lt;br /&gt;
:: Vorschlag: Den Passus des Zeitpunkts streichen. Letztendlich müssen sie ihre Aufgabe gewissenhaft durchführen. Der Zeitpunkt sei ihnen freigestellt. Oder gibt es rechtliche Vorschriften?--[[Benutzer:Markus-karg|Bruddler]] 19:39, 28. Okt. 2007 (CET)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
::: Keine Vorschriften, die mir bekannt wären. Es ist nur mein Rat als Schatzmeister, das nicht auf den letzten Drücker zu machen. --[[Benutzer:Wilhelm Bühler|Wilhelm Bühler]] 20:56, 28. Okt. 2007 (CET)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== 6 ==&lt;br /&gt;
; 6 &amp;quot;Über Aufnahme und Ausschluss entscheidet der amtierende Vorstand oder die Mitgliederversammlung.&amp;quot;&lt;br /&gt;
: Die Aufnahme bzw. der Ausschluss von Mitgliedern sollte keinerlei Entscheidung unterliegen. Da es keine Kriterien gibt, wer aufgenommen wird, muss pauschal jeder aufgenommen werden. Ergo ist die Aufnahme entscheidungsfrei und vom Vorstand als reiner Verwaltungsakt zu erledigen. Ein Auschluss muss von der Mitgliederversammlung (und nur von ihr) mehrheitlich beschlossen werden. Die Gründe dafür müssen in der Satzung genannt sein. Sonst gibt&#039;s nur irgendwann Streit... --[[Benutzer:Markus-karg|Bruddler]] 20:52, 26. Okt. 2007 (CEST)&lt;br /&gt;
:: Eine Filterung (wie auch immer realisiert) soll verhindern, dass der Verein im Handstreich von einer aussenstehenden Gruppe übernommen wird. --[[Benutzer:Friedel|Friedel]] 17:07, 27. Okt. 2007 (CEST)&lt;br /&gt;
:::Friedels einwand scheint gerechtfertigt--[[Benutzer:Seggel|Seggel]] 18:05, 28. Okt. 2007 (CET)&lt;br /&gt;
:::: Selbst eine AG kann sich nicht gegen feindliche Übernahmen wehren, warum also sollte ein solcher Passus vor einem staatlichen Gericht anerkannt werden? Will eine &amp;quot;feindliche Macht&amp;quot; den Verein übernehmen, steht ihr der Klageweg offen, und schwupps müssen wir die aufnehmen. Satzung hin oder her. Eine Vereinssatzung hat keine Vorrangstellung gegenüber Gesetzen, und ich erinnere hier nur an das Anti-Diskriminierungsgesetz und den Gleichheitsgrundsatz im Grundgesetz. So ein Passus ist schnell gekippt. Wirkungsvoller halte ich es daher, dass wir beispielsweise die Menge der Aufnahmen pro Jahr begrenzen (das ist bezüglich des Verwaltungsaufwandes der dadurch entsteht juristisch vertretbar) und im Zweifelsfall eine ausserordentliche Mitgliederversammlung durchführen mit dem Antrag, ein &amp;quot;seltsames&amp;quot; Mitglied auszuschliessen. Auch dagegen kann das Mitglied klagen, jedoch wird es für &amp;quot;Horden feindlicher Anmeldungen&amp;quot; sehr schwer, &amp;quot;im Handstreich&amp;quot; zu übernehmen. --[[Benutzer:Markus-karg|Bruddler]] 18:58, 28. Okt. 2007 (CET)&lt;br /&gt;
; 6 &amp;quot;Juristische Personen besitzen kein Stimmrecht auf der Mitgliederversammlung.&amp;quot;&lt;br /&gt;
: Warum nicht? --[[Benutzer:Markus-karg|Bruddler]] 20:53, 26. Okt. 2007 (CEST)&lt;br /&gt;
:: Von meiner Warte her nur wegen dem hohen Aufwand die Vertretungsberechtigung der für die juristische wählenden natürlichen Person zu prüfen. --[[Benutzer:Friedel|Friedel]] 17:07, 27. Okt. 2007 (CEST)&lt;br /&gt;
:::friedel hat recht--[[Benutzer:Seggel|Seggel]] 18:05, 28. Okt. 2007 (CET)&lt;br /&gt;
:::: Ich interpretiere das mal als &amp;quot;Ich stimme Friedel zu&amp;quot; ;-) Im Ernst ist es aber doch so: Juristische Personen sind im Handelsregister (oder Vereinsregister) eingetragen. Dieses ist kostenlos im Internet einsehbar (dauert 5 Minuten). Der Aufwand ist also faktisch nicht vorhanden. Zudem kann man es &amp;quot;zur Not&amp;quot; ja so machen, dass man den Nachweis dem Bewerber aufbürdet, z. B. indem er einen Handelsregisterauszug mitbringt. Daher halte ich die Einschränkung für unnötig. Je mehr Mitglieder, desto besser. :-) Firmen, die gerne Mitglied sein wollen, drücken doch gerade ihr Commitment zu Corporate Citizenship und offenem Wissen aus. Wenn wir das verhindern, werden sie andere Portale unterstützen (was uns potentiell Mitglieder und Stärke raubt). --[[Benutzer:Markus-karg|Bruddler]] 19:04, 28. Okt. 2007 (CET)&lt;br /&gt;
:::::Überlegungen: Wenn sie kein Stimmrecht haben, müßte man ihnen fairerweise den Beitrag ermäßigen. Gerade von juristischen Personen erhofft man sich aber doch eher mehr Beitrag. Mehr Pflichten und dafür weniger Rechte, wie sieht denn das aus...? irgendwie unattraktiv, nicht wahr? &lt;br /&gt;
:::::Gibt zu bedenken [[Benutzer:LGR109|LGR 109]] 23:56, 28. Okt. 2007 (CET)&lt;br /&gt;
:::::P.S.: Das Problem ließe sich natürlich z.B. lösen indem man das dann &amp;quot;Fördermitgliedschaft&amp;quot; o.ä. nennt, das wär dann ein Status bei dem mehr zahlen aber nix zu melden ok geht&lt;br /&gt;
::::::&amp;quot;Fördermitgliedschaft&amp;quot; finde ich eine gute Idee. Ich würde es juristischen Personen aber freistellen (wie jeder natürlichen Person auch) ob sie ordentliches Mitglied oder Fördermitglied werden wollen.--[[Benutzer:Markus-karg|Bruddler]] 19:32, 6. Nov. 2007 (CET)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
; 6 &amp;quot;Alle Mitglieder sind verpflichtet, den Verein und den Vereinszweck - auch in der Öffentlichkeit - in ordnungsgemäßer Weise zu unterstützen&amp;quot;&lt;br /&gt;
: Ich wehre mich gegen jeglichen Zwang abgesehen von der Beitragszahlung und werde eine Satzung mit diesem Passus nicht unterschreiben.--[[Benutzer:Markus-karg|Bruddler]] 20:55, 26. Okt. 2007 (CEST)&lt;br /&gt;
:: Diese Formulierung soll wahrscheinlich verhindern, dass jemand für den Verein schädliche Internas nach außen trägt. Hänge nicht an der formulierung, hab aber auch kein Problem damit. --[[Benutzer:Friedel|Friedel]] 17:07, 27. Okt. 2007 (CEST)&lt;br /&gt;
:::an sich denk ich alle internas dürfen auch nach aussen dringen. bin für so wenig verpflichtung in der satzung--[[Benutzer:Seggel|Seggel]] 18:05, 28. Okt. 2007 (CET)&lt;br /&gt;
:::: Ich sehe es wie Seggel. Offenheit nach allen Seiten. Der Verein hat nichts zu verbergen. Wenn ein Mitglied dem Verein nachweislich Schaden zufügt, steht des jedermann Frei, die Vereinsjudikative anzurufen, oder einen Antrag auf Ausschluss zu stellen, bzw. der Vorstand hat im berechtigten Fall die Pflicht eine Schadensersatzklage anzustreben.--[[Benutzer:Markus-karg|Bruddler]] 19:06, 28. Okt. 2007 (CET)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Ehrenmitglieder ===&lt;br /&gt;
; 6 &amp;quot;Die Mitgliederversammlung kann natürliche und juristische Personen zu Ehrenmitgliedern ernennen,&amp;quot;&lt;br /&gt;
: &amp;quot;...wofür eine einfache Mehrheit der Anwesenden Vereinsmitglieder ausreicht.&amp;quot; -- Dieser Passus fehlt übrigens generell bzgl. allen Entscheidungen der Mittgliederversammlung (P. S.: Gesetze macht der Bundestag und nicht die Regierung --&amp;gt; ergo beschließt die Mittgliederversammlung bzw. ein von der Mitgliederversammlung ermächtigter Ausschuss, und nicht der Vorstand. Der Vorstand ist nur die ausführende Gewalt, welche die Beschlüsse mit einem in der Satzung noch vorzugebenden Zeitrahmen umzusetzen hat). Ich bin deswegen dafür, den Abschnitt über Aufgaben und Befugnisse entsprechend so zu ändern: Augaben = Umsetzung der von der Mitgliederversammlung oder einem von dieser ermächtigten Ausschuss getroffenen Beschlüsse innerhalb 4 Wochen ab Beschlussfassung, Befugnisse: Alleinvertretung im Aussenverhältnis. --[[Benutzer:Markus-karg|Bruddler]] 20:59, 26. Okt. 2007 (CEST)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
: Haben die Stimmrecht? Haben die Pflichten? Dürfen die das ablehnen? --[[Benutzer:Wilhelm Bühler|Wilhelm Bühler]] 19:34, 28. Okt. 2007 (CET)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:: Hm, Du hast Recht: Lasst uns das mal diskutieren. Soll einer, der keine Beiträge zahlt, wirklich ein Stimmrecht haben (er entscheidet dann ja über das Geld anderer Leute)? Zur Ablehnung: Logischerweise kann ein Verein entscheiden was er will. Ist das Ehrenmitglied aber kein Mitglied, hat es der Satzung nie zugestimmt. Das wäre ein einseitiger Vertrag und ist damit sowieso nichtig. Daher braucht die Satzung die Ablehung nicht zu enthalten.--[[Benutzer:Markus-karg|Bruddler]] 19:41, 28. Okt. 2007 (CET)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:::Für was überhaupt Ehrenmitglieder? Ich sehe keinen Sinn überhaupt welche zu haben. --[[Benutzer:Celia|Celia]] 20:25, 28. Okt. 2007 (CET)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:::: Zum Wohle des Vereins, daher bei (fast) jedem Verein in der Satzung. --[[Benutzer:Wilhelm Bühler|Wilhelm Bühler]] 20:53, 28. Okt. 2007 (CET)&lt;br /&gt;
::::: Naja, da muss ich Celia aber recht geben: Was bringt es dem Verein denn faktisch?--[[Benutzer:Markus-karg|Bruddler]] 19:33, 6. Nov. 2007 (CET)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== 7 ==&lt;br /&gt;
; §7&lt;br /&gt;
: Wer bestimmt den Empfänger der Vermögens? --&amp;gt; Mitgliederversammlung --[[Benutzer:Markus-karg|Bruddler]] 21:04, 26. Okt. 2007 (CEST)&lt;br /&gt;
:: Steht so schon drin: &amp;quot;Den Empfänger bestimmt die Mitgliederversammlung...&amp;quot; --[[Benutzer:Friedel|Friedel]] 17:07, 27. Okt. 2007 (CEST)&lt;br /&gt;
::: Jein. Im 1. Satz von §7 steht bereits ein Empfänger. Den würde ich streichen.--[[Benutzer:Markus-karg|Bruddler]] 19:09, 28. Okt. 2007 (CET)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
; §7 &amp;quot;Als Liquidatoren werden die im Amt befindlichen vertretungsberechtigten Vorstandsmitglieder bestimmt, soweit die letzte Mitgliederversammlung nichts anderes beschließt.&amp;quot;&lt;br /&gt;
: Genau aus jenem Grund muss eine Mitgliederversammlung erfolgen in diesem Fall --&amp;gt; Und dann brauchen wir den Passus &amp;quot;Als Liquidatoren werden die im Amt befindlichen vertretungsberechtigten Vorstandsmitglieder bestimmt.&amp;quot; nicht mehr, da die Mitgliederversammlung bestimmen kann, wen immer sie will (z. B. einen externen Liquidator).&lt;br /&gt;
:: Wie wär es mit &amp;quot;Die Mitgliederversammlung muss mit einfacher Mehrheit der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder einen oder mehrere Liquidatoren ernennen.&amp;quot;?. --[[Benutzer:Friedel|Friedel]] 17:07, 27. Okt. 2007 (CEST)&lt;br /&gt;
::: Friedels formulierung ist ok--[[Benutzer:Seggel|Seggel]] 18:05, 28. Okt. 2007 (CET)&lt;br /&gt;
:::: Die Mehrheitsverhältnisse würde ich pauschal in der Beschreibung des Organs &amp;quot;Mitgliederversammlung&amp;quot; nennen (dann muss man es nicht bei jedem Punkt erneut anführen), ebenso könnte man die Aufgabe &amp;quot;Bestimmung der Liquidatoren&amp;quot; einfach DORT vornehmen, sodass man nur noch dorthin weisen muss, z. B. so:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
 Organe&lt;br /&gt;
 !&lt;br /&gt;
 +-- Mitgliederversammlung&lt;br /&gt;
     !&lt;br /&gt;
     +-- Grundsätzliches&lt;br /&gt;
     !   !&lt;br /&gt;
     !   +-- (1) Alle Entscheidungen werden mit einfacher Mehrheit der anwesenden Mitglieder gefällt.&lt;br /&gt;
     !   ! &lt;br /&gt;
     !   +-- (2) In Abweichung von Satz (1) ist für eine Satzungsänderungen eine 2/3-Mehrheit aller Vereinsmitglieder notwendig.&lt;br /&gt;
     !&lt;br /&gt;
     +-- Aufgaben&lt;br /&gt;
         !&lt;br /&gt;
         +-- Ernennt den oder die Liquidatoren für die Auflösung des Vereins.&lt;br /&gt;
         &lt;br /&gt;
; §7&lt;br /&gt;
: Ich bin dagegen, dass das Vermögen &amp;quot;weg ist&amp;quot; im Fall des Wegfalls der Gemeinnützigkeit. Als Folge wäre der Vorstand handlungsunfähig. Daher sollten wir es eher so umformulieren, dass im Fall des Wegfalls der Gemeinnützigkeit der Vorstand eine ausserordentliche Mitgliederversammlung einzuberufen hat, welche über zwei Anträge entscheidet: (a) Verbleib des Vermögens (b) Auflösung des Vereins. So besteht zumindest noch die Chance, die Handlungsfähigkeit des Vereins auch nach Wegfall der Gemeinnützigkeit zu retten. --[[Benutzer:Markus-karg|Bruddler]] 21:08, 26. Okt. 2007 (CEST)&lt;br /&gt;
:: Die Anerkennung der Gemeinnützigkeit durch das Finanzamt ist sehr stark an diesen Punkt geknüpft. Das bisherige Vermögen darf bei wegfall der Gemeinnützigkeit nicht im Besitz bleiben! --[[Benutzer:Friedel|Friedel]] 17:07, 27. Okt. 2007 (CEST)&lt;br /&gt;
::: Hast Du dazu einen Link (Gerichtsurteil des Bundesfinanzgerichts oder einen Gesetzesauszug oder eine Verwaltungsvorschrift der Finanzbehörden) dazu? Vielleicht ist diese Regelung ja veraltet und wir würden das Geld dann unnötigerweise verschenken? --[[Benutzer:Markus-karg|Bruddler]] 19:18, 28. Okt. 2007 (CET)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
::: Bei §7 muss man aus meiner Sicht nicht viel diskutieren, das ist ein Paragraph, den einem das Finanzamt in die Feder diktiert.&lt;br /&gt;
::: Wenn die Gemeinnützigkeit weg ist, ist fast automatisch auch das Geld weg, es kann sogar sein, dass die Kasse negativ wird, da man Steuern nachzahlen muss. Für die Nachzahlung kann sich das Finanzamt aber auch an die Vorstandsmitglieder persönlich wenden. Das ganze wird alles viel einfacher, wenn man den Verein nicht gemeinnützig macht, wie beispielsweise bei [http://www.uugrn.org/verein.php UUGRN], der Unixgruppe im Gebiet den Rhein-Neckar-Wikis. --[[Benutzer:Wilhelm Bühler|Wilhelm Bühler]] 19:20, 28. Okt. 2007 (CET)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:::: (a) Die Gemeinnützigkeit ist AFAIK beschlossene Sache (u. a. deshalb, weil der eine oder andere von uns nur dann daran denkt Beiträge zu zahlen, wenn er sie absetzen kann) (b) Trotzdem möchte ich bitten, die entsprechende Verwaltungsvorschrift des Finanzamtes zu posten, denn auch Finanzämter sind an Weisungen gebunden und diese sind interpretierbar (sonst gäbe es keine Finanzgerichte). :-) --[[Benutzer:Markus-karg|Bruddler]] 19:44, 28. Okt. 2007 (CET)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:::: Es gibt eine sehr schöne Broschüre des [[Finanzamt]]es, vielleicht gibt es im [[Finanzamt Pforzheim]] noch ein gedrucktes Exemplar, aber ich habe den &lt;br /&gt;
:::: Downloadlink gefunden: http://www.finanzministerium.baden-wuerttemberg.de/de/Steuerratgeber/110282.html -&amp;gt; &amp;quot;Gemeinnützige Vereine&amp;quot;.&lt;br /&gt;
:::: Die Lektüre sei jedem empfohlen, der in den Vorstand will und jedem, der am Paragraf 7 drehen will. --[[Benutzer:Wilhelm Bühler|Wilhelm Bühler]] 21:14, 28. Okt. 2007 (CET)&lt;br /&gt;
::::: Danke für den Link. :-) Aber irgendwie habe ich&#039;s trotzdem nicht begriffen: Da soll also drinstehen, dass die Gemeinnützigkeit nur dann ANerkannt wird, wenn in der Satzung steht, dass das Geld WEG ist, wenn die Gemeinnützigkeit ABerkannt wird? Das ist doch paradox!--[[Benutzer:Markus-karg|Bruddler]] 19:38, 6. Nov. 2007 (CET)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:::::: Warum ist das [http://de.wikipedia.org/wiki/Paradoxon paradox]? Der Unterschied zwischen einem normalen, eingetragenen Verein und einem gemeinnützigen, eingetragenen Verein ist doch nur, dass der Staat auf Steuern vom Verein verzichtet und Unterstützer des Vereins Steuernachlässe gibt.&lt;br /&gt;
:::::: Aber es ist sicherlich zu überlegen, ob für einen reinen Stadtwiki-Trägerverein gemeinnützigkeit wirklich nötig ist, auf die Gemeinnützigkeit von Anfang an zu verzichten, das spart viele, viele Stunden ehrenamtlicher Schatzmeister-Arbeitszeit. Ich bin Schatzmeister. --[[Benutzer:Wilhelm Bühler|Wilhelm Bühler]] 23:25, 17. Nov. 2007 (CET)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Generelles ==&lt;br /&gt;
;Generelles&lt;br /&gt;
: Wie Ihr seht habe ich ein wenig an der Gewaltenteilung gebastelt. Mir ging das zu sehr in die Richtung &amp;quot;Die Mitgliederversammlung wählt einen König, und der macht dann was er will&amp;quot;. Ich stelle mir das eher so vor: Die Mitgliederversammlung ernennt Ausschüsse und den Vorstand. Die Ausschüsse beschliessen auf ihrem Arbeitsfeld (z. B. Technik, Recht, Inhaltliche Fragen des WIKI Content, etc.) was zu tun ist (= Legislative). Der Vorstand setzt diese Beschlüsse um (= Exekutive). Die Beisitzer kontrollieren den Vorstand hierbei (ähnlich eines Aufsichtsrates in Kapitalgesellschaften). Die Vereinsgerichtsbarkeit, ebenfalls von der Mitgliederversammlung ernannt, entscheidet bei Streitigkeiten zwischen Mitgliedern, Vorstand und Ausschuss. Alles andere geht mir zu sehr in die Richtung &amp;quot;Kanzlerwahlverein&amp;quot; ;-) was die Rolle der Mitgliederversammlung anbelangt. &amp;quot;Alle Macht dem Volke!&amp;quot; :-) --[[Benutzer:Markus-karg|Bruddler]] 21:15, 26. Okt. 2007 (CEST)&lt;br /&gt;
: Aus diesem Grunde schlage ich vor, als Organe folgendes aufzuführen und entsprechend zu dann entsprechend auszuformulieren: Vorstand (Exekutive) (mit den genauen Mitgliedern und deren Zuständigkeiten), Mitgliederversammlung und deren Ausschüsse (Legislative), Vereinsgericht (Judikative), Beisitzer (zur Kontrolle des Vorstandes, mit deren genauen Aufgaben und Berechtigungen)--[[Benutzer:Markus-karg|Bruddler]] 21:18, 26. Okt. 2007 (CEST)&lt;br /&gt;
: Ich habe oben mal einen kleinen Kasten eingefügt, als Vorschlag, wie man eine Satzung systematisch in Entitäten (Organe, Personen) und Prozesse (Aufgaben, Rechte, Pflichten, Abläufe) trenne kann. Dadurch wir die Formulierung von Systemen (ja, da kommt der Systemanalytiker in mir durch ;-) ) zum einen kürzer (da nicht redundant) und vor allem auch wasserdichter (da nicht redundant) gestalten. Daher schlage ich vor, dass wir die endgültige Fassung der Satzung vielleicht eher nach einem solchen Schema aufbauen (aber mit dem besprochenen Inhalt natürlich) anstatt &amp;quot;einfach&amp;quot; die Satzung eines anderes Vereines abzuwandeln. Gesetze und Verwaltungsvorschriften sind meist nach so einem Schema aufgebaut, da es die nachträgliche Änderbarkeit (Einfügen oder Streichen von Entitäten und Prozessen) sehr einfach erlaubt, ohne ganze Absätze neu formulieren zu müssen (Beispiel: Die einfache Mehrheit braucht nicht zig fach geschrieben zu werden, und wenn die Mitgliederversammlung später beschließt, von &amp;quot;einfach&amp;quot; auf &amp;quot;doppelt&amp;quot; zu ändern, muss nur ein Satz (nicht zig Absätze) geändert werden. :-)--[[Benutzer:Markus-karg|Bruddler]] 19:44, 28. Okt. 2007 (CET)&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>Wilhelm Bühler</name></author>
	</entry>
	<entry>
		<id>https://www.pfenz.de/mediawiki/index.php?title=Stadtwiki_Diskussion:Vereinsgr%C3%BCndung&amp;diff=30637</id>
		<title>Stadtwiki Diskussion:Vereinsgründung</title>
		<link rel="alternate" type="text/html" href="https://www.pfenz.de/mediawiki/index.php?title=Stadtwiki_Diskussion:Vereinsgr%C3%BCndung&amp;diff=30637"/>
		<updated>2007-11-17T22:07:50Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;Wilhelm Bühler: /* Ort */&lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;=== Ehrenmitglieder ===&lt;br /&gt;
Die Möglichkeit von sogenannten Ehrenmitgliedschaften erlaubt dem Verein natürlichen oder juristischen Personen dauerhaft Dank für geleistete Verdienste auszusprechen. Diese Möglichkeit in die Satzung aufnehmen?&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* {{Ja}} --[[Benutzer:Friedel|Friedel]] 21:37, 6. Nov. 2007 (CET)&lt;br /&gt;
* {{ja}} --[[Benutzer:Ratz|ratz]] 22:09, 6. Nov. 2007 (CET)&lt;br /&gt;
* {{ja}}--[[Benutzer:Seggel|Seggel]] 16:05, 11. Nov. 2007 (CET)&lt;br /&gt;
* {{ja}} – sowas hat auch der [http://www.ccc.de/club/statutes?language=de CCC] --[[Benutzer:Wilhelm Bühler|Wilhelm Bühler]] 22:58, 17. Nov. 2007 (CET) &lt;br /&gt;
* {{nein}}--[[Benutzer:Celia|Celia]] --[[Benutzer:Celia|Celia]] 20:39, 11. Nov. 2007 (CET)&lt;br /&gt;
* {{nein}} --[[Benutzer:Besim|Besim]] 22:04, 12. Nov. 2007 (CET) Sehe dafür eigentlich noch keinen Grund.&lt;br /&gt;
* {{nein}} --[[Benutzer:Anna|Anna]] 20:22, 13. Nov. 2007 (CET) weiss grad auch noch nicht für was wir das brauchen&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Wahlperiode ===&lt;br /&gt;
Für welchen Zeitraum soll der Vorstand gewählt werden?&lt;br /&gt;
==== 1 Jahr ====&lt;br /&gt;
* {{ja}}--[[Benutzer:Seggel|Seggel]] 16:05, 11. Nov. 2007 (CET)&lt;br /&gt;
* {{nein}}--[[Benutzer:Celia|Celia]] --[[Benutzer:Celia|Celia]] 20:39, 11. Nov. 2007 (CET)&lt;br /&gt;
* {{nein}} --[[Benutzer:Wilhelm Bühler|Wilhelm Bühler]] 23:00, 17. Nov. 2007 (CET) &lt;br /&gt;
==== 2 Jahre ====&lt;br /&gt;
* {{ja}}--[[Benutzer:Celia|Celia]] --[[Benutzer:Celia|Celia]] 20:39, 11. Nov. 2007 (CET)&lt;br /&gt;
* {{ja}} --[[Benutzer:Ratz|ratz]] 22:44, 11. Nov. 2007 (CET)&lt;br /&gt;
* {{ja}} --[[Benutzer:Besim|Besim]] 22:06, 12. Nov. 2007 (CET) Ein Jahr ist zu kurz, um wirklich größere Projekte umzusetzen.&lt;br /&gt;
* {{ja}} --[[Benutzer:Wilhelm Bühler|Wilhelm Bühler]] 23:00, 17. Nov. 2007 (CET) &lt;br /&gt;
==== 3 Jahre ====&lt;br /&gt;
* {{ja}} --[[Benutzer:Wilhelm Bühler|Wilhelm Bühler]] 23:00, 17. Nov. 2007 (CET) &lt;br /&gt;
* {{nein}} --[[Benutzer:Ratz|ratz]] 22:09, 6. Nov. 2007 (CET)&lt;br /&gt;
* {{nein}}--[[Benutzer:Celia|Celia]] --[[Benutzer:Celia|Celia]] 20:39, 11. Nov. 2007 (CET)&lt;br /&gt;
* {{nein}} --[[Benutzer:Anna|Anna]] 20:23, 13. Nov. 2007 (CET)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==== 4 Jahre ====&lt;br /&gt;
* {{Nein}} --[[Benutzer:Friedel|Friedel]] 21:37, 6. Nov. 2007 (CET)&lt;br /&gt;
* {{nein}} --[[Benutzer:Ratz|ratz]] 22:09, 6. Nov. 2007 (CET)&lt;br /&gt;
* {{nein}}--[[Benutzer:Celia|Celia]] --[[Benutzer:Celia|Celia]] 20:39, 11. Nov. 2007 (CET)&lt;br /&gt;
* {{nein}} --[[Benutzer:Anna|Anna]] 20:23, 13. Nov. 2007 (CET)&lt;br /&gt;
* {{nein}} --[[Benutzer:Wilhelm Bühler|Wilhelm Bühler]] 23:00, 17. Nov. 2007 (CET) &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==== 5 Jahre ====&lt;br /&gt;
* {{Nein}} --[[Benutzer:Friedel|Friedel]] 21:37, 6. Nov. 2007 (CET)&lt;br /&gt;
* {{nein}} --[[Benutzer:Ratz|ratz]] 22:09, 6. Nov. 2007 (CET)&lt;br /&gt;
* {{nein}}--[[Benutzer:Celia|Celia]] --[[Benutzer:Celia|Celia]] 20:39, 11. Nov. 2007 (CET)&lt;br /&gt;
* {{nein}} --[[Benutzer:Anna|Anna]] 20:23, 13. Nov. 2007 (CET)&lt;br /&gt;
* {{nein}} --[[Benutzer:Wilhelm Bühler|Wilhelm Bühler]] 23:00, 17. Nov. 2007 (CET)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Vereinsrecht ===&lt;br /&gt;
Die gesetzliche Grundlage für Vereine steht im [http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/BJNR001950896.html#BJNR001950896BJNG000502377 Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB)]. Dort ist schon eine Menge als &amp;quot;default&amp;quot; gesetzt. D.h. falls man nichts anderes in die Satzung schreibt gelten die dort angegeben Verfahrensweisen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
: wer kennt sich aus?&lt;br /&gt;
:: Langjährige Erfahrung in diversen Vereinen, u.a. eine Vereinsgründung vor 4 Jahren welche ich damals initiiert und geleitet hatte. --[[Benutzer:CorneliusWasmund|CorneliusWasmund]] 12:39, 7. Okt. 2007 (CEST)&lt;br /&gt;
:: Ich hab&#039; mal vor ein paar Jahren das Vereinsrecht durchgeackert mit der Erkenntnis, dass es ziemlich ähnliche einer GmbH ist, und mit GmbHs kenne ich mich relativ gut aus. Vereinserfahrung habe ich keine verwertbare. Ich denke aber, viel lässt sich aus dem demokratischen Prinzip und den Grundsätzen des Geschäftslebens ableiten. --[[Benutzer:Markus-karg|Bruddler]] 19:48, 18. Okt. 2007 (CEST)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Satzung ===&lt;br /&gt;
* [[Stadtwiki Diskussion:Vereinsgründung/Satzungsentwurf]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Sammeln wichtiger Stichpunkte ===&lt;br /&gt;
**Grundsätzliche (grobe) Vorgehensweise zur Gründung eines gemeinnützigen eingetragenen Vereines&lt;br /&gt;
#Vereinsstruktur inkl. Satzung mit allen potenziellen Gründungsmitgliedern besprechen und absegnen lassen&lt;br /&gt;
#Satzung beim zuständigen Finanzamt auf Tauglichkeit zur Gemeinnützigkeit prüfen lassen (gesetzlichen Voraussetzungen)&lt;br /&gt;
##Wenn möglich Schriftlich für das Notariat bestätigen lassen&lt;br /&gt;
#Satzung beim gewünschten (= Sitz des Vereins) Vereinsregister (Amtsgericht) auf Tauglichkeit prüfen lassen (gesetzlichen Voraussetzungen)&lt;br /&gt;
#Einladung zur Gründungsversammlung&lt;br /&gt;
##Satzung beilegen&lt;br /&gt;
#Gründungsversammlung&lt;br /&gt;
##Min. 7 volljährige Teilnehmer&lt;br /&gt;
##Versammlungsleiter &amp;amp; Protokollleiter wählen&lt;br /&gt;
##Schriftliche Satzung offiziell beschließen und von Mitgliedern unterschreiben lassen&lt;br /&gt;
##Vorstand wählen&lt;br /&gt;
##Eventuelle Beschlüsse nach Satzung (Mitgliedsbeiträge, usw)&lt;br /&gt;
# Finanzamt - Gemeinnützigkeit&lt;br /&gt;
#Notar&lt;br /&gt;
##Unterschriften des Vorstandes nach §26 BGB beglaubigen lassen&lt;br /&gt;
##Erlassung der Gründungskosten (ca. 100-150€), aufgrund der geplanten Gemeinnützigkeit, beantragen.&lt;br /&gt;
## Amtsgericht - Vereinsregister - Eintragung (Wird in Pforzheim vom Notar an das Vereinsregister weitergeleitet)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Gründungstreffen==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====Ort====&lt;br /&gt;
* Jusobüro&lt;br /&gt;
** sicher kostengünstig, aber bei uns im Schwäbischen würde man sagen, das hat ein Gschmäckle. Hoffentlich findet Celia da noch was &#039;&#039;neutraleres&#039;&#039;. --[[Benutzer:84.163.215.197|84.163.215.197]] 11:40, 21. Okt. 2007 (CEST)&lt;br /&gt;
:::ich bin eigentlich der selben meinung, und fand das [[like it]] ganz ok.--[[Benutzer:Seggel|Seggel]] 20:55, 21. Okt. 2007 (CEST) &lt;br /&gt;
:::: Ich bin gegen öffentliche Kneipen! Mir ist ein geschlossener Raum für die Gründungsversammlung - in dem nur wir sind - wesentlich lieber. Für normale Stadtwikitreffen ist das like it in Ordnung. --[[Benutzer:CorneliusWasmund|Cornelius Wasmund]] 21:12, 21. Okt. 2007 (CEST)&lt;br /&gt;
::::: Denke auch, dass wir mit dem Verein analog zum Stadtwiki auf Neutralität achten sollten. Platz wäre im Like It zudem genug und der Teil in dem wir saßen ist abtrennbar. --[[Benutzer:Ratz|ratz]] 21:16, 21. Okt. 2007 (CEST)&lt;br /&gt;
:::::: ich bin wenn es machbar FÜR einen abgeschlossenen Raum NICHT in einer öffentlichen Kneipe/Restaurant etc. --[[Benutzer:Anna|Anna]] 21:18, 21. Okt. 2007 (CEST)&lt;br /&gt;
::::::: Also für ein Gaststättennebenzimmer könnte ich mich erwärmen. In solchen Etablissements sind schon ganz andere Vereine und Bünde gegründet worden, außerdem kostet es in der Regel nichts, wenn wir dort essen und trinken. --[[Benutzer:Besim|Besim]] 16:06, 1. Nov. 2007 (CET)&lt;br /&gt;
*ich hab noch ein paar andere Räume angefragt und warte noch auf Rückmeldung --[[Benutzer:Celia|Celia]] 10:26, 20. Okt. 2007 (CEST)&lt;br /&gt;
* Das [[Haus der Jugend]] würde uns auch einen Raum zur Verfügung stellen. Wenn viel Platz benötigt wird, bevorzugt Montags. --[[Benutzer:Friedel|Friedel]] 09:12, 24. Okt. 2007 (CEST)&lt;br /&gt;
* Bei breitem Interesse kann ich versuchen den Geschäftsführer des [[Innotec]] zu überzeugen eine gemeinsame Veranstaltung draus zu machen. --[[Benutzer:Friedel|Friedel]] 10:48, 26. Okt. 2007 (CEST)&lt;br /&gt;
:: Was wäre denn eine &amp;quot;gemeinsame Veranstaltung&amp;quot; ?? --[[Benutzer:Anna|Anna]] 19:04, 26. Okt. 2007 (CEST)&lt;br /&gt;
::: Regulär muss man im Innotec das Besprechungszimmer mieten. Kostenlos geht es nur, wenn wir vom Innotec eingeladen werden oder gemeinsam auftreten. Das bedeutet nicht, dass das Innotec dann dauerhaft was mit dem kommenden Verein am Hut hat. Die Pressemeldung für die Gründungsveranstaltung würde gemeinsam erstellt und ein bischen Prominenz aus der Stadtverwaltung, von der Sparkasse und der IHK wird uns die Ehre der Anwesenheit geben. --[[Benutzer:Friedel|Friedel]] 10:46, 27. Okt. 2007 (CEST)&lt;br /&gt;
:::: Mir irgendwie etwas viel Brimborium um das ganze. Da wir von den ganzen Firmen und Prominenten nicht primär abhängig sind, würde ich gern darauf verzichten. Wir gründen nur einen Verein. :-) --[[Benutzer:Besim|Besim]] 16:06, 1. Nov. 2007 (CET)&lt;br /&gt;
::::: Das ist doch super, in Karlsruhe haben wir Stadtverwaltung, Sparkasse und IHK immernoch nicht komplett im Boot und hier bekommt man das &#039;&#039;nachgeworfen&#039;&#039;. Wer dagegen ist --[[Benutzer:Wilhelm Bühler|Wilhelm Bühler]] 23:07, 17. Nov. 2007 (CET) &lt;br /&gt;
* Eine weiterer Vorschlag ist auch das [[Bürgerhaus Buckenberg-Haidach]].&lt;br /&gt;
:: Finde ich etwas Overkill, würde ich aber mittragen, wenn ein Gaststättennebenzimmer nicht durchkommt. Wir müssen aber beachten, ob wir da kostenlos reindürfen oder etwas bezahlen müssen.&lt;br /&gt;
::: Laut Homepage kann man da als Verein günstig mieten, aber da steht nichts von kostenfrei!? --[[Benutzer:Wilhelm Bühler|Wilhelm Bühler]] 23:07, 17. Nov. 2007 (CET) &lt;br /&gt;
===== Auszählung =====&lt;br /&gt;
* Büro der [[Jusos]] Pforzheim-Enzkreis ([[Friedenstraße]], Pforzheim)&lt;br /&gt;
: {{Ja}} --[[Benutzer:CorneliusWasmund|Cornelius Wasmund]] 16:09, 1. Nov. 2007 (CET)&lt;br /&gt;
: {{ja}}--[[Benutzer:Celia|Celia]] --[[Benutzer:Celia|Celia]] 20:39, 11. Nov. 2007 (CET)&lt;br /&gt;
: {{nein}} --[[Benutzer:Ratz|ratz]] 22:44, 11. Nov. 2007 (CET)&lt;br /&gt;
: {{nein}} --[[Benutzer:Anna|Anna]] 20:26, 13. Nov. 2007 (CET)&lt;br /&gt;
: {{nein}} --[[Benutzer:Wilhelm Bühler|Wilhelm Bühler]] 23:07, 17. Nov. 2007 (CET) &lt;br /&gt;
* Nebenraum der Gaststätte [[Like it]] ([[Zähringerallee]], Pforzheim)&lt;br /&gt;
: {{Ja}} --[[Benutzer:Ratz|ratz]] 08:17, 27. Okt. 2007 (CEST)&lt;br /&gt;
: {{Ja}} --[[Benutzer:Besim|Besim]] 16:06, 1. Nov. 2007 (CET)&lt;br /&gt;
: {{Nein}} (Keine Gaststaette, ob mit oder ohne Nebenraum) --[[Benutzer:CorneliusWasmund|Cornelius Wasmund]] 16:09, 1. Nov. 2007 (CET)&lt;br /&gt;
: {{nein}}--[[Benutzer:Celia|Celia]] --[[Benutzer:Celia|Celia]] 20:39, 11. Nov. 2007 (CET)&lt;br /&gt;
: {{nein}} --[[Benutzer:Anna|Anna]] 20:26, 13. Nov. 2007 (CET) (bin auch gegen eine Gaststätte)&lt;br /&gt;
* [[Haus der Jugend]] ([[Westliche]], Pforzheim)&lt;br /&gt;
: {{Ja}} --[[Benutzer:Friedel|Friedel]] 10:48, 26. Okt. 2007 (CEST)&lt;br /&gt;
: {{Ja}} --[[Benutzer:Seggel|Seggel]] 18:41, 26. Okt. 2007 (CEST)&lt;br /&gt;
: {{Ja}} --[[Benutzer:Anna|Anna]] 19:04, 26. Okt. 2007 (CEST)&lt;br /&gt;
: {{Nein}}--[[Benutzer:Celia|Celia]] 01:13, 27. Okt. 2007 (CEST)&lt;br /&gt;
: {{Ja}} --[[Benutzer:Ratz|ratz]] 08:17, 27. Okt. 2007 (CEST)&lt;br /&gt;
: {{Ja}} --[[Benutzer:Besim|Besim]] 16:06, 1. Nov. 2007 (CET)&lt;br /&gt;
: {{Nein}} --[[Benutzer:CorneliusWasmund|Cornelius Wasmund]] 16:09, 1. Nov. 2007 (CET)&lt;br /&gt;
* [[Innotec]] Zentrum für Software, Technik und Design ([[Blücherstraße]], Pforzheim)&lt;br /&gt;
: {{Ja}} --[[Benutzer:Friedel|Friedel]] 10:48, 26. Okt. 2007 (CEST)&lt;br /&gt;
: {{Ja}} --[[Benutzer:Ratz|ratz]] 08:17, 27. Okt. 2007 (CEST)&lt;br /&gt;
: {{Nein}} --[[Benutzer:Besim|Besim]] 16:06, 1. Nov. 2007 (CET)&lt;br /&gt;
: {{Ja}} --[[Benutzer:CorneliusWasmund|Cornelius Wasmund]] 16:09, 1. Nov. 2007 (CET)&lt;br /&gt;
: {{nein}}--[[Benutzer:Celia|Celia]] --[[Benutzer:Celia|Celia]] 20:39, 11. Nov. 2007 (CET)&lt;br /&gt;
: {{nein}} --[[Benutzer:Anna|Anna]] 20:26, 13. Nov. 2007 (CET)&lt;br /&gt;
: {{ja}} --[[Benutzer:Wilhelm Bühler|Wilhelm Bühler]] 23:07, 17. Nov. 2007 (CET) &lt;br /&gt;
* Bürgerhaus Buckenberg-Haidach ([[Marienburgerstraße]], Pforzheim)&lt;br /&gt;
: {{Ja}} --[[Benutzer:Ratz|ratz]] 08:17, 27. Okt. 2007 (CEST)&lt;br /&gt;
: {{Ja}} --[[Benutzer:Besim|Besim]] 16:06, 1. Nov. 2007 (CET)&lt;br /&gt;
: {{Ja}} --[[Benutzer:CorneliusWasmund|Cornelius Wasmund]] 16:09, 1. Nov. 2007 (CET)&lt;br /&gt;
: {{ja}}--[[Benutzer:Celia|Celia]] --[[Benutzer:Celia|Celia]] 20:39, 11. Nov. 2007 (CET)&lt;br /&gt;
: {{ja}} --[[Benutzer:Anna|Anna]] 20:26, 13. Nov. 2007 (CET)&lt;br /&gt;
: {{nein}}, wenn es was kostet --[[Benutzer:Wilhelm Bühler|Wilhelm Bühler]] 23:07, 17. Nov. 2007 (CET)&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>Wilhelm Bühler</name></author>
	</entry>
	<entry>
		<id>https://www.pfenz.de/mediawiki/index.php?title=Stadtwiki_Diskussion:Vereinsgr%C3%BCndung&amp;diff=30636</id>
		<title>Stadtwiki Diskussion:Vereinsgründung</title>
		<link rel="alternate" type="text/html" href="https://www.pfenz.de/mediawiki/index.php?title=Stadtwiki_Diskussion:Vereinsgr%C3%BCndung&amp;diff=30636"/>
		<updated>2007-11-17T22:00:13Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;Wilhelm Bühler: /* Wahlperiode */ 2 oder 3&lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;=== Ehrenmitglieder ===&lt;br /&gt;
Die Möglichkeit von sogenannten Ehrenmitgliedschaften erlaubt dem Verein natürlichen oder juristischen Personen dauerhaft Dank für geleistete Verdienste auszusprechen. Diese Möglichkeit in die Satzung aufnehmen?&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* {{Ja}} --[[Benutzer:Friedel|Friedel]] 21:37, 6. Nov. 2007 (CET)&lt;br /&gt;
* {{ja}} --[[Benutzer:Ratz|ratz]] 22:09, 6. Nov. 2007 (CET)&lt;br /&gt;
* {{ja}}--[[Benutzer:Seggel|Seggel]] 16:05, 11. Nov. 2007 (CET)&lt;br /&gt;
* {{ja}} – sowas hat auch der [http://www.ccc.de/club/statutes?language=de CCC] --[[Benutzer:Wilhelm Bühler|Wilhelm Bühler]] 22:58, 17. Nov. 2007 (CET) &lt;br /&gt;
* {{nein}}--[[Benutzer:Celia|Celia]] --[[Benutzer:Celia|Celia]] 20:39, 11. Nov. 2007 (CET)&lt;br /&gt;
* {{nein}} --[[Benutzer:Besim|Besim]] 22:04, 12. Nov. 2007 (CET) Sehe dafür eigentlich noch keinen Grund.&lt;br /&gt;
* {{nein}} --[[Benutzer:Anna|Anna]] 20:22, 13. Nov. 2007 (CET) weiss grad auch noch nicht für was wir das brauchen&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Wahlperiode ===&lt;br /&gt;
Für welchen Zeitraum soll der Vorstand gewählt werden?&lt;br /&gt;
==== 1 Jahr ====&lt;br /&gt;
* {{ja}}--[[Benutzer:Seggel|Seggel]] 16:05, 11. Nov. 2007 (CET)&lt;br /&gt;
* {{nein}}--[[Benutzer:Celia|Celia]] --[[Benutzer:Celia|Celia]] 20:39, 11. Nov. 2007 (CET)&lt;br /&gt;
* {{nein}} --[[Benutzer:Wilhelm Bühler|Wilhelm Bühler]] 23:00, 17. Nov. 2007 (CET) &lt;br /&gt;
==== 2 Jahre ====&lt;br /&gt;
* {{ja}}--[[Benutzer:Celia|Celia]] --[[Benutzer:Celia|Celia]] 20:39, 11. Nov. 2007 (CET)&lt;br /&gt;
* {{ja}} --[[Benutzer:Ratz|ratz]] 22:44, 11. Nov. 2007 (CET)&lt;br /&gt;
* {{ja}} --[[Benutzer:Besim|Besim]] 22:06, 12. Nov. 2007 (CET) Ein Jahr ist zu kurz, um wirklich größere Projekte umzusetzen.&lt;br /&gt;
* {{ja}} --[[Benutzer:Wilhelm Bühler|Wilhelm Bühler]] 23:00, 17. Nov. 2007 (CET) &lt;br /&gt;
==== 3 Jahre ====&lt;br /&gt;
* {{ja}} --[[Benutzer:Wilhelm Bühler|Wilhelm Bühler]] 23:00, 17. Nov. 2007 (CET) &lt;br /&gt;
* {{nein}} --[[Benutzer:Ratz|ratz]] 22:09, 6. Nov. 2007 (CET)&lt;br /&gt;
* {{nein}}--[[Benutzer:Celia|Celia]] --[[Benutzer:Celia|Celia]] 20:39, 11. Nov. 2007 (CET)&lt;br /&gt;
* {{nein}} --[[Benutzer:Anna|Anna]] 20:23, 13. Nov. 2007 (CET)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==== 4 Jahre ====&lt;br /&gt;
* {{Nein}} --[[Benutzer:Friedel|Friedel]] 21:37, 6. Nov. 2007 (CET)&lt;br /&gt;
* {{nein}} --[[Benutzer:Ratz|ratz]] 22:09, 6. Nov. 2007 (CET)&lt;br /&gt;
* {{nein}}--[[Benutzer:Celia|Celia]] --[[Benutzer:Celia|Celia]] 20:39, 11. Nov. 2007 (CET)&lt;br /&gt;
* {{nein}} --[[Benutzer:Anna|Anna]] 20:23, 13. Nov. 2007 (CET)&lt;br /&gt;
* {{nein}} --[[Benutzer:Wilhelm Bühler|Wilhelm Bühler]] 23:00, 17. Nov. 2007 (CET) &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==== 5 Jahre ====&lt;br /&gt;
* {{Nein}} --[[Benutzer:Friedel|Friedel]] 21:37, 6. Nov. 2007 (CET)&lt;br /&gt;
* {{nein}} --[[Benutzer:Ratz|ratz]] 22:09, 6. Nov. 2007 (CET)&lt;br /&gt;
* {{nein}}--[[Benutzer:Celia|Celia]] --[[Benutzer:Celia|Celia]] 20:39, 11. Nov. 2007 (CET)&lt;br /&gt;
* {{nein}} --[[Benutzer:Anna|Anna]] 20:23, 13. Nov. 2007 (CET)&lt;br /&gt;
* {{nein}} --[[Benutzer:Wilhelm Bühler|Wilhelm Bühler]] 23:00, 17. Nov. 2007 (CET)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Vereinsrecht ===&lt;br /&gt;
Die gesetzliche Grundlage für Vereine steht im [http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/BJNR001950896.html#BJNR001950896BJNG000502377 Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB)]. Dort ist schon eine Menge als &amp;quot;default&amp;quot; gesetzt. D.h. falls man nichts anderes in die Satzung schreibt gelten die dort angegeben Verfahrensweisen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
: wer kennt sich aus?&lt;br /&gt;
:: Langjährige Erfahrung in diversen Vereinen, u.a. eine Vereinsgründung vor 4 Jahren welche ich damals initiiert und geleitet hatte. --[[Benutzer:CorneliusWasmund|CorneliusWasmund]] 12:39, 7. Okt. 2007 (CEST)&lt;br /&gt;
:: Ich hab&#039; mal vor ein paar Jahren das Vereinsrecht durchgeackert mit der Erkenntnis, dass es ziemlich ähnliche einer GmbH ist, und mit GmbHs kenne ich mich relativ gut aus. Vereinserfahrung habe ich keine verwertbare. Ich denke aber, viel lässt sich aus dem demokratischen Prinzip und den Grundsätzen des Geschäftslebens ableiten. --[[Benutzer:Markus-karg|Bruddler]] 19:48, 18. Okt. 2007 (CEST)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Satzung ===&lt;br /&gt;
* [[Stadtwiki Diskussion:Vereinsgründung/Satzungsentwurf]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Sammeln wichtiger Stichpunkte ===&lt;br /&gt;
**Grundsätzliche (grobe) Vorgehensweise zur Gründung eines gemeinnützigen eingetragenen Vereines&lt;br /&gt;
#Vereinsstruktur inkl. Satzung mit allen potenziellen Gründungsmitgliedern besprechen und absegnen lassen&lt;br /&gt;
#Satzung beim zuständigen Finanzamt auf Tauglichkeit zur Gemeinnützigkeit prüfen lassen (gesetzlichen Voraussetzungen)&lt;br /&gt;
##Wenn möglich Schriftlich für das Notariat bestätigen lassen&lt;br /&gt;
#Satzung beim gewünschten (= Sitz des Vereins) Vereinsregister (Amtsgericht) auf Tauglichkeit prüfen lassen (gesetzlichen Voraussetzungen)&lt;br /&gt;
#Einladung zur Gründungsversammlung&lt;br /&gt;
##Satzung beilegen&lt;br /&gt;
#Gründungsversammlung&lt;br /&gt;
##Min. 7 volljährige Teilnehmer&lt;br /&gt;
##Versammlungsleiter &amp;amp; Protokollleiter wählen&lt;br /&gt;
##Schriftliche Satzung offiziell beschließen und von Mitgliedern unterschreiben lassen&lt;br /&gt;
##Vorstand wählen&lt;br /&gt;
##Eventuelle Beschlüsse nach Satzung (Mitgliedsbeiträge, usw)&lt;br /&gt;
# Finanzamt - Gemeinnützigkeit&lt;br /&gt;
#Notar&lt;br /&gt;
##Unterschriften des Vorstandes nach §26 BGB beglaubigen lassen&lt;br /&gt;
##Erlassung der Gründungskosten (ca. 100-150€), aufgrund der geplanten Gemeinnützigkeit, beantragen.&lt;br /&gt;
## Amtsgericht - Vereinsregister - Eintragung (Wird in Pforzheim vom Notar an das Vereinsregister weitergeleitet)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Gründungstreffen==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====Ort====&lt;br /&gt;
* Jusobüro&lt;br /&gt;
** sicher kostengünstig, aber bei uns im Schwäbischen würde man sagen, das hat ein Gschmäckle. Hoffentlich findet Celia da noch was &#039;&#039;neutraleres&#039;&#039;. --[[Benutzer:84.163.215.197|84.163.215.197]] 11:40, 21. Okt. 2007 (CEST)&lt;br /&gt;
:::ich bin eigentlich der selben meinung, und fand das [[like it]] ganz ok.--[[Benutzer:Seggel|Seggel]] 20:55, 21. Okt. 2007 (CEST) &lt;br /&gt;
:::: Ich bin gegen öffentliche Kneipen! Mir ist ein geschlossener Raum für die Gründungsversammlung - in dem nur wir sind - wesentlich lieber. Für normale Stadtwikitreffen ist das like it in Ordnung. --[[Benutzer:CorneliusWasmund|Cornelius Wasmund]] 21:12, 21. Okt. 2007 (CEST)&lt;br /&gt;
::::: Denke auch, dass wir mit dem Verein analog zum Stadtwiki auf Neutralität achten sollten. Platz wäre im Like It zudem genug und der Teil in dem wir saßen ist abtrennbar. --[[Benutzer:Ratz|ratz]] 21:16, 21. Okt. 2007 (CEST)&lt;br /&gt;
:::::: ich bin wenn es machbar FÜR einen abgeschlossenen Raum NICHT in einer öffentlichen Kneipe/Restaurant etc. --[[Benutzer:Anna|Anna]] 21:18, 21. Okt. 2007 (CEST)&lt;br /&gt;
::::::: Also für ein Gaststättennebenzimmer könnte ich mich erwärmen. In solchen Etablissements sind schon ganz andere Vereine und Bünde gegründet worden, außerdem kostet es in der Regel nichts, wenn wir dort essen und trinken. --[[Benutzer:Besim|Besim]] 16:06, 1. Nov. 2007 (CET)&lt;br /&gt;
*ich hab noch ein paar andere Räume angefragt und warte noch auf Rückmeldung --[[Benutzer:Celia|Celia]] 10:26, 20. Okt. 2007 (CEST)&lt;br /&gt;
* Das [[Haus der Jugend]] würde uns auch einen Raum zur Verfügung stellen. Wenn viel Platz benötigt wird, bevorzugt Montags. --[[Benutzer:Friedel|Friedel]] 09:12, 24. Okt. 2007 (CEST)&lt;br /&gt;
* Bei breitem Interesse kann ich versuchen den Geschäftsführer des [[Innotec]] zu überzeugen eine gemeinsame Veranstaltung draus zu machen. --[[Benutzer:Friedel|Friedel]] 10:48, 26. Okt. 2007 (CEST)&lt;br /&gt;
:: Was wäre denn eine &amp;quot;gemeinsame Veranstaltung&amp;quot; ?? --[[Benutzer:Anna|Anna]] 19:04, 26. Okt. 2007 (CEST)&lt;br /&gt;
::: Regulär muss man im Innotec das Besprechungszimmer mieten. Kostenlos geht es nur, wenn wir vom Innotec eingeladen werden oder gemeinsam auftreten. Das bedeutet nicht, dass das Innotec dann dauerhaft was mit dem kommenden Verein am Hut hat. Die Pressemeldung für die Gründungsveranstaltung würde gemeinsam erstellt und ein bischen Prominenz aus der Stadtverwaltung, von der Sparkasse und der IHK wird uns die Ehre der Anwesenheit geben. --[[Benutzer:Friedel|Friedel]] 10:46, 27. Okt. 2007 (CEST)&lt;br /&gt;
:::: Mir irgendwie etwas viel Brimborium um das ganze. Da wir von den ganzen Firmen und Prominenten nicht primär abhängig sind, würde ich gern darauf verzichten. Wir gründen nur einen Verein. :-) --[[Benutzer:Besim|Besim]] 16:06, 1. Nov. 2007 (CET)&lt;br /&gt;
* Eine weiterer Vorschlag ist auch das [[Bürgerhaus Buckenberg-Haidach]].&lt;br /&gt;
:: Finde ich etwas Overkill, würde ich aber mittragen, wenn ein Gaststättennebenzimmer nicht durchkommt. Wir müssen aber beachten, ob wir da kostenlos reindürfen oder etwas bezahlen müssen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===== Auszählung =====&lt;br /&gt;
* Büro der [[Jusos]] Pforzheim-Enzkreis ([[Friedenstraße]], Pforzheim)&lt;br /&gt;
: {{Ja}} --[[Benutzer:CorneliusWasmund|Cornelius Wasmund]] 16:09, 1. Nov. 2007 (CET)&lt;br /&gt;
: {{ja}}--[[Benutzer:Celia|Celia]] --[[Benutzer:Celia|Celia]] 20:39, 11. Nov. 2007 (CET)&lt;br /&gt;
: {{nein}} --[[Benutzer:Ratz|ratz]] 22:44, 11. Nov. 2007 (CET)&lt;br /&gt;
: {{nein}} --[[Benutzer:Anna|Anna]] 20:26, 13. Nov. 2007 (CET)&lt;br /&gt;
* Nebenraum der Gaststätte [[Like it]] ([[Zähringerallee]], Pforzheim)&lt;br /&gt;
: {{Ja}} --[[Benutzer:Ratz|ratz]] 08:17, 27. Okt. 2007 (CEST)&lt;br /&gt;
: {{Ja}} --[[Benutzer:Besim|Besim]] 16:06, 1. Nov. 2007 (CET)&lt;br /&gt;
: {{Nein}} (Keine Gaststaette, ob mit oder ohne Nebenraum) --[[Benutzer:CorneliusWasmund|Cornelius Wasmund]] 16:09, 1. Nov. 2007 (CET)&lt;br /&gt;
: {{nein}}--[[Benutzer:Celia|Celia]] --[[Benutzer:Celia|Celia]] 20:39, 11. Nov. 2007 (CET)&lt;br /&gt;
: {{nein}} --[[Benutzer:Anna|Anna]] 20:26, 13. Nov. 2007 (CET) (bin auch gegen eine Gaststätte)&lt;br /&gt;
* [[Haus der Jugend]] ([[Westliche]], Pforzheim)&lt;br /&gt;
: {{Ja}} --[[Benutzer:Friedel|Friedel]] 10:48, 26. Okt. 2007 (CEST)&lt;br /&gt;
: {{Ja}} --[[Benutzer:Seggel|Seggel]] 18:41, 26. Okt. 2007 (CEST)&lt;br /&gt;
: {{Ja}} --[[Benutzer:Anna|Anna]] 19:04, 26. Okt. 2007 (CEST)&lt;br /&gt;
: {{Nein}}--[[Benutzer:Celia|Celia]] 01:13, 27. Okt. 2007 (CEST)&lt;br /&gt;
: {{Ja}} --[[Benutzer:Ratz|ratz]] 08:17, 27. Okt. 2007 (CEST)&lt;br /&gt;
: {{Ja}} --[[Benutzer:Besim|Besim]] 16:06, 1. Nov. 2007 (CET)&lt;br /&gt;
: {{Nein}} --[[Benutzer:CorneliusWasmund|Cornelius Wasmund]] 16:09, 1. Nov. 2007 (CET)&lt;br /&gt;
* [[Innotec]] Zentrum für Software, Technik und Design ([[Blücherstraße]], Pforzheim)&lt;br /&gt;
: {{Ja}} --[[Benutzer:Friedel|Friedel]] 10:48, 26. Okt. 2007 (CEST)&lt;br /&gt;
: {{Ja}} --[[Benutzer:Ratz|ratz]] 08:17, 27. Okt. 2007 (CEST)&lt;br /&gt;
: {{Nein}} --[[Benutzer:Besim|Besim]] 16:06, 1. Nov. 2007 (CET)&lt;br /&gt;
: {{Ja}} --[[Benutzer:CorneliusWasmund|Cornelius Wasmund]] 16:09, 1. Nov. 2007 (CET)&lt;br /&gt;
: {{nein}}--[[Benutzer:Celia|Celia]] --[[Benutzer:Celia|Celia]] 20:39, 11. Nov. 2007 (CET)&lt;br /&gt;
: {{nein}} --[[Benutzer:Anna|Anna]] 20:26, 13. Nov. 2007 (CET)&lt;br /&gt;
* Bürgerhaus Buckenberg-Haidach ([[Marienburgerstraße]], Pforzheim)&lt;br /&gt;
: {{Ja}} --[[Benutzer:Ratz|ratz]] 08:17, 27. Okt. 2007 (CEST)&lt;br /&gt;
: {{Ja}} --[[Benutzer:Besim|Besim]] 16:06, 1. Nov. 2007 (CET)&lt;br /&gt;
: {{Ja}} --[[Benutzer:CorneliusWasmund|Cornelius Wasmund]] 16:09, 1. Nov. 2007 (CET)&lt;br /&gt;
: {{ja}}--[[Benutzer:Celia|Celia]] --[[Benutzer:Celia|Celia]] 20:39, 11. Nov. 2007 (CET)&lt;br /&gt;
: {{ja}} --[[Benutzer:Anna|Anna]] 20:26, 13. Nov. 2007 (CET)&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>Wilhelm Bühler</name></author>
	</entry>
	<entry>
		<id>https://www.pfenz.de/mediawiki/index.php?title=Stadtwiki_Diskussion:Vereinsgr%C3%BCndung&amp;diff=30635</id>
		<title>Stadtwiki Diskussion:Vereinsgründung</title>
		<link rel="alternate" type="text/html" href="https://www.pfenz.de/mediawiki/index.php?title=Stadtwiki_Diskussion:Vereinsgr%C3%BCndung&amp;diff=30635"/>
		<updated>2007-11-17T21:58:33Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;Wilhelm Bühler: /* Ehrenmitglieder */ natürlich&lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;=== Ehrenmitglieder ===&lt;br /&gt;
Die Möglichkeit von sogenannten Ehrenmitgliedschaften erlaubt dem Verein natürlichen oder juristischen Personen dauerhaft Dank für geleistete Verdienste auszusprechen. Diese Möglichkeit in die Satzung aufnehmen?&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* {{Ja}} --[[Benutzer:Friedel|Friedel]] 21:37, 6. Nov. 2007 (CET)&lt;br /&gt;
* {{ja}} --[[Benutzer:Ratz|ratz]] 22:09, 6. Nov. 2007 (CET)&lt;br /&gt;
* {{ja}}--[[Benutzer:Seggel|Seggel]] 16:05, 11. Nov. 2007 (CET)&lt;br /&gt;
* {{ja}} – sowas hat auch der [http://www.ccc.de/club/statutes?language=de CCC] --[[Benutzer:Wilhelm Bühler|Wilhelm Bühler]] 22:58, 17. Nov. 2007 (CET) &lt;br /&gt;
* {{nein}}--[[Benutzer:Celia|Celia]] --[[Benutzer:Celia|Celia]] 20:39, 11. Nov. 2007 (CET)&lt;br /&gt;
* {{nein}} --[[Benutzer:Besim|Besim]] 22:04, 12. Nov. 2007 (CET) Sehe dafür eigentlich noch keinen Grund.&lt;br /&gt;
* {{nein}} --[[Benutzer:Anna|Anna]] 20:22, 13. Nov. 2007 (CET) weiss grad auch noch nicht für was wir das brauchen&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Wahlperiode ===&lt;br /&gt;
Für welchen Zeitraum soll der Vorstand gewählt werden?&lt;br /&gt;
==== 1 Jahr ====&lt;br /&gt;
* {{ja}}--[[Benutzer:Seggel|Seggel]] 16:05, 11. Nov. 2007 (CET)&lt;br /&gt;
* {{nein}}--[[Benutzer:Celia|Celia]] --[[Benutzer:Celia|Celia]] 20:39, 11. Nov. 2007 (CET)&lt;br /&gt;
==== 2 Jahre ====&lt;br /&gt;
* {{ja}}--[[Benutzer:Celia|Celia]] --[[Benutzer:Celia|Celia]] 20:39, 11. Nov. 2007 (CET)&lt;br /&gt;
* {{ja}} --[[Benutzer:Ratz|ratz]] 22:44, 11. Nov. 2007 (CET)&lt;br /&gt;
* {{ja}} --[[Benutzer:Besim|Besim]] 22:06, 12. Nov. 2007 (CET) Ein Jahr ist zu kurz, um wirklich größere Projekte umzusetzen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==== 3 Jahre ====&lt;br /&gt;
* {{nein}} --[[Benutzer:Ratz|ratz]] 22:09, 6. Nov. 2007 (CET)&lt;br /&gt;
* {{nein}}--[[Benutzer:Celia|Celia]] --[[Benutzer:Celia|Celia]] 20:39, 11. Nov. 2007 (CET)&lt;br /&gt;
* {{nein}} --[[Benutzer:Anna|Anna]] 20:23, 13. Nov. 2007 (CET)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==== 4 Jahre ====&lt;br /&gt;
* {{Nein}} --[[Benutzer:Friedel|Friedel]] 21:37, 6. Nov. 2007 (CET)&lt;br /&gt;
* {{nein}} --[[Benutzer:Ratz|ratz]] 22:09, 6. Nov. 2007 (CET)&lt;br /&gt;
* {{nein}}--[[Benutzer:Celia|Celia]] --[[Benutzer:Celia|Celia]] 20:39, 11. Nov. 2007 (CET)&lt;br /&gt;
* {{nein}} --[[Benutzer:Anna|Anna]] 20:23, 13. Nov. 2007 (CET)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==== 5 Jahre ====&lt;br /&gt;
* {{Nein}} --[[Benutzer:Friedel|Friedel]] 21:37, 6. Nov. 2007 (CET)&lt;br /&gt;
* {{nein}} --[[Benutzer:Ratz|ratz]] 22:09, 6. Nov. 2007 (CET)&lt;br /&gt;
* {{nein}}--[[Benutzer:Celia|Celia]] --[[Benutzer:Celia|Celia]] 20:39, 11. Nov. 2007 (CET)&lt;br /&gt;
* {{nein}} --[[Benutzer:Anna|Anna]] 20:23, 13. Nov. 2007 (CET)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Vereinsrecht ===&lt;br /&gt;
Die gesetzliche Grundlage für Vereine steht im [http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/BJNR001950896.html#BJNR001950896BJNG000502377 Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB)]. Dort ist schon eine Menge als &amp;quot;default&amp;quot; gesetzt. D.h. falls man nichts anderes in die Satzung schreibt gelten die dort angegeben Verfahrensweisen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
: wer kennt sich aus?&lt;br /&gt;
:: Langjährige Erfahrung in diversen Vereinen, u.a. eine Vereinsgründung vor 4 Jahren welche ich damals initiiert und geleitet hatte. --[[Benutzer:CorneliusWasmund|CorneliusWasmund]] 12:39, 7. Okt. 2007 (CEST)&lt;br /&gt;
:: Ich hab&#039; mal vor ein paar Jahren das Vereinsrecht durchgeackert mit der Erkenntnis, dass es ziemlich ähnliche einer GmbH ist, und mit GmbHs kenne ich mich relativ gut aus. Vereinserfahrung habe ich keine verwertbare. Ich denke aber, viel lässt sich aus dem demokratischen Prinzip und den Grundsätzen des Geschäftslebens ableiten. --[[Benutzer:Markus-karg|Bruddler]] 19:48, 18. Okt. 2007 (CEST)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Satzung ===&lt;br /&gt;
* [[Stadtwiki Diskussion:Vereinsgründung/Satzungsentwurf]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Sammeln wichtiger Stichpunkte ===&lt;br /&gt;
**Grundsätzliche (grobe) Vorgehensweise zur Gründung eines gemeinnützigen eingetragenen Vereines&lt;br /&gt;
#Vereinsstruktur inkl. Satzung mit allen potenziellen Gründungsmitgliedern besprechen und absegnen lassen&lt;br /&gt;
#Satzung beim zuständigen Finanzamt auf Tauglichkeit zur Gemeinnützigkeit prüfen lassen (gesetzlichen Voraussetzungen)&lt;br /&gt;
##Wenn möglich Schriftlich für das Notariat bestätigen lassen&lt;br /&gt;
#Satzung beim gewünschten (= Sitz des Vereins) Vereinsregister (Amtsgericht) auf Tauglichkeit prüfen lassen (gesetzlichen Voraussetzungen)&lt;br /&gt;
#Einladung zur Gründungsversammlung&lt;br /&gt;
##Satzung beilegen&lt;br /&gt;
#Gründungsversammlung&lt;br /&gt;
##Min. 7 volljährige Teilnehmer&lt;br /&gt;
##Versammlungsleiter &amp;amp; Protokollleiter wählen&lt;br /&gt;
##Schriftliche Satzung offiziell beschließen und von Mitgliedern unterschreiben lassen&lt;br /&gt;
##Vorstand wählen&lt;br /&gt;
##Eventuelle Beschlüsse nach Satzung (Mitgliedsbeiträge, usw)&lt;br /&gt;
# Finanzamt - Gemeinnützigkeit&lt;br /&gt;
#Notar&lt;br /&gt;
##Unterschriften des Vorstandes nach §26 BGB beglaubigen lassen&lt;br /&gt;
##Erlassung der Gründungskosten (ca. 100-150€), aufgrund der geplanten Gemeinnützigkeit, beantragen.&lt;br /&gt;
## Amtsgericht - Vereinsregister - Eintragung (Wird in Pforzheim vom Notar an das Vereinsregister weitergeleitet)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Gründungstreffen==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====Ort====&lt;br /&gt;
* Jusobüro&lt;br /&gt;
** sicher kostengünstig, aber bei uns im Schwäbischen würde man sagen, das hat ein Gschmäckle. Hoffentlich findet Celia da noch was &#039;&#039;neutraleres&#039;&#039;. --[[Benutzer:84.163.215.197|84.163.215.197]] 11:40, 21. Okt. 2007 (CEST)&lt;br /&gt;
:::ich bin eigentlich der selben meinung, und fand das [[like it]] ganz ok.--[[Benutzer:Seggel|Seggel]] 20:55, 21. Okt. 2007 (CEST) &lt;br /&gt;
:::: Ich bin gegen öffentliche Kneipen! Mir ist ein geschlossener Raum für die Gründungsversammlung - in dem nur wir sind - wesentlich lieber. Für normale Stadtwikitreffen ist das like it in Ordnung. --[[Benutzer:CorneliusWasmund|Cornelius Wasmund]] 21:12, 21. Okt. 2007 (CEST)&lt;br /&gt;
::::: Denke auch, dass wir mit dem Verein analog zum Stadtwiki auf Neutralität achten sollten. Platz wäre im Like It zudem genug und der Teil in dem wir saßen ist abtrennbar. --[[Benutzer:Ratz|ratz]] 21:16, 21. Okt. 2007 (CEST)&lt;br /&gt;
:::::: ich bin wenn es machbar FÜR einen abgeschlossenen Raum NICHT in einer öffentlichen Kneipe/Restaurant etc. --[[Benutzer:Anna|Anna]] 21:18, 21. Okt. 2007 (CEST)&lt;br /&gt;
::::::: Also für ein Gaststättennebenzimmer könnte ich mich erwärmen. In solchen Etablissements sind schon ganz andere Vereine und Bünde gegründet worden, außerdem kostet es in der Regel nichts, wenn wir dort essen und trinken. --[[Benutzer:Besim|Besim]] 16:06, 1. Nov. 2007 (CET)&lt;br /&gt;
*ich hab noch ein paar andere Räume angefragt und warte noch auf Rückmeldung --[[Benutzer:Celia|Celia]] 10:26, 20. Okt. 2007 (CEST)&lt;br /&gt;
* Das [[Haus der Jugend]] würde uns auch einen Raum zur Verfügung stellen. Wenn viel Platz benötigt wird, bevorzugt Montags. --[[Benutzer:Friedel|Friedel]] 09:12, 24. Okt. 2007 (CEST)&lt;br /&gt;
* Bei breitem Interesse kann ich versuchen den Geschäftsführer des [[Innotec]] zu überzeugen eine gemeinsame Veranstaltung draus zu machen. --[[Benutzer:Friedel|Friedel]] 10:48, 26. Okt. 2007 (CEST)&lt;br /&gt;
:: Was wäre denn eine &amp;quot;gemeinsame Veranstaltung&amp;quot; ?? --[[Benutzer:Anna|Anna]] 19:04, 26. Okt. 2007 (CEST)&lt;br /&gt;
::: Regulär muss man im Innotec das Besprechungszimmer mieten. Kostenlos geht es nur, wenn wir vom Innotec eingeladen werden oder gemeinsam auftreten. Das bedeutet nicht, dass das Innotec dann dauerhaft was mit dem kommenden Verein am Hut hat. Die Pressemeldung für die Gründungsveranstaltung würde gemeinsam erstellt und ein bischen Prominenz aus der Stadtverwaltung, von der Sparkasse und der IHK wird uns die Ehre der Anwesenheit geben. --[[Benutzer:Friedel|Friedel]] 10:46, 27. Okt. 2007 (CEST)&lt;br /&gt;
:::: Mir irgendwie etwas viel Brimborium um das ganze. Da wir von den ganzen Firmen und Prominenten nicht primär abhängig sind, würde ich gern darauf verzichten. Wir gründen nur einen Verein. :-) --[[Benutzer:Besim|Besim]] 16:06, 1. Nov. 2007 (CET)&lt;br /&gt;
* Eine weiterer Vorschlag ist auch das [[Bürgerhaus Buckenberg-Haidach]].&lt;br /&gt;
:: Finde ich etwas Overkill, würde ich aber mittragen, wenn ein Gaststättennebenzimmer nicht durchkommt. Wir müssen aber beachten, ob wir da kostenlos reindürfen oder etwas bezahlen müssen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===== Auszählung =====&lt;br /&gt;
* Büro der [[Jusos]] Pforzheim-Enzkreis ([[Friedenstraße]], Pforzheim)&lt;br /&gt;
: {{Ja}} --[[Benutzer:CorneliusWasmund|Cornelius Wasmund]] 16:09, 1. Nov. 2007 (CET)&lt;br /&gt;
: {{ja}}--[[Benutzer:Celia|Celia]] --[[Benutzer:Celia|Celia]] 20:39, 11. Nov. 2007 (CET)&lt;br /&gt;
: {{nein}} --[[Benutzer:Ratz|ratz]] 22:44, 11. Nov. 2007 (CET)&lt;br /&gt;
: {{nein}} --[[Benutzer:Anna|Anna]] 20:26, 13. Nov. 2007 (CET)&lt;br /&gt;
* Nebenraum der Gaststätte [[Like it]] ([[Zähringerallee]], Pforzheim)&lt;br /&gt;
: {{Ja}} --[[Benutzer:Ratz|ratz]] 08:17, 27. Okt. 2007 (CEST)&lt;br /&gt;
: {{Ja}} --[[Benutzer:Besim|Besim]] 16:06, 1. Nov. 2007 (CET)&lt;br /&gt;
: {{Nein}} (Keine Gaststaette, ob mit oder ohne Nebenraum) --[[Benutzer:CorneliusWasmund|Cornelius Wasmund]] 16:09, 1. Nov. 2007 (CET)&lt;br /&gt;
: {{nein}}--[[Benutzer:Celia|Celia]] --[[Benutzer:Celia|Celia]] 20:39, 11. Nov. 2007 (CET)&lt;br /&gt;
: {{nein}} --[[Benutzer:Anna|Anna]] 20:26, 13. Nov. 2007 (CET) (bin auch gegen eine Gaststätte)&lt;br /&gt;
* [[Haus der Jugend]] ([[Westliche]], Pforzheim)&lt;br /&gt;
: {{Ja}} --[[Benutzer:Friedel|Friedel]] 10:48, 26. Okt. 2007 (CEST)&lt;br /&gt;
: {{Ja}} --[[Benutzer:Seggel|Seggel]] 18:41, 26. Okt. 2007 (CEST)&lt;br /&gt;
: {{Ja}} --[[Benutzer:Anna|Anna]] 19:04, 26. Okt. 2007 (CEST)&lt;br /&gt;
: {{Nein}}--[[Benutzer:Celia|Celia]] 01:13, 27. Okt. 2007 (CEST)&lt;br /&gt;
: {{Ja}} --[[Benutzer:Ratz|ratz]] 08:17, 27. Okt. 2007 (CEST)&lt;br /&gt;
: {{Ja}} --[[Benutzer:Besim|Besim]] 16:06, 1. Nov. 2007 (CET)&lt;br /&gt;
: {{Nein}} --[[Benutzer:CorneliusWasmund|Cornelius Wasmund]] 16:09, 1. Nov. 2007 (CET)&lt;br /&gt;
* [[Innotec]] Zentrum für Software, Technik und Design ([[Blücherstraße]], Pforzheim)&lt;br /&gt;
: {{Ja}} --[[Benutzer:Friedel|Friedel]] 10:48, 26. Okt. 2007 (CEST)&lt;br /&gt;
: {{Ja}} --[[Benutzer:Ratz|ratz]] 08:17, 27. Okt. 2007 (CEST)&lt;br /&gt;
: {{Nein}} --[[Benutzer:Besim|Besim]] 16:06, 1. Nov. 2007 (CET)&lt;br /&gt;
: {{Ja}} --[[Benutzer:CorneliusWasmund|Cornelius Wasmund]] 16:09, 1. Nov. 2007 (CET)&lt;br /&gt;
: {{nein}}--[[Benutzer:Celia|Celia]] --[[Benutzer:Celia|Celia]] 20:39, 11. Nov. 2007 (CET)&lt;br /&gt;
: {{nein}} --[[Benutzer:Anna|Anna]] 20:26, 13. Nov. 2007 (CET)&lt;br /&gt;
* Bürgerhaus Buckenberg-Haidach ([[Marienburgerstraße]], Pforzheim)&lt;br /&gt;
: {{Ja}} --[[Benutzer:Ratz|ratz]] 08:17, 27. Okt. 2007 (CEST)&lt;br /&gt;
: {{Ja}} --[[Benutzer:Besim|Besim]] 16:06, 1. Nov. 2007 (CET)&lt;br /&gt;
: {{Ja}} --[[Benutzer:CorneliusWasmund|Cornelius Wasmund]] 16:09, 1. Nov. 2007 (CET)&lt;br /&gt;
: {{ja}}--[[Benutzer:Celia|Celia]] --[[Benutzer:Celia|Celia]] 20:39, 11. Nov. 2007 (CET)&lt;br /&gt;
: {{ja}} --[[Benutzer:Anna|Anna]] 20:26, 13. Nov. 2007 (CET)&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>Wilhelm Bühler</name></author>
	</entry>
	<entry>
		<id>https://www.pfenz.de/mediawiki/index.php?title=Stadtwiki_Diskussion:Vereinsgr%C3%BCndung/Satzungsentwurf&amp;diff=30158</id>
		<title>Stadtwiki Diskussion:Vereinsgründung/Satzungsentwurf</title>
		<link rel="alternate" type="text/html" href="https://www.pfenz.de/mediawiki/index.php?title=Stadtwiki_Diskussion:Vereinsgr%C3%BCndung/Satzungsentwurf&amp;diff=30158"/>
		<updated>2007-10-30T21:31:45Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;Wilhelm Bühler: /* 5 */&lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;Hier soll ein Satzungsentwurf für die Gründerversammlung des kommenden Trägervereins erarbeitet werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
= Vereinssatzung =&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== § 1 Name und Sitz ==&lt;br /&gt;
{NAME} e.V. mit Sitz in {ORT}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== § 2 Vereinszweck ==&lt;br /&gt;
Zweck des Vereins ist es, die Erstellung, Sammlung und Verbreitung freier Inhalte in selbstloser Tätigkeit zu ermöglichen, um damit Chancengleichheit beim Zugang zu Wissen und Bildung zu fördern. Des weiteren sollen über die gemeinsame Dokumentation von Zeitgeschehen und Heimatgeschichte Brücken zwischen Generationen geschaffen sowie Neubürgern und Migranten die Integration erleichtert werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Freie Inhalte im Sinne des Vereins sind alle Werke, die von ihren Urhebern unter eine Lizenz gestellt werden, die es jedem gestattet, diese Werke kostenlos zu verbreiten und zu bearbeiten. Dazu soll auch das Bewusstsein für die damit zusammenhängenden gesellschaftlichen, rechtlichen und philosophischen Fragen geschärft werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Dieser Zweck soll insbesonders durch folgende Aktivitäten verfolgt werden:&lt;br /&gt;
* Nachhaltiger Betrieb und Förderung von Internetsystemen zur Erstellung, Sammlung und Verbreitung freier Inhalte.&lt;br /&gt;
* Kontaktpflege und Zusammenarbeit mit anderen Kultur- und Bildungs­einrichtungen.&lt;br /&gt;
* Vertretung des Gedankens freier regionaler Inhalte in der Öffentlichkeit.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== § 3 Gemeinnützigkeit ==&lt;br /&gt;
Der Verein verfolgt und unterstützt durch selbstlose Tätigkeit und Förderung ausschließlich und unmittelbar gemeinnütziger Zwecke. Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== § 4 Unabhängigkeit ==&lt;br /&gt;
Der Verein ist weder organisatorisch, konfessionell noch politisch gebunden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== § 5 Organe ==&lt;br /&gt;
=== 5.1    Mitgliederversammlung ===&lt;br /&gt;
Die Mitgliederversammlung ist vom Vorstand mindestens einmal im Kalenderjahr einzuberufen. Alle Mitglieder müssen rechtzeitig mit bekanntgabe der Tagesordnung eingeladen werden. Die Mitgliederversammlung entlastet und wählt den Vorstand sowie die Prüfer.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Vorstand hat eine außerordentliche Mitgliederversammlung unverzüglich und unter genauer Angabe von Gründen einzuberufen, wenn es das Interesse des Vereins erfordert oder wenn es von mindestens 25% der Mitglieder schriftlich unter Angabe des Zwecks und der Gründe verlangt wird.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Nur die Mitgliederversammlung darf Satzungsänderungen vornehmen. Diese müssen mit einer 2/3 Mehrheit beschlossen werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== 5.2 Vorstand ===&lt;br /&gt;
Amtszeit (1, 2, 3, 4, 5 Jahre?)&lt;br /&gt;
Alle Vorstands­mitglieder sind ehrenamtlich tätig.&lt;br /&gt;
Die Haftung des Vorstands beschränkt sich auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. &lt;br /&gt;
Vertretungsberechtigt (gemeinsam? jeder einzeln? 2/3?):&lt;br /&gt;
Vorsitzender&lt;br /&gt;
Kassenwart&lt;br /&gt;
Schriftführer&lt;br /&gt;
sowie:&lt;br /&gt;
Bis zu 4 Beisitzer&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Sie müssen ordentliche Mitglieder des Vereins sein.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==== 5.2.1 Aufgaben und Befugnisse des Vorstands ====&lt;br /&gt;
; Aufgaben:&lt;br /&gt;
: Den geregelten Betrieb der Vereinsorganisation sicherstellen.&lt;br /&gt;
: Vertretung des Vereins im Sinne des Vereinszwecks.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
; Befugnisse:&lt;br /&gt;
: Vertretung des Vereins im Sinne des Vereinszwecks.&lt;br /&gt;
:  Bildung bzw. Einberufung von Projektgruppen oder Ausschüssen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==== 5.3 Prüfer ====&lt;br /&gt;
Zwei Personen, zu wählen von der Mitgliederversammlung. Aufgaben sind Prüfung der Kasse und Tätigkeit des Vorstands im Sinne des Vereinszwecks. Berichten an die auf ihre Wahl folgende Mitgliederversammlung. Der Zeitpunkt der Prüfungen steht den Prüfern frei, die letzte Prüfung vor der Mitgliederversammlung darf jedoch nicht länger als eine Kalenderwoche zurückliegen. Die Prüfer dürfen weder dem Vorstand noch einem vom Vorstand berufenen Gremium angehören und nicht Angestellte des Vereins sein.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== § 6 Mitgliedschaft ==&lt;br /&gt;
Mitglieder können alle natürlichen und juristischen Personen werden, die mit den Zielen und Grundsätzen des Vereins übereinstimmen. Über Aufnahme und Ausschluss entscheidet der amtierende Vorstand oder die Mitgliederversammlung.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Natürliche Personen besitzen Stimmrecht auf der Mitgliederversammlung. Juristische Personen besitzen kein Stimmrecht auf der Mitgliederversammlung.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Höhe der Mitgliedsbeiträge wird von der Mitgliederversammlung in einer Beitragsordnung festgelegt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Alle Mitglieder sind verpflichtet, den Verein und den Vereinszweck - auch in der Öffentlichkeit - in ordnungsgemäßer Weise zu unterstützen sowie die laut gültiger Beitragsordnung zu leistende Zuwendung pünktlich zu zahlen. Sie sind außerdem dazu verpflichtet, dem Verein Änderungen ihrer Postadresse und ggf. E-Mail-Adresse umgehend mitzuteilen. Für Folgen, die sich daraus ergeben, dass das Mitglied dieser Pflicht nicht nachkommt, haftet das Mitglied und stellt den Verein von jeglicher Haftung frei.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Mitgliedschaft kann vom Mitglied jederzeit durch schriftliche Willenserklärung beendet werden. Der Vorstand oder die Mitgliederversammlung kann ein Mitglied ausschließen; ein solcher Ausschluß muß schriftlich begründet, dem Mitglied zugestellt und archiviert werden. Die Mitgliedschaft endet automatisch durch Tod. Beiträge für das laufende Jahr werden nicht rückerstattet.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Mitgliederversammlung kann natürliche und juristische Personen zu Ehrenmitgliedern ernennen, die Zeitlebens von der Zahlung des Mitgliedsbeitrags befreit sind.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== § 7 Auflösung / Wegfall des steuerbegünstigten Zwecks ==&lt;br /&gt;
Bei Auflösung oder Aufhebung des Vereins oder bei Wegfall seiner bisherigen gemeinnützigen Zwecke fällt das Vereinsvermögen an einen als steuerbegünstigt gemeinnützig anerkannten Verein oder eine Körperschaft des öffentlichen Rechts zur Verwendung für die Förderung der Bildung im Sinne der Satzung. Den Empfänger bestimmt die Mitgliederversammlung zugleich mit dem Beschluss zur Auflösung des Vereins.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Als Liquidatoren werden die im Amt befindlichen vertretungsberechtigten Vorstandsmitglieder bestimmt, soweit die letzte Mitgliederversammlung nichts anderes beschließt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
= Diskussion zur Vereinssatzung =&lt;br /&gt;
== 1 ==&lt;br /&gt;
;1 Ort&lt;br /&gt;
: Vorschlag: Pforzheim. --[[Benutzer:Markus-karg|Bruddler]] 21:19, 26. Okt. 2007 (CEST)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== 2 ==&lt;br /&gt;
;2 Vereinszweck&lt;br /&gt;
: Ich finde das zu breit formuliert. Ich finde, der Verein sollte NUR das Wiki betreiben und nicht gleich auf ein breiteres Feld abzielen. Das Pfenz ist, was uns zusammen hält. Andere Aktivitäten sind ausserhalb meines Interesses, und daher auch nicht eines meiner persönlichen Ziele bei der Vereinsgründung. Da die Mitgliedsbeiträge für das satzungsmässige Ziel eingesetzt werden, würde ich somit -- ohne es zu wollen -- potentiell andere Ziele als das Wiki fördern. Die Formulierung steht somit einem Beitritt meiner Person potentiell entgegen. --[[Benutzer:Markus-karg|Bruddler]] 20:38, 26. Okt. 2007 (CEST)--&lt;br /&gt;
:: Für mich ist das freie Wissen wichtig mit dem Stadtwiki als ein gutes Vehikel dafür. Daher möchte ich den Verein nicht ausschließlich darauf fixieren. --[[Benutzer:Friedel|Friedel]] 17:07, 27. Okt. 2007 (CEST)&lt;br /&gt;
:::freies Wissen ist zwar wichtig (dafür gibts ja wikipedia), aber mir gehts auch um pfenz direkt.--[[Benutzer:Seggel|Seggel]] 18:05, 28. Okt. 2007 (CET)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:::: Für Freies Wissen gibt es Stadtwikis. Und neben dem Wiki will man auch Schulungen und Vorträge anbieten können und andere Dinge, die ein gemeinnütziger Bildungsverein so macht, wenn man denn überhaupt einen gemeinnützigen Verein möchte. Es geht ja auch ein „normaler“ eingetragener Verein, das macht weniger Arbeit, siehe auch meine Anmerkung bei Paragraf 7. --[[Benutzer:Wilhelm Bühler|Wilhelm Bühler]] 19:27, 28. Okt. 2007 (CET)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
::::: Seggel und ich wollen lediglich herausstellen, dass wir KEINEN Verein gründen wollen mit den Zielen, die Wilhelm oben anführt, sondern NUR zum Zwecke, das PFENZ-WIKI zu betreiben. Alles anderen Zwecke darf gerne ein anderer Verein auf sich laden und finanzieren (und, wenn es passt, dazu das PFENZ-WIKI benutzen).--[[Benutzer:Markus-karg|Bruddler]] 19:35, 28. Okt. 2007 (CET)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:::::: Schulungen sind etwas, was neue Mitglieder für den Verein, Einnahmen in die Vereinkasse, neue Autoren für das Wiki und mehr Wachstum bringen, zudem ist etwas, was deutlich macht, dass der Verein ein Bildungsverein. Warum möchtest ihr beiden das nicht? &lt;br /&gt;
:::::: Vorträge sind auch etwas, was sich gut im Rechenschaftsbericht gegenüber dem Finanzamt macht. Ob man es in die Satzung reinschreibt oder nicht, der Vorstand wird es so oder so machen &#039;&#039;&#039;müssen&#039;&#039;&#039;. Einen Vortrag halten kostet Zeit des Mitgliedes und nicht Geld des Vereins. Man kann allerdings aufpassen, dass der Vorstand nicht auf Vereinskosten nach [http://www.wikimania.org/ Alexandria] fliegt, um vorzutragen, aber das kann man bei der Haushaltsdebatte einschränken. &lt;br /&gt;
:::::: Auch bei den Zielen ist ganz wichtig, zu sehen, was ist als gemeinnützig anerkannt und was nicht. Hier hilft am Ende nur das Gespräch mit dem Finanzamt. --[[Benutzer:Wilhelm Bühler|Wilhelm Bühler]] 21:31, 28. Okt. 2007 (CET)&lt;br /&gt;
:::::::also ein Bildungsverein interessiert mich nicht die Bohne, ich such einen verlässlichen Pfenz Betreiber. Womöglich ist sonst bald was anderes im Verein wichtig und Pfenz wird noch mal so übel abserviert wie bei der Stadtwiki – Gesellschaft zur Förderung regionalen Freien Wissens e.V.--[[Benutzer:Seggel|Seggel]] 13:49, 29. Okt. 2007 (CET)&lt;br /&gt;
:::::::: Einen reinen Stadtwiki-Betreiberverein, der sich per Satzung auferlegt weder rechts noch links zu schauen und sich ausschließlich um das Stadtwiki zu kümmern, halte ich mittel- bis langfristig für keine gute Idee. Man kann den Betrieb des Stadtwikis als Primäraufgabe definieren, sollte sich jedoch weitere Wege zur Vermittlung freien Wissens offen halten. --[[Benutzer:Ratz|ratz]] 20:01, 29. Okt. 2007 (CET)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== 5 ==&lt;br /&gt;
;5.1 ...Alle Mitglieder müssen rechtzeitig mit bekanntgabe der Tagesordnung eingeladen werden.&lt;br /&gt;
: Einladung per E-mail, reicht das? Muß die Form festgelegt werden?--[[Benutzer:Seggel|Seggel]] 20:25, 26. Okt. 2007 (CEST)&lt;br /&gt;
:: Um späteren Streit zu vermeiden sollte die Form unbedingt aufgenommen werden, damit es hinterher nicht heisst: &amp;quot;Mir hat ja keiner was gesagt.&amp;quot; --[[Benutzer:Markus-karg|Bruddler]] 20:38, 26. Okt. 2007 (CEST)&lt;br /&gt;
::: Alle Formulierungen die so wenig Problempotential wie möglich haben sind hier willkommen :) Bitte bringt euch mit Formulierungsvorschlägen ein. --[[Benutzer:Friedel|Friedel]] 17:07, 27. Okt. 2007 (CEST)&lt;br /&gt;
:::: Vorschlag: &amp;quot;...Der Vereinsvorstand hat alle Mitglieder per eMail bis spätestens vier Wochen vor der Mitgliederversammlung einzuladen, unter Nennung der Tagesordnung...&amp;quot; --[[Benutzer:Markus-karg|Bruddler]] 18:20, 28. Okt. 2007 (CET)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
;5.1 ...rechtzeitig...&lt;br /&gt;
: Was ist &amp;quot;rechtzeitig&amp;quot;? Um späteren Streit zu vermeiden, schlage ich vor, wörtlich &amp;quot;vier Wochen im Voraus&amp;quot; in die Satzung zu schreiben. Sonst sagt irgendwann einer: &amp;quot;Ihr habt es absichtlich erst eine Woche vorher gesagt, weil Ihr wusstet, dass ich da nicht kann!&amp;quot;. --[[Benutzer:Markus-karg|Bruddler]] 20:38, 26. Okt. 2007 (CEST)&lt;br /&gt;
:: ...unverzüglich... im nächsten Absatz könnte auch präzisiert werden ... --[[Benutzer:Mueck|Mueck]] 00:10, 27. Okt. 2007 (CEST)&lt;br /&gt;
:::::&amp;quot;unverzüglich&amp;quot; braucht nicht präzisiert werden, da es im Bürgelichen Gesetzbuch definiert ist: unverzüglich ist &amp;quot;ohne schuldhaftes Zögern&amp;quot;, vgl. Legaldefinition in § 121 Abs. 1 Satz 1 BGB&lt;br /&gt;
:::::[[Benutzer:LGR109|LGR 109]] 23:43, 28. Okt. 2007 (CET)&lt;br /&gt;
::: Ist jemand gegen die Formulierung &amp;quot;vier Wochen im Voraus&amp;quot; für beide Fälle? --[[Benutzer:Friedel|Friedel]] 17:07, 27. Okt. 2007 (CEST)&lt;br /&gt;
::::vier wochen per e-mail--[[Benutzer:Seggel|Seggel]] 18:05, 28. Okt. 2007 (CET)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
;5.2 &amp;quot;Die Haftung des Vorstands beschränkt sich auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.&amp;quot;&lt;br /&gt;
: Es ist zu trennen in Haftung gegenüber Dritten (diese ist durch Bundesgesetze geregelt und somit AFAIK nicht durch eine Satzung einschränkbar) und Haftung gegenüber dem Verein als eigenständiger Rechtsperson (was wohl gemeint ist und somit auch formuliert werden müsste).--[[Benutzer:Markus-karg|Bruddler]] 20:41, 26. Okt. 2007 (CEST)&lt;br /&gt;
:: Vorschlag: &amp;quot;Die Haftung des Vorstands gegenüber dem Verein beschränkt sich auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.&amp;quot;  --[[Benutzer:Friedel|Friedel]] 17:07, 27. Okt. 2007 (CEST)&lt;br /&gt;
::: AFAIK ist exakt jenes bereits durch die gesetzlichen Regelungen vorgesehen und bedarf daher keiner expliziten Nennung.--[[Benutzer:Markus-karg|Bruddler]] 18:22, 28. Okt. 2007 (CET)&lt;br /&gt;
:::: Gesetzlich ist – wenn ich das als Laie richtig verstanden habe – geregelt, dass man die Haftung nur auf diese zwei Fälle beschränken kann, mehr haften lassen geht natürlich schon, streiche das &amp;quot;grob&amp;quot; und du findest kaum noch Freiwillige für den Vorstand. Aber ich bin kein Jurist. --[[Benutzer:Wilhelm Bühler|Wilhelm Bühler]] 21:20, 28. Okt. 2007 (CET) &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:Wir sollten noch aufnehmen das nur Vereinsmitglieder Vorstandsmitglieder werden dürfen. Ich denke wenn das nicht drin steht kann jede natürliche Person reingewählt werden unabhängig ob sie zum Verein gehört oder nicht. --[[Benutzer:Celia|Celia]] 21:13, 28. Okt. 2007 (CET)&lt;br /&gt;
:: ja! Das habe ich mal direkt oben reingeschrieben. --[[Benutzer:Wilhelm Bühler|Wilhelm Bühler]] 21:18, 28. Okt. 2007 (CET) &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
;5.2 &amp;quot;Amtszeit&amp;quot;:&lt;br /&gt;
: Bin für 1 Jahr. Wir wählen ja nur einen Vereinsvorstand und nicht die Bundesregierung. ;-) --[[Benutzer:Markus-karg|Bruddler]] 20:42, 26. Okt. 2007 (CEST)&lt;br /&gt;
:: Die Frage hierzu ist: Potentielle Dynamik vs. potentielle Kontinuität im Vorstand (egal wie lang die Zeiten sind hängt das was effektiv geschieht am persönlichen Einsatz und Gebaren der Akteure). Ich bin in der Frage relativ leidenschaftslos, bei langen Amtszeiten spart man sich ein wenig Wahlaufwand.   --[[Benutzer:Friedel|Friedel]] 17:07, 27. Okt. 2007 (CEST)&lt;br /&gt;
:::ich find ein jahr genug, der wahlaufwand ist gering--[[Benutzer:Seggel|Seggel]] 18:05, 28. Okt. 2007 (CET)&lt;br /&gt;
::::Ich finde ein Jahr zu kurz; zwei Jahre halte ich für optimal. Es ist schlecht wenn ein Vorstand der sich erst findet nach einem Jahr schon wieder umbesetzt wird. Ich wäre eher dafür das nach einem Jahr das Vertrauen der Mitglieder erneuert wird und nicht vollständig neu gewählt wird. Wenn ein Vorstandsmitglied nicht mehr die Mehrheit der Mitglieder hinter sich hat wird dieses Amt dann bei der Sitzung neu gewählt. --[[Benutzer:Celia|Celia]] 20:23, 28. Okt. 2007 (CET)&lt;br /&gt;
;5.2 &amp;quot;Vereinsvorstand&amp;quot;:&lt;br /&gt;
: Bin für Entscheidungen nach dem Motto &amp;quot;2 von 3&amp;quot;, das ist demokratisch. :-) --[[Benutzer:Markus-karg|Bruddler]] 20:44, 26. Okt. 2007 (CEST)&lt;br /&gt;
:: 2 von 3 der Vorstandsvorsitzenden haben gemeinsam Vertretungsrecht halte ich auch für Sinnvoll. Dann kann keiner allein wurschteln aber es lässt zu, dass jemand ausfällt. --[[Benutzer:Friedel|Friedel]] 17:07, 27. Okt. 2007 (CEST)&lt;br /&gt;
:::für 2 von 3--[[Benutzer:Seggel|Seggel]] 18:05, 28. Okt. 2007 (CET)&lt;br /&gt;
;5.2 Vorstände müssen zurücktreten können&lt;br /&gt;
: Es ist nicht geregelt, dass ein Vorstand zurücktreten kann, bzw. was in diesem Falle passiert. --[[Benutzer:Markus-karg|Bruddler]] 21:00, 26. Okt. 2007 (CEST)&lt;br /&gt;
:: ... und die Abwahl ist auch nicht geregelt?! --[[Benutzer:Mueck|Mueck]] 00:05, 27. Okt. 2007 (CEST)&lt;br /&gt;
::: Jedem Vereinsvorstand steht frei zurückzutreten. Frage ist ob man daran dann zwangsläufig eine Mitgliederversammlung knüpfen muss. Bei der Stadtwiki-Gesellschaft wurde es bisher so gehandhabt, dass ein vertretungsberechtigter Vorstand bei Rücktritt durch Wahl innerhalb des Vorstands von einem Beisitzer ersetzt wurden. Zurückgetretene Beisitzer wurden nicht ersetzt. Das finde ich eine angenehm unbürokratische Lösung. --[[Benutzer:Friedel|Friedel]] 17:07, 27. Okt. 2007 (CEST)&lt;br /&gt;
:::: Ich halte dieses Vorgehen eher für Vetternwirtschaft. Es kann nicht sein, dass die Mitgliederversammlung Personen A, B und C wählt, nach Rücktritt von A und B aber nicht mehr D wählen kann (was vielleicht die Mehrheit will), sondern B und C dann einfach E festlegen (was vielleicht die Mehrheit nicht will). Tritt der Bundeskanzler zurück, kann er ja auch nicht einfach einen neuen ernennen (das macht letztendlich der Bundespräsident und nicht der Altkanzler, nicht wahr). Von daher bin ich im Sinne der demokratischen Verhältnisse dafür, dass (a) die Satzung beide Fälle (Abwahl, Rücktritt) genau regelt und (b) es zwingend zu einer Neuwahl (bei Rücktritt: Ausserordentliche Mitgliederversammlung) kommt. Da wir bei Rücktritt weiterhin zwei Vorstandsmitglieder haben, ist die Handlungsfähigkeit gewährleistet. --[[Benutzer:Markus-karg|Bruddler]] 18:28, 28. Okt. 2007 (CET)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
;5.2.1 &amp;quot;Beisitzer&amp;quot;:&lt;br /&gt;
: Befugnisse? Verpflichtungen? --[[Benutzer:Markus-karg|Bruddler]] 20:44, 26. Okt. 2007 (CEST)&lt;br /&gt;
:: Stimmrecht bei Vorstandsbeschlüssen. Wobei beim System den Vorstand als rein ausführendes Organ zu definieren hier Verwaltungsaufgaben vergeben werden sollten, da die Abstimmerei/Entscheiderei dann flach fällt. --[[Benutzer:Friedel|Friedel]] 17:07, 27. Okt. 2007 (CEST)&lt;br /&gt;
::: (1) Wenn sie ein Stimmrecht haben, muss es in der Satzung vorgesehen sein, andernfalls kann sich der Vorstand problemlos (und rechtens) über deren Stimme hinwegsetzen. (2) Ich sehe die Beisitzer im &amp;quot;System Vorstand als rein ausführendes Organ&amp;quot; wie Aufsichtsräte: Sie kontrollieren die Arbeit des Vorstands als Vertreter der Mitglieder (die ja nicht alle laufend über alles informiert werden können oder wollen). Daher sollten sie kein Stimmrecht haben (das würde die Arbeit des Vorstands unnötig erschweren), jedoch (A) das Recht haben, ein Veto einzulegen (also ganz undemokratisch den Vorstand direkt zu bremsen) wenn sie feststellen, dass der Vorstand entgegen den Interessen der Mitglieder / den Beschlüssen der Ausschüsse handelt (B) die Pflicht haben, in solchen Fällen eine ausserordentliche Mitgliederversammlung einzuberufen (ohne spezielle Hürden wie eine gewisse Anzahl an Unterschriften), um zur Not den Vorstand abwählen zu lassen (C) die Pflicht haben, jedem Mitglied auf Anfrage Auskunft über die Arbeit des Vorstandes zu erteilen (um jedem Mitglied die Möglichkeit zu geben, Vorstand und Beisitzer zu kontrollieren und zur Not deren Abwahl durch Einberufung einer ausserordentlichen Mitgliederversammlung (diesmal MIT der Hürde einer bestimmten Anzahl an Stimmen) zu veranlassen. --[[Benutzer:Markus-karg|Bruddler]] 18:37, 28. Okt. 2007 (CET)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:::: Natürlich haben Beisitzer Stimmrecht im Vorstand intern. Alles andere ist ein anderens Organ, das man Beirat, Kuratorium, Aufsichtsrat nennen kann. --[[Benutzer:Wilhelm Bühler|Wilhelm Bühler]] 19:23, 28. Okt. 2007 (CET) &lt;br /&gt;
::::: Dann lasst es uns doch einfach &amp;quot;Aufsichtsrat&amp;quot; nenne und streichen die Beisitzer aus der Vorstands-Formulierung?--[[Benutzer:Markus-karg|Bruddler]] 19:37, 28. Okt. 2007 (CET)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
; &amp;quot;Bildung bzw. Einberufung von Projektgruppen oder Ausschüssen.&amp;quot;&lt;br /&gt;
: Bin hier für mehr Basisdemokratie: Wenn es eine Projektgruppe oder einen Ausschuss geben soll, halte ich es für die Aufgabe des Vorstandes, deren Aufbau zu organisieren. Ob es eine solche Gruppe gibt, und wer daran beteiligt ist, sollte jedoch von den Mitgliedern selbst durch einfache Mehrheit bestimmt werden. Wir sollten evtl. mehr darauf achten, dass der Vorstand lediglich ausführende Gewalt ist (= er muss umsetzen, was die Mitglieder möchten) und nicht etwa dazu da ist, eigene Ideen umzusetzen (das ist Aufgabe der Legislative, also der Mitgliederversammlung). Apropos Gewaltenteilung, wo ist unsere Judikative? Stichwort: Streit - Wer schlichtet bei Streit zwischen Mitgliedern und Vorständen?&lt;br /&gt;
:: Wenn der Vorstand keinen oder sehr wenig eigenen Handlungsspielraum hat führt das dazu, dass die Mitgliederversammlung einen Jahresplan beschliessen muss. --[[Benutzer:Friedel|Friedel]] 17:07, 27. Okt. 2007 (CEST)&lt;br /&gt;
::: Entweder dieses, oder es die Mitgliederversammlung verpflichtet den Vorstand zur Bildung eines Ausschusses, an welchem jedes Mitglied teilhaben kann. Der Ausschuss selbst trifft sich regelmässig und gibt vor, was der Vorstand zu tun hat. Beispielsweise könnte der Software-Ausschuss sich monatlich treffen, um am Thema &amp;quot;Semantic Wiki&amp;quot; zu arbeiten und, wenn er die Zeit für reif hält, beschliessen, dass der Vorstand diese Erweiterung in den nächsten vier Wochen in Betrieb zu setzen hat. Beim nächsten Treffen dann, wird geprüft, ob dies getan wurde, und welche Erfahrungen es damit gibt etc. Der Vorstand führt die Arbeiten aus, indem er Finanzmittel einsetzt, juristische Fragen (Lizenzbedingungen etc.) klärt, Personen zur Durchführung der Arbeiten am Server berechtigt etc.--[[Benutzer:Markus-karg|Bruddler]] 18:49, 28. Okt. 2007 (CET)&lt;br /&gt;
:::: Man sollte nicht außer Acht lassen, dass Mitgliedschaft im Verein und Aktivität im Stadtwiki zwar gut harmonieren, aber nicht Voraussetzung sind. Die Mitarbeit in einzelnen &amp;quot;Projekten&amp;quot; sollte jedem, unabhängig von einer Vereinsmitgliedschaft, offen stehen. Das Thema Ausschüsse würde ich daher ganz aus der Satzung raushalten. --[[Benutzer:Ratz|ratz]] 20:08, 29. Okt. 2007 (CET) &lt;br /&gt;
:: Judikative: Das wären in meinen Augen die Prüfer, deren Aufgaben weiter gefasst sind als vor der MV die Buchhaltung durchzusehen. --[[Benutzer:Friedel|Friedel]] 17:07, 27. Okt. 2007 (CEST)&lt;br /&gt;
::: Nicht ganz. Die Prüfer prüfen ja nur ihren speziellen Bereich. Sie stellen nur fest, ob die Buchführung ordentlich gemacht wurde oder nicht. Die Judikative hingegen hat andere Pflichten: Sie entscheidet, was passiert, wenn es Streit gibt, z. B. wenn der Software-Ausschuss sagt: &amp;quot;Semantic Wiki installieren!&amp;quot; jedoch der Vorstand sich weigert. Um den Vorstand nicht abwählen zu müssen, und nicht extra eine ausserordentliche Mitgliederversammlung durchführen zu müssen, kann die Judikative (sofern die Satzung deren Rechte und Pflichten exakt definiert) aufgrund der Satzung entscheiden, was in dem Fall für den Verein das besteht ist -- den Vorstand zu zwingen (zur Not durch Abwahl per ausserordentlicher Mitgliederversammlung) oder ihn gewähren zu lassen (z. B. weil das beauftragte Softwarepaket lizenzrechtlich inkompatibel ist und den Verein in einen Rechtsstreit verwickeln würde -- was der Vorstand ja nach bestem Wissen und Gewissen zu verhindern hat). Die Judikative muss dazu bestimmte Strafen aussprechen können (bis hin zum Ausschluss oder im schlimmsten Fall der Klage vor einem staatlichen Gericht, z. B. wenn der Vorstand wissentlich dem Verein schaden zugefügt oder diesen wider besseren Wissens nicht abgewendet hat), und alle Mitglieder (d. h. auch Vorstände) müssen sich der Gerichtsbarkeit unterstellen. --[[Benutzer:Markus-karg|Bruddler]] 18:49, 28. Okt. 2007 (CET)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:::: Der Vereinsvorstand muss Software installieren? --[[Benutzer:Wilhelm Bühler|Wilhelm Bühler]] 19:23, 28. Okt. 2007 (CET)&lt;br /&gt;
::::: Nur der Vorstand ist zur Vertretung im Aussenverhältnis berechtigt und hat daher die Oberhoheit über die Software, da sie mit der Aussenwelt in Kontakt tritt und evtl. Rechte anderer Verletzen kann, z. B. wenn wir ein Modul installieren, das nicht mit der Lizenz von Mediawiki kompatibel ist. Da der Vorstand in diesem Fall potentiell in die Gefahr einer strafrechtlichen Verfolgung gerät, darf keiner Software installieren, ohne dass der Vorstand es angewiesen hat. Das bedeutet, technisch macht das sicherlich irgend ein Administrator, aber die Erlaubnis und Anweisung muss vom Vorstand kommen. Letztendlich muss er auch die Mittel in die Hand nehmen, wenn z. B. Geld für Lizenzen, Rechtsstreite oder Hardware benötigt wird. Es geht nicht, dass andere am Vorstand vorbei irgend etwas tun, was (a) den Verein Geld kostet, (b) dem Verein Schwierigkeiten machen kann. Darum geht es ja genau beim Thema &amp;quot;Vorstandshaftung&amp;quot;. Aber: &amp;quot;Vorstand&amp;quot; ist ein Organ des Vereins, nicht etwa eine lebende Person. Die durchführende Person muss kein Vorstandsmitglied sein (sie handelt auf direkte Anweisung und ist daher nicht haftungsrechtlich zu belangen). --[[Benutzer:Markus-karg|Bruddler]] 19:33, 28. Okt. 2007 (CET)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:::::: Jetzt habe ich die Idee dahinter verstanden. Danke für die Erklärung. --[[Benutzer:Wilhelm Bühler|Wilhelm Bühler]] 22:31, 30. Okt. 2007 (CET) &lt;br /&gt;
=== 5.3. ===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
; &#039;&#039;Der Zeitpunkt der Prüfungen steht den Prüfern frei, die letzte Prüfung vor der Mitgliederversammlung darf jedoch nicht länger als eine Kalenderwoche zurückliegen&#039;&#039;&lt;br /&gt;
: Ist das durchführbar? Die Kassenprüfer prüfen, sobald der Schatzmeister den Jahresbericht fertig hat und sollten spätestens n Wochen vorher fertig sein. Den Termin machen die drei untereinander aus, das sind schließlich alles ehrenamtlich tätige. N Wochen vorher damit noch Zeit bleibt, Ungereimtheiten zu klären. --[[Benutzer:Wilhelm Bühler|Wilhelm Bühler]] 19:32, 28. Okt. 2007 (CET)&lt;br /&gt;
:: Vorschlag: Den Passus des Zeitpunkts streichen. Letztendlich müssen sie ihre Aufgabe gewissenhaft durchführen. Der Zeitpunkt sei ihnen freigestellt. Oder gibt es rechtliche Vorschriften?--[[Benutzer:Markus-karg|Bruddler]] 19:39, 28. Okt. 2007 (CET)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
::: Keine Vorschriften, die mir bekannt wären. Es ist nur mein Rat als Schatzmeister, das nicht auf den letzten Drücker zu machen. --[[Benutzer:Wilhelm Bühler|Wilhelm Bühler]] 20:56, 28. Okt. 2007 (CET)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== 6 ==&lt;br /&gt;
; 6 &amp;quot;Über Aufnahme und Ausschluss entscheidet der amtierende Vorstand oder die Mitgliederversammlung.&amp;quot;&lt;br /&gt;
: Die Aufnahme bzw. der Ausschluss von Mitgliedern sollte keinerlei Entscheidung unterliegen. Da es keine Kriterien gibt, wer aufgenommen wird, muss pauschal jeder aufgenommen werden. Ergo ist die Aufnahme entscheidungsfrei und vom Vorstand als reiner Verwaltungsakt zu erledigen. Ein Auschluss muss von der Mitgliederversammlung (und nur von ihr) mehrheitlich beschlossen werden. Die Gründe dafür müssen in der Satzung genannt sein. Sonst gibt&#039;s nur irgendwann Streit... --[[Benutzer:Markus-karg|Bruddler]] 20:52, 26. Okt. 2007 (CEST)&lt;br /&gt;
:: Eine Filterung (wie auch immer realisiert) soll verhindern, dass der Verein im Handstreich von einer aussenstehenden Gruppe übernommen wird. --[[Benutzer:Friedel|Friedel]] 17:07, 27. Okt. 2007 (CEST)&lt;br /&gt;
:::Friedels einwand scheint gerechtfertigt--[[Benutzer:Seggel|Seggel]] 18:05, 28. Okt. 2007 (CET)&lt;br /&gt;
:::: Selbst eine AG kann sich nicht gegen feindliche Übernahmen wehren, warum also sollte ein solcher Passus vor einem staatlichen Gericht anerkannt werden? Will eine &amp;quot;feindliche Macht&amp;quot; den Verein übernehmen, steht ihr der Klageweg offen, und schwupps müssen wir die aufnehmen. Satzung hin oder her. Eine Vereinssatzung hat keine Vorrangstellung gegenüber Gesetzen, und ich erinnere hier nur an das Anti-Diskriminierungsgesetz und den Gleichheitsgrundsatz im Grundgesetz. So ein Passus ist schnell gekippt. Wirkungsvoller halte ich es daher, dass wir beispielsweise die Menge der Aufnahmen pro Jahr begrenzen (das ist bezüglich des Verwaltungsaufwandes der dadurch entsteht juristisch vertretbar) und im Zweifelsfall eine ausserordentliche Mitgliederversammlung durchführen mit dem Antrag, ein &amp;quot;seltsames&amp;quot; Mitglied auszuschliessen. Auch dagegen kann das Mitglied klagen, jedoch wird es für &amp;quot;Horden feindlicher Anmeldungen&amp;quot; sehr schwer, &amp;quot;im Handstreich&amp;quot; zu übernehmen. --[[Benutzer:Markus-karg|Bruddler]] 18:58, 28. Okt. 2007 (CET)&lt;br /&gt;
; 6 &amp;quot;Juristische Personen besitzen kein Stimmrecht auf der Mitgliederversammlung.&amp;quot;&lt;br /&gt;
: Warum nicht? --[[Benutzer:Markus-karg|Bruddler]] 20:53, 26. Okt. 2007 (CEST)&lt;br /&gt;
:: Von meiner Warte her nur wegen dem hohen Aufwand die Vertretungsberechtigung der für die juristische wählenden natürlichen Person zu prüfen. --[[Benutzer:Friedel|Friedel]] 17:07, 27. Okt. 2007 (CEST)&lt;br /&gt;
:::friedel hat recht--[[Benutzer:Seggel|Seggel]] 18:05, 28. Okt. 2007 (CET)&lt;br /&gt;
:::: Ich interpretiere das mal als &amp;quot;Ich stimme Friedel zu&amp;quot; ;-) Im Ernst ist es aber doch so: Juristische Personen sind im Handelsregister (oder Vereinsregister) eingetragen. Dieses ist kostenlos im Internet einsehbar (dauert 5 Minuten). Der Aufwand ist also faktisch nicht vorhanden. Zudem kann man es &amp;quot;zur Not&amp;quot; ja so machen, dass man den Nachweis dem Bewerber aufbürdet, z. B. indem er einen Handelsregisterauszug mitbringt. Daher halte ich die Einschränkung für unnötig. Je mehr Mitglieder, desto besser. :-) Firmen, die gerne Mitglied sein wollen, drücken doch gerade ihr Commitment zu Corporate Citizenship und offenem Wissen aus. Wenn wir das verhindern, werden sie andere Portale unterstützen (was uns potentiell Mitglieder und Stärke raubt). --[[Benutzer:Markus-karg|Bruddler]] 19:04, 28. Okt. 2007 (CET)&lt;br /&gt;
:::::Überlegungen: Wenn sie kein Stimmrecht haben, müßte man ihnen fairerweise den Beitrag ermäßigen. Gerade von juristischen Personen erhofft man sich aber doch eher mehr Beitrag. Mehr Pflichten und dafür weniger Rechte, wie sieht denn das aus...? irgendwie unattraktiv, nicht wahr? &lt;br /&gt;
:::::Gibt zu bedenken [[Benutzer:LGR109|LGR 109]] 23:56, 28. Okt. 2007 (CET)&lt;br /&gt;
:::::P.S.: Das Problem ließe sich natürlich z.B. lösen indem man das dann &amp;quot;Fördermitgliedschaft&amp;quot; o.ä. nennt, das wär dann ein Status bei dem mehr zahlen aber nix zu melden ok geht&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
; 6 &amp;quot;Alle Mitglieder sind verpflichtet, den Verein und den Vereinszweck - auch in der Öffentlichkeit - in ordnungsgemäßer Weise zu unterstützen&amp;quot;&lt;br /&gt;
: Ich wehre mich gegen jeglichen Zwang abgesehen von der Beitragszahlung und werde eine Satzung mit diesem Passus nicht unterschreiben.--[[Benutzer:Markus-karg|Bruddler]] 20:55, 26. Okt. 2007 (CEST)&lt;br /&gt;
:: Diese Formulierung soll wahrscheinlich verhindern, dass jemand für den Verein schädliche Internas nach außen trägt. Hänge nicht an der formulierung, hab aber auch kein Problem damit. --[[Benutzer:Friedel|Friedel]] 17:07, 27. Okt. 2007 (CEST)&lt;br /&gt;
:::an sich denk ich alle internas dürfen auch nach aussen dringen. bin für so wenig verpflichtung in der satzung--[[Benutzer:Seggel|Seggel]] 18:05, 28. Okt. 2007 (CET)&lt;br /&gt;
:::: Ich sehe es wie Seggel. Offenheit nach allen Seiten. Der Verein hat nichts zu verbergen. Wenn ein Mitglied dem Verein nachweislich Schaden zufügt, steht des jedermann Frei, die Vereinsjudikative anzurufen, oder einen Antrag auf Ausschluss zu stellen, bzw. der Vorstand hat im berechtigten Fall die Pflicht eine Schadensersatzklage anzustreben.--[[Benutzer:Markus-karg|Bruddler]] 19:06, 28. Okt. 2007 (CET)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Ehrenmitglieder ===&lt;br /&gt;
; 6 &amp;quot;Die Mitgliederversammlung kann natürliche und juristische Personen zu Ehrenmitgliedern ernennen,&amp;quot;&lt;br /&gt;
: &amp;quot;...wofür eine einfache Mehrheit der Anwesenden Vereinsmitglieder ausreicht.&amp;quot; -- Dieser Passus fehlt übrigens generell bzgl. allen Entscheidungen der Mittgliederversammlung (P. S.: Gesetze macht der Bundestag und nicht die Regierung --&amp;gt; ergo beschließt die Mittgliederversammlung bzw. ein von der Mitgliederversammlung ermächtigter Ausschuss, und nicht der Vorstand. Der Vorstand ist nur die ausführende Gewalt, welche die Beschlüsse mit einem in der Satzung noch vorzugebenden Zeitrahmen umzusetzen hat). Ich bin deswegen dafür, den Abschnitt über Aufgaben und Befugnisse entsprechend so zu ändern: Augaben = Umsetzung der von der Mitgliederversammlung oder einem von dieser ermächtigten Ausschuss getroffenen Beschlüsse innerhalb 4 Wochen ab Beschlussfassung, Befugnisse: Alleinvertretung im Aussenverhältnis. --[[Benutzer:Markus-karg|Bruddler]] 20:59, 26. Okt. 2007 (CEST)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
: Haben die Stimmrecht? Haben die Pflichten? Dürfen die das ablehnen? --[[Benutzer:Wilhelm Bühler|Wilhelm Bühler]] 19:34, 28. Okt. 2007 (CET)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:: Hm, Du hast Recht: Lasst uns das mal diskutieren. Soll einer, der keine Beiträge zahlt, wirklich ein Stimmrecht haben (er entscheidet dann ja über das Geld anderer Leute)? Zur Ablehnung: Logischerweise kann ein Verein entscheiden was er will. Ist das Ehrenmitglied aber kein Mitglied, hat es der Satzung nie zugestimmt. Das wäre ein einseitiger Vertrag und ist damit sowieso nichtig. Daher braucht die Satzung die Ablehung nicht zu enthalten.--[[Benutzer:Markus-karg|Bruddler]] 19:41, 28. Okt. 2007 (CET)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:::Für was überhaupt Ehrenmitglieder? Ich sehe keinen Sinn überhaupt welche zu haben. --[[Benutzer:Celia|Celia]] 20:25, 28. Okt. 2007 (CET)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:::: Zum Wohle des Vereins, daher bei (fast) jedem Verein in der Satzung. --[[Benutzer:Wilhelm Bühler|Wilhelm Bühler]] 20:53, 28. Okt. 2007 (CET)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== 7 ==&lt;br /&gt;
; §7&lt;br /&gt;
: Wer bestimmt den Empfänger der Vermögens? --&amp;gt; Mitgliederversammlung --[[Benutzer:Markus-karg|Bruddler]] 21:04, 26. Okt. 2007 (CEST)&lt;br /&gt;
:: Steht so schon drin: &amp;quot;Den Empfänger bestimmt die Mitgliederversammlung...&amp;quot; --[[Benutzer:Friedel|Friedel]] 17:07, 27. Okt. 2007 (CEST)&lt;br /&gt;
::: Jein. Im 1. Satz von §7 steht bereits ein Empfänger. Den würde ich streichen.--[[Benutzer:Markus-karg|Bruddler]] 19:09, 28. Okt. 2007 (CET)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
; §7 &amp;quot;Als Liquidatoren werden die im Amt befindlichen vertretungsberechtigten Vorstandsmitglieder bestimmt, soweit die letzte Mitgliederversammlung nichts anderes beschließt.&amp;quot;&lt;br /&gt;
: Genau aus jenem Grund muss eine Mitgliederversammlung erfolgen in diesem Fall --&amp;gt; Und dann brauchen wir den Passus &amp;quot;Als Liquidatoren werden die im Amt befindlichen vertretungsberechtigten Vorstandsmitglieder bestimmt.&amp;quot; nicht mehr, da die Mitgliederversammlung bestimmen kann, wen immer sie will (z. B. einen externen Liquidator).&lt;br /&gt;
:: Wie wär es mit &amp;quot;Die Mitgliederversammlung muss mit einfacher Mehrheit der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder einen oder mehrere Liquidatoren ernennen.&amp;quot;?. --[[Benutzer:Friedel|Friedel]] 17:07, 27. Okt. 2007 (CEST)&lt;br /&gt;
::: Friedels formulierung ist ok--[[Benutzer:Seggel|Seggel]] 18:05, 28. Okt. 2007 (CET)&lt;br /&gt;
:::: Die Mehrheitsverhältnisse würde ich pauschal in der Beschreibung des Organs &amp;quot;Mitgliederversammlung&amp;quot; nennen (dann muss man es nicht bei jedem Punkt erneut anführen), ebenso könnte man die Aufgabe &amp;quot;Bestimmung der Liquidatoren&amp;quot; einfach DORT vornehmen, sodass man nur noch dorthin weisen muss, z. B. so:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
 Organe&lt;br /&gt;
 !&lt;br /&gt;
 +-- Mitgliederversammlung&lt;br /&gt;
     !&lt;br /&gt;
     +-- Grundsätzliches&lt;br /&gt;
     !   !&lt;br /&gt;
     !   +-- (1) Alle Entscheidungen werden mit einfacher Mehrheit der anwesenden Mitglieder gefällt.&lt;br /&gt;
     !   ! &lt;br /&gt;
     !   +-- (2) In Abweichung von Satz (1) ist für eine Satzungsänderungen eine 2/3-Mehrheit aller Vereinsmitglieder notwendig.&lt;br /&gt;
     !&lt;br /&gt;
     +-- Aufgaben&lt;br /&gt;
         !&lt;br /&gt;
         +-- Ernennt den oder die Liquidatoren für die Auflösung des Vereins.&lt;br /&gt;
         &lt;br /&gt;
; §7&lt;br /&gt;
: Ich bin dagegen, dass das Vermögen &amp;quot;weg ist&amp;quot; im Fall des Wegfalls der Gemeinnützigkeit. Als Folge wäre der Vorstand handlungsunfähig. Daher sollten wir es eher so umformulieren, dass im Fall des Wegfalls der Gemeinnützigkeit der Vorstand eine ausserordentliche Mitgliederversammlung einzuberufen hat, welche über zwei Anträge entscheidet: (a) Verbleib des Vermögens (b) Auflösung des Vereins. So besteht zumindest noch die Chance, die Handlungsfähigkeit des Vereins auch nach Wegfall der Gemeinnützigkeit zu retten. --[[Benutzer:Markus-karg|Bruddler]] 21:08, 26. Okt. 2007 (CEST)&lt;br /&gt;
:: Die Anerkennung der Gemeinnützigkeit durch das Finanzamt ist sehr stark an diesen Punkt geknüpft. Das bisherige Vermögen darf bei wegfall der Gemeinnützigkeit nicht im Besitz bleiben! --[[Benutzer:Friedel|Friedel]] 17:07, 27. Okt. 2007 (CEST)&lt;br /&gt;
::: Hast Du dazu einen Link (Gerichtsurteil des Bundesfinanzgerichts oder einen Gesetzesauszug oder eine Verwaltungsvorschrift der Finanzbehörden) dazu? Vielleicht ist diese Regelung ja veraltet und wir würden das Geld dann unnötigerweise verschenken? --[[Benutzer:Markus-karg|Bruddler]] 19:18, 28. Okt. 2007 (CET)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
::: Bei §7 muss man aus meiner Sicht nicht viel diskutieren, das ist ein Paragraph, den einem das Finanzamt in die Feder diktiert.&lt;br /&gt;
::: Wenn die Gemeinnützigkeit weg ist, ist fast automatisch auch das Geld weg, es kann sogar sein, dass die Kasse negativ wird, da man Steuern nachzahlen muss. Für die Nachzahlung kann sich das Finanzamt aber auch an die Vorstandsmitglieder persönlich wenden. Das ganze wird alles viel einfacher, wenn man den Verein nicht gemeinnützig macht, wie beispielsweise bei [http://www.uugrn.org/verein.php UUGRN], der Unixgruppe im Gebiet den Rhein-Neckar-Wikis. --[[Benutzer:Wilhelm Bühler|Wilhelm Bühler]] 19:20, 28. Okt. 2007 (CET)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:::: (a) Die Gemeinnützigkeit ist AFAIK beschlossene Sache (u. a. deshalb, weil der eine oder andere von uns nur dann daran denkt Beiträge zu zahlen, wenn er sie absetzen kann) (b) Trotzdem möchte ich bitten, die entsprechende Verwaltungsvorschrift des Finanzamtes zu posten, denn auch Finanzämter sind an Weisungen gebunden und diese sind interpretierbar (sonst gäbe es keine Finanzgerichte). :-) --[[Benutzer:Markus-karg|Bruddler]] 19:44, 28. Okt. 2007 (CET)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:::: Es gibt eine sehr schöne Broschüre des [[Finanzamt]]es, vielleicht gibt es im [[Finanzamt Pforzheim]] noch ein gedrucktes Exemplar, aber ich habe den &lt;br /&gt;
:::: Downloadlink gefunden: http://www.finanzministerium.baden-wuerttemberg.de/de/Steuerratgeber/110282.html -&amp;gt; &amp;quot;Gemeinnützige Vereine&amp;quot;.&lt;br /&gt;
:::: Die Lektüre sei jedem empfohlen, der in den Vorstand will und jedem, der am Paragraf 7 drehen will. --[[Benutzer:Wilhelm Bühler|Wilhelm Bühler]] 21:14, 28. Okt. 2007 (CET)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Generelles ==&lt;br /&gt;
;Generelles&lt;br /&gt;
: Wie Ihr seht habe ich ein wenig an der Gewaltenteilung gebastelt. Mir ging das zu sehr in die Richtung &amp;quot;Die Mitgliederversammlung wählt einen König, und der macht dann was er will&amp;quot;. Ich stelle mir das eher so vor: Die Mitgliederversammlung ernennt Ausschüsse und den Vorstand. Die Ausschüsse beschliessen auf ihrem Arbeitsfeld (z. B. Technik, Recht, Inhaltliche Fragen des WIKI Content, etc.) was zu tun ist (= Legislative). Der Vorstand setzt diese Beschlüsse um (= Exekutive). Die Beisitzer kontrollieren den Vorstand hierbei (ähnlich eines Aufsichtsrates in Kapitalgesellschaften). Die Vereinsgerichtsbarkeit, ebenfalls von der Mitgliederversammlung ernannt, entscheidet bei Streitigkeiten zwischen Mitgliedern, Vorstand und Ausschuss. Alles andere geht mir zu sehr in die Richtung &amp;quot;Kanzlerwahlverein&amp;quot; ;-) was die Rolle der Mitgliederversammlung anbelangt. &amp;quot;Alle Macht dem Volke!&amp;quot; :-) --[[Benutzer:Markus-karg|Bruddler]] 21:15, 26. Okt. 2007 (CEST)&lt;br /&gt;
: Aus diesem Grunde schlage ich vor, als Organe folgendes aufzuführen und entsprechend zu dann entsprechend auszuformulieren: Vorstand (Exekutive) (mit den genauen Mitgliedern und deren Zuständigkeiten), Mitgliederversammlung und deren Ausschüsse (Legislative), Vereinsgericht (Judikative), Beisitzer (zur Kontrolle des Vorstandes, mit deren genauen Aufgaben und Berechtigungen)--[[Benutzer:Markus-karg|Bruddler]] 21:18, 26. Okt. 2007 (CEST)&lt;br /&gt;
: Ich habe oben mal einen kleinen Kasten eingefügt, als Vorschlag, wie man eine Satzung systematisch in Entitäten (Organe, Personen) und Prozesse (Aufgaben, Rechte, Pflichten, Abläufe) trenne kann. Dadurch wir die Formulierung von Systemen (ja, da kommt der Systemanalytiker in mir durch ;-) ) zum einen kürzer (da nicht redundant) und vor allem auch wasserdichter (da nicht redundant) gestalten. Daher schlage ich vor, dass wir die endgültige Fassung der Satzung vielleicht eher nach einem solchen Schema aufbauen (aber mit dem besprochenen Inhalt natürlich) anstatt &amp;quot;einfach&amp;quot; die Satzung eines anderes Vereines abzuwandeln. Gesetze und Verwaltungsvorschriften sind meist nach so einem Schema aufgebaut, da es die nachträgliche Änderbarkeit (Einfügen oder Streichen von Entitäten und Prozessen) sehr einfach erlaubt, ohne ganze Absätze neu formulieren zu müssen (Beispiel: Die einfache Mehrheit braucht nicht zig fach geschrieben zu werden, und wenn die Mitgliederversammlung später beschließt, von &amp;quot;einfach&amp;quot; auf &amp;quot;doppelt&amp;quot; zu ändern, muss nur ein Satz (nicht zig Absätze) geändert werden. :-)--[[Benutzer:Markus-karg|Bruddler]] 19:44, 28. Okt. 2007 (CET)&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>Wilhelm Bühler</name></author>
	</entry>
	<entry>
		<id>https://www.pfenz.de/mediawiki/index.php?title=Stadtwiki_Diskussion:Vereinsgr%C3%BCndung/Satzungsentwurf&amp;diff=30094</id>
		<title>Stadtwiki Diskussion:Vereinsgründung/Satzungsentwurf</title>
		<link rel="alternate" type="text/html" href="https://www.pfenz.de/mediawiki/index.php?title=Stadtwiki_Diskussion:Vereinsgr%C3%BCndung/Satzungsentwurf&amp;diff=30094"/>
		<updated>2007-10-28T20:31:15Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;Wilhelm Bühler: /* 2 */&lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;Hier soll ein Satzungsentwurf für die Gründerversammlung des kommenden Trägervereins erarbeitet werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
= Vereinssatzung =&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== § 1 Name und Sitz ==&lt;br /&gt;
{NAME} e.V. mit Sitz in {ORT}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== § 2 Vereinszweck ==&lt;br /&gt;
Zweck des Vereins ist es, die Erstellung, Sammlung und Verbreitung freier Inhalte in selbstloser Tätigkeit zu ermöglichen, um damit Chancengleichheit beim Zugang zu Wissen und Bildung zu fördern. Des weiteren sollen über die gemeinsame Dokumentation von Zeitgeschehen und Heimatgeschichte Brücken zwischen Generationen geschaffen sowie Neubürgern und Migranten die Integration erleichtert werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Freie Inhalte im Sinne des Vereins sind alle Werke, die von ihren Urhebern unter eine Lizenz gestellt werden, die es jedem gestattet, diese Werke kostenlos zu verbreiten und zu bearbeiten. Dazu soll auch das Bewusstsein für die damit zusammenhängenden gesellschaftlichen, rechtlichen und philosophischen Fragen geschärft werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Dieser Zweck soll insbesonders durch folgende Aktivitäten verfolgt werden:&lt;br /&gt;
* Nachhaltiger Betrieb und Förderung von Internetsystemen zur Erstellung, Sammlung und Verbreitung freier Inhalte.&lt;br /&gt;
* Kontaktpflege und Zusammenarbeit mit anderen Kultur- und Bildungs­einrichtungen.&lt;br /&gt;
* Vertretung des Gedankens freier regionaler Inhalte in der Öffentlichkeit.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== § 3 Gemeinnützigkeit ==&lt;br /&gt;
Der Verein verfolgt und unterstützt durch selbstlose Tätigkeit und Förderung ausschließlich und unmittelbar gemeinnütziger Zwecke. Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== § 4 Unabhängigkeit ==&lt;br /&gt;
Der Verein ist weder organisatorisch, konfessionell noch politisch gebunden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== § 5 Organe ==&lt;br /&gt;
=== 5.1    Mitgliederversammlung ===&lt;br /&gt;
Die Mitgliederversammlung ist vom Vorstand mindestens einmal im Kalenderjahr einzuberufen. Alle Mitglieder müssen rechtzeitig mit bekanntgabe der Tagesordnung eingeladen werden. Die Mitgliederversammlung entlastet und wählt den Vorstand sowie die Prüfer.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Vorstand hat eine außerordentliche Mitgliederversammlung unverzüglich und unter genauer Angabe von Gründen einzuberufen, wenn es das Interesse des Vereins erfordert oder wenn es von mindestens 25% der Mitglieder schriftlich unter Angabe des Zwecks und der Gründe verlangt wird.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Nur die Mitgliederversammlung darf Satzungsänderungen vornehmen. Diese müssen mit einer 2/3 Mehrheit beschlossen werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== 5.2 Vorstand ===&lt;br /&gt;
Amtszeit (1, 2, 3, 4, 5 Jahre?)&lt;br /&gt;
Alle Vorstands­mitglieder sind ehrenamtlich tätig.&lt;br /&gt;
Die Haftung des Vorstands beschränkt sich auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. &lt;br /&gt;
Vertretungsberechtigt (gemeinsam? jeder einzeln? 2/3?):&lt;br /&gt;
Vorsitzender&lt;br /&gt;
Kassenwart&lt;br /&gt;
Schriftführer&lt;br /&gt;
sowie:&lt;br /&gt;
Bis zu 4 Beisitzer&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Sie müssen ordentliche Mitglieder des Vereins sein.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==== 5.2.1 Aufgaben und Befugnisse des Vorstands ====&lt;br /&gt;
; Aufgaben:&lt;br /&gt;
: Den geregelten Betrieb der Vereinsorganisation sicherstellen.&lt;br /&gt;
: Vertretung des Vereins im Sinne des Vereinszwecks.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
; Befugnisse:&lt;br /&gt;
: Vertretung des Vereins im Sinne des Vereinszwecks.&lt;br /&gt;
:  Bildung bzw. Einberufung von Projektgruppen oder Ausschüssen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==== 5.3 Prüfer ====&lt;br /&gt;
Zwei Personen, zu wählen von der Mitgliederversammlung. Aufgaben sind Prüfung der Kasse und Tätigkeit des Vorstands im Sinne des Vereinszwecks. Berichten an die auf ihre Wahl folgende Mitgliederversammlung. Der Zeitpunkt der Prüfungen steht den Prüfern frei, die letzte Prüfung vor der Mitgliederversammlung darf jedoch nicht länger als eine Kalenderwoche zurückliegen. Die Prüfer dürfen weder dem Vorstand noch einem vom Vorstand berufenen Gremium angehören und nicht Angestellte des Vereins sein.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== § 6 Mitgliedschaft ==&lt;br /&gt;
Mitglieder können alle natürlichen und juristischen Personen werden, die mit den Zielen und Grundsätzen des Vereins übereinstimmen. Über Aufnahme und Ausschluss entscheidet der amtierende Vorstand oder die Mitgliederversammlung.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Natürliche Personen besitzen Stimmrecht auf der Mitgliederversammlung. Juristische Personen besitzen kein Stimmrecht auf der Mitgliederversammlung.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Höhe der Mitgliedsbeiträge wird von der Mitgliederversammlung in einer Beitragsordnung festgelegt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Alle Mitglieder sind verpflichtet, den Verein und den Vereinszweck - auch in der Öffentlichkeit - in ordnungsgemäßer Weise zu unterstützen sowie die laut gültiger Beitragsordnung zu leistende Zuwendung pünktlich zu zahlen. Sie sind außerdem dazu verpflichtet, dem Verein Änderungen ihrer Postadresse und ggf. E-Mail-Adresse umgehend mitzuteilen. Für Folgen, die sich daraus ergeben, dass das Mitglied dieser Pflicht nicht nachkommt, haftet das Mitglied und stellt den Verein von jeglicher Haftung frei.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Mitgliedschaft kann vom Mitglied jederzeit durch schriftliche Willenserklärung beendet werden. Der Vorstand oder die Mitgliederversammlung kann ein Mitglied ausschließen; ein solcher Ausschluß muß schriftlich begründet, dem Mitglied zugestellt und archiviert werden. Die Mitgliedschaft endet automatisch durch Tod. Beiträge für das laufende Jahr werden nicht rückerstattet.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Mitgliederversammlung kann natürliche und juristische Personen zu Ehrenmitgliedern ernennen, die Zeitlebens von der Zahlung des Mitgliedsbeitrags befreit sind.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== § 7 Auflösung / Wegfall des steuerbegünstigten Zwecks ==&lt;br /&gt;
Bei Auflösung oder Aufhebung des Vereins oder bei Wegfall seiner bisherigen gemeinnützigen Zwecke fällt das Vereinsvermögen an einen als steuerbegünstigt gemeinnützig anerkannten Verein oder eine Körperschaft des öffentlichen Rechts zur Verwendung für die Förderung der Bildung im Sinne der Satzung. Den Empfänger bestimmt die Mitgliederversammlung zugleich mit dem Beschluss zur Auflösung des Vereins.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Als Liquidatoren werden die im Amt befindlichen vertretungsberechtigten Vorstandsmitglieder bestimmt, soweit die letzte Mitgliederversammlung nichts anderes beschließt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
= Diskussion zur Vereinssatzung =&lt;br /&gt;
== 1 ==&lt;br /&gt;
;1 Ort&lt;br /&gt;
: Vorschlag: Pforzheim. --[[Benutzer:Markus-karg|Bruddler]] 21:19, 26. Okt. 2007 (CEST)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== 2 ==&lt;br /&gt;
;2 Vereinszweck&lt;br /&gt;
: Ich finde das zu breit formuliert. Ich finde, der Verein sollte NUR das Wiki betreiben und nicht gleich auf ein breiteres Feld abzielen. Das Pfenz ist, was uns zusammen hält. Andere Aktivitäten sind ausserhalb meines Interesses, und daher auch nicht eines meiner persönlichen Ziele bei der Vereinsgründung. Da die Mitgliedsbeiträge für das satzungsmässige Ziel eingesetzt werden, würde ich somit -- ohne es zu wollen -- potentiell andere Ziele als das Wiki fördern. Die Formulierung steht somit einem Beitritt meiner Person potentiell entgegen. --[[Benutzer:Markus-karg|Bruddler]] 20:38, 26. Okt. 2007 (CEST)--&lt;br /&gt;
:: Für mich ist das freie Wissen wichtig mit dem Stadtwiki als ein gutes Vehikel dafür. Daher möchte ich den Verein nicht ausschließlich darauf fixieren. --[[Benutzer:Friedel|Friedel]] 17:07, 27. Okt. 2007 (CEST)&lt;br /&gt;
:::freies Wissen ist zwar wichtig (dafür gibts ja wikipedia), aber mir gehts auch um pfenz direkt.--[[Benutzer:Seggel|Seggel]] 18:05, 28. Okt. 2007 (CET)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:::: Für Freies Wissen gibt es Stadtwikis. Und neben dem Wiki will man auch Schulungen und Vorträge anbieten können und andere Dinge, die ein gemeinnütziger Bildungsverein so macht, wenn man denn überhaupt einen gemeinnützigen Verein möchte. Es geht ja auch ein „normaler“ eingetragener Verein, das macht weniger Arbeit, siehe auch meine Anmerkung bei Paragraf 7. --[[Benutzer:Wilhelm Bühler|Wilhelm Bühler]] 19:27, 28. Okt. 2007 (CET)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
::::: Seggel und ich wollen lediglich herausstellen, dass wir KEINEN Verein gründen wollen mit den Zielen, die Wilhelm oben anführt, sondern NUR zum Zwecke, das PFENZ-WIKI zu betreiben. Alles anderen Zwecke darf gerne ein anderer Verein auf sich laden und finanzieren (und, wenn es passt, dazu das PFENZ-WIKI benutzen).--[[Benutzer:Markus-karg|Bruddler]] 19:35, 28. Okt. 2007 (CET)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:::::: Schulungen sind etwas, was neue Mitglieder für den Verein, Einnahmen in die Vereinkasse, neue Autoren für das Wiki und mehr Wachstum bringen, zudem ist etwas, was deutlich macht, dass der Verein ein Bildungsverein. Warum möchtest ihr beiden das nicht? &lt;br /&gt;
:::::: Vorträge sind auch etwas, was sich gut im Rechenschaftsbericht gegenüber dem Finanzamt macht. Ob man es in die Satzung reinschreibt oder nicht, der Vorstand wird es so oder so machen &#039;&#039;&#039;müssen&#039;&#039;&#039;. Einen Vortrag halten kostet Zeit des Mitgliedes und nicht Geld des Vereins. Man kann allerdings aufpassen, dass der Vorstand nicht auf Vereinskosten nach [http://www.wikimania.org/ Alexandria] fliegt, um vorzutragen, aber das kann man bei der Haushaltsdebatte einschränken. &lt;br /&gt;
:::::: Auch bei den Zielen ist ganz wichtig, zu sehen, was ist als gemeinnützig anerkannt und was nicht. Hier hilft am Ende nur das Gespräch mit dem Finanzamt. --[[Benutzer:Wilhelm Bühler|Wilhelm Bühler]] 21:31, 28. Okt. 2007 (CET)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== 5 ==&lt;br /&gt;
;5.1 ...Alle Mitglieder müssen rechtzeitig mit bekanntgabe der Tagesordnung eingeladen werden.&lt;br /&gt;
: Einladung per E-mail, reicht das? Muß die Form festgelegt werden?--[[Benutzer:Seggel|Seggel]] 20:25, 26. Okt. 2007 (CEST)&lt;br /&gt;
:: Um späteren Streit zu vermeiden sollte die Form unbedingt aufgenommen werden, damit es hinterher nicht heisst: &amp;quot;Mir hat ja keiner was gesagt.&amp;quot; --[[Benutzer:Markus-karg|Bruddler]] 20:38, 26. Okt. 2007 (CEST)&lt;br /&gt;
::: Alle Formulierungen die so wenig Problempotential wie möglich haben sind hier willkommen :) Bitte bringt euch mit Formulierungsvorschlägen ein. --[[Benutzer:Friedel|Friedel]] 17:07, 27. Okt. 2007 (CEST)&lt;br /&gt;
:::: Vorschlag: &amp;quot;...Der Vereinsvorstand hat alle Mitglieder per eMail bis spätestens vier Wochen vor der Mitgliederversammlung einzuladen, unter Nennung der Tagesordnung...&amp;quot; --[[Benutzer:Markus-karg|Bruddler]] 18:20, 28. Okt. 2007 (CET)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
;5.1 ...rechtzeitig...&lt;br /&gt;
: Was ist &amp;quot;rechtzeitig&amp;quot;? Um späteren Streit zu vermeiden, schlage ich vor, wörtlich &amp;quot;vier Wochen im Voraus&amp;quot; in die Satzung zu schreiben. Sonst sagt irgendwann einer: &amp;quot;Ihr habt es absichtlich erst eine Woche vorher gesagt, weil Ihr wusstet, dass ich da nicht kann!&amp;quot;. --[[Benutzer:Markus-karg|Bruddler]] 20:38, 26. Okt. 2007 (CEST)&lt;br /&gt;
:: ...unverzüglich... im nächsten Absatz könnte auch präzisiert werden ... --[[Benutzer:Mueck|Mueck]] 00:10, 27. Okt. 2007 (CEST)&lt;br /&gt;
::: Ist jemand gegen die Formulierung &amp;quot;vier Wochen im Voraus&amp;quot; für beide Fälle? --[[Benutzer:Friedel|Friedel]] 17:07, 27. Okt. 2007 (CEST)&lt;br /&gt;
::::vier wochen per e-mail--[[Benutzer:Seggel|Seggel]] 18:05, 28. Okt. 2007 (CET)&lt;br /&gt;
;5.2 &amp;quot;Die Haftung des Vorstands beschränkt sich auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.&amp;quot;&lt;br /&gt;
: Es ist zu trennen in Haftung gegenüber Dritten (diese ist durch Bundesgesetze geregelt und somit AFAIK nicht durch eine Satzung einschränkbar) und Haftung gegenüber dem Verein als eigenständiger Rechtsperson (was wohl gemeint ist und somit auch formuliert werden müsste).--[[Benutzer:Markus-karg|Bruddler]] 20:41, 26. Okt. 2007 (CEST)&lt;br /&gt;
:: Vorschlag: &amp;quot;Die Haftung des Vorstands gegenüber dem Verein beschränkt sich auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.&amp;quot;  --[[Benutzer:Friedel|Friedel]] 17:07, 27. Okt. 2007 (CEST)&lt;br /&gt;
::: AFAIK ist exakt jenes bereits durch die gesetzlichen Regelungen vorgesehen und bedarf daher keiner expliziten Nennung.--[[Benutzer:Markus-karg|Bruddler]] 18:22, 28. Okt. 2007 (CET)&lt;br /&gt;
:::: Gesetzlich ist – wenn ich das als Laie richtig verstanden habe – geregelt, dass man die Haftung nur auf diese zwei Fälle beschränken kann, mehr haften lassen geht natürlich schon, streiche das &amp;quot;grob&amp;quot; und du findest kaum noch Freiwillige für den Vorstand. Aber ich bin kein Jurist. --[[Benutzer:Wilhelm Bühler|Wilhelm Bühler]] 21:20, 28. Okt. 2007 (CET) &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:Wir sollten noch aufnehmen das nur Vereinsmitglieder Vorstandsmitglieder werden dürfen. Ich denke wenn das nicht drin steht kann jede natürliche Person reingewählt werden unabhängig ob sie zum Verein gehört oder nicht. --[[Benutzer:Celia|Celia]] 21:13, 28. Okt. 2007 (CET)&lt;br /&gt;
:: ja! Das habe ich mal direkt oben reingeschrieben. --[[Benutzer:Wilhelm Bühler|Wilhelm Bühler]] 21:18, 28. Okt. 2007 (CET) &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
;5.2 &amp;quot;Amtszeit&amp;quot;:&lt;br /&gt;
: Bin für 1 Jahr. Wir wählen ja nur einen Vereinsvorstand und nicht die Bundesregierung. ;-) --[[Benutzer:Markus-karg|Bruddler]] 20:42, 26. Okt. 2007 (CEST)&lt;br /&gt;
:: Die Frage hierzu ist: Potentielle Dynamik vs. potentielle Kontinuität im Vorstand (egal wie lang die Zeiten sind hängt das was effektiv geschieht am persönlichen Einsatz und Gebaren der Akteure). Ich bin in der Frage relativ leidenschaftslos, bei langen Amtszeiten spart man sich ein wenig Wahlaufwand.   --[[Benutzer:Friedel|Friedel]] 17:07, 27. Okt. 2007 (CEST)&lt;br /&gt;
:::ich find ein jahr genug, der wahlaufwand ist gering--[[Benutzer:Seggel|Seggel]] 18:05, 28. Okt. 2007 (CET)&lt;br /&gt;
::::Ich finde ein Jahr zu kurz; zwei Jahre halte ich für optimal. Es ist schlecht wenn ein Vorstand der sich erst findet nach einem Jahr schon wieder umbesetzt wird. Ich wäre eher dafür das nach einem Jahr das Vertrauen der Mitglieder erneuert wird und nicht vollständig neu gewählt wird. Wenn ein Vorstandsmitglied nicht mehr die Mehrheit der Mitglieder hinter sich hat wird dieses Amt dann bei der Sitzung neu gewählt. --[[Benutzer:Celia|Celia]] 20:23, 28. Okt. 2007 (CET)&lt;br /&gt;
;5.2 &amp;quot;Vereinsvorstand&amp;quot;:&lt;br /&gt;
: Bin für Entscheidungen nach dem Motto &amp;quot;2 von 3&amp;quot;, das ist demokratisch. :-) --[[Benutzer:Markus-karg|Bruddler]] 20:44, 26. Okt. 2007 (CEST)&lt;br /&gt;
:: 2 von 3 der Vorstandsvorsitzenden haben gemeinsam Vertretungsrecht halte ich auch für Sinnvoll. Dann kann keiner allein wurschteln aber es lässt zu, dass jemand ausfällt. --[[Benutzer:Friedel|Friedel]] 17:07, 27. Okt. 2007 (CEST)&lt;br /&gt;
:::für 2 von 3--[[Benutzer:Seggel|Seggel]] 18:05, 28. Okt. 2007 (CET)&lt;br /&gt;
;5.2 Vorstände müssen zurücktreten können&lt;br /&gt;
: Es ist nicht geregelt, dass ein Vorstand zurücktreten kann, bzw. was in diesem Falle passiert. --[[Benutzer:Markus-karg|Bruddler]] 21:00, 26. Okt. 2007 (CEST)&lt;br /&gt;
:: ... und die Abwahl ist auch nicht geregelt?! --[[Benutzer:Mueck|Mueck]] 00:05, 27. Okt. 2007 (CEST)&lt;br /&gt;
::: Jedem Vereinsvorstand steht frei zurückzutreten. Frage ist ob man daran dann zwangsläufig eine Mitgliederversammlung knüpfen muss. Bei der Stadtwiki-Gesellschaft wurde es bisher so gehandhabt, dass ein vertretungsberechtigter Vorstand bei Rücktritt durch Wahl innerhalb des Vorstands von einem Beisitzer ersetzt wurden. Zurückgetretene Beisitzer wurden nicht ersetzt. Das finde ich eine angenehm unbürokratische Lösung. --[[Benutzer:Friedel|Friedel]] 17:07, 27. Okt. 2007 (CEST)&lt;br /&gt;
:::: Ich halte dieses Vorgehen eher für Vetternwirtschaft. Es kann nicht sein, dass die Mitgliederversammlung Personen A, B und C wählt, nach Rücktritt von A und B aber nicht mehr D wählen kann (was vielleicht die Mehrheit will), sondern B und C dann einfach E festlegen (was vielleicht die Mehrheit nicht will). Tritt der Bundeskanzler zurück, kann er ja auch nicht einfach einen neuen ernennen (das macht letztendlich der Bundespräsident und nicht der Altkanzler, nicht wahr). Von daher bin ich im Sinne der demokratischen Verhältnisse dafür, dass (a) die Satzung beide Fälle (Abwahl, Rücktritt) genau regelt und (b) es zwingend zu einer Neuwahl (bei Rücktritt: Ausserordentliche Mitgliederversammlung) kommt. Da wir bei Rücktritt weiterhin zwei Vorstandsmitglieder haben, ist die Handlungsfähigkeit gewährleistet. --[[Benutzer:Markus-karg|Bruddler]] 18:28, 28. Okt. 2007 (CET)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
;5.2.1 &amp;quot;Beisitzer&amp;quot;:&lt;br /&gt;
: Befugnisse? Verpflichtungen? --[[Benutzer:Markus-karg|Bruddler]] 20:44, 26. Okt. 2007 (CEST)&lt;br /&gt;
:: Stimmrecht bei Vorstandsbeschlüssen. Wobei beim System den Vorstand als rein ausführendes Organ zu definieren hier Verwaltungsaufgaben vergeben werden sollten, da die Abstimmerei/Entscheiderei dann flach fällt. --[[Benutzer:Friedel|Friedel]] 17:07, 27. Okt. 2007 (CEST)&lt;br /&gt;
::: (1) Wenn sie ein Stimmrecht haben, muss es in der Satzung vorgesehen sein, andernfalls kann sich der Vorstand problemlos (und rechtens) über deren Stimme hinwegsetzen. (2) Ich sehe die Beisitzer im &amp;quot;System Vorstand als rein ausführendes Organ&amp;quot; wie Aufsichtsräte: Sie kontrollieren die Arbeit des Vorstands als Vertreter der Mitglieder (die ja nicht alle laufend über alles informiert werden können oder wollen). Daher sollten sie kein Stimmrecht haben (das würde die Arbeit des Vorstands unnötig erschweren), jedoch (A) das Recht haben, ein Veto einzulegen (also ganz undemokratisch den Vorstand direkt zu bremsen) wenn sie feststellen, dass der Vorstand entgegen den Interessen der Mitglieder / den Beschlüssen der Ausschüsse handelt (B) die Pflicht haben, in solchen Fällen eine ausserordentliche Mitgliederversammlung einzuberufen (ohne spezielle Hürden wie eine gewisse Anzahl an Unterschriften), um zur Not den Vorstand abwählen zu lassen (C) die Pflicht haben, jedem Mitglied auf Anfrage Auskunft über die Arbeit des Vorstandes zu erteilen (um jedem Mitglied die Möglichkeit zu geben, Vorstand und Beisitzer zu kontrollieren und zur Not deren Abwahl durch Einberufung einer ausserordentlichen Mitgliederversammlung (diesmal MIT der Hürde einer bestimmten Anzahl an Stimmen) zu veranlassen. --[[Benutzer:Markus-karg|Bruddler]] 18:37, 28. Okt. 2007 (CET)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:::: Natürlich haben Beisitzer Stimmrecht im Vorstand intern. Alles andere ist ein anderens Organ, das man Beirat, Kuratorium, Aufsichtsrat nennen kann. --[[Benutzer:Wilhelm Bühler|Wilhelm Bühler]] 19:23, 28. Okt. 2007 (CET) &lt;br /&gt;
::::: Dann lasst es uns doch einfach &amp;quot;Aufsichtsrat&amp;quot; nenne und streichen die Beisitzer aus der Vorstands-Formulierung?--[[Benutzer:Markus-karg|Bruddler]] 19:37, 28. Okt. 2007 (CET)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
; &amp;quot;Bildung bzw. Einberufung von Projektgruppen oder Ausschüssen.&amp;quot;&lt;br /&gt;
: Bin hier für mehr Basisdemokratie: Wenn es eine Projektgruppe oder einen Ausschuss geben soll, halte ich es für die Aufgabe des Vorstandes, deren Aufbau zu organisieren. Ob es eine solche Gruppe gibt, und wer daran beteiligt ist, sollte jedoch von den Mitgliedern selbst durch einfache Mehrheit bestimmt werden. Wir sollten evtl. mehr darauf achten, dass der Vorstand lediglich ausführende Gewalt ist (= er muss umsetzen, was die Mitglieder möchten) und nicht etwa dazu da ist, eigene Ideen umzusetzen (das ist Aufgabe der Legislative, also der Mitgliederversammlung). Apropos Gewaltenteilung, wo ist unsere Judikative? Stichwort: Streit - Wer schlichtet bei Streit zwischen Mitgliedern und Vorständen?&lt;br /&gt;
:: Wenn der Vorstand keinen oder sehr wenig eigenen Handlungsspielraum hat führt das dazu, dass die Mitgliederversammlung einen Jahresplan beschliessen muss. --[[Benutzer:Friedel|Friedel]] 17:07, 27. Okt. 2007 (CEST)&lt;br /&gt;
::: Entweder dieses, oder es die Mitgliederversammlung verpflichtet den Vorstand zur Bildung eines Ausschusses, an welchem jedes Mitglied teilhaben kann. Der Ausschuss selbst trifft sich regelmässig und gibt vor, was der Vorstand zu tun hat. Beispielsweise könnte der Software-Ausschuss sich monatlich treffen, um am Thema &amp;quot;Semantic Wiki&amp;quot; zu arbeiten und, wenn er die Zeit für reif hält, beschliessen, dass der Vorstand diese Erweiterung in den nächsten vier Wochen in Betrieb zu setzen hat. Beim nächsten Treffen dann, wird geprüft, ob dies getan wurde, und welche Erfahrungen es damit gibt etc. Der Vorstand führt die Arbeiten aus, indem er Finanzmittel einsetzt, juristische Fragen (Lizenzbedingungen etc.) klärt, Personen zur Durchführung der Arbeiten am Server berechtigt etc.--[[Benutzer:Markus-karg|Bruddler]] 18:49, 28. Okt. 2007 (CET)&lt;br /&gt;
:: Judikative: Das wären in meinen Augen die Prüfer, deren Aufgaben weiter gefasst sind als vor der MV die Buchhaltung durchzusehen. --[[Benutzer:Friedel|Friedel]] 17:07, 27. Okt. 2007 (CEST)&lt;br /&gt;
::: Nicht ganz. Die Prüfer prüfen ja nur ihren speziellen Bereich. Sie stellen nur fest, ob die Buchführung ordentlich gemacht wurde oder nicht. Die Judikative hingegen hat andere Pflichten: Sie entscheidet, was passiert, wenn es Streit gibt, z. B. wenn der Software-Ausschuss sagt: &amp;quot;Semantic Wiki installieren!&amp;quot; jedoch der Vorstand sich weigert. Um den Vorstand nicht abwählen zu müssen, und nicht extra eine ausserordentliche Mitgliederversammlung durchführen zu müssen, kann die Judikative (sofern die Satzung deren Rechte und Pflichten exakt definiert) aufgrund der Satzung entscheiden, was in dem Fall für den Verein das besteht ist -- den Vorstand zu zwingen (zur Not durch Abwahl per ausserordentlicher Mitgliederversammlung) oder ihn gewähren zu lassen (z. B. weil das beauftragte Softwarepaket lizenzrechtlich inkompatibel ist und den Verein in einen Rechtsstreit verwickeln würde -- was der Vorstand ja nach bestem Wissen und Gewissen zu verhindern hat). Die Judikative muss dazu bestimmte Strafen aussprechen können (bis hin zum Ausschluss oder im schlimmsten Fall der Klage vor einem staatlichen Gericht, z. B. wenn der Vorstand wissentlich dem Verein schaden zugefügt oder diesen wider besseren Wissens nicht abgewendet hat), und alle Mitglieder (d. h. auch Vorstände) müssen sich der Gerichtsbarkeit unterstellen. --[[Benutzer:Markus-karg|Bruddler]] 18:49, 28. Okt. 2007 (CET)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:::: Der Vereinsvorstand muss Software installieren? --[[Benutzer:Wilhelm Bühler|Wilhelm Bühler]] 19:23, 28. Okt. 2007 (CET)&lt;br /&gt;
::::: Nur der Vorstand ist zur Vertretung im Aussenverhältnis berechtigt und hat daher die Oberhoheit über die Software, da sie mit der Aussenwelt in Kontakt tritt und evtl. Rechte anderer Verletzen kann, z. B. wenn wir ein Modul installieren, das nicht mit der Lizenz von Mediawiki kompatibel ist. Da der Vorstand in diesem Fall potentiell in die Gefahr einer strafrechtlichen Verfolgung gerät, darf keiner Software installieren, ohne dass der Vorstand es angewiesen hat. Das bedeutet, technisch macht das sicherlich irgend ein Administrator, aber die Erlaubnis und Anweisung muss vom Vorstand kommen. Letztendlich muss er auch die Mittel in die Hand nehmen, wenn z. B. Geld für Lizenzen, Rechtsstreite oder Hardware benötigt wird. Es geht nicht, dass andere am Vorstand vorbei irgend etwas tun, was (a) den Verein Geld kostet, (b) dem Verein Schwierigkeiten machen kann. Darum geht es ja genau beim Thema &amp;quot;Vorstandshaftung&amp;quot;. Aber: &amp;quot;Vorstand&amp;quot; ist ein Organ des Vereins, nicht etwa eine lebende Person. Die durchführende Person muss kein Vorstandsmitglied sein (sie handelt auf direkte Anweisung und ist daher nicht haftungsrechtlich zu belangen). --[[Benutzer:Markus-karg|Bruddler]] 19:33, 28. Okt. 2007 (CET)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== 5.3. ===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
; &#039;&#039;Der Zeitpunkt der Prüfungen steht den Prüfern frei, die letzte Prüfung vor der Mitgliederversammlung darf jedoch nicht länger als eine Kalenderwoche zurückliegen&#039;&#039;&lt;br /&gt;
: Ist das durchführbar? Die Kassenprüfer prüfen, sobald der Schatzmeister den Jahresbericht fertig hat und sollten spätestens n Wochen vorher fertig sein. Den Termin machen die drei untereinander aus, das sind schließlich alles ehrenamtlich tätige. N Wochen vorher damit noch Zeit bleibt, Ungereimtheiten zu klären. --[[Benutzer:Wilhelm Bühler|Wilhelm Bühler]] 19:32, 28. Okt. 2007 (CET)&lt;br /&gt;
:: Vorschlag: Den Passus des Zeitpunkts streichen. Letztendlich müssen sie ihre Aufgabe gewissenhaft durchführen. Der Zeitpunkt sei ihnen freigestellt. Oder gibt es rechtliche Vorschriften?--[[Benutzer:Markus-karg|Bruddler]] 19:39, 28. Okt. 2007 (CET)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
::: Keine Vorschriften, die mir bekannt wären. Es ist nur mein Rat als Schatzmeister, das nicht auf den letzten Drücker zu machen. --[[Benutzer:Wilhelm Bühler|Wilhelm Bühler]] 20:56, 28. Okt. 2007 (CET)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== 6 ==&lt;br /&gt;
; 6 &amp;quot;Über Aufnahme und Ausschluss entscheidet der amtierende Vorstand oder die Mitgliederversammlung.&amp;quot;&lt;br /&gt;
: Die Aufnahme bzw. der Ausschluss von Mitgliedern sollte keinerlei Entscheidung unterliegen. Da es keine Kriterien gibt, wer aufgenommen wird, muss pauschal jeder aufgenommen werden. Ergo ist die Aufnahme entscheidungsfrei und vom Vorstand als reiner Verwaltungsakt zu erledigen. Ein Auschluss muss von der Mitgliederversammlung (und nur von ihr) mehrheitlich beschlossen werden. Die Gründe dafür müssen in der Satzung genannt sein. Sonst gibt&#039;s nur irgendwann Streit... --[[Benutzer:Markus-karg|Bruddler]] 20:52, 26. Okt. 2007 (CEST)&lt;br /&gt;
:: Eine Filterung (wie auch immer realisiert) soll verhindern, dass der Verein im Handstreich von einer aussenstehenden Gruppe übernommen wird. --[[Benutzer:Friedel|Friedel]] 17:07, 27. Okt. 2007 (CEST)&lt;br /&gt;
:::Friedels einwand scheint gerechtfertigt--[[Benutzer:Seggel|Seggel]] 18:05, 28. Okt. 2007 (CET)&lt;br /&gt;
:::: Selbst eine AG kann sich nicht gegen feindliche Übernahmen wehren, warum also sollte ein solcher Passus vor einem staatlichen Gericht anerkannt werden? Will eine &amp;quot;feindliche Macht&amp;quot; den Verein übernehmen, steht ihr der Klageweg offen, und schwupps müssen wir die aufnehmen. Satzung hin oder her. Eine Vereinssatzung hat keine Vorrangstellung gegenüber Gesetzen, und ich erinnere hier nur an das Anti-Diskriminierungsgesetz und den Gleichheitsgrundsatz im Grundgesetz. So ein Passus ist schnell gekippt. Wirkungsvoller halte ich es daher, dass wir beispielsweise die Menge der Aufnahmen pro Jahr begrenzen (das ist bezüglich des Verwaltungsaufwandes der dadurch entsteht juristisch vertretbar) und im Zweifelsfall eine ausserordentliche Mitgliederversammlung durchführen mit dem Antrag, ein &amp;quot;seltsames&amp;quot; Mitglied auszuschliessen. Auch dagegen kann das Mitglied klagen, jedoch wird es für &amp;quot;Horden feindlicher Anmeldungen&amp;quot; sehr schwer, &amp;quot;im Handstreich&amp;quot; zu übernehmen. --[[Benutzer:Markus-karg|Bruddler]] 18:58, 28. Okt. 2007 (CET)&lt;br /&gt;
; 6 &amp;quot;Juristische Personen besitzen kein Stimmrecht auf der Mitgliederversammlung.&amp;quot;&lt;br /&gt;
: Warum nicht? --[[Benutzer:Markus-karg|Bruddler]] 20:53, 26. Okt. 2007 (CEST)&lt;br /&gt;
:: Von meiner Warte her nur wegen dem hohen Aufwand die Vertretungsberechtigung der für die juristische wählenden natürlichen Person zu prüfen. --[[Benutzer:Friedel|Friedel]] 17:07, 27. Okt. 2007 (CEST)&lt;br /&gt;
:::friedel hat recht--[[Benutzer:Seggel|Seggel]] 18:05, 28. Okt. 2007 (CET)&lt;br /&gt;
:::: Ich interpretiere das mal als &amp;quot;Ich stimme Friedel zu&amp;quot; ;-) Im Ernst ist es aber doch so: Juristische Personen sind im Handelsregister (oder Vereinsregister) eingetragen. Dieses ist kostenlos im Internet einsehbar (dauert 5 Minuten). Der Aufwand ist also faktisch nicht vorhanden. Zudem kann man es &amp;quot;zur Not&amp;quot; ja so machen, dass man den Nachweis dem Bewerber aufbürdet, z. B. indem er einen Handelsregisterauszug mitbringt. Daher halte ich die Einschränkung für unnötig. Je mehr Mitglieder, desto besser. :-) Firmen, die gerne Mitglied sein wollen, drücken doch gerade ihr Commitment zu Corporate Citizenship und offenem Wissen aus. Wenn wir das verhindern, werden sie andere Portale unterstützen (was uns potentiell Mitglieder und Stärke raubt). --[[Benutzer:Markus-karg|Bruddler]] 19:04, 28. Okt. 2007 (CET)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
; 6 &amp;quot;Alle Mitglieder sind verpflichtet, den Verein und den Vereinszweck - auch in der Öffentlichkeit - in ordnungsgemäßer Weise zu unterstützen&amp;quot;&lt;br /&gt;
: Ich wehre mich gegen jeglichen Zwang abgesehen von der Beitragszahlung und werde eine Satzung mit diesem Passus nicht unterschreiben.--[[Benutzer:Markus-karg|Bruddler]] 20:55, 26. Okt. 2007 (CEST)&lt;br /&gt;
:: Diese Formulierung soll wahrscheinlich verhindern, dass jemand für den Verein schädliche Internas nach außen trägt. Hänge nicht an der formulierung, hab aber auch kein Problem damit. --[[Benutzer:Friedel|Friedel]] 17:07, 27. Okt. 2007 (CEST)&lt;br /&gt;
:::an sich denk ich alle internas dürfen auch nach aussen dringen. bin für so wenig verpflichtung in der satzung--[[Benutzer:Seggel|Seggel]] 18:05, 28. Okt. 2007 (CET)&lt;br /&gt;
:::: Ich sehe es wie Seggel. Offenheit nach allen Seiten. Der Verein hat nichts zu verbergen. Wenn ein Mitglied dem Verein nachweislich Schaden zufügt, steht des jedermann Frei, die Vereinsjudikative anzurufen, oder einen Antrag auf Ausschluss zu stellen, bzw. der Vorstand hat im berechtigten Fall die Pflicht eine Schadensersatzklage anzustreben.--[[Benutzer:Markus-karg|Bruddler]] 19:06, 28. Okt. 2007 (CET)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Ehrenmitglieder ===&lt;br /&gt;
; 6 &amp;quot;Die Mitgliederversammlung kann natürliche und juristische Personen zu Ehrenmitgliedern ernennen,&amp;quot;&lt;br /&gt;
: &amp;quot;...wofür eine einfache Mehrheit der Anwesenden Vereinsmitglieder ausreicht.&amp;quot; -- Dieser Passus fehlt übrigens generell bzgl. allen Entscheidungen der Mittgliederversammlung (P. S.: Gesetze macht der Bundestag und nicht die Regierung --&amp;gt; ergo beschließt die Mittgliederversammlung bzw. ein von der Mitgliederversammlung ermächtigter Ausschuss, und nicht der Vorstand. Der Vorstand ist nur die ausführende Gewalt, welche die Beschlüsse mit einem in der Satzung noch vorzugebenden Zeitrahmen umzusetzen hat). Ich bin deswegen dafür, den Abschnitt über Aufgaben und Befugnisse entsprechend so zu ändern: Augaben = Umsetzung der von der Mitgliederversammlung oder einem von dieser ermächtigten Ausschuss getroffenen Beschlüsse innerhalb 4 Wochen ab Beschlussfassung, Befugnisse: Alleinvertretung im Aussenverhältnis. --[[Benutzer:Markus-karg|Bruddler]] 20:59, 26. Okt. 2007 (CEST)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
: Haben die Stimmrecht? Haben die Pflichten? Dürfen die das ablehnen? --[[Benutzer:Wilhelm Bühler|Wilhelm Bühler]] 19:34, 28. Okt. 2007 (CET)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:: Hm, Du hast Recht: Lasst uns das mal diskutieren. Soll einer, der keine Beiträge zahlt, wirklich ein Stimmrecht haben (er entscheidet dann ja über das Geld anderer Leute)? Zur Ablehnung: Logischerweise kann ein Verein entscheiden was er will. Ist das Ehrenmitglied aber kein Mitglied, hat es der Satzung nie zugestimmt. Das wäre ein einseitiger Vertrag und ist damit sowieso nichtig. Daher braucht die Satzung die Ablehung nicht zu enthalten.--[[Benutzer:Markus-karg|Bruddler]] 19:41, 28. Okt. 2007 (CET)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:::Für was überhaupt Ehrenmitglieder? Ich sehe keinen Sinn überhaupt welche zu haben. --[[Benutzer:Celia|Celia]] 20:25, 28. Okt. 2007 (CET)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:::: Zum Wohle des Vereins, daher bei (fast) jedem Verein in der Satzung. --[[Benutzer:Wilhelm Bühler|Wilhelm Bühler]] 20:53, 28. Okt. 2007 (CET)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== 7 ==&lt;br /&gt;
; §7&lt;br /&gt;
: Wer bestimmt den Empfänger der Vermögens? --&amp;gt; Mitgliederversammlung --[[Benutzer:Markus-karg|Bruddler]] 21:04, 26. Okt. 2007 (CEST)&lt;br /&gt;
:: Steht so schon drin: &amp;quot;Den Empfänger bestimmt die Mitgliederversammlung...&amp;quot; --[[Benutzer:Friedel|Friedel]] 17:07, 27. Okt. 2007 (CEST)&lt;br /&gt;
::: Jein. Im 1. Satz von §7 steht bereits ein Empfänger. Den würde ich streichen.--[[Benutzer:Markus-karg|Bruddler]] 19:09, 28. Okt. 2007 (CET)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
; §7 &amp;quot;Als Liquidatoren werden die im Amt befindlichen vertretungsberechtigten Vorstandsmitglieder bestimmt, soweit die letzte Mitgliederversammlung nichts anderes beschließt.&amp;quot;&lt;br /&gt;
: Genau aus jenem Grund muss eine Mitgliederversammlung erfolgen in diesem Fall --&amp;gt; Und dann brauchen wir den Passus &amp;quot;Als Liquidatoren werden die im Amt befindlichen vertretungsberechtigten Vorstandsmitglieder bestimmt.&amp;quot; nicht mehr, da die Mitgliederversammlung bestimmen kann, wen immer sie will (z. B. einen externen Liquidator).&lt;br /&gt;
:: Wie wär es mit &amp;quot;Die Mitgliederversammlung muss mit einfacher Mehrheit der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder einen oder mehrere Liquidatoren ernennen.&amp;quot;?. --[[Benutzer:Friedel|Friedel]] 17:07, 27. Okt. 2007 (CEST)&lt;br /&gt;
::: Friedels formulierung ist ok--[[Benutzer:Seggel|Seggel]] 18:05, 28. Okt. 2007 (CET)&lt;br /&gt;
:::: Die Mehrheitsverhältnisse würde ich pauschal in der Beschreibung des Organs &amp;quot;Mitgliederversammlung&amp;quot; nennen (dann muss man es nicht bei jedem Punkt erneut anführen), ebenso könnte man die Aufgabe &amp;quot;Bestimmung der Liquidatoren&amp;quot; einfach DORT vornehmen, sodass man nur noch dorthin weisen muss, z. B. so:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
 Organe&lt;br /&gt;
 !&lt;br /&gt;
 +-- Mitgliederversammlung&lt;br /&gt;
     !&lt;br /&gt;
     +-- Grundsätzliches&lt;br /&gt;
     !   !&lt;br /&gt;
     !   +-- (1) Alle Entscheidungen werden mit einfacher Mehrheit der anwesenden Mitglieder gefällt.&lt;br /&gt;
     !   ! &lt;br /&gt;
     !   +-- (2) In Abweichung von Satz (1) ist für eine Satzungsänderungen eine 2/3-Mehrheit aller Vereinsmitglieder notwendig.&lt;br /&gt;
     !&lt;br /&gt;
     +-- Aufgaben&lt;br /&gt;
         !&lt;br /&gt;
         +-- Ernennt den oder die Liquidatoren für die Auflösung des Vereins.&lt;br /&gt;
         &lt;br /&gt;
; §7&lt;br /&gt;
: Ich bin dagegen, dass das Vermögen &amp;quot;weg ist&amp;quot; im Fall des Wegfalls der Gemeinnützigkeit. Als Folge wäre der Vorstand handlungsunfähig. Daher sollten wir es eher so umformulieren, dass im Fall des Wegfalls der Gemeinnützigkeit der Vorstand eine ausserordentliche Mitgliederversammlung einzuberufen hat, welche über zwei Anträge entscheidet: (a) Verbleib des Vermögens (b) Auflösung des Vereins. So besteht zumindest noch die Chance, die Handlungsfähigkeit des Vereins auch nach Wegfall der Gemeinnützigkeit zu retten. --[[Benutzer:Markus-karg|Bruddler]] 21:08, 26. Okt. 2007 (CEST)&lt;br /&gt;
:: Die Anerkennung der Gemeinnützigkeit durch das Finanzamt ist sehr stark an diesen Punkt geknüpft. Das bisherige Vermögen darf bei wegfall der Gemeinnützigkeit nicht im Besitz bleiben! --[[Benutzer:Friedel|Friedel]] 17:07, 27. Okt. 2007 (CEST)&lt;br /&gt;
::: Hast Du dazu einen Link (Gerichtsurteil des Bundesfinanzgerichts oder einen Gesetzesauszug oder eine Verwaltungsvorschrift der Finanzbehörden) dazu? Vielleicht ist diese Regelung ja veraltet und wir würden das Geld dann unnötigerweise verschenken? --[[Benutzer:Markus-karg|Bruddler]] 19:18, 28. Okt. 2007 (CET)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
::: Bei §7 muss man aus meiner Sicht nicht viel diskutieren, das ist ein Paragraph, den einem das Finanzamt in die Feder diktiert.&lt;br /&gt;
::: Wenn die Gemeinnützigkeit weg ist, ist fast automatisch auch das Geld weg, es kann sogar sein, dass die Kasse negativ wird, da man Steuern nachzahlen muss. Für die Nachzahlung kann sich das Finanzamt aber auch an die Vorstandsmitglieder persönlich wenden. Das ganze wird alles viel einfacher, wenn man den Verein nicht gemeinnützig macht, wie beispielsweise bei [http://www.uugrn.org/verein.php UUGRN], der Unixgruppe im Gebiet den Rhein-Neckar-Wikis. --[[Benutzer:Wilhelm Bühler|Wilhelm Bühler]] 19:20, 28. Okt. 2007 (CET)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:::: (a) Die Gemeinnützigkeit ist AFAIK beschlossene Sache (u. a. deshalb, weil der eine oder andere von uns nur dann daran denkt Beiträge zu zahlen, wenn er sie absetzen kann) (b) Trotzdem möchte ich bitten, die entsprechende Verwaltungsvorschrift des Finanzamtes zu posten, denn auch Finanzämter sind an Weisungen gebunden und diese sind interpretierbar (sonst gäbe es keine Finanzgerichte). :-) --[[Benutzer:Markus-karg|Bruddler]] 19:44, 28. Okt. 2007 (CET)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:::: Es gibt eine sehr schöne Broschüre des [[Finanzamt]]es, vielleicht gibt es im [[Finanzamt Pforzheim]] noch ein gedrucktes Exemplar, aber ich habe den &lt;br /&gt;
:::: Downloadlink gefunden: http://www.finanzministerium.baden-wuerttemberg.de/de/Steuerratgeber/110282.html -&amp;gt; &amp;quot;Gemeinnützige Vereine&amp;quot;.&lt;br /&gt;
:::: Die Lektüre sei jedem empfohlen, der in den Vorstand will und jedem, der am Paragraf 7 drehen will. --[[Benutzer:Wilhelm Bühler|Wilhelm Bühler]] 21:14, 28. Okt. 2007 (CET)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Generelles ==&lt;br /&gt;
;Generelles&lt;br /&gt;
: Wie Ihr seht habe ich ein wenig an der Gewaltenteilung gebastelt. Mir ging das zu sehr in die Richtung &amp;quot;Die Mitgliederversammlung wählt einen König, und der macht dann was er will&amp;quot;. Ich stelle mir das eher so vor: Die Mitgliederversammlung ernennt Ausschüsse und den Vorstand. Die Ausschüsse beschliessen auf ihrem Arbeitsfeld (z. B. Technik, Recht, Inhaltliche Fragen des WIKI Content, etc.) was zu tun ist (= Legislative). Der Vorstand setzt diese Beschlüsse um (= Exekutive). Die Beisitzer kontrollieren den Vorstand hierbei (ähnlich eines Aufsichtsrates in Kapitalgesellschaften). Die Vereinsgerichtsbarkeit, ebenfalls von der Mitgliederversammlung ernannt, entscheidet bei Streitigkeiten zwischen Mitgliedern, Vorstand und Ausschuss. Alles andere geht mir zu sehr in die Richtung &amp;quot;Kanzlerwahlverein&amp;quot; ;-) was die Rolle der Mitgliederversammlung anbelangt. &amp;quot;Alle Macht dem Volke!&amp;quot; :-) --[[Benutzer:Markus-karg|Bruddler]] 21:15, 26. Okt. 2007 (CEST)&lt;br /&gt;
: Aus diesem Grunde schlage ich vor, als Organe folgendes aufzuführen und entsprechend zu dann entsprechend auszuformulieren: Vorstand (Exekutive) (mit den genauen Mitgliedern und deren Zuständigkeiten), Mitgliederversammlung und deren Ausschüsse (Legislative), Vereinsgericht (Judikative), Beisitzer (zur Kontrolle des Vorstandes, mit deren genauen Aufgaben und Berechtigungen)--[[Benutzer:Markus-karg|Bruddler]] 21:18, 26. Okt. 2007 (CEST)&lt;br /&gt;
: Ich habe oben mal einen kleinen Kasten eingefügt, als Vorschlag, wie man eine Satzung systematisch in Entitäten (Organe, Personen) und Prozesse (Aufgaben, Rechte, Pflichten, Abläufe) trenne kann. Dadurch wir die Formulierung von Systemen (ja, da kommt der Systemanalytiker in mir durch ;-) ) zum einen kürzer (da nicht redundant) und vor allem auch wasserdichter (da nicht redundant) gestalten. Daher schlage ich vor, dass wir die endgültige Fassung der Satzung vielleicht eher nach einem solchen Schema aufbauen (aber mit dem besprochenen Inhalt natürlich) anstatt &amp;quot;einfach&amp;quot; die Satzung eines anderes Vereines abzuwandeln. Gesetze und Verwaltungsvorschriften sind meist nach so einem Schema aufgebaut, da es die nachträgliche Änderbarkeit (Einfügen oder Streichen von Entitäten und Prozessen) sehr einfach erlaubt, ohne ganze Absätze neu formulieren zu müssen (Beispiel: Die einfache Mehrheit braucht nicht zig fach geschrieben zu werden, und wenn die Mitgliederversammlung später beschließt, von &amp;quot;einfach&amp;quot; auf &amp;quot;doppelt&amp;quot; zu ändern, muss nur ein Satz (nicht zig Absätze) geändert werden. :-)--[[Benutzer:Markus-karg|Bruddler]] 19:44, 28. Okt. 2007 (CET)&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>Wilhelm Bühler</name></author>
	</entry>
	<entry>
		<id>https://www.pfenz.de/mediawiki/index.php?title=Stadtwiki_Diskussion:Vereinsgr%C3%BCndung/Satzungsentwurf&amp;diff=30093</id>
		<title>Stadtwiki Diskussion:Vereinsgründung/Satzungsentwurf</title>
		<link rel="alternate" type="text/html" href="https://www.pfenz.de/mediawiki/index.php?title=Stadtwiki_Diskussion:Vereinsgr%C3%BCndung/Satzungsentwurf&amp;diff=30093"/>
		<updated>2007-10-28T20:20:53Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;Wilhelm Bühler: /* 5 */&lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;Hier soll ein Satzungsentwurf für die Gründerversammlung des kommenden Trägervereins erarbeitet werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
= Vereinssatzung =&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== § 1 Name und Sitz ==&lt;br /&gt;
{NAME} e.V. mit Sitz in {ORT}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== § 2 Vereinszweck ==&lt;br /&gt;
Zweck des Vereins ist es, die Erstellung, Sammlung und Verbreitung freier Inhalte in selbstloser Tätigkeit zu ermöglichen, um damit Chancengleichheit beim Zugang zu Wissen und Bildung zu fördern. Des weiteren sollen über die gemeinsame Dokumentation von Zeitgeschehen und Heimatgeschichte Brücken zwischen Generationen geschaffen sowie Neubürgern und Migranten die Integration erleichtert werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Freie Inhalte im Sinne des Vereins sind alle Werke, die von ihren Urhebern unter eine Lizenz gestellt werden, die es jedem gestattet, diese Werke kostenlos zu verbreiten und zu bearbeiten. Dazu soll auch das Bewusstsein für die damit zusammenhängenden gesellschaftlichen, rechtlichen und philosophischen Fragen geschärft werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Dieser Zweck soll insbesonders durch folgende Aktivitäten verfolgt werden:&lt;br /&gt;
* Nachhaltiger Betrieb und Förderung von Internetsystemen zur Erstellung, Sammlung und Verbreitung freier Inhalte.&lt;br /&gt;
* Kontaktpflege und Zusammenarbeit mit anderen Kultur- und Bildungs­einrichtungen.&lt;br /&gt;
* Vertretung des Gedankens freier regionaler Inhalte in der Öffentlichkeit.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== § 3 Gemeinnützigkeit ==&lt;br /&gt;
Der Verein verfolgt und unterstützt durch selbstlose Tätigkeit und Förderung ausschließlich und unmittelbar gemeinnütziger Zwecke. Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== § 4 Unabhängigkeit ==&lt;br /&gt;
Der Verein ist weder organisatorisch, konfessionell noch politisch gebunden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== § 5 Organe ==&lt;br /&gt;
=== 5.1    Mitgliederversammlung ===&lt;br /&gt;
Die Mitgliederversammlung ist vom Vorstand mindestens einmal im Kalenderjahr einzuberufen. Alle Mitglieder müssen rechtzeitig mit bekanntgabe der Tagesordnung eingeladen werden. Die Mitgliederversammlung entlastet und wählt den Vorstand sowie die Prüfer.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Vorstand hat eine außerordentliche Mitgliederversammlung unverzüglich und unter genauer Angabe von Gründen einzuberufen, wenn es das Interesse des Vereins erfordert oder wenn es von mindestens 25% der Mitglieder schriftlich unter Angabe des Zwecks und der Gründe verlangt wird.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Nur die Mitgliederversammlung darf Satzungsänderungen vornehmen. Diese müssen mit einer 2/3 Mehrheit beschlossen werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== 5.2 Vorstand ===&lt;br /&gt;
Amtszeit (1, 2, 3, 4, 5 Jahre?)&lt;br /&gt;
Alle Vorstands­mitglieder sind ehrenamtlich tätig.&lt;br /&gt;
Die Haftung des Vorstands beschränkt sich auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. &lt;br /&gt;
Vertretungsberechtigt (gemeinsam? jeder einzeln? 2/3?):&lt;br /&gt;
Vorsitzender&lt;br /&gt;
Kassenwart&lt;br /&gt;
Schriftführer&lt;br /&gt;
sowie:&lt;br /&gt;
Bis zu 4 Beisitzer&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Sie müssen ordentliche Mitglieder des Vereins sein.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==== 5.2.1 Aufgaben und Befugnisse des Vorstands ====&lt;br /&gt;
; Aufgaben:&lt;br /&gt;
: Den geregelten Betrieb der Vereinsorganisation sicherstellen.&lt;br /&gt;
: Vertretung des Vereins im Sinne des Vereinszwecks.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
; Befugnisse:&lt;br /&gt;
: Vertretung des Vereins im Sinne des Vereinszwecks.&lt;br /&gt;
:  Bildung bzw. Einberufung von Projektgruppen oder Ausschüssen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==== 5.3 Prüfer ====&lt;br /&gt;
Zwei Personen, zu wählen von der Mitgliederversammlung. Aufgaben sind Prüfung der Kasse und Tätigkeit des Vorstands im Sinne des Vereinszwecks. Berichten an die auf ihre Wahl folgende Mitgliederversammlung. Der Zeitpunkt der Prüfungen steht den Prüfern frei, die letzte Prüfung vor der Mitgliederversammlung darf jedoch nicht länger als eine Kalenderwoche zurückliegen. Die Prüfer dürfen weder dem Vorstand noch einem vom Vorstand berufenen Gremium angehören und nicht Angestellte des Vereins sein.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== § 6 Mitgliedschaft ==&lt;br /&gt;
Mitglieder können alle natürlichen und juristischen Personen werden, die mit den Zielen und Grundsätzen des Vereins übereinstimmen. Über Aufnahme und Ausschluss entscheidet der amtierende Vorstand oder die Mitgliederversammlung.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Natürliche Personen besitzen Stimmrecht auf der Mitgliederversammlung. Juristische Personen besitzen kein Stimmrecht auf der Mitgliederversammlung.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Höhe der Mitgliedsbeiträge wird von der Mitgliederversammlung in einer Beitragsordnung festgelegt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Alle Mitglieder sind verpflichtet, den Verein und den Vereinszweck - auch in der Öffentlichkeit - in ordnungsgemäßer Weise zu unterstützen sowie die laut gültiger Beitragsordnung zu leistende Zuwendung pünktlich zu zahlen. Sie sind außerdem dazu verpflichtet, dem Verein Änderungen ihrer Postadresse und ggf. E-Mail-Adresse umgehend mitzuteilen. Für Folgen, die sich daraus ergeben, dass das Mitglied dieser Pflicht nicht nachkommt, haftet das Mitglied und stellt den Verein von jeglicher Haftung frei.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Mitgliedschaft kann vom Mitglied jederzeit durch schriftliche Willenserklärung beendet werden. Der Vorstand oder die Mitgliederversammlung kann ein Mitglied ausschließen; ein solcher Ausschluß muß schriftlich begründet, dem Mitglied zugestellt und archiviert werden. Die Mitgliedschaft endet automatisch durch Tod. Beiträge für das laufende Jahr werden nicht rückerstattet.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Mitgliederversammlung kann natürliche und juristische Personen zu Ehrenmitgliedern ernennen, die Zeitlebens von der Zahlung des Mitgliedsbeitrags befreit sind.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== § 7 Auflösung / Wegfall des steuerbegünstigten Zwecks ==&lt;br /&gt;
Bei Auflösung oder Aufhebung des Vereins oder bei Wegfall seiner bisherigen gemeinnützigen Zwecke fällt das Vereinsvermögen an einen als steuerbegünstigt gemeinnützig anerkannten Verein oder eine Körperschaft des öffentlichen Rechts zur Verwendung für die Förderung der Bildung im Sinne der Satzung. Den Empfänger bestimmt die Mitgliederversammlung zugleich mit dem Beschluss zur Auflösung des Vereins.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Als Liquidatoren werden die im Amt befindlichen vertretungsberechtigten Vorstandsmitglieder bestimmt, soweit die letzte Mitgliederversammlung nichts anderes beschließt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
= Diskussion zur Vereinssatzung =&lt;br /&gt;
== 1 ==&lt;br /&gt;
;1 Ort&lt;br /&gt;
: Vorschlag: Pforzheim. --[[Benutzer:Markus-karg|Bruddler]] 21:19, 26. Okt. 2007 (CEST)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== 2 ==&lt;br /&gt;
;2 Vereinszweck&lt;br /&gt;
: Ich finde das zu breit formuliert. Ich finde, der Verein sollte NUR das Wiki betreiben und nicht gleich auf ein breiteres Feld abzielen. Das Pfenz ist, was uns zusammen hält. Andere Aktivitäten sind ausserhalb meines Interesses, und daher auch nicht eines meiner persönlichen Ziele bei der Vereinsgründung. Da die Mitgliedsbeiträge für das satzungsmässige Ziel eingesetzt werden, würde ich somit -- ohne es zu wollen -- potentiell andere Ziele als das Wiki fördern. Die Formulierung steht somit einem Beitritt meiner Person potentiell entgegen. --[[Benutzer:Markus-karg|Bruddler]] 20:38, 26. Okt. 2007 (CEST)--&lt;br /&gt;
:: Für mich ist das freie Wissen wichtig mit dem Stadtwiki als ein gutes Vehikel dafür. Daher möchte ich den Verein nicht ausschließlich darauf fixieren. --[[Benutzer:Friedel|Friedel]] 17:07, 27. Okt. 2007 (CEST)&lt;br /&gt;
:::freies Wissen ist zwar wichtig (dafür gibts ja wikipedia), aber mir gehts auch um pfenz direkt.--[[Benutzer:Seggel|Seggel]] 18:05, 28. Okt. 2007 (CET)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:::: Für Freies Wissen gibt es Stadtwikis. Und neben dem Wiki will man auch Schulungen und Vorträge anbieten können und andere Dinge, die ein gemeinnütziger Bildungsverein so macht, wenn man denn überhaupt einen gemeinnützigen Verein möchte. Es geht ja auch ein „normaler“ eingetragener Verein, das macht weniger Arbeit, siehe auch meine Anmerkung bei Paragraf 7. --[[Benutzer:Wilhelm Bühler|Wilhelm Bühler]] 19:27, 28. Okt. 2007 (CET)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
::::: Seggel und ich wollen lediglich herausstellen, dass wir KEINEN Verein gründen wollen mit den Zielen, die Wilhelm oben anführt, sondern NUR zum Zwecke, das PFENZ-WIKI zu betreiben. Alles anderen Zwecke darf gerne ein anderer Verein auf sich laden und finanzieren (und, wenn es passt, dazu das PFENZ-WIKI benutzen).--[[Benutzer:Markus-karg|Bruddler]] 19:35, 28. Okt. 2007 (CET)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== 5 ==&lt;br /&gt;
;5.1 ...Alle Mitglieder müssen rechtzeitig mit bekanntgabe der Tagesordnung eingeladen werden.&lt;br /&gt;
: Einladung per E-mail, reicht das? Muß die Form festgelegt werden?--[[Benutzer:Seggel|Seggel]] 20:25, 26. Okt. 2007 (CEST)&lt;br /&gt;
:: Um späteren Streit zu vermeiden sollte die Form unbedingt aufgenommen werden, damit es hinterher nicht heisst: &amp;quot;Mir hat ja keiner was gesagt.&amp;quot; --[[Benutzer:Markus-karg|Bruddler]] 20:38, 26. Okt. 2007 (CEST)&lt;br /&gt;
::: Alle Formulierungen die so wenig Problempotential wie möglich haben sind hier willkommen :) Bitte bringt euch mit Formulierungsvorschlägen ein. --[[Benutzer:Friedel|Friedel]] 17:07, 27. Okt. 2007 (CEST)&lt;br /&gt;
:::: Vorschlag: &amp;quot;...Der Vereinsvorstand hat alle Mitglieder per eMail bis spätestens vier Wochen vor der Mitgliederversammlung einzuladen, unter Nennung der Tagesordnung...&amp;quot; --[[Benutzer:Markus-karg|Bruddler]] 18:20, 28. Okt. 2007 (CET)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
;5.1 ...rechtzeitig...&lt;br /&gt;
: Was ist &amp;quot;rechtzeitig&amp;quot;? Um späteren Streit zu vermeiden, schlage ich vor, wörtlich &amp;quot;vier Wochen im Voraus&amp;quot; in die Satzung zu schreiben. Sonst sagt irgendwann einer: &amp;quot;Ihr habt es absichtlich erst eine Woche vorher gesagt, weil Ihr wusstet, dass ich da nicht kann!&amp;quot;. --[[Benutzer:Markus-karg|Bruddler]] 20:38, 26. Okt. 2007 (CEST)&lt;br /&gt;
:: ...unverzüglich... im nächsten Absatz könnte auch präzisiert werden ... --[[Benutzer:Mueck|Mueck]] 00:10, 27. Okt. 2007 (CEST)&lt;br /&gt;
::: Ist jemand gegen die Formulierung &amp;quot;vier Wochen im Voraus&amp;quot; für beide Fälle? --[[Benutzer:Friedel|Friedel]] 17:07, 27. Okt. 2007 (CEST)&lt;br /&gt;
::::vier wochen per e-mail--[[Benutzer:Seggel|Seggel]] 18:05, 28. Okt. 2007 (CET)&lt;br /&gt;
;5.2 &amp;quot;Die Haftung des Vorstands beschränkt sich auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.&amp;quot;&lt;br /&gt;
: Es ist zu trennen in Haftung gegenüber Dritten (diese ist durch Bundesgesetze geregelt und somit AFAIK nicht durch eine Satzung einschränkbar) und Haftung gegenüber dem Verein als eigenständiger Rechtsperson (was wohl gemeint ist und somit auch formuliert werden müsste).--[[Benutzer:Markus-karg|Bruddler]] 20:41, 26. Okt. 2007 (CEST)&lt;br /&gt;
:: Vorschlag: &amp;quot;Die Haftung des Vorstands gegenüber dem Verein beschränkt sich auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.&amp;quot;  --[[Benutzer:Friedel|Friedel]] 17:07, 27. Okt. 2007 (CEST)&lt;br /&gt;
::: AFAIK ist exakt jenes bereits durch die gesetzlichen Regelungen vorgesehen und bedarf daher keiner expliziten Nennung.--[[Benutzer:Markus-karg|Bruddler]] 18:22, 28. Okt. 2007 (CET)&lt;br /&gt;
:::: Gesetzlich ist – wenn ich das als Laie richtig verstanden habe – geregelt, dass man die Haftung nur auf diese zwei Fälle beschränken kann, mehr haften lassen geht natürlich schon, streiche das &amp;quot;grob&amp;quot; und du findest kaum noch Freiwillige für den Vorstand. Aber ich bin kein Jurist. --[[Benutzer:Wilhelm Bühler|Wilhelm Bühler]] 21:20, 28. Okt. 2007 (CET) &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:Wir sollten noch aufnehmen das nur Vereinsmitglieder Vorstandsmitglieder werden dürfen. Ich denke wenn das nicht drin steht kann jede natürliche Person reingewählt werden unabhängig ob sie zum Verein gehört oder nicht. --[[Benutzer:Celia|Celia]] 21:13, 28. Okt. 2007 (CET)&lt;br /&gt;
:: ja! Das habe ich mal direkt oben reingeschrieben. --[[Benutzer:Wilhelm Bühler|Wilhelm Bühler]] 21:18, 28. Okt. 2007 (CET) &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
;5.2 &amp;quot;Amtszeit&amp;quot;:&lt;br /&gt;
: Bin für 1 Jahr. Wir wählen ja nur einen Vereinsvorstand und nicht die Bundesregierung. ;-) --[[Benutzer:Markus-karg|Bruddler]] 20:42, 26. Okt. 2007 (CEST)&lt;br /&gt;
:: Die Frage hierzu ist: Potentielle Dynamik vs. potentielle Kontinuität im Vorstand (egal wie lang die Zeiten sind hängt das was effektiv geschieht am persönlichen Einsatz und Gebaren der Akteure). Ich bin in der Frage relativ leidenschaftslos, bei langen Amtszeiten spart man sich ein wenig Wahlaufwand.   --[[Benutzer:Friedel|Friedel]] 17:07, 27. Okt. 2007 (CEST)&lt;br /&gt;
:::ich find ein jahr genug, der wahlaufwand ist gering--[[Benutzer:Seggel|Seggel]] 18:05, 28. Okt. 2007 (CET)&lt;br /&gt;
::::Ich finde ein Jahr zu kurz; zwei Jahre halte ich für optimal. Es ist schlecht wenn ein Vorstand der sich erst findet nach einem Jahr schon wieder umbesetzt wird. Ich wäre eher dafür das nach einem Jahr das Vertrauen der Mitglieder erneuert wird und nicht vollständig neu gewählt wird. Wenn ein Vorstandsmitglied nicht mehr die Mehrheit der Mitglieder hinter sich hat wird dieses Amt dann bei der Sitzung neu gewählt. --[[Benutzer:Celia|Celia]] 20:23, 28. Okt. 2007 (CET)&lt;br /&gt;
;5.2 &amp;quot;Vereinsvorstand&amp;quot;:&lt;br /&gt;
: Bin für Entscheidungen nach dem Motto &amp;quot;2 von 3&amp;quot;, das ist demokratisch. :-) --[[Benutzer:Markus-karg|Bruddler]] 20:44, 26. Okt. 2007 (CEST)&lt;br /&gt;
:: 2 von 3 der Vorstandsvorsitzenden haben gemeinsam Vertretungsrecht halte ich auch für Sinnvoll. Dann kann keiner allein wurschteln aber es lässt zu, dass jemand ausfällt. --[[Benutzer:Friedel|Friedel]] 17:07, 27. Okt. 2007 (CEST)&lt;br /&gt;
:::für 2 von 3--[[Benutzer:Seggel|Seggel]] 18:05, 28. Okt. 2007 (CET)&lt;br /&gt;
;5.2 Vorstände müssen zurücktreten können&lt;br /&gt;
: Es ist nicht geregelt, dass ein Vorstand zurücktreten kann, bzw. was in diesem Falle passiert. --[[Benutzer:Markus-karg|Bruddler]] 21:00, 26. Okt. 2007 (CEST)&lt;br /&gt;
:: ... und die Abwahl ist auch nicht geregelt?! --[[Benutzer:Mueck|Mueck]] 00:05, 27. Okt. 2007 (CEST)&lt;br /&gt;
::: Jedem Vereinsvorstand steht frei zurückzutreten. Frage ist ob man daran dann zwangsläufig eine Mitgliederversammlung knüpfen muss. Bei der Stadtwiki-Gesellschaft wurde es bisher so gehandhabt, dass ein vertretungsberechtigter Vorstand bei Rücktritt durch Wahl innerhalb des Vorstands von einem Beisitzer ersetzt wurden. Zurückgetretene Beisitzer wurden nicht ersetzt. Das finde ich eine angenehm unbürokratische Lösung. --[[Benutzer:Friedel|Friedel]] 17:07, 27. Okt. 2007 (CEST)&lt;br /&gt;
:::: Ich halte dieses Vorgehen eher für Vetternwirtschaft. Es kann nicht sein, dass die Mitgliederversammlung Personen A, B und C wählt, nach Rücktritt von A und B aber nicht mehr D wählen kann (was vielleicht die Mehrheit will), sondern B und C dann einfach E festlegen (was vielleicht die Mehrheit nicht will). Tritt der Bundeskanzler zurück, kann er ja auch nicht einfach einen neuen ernennen (das macht letztendlich der Bundespräsident und nicht der Altkanzler, nicht wahr). Von daher bin ich im Sinne der demokratischen Verhältnisse dafür, dass (a) die Satzung beide Fälle (Abwahl, Rücktritt) genau regelt und (b) es zwingend zu einer Neuwahl (bei Rücktritt: Ausserordentliche Mitgliederversammlung) kommt. Da wir bei Rücktritt weiterhin zwei Vorstandsmitglieder haben, ist die Handlungsfähigkeit gewährleistet. --[[Benutzer:Markus-karg|Bruddler]] 18:28, 28. Okt. 2007 (CET)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
;5.2.1 &amp;quot;Beisitzer&amp;quot;:&lt;br /&gt;
: Befugnisse? Verpflichtungen? --[[Benutzer:Markus-karg|Bruddler]] 20:44, 26. Okt. 2007 (CEST)&lt;br /&gt;
:: Stimmrecht bei Vorstandsbeschlüssen. Wobei beim System den Vorstand als rein ausführendes Organ zu definieren hier Verwaltungsaufgaben vergeben werden sollten, da die Abstimmerei/Entscheiderei dann flach fällt. --[[Benutzer:Friedel|Friedel]] 17:07, 27. Okt. 2007 (CEST)&lt;br /&gt;
::: (1) Wenn sie ein Stimmrecht haben, muss es in der Satzung vorgesehen sein, andernfalls kann sich der Vorstand problemlos (und rechtens) über deren Stimme hinwegsetzen. (2) Ich sehe die Beisitzer im &amp;quot;System Vorstand als rein ausführendes Organ&amp;quot; wie Aufsichtsräte: Sie kontrollieren die Arbeit des Vorstands als Vertreter der Mitglieder (die ja nicht alle laufend über alles informiert werden können oder wollen). Daher sollten sie kein Stimmrecht haben (das würde die Arbeit des Vorstands unnötig erschweren), jedoch (A) das Recht haben, ein Veto einzulegen (also ganz undemokratisch den Vorstand direkt zu bremsen) wenn sie feststellen, dass der Vorstand entgegen den Interessen der Mitglieder / den Beschlüssen der Ausschüsse handelt (B) die Pflicht haben, in solchen Fällen eine ausserordentliche Mitgliederversammlung einzuberufen (ohne spezielle Hürden wie eine gewisse Anzahl an Unterschriften), um zur Not den Vorstand abwählen zu lassen (C) die Pflicht haben, jedem Mitglied auf Anfrage Auskunft über die Arbeit des Vorstandes zu erteilen (um jedem Mitglied die Möglichkeit zu geben, Vorstand und Beisitzer zu kontrollieren und zur Not deren Abwahl durch Einberufung einer ausserordentlichen Mitgliederversammlung (diesmal MIT der Hürde einer bestimmten Anzahl an Stimmen) zu veranlassen. --[[Benutzer:Markus-karg|Bruddler]] 18:37, 28. Okt. 2007 (CET)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:::: Natürlich haben Beisitzer Stimmrecht im Vorstand intern. Alles andere ist ein anderens Organ, das man Beirat, Kuratorium, Aufsichtsrat nennen kann. --[[Benutzer:Wilhelm Bühler|Wilhelm Bühler]] 19:23, 28. Okt. 2007 (CET) &lt;br /&gt;
::::: Dann lasst es uns doch einfach &amp;quot;Aufsichtsrat&amp;quot; nenne und streichen die Beisitzer aus der Vorstands-Formulierung?--[[Benutzer:Markus-karg|Bruddler]] 19:37, 28. Okt. 2007 (CET)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
; &amp;quot;Bildung bzw. Einberufung von Projektgruppen oder Ausschüssen.&amp;quot;&lt;br /&gt;
: Bin hier für mehr Basisdemokratie: Wenn es eine Projektgruppe oder einen Ausschuss geben soll, halte ich es für die Aufgabe des Vorstandes, deren Aufbau zu organisieren. Ob es eine solche Gruppe gibt, und wer daran beteiligt ist, sollte jedoch von den Mitgliedern selbst durch einfache Mehrheit bestimmt werden. Wir sollten evtl. mehr darauf achten, dass der Vorstand lediglich ausführende Gewalt ist (= er muss umsetzen, was die Mitglieder möchten) und nicht etwa dazu da ist, eigene Ideen umzusetzen (das ist Aufgabe der Legislative, also der Mitgliederversammlung). Apropos Gewaltenteilung, wo ist unsere Judikative? Stichwort: Streit - Wer schlichtet bei Streit zwischen Mitgliedern und Vorständen?&lt;br /&gt;
:: Wenn der Vorstand keinen oder sehr wenig eigenen Handlungsspielraum hat führt das dazu, dass die Mitgliederversammlung einen Jahresplan beschliessen muss. --[[Benutzer:Friedel|Friedel]] 17:07, 27. Okt. 2007 (CEST)&lt;br /&gt;
::: Entweder dieses, oder es die Mitgliederversammlung verpflichtet den Vorstand zur Bildung eines Ausschusses, an welchem jedes Mitglied teilhaben kann. Der Ausschuss selbst trifft sich regelmässig und gibt vor, was der Vorstand zu tun hat. Beispielsweise könnte der Software-Ausschuss sich monatlich treffen, um am Thema &amp;quot;Semantic Wiki&amp;quot; zu arbeiten und, wenn er die Zeit für reif hält, beschliessen, dass der Vorstand diese Erweiterung in den nächsten vier Wochen in Betrieb zu setzen hat. Beim nächsten Treffen dann, wird geprüft, ob dies getan wurde, und welche Erfahrungen es damit gibt etc. Der Vorstand führt die Arbeiten aus, indem er Finanzmittel einsetzt, juristische Fragen (Lizenzbedingungen etc.) klärt, Personen zur Durchführung der Arbeiten am Server berechtigt etc.--[[Benutzer:Markus-karg|Bruddler]] 18:49, 28. Okt. 2007 (CET)&lt;br /&gt;
:: Judikative: Das wären in meinen Augen die Prüfer, deren Aufgaben weiter gefasst sind als vor der MV die Buchhaltung durchzusehen. --[[Benutzer:Friedel|Friedel]] 17:07, 27. Okt. 2007 (CEST)&lt;br /&gt;
::: Nicht ganz. Die Prüfer prüfen ja nur ihren speziellen Bereich. Sie stellen nur fest, ob die Buchführung ordentlich gemacht wurde oder nicht. Die Judikative hingegen hat andere Pflichten: Sie entscheidet, was passiert, wenn es Streit gibt, z. B. wenn der Software-Ausschuss sagt: &amp;quot;Semantic Wiki installieren!&amp;quot; jedoch der Vorstand sich weigert. Um den Vorstand nicht abwählen zu müssen, und nicht extra eine ausserordentliche Mitgliederversammlung durchführen zu müssen, kann die Judikative (sofern die Satzung deren Rechte und Pflichten exakt definiert) aufgrund der Satzung entscheiden, was in dem Fall für den Verein das besteht ist -- den Vorstand zu zwingen (zur Not durch Abwahl per ausserordentlicher Mitgliederversammlung) oder ihn gewähren zu lassen (z. B. weil das beauftragte Softwarepaket lizenzrechtlich inkompatibel ist und den Verein in einen Rechtsstreit verwickeln würde -- was der Vorstand ja nach bestem Wissen und Gewissen zu verhindern hat). Die Judikative muss dazu bestimmte Strafen aussprechen können (bis hin zum Ausschluss oder im schlimmsten Fall der Klage vor einem staatlichen Gericht, z. B. wenn der Vorstand wissentlich dem Verein schaden zugefügt oder diesen wider besseren Wissens nicht abgewendet hat), und alle Mitglieder (d. h. auch Vorstände) müssen sich der Gerichtsbarkeit unterstellen. --[[Benutzer:Markus-karg|Bruddler]] 18:49, 28. Okt. 2007 (CET)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:::: Der Vereinsvorstand muss Software installieren? --[[Benutzer:Wilhelm Bühler|Wilhelm Bühler]] 19:23, 28. Okt. 2007 (CET)&lt;br /&gt;
::::: Nur der Vorstand ist zur Vertretung im Aussenverhältnis berechtigt und hat daher die Oberhoheit über die Software, da sie mit der Aussenwelt in Kontakt tritt und evtl. Rechte anderer Verletzen kann, z. B. wenn wir ein Modul installieren, das nicht mit der Lizenz von Mediawiki kompatibel ist. Da der Vorstand in diesem Fall potentiell in die Gefahr einer strafrechtlichen Verfolgung gerät, darf keiner Software installieren, ohne dass der Vorstand es angewiesen hat. Das bedeutet, technisch macht das sicherlich irgend ein Administrator, aber die Erlaubnis und Anweisung muss vom Vorstand kommen. Letztendlich muss er auch die Mittel in die Hand nehmen, wenn z. B. Geld für Lizenzen, Rechtsstreite oder Hardware benötigt wird. Es geht nicht, dass andere am Vorstand vorbei irgend etwas tun, was (a) den Verein Geld kostet, (b) dem Verein Schwierigkeiten machen kann. Darum geht es ja genau beim Thema &amp;quot;Vorstandshaftung&amp;quot;. Aber: &amp;quot;Vorstand&amp;quot; ist ein Organ des Vereins, nicht etwa eine lebende Person. Die durchführende Person muss kein Vorstandsmitglied sein (sie handelt auf direkte Anweisung und ist daher nicht haftungsrechtlich zu belangen). --[[Benutzer:Markus-karg|Bruddler]] 19:33, 28. Okt. 2007 (CET)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== 5.3. ===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
; &#039;&#039;Der Zeitpunkt der Prüfungen steht den Prüfern frei, die letzte Prüfung vor der Mitgliederversammlung darf jedoch nicht länger als eine Kalenderwoche zurückliegen&#039;&#039;&lt;br /&gt;
: Ist das durchführbar? Die Kassenprüfer prüfen, sobald der Schatzmeister den Jahresbericht fertig hat und sollten spätestens n Wochen vorher fertig sein. Den Termin machen die drei untereinander aus, das sind schließlich alles ehrenamtlich tätige. N Wochen vorher damit noch Zeit bleibt, Ungereimtheiten zu klären. --[[Benutzer:Wilhelm Bühler|Wilhelm Bühler]] 19:32, 28. Okt. 2007 (CET)&lt;br /&gt;
:: Vorschlag: Den Passus des Zeitpunkts streichen. Letztendlich müssen sie ihre Aufgabe gewissenhaft durchführen. Der Zeitpunkt sei ihnen freigestellt. Oder gibt es rechtliche Vorschriften?--[[Benutzer:Markus-karg|Bruddler]] 19:39, 28. Okt. 2007 (CET)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
::: Keine Vorschriften, die mir bekannt wären. Es ist nur mein Rat als Schatzmeister, das nicht auf den letzten Drücker zu machen. --[[Benutzer:Wilhelm Bühler|Wilhelm Bühler]] 20:56, 28. Okt. 2007 (CET)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== 6 ==&lt;br /&gt;
; 6 &amp;quot;Über Aufnahme und Ausschluss entscheidet der amtierende Vorstand oder die Mitgliederversammlung.&amp;quot;&lt;br /&gt;
: Die Aufnahme bzw. der Ausschluss von Mitgliedern sollte keinerlei Entscheidung unterliegen. Da es keine Kriterien gibt, wer aufgenommen wird, muss pauschal jeder aufgenommen werden. Ergo ist die Aufnahme entscheidungsfrei und vom Vorstand als reiner Verwaltungsakt zu erledigen. Ein Auschluss muss von der Mitgliederversammlung (und nur von ihr) mehrheitlich beschlossen werden. Die Gründe dafür müssen in der Satzung genannt sein. Sonst gibt&#039;s nur irgendwann Streit... --[[Benutzer:Markus-karg|Bruddler]] 20:52, 26. Okt. 2007 (CEST)&lt;br /&gt;
:: Eine Filterung (wie auch immer realisiert) soll verhindern, dass der Verein im Handstreich von einer aussenstehenden Gruppe übernommen wird. --[[Benutzer:Friedel|Friedel]] 17:07, 27. Okt. 2007 (CEST)&lt;br /&gt;
:::Friedels einwand scheint gerechtfertigt--[[Benutzer:Seggel|Seggel]] 18:05, 28. Okt. 2007 (CET)&lt;br /&gt;
:::: Selbst eine AG kann sich nicht gegen feindliche Übernahmen wehren, warum also sollte ein solcher Passus vor einem staatlichen Gericht anerkannt werden? Will eine &amp;quot;feindliche Macht&amp;quot; den Verein übernehmen, steht ihr der Klageweg offen, und schwupps müssen wir die aufnehmen. Satzung hin oder her. Eine Vereinssatzung hat keine Vorrangstellung gegenüber Gesetzen, und ich erinnere hier nur an das Anti-Diskriminierungsgesetz und den Gleichheitsgrundsatz im Grundgesetz. So ein Passus ist schnell gekippt. Wirkungsvoller halte ich es daher, dass wir beispielsweise die Menge der Aufnahmen pro Jahr begrenzen (das ist bezüglich des Verwaltungsaufwandes der dadurch entsteht juristisch vertretbar) und im Zweifelsfall eine ausserordentliche Mitgliederversammlung durchführen mit dem Antrag, ein &amp;quot;seltsames&amp;quot; Mitglied auszuschliessen. Auch dagegen kann das Mitglied klagen, jedoch wird es für &amp;quot;Horden feindlicher Anmeldungen&amp;quot; sehr schwer, &amp;quot;im Handstreich&amp;quot; zu übernehmen. --[[Benutzer:Markus-karg|Bruddler]] 18:58, 28. Okt. 2007 (CET)&lt;br /&gt;
; 6 &amp;quot;Juristische Personen besitzen kein Stimmrecht auf der Mitgliederversammlung.&amp;quot;&lt;br /&gt;
: Warum nicht? --[[Benutzer:Markus-karg|Bruddler]] 20:53, 26. Okt. 2007 (CEST)&lt;br /&gt;
:: Von meiner Warte her nur wegen dem hohen Aufwand die Vertretungsberechtigung der für die juristische wählenden natürlichen Person zu prüfen. --[[Benutzer:Friedel|Friedel]] 17:07, 27. Okt. 2007 (CEST)&lt;br /&gt;
:::friedel hat recht--[[Benutzer:Seggel|Seggel]] 18:05, 28. Okt. 2007 (CET)&lt;br /&gt;
:::: Ich interpretiere das mal als &amp;quot;Ich stimme Friedel zu&amp;quot; ;-) Im Ernst ist es aber doch so: Juristische Personen sind im Handelsregister (oder Vereinsregister) eingetragen. Dieses ist kostenlos im Internet einsehbar (dauert 5 Minuten). Der Aufwand ist also faktisch nicht vorhanden. Zudem kann man es &amp;quot;zur Not&amp;quot; ja so machen, dass man den Nachweis dem Bewerber aufbürdet, z. B. indem er einen Handelsregisterauszug mitbringt. Daher halte ich die Einschränkung für unnötig. Je mehr Mitglieder, desto besser. :-) Firmen, die gerne Mitglied sein wollen, drücken doch gerade ihr Commitment zu Corporate Citizenship und offenem Wissen aus. Wenn wir das verhindern, werden sie andere Portale unterstützen (was uns potentiell Mitglieder und Stärke raubt). --[[Benutzer:Markus-karg|Bruddler]] 19:04, 28. Okt. 2007 (CET)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
; 6 &amp;quot;Alle Mitglieder sind verpflichtet, den Verein und den Vereinszweck - auch in der Öffentlichkeit - in ordnungsgemäßer Weise zu unterstützen&amp;quot;&lt;br /&gt;
: Ich wehre mich gegen jeglichen Zwang abgesehen von der Beitragszahlung und werde eine Satzung mit diesem Passus nicht unterschreiben.--[[Benutzer:Markus-karg|Bruddler]] 20:55, 26. Okt. 2007 (CEST)&lt;br /&gt;
:: Diese Formulierung soll wahrscheinlich verhindern, dass jemand für den Verein schädliche Internas nach außen trägt. Hänge nicht an der formulierung, hab aber auch kein Problem damit. --[[Benutzer:Friedel|Friedel]] 17:07, 27. Okt. 2007 (CEST)&lt;br /&gt;
:::an sich denk ich alle internas dürfen auch nach aussen dringen. bin für so wenig verpflichtung in der satzung--[[Benutzer:Seggel|Seggel]] 18:05, 28. Okt. 2007 (CET)&lt;br /&gt;
:::: Ich sehe es wie Seggel. Offenheit nach allen Seiten. Der Verein hat nichts zu verbergen. Wenn ein Mitglied dem Verein nachweislich Schaden zufügt, steht des jedermann Frei, die Vereinsjudikative anzurufen, oder einen Antrag auf Ausschluss zu stellen, bzw. der Vorstand hat im berechtigten Fall die Pflicht eine Schadensersatzklage anzustreben.--[[Benutzer:Markus-karg|Bruddler]] 19:06, 28. Okt. 2007 (CET)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Ehrenmitglieder ===&lt;br /&gt;
; 6 &amp;quot;Die Mitgliederversammlung kann natürliche und juristische Personen zu Ehrenmitgliedern ernennen,&amp;quot;&lt;br /&gt;
: &amp;quot;...wofür eine einfache Mehrheit der Anwesenden Vereinsmitglieder ausreicht.&amp;quot; -- Dieser Passus fehlt übrigens generell bzgl. allen Entscheidungen der Mittgliederversammlung (P. S.: Gesetze macht der Bundestag und nicht die Regierung --&amp;gt; ergo beschließt die Mittgliederversammlung bzw. ein von der Mitgliederversammlung ermächtigter Ausschuss, und nicht der Vorstand. Der Vorstand ist nur die ausführende Gewalt, welche die Beschlüsse mit einem in der Satzung noch vorzugebenden Zeitrahmen umzusetzen hat). Ich bin deswegen dafür, den Abschnitt über Aufgaben und Befugnisse entsprechend so zu ändern: Augaben = Umsetzung der von der Mitgliederversammlung oder einem von dieser ermächtigten Ausschuss getroffenen Beschlüsse innerhalb 4 Wochen ab Beschlussfassung, Befugnisse: Alleinvertretung im Aussenverhältnis. --[[Benutzer:Markus-karg|Bruddler]] 20:59, 26. Okt. 2007 (CEST)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
: Haben die Stimmrecht? Haben die Pflichten? Dürfen die das ablehnen? --[[Benutzer:Wilhelm Bühler|Wilhelm Bühler]] 19:34, 28. Okt. 2007 (CET)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:: Hm, Du hast Recht: Lasst uns das mal diskutieren. Soll einer, der keine Beiträge zahlt, wirklich ein Stimmrecht haben (er entscheidet dann ja über das Geld anderer Leute)? Zur Ablehnung: Logischerweise kann ein Verein entscheiden was er will. Ist das Ehrenmitglied aber kein Mitglied, hat es der Satzung nie zugestimmt. Das wäre ein einseitiger Vertrag und ist damit sowieso nichtig. Daher braucht die Satzung die Ablehung nicht zu enthalten.--[[Benutzer:Markus-karg|Bruddler]] 19:41, 28. Okt. 2007 (CET)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:::Für was überhaupt Ehrenmitglieder? Ich sehe keinen Sinn überhaupt welche zu haben. --[[Benutzer:Celia|Celia]] 20:25, 28. Okt. 2007 (CET)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:::: Zum Wohle des Vereins, daher bei (fast) jedem Verein in der Satzung. --[[Benutzer:Wilhelm Bühler|Wilhelm Bühler]] 20:53, 28. Okt. 2007 (CET)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== 7 ==&lt;br /&gt;
; §7&lt;br /&gt;
: Wer bestimmt den Empfänger der Vermögens? --&amp;gt; Mitgliederversammlung --[[Benutzer:Markus-karg|Bruddler]] 21:04, 26. Okt. 2007 (CEST)&lt;br /&gt;
:: Steht so schon drin: &amp;quot;Den Empfänger bestimmt die Mitgliederversammlung...&amp;quot; --[[Benutzer:Friedel|Friedel]] 17:07, 27. Okt. 2007 (CEST)&lt;br /&gt;
::: Jein. Im 1. Satz von §7 steht bereits ein Empfänger. Den würde ich streichen.--[[Benutzer:Markus-karg|Bruddler]] 19:09, 28. Okt. 2007 (CET)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
; §7 &amp;quot;Als Liquidatoren werden die im Amt befindlichen vertretungsberechtigten Vorstandsmitglieder bestimmt, soweit die letzte Mitgliederversammlung nichts anderes beschließt.&amp;quot;&lt;br /&gt;
: Genau aus jenem Grund muss eine Mitgliederversammlung erfolgen in diesem Fall --&amp;gt; Und dann brauchen wir den Passus &amp;quot;Als Liquidatoren werden die im Amt befindlichen vertretungsberechtigten Vorstandsmitglieder bestimmt.&amp;quot; nicht mehr, da die Mitgliederversammlung bestimmen kann, wen immer sie will (z. B. einen externen Liquidator).&lt;br /&gt;
:: Wie wär es mit &amp;quot;Die Mitgliederversammlung muss mit einfacher Mehrheit der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder einen oder mehrere Liquidatoren ernennen.&amp;quot;?. --[[Benutzer:Friedel|Friedel]] 17:07, 27. Okt. 2007 (CEST)&lt;br /&gt;
::: Friedels formulierung ist ok--[[Benutzer:Seggel|Seggel]] 18:05, 28. Okt. 2007 (CET)&lt;br /&gt;
:::: Die Mehrheitsverhältnisse würde ich pauschal in der Beschreibung des Organs &amp;quot;Mitgliederversammlung&amp;quot; nennen (dann muss man es nicht bei jedem Punkt erneut anführen), ebenso könnte man die Aufgabe &amp;quot;Bestimmung der Liquidatoren&amp;quot; einfach DORT vornehmen, sodass man nur noch dorthin weisen muss, z. B. so:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
 Organe&lt;br /&gt;
 !&lt;br /&gt;
 +-- Mitgliederversammlung&lt;br /&gt;
     !&lt;br /&gt;
     +-- Grundsätzliches&lt;br /&gt;
     !   !&lt;br /&gt;
     !   +-- (1) Alle Entscheidungen werden mit einfacher Mehrheit der anwesenden Mitglieder gefällt.&lt;br /&gt;
     !   ! &lt;br /&gt;
     !   +-- (2) In Abweichung von Satz (1) ist für eine Satzungsänderungen eine 2/3-Mehrheit aller Vereinsmitglieder notwendig.&lt;br /&gt;
     !&lt;br /&gt;
     +-- Aufgaben&lt;br /&gt;
         !&lt;br /&gt;
         +-- Ernennt den oder die Liquidatoren für die Auflösung des Vereins.&lt;br /&gt;
         &lt;br /&gt;
; §7&lt;br /&gt;
: Ich bin dagegen, dass das Vermögen &amp;quot;weg ist&amp;quot; im Fall des Wegfalls der Gemeinnützigkeit. Als Folge wäre der Vorstand handlungsunfähig. Daher sollten wir es eher so umformulieren, dass im Fall des Wegfalls der Gemeinnützigkeit der Vorstand eine ausserordentliche Mitgliederversammlung einzuberufen hat, welche über zwei Anträge entscheidet: (a) Verbleib des Vermögens (b) Auflösung des Vereins. So besteht zumindest noch die Chance, die Handlungsfähigkeit des Vereins auch nach Wegfall der Gemeinnützigkeit zu retten. --[[Benutzer:Markus-karg|Bruddler]] 21:08, 26. Okt. 2007 (CEST)&lt;br /&gt;
:: Die Anerkennung der Gemeinnützigkeit durch das Finanzamt ist sehr stark an diesen Punkt geknüpft. Das bisherige Vermögen darf bei wegfall der Gemeinnützigkeit nicht im Besitz bleiben! --[[Benutzer:Friedel|Friedel]] 17:07, 27. Okt. 2007 (CEST)&lt;br /&gt;
::: Hast Du dazu einen Link (Gerichtsurteil des Bundesfinanzgerichts oder einen Gesetzesauszug oder eine Verwaltungsvorschrift der Finanzbehörden) dazu? Vielleicht ist diese Regelung ja veraltet und wir würden das Geld dann unnötigerweise verschenken? --[[Benutzer:Markus-karg|Bruddler]] 19:18, 28. Okt. 2007 (CET)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
::: Bei §7 muss man aus meiner Sicht nicht viel diskutieren, das ist ein Paragraph, den einem das Finanzamt in die Feder diktiert.&lt;br /&gt;
::: Wenn die Gemeinnützigkeit weg ist, ist fast automatisch auch das Geld weg, es kann sogar sein, dass die Kasse negativ wird, da man Steuern nachzahlen muss. Für die Nachzahlung kann sich das Finanzamt aber auch an die Vorstandsmitglieder persönlich wenden. Das ganze wird alles viel einfacher, wenn man den Verein nicht gemeinnützig macht, wie beispielsweise bei [http://www.uugrn.org/verein.php UUGRN], der Unixgruppe im Gebiet den Rhein-Neckar-Wikis. --[[Benutzer:Wilhelm Bühler|Wilhelm Bühler]] 19:20, 28. Okt. 2007 (CET)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:::: (a) Die Gemeinnützigkeit ist AFAIK beschlossene Sache (u. a. deshalb, weil der eine oder andere von uns nur dann daran denkt Beiträge zu zahlen, wenn er sie absetzen kann) (b) Trotzdem möchte ich bitten, die entsprechende Verwaltungsvorschrift des Finanzamtes zu posten, denn auch Finanzämter sind an Weisungen gebunden und diese sind interpretierbar (sonst gäbe es keine Finanzgerichte). :-) --[[Benutzer:Markus-karg|Bruddler]] 19:44, 28. Okt. 2007 (CET)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:::: Es gibt eine sehr schöne Broschüre des [[Finanzamt]]es, vielleicht gibt es im [[Finanzamt Pforzheim]] noch ein gedrucktes Exemplar, aber ich habe den &lt;br /&gt;
:::: Downloadlink gefunden: http://www.finanzministerium.baden-wuerttemberg.de/de/Steuerratgeber/110282.html -&amp;gt; &amp;quot;Gemeinnützige Vereine&amp;quot;.&lt;br /&gt;
:::: Die Lektüre sei jedem empfohlen, der in den Vorstand will und jedem, der am Paragraf 7 drehen will. --[[Benutzer:Wilhelm Bühler|Wilhelm Bühler]] 21:14, 28. Okt. 2007 (CET)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Generelles ==&lt;br /&gt;
;Generelles&lt;br /&gt;
: Wie Ihr seht habe ich ein wenig an der Gewaltenteilung gebastelt. Mir ging das zu sehr in die Richtung &amp;quot;Die Mitgliederversammlung wählt einen König, und der macht dann was er will&amp;quot;. Ich stelle mir das eher so vor: Die Mitgliederversammlung ernennt Ausschüsse und den Vorstand. Die Ausschüsse beschliessen auf ihrem Arbeitsfeld (z. B. Technik, Recht, Inhaltliche Fragen des WIKI Content, etc.) was zu tun ist (= Legislative). Der Vorstand setzt diese Beschlüsse um (= Exekutive). Die Beisitzer kontrollieren den Vorstand hierbei (ähnlich eines Aufsichtsrates in Kapitalgesellschaften). Die Vereinsgerichtsbarkeit, ebenfalls von der Mitgliederversammlung ernannt, entscheidet bei Streitigkeiten zwischen Mitgliedern, Vorstand und Ausschuss. Alles andere geht mir zu sehr in die Richtung &amp;quot;Kanzlerwahlverein&amp;quot; ;-) was die Rolle der Mitgliederversammlung anbelangt. &amp;quot;Alle Macht dem Volke!&amp;quot; :-) --[[Benutzer:Markus-karg|Bruddler]] 21:15, 26. Okt. 2007 (CEST)&lt;br /&gt;
: Aus diesem Grunde schlage ich vor, als Organe folgendes aufzuführen und entsprechend zu dann entsprechend auszuformulieren: Vorstand (Exekutive) (mit den genauen Mitgliedern und deren Zuständigkeiten), Mitgliederversammlung und deren Ausschüsse (Legislative), Vereinsgericht (Judikative), Beisitzer (zur Kontrolle des Vorstandes, mit deren genauen Aufgaben und Berechtigungen)--[[Benutzer:Markus-karg|Bruddler]] 21:18, 26. Okt. 2007 (CEST)&lt;br /&gt;
: Ich habe oben mal einen kleinen Kasten eingefügt, als Vorschlag, wie man eine Satzung systematisch in Entitäten (Organe, Personen) und Prozesse (Aufgaben, Rechte, Pflichten, Abläufe) trenne kann. Dadurch wir die Formulierung von Systemen (ja, da kommt der Systemanalytiker in mir durch ;-) ) zum einen kürzer (da nicht redundant) und vor allem auch wasserdichter (da nicht redundant) gestalten. Daher schlage ich vor, dass wir die endgültige Fassung der Satzung vielleicht eher nach einem solchen Schema aufbauen (aber mit dem besprochenen Inhalt natürlich) anstatt &amp;quot;einfach&amp;quot; die Satzung eines anderes Vereines abzuwandeln. Gesetze und Verwaltungsvorschriften sind meist nach so einem Schema aufgebaut, da es die nachträgliche Änderbarkeit (Einfügen oder Streichen von Entitäten und Prozessen) sehr einfach erlaubt, ohne ganze Absätze neu formulieren zu müssen (Beispiel: Die einfache Mehrheit braucht nicht zig fach geschrieben zu werden, und wenn die Mitgliederversammlung später beschließt, von &amp;quot;einfach&amp;quot; auf &amp;quot;doppelt&amp;quot; zu ändern, muss nur ein Satz (nicht zig Absätze) geändert werden. :-)--[[Benutzer:Markus-karg|Bruddler]] 19:44, 28. Okt. 2007 (CET)&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>Wilhelm Bühler</name></author>
	</entry>
	<entry>
		<id>https://www.pfenz.de/mediawiki/index.php?title=Stadtwiki_Diskussion:Vereinsgr%C3%BCndung/Satzungsentwurf&amp;diff=30092</id>
		<title>Stadtwiki Diskussion:Vereinsgründung/Satzungsentwurf</title>
		<link rel="alternate" type="text/html" href="https://www.pfenz.de/mediawiki/index.php?title=Stadtwiki_Diskussion:Vereinsgr%C3%BCndung/Satzungsentwurf&amp;diff=30092"/>
		<updated>2007-10-28T20:18:56Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;Wilhelm Bühler: /* 5 */&lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;Hier soll ein Satzungsentwurf für die Gründerversammlung des kommenden Trägervereins erarbeitet werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
= Vereinssatzung =&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== § 1 Name und Sitz ==&lt;br /&gt;
{NAME} e.V. mit Sitz in {ORT}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== § 2 Vereinszweck ==&lt;br /&gt;
Zweck des Vereins ist es, die Erstellung, Sammlung und Verbreitung freier Inhalte in selbstloser Tätigkeit zu ermöglichen, um damit Chancengleichheit beim Zugang zu Wissen und Bildung zu fördern. Des weiteren sollen über die gemeinsame Dokumentation von Zeitgeschehen und Heimatgeschichte Brücken zwischen Generationen geschaffen sowie Neubürgern und Migranten die Integration erleichtert werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Freie Inhalte im Sinne des Vereins sind alle Werke, die von ihren Urhebern unter eine Lizenz gestellt werden, die es jedem gestattet, diese Werke kostenlos zu verbreiten und zu bearbeiten. Dazu soll auch das Bewusstsein für die damit zusammenhängenden gesellschaftlichen, rechtlichen und philosophischen Fragen geschärft werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Dieser Zweck soll insbesonders durch folgende Aktivitäten verfolgt werden:&lt;br /&gt;
* Nachhaltiger Betrieb und Förderung von Internetsystemen zur Erstellung, Sammlung und Verbreitung freier Inhalte.&lt;br /&gt;
* Kontaktpflege und Zusammenarbeit mit anderen Kultur- und Bildungs­einrichtungen.&lt;br /&gt;
* Vertretung des Gedankens freier regionaler Inhalte in der Öffentlichkeit.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== § 3 Gemeinnützigkeit ==&lt;br /&gt;
Der Verein verfolgt und unterstützt durch selbstlose Tätigkeit und Förderung ausschließlich und unmittelbar gemeinnütziger Zwecke. Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== § 4 Unabhängigkeit ==&lt;br /&gt;
Der Verein ist weder organisatorisch, konfessionell noch politisch gebunden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== § 5 Organe ==&lt;br /&gt;
=== 5.1    Mitgliederversammlung ===&lt;br /&gt;
Die Mitgliederversammlung ist vom Vorstand mindestens einmal im Kalenderjahr einzuberufen. Alle Mitglieder müssen rechtzeitig mit bekanntgabe der Tagesordnung eingeladen werden. Die Mitgliederversammlung entlastet und wählt den Vorstand sowie die Prüfer.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Vorstand hat eine außerordentliche Mitgliederversammlung unverzüglich und unter genauer Angabe von Gründen einzuberufen, wenn es das Interesse des Vereins erfordert oder wenn es von mindestens 25% der Mitglieder schriftlich unter Angabe des Zwecks und der Gründe verlangt wird.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Nur die Mitgliederversammlung darf Satzungsänderungen vornehmen. Diese müssen mit einer 2/3 Mehrheit beschlossen werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== 5.2 Vorstand ===&lt;br /&gt;
Amtszeit (1, 2, 3, 4, 5 Jahre?)&lt;br /&gt;
Alle Vorstands­mitglieder sind ehrenamtlich tätig.&lt;br /&gt;
Die Haftung des Vorstands beschränkt sich auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. &lt;br /&gt;
Vertretungsberechtigt (gemeinsam? jeder einzeln? 2/3?):&lt;br /&gt;
Vorsitzender&lt;br /&gt;
Kassenwart&lt;br /&gt;
Schriftführer&lt;br /&gt;
sowie:&lt;br /&gt;
Bis zu 4 Beisitzer&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Sie müssen ordentliche Mitglieder des Vereins sein.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==== 5.2.1 Aufgaben und Befugnisse des Vorstands ====&lt;br /&gt;
; Aufgaben:&lt;br /&gt;
: Den geregelten Betrieb der Vereinsorganisation sicherstellen.&lt;br /&gt;
: Vertretung des Vereins im Sinne des Vereinszwecks.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
; Befugnisse:&lt;br /&gt;
: Vertretung des Vereins im Sinne des Vereinszwecks.&lt;br /&gt;
:  Bildung bzw. Einberufung von Projektgruppen oder Ausschüssen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==== 5.3 Prüfer ====&lt;br /&gt;
Zwei Personen, zu wählen von der Mitgliederversammlung. Aufgaben sind Prüfung der Kasse und Tätigkeit des Vorstands im Sinne des Vereinszwecks. Berichten an die auf ihre Wahl folgende Mitgliederversammlung. Der Zeitpunkt der Prüfungen steht den Prüfern frei, die letzte Prüfung vor der Mitgliederversammlung darf jedoch nicht länger als eine Kalenderwoche zurückliegen. Die Prüfer dürfen weder dem Vorstand noch einem vom Vorstand berufenen Gremium angehören und nicht Angestellte des Vereins sein.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== § 6 Mitgliedschaft ==&lt;br /&gt;
Mitglieder können alle natürlichen und juristischen Personen werden, die mit den Zielen und Grundsätzen des Vereins übereinstimmen. Über Aufnahme und Ausschluss entscheidet der amtierende Vorstand oder die Mitgliederversammlung.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Natürliche Personen besitzen Stimmrecht auf der Mitgliederversammlung. Juristische Personen besitzen kein Stimmrecht auf der Mitgliederversammlung.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Höhe der Mitgliedsbeiträge wird von der Mitgliederversammlung in einer Beitragsordnung festgelegt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Alle Mitglieder sind verpflichtet, den Verein und den Vereinszweck - auch in der Öffentlichkeit - in ordnungsgemäßer Weise zu unterstützen sowie die laut gültiger Beitragsordnung zu leistende Zuwendung pünktlich zu zahlen. Sie sind außerdem dazu verpflichtet, dem Verein Änderungen ihrer Postadresse und ggf. E-Mail-Adresse umgehend mitzuteilen. Für Folgen, die sich daraus ergeben, dass das Mitglied dieser Pflicht nicht nachkommt, haftet das Mitglied und stellt den Verein von jeglicher Haftung frei.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Mitgliedschaft kann vom Mitglied jederzeit durch schriftliche Willenserklärung beendet werden. Der Vorstand oder die Mitgliederversammlung kann ein Mitglied ausschließen; ein solcher Ausschluß muß schriftlich begründet, dem Mitglied zugestellt und archiviert werden. Die Mitgliedschaft endet automatisch durch Tod. Beiträge für das laufende Jahr werden nicht rückerstattet.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Mitgliederversammlung kann natürliche und juristische Personen zu Ehrenmitgliedern ernennen, die Zeitlebens von der Zahlung des Mitgliedsbeitrags befreit sind.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== § 7 Auflösung / Wegfall des steuerbegünstigten Zwecks ==&lt;br /&gt;
Bei Auflösung oder Aufhebung des Vereins oder bei Wegfall seiner bisherigen gemeinnützigen Zwecke fällt das Vereinsvermögen an einen als steuerbegünstigt gemeinnützig anerkannten Verein oder eine Körperschaft des öffentlichen Rechts zur Verwendung für die Förderung der Bildung im Sinne der Satzung. Den Empfänger bestimmt die Mitgliederversammlung zugleich mit dem Beschluss zur Auflösung des Vereins.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Als Liquidatoren werden die im Amt befindlichen vertretungsberechtigten Vorstandsmitglieder bestimmt, soweit die letzte Mitgliederversammlung nichts anderes beschließt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
= Diskussion zur Vereinssatzung =&lt;br /&gt;
== 1 ==&lt;br /&gt;
;1 Ort&lt;br /&gt;
: Vorschlag: Pforzheim. --[[Benutzer:Markus-karg|Bruddler]] 21:19, 26. Okt. 2007 (CEST)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== 2 ==&lt;br /&gt;
;2 Vereinszweck&lt;br /&gt;
: Ich finde das zu breit formuliert. Ich finde, der Verein sollte NUR das Wiki betreiben und nicht gleich auf ein breiteres Feld abzielen. Das Pfenz ist, was uns zusammen hält. Andere Aktivitäten sind ausserhalb meines Interesses, und daher auch nicht eines meiner persönlichen Ziele bei der Vereinsgründung. Da die Mitgliedsbeiträge für das satzungsmässige Ziel eingesetzt werden, würde ich somit -- ohne es zu wollen -- potentiell andere Ziele als das Wiki fördern. Die Formulierung steht somit einem Beitritt meiner Person potentiell entgegen. --[[Benutzer:Markus-karg|Bruddler]] 20:38, 26. Okt. 2007 (CEST)--&lt;br /&gt;
:: Für mich ist das freie Wissen wichtig mit dem Stadtwiki als ein gutes Vehikel dafür. Daher möchte ich den Verein nicht ausschließlich darauf fixieren. --[[Benutzer:Friedel|Friedel]] 17:07, 27. Okt. 2007 (CEST)&lt;br /&gt;
:::freies Wissen ist zwar wichtig (dafür gibts ja wikipedia), aber mir gehts auch um pfenz direkt.--[[Benutzer:Seggel|Seggel]] 18:05, 28. Okt. 2007 (CET)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:::: Für Freies Wissen gibt es Stadtwikis. Und neben dem Wiki will man auch Schulungen und Vorträge anbieten können und andere Dinge, die ein gemeinnütziger Bildungsverein so macht, wenn man denn überhaupt einen gemeinnützigen Verein möchte. Es geht ja auch ein „normaler“ eingetragener Verein, das macht weniger Arbeit, siehe auch meine Anmerkung bei Paragraf 7. --[[Benutzer:Wilhelm Bühler|Wilhelm Bühler]] 19:27, 28. Okt. 2007 (CET)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
::::: Seggel und ich wollen lediglich herausstellen, dass wir KEINEN Verein gründen wollen mit den Zielen, die Wilhelm oben anführt, sondern NUR zum Zwecke, das PFENZ-WIKI zu betreiben. Alles anderen Zwecke darf gerne ein anderer Verein auf sich laden und finanzieren (und, wenn es passt, dazu das PFENZ-WIKI benutzen).--[[Benutzer:Markus-karg|Bruddler]] 19:35, 28. Okt. 2007 (CET)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== 5 ==&lt;br /&gt;
;5.1 ...Alle Mitglieder müssen rechtzeitig mit bekanntgabe der Tagesordnung eingeladen werden.&lt;br /&gt;
: Einladung per E-mail, reicht das? Muß die Form festgelegt werden?--[[Benutzer:Seggel|Seggel]] 20:25, 26. Okt. 2007 (CEST)&lt;br /&gt;
:: Um späteren Streit zu vermeiden sollte die Form unbedingt aufgenommen werden, damit es hinterher nicht heisst: &amp;quot;Mir hat ja keiner was gesagt.&amp;quot; --[[Benutzer:Markus-karg|Bruddler]] 20:38, 26. Okt. 2007 (CEST)&lt;br /&gt;
::: Alle Formulierungen die so wenig Problempotential wie möglich haben sind hier willkommen :) Bitte bringt euch mit Formulierungsvorschlägen ein. --[[Benutzer:Friedel|Friedel]] 17:07, 27. Okt. 2007 (CEST)&lt;br /&gt;
:::: Vorschlag: &amp;quot;...Der Vereinsvorstand hat alle Mitglieder per eMail bis spätestens vier Wochen vor der Mitgliederversammlung einzuladen, unter Nennung der Tagesordnung...&amp;quot; --[[Benutzer:Markus-karg|Bruddler]] 18:20, 28. Okt. 2007 (CET)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
;5.1 ...rechtzeitig...&lt;br /&gt;
: Was ist &amp;quot;rechtzeitig&amp;quot;? Um späteren Streit zu vermeiden, schlage ich vor, wörtlich &amp;quot;vier Wochen im Voraus&amp;quot; in die Satzung zu schreiben. Sonst sagt irgendwann einer: &amp;quot;Ihr habt es absichtlich erst eine Woche vorher gesagt, weil Ihr wusstet, dass ich da nicht kann!&amp;quot;. --[[Benutzer:Markus-karg|Bruddler]] 20:38, 26. Okt. 2007 (CEST)&lt;br /&gt;
:: ...unverzüglich... im nächsten Absatz könnte auch präzisiert werden ... --[[Benutzer:Mueck|Mueck]] 00:10, 27. Okt. 2007 (CEST)&lt;br /&gt;
::: Ist jemand gegen die Formulierung &amp;quot;vier Wochen im Voraus&amp;quot; für beide Fälle? --[[Benutzer:Friedel|Friedel]] 17:07, 27. Okt. 2007 (CEST)&lt;br /&gt;
::::vier wochen per e-mail--[[Benutzer:Seggel|Seggel]] 18:05, 28. Okt. 2007 (CET)&lt;br /&gt;
;5.2 &amp;quot;Die Haftung des Vorstands beschränkt sich auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.&amp;quot;&lt;br /&gt;
: Es ist zu trennen in Haftung gegenüber Dritten (diese ist durch Bundesgesetze geregelt und somit AFAIK nicht durch eine Satzung einschränkbar) und Haftung gegenüber dem Verein als eigenständiger Rechtsperson (was wohl gemeint ist und somit auch formuliert werden müsste).--[[Benutzer:Markus-karg|Bruddler]] 20:41, 26. Okt. 2007 (CEST)&lt;br /&gt;
:: Vorschlag: &amp;quot;Die Haftung des Vorstands gegenüber dem Verein beschränkt sich auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.&amp;quot;  --[[Benutzer:Friedel|Friedel]] 17:07, 27. Okt. 2007 (CEST)&lt;br /&gt;
::: AFAIK ist exakt jenes bereits durch die gesetzlichen Regelungen vorgesehen und bedarf daher keiner expliziten Nennung.--[[Benutzer:Markus-karg|Bruddler]] 18:22, 28. Okt. 2007 (CET)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:Wir sollten noch aufnehmen das nur Vereinsmitglieder Vorstandsmitglieder werden dürfen. Ich denke wenn das nicht drin steht kann jede natürliche Person reingewählt werden unabhängig ob sie zum Verein gehört oder nicht. --[[Benutzer:Celia|Celia]] 21:13, 28. Okt. 2007 (CET)&lt;br /&gt;
:: ja! Das habe ich mal direkt oben reingeschrieben. --[[Benutzer:Wilhelm Bühler|Wilhelm Bühler]] 21:18, 28. Okt. 2007 (CET) &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
;5.2 &amp;quot;Amtszeit&amp;quot;:&lt;br /&gt;
: Bin für 1 Jahr. Wir wählen ja nur einen Vereinsvorstand und nicht die Bundesregierung. ;-) --[[Benutzer:Markus-karg|Bruddler]] 20:42, 26. Okt. 2007 (CEST)&lt;br /&gt;
:: Die Frage hierzu ist: Potentielle Dynamik vs. potentielle Kontinuität im Vorstand (egal wie lang die Zeiten sind hängt das was effektiv geschieht am persönlichen Einsatz und Gebaren der Akteure). Ich bin in der Frage relativ leidenschaftslos, bei langen Amtszeiten spart man sich ein wenig Wahlaufwand.   --[[Benutzer:Friedel|Friedel]] 17:07, 27. Okt. 2007 (CEST)&lt;br /&gt;
:::ich find ein jahr genug, der wahlaufwand ist gering--[[Benutzer:Seggel|Seggel]] 18:05, 28. Okt. 2007 (CET)&lt;br /&gt;
::::Ich finde ein Jahr zu kurz; zwei Jahre halte ich für optimal. Es ist schlecht wenn ein Vorstand der sich erst findet nach einem Jahr schon wieder umbesetzt wird. Ich wäre eher dafür das nach einem Jahr das Vertrauen der Mitglieder erneuert wird und nicht vollständig neu gewählt wird. Wenn ein Vorstandsmitglied nicht mehr die Mehrheit der Mitglieder hinter sich hat wird dieses Amt dann bei der Sitzung neu gewählt. --[[Benutzer:Celia|Celia]] 20:23, 28. Okt. 2007 (CET)&lt;br /&gt;
;5.2 &amp;quot;Vereinsvorstand&amp;quot;:&lt;br /&gt;
: Bin für Entscheidungen nach dem Motto &amp;quot;2 von 3&amp;quot;, das ist demokratisch. :-) --[[Benutzer:Markus-karg|Bruddler]] 20:44, 26. Okt. 2007 (CEST)&lt;br /&gt;
:: 2 von 3 der Vorstandsvorsitzenden haben gemeinsam Vertretungsrecht halte ich auch für Sinnvoll. Dann kann keiner allein wurschteln aber es lässt zu, dass jemand ausfällt. --[[Benutzer:Friedel|Friedel]] 17:07, 27. Okt. 2007 (CEST)&lt;br /&gt;
:::für 2 von 3--[[Benutzer:Seggel|Seggel]] 18:05, 28. Okt. 2007 (CET)&lt;br /&gt;
;5.2 Vorstände müssen zurücktreten können&lt;br /&gt;
: Es ist nicht geregelt, dass ein Vorstand zurücktreten kann, bzw. was in diesem Falle passiert. --[[Benutzer:Markus-karg|Bruddler]] 21:00, 26. Okt. 2007 (CEST)&lt;br /&gt;
:: ... und die Abwahl ist auch nicht geregelt?! --[[Benutzer:Mueck|Mueck]] 00:05, 27. Okt. 2007 (CEST)&lt;br /&gt;
::: Jedem Vereinsvorstand steht frei zurückzutreten. Frage ist ob man daran dann zwangsläufig eine Mitgliederversammlung knüpfen muss. Bei der Stadtwiki-Gesellschaft wurde es bisher so gehandhabt, dass ein vertretungsberechtigter Vorstand bei Rücktritt durch Wahl innerhalb des Vorstands von einem Beisitzer ersetzt wurden. Zurückgetretene Beisitzer wurden nicht ersetzt. Das finde ich eine angenehm unbürokratische Lösung. --[[Benutzer:Friedel|Friedel]] 17:07, 27. Okt. 2007 (CEST)&lt;br /&gt;
:::: Ich halte dieses Vorgehen eher für Vetternwirtschaft. Es kann nicht sein, dass die Mitgliederversammlung Personen A, B und C wählt, nach Rücktritt von A und B aber nicht mehr D wählen kann (was vielleicht die Mehrheit will), sondern B und C dann einfach E festlegen (was vielleicht die Mehrheit nicht will). Tritt der Bundeskanzler zurück, kann er ja auch nicht einfach einen neuen ernennen (das macht letztendlich der Bundespräsident und nicht der Altkanzler, nicht wahr). Von daher bin ich im Sinne der demokratischen Verhältnisse dafür, dass (a) die Satzung beide Fälle (Abwahl, Rücktritt) genau regelt und (b) es zwingend zu einer Neuwahl (bei Rücktritt: Ausserordentliche Mitgliederversammlung) kommt. Da wir bei Rücktritt weiterhin zwei Vorstandsmitglieder haben, ist die Handlungsfähigkeit gewährleistet. --[[Benutzer:Markus-karg|Bruddler]] 18:28, 28. Okt. 2007 (CET)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
;5.2.1 &amp;quot;Beisitzer&amp;quot;:&lt;br /&gt;
: Befugnisse? Verpflichtungen? --[[Benutzer:Markus-karg|Bruddler]] 20:44, 26. Okt. 2007 (CEST)&lt;br /&gt;
:: Stimmrecht bei Vorstandsbeschlüssen. Wobei beim System den Vorstand als rein ausführendes Organ zu definieren hier Verwaltungsaufgaben vergeben werden sollten, da die Abstimmerei/Entscheiderei dann flach fällt. --[[Benutzer:Friedel|Friedel]] 17:07, 27. Okt. 2007 (CEST)&lt;br /&gt;
::: (1) Wenn sie ein Stimmrecht haben, muss es in der Satzung vorgesehen sein, andernfalls kann sich der Vorstand problemlos (und rechtens) über deren Stimme hinwegsetzen. (2) Ich sehe die Beisitzer im &amp;quot;System Vorstand als rein ausführendes Organ&amp;quot; wie Aufsichtsräte: Sie kontrollieren die Arbeit des Vorstands als Vertreter der Mitglieder (die ja nicht alle laufend über alles informiert werden können oder wollen). Daher sollten sie kein Stimmrecht haben (das würde die Arbeit des Vorstands unnötig erschweren), jedoch (A) das Recht haben, ein Veto einzulegen (also ganz undemokratisch den Vorstand direkt zu bremsen) wenn sie feststellen, dass der Vorstand entgegen den Interessen der Mitglieder / den Beschlüssen der Ausschüsse handelt (B) die Pflicht haben, in solchen Fällen eine ausserordentliche Mitgliederversammlung einzuberufen (ohne spezielle Hürden wie eine gewisse Anzahl an Unterschriften), um zur Not den Vorstand abwählen zu lassen (C) die Pflicht haben, jedem Mitglied auf Anfrage Auskunft über die Arbeit des Vorstandes zu erteilen (um jedem Mitglied die Möglichkeit zu geben, Vorstand und Beisitzer zu kontrollieren und zur Not deren Abwahl durch Einberufung einer ausserordentlichen Mitgliederversammlung (diesmal MIT der Hürde einer bestimmten Anzahl an Stimmen) zu veranlassen. --[[Benutzer:Markus-karg|Bruddler]] 18:37, 28. Okt. 2007 (CET)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:::: Natürlich haben Beisitzer Stimmrecht im Vorstand intern. Alles andere ist ein anderens Organ, das man Beirat, Kuratorium, Aufsichtsrat nennen kann. --[[Benutzer:Wilhelm Bühler|Wilhelm Bühler]] 19:23, 28. Okt. 2007 (CET) &lt;br /&gt;
::::: Dann lasst es uns doch einfach &amp;quot;Aufsichtsrat&amp;quot; nenne und streichen die Beisitzer aus der Vorstands-Formulierung?--[[Benutzer:Markus-karg|Bruddler]] 19:37, 28. Okt. 2007 (CET)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
; &amp;quot;Bildung bzw. Einberufung von Projektgruppen oder Ausschüssen.&amp;quot;&lt;br /&gt;
: Bin hier für mehr Basisdemokratie: Wenn es eine Projektgruppe oder einen Ausschuss geben soll, halte ich es für die Aufgabe des Vorstandes, deren Aufbau zu organisieren. Ob es eine solche Gruppe gibt, und wer daran beteiligt ist, sollte jedoch von den Mitgliedern selbst durch einfache Mehrheit bestimmt werden. Wir sollten evtl. mehr darauf achten, dass der Vorstand lediglich ausführende Gewalt ist (= er muss umsetzen, was die Mitglieder möchten) und nicht etwa dazu da ist, eigene Ideen umzusetzen (das ist Aufgabe der Legislative, also der Mitgliederversammlung). Apropos Gewaltenteilung, wo ist unsere Judikative? Stichwort: Streit - Wer schlichtet bei Streit zwischen Mitgliedern und Vorständen?&lt;br /&gt;
:: Wenn der Vorstand keinen oder sehr wenig eigenen Handlungsspielraum hat führt das dazu, dass die Mitgliederversammlung einen Jahresplan beschliessen muss. --[[Benutzer:Friedel|Friedel]] 17:07, 27. Okt. 2007 (CEST)&lt;br /&gt;
::: Entweder dieses, oder es die Mitgliederversammlung verpflichtet den Vorstand zur Bildung eines Ausschusses, an welchem jedes Mitglied teilhaben kann. Der Ausschuss selbst trifft sich regelmässig und gibt vor, was der Vorstand zu tun hat. Beispielsweise könnte der Software-Ausschuss sich monatlich treffen, um am Thema &amp;quot;Semantic Wiki&amp;quot; zu arbeiten und, wenn er die Zeit für reif hält, beschliessen, dass der Vorstand diese Erweiterung in den nächsten vier Wochen in Betrieb zu setzen hat. Beim nächsten Treffen dann, wird geprüft, ob dies getan wurde, und welche Erfahrungen es damit gibt etc. Der Vorstand führt die Arbeiten aus, indem er Finanzmittel einsetzt, juristische Fragen (Lizenzbedingungen etc.) klärt, Personen zur Durchführung der Arbeiten am Server berechtigt etc.--[[Benutzer:Markus-karg|Bruddler]] 18:49, 28. Okt. 2007 (CET)&lt;br /&gt;
:: Judikative: Das wären in meinen Augen die Prüfer, deren Aufgaben weiter gefasst sind als vor der MV die Buchhaltung durchzusehen. --[[Benutzer:Friedel|Friedel]] 17:07, 27. Okt. 2007 (CEST)&lt;br /&gt;
::: Nicht ganz. Die Prüfer prüfen ja nur ihren speziellen Bereich. Sie stellen nur fest, ob die Buchführung ordentlich gemacht wurde oder nicht. Die Judikative hingegen hat andere Pflichten: Sie entscheidet, was passiert, wenn es Streit gibt, z. B. wenn der Software-Ausschuss sagt: &amp;quot;Semantic Wiki installieren!&amp;quot; jedoch der Vorstand sich weigert. Um den Vorstand nicht abwählen zu müssen, und nicht extra eine ausserordentliche Mitgliederversammlung durchführen zu müssen, kann die Judikative (sofern die Satzung deren Rechte und Pflichten exakt definiert) aufgrund der Satzung entscheiden, was in dem Fall für den Verein das besteht ist -- den Vorstand zu zwingen (zur Not durch Abwahl per ausserordentlicher Mitgliederversammlung) oder ihn gewähren zu lassen (z. B. weil das beauftragte Softwarepaket lizenzrechtlich inkompatibel ist und den Verein in einen Rechtsstreit verwickeln würde -- was der Vorstand ja nach bestem Wissen und Gewissen zu verhindern hat). Die Judikative muss dazu bestimmte Strafen aussprechen können (bis hin zum Ausschluss oder im schlimmsten Fall der Klage vor einem staatlichen Gericht, z. B. wenn der Vorstand wissentlich dem Verein schaden zugefügt oder diesen wider besseren Wissens nicht abgewendet hat), und alle Mitglieder (d. h. auch Vorstände) müssen sich der Gerichtsbarkeit unterstellen. --[[Benutzer:Markus-karg|Bruddler]] 18:49, 28. Okt. 2007 (CET)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:::: Der Vereinsvorstand muss Software installieren? --[[Benutzer:Wilhelm Bühler|Wilhelm Bühler]] 19:23, 28. Okt. 2007 (CET)&lt;br /&gt;
::::: Nur der Vorstand ist zur Vertretung im Aussenverhältnis berechtigt und hat daher die Oberhoheit über die Software, da sie mit der Aussenwelt in Kontakt tritt und evtl. Rechte anderer Verletzen kann, z. B. wenn wir ein Modul installieren, das nicht mit der Lizenz von Mediawiki kompatibel ist. Da der Vorstand in diesem Fall potentiell in die Gefahr einer strafrechtlichen Verfolgung gerät, darf keiner Software installieren, ohne dass der Vorstand es angewiesen hat. Das bedeutet, technisch macht das sicherlich irgend ein Administrator, aber die Erlaubnis und Anweisung muss vom Vorstand kommen. Letztendlich muss er auch die Mittel in die Hand nehmen, wenn z. B. Geld für Lizenzen, Rechtsstreite oder Hardware benötigt wird. Es geht nicht, dass andere am Vorstand vorbei irgend etwas tun, was (a) den Verein Geld kostet, (b) dem Verein Schwierigkeiten machen kann. Darum geht es ja genau beim Thema &amp;quot;Vorstandshaftung&amp;quot;. Aber: &amp;quot;Vorstand&amp;quot; ist ein Organ des Vereins, nicht etwa eine lebende Person. Die durchführende Person muss kein Vorstandsmitglied sein (sie handelt auf direkte Anweisung und ist daher nicht haftungsrechtlich zu belangen). --[[Benutzer:Markus-karg|Bruddler]] 19:33, 28. Okt. 2007 (CET)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== 5.3. ===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
; &#039;&#039;Der Zeitpunkt der Prüfungen steht den Prüfern frei, die letzte Prüfung vor der Mitgliederversammlung darf jedoch nicht länger als eine Kalenderwoche zurückliegen&#039;&#039;&lt;br /&gt;
: Ist das durchführbar? Die Kassenprüfer prüfen, sobald der Schatzmeister den Jahresbericht fertig hat und sollten spätestens n Wochen vorher fertig sein. Den Termin machen die drei untereinander aus, das sind schließlich alles ehrenamtlich tätige. N Wochen vorher damit noch Zeit bleibt, Ungereimtheiten zu klären. --[[Benutzer:Wilhelm Bühler|Wilhelm Bühler]] 19:32, 28. Okt. 2007 (CET)&lt;br /&gt;
:: Vorschlag: Den Passus des Zeitpunkts streichen. Letztendlich müssen sie ihre Aufgabe gewissenhaft durchführen. Der Zeitpunkt sei ihnen freigestellt. Oder gibt es rechtliche Vorschriften?--[[Benutzer:Markus-karg|Bruddler]] 19:39, 28. Okt. 2007 (CET)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
::: Keine Vorschriften, die mir bekannt wären. Es ist nur mein Rat als Schatzmeister, das nicht auf den letzten Drücker zu machen. --[[Benutzer:Wilhelm Bühler|Wilhelm Bühler]] 20:56, 28. Okt. 2007 (CET)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== 6 ==&lt;br /&gt;
; 6 &amp;quot;Über Aufnahme und Ausschluss entscheidet der amtierende Vorstand oder die Mitgliederversammlung.&amp;quot;&lt;br /&gt;
: Die Aufnahme bzw. der Ausschluss von Mitgliedern sollte keinerlei Entscheidung unterliegen. Da es keine Kriterien gibt, wer aufgenommen wird, muss pauschal jeder aufgenommen werden. Ergo ist die Aufnahme entscheidungsfrei und vom Vorstand als reiner Verwaltungsakt zu erledigen. Ein Auschluss muss von der Mitgliederversammlung (und nur von ihr) mehrheitlich beschlossen werden. Die Gründe dafür müssen in der Satzung genannt sein. Sonst gibt&#039;s nur irgendwann Streit... --[[Benutzer:Markus-karg|Bruddler]] 20:52, 26. Okt. 2007 (CEST)&lt;br /&gt;
:: Eine Filterung (wie auch immer realisiert) soll verhindern, dass der Verein im Handstreich von einer aussenstehenden Gruppe übernommen wird. --[[Benutzer:Friedel|Friedel]] 17:07, 27. Okt. 2007 (CEST)&lt;br /&gt;
:::Friedels einwand scheint gerechtfertigt--[[Benutzer:Seggel|Seggel]] 18:05, 28. Okt. 2007 (CET)&lt;br /&gt;
:::: Selbst eine AG kann sich nicht gegen feindliche Übernahmen wehren, warum also sollte ein solcher Passus vor einem staatlichen Gericht anerkannt werden? Will eine &amp;quot;feindliche Macht&amp;quot; den Verein übernehmen, steht ihr der Klageweg offen, und schwupps müssen wir die aufnehmen. Satzung hin oder her. Eine Vereinssatzung hat keine Vorrangstellung gegenüber Gesetzen, und ich erinnere hier nur an das Anti-Diskriminierungsgesetz und den Gleichheitsgrundsatz im Grundgesetz. So ein Passus ist schnell gekippt. Wirkungsvoller halte ich es daher, dass wir beispielsweise die Menge der Aufnahmen pro Jahr begrenzen (das ist bezüglich des Verwaltungsaufwandes der dadurch entsteht juristisch vertretbar) und im Zweifelsfall eine ausserordentliche Mitgliederversammlung durchführen mit dem Antrag, ein &amp;quot;seltsames&amp;quot; Mitglied auszuschliessen. Auch dagegen kann das Mitglied klagen, jedoch wird es für &amp;quot;Horden feindlicher Anmeldungen&amp;quot; sehr schwer, &amp;quot;im Handstreich&amp;quot; zu übernehmen. --[[Benutzer:Markus-karg|Bruddler]] 18:58, 28. Okt. 2007 (CET)&lt;br /&gt;
; 6 &amp;quot;Juristische Personen besitzen kein Stimmrecht auf der Mitgliederversammlung.&amp;quot;&lt;br /&gt;
: Warum nicht? --[[Benutzer:Markus-karg|Bruddler]] 20:53, 26. Okt. 2007 (CEST)&lt;br /&gt;
:: Von meiner Warte her nur wegen dem hohen Aufwand die Vertretungsberechtigung der für die juristische wählenden natürlichen Person zu prüfen. --[[Benutzer:Friedel|Friedel]] 17:07, 27. Okt. 2007 (CEST)&lt;br /&gt;
:::friedel hat recht--[[Benutzer:Seggel|Seggel]] 18:05, 28. Okt. 2007 (CET)&lt;br /&gt;
:::: Ich interpretiere das mal als &amp;quot;Ich stimme Friedel zu&amp;quot; ;-) Im Ernst ist es aber doch so: Juristische Personen sind im Handelsregister (oder Vereinsregister) eingetragen. Dieses ist kostenlos im Internet einsehbar (dauert 5 Minuten). Der Aufwand ist also faktisch nicht vorhanden. Zudem kann man es &amp;quot;zur Not&amp;quot; ja so machen, dass man den Nachweis dem Bewerber aufbürdet, z. B. indem er einen Handelsregisterauszug mitbringt. Daher halte ich die Einschränkung für unnötig. Je mehr Mitglieder, desto besser. :-) Firmen, die gerne Mitglied sein wollen, drücken doch gerade ihr Commitment zu Corporate Citizenship und offenem Wissen aus. Wenn wir das verhindern, werden sie andere Portale unterstützen (was uns potentiell Mitglieder und Stärke raubt). --[[Benutzer:Markus-karg|Bruddler]] 19:04, 28. Okt. 2007 (CET)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
; 6 &amp;quot;Alle Mitglieder sind verpflichtet, den Verein und den Vereinszweck - auch in der Öffentlichkeit - in ordnungsgemäßer Weise zu unterstützen&amp;quot;&lt;br /&gt;
: Ich wehre mich gegen jeglichen Zwang abgesehen von der Beitragszahlung und werde eine Satzung mit diesem Passus nicht unterschreiben.--[[Benutzer:Markus-karg|Bruddler]] 20:55, 26. Okt. 2007 (CEST)&lt;br /&gt;
:: Diese Formulierung soll wahrscheinlich verhindern, dass jemand für den Verein schädliche Internas nach außen trägt. Hänge nicht an der formulierung, hab aber auch kein Problem damit. --[[Benutzer:Friedel|Friedel]] 17:07, 27. Okt. 2007 (CEST)&lt;br /&gt;
:::an sich denk ich alle internas dürfen auch nach aussen dringen. bin für so wenig verpflichtung in der satzung--[[Benutzer:Seggel|Seggel]] 18:05, 28. Okt. 2007 (CET)&lt;br /&gt;
:::: Ich sehe es wie Seggel. Offenheit nach allen Seiten. Der Verein hat nichts zu verbergen. Wenn ein Mitglied dem Verein nachweislich Schaden zufügt, steht des jedermann Frei, die Vereinsjudikative anzurufen, oder einen Antrag auf Ausschluss zu stellen, bzw. der Vorstand hat im berechtigten Fall die Pflicht eine Schadensersatzklage anzustreben.--[[Benutzer:Markus-karg|Bruddler]] 19:06, 28. Okt. 2007 (CET)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Ehrenmitglieder ===&lt;br /&gt;
; 6 &amp;quot;Die Mitgliederversammlung kann natürliche und juristische Personen zu Ehrenmitgliedern ernennen,&amp;quot;&lt;br /&gt;
: &amp;quot;...wofür eine einfache Mehrheit der Anwesenden Vereinsmitglieder ausreicht.&amp;quot; -- Dieser Passus fehlt übrigens generell bzgl. allen Entscheidungen der Mittgliederversammlung (P. S.: Gesetze macht der Bundestag und nicht die Regierung --&amp;gt; ergo beschließt die Mittgliederversammlung bzw. ein von der Mitgliederversammlung ermächtigter Ausschuss, und nicht der Vorstand. Der Vorstand ist nur die ausführende Gewalt, welche die Beschlüsse mit einem in der Satzung noch vorzugebenden Zeitrahmen umzusetzen hat). Ich bin deswegen dafür, den Abschnitt über Aufgaben und Befugnisse entsprechend so zu ändern: Augaben = Umsetzung der von der Mitgliederversammlung oder einem von dieser ermächtigten Ausschuss getroffenen Beschlüsse innerhalb 4 Wochen ab Beschlussfassung, Befugnisse: Alleinvertretung im Aussenverhältnis. --[[Benutzer:Markus-karg|Bruddler]] 20:59, 26. Okt. 2007 (CEST)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
: Haben die Stimmrecht? Haben die Pflichten? Dürfen die das ablehnen? --[[Benutzer:Wilhelm Bühler|Wilhelm Bühler]] 19:34, 28. Okt. 2007 (CET)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:: Hm, Du hast Recht: Lasst uns das mal diskutieren. Soll einer, der keine Beiträge zahlt, wirklich ein Stimmrecht haben (er entscheidet dann ja über das Geld anderer Leute)? Zur Ablehnung: Logischerweise kann ein Verein entscheiden was er will. Ist das Ehrenmitglied aber kein Mitglied, hat es der Satzung nie zugestimmt. Das wäre ein einseitiger Vertrag und ist damit sowieso nichtig. Daher braucht die Satzung die Ablehung nicht zu enthalten.--[[Benutzer:Markus-karg|Bruddler]] 19:41, 28. Okt. 2007 (CET)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:::Für was überhaupt Ehrenmitglieder? Ich sehe keinen Sinn überhaupt welche zu haben. --[[Benutzer:Celia|Celia]] 20:25, 28. Okt. 2007 (CET)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:::: Zum Wohle des Vereins, daher bei (fast) jedem Verein in der Satzung. --[[Benutzer:Wilhelm Bühler|Wilhelm Bühler]] 20:53, 28. Okt. 2007 (CET)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== 7 ==&lt;br /&gt;
; §7&lt;br /&gt;
: Wer bestimmt den Empfänger der Vermögens? --&amp;gt; Mitgliederversammlung --[[Benutzer:Markus-karg|Bruddler]] 21:04, 26. Okt. 2007 (CEST)&lt;br /&gt;
:: Steht so schon drin: &amp;quot;Den Empfänger bestimmt die Mitgliederversammlung...&amp;quot; --[[Benutzer:Friedel|Friedel]] 17:07, 27. Okt. 2007 (CEST)&lt;br /&gt;
::: Jein. Im 1. Satz von §7 steht bereits ein Empfänger. Den würde ich streichen.--[[Benutzer:Markus-karg|Bruddler]] 19:09, 28. Okt. 2007 (CET)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
; §7 &amp;quot;Als Liquidatoren werden die im Amt befindlichen vertretungsberechtigten Vorstandsmitglieder bestimmt, soweit die letzte Mitgliederversammlung nichts anderes beschließt.&amp;quot;&lt;br /&gt;
: Genau aus jenem Grund muss eine Mitgliederversammlung erfolgen in diesem Fall --&amp;gt; Und dann brauchen wir den Passus &amp;quot;Als Liquidatoren werden die im Amt befindlichen vertretungsberechtigten Vorstandsmitglieder bestimmt.&amp;quot; nicht mehr, da die Mitgliederversammlung bestimmen kann, wen immer sie will (z. B. einen externen Liquidator).&lt;br /&gt;
:: Wie wär es mit &amp;quot;Die Mitgliederversammlung muss mit einfacher Mehrheit der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder einen oder mehrere Liquidatoren ernennen.&amp;quot;?. --[[Benutzer:Friedel|Friedel]] 17:07, 27. Okt. 2007 (CEST)&lt;br /&gt;
::: Friedels formulierung ist ok--[[Benutzer:Seggel|Seggel]] 18:05, 28. Okt. 2007 (CET)&lt;br /&gt;
:::: Die Mehrheitsverhältnisse würde ich pauschal in der Beschreibung des Organs &amp;quot;Mitgliederversammlung&amp;quot; nennen (dann muss man es nicht bei jedem Punkt erneut anführen), ebenso könnte man die Aufgabe &amp;quot;Bestimmung der Liquidatoren&amp;quot; einfach DORT vornehmen, sodass man nur noch dorthin weisen muss, z. B. so:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
 Organe&lt;br /&gt;
 !&lt;br /&gt;
 +-- Mitgliederversammlung&lt;br /&gt;
     !&lt;br /&gt;
     +-- Grundsätzliches&lt;br /&gt;
     !   !&lt;br /&gt;
     !   +-- (1) Alle Entscheidungen werden mit einfacher Mehrheit der anwesenden Mitglieder gefällt.&lt;br /&gt;
     !   ! &lt;br /&gt;
     !   +-- (2) In Abweichung von Satz (1) ist für eine Satzungsänderungen eine 2/3-Mehrheit aller Vereinsmitglieder notwendig.&lt;br /&gt;
     !&lt;br /&gt;
     +-- Aufgaben&lt;br /&gt;
         !&lt;br /&gt;
         +-- Ernennt den oder die Liquidatoren für die Auflösung des Vereins.&lt;br /&gt;
         &lt;br /&gt;
; §7&lt;br /&gt;
: Ich bin dagegen, dass das Vermögen &amp;quot;weg ist&amp;quot; im Fall des Wegfalls der Gemeinnützigkeit. Als Folge wäre der Vorstand handlungsunfähig. Daher sollten wir es eher so umformulieren, dass im Fall des Wegfalls der Gemeinnützigkeit der Vorstand eine ausserordentliche Mitgliederversammlung einzuberufen hat, welche über zwei Anträge entscheidet: (a) Verbleib des Vermögens (b) Auflösung des Vereins. So besteht zumindest noch die Chance, die Handlungsfähigkeit des Vereins auch nach Wegfall der Gemeinnützigkeit zu retten. --[[Benutzer:Markus-karg|Bruddler]] 21:08, 26. Okt. 2007 (CEST)&lt;br /&gt;
:: Die Anerkennung der Gemeinnützigkeit durch das Finanzamt ist sehr stark an diesen Punkt geknüpft. Das bisherige Vermögen darf bei wegfall der Gemeinnützigkeit nicht im Besitz bleiben! --[[Benutzer:Friedel|Friedel]] 17:07, 27. Okt. 2007 (CEST)&lt;br /&gt;
::: Hast Du dazu einen Link (Gerichtsurteil des Bundesfinanzgerichts oder einen Gesetzesauszug oder eine Verwaltungsvorschrift der Finanzbehörden) dazu? Vielleicht ist diese Regelung ja veraltet und wir würden das Geld dann unnötigerweise verschenken? --[[Benutzer:Markus-karg|Bruddler]] 19:18, 28. Okt. 2007 (CET)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
::: Bei §7 muss man aus meiner Sicht nicht viel diskutieren, das ist ein Paragraph, den einem das Finanzamt in die Feder diktiert.&lt;br /&gt;
::: Wenn die Gemeinnützigkeit weg ist, ist fast automatisch auch das Geld weg, es kann sogar sein, dass die Kasse negativ wird, da man Steuern nachzahlen muss. Für die Nachzahlung kann sich das Finanzamt aber auch an die Vorstandsmitglieder persönlich wenden. Das ganze wird alles viel einfacher, wenn man den Verein nicht gemeinnützig macht, wie beispielsweise bei [http://www.uugrn.org/verein.php UUGRN], der Unixgruppe im Gebiet den Rhein-Neckar-Wikis. --[[Benutzer:Wilhelm Bühler|Wilhelm Bühler]] 19:20, 28. Okt. 2007 (CET)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:::: (a) Die Gemeinnützigkeit ist AFAIK beschlossene Sache (u. a. deshalb, weil der eine oder andere von uns nur dann daran denkt Beiträge zu zahlen, wenn er sie absetzen kann) (b) Trotzdem möchte ich bitten, die entsprechende Verwaltungsvorschrift des Finanzamtes zu posten, denn auch Finanzämter sind an Weisungen gebunden und diese sind interpretierbar (sonst gäbe es keine Finanzgerichte). :-) --[[Benutzer:Markus-karg|Bruddler]] 19:44, 28. Okt. 2007 (CET)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:::: Es gibt eine sehr schöne Broschüre des [[Finanzamt]]es, vielleicht gibt es im [[Finanzamt Pforzheim]] noch ein gedrucktes Exemplar, aber ich habe den &lt;br /&gt;
:::: Downloadlink gefunden: http://www.finanzministerium.baden-wuerttemberg.de/de/Steuerratgeber/110282.html -&amp;gt; &amp;quot;Gemeinnützige Vereine&amp;quot;.&lt;br /&gt;
:::: Die Lektüre sei jedem empfohlen, der in den Vorstand will und jedem, der am Paragraf 7 drehen will. --[[Benutzer:Wilhelm Bühler|Wilhelm Bühler]] 21:14, 28. Okt. 2007 (CET)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Generelles ==&lt;br /&gt;
;Generelles&lt;br /&gt;
: Wie Ihr seht habe ich ein wenig an der Gewaltenteilung gebastelt. Mir ging das zu sehr in die Richtung &amp;quot;Die Mitgliederversammlung wählt einen König, und der macht dann was er will&amp;quot;. Ich stelle mir das eher so vor: Die Mitgliederversammlung ernennt Ausschüsse und den Vorstand. Die Ausschüsse beschliessen auf ihrem Arbeitsfeld (z. B. Technik, Recht, Inhaltliche Fragen des WIKI Content, etc.) was zu tun ist (= Legislative). Der Vorstand setzt diese Beschlüsse um (= Exekutive). Die Beisitzer kontrollieren den Vorstand hierbei (ähnlich eines Aufsichtsrates in Kapitalgesellschaften). Die Vereinsgerichtsbarkeit, ebenfalls von der Mitgliederversammlung ernannt, entscheidet bei Streitigkeiten zwischen Mitgliedern, Vorstand und Ausschuss. Alles andere geht mir zu sehr in die Richtung &amp;quot;Kanzlerwahlverein&amp;quot; ;-) was die Rolle der Mitgliederversammlung anbelangt. &amp;quot;Alle Macht dem Volke!&amp;quot; :-) --[[Benutzer:Markus-karg|Bruddler]] 21:15, 26. Okt. 2007 (CEST)&lt;br /&gt;
: Aus diesem Grunde schlage ich vor, als Organe folgendes aufzuführen und entsprechend zu dann entsprechend auszuformulieren: Vorstand (Exekutive) (mit den genauen Mitgliedern und deren Zuständigkeiten), Mitgliederversammlung und deren Ausschüsse (Legislative), Vereinsgericht (Judikative), Beisitzer (zur Kontrolle des Vorstandes, mit deren genauen Aufgaben und Berechtigungen)--[[Benutzer:Markus-karg|Bruddler]] 21:18, 26. Okt. 2007 (CEST)&lt;br /&gt;
: Ich habe oben mal einen kleinen Kasten eingefügt, als Vorschlag, wie man eine Satzung systematisch in Entitäten (Organe, Personen) und Prozesse (Aufgaben, Rechte, Pflichten, Abläufe) trenne kann. Dadurch wir die Formulierung von Systemen (ja, da kommt der Systemanalytiker in mir durch ;-) ) zum einen kürzer (da nicht redundant) und vor allem auch wasserdichter (da nicht redundant) gestalten. Daher schlage ich vor, dass wir die endgültige Fassung der Satzung vielleicht eher nach einem solchen Schema aufbauen (aber mit dem besprochenen Inhalt natürlich) anstatt &amp;quot;einfach&amp;quot; die Satzung eines anderes Vereines abzuwandeln. Gesetze und Verwaltungsvorschriften sind meist nach so einem Schema aufgebaut, da es die nachträgliche Änderbarkeit (Einfügen oder Streichen von Entitäten und Prozessen) sehr einfach erlaubt, ohne ganze Absätze neu formulieren zu müssen (Beispiel: Die einfache Mehrheit braucht nicht zig fach geschrieben zu werden, und wenn die Mitgliederversammlung später beschließt, von &amp;quot;einfach&amp;quot; auf &amp;quot;doppelt&amp;quot; zu ändern, muss nur ein Satz (nicht zig Absätze) geändert werden. :-)--[[Benutzer:Markus-karg|Bruddler]] 19:44, 28. Okt. 2007 (CET)&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>Wilhelm Bühler</name></author>
	</entry>
	<entry>
		<id>https://www.pfenz.de/mediawiki/index.php?title=Stadtwiki_Diskussion:Vereinsgr%C3%BCndung/Satzungsentwurf&amp;diff=30091</id>
		<title>Stadtwiki Diskussion:Vereinsgründung/Satzungsentwurf</title>
		<link rel="alternate" type="text/html" href="https://www.pfenz.de/mediawiki/index.php?title=Stadtwiki_Diskussion:Vereinsgr%C3%BCndung/Satzungsentwurf&amp;diff=30091"/>
		<updated>2007-10-28T20:16:50Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;Wilhelm Bühler: /* 5.2 Vorstand */ Sie müssen ordentliche Mitglieder des Vereins sein.&lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;Hier soll ein Satzungsentwurf für die Gründerversammlung des kommenden Trägervereins erarbeitet werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
= Vereinssatzung =&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== § 1 Name und Sitz ==&lt;br /&gt;
{NAME} e.V. mit Sitz in {ORT}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== § 2 Vereinszweck ==&lt;br /&gt;
Zweck des Vereins ist es, die Erstellung, Sammlung und Verbreitung freier Inhalte in selbstloser Tätigkeit zu ermöglichen, um damit Chancengleichheit beim Zugang zu Wissen und Bildung zu fördern. Des weiteren sollen über die gemeinsame Dokumentation von Zeitgeschehen und Heimatgeschichte Brücken zwischen Generationen geschaffen sowie Neubürgern und Migranten die Integration erleichtert werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Freie Inhalte im Sinne des Vereins sind alle Werke, die von ihren Urhebern unter eine Lizenz gestellt werden, die es jedem gestattet, diese Werke kostenlos zu verbreiten und zu bearbeiten. Dazu soll auch das Bewusstsein für die damit zusammenhängenden gesellschaftlichen, rechtlichen und philosophischen Fragen geschärft werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Dieser Zweck soll insbesonders durch folgende Aktivitäten verfolgt werden:&lt;br /&gt;
* Nachhaltiger Betrieb und Förderung von Internetsystemen zur Erstellung, Sammlung und Verbreitung freier Inhalte.&lt;br /&gt;
* Kontaktpflege und Zusammenarbeit mit anderen Kultur- und Bildungs­einrichtungen.&lt;br /&gt;
* Vertretung des Gedankens freier regionaler Inhalte in der Öffentlichkeit.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== § 3 Gemeinnützigkeit ==&lt;br /&gt;
Der Verein verfolgt und unterstützt durch selbstlose Tätigkeit und Förderung ausschließlich und unmittelbar gemeinnütziger Zwecke. Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== § 4 Unabhängigkeit ==&lt;br /&gt;
Der Verein ist weder organisatorisch, konfessionell noch politisch gebunden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== § 5 Organe ==&lt;br /&gt;
=== 5.1    Mitgliederversammlung ===&lt;br /&gt;
Die Mitgliederversammlung ist vom Vorstand mindestens einmal im Kalenderjahr einzuberufen. Alle Mitglieder müssen rechtzeitig mit bekanntgabe der Tagesordnung eingeladen werden. Die Mitgliederversammlung entlastet und wählt den Vorstand sowie die Prüfer.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Vorstand hat eine außerordentliche Mitgliederversammlung unverzüglich und unter genauer Angabe von Gründen einzuberufen, wenn es das Interesse des Vereins erfordert oder wenn es von mindestens 25% der Mitglieder schriftlich unter Angabe des Zwecks und der Gründe verlangt wird.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Nur die Mitgliederversammlung darf Satzungsänderungen vornehmen. Diese müssen mit einer 2/3 Mehrheit beschlossen werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== 5.2 Vorstand ===&lt;br /&gt;
Amtszeit (1, 2, 3, 4, 5 Jahre?)&lt;br /&gt;
Alle Vorstands­mitglieder sind ehrenamtlich tätig.&lt;br /&gt;
Die Haftung des Vorstands beschränkt sich auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. &lt;br /&gt;
Vertretungsberechtigt (gemeinsam? jeder einzeln? 2/3?):&lt;br /&gt;
Vorsitzender&lt;br /&gt;
Kassenwart&lt;br /&gt;
Schriftführer&lt;br /&gt;
sowie:&lt;br /&gt;
Bis zu 4 Beisitzer&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Sie müssen ordentliche Mitglieder des Vereins sein.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==== 5.2.1 Aufgaben und Befugnisse des Vorstands ====&lt;br /&gt;
; Aufgaben:&lt;br /&gt;
: Den geregelten Betrieb der Vereinsorganisation sicherstellen.&lt;br /&gt;
: Vertretung des Vereins im Sinne des Vereinszwecks.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
; Befugnisse:&lt;br /&gt;
: Vertretung des Vereins im Sinne des Vereinszwecks.&lt;br /&gt;
:  Bildung bzw. Einberufung von Projektgruppen oder Ausschüssen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==== 5.3 Prüfer ====&lt;br /&gt;
Zwei Personen, zu wählen von der Mitgliederversammlung. Aufgaben sind Prüfung der Kasse und Tätigkeit des Vorstands im Sinne des Vereinszwecks. Berichten an die auf ihre Wahl folgende Mitgliederversammlung. Der Zeitpunkt der Prüfungen steht den Prüfern frei, die letzte Prüfung vor der Mitgliederversammlung darf jedoch nicht länger als eine Kalenderwoche zurückliegen. Die Prüfer dürfen weder dem Vorstand noch einem vom Vorstand berufenen Gremium angehören und nicht Angestellte des Vereins sein.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== § 6 Mitgliedschaft ==&lt;br /&gt;
Mitglieder können alle natürlichen und juristischen Personen werden, die mit den Zielen und Grundsätzen des Vereins übereinstimmen. Über Aufnahme und Ausschluss entscheidet der amtierende Vorstand oder die Mitgliederversammlung.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Natürliche Personen besitzen Stimmrecht auf der Mitgliederversammlung. Juristische Personen besitzen kein Stimmrecht auf der Mitgliederversammlung.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Höhe der Mitgliedsbeiträge wird von der Mitgliederversammlung in einer Beitragsordnung festgelegt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Alle Mitglieder sind verpflichtet, den Verein und den Vereinszweck - auch in der Öffentlichkeit - in ordnungsgemäßer Weise zu unterstützen sowie die laut gültiger Beitragsordnung zu leistende Zuwendung pünktlich zu zahlen. Sie sind außerdem dazu verpflichtet, dem Verein Änderungen ihrer Postadresse und ggf. E-Mail-Adresse umgehend mitzuteilen. Für Folgen, die sich daraus ergeben, dass das Mitglied dieser Pflicht nicht nachkommt, haftet das Mitglied und stellt den Verein von jeglicher Haftung frei.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Mitgliedschaft kann vom Mitglied jederzeit durch schriftliche Willenserklärung beendet werden. Der Vorstand oder die Mitgliederversammlung kann ein Mitglied ausschließen; ein solcher Ausschluß muß schriftlich begründet, dem Mitglied zugestellt und archiviert werden. Die Mitgliedschaft endet automatisch durch Tod. Beiträge für das laufende Jahr werden nicht rückerstattet.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Mitgliederversammlung kann natürliche und juristische Personen zu Ehrenmitgliedern ernennen, die Zeitlebens von der Zahlung des Mitgliedsbeitrags befreit sind.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== § 7 Auflösung / Wegfall des steuerbegünstigten Zwecks ==&lt;br /&gt;
Bei Auflösung oder Aufhebung des Vereins oder bei Wegfall seiner bisherigen gemeinnützigen Zwecke fällt das Vereinsvermögen an einen als steuerbegünstigt gemeinnützig anerkannten Verein oder eine Körperschaft des öffentlichen Rechts zur Verwendung für die Förderung der Bildung im Sinne der Satzung. Den Empfänger bestimmt die Mitgliederversammlung zugleich mit dem Beschluss zur Auflösung des Vereins.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Als Liquidatoren werden die im Amt befindlichen vertretungsberechtigten Vorstandsmitglieder bestimmt, soweit die letzte Mitgliederversammlung nichts anderes beschließt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
= Diskussion zur Vereinssatzung =&lt;br /&gt;
== 1 ==&lt;br /&gt;
;1 Ort&lt;br /&gt;
: Vorschlag: Pforzheim. --[[Benutzer:Markus-karg|Bruddler]] 21:19, 26. Okt. 2007 (CEST)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== 2 ==&lt;br /&gt;
;2 Vereinszweck&lt;br /&gt;
: Ich finde das zu breit formuliert. Ich finde, der Verein sollte NUR das Wiki betreiben und nicht gleich auf ein breiteres Feld abzielen. Das Pfenz ist, was uns zusammen hält. Andere Aktivitäten sind ausserhalb meines Interesses, und daher auch nicht eines meiner persönlichen Ziele bei der Vereinsgründung. Da die Mitgliedsbeiträge für das satzungsmässige Ziel eingesetzt werden, würde ich somit -- ohne es zu wollen -- potentiell andere Ziele als das Wiki fördern. Die Formulierung steht somit einem Beitritt meiner Person potentiell entgegen. --[[Benutzer:Markus-karg|Bruddler]] 20:38, 26. Okt. 2007 (CEST)--&lt;br /&gt;
:: Für mich ist das freie Wissen wichtig mit dem Stadtwiki als ein gutes Vehikel dafür. Daher möchte ich den Verein nicht ausschließlich darauf fixieren. --[[Benutzer:Friedel|Friedel]] 17:07, 27. Okt. 2007 (CEST)&lt;br /&gt;
:::freies Wissen ist zwar wichtig (dafür gibts ja wikipedia), aber mir gehts auch um pfenz direkt.--[[Benutzer:Seggel|Seggel]] 18:05, 28. Okt. 2007 (CET)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:::: Für Freies Wissen gibt es Stadtwikis. Und neben dem Wiki will man auch Schulungen und Vorträge anbieten können und andere Dinge, die ein gemeinnütziger Bildungsverein so macht, wenn man denn überhaupt einen gemeinnützigen Verein möchte. Es geht ja auch ein „normaler“ eingetragener Verein, das macht weniger Arbeit, siehe auch meine Anmerkung bei Paragraf 7. --[[Benutzer:Wilhelm Bühler|Wilhelm Bühler]] 19:27, 28. Okt. 2007 (CET)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
::::: Seggel und ich wollen lediglich herausstellen, dass wir KEINEN Verein gründen wollen mit den Zielen, die Wilhelm oben anführt, sondern NUR zum Zwecke, das PFENZ-WIKI zu betreiben. Alles anderen Zwecke darf gerne ein anderer Verein auf sich laden und finanzieren (und, wenn es passt, dazu das PFENZ-WIKI benutzen).--[[Benutzer:Markus-karg|Bruddler]] 19:35, 28. Okt. 2007 (CET)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== 5 ==&lt;br /&gt;
;5.1 ...Alle Mitglieder müssen rechtzeitig mit bekanntgabe der Tagesordnung eingeladen werden.&lt;br /&gt;
: Einladung per E-mail, reicht das? Muß die Form festgelegt werden?--[[Benutzer:Seggel|Seggel]] 20:25, 26. Okt. 2007 (CEST)&lt;br /&gt;
:: Um späteren Streit zu vermeiden sollte die Form unbedingt aufgenommen werden, damit es hinterher nicht heisst: &amp;quot;Mir hat ja keiner was gesagt.&amp;quot; --[[Benutzer:Markus-karg|Bruddler]] 20:38, 26. Okt. 2007 (CEST)&lt;br /&gt;
::: Alle Formulierungen die so wenig Problempotential wie möglich haben sind hier willkommen :) Bitte bringt euch mit Formulierungsvorschlägen ein. --[[Benutzer:Friedel|Friedel]] 17:07, 27. Okt. 2007 (CEST)&lt;br /&gt;
:::: Vorschlag: &amp;quot;...Der Vereinsvorstand hat alle Mitglieder per eMail bis spätestens vier Wochen vor der Mitgliederversammlung einzuladen, unter Nennung der Tagesordnung...&amp;quot; --[[Benutzer:Markus-karg|Bruddler]] 18:20, 28. Okt. 2007 (CET)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
;5.1 ...rechtzeitig...&lt;br /&gt;
: Was ist &amp;quot;rechtzeitig&amp;quot;? Um späteren Streit zu vermeiden, schlage ich vor, wörtlich &amp;quot;vier Wochen im Voraus&amp;quot; in die Satzung zu schreiben. Sonst sagt irgendwann einer: &amp;quot;Ihr habt es absichtlich erst eine Woche vorher gesagt, weil Ihr wusstet, dass ich da nicht kann!&amp;quot;. --[[Benutzer:Markus-karg|Bruddler]] 20:38, 26. Okt. 2007 (CEST)&lt;br /&gt;
:: ...unverzüglich... im nächsten Absatz könnte auch präzisiert werden ... --[[Benutzer:Mueck|Mueck]] 00:10, 27. Okt. 2007 (CEST)&lt;br /&gt;
::: Ist jemand gegen die Formulierung &amp;quot;vier Wochen im Voraus&amp;quot; für beide Fälle? --[[Benutzer:Friedel|Friedel]] 17:07, 27. Okt. 2007 (CEST)&lt;br /&gt;
::::vier wochen per e-mail--[[Benutzer:Seggel|Seggel]] 18:05, 28. Okt. 2007 (CET)&lt;br /&gt;
;5.2 &amp;quot;Die Haftung des Vorstands beschränkt sich auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.&amp;quot;&lt;br /&gt;
: Es ist zu trennen in Haftung gegenüber Dritten (diese ist durch Bundesgesetze geregelt und somit AFAIK nicht durch eine Satzung einschränkbar) und Haftung gegenüber dem Verein als eigenständiger Rechtsperson (was wohl gemeint ist und somit auch formuliert werden müsste).--[[Benutzer:Markus-karg|Bruddler]] 20:41, 26. Okt. 2007 (CEST)&lt;br /&gt;
:: Vorschlag: &amp;quot;Die Haftung des Vorstands gegenüber dem Verein beschränkt sich auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.&amp;quot; &lt;br /&gt;
::: AFAIK ist exakt jenes bereits durch die gesetzlichen Regelungen vorgesehen und bedarf daher keiner expliziten Nennung.--[[Benutzer:Markus-karg|Bruddler]] 18:22, 28. Okt. 2007 (CET)&lt;br /&gt;
--[[Benutzer:Friedel|Friedel]] 17:07, 27. Okt. 2007 (CEST)&lt;br /&gt;
::::Wir sollten noch aufnehmen das nur Vereinsmitglieder Vorstandsmitglieder werden dürfen. Ich denke wenn das nicht drin steht kann jede natürliche Person reingewählt werden unabhängig ob sie zum Verein gehört oder nicht. --[[Benutzer:Celia|Celia]] 21:13, 28. Okt. 2007 (CET)&lt;br /&gt;
;5.2 &amp;quot;Amtszeit&amp;quot;:&lt;br /&gt;
: Bin für 1 Jahr. Wir wählen ja nur einen Vereinsvorstand und nicht die Bundesregierung. ;-) --[[Benutzer:Markus-karg|Bruddler]] 20:42, 26. Okt. 2007 (CEST)&lt;br /&gt;
:: Die Frage hierzu ist: Potentielle Dynamik vs. potentielle Kontinuität im Vorstand (egal wie lang die Zeiten sind hängt das was effektiv geschieht am persönlichen Einsatz und Gebaren der Akteure). Ich bin in der Frage relativ leidenschaftslos, bei langen Amtszeiten spart man sich ein wenig Wahlaufwand.   --[[Benutzer:Friedel|Friedel]] 17:07, 27. Okt. 2007 (CEST)&lt;br /&gt;
:::ich find ein jahr genug, der wahlaufwand ist gering--[[Benutzer:Seggel|Seggel]] 18:05, 28. Okt. 2007 (CET)&lt;br /&gt;
::::Ich finde ein Jahr zu kurz; zwei Jahre halte ich für optimal. Es ist schlecht wenn ein Vorstand der sich erst findet nach einem Jahr schon wieder umbesetzt wird. Ich wäre eher dafür das nach einem Jahr das Vertrauen der Mitglieder erneuert wird und nicht vollständig neu gewählt wird. Wenn ein Vorstandsmitglied nicht mehr die Mehrheit der Mitglieder hinter sich hat wird dieses Amt dann bei der Sitzung neu gewählt. --[[Benutzer:Celia|Celia]] 20:23, 28. Okt. 2007 (CET)&lt;br /&gt;
;5.2 &amp;quot;Vereinsvorstand&amp;quot;:&lt;br /&gt;
: Bin für Entscheidungen nach dem Motto &amp;quot;2 von 3&amp;quot;, das ist demokratisch. :-) --[[Benutzer:Markus-karg|Bruddler]] 20:44, 26. Okt. 2007 (CEST)&lt;br /&gt;
:: 2 von 3 der Vorstandsvorsitzenden haben gemeinsam Vertretungsrecht halte ich auch für Sinnvoll. Dann kann keiner allein wurschteln aber es lässt zu, dass jemand ausfällt. --[[Benutzer:Friedel|Friedel]] 17:07, 27. Okt. 2007 (CEST)&lt;br /&gt;
:::für 2 von 3--[[Benutzer:Seggel|Seggel]] 18:05, 28. Okt. 2007 (CET)&lt;br /&gt;
;5.2 Vorstände müssen zurücktreten können&lt;br /&gt;
: Es ist nicht geregelt, dass ein Vorstand zurücktreten kann, bzw. was in diesem Falle passiert. --[[Benutzer:Markus-karg|Bruddler]] 21:00, 26. Okt. 2007 (CEST)&lt;br /&gt;
:: ... und die Abwahl ist auch nicht geregelt?! --[[Benutzer:Mueck|Mueck]] 00:05, 27. Okt. 2007 (CEST)&lt;br /&gt;
::: Jedem Vereinsvorstand steht frei zurückzutreten. Frage ist ob man daran dann zwangsläufig eine Mitgliederversammlung knüpfen muss. Bei der Stadtwiki-Gesellschaft wurde es bisher so gehandhabt, dass ein vertretungsberechtigter Vorstand bei Rücktritt durch Wahl innerhalb des Vorstands von einem Beisitzer ersetzt wurden. Zurückgetretene Beisitzer wurden nicht ersetzt. Das finde ich eine angenehm unbürokratische Lösung. --[[Benutzer:Friedel|Friedel]] 17:07, 27. Okt. 2007 (CEST)&lt;br /&gt;
:::: Ich halte dieses Vorgehen eher für Vetternwirtschaft. Es kann nicht sein, dass die Mitgliederversammlung Personen A, B und C wählt, nach Rücktritt von A und B aber nicht mehr D wählen kann (was vielleicht die Mehrheit will), sondern B und C dann einfach E festlegen (was vielleicht die Mehrheit nicht will). Tritt der Bundeskanzler zurück, kann er ja auch nicht einfach einen neuen ernennen (das macht letztendlich der Bundespräsident und nicht der Altkanzler, nicht wahr). Von daher bin ich im Sinne der demokratischen Verhältnisse dafür, dass (a) die Satzung beide Fälle (Abwahl, Rücktritt) genau regelt und (b) es zwingend zu einer Neuwahl (bei Rücktritt: Ausserordentliche Mitgliederversammlung) kommt. Da wir bei Rücktritt weiterhin zwei Vorstandsmitglieder haben, ist die Handlungsfähigkeit gewährleistet. --[[Benutzer:Markus-karg|Bruddler]] 18:28, 28. Okt. 2007 (CET)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
;5.2.1 &amp;quot;Beisitzer&amp;quot;:&lt;br /&gt;
: Befugnisse? Verpflichtungen? --[[Benutzer:Markus-karg|Bruddler]] 20:44, 26. Okt. 2007 (CEST)&lt;br /&gt;
:: Stimmrecht bei Vorstandsbeschlüssen. Wobei beim System den Vorstand als rein ausführendes Organ zu definieren hier Verwaltungsaufgaben vergeben werden sollten, da die Abstimmerei/Entscheiderei dann flach fällt. --[[Benutzer:Friedel|Friedel]] 17:07, 27. Okt. 2007 (CEST)&lt;br /&gt;
::: (1) Wenn sie ein Stimmrecht haben, muss es in der Satzung vorgesehen sein, andernfalls kann sich der Vorstand problemlos (und rechtens) über deren Stimme hinwegsetzen. (2) Ich sehe die Beisitzer im &amp;quot;System Vorstand als rein ausführendes Organ&amp;quot; wie Aufsichtsräte: Sie kontrollieren die Arbeit des Vorstands als Vertreter der Mitglieder (die ja nicht alle laufend über alles informiert werden können oder wollen). Daher sollten sie kein Stimmrecht haben (das würde die Arbeit des Vorstands unnötig erschweren), jedoch (A) das Recht haben, ein Veto einzulegen (also ganz undemokratisch den Vorstand direkt zu bremsen) wenn sie feststellen, dass der Vorstand entgegen den Interessen der Mitglieder / den Beschlüssen der Ausschüsse handelt (B) die Pflicht haben, in solchen Fällen eine ausserordentliche Mitgliederversammlung einzuberufen (ohne spezielle Hürden wie eine gewisse Anzahl an Unterschriften), um zur Not den Vorstand abwählen zu lassen (C) die Pflicht haben, jedem Mitglied auf Anfrage Auskunft über die Arbeit des Vorstandes zu erteilen (um jedem Mitglied die Möglichkeit zu geben, Vorstand und Beisitzer zu kontrollieren und zur Not deren Abwahl durch Einberufung einer ausserordentlichen Mitgliederversammlung (diesmal MIT der Hürde einer bestimmten Anzahl an Stimmen) zu veranlassen. --[[Benutzer:Markus-karg|Bruddler]] 18:37, 28. Okt. 2007 (CET)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:::: Natürlich haben Beisitzer Stimmrecht im Vorstand intern. Alles andere ist ein anderens Organ, das man Beirat, Kuratorium, Aufsichtsrat nennen kann. --[[Benutzer:Wilhelm Bühler|Wilhelm Bühler]] 19:23, 28. Okt. 2007 (CET) &lt;br /&gt;
::::: Dann lasst es uns doch einfach &amp;quot;Aufsichtsrat&amp;quot; nenne und streichen die Beisitzer aus der Vorstands-Formulierung?--[[Benutzer:Markus-karg|Bruddler]] 19:37, 28. Okt. 2007 (CET)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
; &amp;quot;Bildung bzw. Einberufung von Projektgruppen oder Ausschüssen.&amp;quot;&lt;br /&gt;
: Bin hier für mehr Basisdemokratie: Wenn es eine Projektgruppe oder einen Ausschuss geben soll, halte ich es für die Aufgabe des Vorstandes, deren Aufbau zu organisieren. Ob es eine solche Gruppe gibt, und wer daran beteiligt ist, sollte jedoch von den Mitgliedern selbst durch einfache Mehrheit bestimmt werden. Wir sollten evtl. mehr darauf achten, dass der Vorstand lediglich ausführende Gewalt ist (= er muss umsetzen, was die Mitglieder möchten) und nicht etwa dazu da ist, eigene Ideen umzusetzen (das ist Aufgabe der Legislative, also der Mitgliederversammlung). Apropos Gewaltenteilung, wo ist unsere Judikative? Stichwort: Streit - Wer schlichtet bei Streit zwischen Mitgliedern und Vorständen?&lt;br /&gt;
:: Wenn der Vorstand keinen oder sehr wenig eigenen Handlungsspielraum hat führt das dazu, dass die Mitgliederversammlung einen Jahresplan beschliessen muss. --[[Benutzer:Friedel|Friedel]] 17:07, 27. Okt. 2007 (CEST)&lt;br /&gt;
::: Entweder dieses, oder es die Mitgliederversammlung verpflichtet den Vorstand zur Bildung eines Ausschusses, an welchem jedes Mitglied teilhaben kann. Der Ausschuss selbst trifft sich regelmässig und gibt vor, was der Vorstand zu tun hat. Beispielsweise könnte der Software-Ausschuss sich monatlich treffen, um am Thema &amp;quot;Semantic Wiki&amp;quot; zu arbeiten und, wenn er die Zeit für reif hält, beschliessen, dass der Vorstand diese Erweiterung in den nächsten vier Wochen in Betrieb zu setzen hat. Beim nächsten Treffen dann, wird geprüft, ob dies getan wurde, und welche Erfahrungen es damit gibt etc. Der Vorstand führt die Arbeiten aus, indem er Finanzmittel einsetzt, juristische Fragen (Lizenzbedingungen etc.) klärt, Personen zur Durchführung der Arbeiten am Server berechtigt etc.--[[Benutzer:Markus-karg|Bruddler]] 18:49, 28. Okt. 2007 (CET)&lt;br /&gt;
:: Judikative: Das wären in meinen Augen die Prüfer, deren Aufgaben weiter gefasst sind als vor der MV die Buchhaltung durchzusehen. --[[Benutzer:Friedel|Friedel]] 17:07, 27. Okt. 2007 (CEST)&lt;br /&gt;
::: Nicht ganz. Die Prüfer prüfen ja nur ihren speziellen Bereich. Sie stellen nur fest, ob die Buchführung ordentlich gemacht wurde oder nicht. Die Judikative hingegen hat andere Pflichten: Sie entscheidet, was passiert, wenn es Streit gibt, z. B. wenn der Software-Ausschuss sagt: &amp;quot;Semantic Wiki installieren!&amp;quot; jedoch der Vorstand sich weigert. Um den Vorstand nicht abwählen zu müssen, und nicht extra eine ausserordentliche Mitgliederversammlung durchführen zu müssen, kann die Judikative (sofern die Satzung deren Rechte und Pflichten exakt definiert) aufgrund der Satzung entscheiden, was in dem Fall für den Verein das besteht ist -- den Vorstand zu zwingen (zur Not durch Abwahl per ausserordentlicher Mitgliederversammlung) oder ihn gewähren zu lassen (z. B. weil das beauftragte Softwarepaket lizenzrechtlich inkompatibel ist und den Verein in einen Rechtsstreit verwickeln würde -- was der Vorstand ja nach bestem Wissen und Gewissen zu verhindern hat). Die Judikative muss dazu bestimmte Strafen aussprechen können (bis hin zum Ausschluss oder im schlimmsten Fall der Klage vor einem staatlichen Gericht, z. B. wenn der Vorstand wissentlich dem Verein schaden zugefügt oder diesen wider besseren Wissens nicht abgewendet hat), und alle Mitglieder (d. h. auch Vorstände) müssen sich der Gerichtsbarkeit unterstellen. --[[Benutzer:Markus-karg|Bruddler]] 18:49, 28. Okt. 2007 (CET)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:::: Der Vereinsvorstand muss Software installieren? --[[Benutzer:Wilhelm Bühler|Wilhelm Bühler]] 19:23, 28. Okt. 2007 (CET)&lt;br /&gt;
::::: Nur der Vorstand ist zur Vertretung im Aussenverhältnis berechtigt und hat daher die Oberhoheit über die Software, da sie mit der Aussenwelt in Kontakt tritt und evtl. Rechte anderer Verletzen kann, z. B. wenn wir ein Modul installieren, das nicht mit der Lizenz von Mediawiki kompatibel ist. Da der Vorstand in diesem Fall potentiell in die Gefahr einer strafrechtlichen Verfolgung gerät, darf keiner Software installieren, ohne dass der Vorstand es angewiesen hat. Das bedeutet, technisch macht das sicherlich irgend ein Administrator, aber die Erlaubnis und Anweisung muss vom Vorstand kommen. Letztendlich muss er auch die Mittel in die Hand nehmen, wenn z. B. Geld für Lizenzen, Rechtsstreite oder Hardware benötigt wird. Es geht nicht, dass andere am Vorstand vorbei irgend etwas tun, was (a) den Verein Geld kostet, (b) dem Verein Schwierigkeiten machen kann. Darum geht es ja genau beim Thema &amp;quot;Vorstandshaftung&amp;quot;. Aber: &amp;quot;Vorstand&amp;quot; ist ein Organ des Vereins, nicht etwa eine lebende Person. Die durchführende Person muss kein Vorstandsmitglied sein (sie handelt auf direkte Anweisung und ist daher nicht haftungsrechtlich zu belangen). --[[Benutzer:Markus-karg|Bruddler]] 19:33, 28. Okt. 2007 (CET)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== 5.3. ===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
; &#039;&#039;Der Zeitpunkt der Prüfungen steht den Prüfern frei, die letzte Prüfung vor der Mitgliederversammlung darf jedoch nicht länger als eine Kalenderwoche zurückliegen&#039;&#039;&lt;br /&gt;
: Ist das durchführbar? Die Kassenprüfer prüfen, sobald der Schatzmeister den Jahresbericht fertig hat und sollten spätestens n Wochen vorher fertig sein. Den Termin machen die drei untereinander aus, das sind schließlich alles ehrenamtlich tätige. N Wochen vorher damit noch Zeit bleibt, Ungereimtheiten zu klären. --[[Benutzer:Wilhelm Bühler|Wilhelm Bühler]] 19:32, 28. Okt. 2007 (CET)&lt;br /&gt;
:: Vorschlag: Den Passus des Zeitpunkts streichen. Letztendlich müssen sie ihre Aufgabe gewissenhaft durchführen. Der Zeitpunkt sei ihnen freigestellt. Oder gibt es rechtliche Vorschriften?--[[Benutzer:Markus-karg|Bruddler]] 19:39, 28. Okt. 2007 (CET)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
::: Keine Vorschriften, die mir bekannt wären. Es ist nur mein Rat als Schatzmeister, das nicht auf den letzten Drücker zu machen. --[[Benutzer:Wilhelm Bühler|Wilhelm Bühler]] 20:56, 28. Okt. 2007 (CET)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== 6 ==&lt;br /&gt;
; 6 &amp;quot;Über Aufnahme und Ausschluss entscheidet der amtierende Vorstand oder die Mitgliederversammlung.&amp;quot;&lt;br /&gt;
: Die Aufnahme bzw. der Ausschluss von Mitgliedern sollte keinerlei Entscheidung unterliegen. Da es keine Kriterien gibt, wer aufgenommen wird, muss pauschal jeder aufgenommen werden. Ergo ist die Aufnahme entscheidungsfrei und vom Vorstand als reiner Verwaltungsakt zu erledigen. Ein Auschluss muss von der Mitgliederversammlung (und nur von ihr) mehrheitlich beschlossen werden. Die Gründe dafür müssen in der Satzung genannt sein. Sonst gibt&#039;s nur irgendwann Streit... --[[Benutzer:Markus-karg|Bruddler]] 20:52, 26. Okt. 2007 (CEST)&lt;br /&gt;
:: Eine Filterung (wie auch immer realisiert) soll verhindern, dass der Verein im Handstreich von einer aussenstehenden Gruppe übernommen wird. --[[Benutzer:Friedel|Friedel]] 17:07, 27. Okt. 2007 (CEST)&lt;br /&gt;
:::Friedels einwand scheint gerechtfertigt--[[Benutzer:Seggel|Seggel]] 18:05, 28. Okt. 2007 (CET)&lt;br /&gt;
:::: Selbst eine AG kann sich nicht gegen feindliche Übernahmen wehren, warum also sollte ein solcher Passus vor einem staatlichen Gericht anerkannt werden? Will eine &amp;quot;feindliche Macht&amp;quot; den Verein übernehmen, steht ihr der Klageweg offen, und schwupps müssen wir die aufnehmen. Satzung hin oder her. Eine Vereinssatzung hat keine Vorrangstellung gegenüber Gesetzen, und ich erinnere hier nur an das Anti-Diskriminierungsgesetz und den Gleichheitsgrundsatz im Grundgesetz. So ein Passus ist schnell gekippt. Wirkungsvoller halte ich es daher, dass wir beispielsweise die Menge der Aufnahmen pro Jahr begrenzen (das ist bezüglich des Verwaltungsaufwandes der dadurch entsteht juristisch vertretbar) und im Zweifelsfall eine ausserordentliche Mitgliederversammlung durchführen mit dem Antrag, ein &amp;quot;seltsames&amp;quot; Mitglied auszuschliessen. Auch dagegen kann das Mitglied klagen, jedoch wird es für &amp;quot;Horden feindlicher Anmeldungen&amp;quot; sehr schwer, &amp;quot;im Handstreich&amp;quot; zu übernehmen. --[[Benutzer:Markus-karg|Bruddler]] 18:58, 28. Okt. 2007 (CET)&lt;br /&gt;
; 6 &amp;quot;Juristische Personen besitzen kein Stimmrecht auf der Mitgliederversammlung.&amp;quot;&lt;br /&gt;
: Warum nicht? --[[Benutzer:Markus-karg|Bruddler]] 20:53, 26. Okt. 2007 (CEST)&lt;br /&gt;
:: Von meiner Warte her nur wegen dem hohen Aufwand die Vertretungsberechtigung der für die juristische wählenden natürlichen Person zu prüfen. --[[Benutzer:Friedel|Friedel]] 17:07, 27. Okt. 2007 (CEST)&lt;br /&gt;
:::friedel hat recht--[[Benutzer:Seggel|Seggel]] 18:05, 28. Okt. 2007 (CET)&lt;br /&gt;
:::: Ich interpretiere das mal als &amp;quot;Ich stimme Friedel zu&amp;quot; ;-) Im Ernst ist es aber doch so: Juristische Personen sind im Handelsregister (oder Vereinsregister) eingetragen. Dieses ist kostenlos im Internet einsehbar (dauert 5 Minuten). Der Aufwand ist also faktisch nicht vorhanden. Zudem kann man es &amp;quot;zur Not&amp;quot; ja so machen, dass man den Nachweis dem Bewerber aufbürdet, z. B. indem er einen Handelsregisterauszug mitbringt. Daher halte ich die Einschränkung für unnötig. Je mehr Mitglieder, desto besser. :-) Firmen, die gerne Mitglied sein wollen, drücken doch gerade ihr Commitment zu Corporate Citizenship und offenem Wissen aus. Wenn wir das verhindern, werden sie andere Portale unterstützen (was uns potentiell Mitglieder und Stärke raubt). --[[Benutzer:Markus-karg|Bruddler]] 19:04, 28. Okt. 2007 (CET)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
; 6 &amp;quot;Alle Mitglieder sind verpflichtet, den Verein und den Vereinszweck - auch in der Öffentlichkeit - in ordnungsgemäßer Weise zu unterstützen&amp;quot;&lt;br /&gt;
: Ich wehre mich gegen jeglichen Zwang abgesehen von der Beitragszahlung und werde eine Satzung mit diesem Passus nicht unterschreiben.--[[Benutzer:Markus-karg|Bruddler]] 20:55, 26. Okt. 2007 (CEST)&lt;br /&gt;
:: Diese Formulierung soll wahrscheinlich verhindern, dass jemand für den Verein schädliche Internas nach außen trägt. Hänge nicht an der formulierung, hab aber auch kein Problem damit. --[[Benutzer:Friedel|Friedel]] 17:07, 27. Okt. 2007 (CEST)&lt;br /&gt;
:::an sich denk ich alle internas dürfen auch nach aussen dringen. bin für so wenig verpflichtung in der satzung--[[Benutzer:Seggel|Seggel]] 18:05, 28. Okt. 2007 (CET)&lt;br /&gt;
:::: Ich sehe es wie Seggel. Offenheit nach allen Seiten. Der Verein hat nichts zu verbergen. Wenn ein Mitglied dem Verein nachweislich Schaden zufügt, steht des jedermann Frei, die Vereinsjudikative anzurufen, oder einen Antrag auf Ausschluss zu stellen, bzw. der Vorstand hat im berechtigten Fall die Pflicht eine Schadensersatzklage anzustreben.--[[Benutzer:Markus-karg|Bruddler]] 19:06, 28. Okt. 2007 (CET)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Ehrenmitglieder ===&lt;br /&gt;
; 6 &amp;quot;Die Mitgliederversammlung kann natürliche und juristische Personen zu Ehrenmitgliedern ernennen,&amp;quot;&lt;br /&gt;
: &amp;quot;...wofür eine einfache Mehrheit der Anwesenden Vereinsmitglieder ausreicht.&amp;quot; -- Dieser Passus fehlt übrigens generell bzgl. allen Entscheidungen der Mittgliederversammlung (P. S.: Gesetze macht der Bundestag und nicht die Regierung --&amp;gt; ergo beschließt die Mittgliederversammlung bzw. ein von der Mitgliederversammlung ermächtigter Ausschuss, und nicht der Vorstand. Der Vorstand ist nur die ausführende Gewalt, welche die Beschlüsse mit einem in der Satzung noch vorzugebenden Zeitrahmen umzusetzen hat). Ich bin deswegen dafür, den Abschnitt über Aufgaben und Befugnisse entsprechend so zu ändern: Augaben = Umsetzung der von der Mitgliederversammlung oder einem von dieser ermächtigten Ausschuss getroffenen Beschlüsse innerhalb 4 Wochen ab Beschlussfassung, Befugnisse: Alleinvertretung im Aussenverhältnis. --[[Benutzer:Markus-karg|Bruddler]] 20:59, 26. Okt. 2007 (CEST)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
: Haben die Stimmrecht? Haben die Pflichten? Dürfen die das ablehnen? --[[Benutzer:Wilhelm Bühler|Wilhelm Bühler]] 19:34, 28. Okt. 2007 (CET)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:: Hm, Du hast Recht: Lasst uns das mal diskutieren. Soll einer, der keine Beiträge zahlt, wirklich ein Stimmrecht haben (er entscheidet dann ja über das Geld anderer Leute)? Zur Ablehnung: Logischerweise kann ein Verein entscheiden was er will. Ist das Ehrenmitglied aber kein Mitglied, hat es der Satzung nie zugestimmt. Das wäre ein einseitiger Vertrag und ist damit sowieso nichtig. Daher braucht die Satzung die Ablehung nicht zu enthalten.--[[Benutzer:Markus-karg|Bruddler]] 19:41, 28. Okt. 2007 (CET)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:::Für was überhaupt Ehrenmitglieder? Ich sehe keinen Sinn überhaupt welche zu haben. --[[Benutzer:Celia|Celia]] 20:25, 28. Okt. 2007 (CET)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:::: Zum Wohle des Vereins, daher bei (fast) jedem Verein in der Satzung. --[[Benutzer:Wilhelm Bühler|Wilhelm Bühler]] 20:53, 28. Okt. 2007 (CET)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== 7 ==&lt;br /&gt;
; §7&lt;br /&gt;
: Wer bestimmt den Empfänger der Vermögens? --&amp;gt; Mitgliederversammlung --[[Benutzer:Markus-karg|Bruddler]] 21:04, 26. Okt. 2007 (CEST)&lt;br /&gt;
:: Steht so schon drin: &amp;quot;Den Empfänger bestimmt die Mitgliederversammlung...&amp;quot; --[[Benutzer:Friedel|Friedel]] 17:07, 27. Okt. 2007 (CEST)&lt;br /&gt;
::: Jein. Im 1. Satz von §7 steht bereits ein Empfänger. Den würde ich streichen.--[[Benutzer:Markus-karg|Bruddler]] 19:09, 28. Okt. 2007 (CET)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
; §7 &amp;quot;Als Liquidatoren werden die im Amt befindlichen vertretungsberechtigten Vorstandsmitglieder bestimmt, soweit die letzte Mitgliederversammlung nichts anderes beschließt.&amp;quot;&lt;br /&gt;
: Genau aus jenem Grund muss eine Mitgliederversammlung erfolgen in diesem Fall --&amp;gt; Und dann brauchen wir den Passus &amp;quot;Als Liquidatoren werden die im Amt befindlichen vertretungsberechtigten Vorstandsmitglieder bestimmt.&amp;quot; nicht mehr, da die Mitgliederversammlung bestimmen kann, wen immer sie will (z. B. einen externen Liquidator).&lt;br /&gt;
:: Wie wär es mit &amp;quot;Die Mitgliederversammlung muss mit einfacher Mehrheit der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder einen oder mehrere Liquidatoren ernennen.&amp;quot;?. --[[Benutzer:Friedel|Friedel]] 17:07, 27. Okt. 2007 (CEST)&lt;br /&gt;
::: Friedels formulierung ist ok--[[Benutzer:Seggel|Seggel]] 18:05, 28. Okt. 2007 (CET)&lt;br /&gt;
:::: Die Mehrheitsverhältnisse würde ich pauschal in der Beschreibung des Organs &amp;quot;Mitgliederversammlung&amp;quot; nennen (dann muss man es nicht bei jedem Punkt erneut anführen), ebenso könnte man die Aufgabe &amp;quot;Bestimmung der Liquidatoren&amp;quot; einfach DORT vornehmen, sodass man nur noch dorthin weisen muss, z. B. so:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
 Organe&lt;br /&gt;
 !&lt;br /&gt;
 +-- Mitgliederversammlung&lt;br /&gt;
     !&lt;br /&gt;
     +-- Grundsätzliches&lt;br /&gt;
     !   !&lt;br /&gt;
     !   +-- (1) Alle Entscheidungen werden mit einfacher Mehrheit der anwesenden Mitglieder gefällt.&lt;br /&gt;
     !   ! &lt;br /&gt;
     !   +-- (2) In Abweichung von Satz (1) ist für eine Satzungsänderungen eine 2/3-Mehrheit aller Vereinsmitglieder notwendig.&lt;br /&gt;
     !&lt;br /&gt;
     +-- Aufgaben&lt;br /&gt;
         !&lt;br /&gt;
         +-- Ernennt den oder die Liquidatoren für die Auflösung des Vereins.&lt;br /&gt;
         &lt;br /&gt;
; §7&lt;br /&gt;
: Ich bin dagegen, dass das Vermögen &amp;quot;weg ist&amp;quot; im Fall des Wegfalls der Gemeinnützigkeit. Als Folge wäre der Vorstand handlungsunfähig. Daher sollten wir es eher so umformulieren, dass im Fall des Wegfalls der Gemeinnützigkeit der Vorstand eine ausserordentliche Mitgliederversammlung einzuberufen hat, welche über zwei Anträge entscheidet: (a) Verbleib des Vermögens (b) Auflösung des Vereins. So besteht zumindest noch die Chance, die Handlungsfähigkeit des Vereins auch nach Wegfall der Gemeinnützigkeit zu retten. --[[Benutzer:Markus-karg|Bruddler]] 21:08, 26. Okt. 2007 (CEST)&lt;br /&gt;
:: Die Anerkennung der Gemeinnützigkeit durch das Finanzamt ist sehr stark an diesen Punkt geknüpft. Das bisherige Vermögen darf bei wegfall der Gemeinnützigkeit nicht im Besitz bleiben! --[[Benutzer:Friedel|Friedel]] 17:07, 27. Okt. 2007 (CEST)&lt;br /&gt;
::: Hast Du dazu einen Link (Gerichtsurteil des Bundesfinanzgerichts oder einen Gesetzesauszug oder eine Verwaltungsvorschrift der Finanzbehörden) dazu? Vielleicht ist diese Regelung ja veraltet und wir würden das Geld dann unnötigerweise verschenken? --[[Benutzer:Markus-karg|Bruddler]] 19:18, 28. Okt. 2007 (CET)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
::: Bei §7 muss man aus meiner Sicht nicht viel diskutieren, das ist ein Paragraph, den einem das Finanzamt in die Feder diktiert.&lt;br /&gt;
::: Wenn die Gemeinnützigkeit weg ist, ist fast automatisch auch das Geld weg, es kann sogar sein, dass die Kasse negativ wird, da man Steuern nachzahlen muss. Für die Nachzahlung kann sich das Finanzamt aber auch an die Vorstandsmitglieder persönlich wenden. Das ganze wird alles viel einfacher, wenn man den Verein nicht gemeinnützig macht, wie beispielsweise bei [http://www.uugrn.org/verein.php UUGRN], der Unixgruppe im Gebiet den Rhein-Neckar-Wikis. --[[Benutzer:Wilhelm Bühler|Wilhelm Bühler]] 19:20, 28. Okt. 2007 (CET)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:::: (a) Die Gemeinnützigkeit ist AFAIK beschlossene Sache (u. a. deshalb, weil der eine oder andere von uns nur dann daran denkt Beiträge zu zahlen, wenn er sie absetzen kann) (b) Trotzdem möchte ich bitten, die entsprechende Verwaltungsvorschrift des Finanzamtes zu posten, denn auch Finanzämter sind an Weisungen gebunden und diese sind interpretierbar (sonst gäbe es keine Finanzgerichte). :-) --[[Benutzer:Markus-karg|Bruddler]] 19:44, 28. Okt. 2007 (CET)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:::: Es gibt eine sehr schöne Broschüre des [[Finanzamt]]es, vielleicht gibt es im [[Finanzamt Pforzheim]] noch ein gedrucktes Exemplar, aber ich habe den &lt;br /&gt;
:::: Downloadlink gefunden: http://www.finanzministerium.baden-wuerttemberg.de/de/Steuerratgeber/110282.html -&amp;gt; &amp;quot;Gemeinnützige Vereine&amp;quot;.&lt;br /&gt;
:::: Die Lektüre sei jedem empfohlen, der in den Vorstand will und jedem, der am Paragraf 7 drehen will. --[[Benutzer:Wilhelm Bühler|Wilhelm Bühler]] 21:14, 28. Okt. 2007 (CET)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Generelles ==&lt;br /&gt;
;Generelles&lt;br /&gt;
: Wie Ihr seht habe ich ein wenig an der Gewaltenteilung gebastelt. Mir ging das zu sehr in die Richtung &amp;quot;Die Mitgliederversammlung wählt einen König, und der macht dann was er will&amp;quot;. Ich stelle mir das eher so vor: Die Mitgliederversammlung ernennt Ausschüsse und den Vorstand. Die Ausschüsse beschliessen auf ihrem Arbeitsfeld (z. B. Technik, Recht, Inhaltliche Fragen des WIKI Content, etc.) was zu tun ist (= Legislative). Der Vorstand setzt diese Beschlüsse um (= Exekutive). Die Beisitzer kontrollieren den Vorstand hierbei (ähnlich eines Aufsichtsrates in Kapitalgesellschaften). Die Vereinsgerichtsbarkeit, ebenfalls von der Mitgliederversammlung ernannt, entscheidet bei Streitigkeiten zwischen Mitgliedern, Vorstand und Ausschuss. Alles andere geht mir zu sehr in die Richtung &amp;quot;Kanzlerwahlverein&amp;quot; ;-) was die Rolle der Mitgliederversammlung anbelangt. &amp;quot;Alle Macht dem Volke!&amp;quot; :-) --[[Benutzer:Markus-karg|Bruddler]] 21:15, 26. Okt. 2007 (CEST)&lt;br /&gt;
: Aus diesem Grunde schlage ich vor, als Organe folgendes aufzuführen und entsprechend zu dann entsprechend auszuformulieren: Vorstand (Exekutive) (mit den genauen Mitgliedern und deren Zuständigkeiten), Mitgliederversammlung und deren Ausschüsse (Legislative), Vereinsgericht (Judikative), Beisitzer (zur Kontrolle des Vorstandes, mit deren genauen Aufgaben und Berechtigungen)--[[Benutzer:Markus-karg|Bruddler]] 21:18, 26. Okt. 2007 (CEST)&lt;br /&gt;
: Ich habe oben mal einen kleinen Kasten eingefügt, als Vorschlag, wie man eine Satzung systematisch in Entitäten (Organe, Personen) und Prozesse (Aufgaben, Rechte, Pflichten, Abläufe) trenne kann. Dadurch wir die Formulierung von Systemen (ja, da kommt der Systemanalytiker in mir durch ;-) ) zum einen kürzer (da nicht redundant) und vor allem auch wasserdichter (da nicht redundant) gestalten. Daher schlage ich vor, dass wir die endgültige Fassung der Satzung vielleicht eher nach einem solchen Schema aufbauen (aber mit dem besprochenen Inhalt natürlich) anstatt &amp;quot;einfach&amp;quot; die Satzung eines anderes Vereines abzuwandeln. Gesetze und Verwaltungsvorschriften sind meist nach so einem Schema aufgebaut, da es die nachträgliche Änderbarkeit (Einfügen oder Streichen von Entitäten und Prozessen) sehr einfach erlaubt, ohne ganze Absätze neu formulieren zu müssen (Beispiel: Die einfache Mehrheit braucht nicht zig fach geschrieben zu werden, und wenn die Mitgliederversammlung später beschließt, von &amp;quot;einfach&amp;quot; auf &amp;quot;doppelt&amp;quot; zu ändern, muss nur ein Satz (nicht zig Absätze) geändert werden. :-)--[[Benutzer:Markus-karg|Bruddler]] 19:44, 28. Okt. 2007 (CET)&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>Wilhelm Bühler</name></author>
	</entry>
	<entry>
		<id>https://www.pfenz.de/mediawiki/index.php?title=Stadtwiki_Diskussion:Vereinsgr%C3%BCndung/Satzungsentwurf&amp;diff=30090</id>
		<title>Stadtwiki Diskussion:Vereinsgründung/Satzungsentwurf</title>
		<link rel="alternate" type="text/html" href="https://www.pfenz.de/mediawiki/index.php?title=Stadtwiki_Diskussion:Vereinsgr%C3%BCndung/Satzungsentwurf&amp;diff=30090"/>
		<updated>2007-10-28T20:14:43Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;Wilhelm Bühler: /* 7 */ finanzamt&lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;Hier soll ein Satzungsentwurf für die Gründerversammlung des kommenden Trägervereins erarbeitet werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
= Vereinssatzung =&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== § 1 Name und Sitz ==&lt;br /&gt;
{NAME} e.V. mit Sitz in {ORT}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== § 2 Vereinszweck ==&lt;br /&gt;
Zweck des Vereins ist es, die Erstellung, Sammlung und Verbreitung freier Inhalte in selbstloser Tätigkeit zu ermöglichen, um damit Chancengleichheit beim Zugang zu Wissen und Bildung zu fördern. Des weiteren sollen über die gemeinsame Dokumentation von Zeitgeschehen und Heimatgeschichte Brücken zwischen Generationen geschaffen sowie Neubürgern und Migranten die Integration erleichtert werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Freie Inhalte im Sinne des Vereins sind alle Werke, die von ihren Urhebern unter eine Lizenz gestellt werden, die es jedem gestattet, diese Werke kostenlos zu verbreiten und zu bearbeiten. Dazu soll auch das Bewusstsein für die damit zusammenhängenden gesellschaftlichen, rechtlichen und philosophischen Fragen geschärft werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Dieser Zweck soll insbesonders durch folgende Aktivitäten verfolgt werden:&lt;br /&gt;
* Nachhaltiger Betrieb und Förderung von Internetsystemen zur Erstellung, Sammlung und Verbreitung freier Inhalte.&lt;br /&gt;
* Kontaktpflege und Zusammenarbeit mit anderen Kultur- und Bildungs­einrichtungen.&lt;br /&gt;
* Vertretung des Gedankens freier regionaler Inhalte in der Öffentlichkeit.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== § 3 Gemeinnützigkeit ==&lt;br /&gt;
Der Verein verfolgt und unterstützt durch selbstlose Tätigkeit und Förderung ausschließlich und unmittelbar gemeinnütziger Zwecke. Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== § 4 Unabhängigkeit ==&lt;br /&gt;
Der Verein ist weder organisatorisch, konfessionell noch politisch gebunden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== § 5 Organe ==&lt;br /&gt;
=== 5.1    Mitgliederversammlung ===&lt;br /&gt;
Die Mitgliederversammlung ist vom Vorstand mindestens einmal im Kalenderjahr einzuberufen. Alle Mitglieder müssen rechtzeitig mit bekanntgabe der Tagesordnung eingeladen werden. Die Mitgliederversammlung entlastet und wählt den Vorstand sowie die Prüfer.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Vorstand hat eine außerordentliche Mitgliederversammlung unverzüglich und unter genauer Angabe von Gründen einzuberufen, wenn es das Interesse des Vereins erfordert oder wenn es von mindestens 25% der Mitglieder schriftlich unter Angabe des Zwecks und der Gründe verlangt wird.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Nur die Mitgliederversammlung darf Satzungsänderungen vornehmen. Diese müssen mit einer 2/3 Mehrheit beschlossen werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== 5.2 Vorstand ===&lt;br /&gt;
Amtszeit (1, 2, 3, 4, 5 Jahre?)&lt;br /&gt;
Alle Vorstands­mitglieder sind ehrenamtlich tätig.&lt;br /&gt;
Die Haftung des Vorstands beschränkt sich auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. &lt;br /&gt;
Vertretungsberechtigt (gemeinsam? jeder einzeln? 2/3?):&lt;br /&gt;
Vorsitzender&lt;br /&gt;
Kassenwart&lt;br /&gt;
Schriftführer&lt;br /&gt;
sowie:&lt;br /&gt;
Bis zu 4 Beisitzer&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==== 5.2.1 Aufgaben und Befugnisse des Vorstands ====&lt;br /&gt;
; Aufgaben:&lt;br /&gt;
: Den geregelten Betrieb der Vereinsorganisation sicherstellen.&lt;br /&gt;
: Vertretung des Vereins im Sinne des Vereinszwecks.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
; Befugnisse:&lt;br /&gt;
: Vertretung des Vereins im Sinne des Vereinszwecks.&lt;br /&gt;
:  Bildung bzw. Einberufung von Projektgruppen oder Ausschüssen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==== 5.3 Prüfer ====&lt;br /&gt;
Zwei Personen, zu wählen von der Mitgliederversammlung. Aufgaben sind Prüfung der Kasse und Tätigkeit des Vorstands im Sinne des Vereinszwecks. Berichten an die auf ihre Wahl folgende Mitgliederversammlung. Der Zeitpunkt der Prüfungen steht den Prüfern frei, die letzte Prüfung vor der Mitgliederversammlung darf jedoch nicht länger als eine Kalenderwoche zurückliegen. Die Prüfer dürfen weder dem Vorstand noch einem vom Vorstand berufenen Gremium angehören und nicht Angestellte des Vereins sein.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== § 6 Mitgliedschaft ==&lt;br /&gt;
Mitglieder können alle natürlichen und juristischen Personen werden, die mit den Zielen und Grundsätzen des Vereins übereinstimmen. Über Aufnahme und Ausschluss entscheidet der amtierende Vorstand oder die Mitgliederversammlung.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Natürliche Personen besitzen Stimmrecht auf der Mitgliederversammlung. Juristische Personen besitzen kein Stimmrecht auf der Mitgliederversammlung.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Höhe der Mitgliedsbeiträge wird von der Mitgliederversammlung in einer Beitragsordnung festgelegt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Alle Mitglieder sind verpflichtet, den Verein und den Vereinszweck - auch in der Öffentlichkeit - in ordnungsgemäßer Weise zu unterstützen sowie die laut gültiger Beitragsordnung zu leistende Zuwendung pünktlich zu zahlen. Sie sind außerdem dazu verpflichtet, dem Verein Änderungen ihrer Postadresse und ggf. E-Mail-Adresse umgehend mitzuteilen. Für Folgen, die sich daraus ergeben, dass das Mitglied dieser Pflicht nicht nachkommt, haftet das Mitglied und stellt den Verein von jeglicher Haftung frei.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Mitgliedschaft kann vom Mitglied jederzeit durch schriftliche Willenserklärung beendet werden. Der Vorstand oder die Mitgliederversammlung kann ein Mitglied ausschließen; ein solcher Ausschluß muß schriftlich begründet, dem Mitglied zugestellt und archiviert werden. Die Mitgliedschaft endet automatisch durch Tod. Beiträge für das laufende Jahr werden nicht rückerstattet.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Mitgliederversammlung kann natürliche und juristische Personen zu Ehrenmitgliedern ernennen, die Zeitlebens von der Zahlung des Mitgliedsbeitrags befreit sind.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== § 7 Auflösung / Wegfall des steuerbegünstigten Zwecks ==&lt;br /&gt;
Bei Auflösung oder Aufhebung des Vereins oder bei Wegfall seiner bisherigen gemeinnützigen Zwecke fällt das Vereinsvermögen an einen als steuerbegünstigt gemeinnützig anerkannten Verein oder eine Körperschaft des öffentlichen Rechts zur Verwendung für die Förderung der Bildung im Sinne der Satzung. Den Empfänger bestimmt die Mitgliederversammlung zugleich mit dem Beschluss zur Auflösung des Vereins.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Als Liquidatoren werden die im Amt befindlichen vertretungsberechtigten Vorstandsmitglieder bestimmt, soweit die letzte Mitgliederversammlung nichts anderes beschließt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
= Diskussion zur Vereinssatzung =&lt;br /&gt;
== 1 ==&lt;br /&gt;
;1 Ort&lt;br /&gt;
: Vorschlag: Pforzheim. --[[Benutzer:Markus-karg|Bruddler]] 21:19, 26. Okt. 2007 (CEST)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== 2 ==&lt;br /&gt;
;2 Vereinszweck&lt;br /&gt;
: Ich finde das zu breit formuliert. Ich finde, der Verein sollte NUR das Wiki betreiben und nicht gleich auf ein breiteres Feld abzielen. Das Pfenz ist, was uns zusammen hält. Andere Aktivitäten sind ausserhalb meines Interesses, und daher auch nicht eines meiner persönlichen Ziele bei der Vereinsgründung. Da die Mitgliedsbeiträge für das satzungsmässige Ziel eingesetzt werden, würde ich somit -- ohne es zu wollen -- potentiell andere Ziele als das Wiki fördern. Die Formulierung steht somit einem Beitritt meiner Person potentiell entgegen. --[[Benutzer:Markus-karg|Bruddler]] 20:38, 26. Okt. 2007 (CEST)--&lt;br /&gt;
:: Für mich ist das freie Wissen wichtig mit dem Stadtwiki als ein gutes Vehikel dafür. Daher möchte ich den Verein nicht ausschließlich darauf fixieren. --[[Benutzer:Friedel|Friedel]] 17:07, 27. Okt. 2007 (CEST)&lt;br /&gt;
:::freies Wissen ist zwar wichtig (dafür gibts ja wikipedia), aber mir gehts auch um pfenz direkt.--[[Benutzer:Seggel|Seggel]] 18:05, 28. Okt. 2007 (CET)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:::: Für Freies Wissen gibt es Stadtwikis. Und neben dem Wiki will man auch Schulungen und Vorträge anbieten können und andere Dinge, die ein gemeinnütziger Bildungsverein so macht, wenn man denn überhaupt einen gemeinnützigen Verein möchte. Es geht ja auch ein „normaler“ eingetragener Verein, das macht weniger Arbeit, siehe auch meine Anmerkung bei Paragraf 7. --[[Benutzer:Wilhelm Bühler|Wilhelm Bühler]] 19:27, 28. Okt. 2007 (CET)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
::::: Seggel und ich wollen lediglich herausstellen, dass wir KEINEN Verein gründen wollen mit den Zielen, die Wilhelm oben anführt, sondern NUR zum Zwecke, das PFENZ-WIKI zu betreiben. Alles anderen Zwecke darf gerne ein anderer Verein auf sich laden und finanzieren (und, wenn es passt, dazu das PFENZ-WIKI benutzen).--[[Benutzer:Markus-karg|Bruddler]] 19:35, 28. Okt. 2007 (CET)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== 5 ==&lt;br /&gt;
;5.1 ...Alle Mitglieder müssen rechtzeitig mit bekanntgabe der Tagesordnung eingeladen werden.&lt;br /&gt;
: Einladung per E-mail, reicht das? Muß die Form festgelegt werden?--[[Benutzer:Seggel|Seggel]] 20:25, 26. Okt. 2007 (CEST)&lt;br /&gt;
:: Um späteren Streit zu vermeiden sollte die Form unbedingt aufgenommen werden, damit es hinterher nicht heisst: &amp;quot;Mir hat ja keiner was gesagt.&amp;quot; --[[Benutzer:Markus-karg|Bruddler]] 20:38, 26. Okt. 2007 (CEST)&lt;br /&gt;
::: Alle Formulierungen die so wenig Problempotential wie möglich haben sind hier willkommen :) Bitte bringt euch mit Formulierungsvorschlägen ein. --[[Benutzer:Friedel|Friedel]] 17:07, 27. Okt. 2007 (CEST)&lt;br /&gt;
:::: Vorschlag: &amp;quot;...Der Vereinsvorstand hat alle Mitglieder per eMail bis spätestens vier Wochen vor der Mitgliederversammlung einzuladen, unter Nennung der Tagesordnung...&amp;quot; --[[Benutzer:Markus-karg|Bruddler]] 18:20, 28. Okt. 2007 (CET)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
;5.1 ...rechtzeitig...&lt;br /&gt;
: Was ist &amp;quot;rechtzeitig&amp;quot;? Um späteren Streit zu vermeiden, schlage ich vor, wörtlich &amp;quot;vier Wochen im Voraus&amp;quot; in die Satzung zu schreiben. Sonst sagt irgendwann einer: &amp;quot;Ihr habt es absichtlich erst eine Woche vorher gesagt, weil Ihr wusstet, dass ich da nicht kann!&amp;quot;. --[[Benutzer:Markus-karg|Bruddler]] 20:38, 26. Okt. 2007 (CEST)&lt;br /&gt;
:: ...unverzüglich... im nächsten Absatz könnte auch präzisiert werden ... --[[Benutzer:Mueck|Mueck]] 00:10, 27. Okt. 2007 (CEST)&lt;br /&gt;
::: Ist jemand gegen die Formulierung &amp;quot;vier Wochen im Voraus&amp;quot; für beide Fälle? --[[Benutzer:Friedel|Friedel]] 17:07, 27. Okt. 2007 (CEST)&lt;br /&gt;
::::vier wochen per e-mail--[[Benutzer:Seggel|Seggel]] 18:05, 28. Okt. 2007 (CET)&lt;br /&gt;
;5.2 &amp;quot;Die Haftung des Vorstands beschränkt sich auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.&amp;quot;&lt;br /&gt;
: Es ist zu trennen in Haftung gegenüber Dritten (diese ist durch Bundesgesetze geregelt und somit AFAIK nicht durch eine Satzung einschränkbar) und Haftung gegenüber dem Verein als eigenständiger Rechtsperson (was wohl gemeint ist und somit auch formuliert werden müsste).--[[Benutzer:Markus-karg|Bruddler]] 20:41, 26. Okt. 2007 (CEST)&lt;br /&gt;
:: Vorschlag: &amp;quot;Die Haftung des Vorstands gegenüber dem Verein beschränkt sich auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.&amp;quot; &lt;br /&gt;
::: AFAIK ist exakt jenes bereits durch die gesetzlichen Regelungen vorgesehen und bedarf daher keiner expliziten Nennung.--[[Benutzer:Markus-karg|Bruddler]] 18:22, 28. Okt. 2007 (CET)&lt;br /&gt;
--[[Benutzer:Friedel|Friedel]] 17:07, 27. Okt. 2007 (CEST)&lt;br /&gt;
::::Wir sollten noch aufnehmen das nur Vereinsmitglieder Vorstandsmitglieder werden dürfen. Ich denke wenn das nicht drin steht kann jede natürliche Person reingewählt werden unabhängig ob sie zum Verein gehört oder nicht. --[[Benutzer:Celia|Celia]] 21:13, 28. Okt. 2007 (CET)&lt;br /&gt;
;5.2 &amp;quot;Amtszeit&amp;quot;:&lt;br /&gt;
: Bin für 1 Jahr. Wir wählen ja nur einen Vereinsvorstand und nicht die Bundesregierung. ;-) --[[Benutzer:Markus-karg|Bruddler]] 20:42, 26. Okt. 2007 (CEST)&lt;br /&gt;
:: Die Frage hierzu ist: Potentielle Dynamik vs. potentielle Kontinuität im Vorstand (egal wie lang die Zeiten sind hängt das was effektiv geschieht am persönlichen Einsatz und Gebaren der Akteure). Ich bin in der Frage relativ leidenschaftslos, bei langen Amtszeiten spart man sich ein wenig Wahlaufwand.   --[[Benutzer:Friedel|Friedel]] 17:07, 27. Okt. 2007 (CEST)&lt;br /&gt;
:::ich find ein jahr genug, der wahlaufwand ist gering--[[Benutzer:Seggel|Seggel]] 18:05, 28. Okt. 2007 (CET)&lt;br /&gt;
::::Ich finde ein Jahr zu kurz; zwei Jahre halte ich für optimal. Es ist schlecht wenn ein Vorstand der sich erst findet nach einem Jahr schon wieder umbesetzt wird. Ich wäre eher dafür das nach einem Jahr das Vertrauen der Mitglieder erneuert wird und nicht vollständig neu gewählt wird. Wenn ein Vorstandsmitglied nicht mehr die Mehrheit der Mitglieder hinter sich hat wird dieses Amt dann bei der Sitzung neu gewählt. --[[Benutzer:Celia|Celia]] 20:23, 28. Okt. 2007 (CET)&lt;br /&gt;
;5.2 &amp;quot;Vereinsvorstand&amp;quot;:&lt;br /&gt;
: Bin für Entscheidungen nach dem Motto &amp;quot;2 von 3&amp;quot;, das ist demokratisch. :-) --[[Benutzer:Markus-karg|Bruddler]] 20:44, 26. Okt. 2007 (CEST)&lt;br /&gt;
:: 2 von 3 der Vorstandsvorsitzenden haben gemeinsam Vertretungsrecht halte ich auch für Sinnvoll. Dann kann keiner allein wurschteln aber es lässt zu, dass jemand ausfällt. --[[Benutzer:Friedel|Friedel]] 17:07, 27. Okt. 2007 (CEST)&lt;br /&gt;
:::für 2 von 3--[[Benutzer:Seggel|Seggel]] 18:05, 28. Okt. 2007 (CET)&lt;br /&gt;
;5.2 Vorstände müssen zurücktreten können&lt;br /&gt;
: Es ist nicht geregelt, dass ein Vorstand zurücktreten kann, bzw. was in diesem Falle passiert. --[[Benutzer:Markus-karg|Bruddler]] 21:00, 26. Okt. 2007 (CEST)&lt;br /&gt;
:: ... und die Abwahl ist auch nicht geregelt?! --[[Benutzer:Mueck|Mueck]] 00:05, 27. Okt. 2007 (CEST)&lt;br /&gt;
::: Jedem Vereinsvorstand steht frei zurückzutreten. Frage ist ob man daran dann zwangsläufig eine Mitgliederversammlung knüpfen muss. Bei der Stadtwiki-Gesellschaft wurde es bisher so gehandhabt, dass ein vertretungsberechtigter Vorstand bei Rücktritt durch Wahl innerhalb des Vorstands von einem Beisitzer ersetzt wurden. Zurückgetretene Beisitzer wurden nicht ersetzt. Das finde ich eine angenehm unbürokratische Lösung. --[[Benutzer:Friedel|Friedel]] 17:07, 27. Okt. 2007 (CEST)&lt;br /&gt;
:::: Ich halte dieses Vorgehen eher für Vetternwirtschaft. Es kann nicht sein, dass die Mitgliederversammlung Personen A, B und C wählt, nach Rücktritt von A und B aber nicht mehr D wählen kann (was vielleicht die Mehrheit will), sondern B und C dann einfach E festlegen (was vielleicht die Mehrheit nicht will). Tritt der Bundeskanzler zurück, kann er ja auch nicht einfach einen neuen ernennen (das macht letztendlich der Bundespräsident und nicht der Altkanzler, nicht wahr). Von daher bin ich im Sinne der demokratischen Verhältnisse dafür, dass (a) die Satzung beide Fälle (Abwahl, Rücktritt) genau regelt und (b) es zwingend zu einer Neuwahl (bei Rücktritt: Ausserordentliche Mitgliederversammlung) kommt. Da wir bei Rücktritt weiterhin zwei Vorstandsmitglieder haben, ist die Handlungsfähigkeit gewährleistet. --[[Benutzer:Markus-karg|Bruddler]] 18:28, 28. Okt. 2007 (CET)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
;5.2.1 &amp;quot;Beisitzer&amp;quot;:&lt;br /&gt;
: Befugnisse? Verpflichtungen? --[[Benutzer:Markus-karg|Bruddler]] 20:44, 26. Okt. 2007 (CEST)&lt;br /&gt;
:: Stimmrecht bei Vorstandsbeschlüssen. Wobei beim System den Vorstand als rein ausführendes Organ zu definieren hier Verwaltungsaufgaben vergeben werden sollten, da die Abstimmerei/Entscheiderei dann flach fällt. --[[Benutzer:Friedel|Friedel]] 17:07, 27. Okt. 2007 (CEST)&lt;br /&gt;
::: (1) Wenn sie ein Stimmrecht haben, muss es in der Satzung vorgesehen sein, andernfalls kann sich der Vorstand problemlos (und rechtens) über deren Stimme hinwegsetzen. (2) Ich sehe die Beisitzer im &amp;quot;System Vorstand als rein ausführendes Organ&amp;quot; wie Aufsichtsräte: Sie kontrollieren die Arbeit des Vorstands als Vertreter der Mitglieder (die ja nicht alle laufend über alles informiert werden können oder wollen). Daher sollten sie kein Stimmrecht haben (das würde die Arbeit des Vorstands unnötig erschweren), jedoch (A) das Recht haben, ein Veto einzulegen (also ganz undemokratisch den Vorstand direkt zu bremsen) wenn sie feststellen, dass der Vorstand entgegen den Interessen der Mitglieder / den Beschlüssen der Ausschüsse handelt (B) die Pflicht haben, in solchen Fällen eine ausserordentliche Mitgliederversammlung einzuberufen (ohne spezielle Hürden wie eine gewisse Anzahl an Unterschriften), um zur Not den Vorstand abwählen zu lassen (C) die Pflicht haben, jedem Mitglied auf Anfrage Auskunft über die Arbeit des Vorstandes zu erteilen (um jedem Mitglied die Möglichkeit zu geben, Vorstand und Beisitzer zu kontrollieren und zur Not deren Abwahl durch Einberufung einer ausserordentlichen Mitgliederversammlung (diesmal MIT der Hürde einer bestimmten Anzahl an Stimmen) zu veranlassen. --[[Benutzer:Markus-karg|Bruddler]] 18:37, 28. Okt. 2007 (CET)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:::: Natürlich haben Beisitzer Stimmrecht im Vorstand intern. Alles andere ist ein anderens Organ, das man Beirat, Kuratorium, Aufsichtsrat nennen kann. --[[Benutzer:Wilhelm Bühler|Wilhelm Bühler]] 19:23, 28. Okt. 2007 (CET) &lt;br /&gt;
::::: Dann lasst es uns doch einfach &amp;quot;Aufsichtsrat&amp;quot; nenne und streichen die Beisitzer aus der Vorstands-Formulierung?--[[Benutzer:Markus-karg|Bruddler]] 19:37, 28. Okt. 2007 (CET)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
; &amp;quot;Bildung bzw. Einberufung von Projektgruppen oder Ausschüssen.&amp;quot;&lt;br /&gt;
: Bin hier für mehr Basisdemokratie: Wenn es eine Projektgruppe oder einen Ausschuss geben soll, halte ich es für die Aufgabe des Vorstandes, deren Aufbau zu organisieren. Ob es eine solche Gruppe gibt, und wer daran beteiligt ist, sollte jedoch von den Mitgliedern selbst durch einfache Mehrheit bestimmt werden. Wir sollten evtl. mehr darauf achten, dass der Vorstand lediglich ausführende Gewalt ist (= er muss umsetzen, was die Mitglieder möchten) und nicht etwa dazu da ist, eigene Ideen umzusetzen (das ist Aufgabe der Legislative, also der Mitgliederversammlung). Apropos Gewaltenteilung, wo ist unsere Judikative? Stichwort: Streit - Wer schlichtet bei Streit zwischen Mitgliedern und Vorständen?&lt;br /&gt;
:: Wenn der Vorstand keinen oder sehr wenig eigenen Handlungsspielraum hat führt das dazu, dass die Mitgliederversammlung einen Jahresplan beschliessen muss. --[[Benutzer:Friedel|Friedel]] 17:07, 27. Okt. 2007 (CEST)&lt;br /&gt;
::: Entweder dieses, oder es die Mitgliederversammlung verpflichtet den Vorstand zur Bildung eines Ausschusses, an welchem jedes Mitglied teilhaben kann. Der Ausschuss selbst trifft sich regelmässig und gibt vor, was der Vorstand zu tun hat. Beispielsweise könnte der Software-Ausschuss sich monatlich treffen, um am Thema &amp;quot;Semantic Wiki&amp;quot; zu arbeiten und, wenn er die Zeit für reif hält, beschliessen, dass der Vorstand diese Erweiterung in den nächsten vier Wochen in Betrieb zu setzen hat. Beim nächsten Treffen dann, wird geprüft, ob dies getan wurde, und welche Erfahrungen es damit gibt etc. Der Vorstand führt die Arbeiten aus, indem er Finanzmittel einsetzt, juristische Fragen (Lizenzbedingungen etc.) klärt, Personen zur Durchführung der Arbeiten am Server berechtigt etc.--[[Benutzer:Markus-karg|Bruddler]] 18:49, 28. Okt. 2007 (CET)&lt;br /&gt;
:: Judikative: Das wären in meinen Augen die Prüfer, deren Aufgaben weiter gefasst sind als vor der MV die Buchhaltung durchzusehen. --[[Benutzer:Friedel|Friedel]] 17:07, 27. Okt. 2007 (CEST)&lt;br /&gt;
::: Nicht ganz. Die Prüfer prüfen ja nur ihren speziellen Bereich. Sie stellen nur fest, ob die Buchführung ordentlich gemacht wurde oder nicht. Die Judikative hingegen hat andere Pflichten: Sie entscheidet, was passiert, wenn es Streit gibt, z. B. wenn der Software-Ausschuss sagt: &amp;quot;Semantic Wiki installieren!&amp;quot; jedoch der Vorstand sich weigert. Um den Vorstand nicht abwählen zu müssen, und nicht extra eine ausserordentliche Mitgliederversammlung durchführen zu müssen, kann die Judikative (sofern die Satzung deren Rechte und Pflichten exakt definiert) aufgrund der Satzung entscheiden, was in dem Fall für den Verein das besteht ist -- den Vorstand zu zwingen (zur Not durch Abwahl per ausserordentlicher Mitgliederversammlung) oder ihn gewähren zu lassen (z. B. weil das beauftragte Softwarepaket lizenzrechtlich inkompatibel ist und den Verein in einen Rechtsstreit verwickeln würde -- was der Vorstand ja nach bestem Wissen und Gewissen zu verhindern hat). Die Judikative muss dazu bestimmte Strafen aussprechen können (bis hin zum Ausschluss oder im schlimmsten Fall der Klage vor einem staatlichen Gericht, z. B. wenn der Vorstand wissentlich dem Verein schaden zugefügt oder diesen wider besseren Wissens nicht abgewendet hat), und alle Mitglieder (d. h. auch Vorstände) müssen sich der Gerichtsbarkeit unterstellen. --[[Benutzer:Markus-karg|Bruddler]] 18:49, 28. Okt. 2007 (CET)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:::: Der Vereinsvorstand muss Software installieren? --[[Benutzer:Wilhelm Bühler|Wilhelm Bühler]] 19:23, 28. Okt. 2007 (CET)&lt;br /&gt;
::::: Nur der Vorstand ist zur Vertretung im Aussenverhältnis berechtigt und hat daher die Oberhoheit über die Software, da sie mit der Aussenwelt in Kontakt tritt und evtl. Rechte anderer Verletzen kann, z. B. wenn wir ein Modul installieren, das nicht mit der Lizenz von Mediawiki kompatibel ist. Da der Vorstand in diesem Fall potentiell in die Gefahr einer strafrechtlichen Verfolgung gerät, darf keiner Software installieren, ohne dass der Vorstand es angewiesen hat. Das bedeutet, technisch macht das sicherlich irgend ein Administrator, aber die Erlaubnis und Anweisung muss vom Vorstand kommen. Letztendlich muss er auch die Mittel in die Hand nehmen, wenn z. B. Geld für Lizenzen, Rechtsstreite oder Hardware benötigt wird. Es geht nicht, dass andere am Vorstand vorbei irgend etwas tun, was (a) den Verein Geld kostet, (b) dem Verein Schwierigkeiten machen kann. Darum geht es ja genau beim Thema &amp;quot;Vorstandshaftung&amp;quot;. Aber: &amp;quot;Vorstand&amp;quot; ist ein Organ des Vereins, nicht etwa eine lebende Person. Die durchführende Person muss kein Vorstandsmitglied sein (sie handelt auf direkte Anweisung und ist daher nicht haftungsrechtlich zu belangen). --[[Benutzer:Markus-karg|Bruddler]] 19:33, 28. Okt. 2007 (CET)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== 5.3. ===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
; &#039;&#039;Der Zeitpunkt der Prüfungen steht den Prüfern frei, die letzte Prüfung vor der Mitgliederversammlung darf jedoch nicht länger als eine Kalenderwoche zurückliegen&#039;&#039;&lt;br /&gt;
: Ist das durchführbar? Die Kassenprüfer prüfen, sobald der Schatzmeister den Jahresbericht fertig hat und sollten spätestens n Wochen vorher fertig sein. Den Termin machen die drei untereinander aus, das sind schließlich alles ehrenamtlich tätige. N Wochen vorher damit noch Zeit bleibt, Ungereimtheiten zu klären. --[[Benutzer:Wilhelm Bühler|Wilhelm Bühler]] 19:32, 28. Okt. 2007 (CET)&lt;br /&gt;
:: Vorschlag: Den Passus des Zeitpunkts streichen. Letztendlich müssen sie ihre Aufgabe gewissenhaft durchführen. Der Zeitpunkt sei ihnen freigestellt. Oder gibt es rechtliche Vorschriften?--[[Benutzer:Markus-karg|Bruddler]] 19:39, 28. Okt. 2007 (CET)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
::: Keine Vorschriften, die mir bekannt wären. Es ist nur mein Rat als Schatzmeister, das nicht auf den letzten Drücker zu machen. --[[Benutzer:Wilhelm Bühler|Wilhelm Bühler]] 20:56, 28. Okt. 2007 (CET)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== 6 ==&lt;br /&gt;
; 6 &amp;quot;Über Aufnahme und Ausschluss entscheidet der amtierende Vorstand oder die Mitgliederversammlung.&amp;quot;&lt;br /&gt;
: Die Aufnahme bzw. der Ausschluss von Mitgliedern sollte keinerlei Entscheidung unterliegen. Da es keine Kriterien gibt, wer aufgenommen wird, muss pauschal jeder aufgenommen werden. Ergo ist die Aufnahme entscheidungsfrei und vom Vorstand als reiner Verwaltungsakt zu erledigen. Ein Auschluss muss von der Mitgliederversammlung (und nur von ihr) mehrheitlich beschlossen werden. Die Gründe dafür müssen in der Satzung genannt sein. Sonst gibt&#039;s nur irgendwann Streit... --[[Benutzer:Markus-karg|Bruddler]] 20:52, 26. Okt. 2007 (CEST)&lt;br /&gt;
:: Eine Filterung (wie auch immer realisiert) soll verhindern, dass der Verein im Handstreich von einer aussenstehenden Gruppe übernommen wird. --[[Benutzer:Friedel|Friedel]] 17:07, 27. Okt. 2007 (CEST)&lt;br /&gt;
:::Friedels einwand scheint gerechtfertigt--[[Benutzer:Seggel|Seggel]] 18:05, 28. Okt. 2007 (CET)&lt;br /&gt;
:::: Selbst eine AG kann sich nicht gegen feindliche Übernahmen wehren, warum also sollte ein solcher Passus vor einem staatlichen Gericht anerkannt werden? Will eine &amp;quot;feindliche Macht&amp;quot; den Verein übernehmen, steht ihr der Klageweg offen, und schwupps müssen wir die aufnehmen. Satzung hin oder her. Eine Vereinssatzung hat keine Vorrangstellung gegenüber Gesetzen, und ich erinnere hier nur an das Anti-Diskriminierungsgesetz und den Gleichheitsgrundsatz im Grundgesetz. So ein Passus ist schnell gekippt. Wirkungsvoller halte ich es daher, dass wir beispielsweise die Menge der Aufnahmen pro Jahr begrenzen (das ist bezüglich des Verwaltungsaufwandes der dadurch entsteht juristisch vertretbar) und im Zweifelsfall eine ausserordentliche Mitgliederversammlung durchführen mit dem Antrag, ein &amp;quot;seltsames&amp;quot; Mitglied auszuschliessen. Auch dagegen kann das Mitglied klagen, jedoch wird es für &amp;quot;Horden feindlicher Anmeldungen&amp;quot; sehr schwer, &amp;quot;im Handstreich&amp;quot; zu übernehmen. --[[Benutzer:Markus-karg|Bruddler]] 18:58, 28. Okt. 2007 (CET)&lt;br /&gt;
; 6 &amp;quot;Juristische Personen besitzen kein Stimmrecht auf der Mitgliederversammlung.&amp;quot;&lt;br /&gt;
: Warum nicht? --[[Benutzer:Markus-karg|Bruddler]] 20:53, 26. Okt. 2007 (CEST)&lt;br /&gt;
:: Von meiner Warte her nur wegen dem hohen Aufwand die Vertretungsberechtigung der für die juristische wählenden natürlichen Person zu prüfen. --[[Benutzer:Friedel|Friedel]] 17:07, 27. Okt. 2007 (CEST)&lt;br /&gt;
:::friedel hat recht--[[Benutzer:Seggel|Seggel]] 18:05, 28. Okt. 2007 (CET)&lt;br /&gt;
:::: Ich interpretiere das mal als &amp;quot;Ich stimme Friedel zu&amp;quot; ;-) Im Ernst ist es aber doch so: Juristische Personen sind im Handelsregister (oder Vereinsregister) eingetragen. Dieses ist kostenlos im Internet einsehbar (dauert 5 Minuten). Der Aufwand ist also faktisch nicht vorhanden. Zudem kann man es &amp;quot;zur Not&amp;quot; ja so machen, dass man den Nachweis dem Bewerber aufbürdet, z. B. indem er einen Handelsregisterauszug mitbringt. Daher halte ich die Einschränkung für unnötig. Je mehr Mitglieder, desto besser. :-) Firmen, die gerne Mitglied sein wollen, drücken doch gerade ihr Commitment zu Corporate Citizenship und offenem Wissen aus. Wenn wir das verhindern, werden sie andere Portale unterstützen (was uns potentiell Mitglieder und Stärke raubt). --[[Benutzer:Markus-karg|Bruddler]] 19:04, 28. Okt. 2007 (CET)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
; 6 &amp;quot;Alle Mitglieder sind verpflichtet, den Verein und den Vereinszweck - auch in der Öffentlichkeit - in ordnungsgemäßer Weise zu unterstützen&amp;quot;&lt;br /&gt;
: Ich wehre mich gegen jeglichen Zwang abgesehen von der Beitragszahlung und werde eine Satzung mit diesem Passus nicht unterschreiben.--[[Benutzer:Markus-karg|Bruddler]] 20:55, 26. Okt. 2007 (CEST)&lt;br /&gt;
:: Diese Formulierung soll wahrscheinlich verhindern, dass jemand für den Verein schädliche Internas nach außen trägt. Hänge nicht an der formulierung, hab aber auch kein Problem damit. --[[Benutzer:Friedel|Friedel]] 17:07, 27. Okt. 2007 (CEST)&lt;br /&gt;
:::an sich denk ich alle internas dürfen auch nach aussen dringen. bin für so wenig verpflichtung in der satzung--[[Benutzer:Seggel|Seggel]] 18:05, 28. Okt. 2007 (CET)&lt;br /&gt;
:::: Ich sehe es wie Seggel. Offenheit nach allen Seiten. Der Verein hat nichts zu verbergen. Wenn ein Mitglied dem Verein nachweislich Schaden zufügt, steht des jedermann Frei, die Vereinsjudikative anzurufen, oder einen Antrag auf Ausschluss zu stellen, bzw. der Vorstand hat im berechtigten Fall die Pflicht eine Schadensersatzklage anzustreben.--[[Benutzer:Markus-karg|Bruddler]] 19:06, 28. Okt. 2007 (CET)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Ehrenmitglieder ===&lt;br /&gt;
; 6 &amp;quot;Die Mitgliederversammlung kann natürliche und juristische Personen zu Ehrenmitgliedern ernennen,&amp;quot;&lt;br /&gt;
: &amp;quot;...wofür eine einfache Mehrheit der Anwesenden Vereinsmitglieder ausreicht.&amp;quot; -- Dieser Passus fehlt übrigens generell bzgl. allen Entscheidungen der Mittgliederversammlung (P. S.: Gesetze macht der Bundestag und nicht die Regierung --&amp;gt; ergo beschließt die Mittgliederversammlung bzw. ein von der Mitgliederversammlung ermächtigter Ausschuss, und nicht der Vorstand. Der Vorstand ist nur die ausführende Gewalt, welche die Beschlüsse mit einem in der Satzung noch vorzugebenden Zeitrahmen umzusetzen hat). Ich bin deswegen dafür, den Abschnitt über Aufgaben und Befugnisse entsprechend so zu ändern: Augaben = Umsetzung der von der Mitgliederversammlung oder einem von dieser ermächtigten Ausschuss getroffenen Beschlüsse innerhalb 4 Wochen ab Beschlussfassung, Befugnisse: Alleinvertretung im Aussenverhältnis. --[[Benutzer:Markus-karg|Bruddler]] 20:59, 26. Okt. 2007 (CEST)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
: Haben die Stimmrecht? Haben die Pflichten? Dürfen die das ablehnen? --[[Benutzer:Wilhelm Bühler|Wilhelm Bühler]] 19:34, 28. Okt. 2007 (CET)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:: Hm, Du hast Recht: Lasst uns das mal diskutieren. Soll einer, der keine Beiträge zahlt, wirklich ein Stimmrecht haben (er entscheidet dann ja über das Geld anderer Leute)? Zur Ablehnung: Logischerweise kann ein Verein entscheiden was er will. Ist das Ehrenmitglied aber kein Mitglied, hat es der Satzung nie zugestimmt. Das wäre ein einseitiger Vertrag und ist damit sowieso nichtig. Daher braucht die Satzung die Ablehung nicht zu enthalten.--[[Benutzer:Markus-karg|Bruddler]] 19:41, 28. Okt. 2007 (CET)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:::Für was überhaupt Ehrenmitglieder? Ich sehe keinen Sinn überhaupt welche zu haben. --[[Benutzer:Celia|Celia]] 20:25, 28. Okt. 2007 (CET)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:::: Zum Wohle des Vereins, daher bei (fast) jedem Verein in der Satzung. --[[Benutzer:Wilhelm Bühler|Wilhelm Bühler]] 20:53, 28. Okt. 2007 (CET)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== 7 ==&lt;br /&gt;
; §7&lt;br /&gt;
: Wer bestimmt den Empfänger der Vermögens? --&amp;gt; Mitgliederversammlung --[[Benutzer:Markus-karg|Bruddler]] 21:04, 26. Okt. 2007 (CEST)&lt;br /&gt;
:: Steht so schon drin: &amp;quot;Den Empfänger bestimmt die Mitgliederversammlung...&amp;quot; --[[Benutzer:Friedel|Friedel]] 17:07, 27. Okt. 2007 (CEST)&lt;br /&gt;
::: Jein. Im 1. Satz von §7 steht bereits ein Empfänger. Den würde ich streichen.--[[Benutzer:Markus-karg|Bruddler]] 19:09, 28. Okt. 2007 (CET)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
; §7 &amp;quot;Als Liquidatoren werden die im Amt befindlichen vertretungsberechtigten Vorstandsmitglieder bestimmt, soweit die letzte Mitgliederversammlung nichts anderes beschließt.&amp;quot;&lt;br /&gt;
: Genau aus jenem Grund muss eine Mitgliederversammlung erfolgen in diesem Fall --&amp;gt; Und dann brauchen wir den Passus &amp;quot;Als Liquidatoren werden die im Amt befindlichen vertretungsberechtigten Vorstandsmitglieder bestimmt.&amp;quot; nicht mehr, da die Mitgliederversammlung bestimmen kann, wen immer sie will (z. B. einen externen Liquidator).&lt;br /&gt;
:: Wie wär es mit &amp;quot;Die Mitgliederversammlung muss mit einfacher Mehrheit der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder einen oder mehrere Liquidatoren ernennen.&amp;quot;?. --[[Benutzer:Friedel|Friedel]] 17:07, 27. Okt. 2007 (CEST)&lt;br /&gt;
::: Friedels formulierung ist ok--[[Benutzer:Seggel|Seggel]] 18:05, 28. Okt. 2007 (CET)&lt;br /&gt;
:::: Die Mehrheitsverhältnisse würde ich pauschal in der Beschreibung des Organs &amp;quot;Mitgliederversammlung&amp;quot; nennen (dann muss man es nicht bei jedem Punkt erneut anführen), ebenso könnte man die Aufgabe &amp;quot;Bestimmung der Liquidatoren&amp;quot; einfach DORT vornehmen, sodass man nur noch dorthin weisen muss, z. B. so:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
 Organe&lt;br /&gt;
 !&lt;br /&gt;
 +-- Mitgliederversammlung&lt;br /&gt;
     !&lt;br /&gt;
     +-- Grundsätzliches&lt;br /&gt;
     !   !&lt;br /&gt;
     !   +-- (1) Alle Entscheidungen werden mit einfacher Mehrheit der anwesenden Mitglieder gefällt.&lt;br /&gt;
     !   ! &lt;br /&gt;
     !   +-- (2) In Abweichung von Satz (1) ist für eine Satzungsänderungen eine 2/3-Mehrheit aller Vereinsmitglieder notwendig.&lt;br /&gt;
     !&lt;br /&gt;
     +-- Aufgaben&lt;br /&gt;
         !&lt;br /&gt;
         +-- Ernennt den oder die Liquidatoren für die Auflösung des Vereins.&lt;br /&gt;
         &lt;br /&gt;
; §7&lt;br /&gt;
: Ich bin dagegen, dass das Vermögen &amp;quot;weg ist&amp;quot; im Fall des Wegfalls der Gemeinnützigkeit. Als Folge wäre der Vorstand handlungsunfähig. Daher sollten wir es eher so umformulieren, dass im Fall des Wegfalls der Gemeinnützigkeit der Vorstand eine ausserordentliche Mitgliederversammlung einzuberufen hat, welche über zwei Anträge entscheidet: (a) Verbleib des Vermögens (b) Auflösung des Vereins. So besteht zumindest noch die Chance, die Handlungsfähigkeit des Vereins auch nach Wegfall der Gemeinnützigkeit zu retten. --[[Benutzer:Markus-karg|Bruddler]] 21:08, 26. Okt. 2007 (CEST)&lt;br /&gt;
:: Die Anerkennung der Gemeinnützigkeit durch das Finanzamt ist sehr stark an diesen Punkt geknüpft. Das bisherige Vermögen darf bei wegfall der Gemeinnützigkeit nicht im Besitz bleiben! --[[Benutzer:Friedel|Friedel]] 17:07, 27. Okt. 2007 (CEST)&lt;br /&gt;
::: Hast Du dazu einen Link (Gerichtsurteil des Bundesfinanzgerichts oder einen Gesetzesauszug oder eine Verwaltungsvorschrift der Finanzbehörden) dazu? Vielleicht ist diese Regelung ja veraltet und wir würden das Geld dann unnötigerweise verschenken? --[[Benutzer:Markus-karg|Bruddler]] 19:18, 28. Okt. 2007 (CET)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
::: Bei §7 muss man aus meiner Sicht nicht viel diskutieren, das ist ein Paragraph, den einem das Finanzamt in die Feder diktiert.&lt;br /&gt;
::: Wenn die Gemeinnützigkeit weg ist, ist fast automatisch auch das Geld weg, es kann sogar sein, dass die Kasse negativ wird, da man Steuern nachzahlen muss. Für die Nachzahlung kann sich das Finanzamt aber auch an die Vorstandsmitglieder persönlich wenden. Das ganze wird alles viel einfacher, wenn man den Verein nicht gemeinnützig macht, wie beispielsweise bei [http://www.uugrn.org/verein.php UUGRN], der Unixgruppe im Gebiet den Rhein-Neckar-Wikis. --[[Benutzer:Wilhelm Bühler|Wilhelm Bühler]] 19:20, 28. Okt. 2007 (CET)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:::: (a) Die Gemeinnützigkeit ist AFAIK beschlossene Sache (u. a. deshalb, weil der eine oder andere von uns nur dann daran denkt Beiträge zu zahlen, wenn er sie absetzen kann) (b) Trotzdem möchte ich bitten, die entsprechende Verwaltungsvorschrift des Finanzamtes zu posten, denn auch Finanzämter sind an Weisungen gebunden und diese sind interpretierbar (sonst gäbe es keine Finanzgerichte). :-) --[[Benutzer:Markus-karg|Bruddler]] 19:44, 28. Okt. 2007 (CET)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:::: Es gibt eine sehr schöne Broschüre des [[Finanzamt]]es, vielleicht gibt es im [[Finanzamt Pforzheim]] noch ein gedrucktes Exemplar, aber ich habe den &lt;br /&gt;
:::: Downloadlink gefunden: http://www.finanzministerium.baden-wuerttemberg.de/de/Steuerratgeber/110282.html -&amp;gt; &amp;quot;Gemeinnützige Vereine&amp;quot;.&lt;br /&gt;
:::: Die Lektüre sei jedem empfohlen, der in den Vorstand will und jedem, der am Paragraf 7 drehen will. --[[Benutzer:Wilhelm Bühler|Wilhelm Bühler]] 21:14, 28. Okt. 2007 (CET)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Generelles ==&lt;br /&gt;
;Generelles&lt;br /&gt;
: Wie Ihr seht habe ich ein wenig an der Gewaltenteilung gebastelt. Mir ging das zu sehr in die Richtung &amp;quot;Die Mitgliederversammlung wählt einen König, und der macht dann was er will&amp;quot;. Ich stelle mir das eher so vor: Die Mitgliederversammlung ernennt Ausschüsse und den Vorstand. Die Ausschüsse beschliessen auf ihrem Arbeitsfeld (z. B. Technik, Recht, Inhaltliche Fragen des WIKI Content, etc.) was zu tun ist (= Legislative). Der Vorstand setzt diese Beschlüsse um (= Exekutive). Die Beisitzer kontrollieren den Vorstand hierbei (ähnlich eines Aufsichtsrates in Kapitalgesellschaften). Die Vereinsgerichtsbarkeit, ebenfalls von der Mitgliederversammlung ernannt, entscheidet bei Streitigkeiten zwischen Mitgliedern, Vorstand und Ausschuss. Alles andere geht mir zu sehr in die Richtung &amp;quot;Kanzlerwahlverein&amp;quot; ;-) was die Rolle der Mitgliederversammlung anbelangt. &amp;quot;Alle Macht dem Volke!&amp;quot; :-) --[[Benutzer:Markus-karg|Bruddler]] 21:15, 26. Okt. 2007 (CEST)&lt;br /&gt;
: Aus diesem Grunde schlage ich vor, als Organe folgendes aufzuführen und entsprechend zu dann entsprechend auszuformulieren: Vorstand (Exekutive) (mit den genauen Mitgliedern und deren Zuständigkeiten), Mitgliederversammlung und deren Ausschüsse (Legislative), Vereinsgericht (Judikative), Beisitzer (zur Kontrolle des Vorstandes, mit deren genauen Aufgaben und Berechtigungen)--[[Benutzer:Markus-karg|Bruddler]] 21:18, 26. Okt. 2007 (CEST)&lt;br /&gt;
: Ich habe oben mal einen kleinen Kasten eingefügt, als Vorschlag, wie man eine Satzung systematisch in Entitäten (Organe, Personen) und Prozesse (Aufgaben, Rechte, Pflichten, Abläufe) trenne kann. Dadurch wir die Formulierung von Systemen (ja, da kommt der Systemanalytiker in mir durch ;-) ) zum einen kürzer (da nicht redundant) und vor allem auch wasserdichter (da nicht redundant) gestalten. Daher schlage ich vor, dass wir die endgültige Fassung der Satzung vielleicht eher nach einem solchen Schema aufbauen (aber mit dem besprochenen Inhalt natürlich) anstatt &amp;quot;einfach&amp;quot; die Satzung eines anderes Vereines abzuwandeln. Gesetze und Verwaltungsvorschriften sind meist nach so einem Schema aufgebaut, da es die nachträgliche Änderbarkeit (Einfügen oder Streichen von Entitäten und Prozessen) sehr einfach erlaubt, ohne ganze Absätze neu formulieren zu müssen (Beispiel: Die einfache Mehrheit braucht nicht zig fach geschrieben zu werden, und wenn die Mitgliederversammlung später beschließt, von &amp;quot;einfach&amp;quot; auf &amp;quot;doppelt&amp;quot; zu ändern, muss nur ein Satz (nicht zig Absätze) geändert werden. :-)--[[Benutzer:Markus-karg|Bruddler]] 19:44, 28. Okt. 2007 (CET)&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>Wilhelm Bühler</name></author>
	</entry>
	<entry>
		<id>https://www.pfenz.de/mediawiki/index.php?title=Finanzamt_Pforzheim&amp;diff=30088</id>
		<title>Finanzamt Pforzheim</title>
		<link rel="alternate" type="text/html" href="https://www.pfenz.de/mediawiki/index.php?title=Finanzamt_Pforzheim&amp;diff=30088"/>
		<updated>2007-10-28T20:12:52Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;Wilhelm Bühler: nur schnell, brauche den link für die satzungsdiskussion :)&lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;&#039;&#039;&#039;Finanzamt Pforzheim&#039;&#039;&#039; ist das [[Finanzamt]] in Pforzheim. Es hat eine Außenstelle in [[Neuenbürg]].&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
: Finanzamt Pforzheim&lt;br /&gt;
: Moltkestraße 8&lt;br /&gt;
: 75179 Pforzheim 	 &lt;br /&gt;
:Telefon 	(07231) 183- 0&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Weblinks ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* {{Homepage|www.fa-pforzheim.de}}&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>Wilhelm Bühler</name></author>
	</entry>
	<entry>
		<id>https://www.pfenz.de/mediawiki/index.php?title=Finanzamt&amp;diff=30087</id>
		<title>Finanzamt</title>
		<link rel="alternate" type="text/html" href="https://www.pfenz.de/mediawiki/index.php?title=Finanzamt&amp;diff=30087"/>
		<updated>2007-10-28T20:11:12Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;Wilhelm Bühler: BKL&lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;* [[Finanzamt Pforzheim]]&lt;br /&gt;
* Calw, siehe: [[Kloster Hirsau]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{{Begriffsklärung}}&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>Wilhelm Bühler</name></author>
	</entry>
	<entry>
		<id>https://www.pfenz.de/mediawiki/index.php?title=Stadtwiki_Diskussion:Vereinsgr%C3%BCndung/Satzungsentwurf&amp;diff=30086</id>
		<title>Stadtwiki Diskussion:Vereinsgründung/Satzungsentwurf</title>
		<link rel="alternate" type="text/html" href="https://www.pfenz.de/mediawiki/index.php?title=Stadtwiki_Diskussion:Vereinsgr%C3%BCndung/Satzungsentwurf&amp;diff=30086"/>
		<updated>2007-10-28T19:56:20Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;Wilhelm Bühler: /* 5.3. */&lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;Hier soll ein Satzungsentwurf für die Gründerversammlung des kommenden Trägervereins erarbeitet werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
= Vereinssatzung =&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== § 1 Name und Sitz ==&lt;br /&gt;
{NAME} e.V. mit Sitz in {ORT}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== § 2 Vereinszweck ==&lt;br /&gt;
Zweck des Vereins ist es, die Erstellung, Sammlung und Verbreitung freier Inhalte in selbstloser Tätigkeit zu ermöglichen, um damit Chancengleichheit beim Zugang zu Wissen und Bildung zu fördern. Des weiteren sollen über die gemeinsame Dokumentation von Zeitgeschehen und Heimatgeschichte Brücken zwischen Generationen geschaffen sowie Neubürgern und Migranten die Integration erleichtert werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Freie Inhalte im Sinne des Vereins sind alle Werke, die von ihren Urhebern unter eine Lizenz gestellt werden, die es jedem gestattet, diese Werke kostenlos zu verbreiten und zu bearbeiten. Dazu soll auch das Bewusstsein für die damit zusammenhängenden gesellschaftlichen, rechtlichen und philosophischen Fragen geschärft werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Dieser Zweck soll insbesonders durch folgende Aktivitäten verfolgt werden:&lt;br /&gt;
* Nachhaltiger Betrieb und Förderung von Internetsystemen zur Erstellung, Sammlung und Verbreitung freier Inhalte.&lt;br /&gt;
* Kontaktpflege und Zusammenarbeit mit anderen Kultur- und Bildungs­einrichtungen.&lt;br /&gt;
* Vertretung des Gedankens freier regionaler Inhalte in der Öffentlichkeit.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== § 3 Gemeinnützigkeit ==&lt;br /&gt;
Der Verein verfolgt und unterstützt durch selbstlose Tätigkeit und Förderung ausschließlich und unmittelbar gemeinnütziger Zwecke. Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== § 4 Unabhängigkeit ==&lt;br /&gt;
Der Verein ist weder organisatorisch, konfessionell noch politisch gebunden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== § 5 Organe ==&lt;br /&gt;
=== 5.1    Mitgliederversammlung ===&lt;br /&gt;
Die Mitgliederversammlung ist vom Vorstand mindestens einmal im Kalenderjahr einzuberufen. Alle Mitglieder müssen rechtzeitig mit bekanntgabe der Tagesordnung eingeladen werden. Die Mitgliederversammlung entlastet und wählt den Vorstand sowie die Prüfer.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Vorstand hat eine außerordentliche Mitgliederversammlung unverzüglich und unter genauer Angabe von Gründen einzuberufen, wenn es das Interesse des Vereins erfordert oder wenn es von mindestens 25% der Mitglieder schriftlich unter Angabe des Zwecks und der Gründe verlangt wird.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Nur die Mitgliederversammlung darf Satzungsänderungen vornehmen. Diese müssen mit einer 2/3 Mehrheit beschlossen werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== 5.2 Vorstand ===&lt;br /&gt;
Amtszeit (1, 2, 3, 4, 5 Jahre?)&lt;br /&gt;
Alle Vorstands­mitglieder sind ehrenamtlich tätig.&lt;br /&gt;
Die Haftung des Vorstands beschränkt sich auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. &lt;br /&gt;
Vertretungsberechtigt (gemeinsam? jeder einzeln? 2/3?):&lt;br /&gt;
Vorsitzender&lt;br /&gt;
Kassenwart&lt;br /&gt;
Schriftführer&lt;br /&gt;
sowie:&lt;br /&gt;
Bis zu 4 Beisitzer&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==== 5.2.1 Aufgaben und Befugnisse des Vorstands ====&lt;br /&gt;
; Aufgaben:&lt;br /&gt;
: Den geregelten Betrieb der Vereinsorganisation sicherstellen.&lt;br /&gt;
: Vertretung des Vereins im Sinne des Vereinszwecks.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
; Befugnisse:&lt;br /&gt;
: Vertretung des Vereins im Sinne des Vereinszwecks.&lt;br /&gt;
:  Bildung bzw. Einberufung von Projektgruppen oder Ausschüssen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==== 5.3 Prüfer ====&lt;br /&gt;
Zwei Personen, zu wählen von der Mitgliederversammlung. Aufgaben sind Prüfung der Kasse und Tätigkeit des Vorstands im Sinne des Vereinszwecks. Berichten an die auf ihre Wahl folgende Mitgliederversammlung. Der Zeitpunkt der Prüfungen steht den Prüfern frei, die letzte Prüfung vor der Mitgliederversammlung darf jedoch nicht länger als eine Kalenderwoche zurückliegen. Die Prüfer dürfen weder dem Vorstand noch einem vom Vorstand berufenen Gremium angehören und nicht Angestellte des Vereins sein.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== § 6 Mitgliedschaft ==&lt;br /&gt;
Mitglieder können alle natürlichen und juristischen Personen werden, die mit den Zielen und Grundsätzen des Vereins übereinstimmen. Über Aufnahme und Ausschluss entscheidet der amtierende Vorstand oder die Mitgliederversammlung.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Natürliche Personen besitzen Stimmrecht auf der Mitgliederversammlung. Juristische Personen besitzen kein Stimmrecht auf der Mitgliederversammlung.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Höhe der Mitgliedsbeiträge wird von der Mitgliederversammlung in einer Beitragsordnung festgelegt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Alle Mitglieder sind verpflichtet, den Verein und den Vereinszweck - auch in der Öffentlichkeit - in ordnungsgemäßer Weise zu unterstützen sowie die laut gültiger Beitragsordnung zu leistende Zuwendung pünktlich zu zahlen. Sie sind außerdem dazu verpflichtet, dem Verein Änderungen ihrer Postadresse und ggf. E-Mail-Adresse umgehend mitzuteilen. Für Folgen, die sich daraus ergeben, dass das Mitglied dieser Pflicht nicht nachkommt, haftet das Mitglied und stellt den Verein von jeglicher Haftung frei.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Mitgliedschaft kann vom Mitglied jederzeit durch schriftliche Willenserklärung beendet werden. Der Vorstand oder die Mitgliederversammlung kann ein Mitglied ausschließen; ein solcher Ausschluß muß schriftlich begründet, dem Mitglied zugestellt und archiviert werden. Die Mitgliedschaft endet automatisch durch Tod. Beiträge für das laufende Jahr werden nicht rückerstattet.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Mitgliederversammlung kann natürliche und juristische Personen zu Ehrenmitgliedern ernennen, die Zeitlebens von der Zahlung des Mitgliedsbeitrags befreit sind.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== § 7 Auflösung / Wegfall des steuerbegünstigten Zwecks ==&lt;br /&gt;
Bei Auflösung oder Aufhebung des Vereins oder bei Wegfall seiner bisherigen gemeinnützigen Zwecke fällt das Vereinsvermögen an einen als steuerbegünstigt gemeinnützig anerkannten Verein oder eine Körperschaft des öffentlichen Rechts zur Verwendung für die Förderung der Bildung im Sinne der Satzung. Den Empfänger bestimmt die Mitgliederversammlung zugleich mit dem Beschluss zur Auflösung des Vereins.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Als Liquidatoren werden die im Amt befindlichen vertretungsberechtigten Vorstandsmitglieder bestimmt, soweit die letzte Mitgliederversammlung nichts anderes beschließt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
= Diskussion zur Vereinssatzung =&lt;br /&gt;
== 1 ==&lt;br /&gt;
;1 Ort&lt;br /&gt;
: Vorschlag: Pforzheim. --[[Benutzer:Markus-karg|Bruddler]] 21:19, 26. Okt. 2007 (CEST)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== 2 ==&lt;br /&gt;
;2 Vereinszweck&lt;br /&gt;
: Ich finde das zu breit formuliert. Ich finde, der Verein sollte NUR das Wiki betreiben und nicht gleich auf ein breiteres Feld abzielen. Das Pfenz ist, was uns zusammen hält. Andere Aktivitäten sind ausserhalb meines Interesses, und daher auch nicht eines meiner persönlichen Ziele bei der Vereinsgründung. Da die Mitgliedsbeiträge für das satzungsmässige Ziel eingesetzt werden, würde ich somit -- ohne es zu wollen -- potentiell andere Ziele als das Wiki fördern. Die Formulierung steht somit einem Beitritt meiner Person potentiell entgegen. --[[Benutzer:Markus-karg|Bruddler]] 20:38, 26. Okt. 2007 (CEST)--&lt;br /&gt;
:: Für mich ist das freie Wissen wichtig mit dem Stadtwiki als ein gutes Vehikel dafür. Daher möchte ich den Verein nicht ausschließlich darauf fixieren. --[[Benutzer:Friedel|Friedel]] 17:07, 27. Okt. 2007 (CEST)&lt;br /&gt;
:::freies Wissen ist zwar wichtig (dafür gibts ja wikipedia), aber mir gehts auch um pfenz direkt.--[[Benutzer:Seggel|Seggel]] 18:05, 28. Okt. 2007 (CET)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:::: Für Freies Wissen gibt es Stadtwikis. Und neben dem Wiki will man auch Schulungen und Vorträge anbieten können und andere Dinge, die ein gemeinnütziger Bildungsverein so macht, wenn man denn überhaupt einen gemeinnützigen Verein möchte. Es geht ja auch ein „normaler“ eingetragener Verein, das macht weniger Arbeit, siehe auch meine Anmerkung bei Paragraf 7. --[[Benutzer:Wilhelm Bühler|Wilhelm Bühler]] 19:27, 28. Okt. 2007 (CET)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
::::: Seggel und ich wollen lediglich herausstellen, dass wir KEINEN Verein gründen wollen mit den Zielen, die Wilhelm oben anführt, sondern NUR zum Zwecke, das PFENZ-WIKI zu betreiben. Alles anderen Zwecke darf gerne ein anderer Verein auf sich laden und finanzieren (und, wenn es passt, dazu das PFENZ-WIKI benutzen).--[[Benutzer:Markus-karg|Bruddler]] 19:35, 28. Okt. 2007 (CET)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== 5 ==&lt;br /&gt;
;5.1 ...Alle Mitglieder müssen rechtzeitig mit bekanntgabe der Tagesordnung eingeladen werden.&lt;br /&gt;
: Einladung per E-mail, reicht das? Muß die Form festgelegt werden?--[[Benutzer:Seggel|Seggel]] 20:25, 26. Okt. 2007 (CEST)&lt;br /&gt;
:: Um späteren Streit zu vermeiden sollte die Form unbedingt aufgenommen werden, damit es hinterher nicht heisst: &amp;quot;Mir hat ja keiner was gesagt.&amp;quot; --[[Benutzer:Markus-karg|Bruddler]] 20:38, 26. Okt. 2007 (CEST)&lt;br /&gt;
::: Alle Formulierungen die so wenig Problempotential wie möglich haben sind hier willkommen :) Bitte bringt euch mit Formulierungsvorschlägen ein. --[[Benutzer:Friedel|Friedel]] 17:07, 27. Okt. 2007 (CEST)&lt;br /&gt;
:::: Vorschlag: &amp;quot;...Der Vereinsvorstand hat alle Mitglieder per eMail bis spätestens vier Wochen vor der Mitgliederversammlung einzuladen, unter Nennung der Tagesordnung...&amp;quot; --[[Benutzer:Markus-karg|Bruddler]] 18:20, 28. Okt. 2007 (CET)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
;5.1 ...rechtzeitig...&lt;br /&gt;
: Was ist &amp;quot;rechtzeitig&amp;quot;? Um späteren Streit zu vermeiden, schlage ich vor, wörtlich &amp;quot;vier Wochen im Voraus&amp;quot; in die Satzung zu schreiben. Sonst sagt irgendwann einer: &amp;quot;Ihr habt es absichtlich erst eine Woche vorher gesagt, weil Ihr wusstet, dass ich da nicht kann!&amp;quot;. --[[Benutzer:Markus-karg|Bruddler]] 20:38, 26. Okt. 2007 (CEST)&lt;br /&gt;
:: ...unverzüglich... im nächsten Absatz könnte auch präzisiert werden ... --[[Benutzer:Mueck|Mueck]] 00:10, 27. Okt. 2007 (CEST)&lt;br /&gt;
::: Ist jemand gegen die Formulierung &amp;quot;vier Wochen im Voraus&amp;quot; für beide Fälle? --[[Benutzer:Friedel|Friedel]] 17:07, 27. Okt. 2007 (CEST)&lt;br /&gt;
::::vier wochen per e-mail--[[Benutzer:Seggel|Seggel]] 18:05, 28. Okt. 2007 (CET)&lt;br /&gt;
;5.2 &amp;quot;Die Haftung des Vorstands beschränkt sich auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.&amp;quot;&lt;br /&gt;
: Es ist zu trennen in Haftung gegenüber Dritten (diese ist durch Bundesgesetze geregelt und somit AFAIK nicht durch eine Satzung einschränkbar) und Haftung gegenüber dem Verein als eigenständiger Rechtsperson (was wohl gemeint ist und somit auch formuliert werden müsste).--[[Benutzer:Markus-karg|Bruddler]] 20:41, 26. Okt. 2007 (CEST)&lt;br /&gt;
:: Vorschlag: &amp;quot;Die Haftung des Vorstands gegenüber dem Verein beschränkt sich auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.&amp;quot; &lt;br /&gt;
::: AFAIK ist exakt jenes bereits durch die gesetzlichen Regelungen vorgesehen und bedarf daher keiner expliziten Nennung.--[[Benutzer:Markus-karg|Bruddler]] 18:22, 28. Okt. 2007 (CET)&lt;br /&gt;
--[[Benutzer:Friedel|Friedel]] 17:07, 27. Okt. 2007 (CEST)&lt;br /&gt;
;5.2 &amp;quot;Amtszeit&amp;quot;:&lt;br /&gt;
: Bin für 1 Jahr. Wir wählen ja nur einen Vereinsvorstand und nicht die Bundesregierung. ;-) --[[Benutzer:Markus-karg|Bruddler]] 20:42, 26. Okt. 2007 (CEST)&lt;br /&gt;
:: Die Frage hierzu ist: Potentielle Dynamik vs. potentielle Kontinuität im Vorstand (egal wie lang die Zeiten sind hängt das was effektiv geschieht am persönlichen Einsatz und Gebaren der Akteure). Ich bin in der Frage relativ leidenschaftslos, bei langen Amtszeiten spart man sich ein wenig Wahlaufwand.   --[[Benutzer:Friedel|Friedel]] 17:07, 27. Okt. 2007 (CEST)&lt;br /&gt;
:::ich find ein jahr genug, der wahlaufwand ist gering--[[Benutzer:Seggel|Seggel]] 18:05, 28. Okt. 2007 (CET)&lt;br /&gt;
::::Ich finde ein Jahr zu kurz; zwei Jahre halte ich für optimal. Es ist schlecht wenn ein Vorstand der sich erst findet nach einem Jahr schon wieder umbesetzt wird. Ich wäre eher dafür das nach einem Jahr das Vertrauen der Mitglieder erneuert wird und nicht vollständig neu gewählt wird. Wenn ein Vorstandsmitglied nicht mehr die Mehrheit der Mitglieder hinter sich hat wird dieses Amt dann bei der Sitzung neu gewählt. --[[Benutzer:Celia|Celia]] 20:23, 28. Okt. 2007 (CET)&lt;br /&gt;
;5.2 &amp;quot;Vereinsvorstand&amp;quot;:&lt;br /&gt;
: Bin für Entscheidungen nach dem Motto &amp;quot;2 von 3&amp;quot;, das ist demokratisch. :-) --[[Benutzer:Markus-karg|Bruddler]] 20:44, 26. Okt. 2007 (CEST)&lt;br /&gt;
:: 2 von 3 der Vorstandsvorsitzenden haben gemeinsam Vertretungsrecht halte ich auch für Sinnvoll. Dann kann keiner allein wurschteln aber es lässt zu, dass jemand ausfällt. --[[Benutzer:Friedel|Friedel]] 17:07, 27. Okt. 2007 (CEST)&lt;br /&gt;
:::für 2 von 3--[[Benutzer:Seggel|Seggel]] 18:05, 28. Okt. 2007 (CET)&lt;br /&gt;
;5.2 Vorstände müssen zurücktreten können&lt;br /&gt;
: Es ist nicht geregelt, dass ein Vorstand zurücktreten kann, bzw. was in diesem Falle passiert. --[[Benutzer:Markus-karg|Bruddler]] 21:00, 26. Okt. 2007 (CEST)&lt;br /&gt;
:: ... und die Abwahl ist auch nicht geregelt?! --[[Benutzer:Mueck|Mueck]] 00:05, 27. Okt. 2007 (CEST)&lt;br /&gt;
::: Jedem Vereinsvorstand steht frei zurückzutreten. Frage ist ob man daran dann zwangsläufig eine Mitgliederversammlung knüpfen muss. Bei der Stadtwiki-Gesellschaft wurde es bisher so gehandhabt, dass ein vertretungsberechtigter Vorstand bei Rücktritt durch Wahl innerhalb des Vorstands von einem Beisitzer ersetzt wurden. Zurückgetretene Beisitzer wurden nicht ersetzt. Das finde ich eine angenehm unbürokratische Lösung. --[[Benutzer:Friedel|Friedel]] 17:07, 27. Okt. 2007 (CEST)&lt;br /&gt;
:::: Ich halte dieses Vorgehen eher für Vetternwirtschaft. Es kann nicht sein, dass die Mitgliederversammlung Personen A, B und C wählt, nach Rücktritt von A und B aber nicht mehr D wählen kann (was vielleicht die Mehrheit will), sondern B und C dann einfach E festlegen (was vielleicht die Mehrheit nicht will). Tritt der Bundeskanzler zurück, kann er ja auch nicht einfach einen neuen ernennen (das macht letztendlich der Bundespräsident und nicht der Altkanzler, nicht wahr). Von daher bin ich im Sinne der demokratischen Verhältnisse dafür, dass (a) die Satzung beide Fälle (Abwahl, Rücktritt) genau regelt und (b) es zwingend zu einer Neuwahl (bei Rücktritt: Ausserordentliche Mitgliederversammlung) kommt. Da wir bei Rücktritt weiterhin zwei Vorstandsmitglieder haben, ist die Handlungsfähigkeit gewährleistet. --[[Benutzer:Markus-karg|Bruddler]] 18:28, 28. Okt. 2007 (CET)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
;5.2.1 &amp;quot;Beisitzer&amp;quot;:&lt;br /&gt;
: Befugnisse? Verpflichtungen? --[[Benutzer:Markus-karg|Bruddler]] 20:44, 26. Okt. 2007 (CEST)&lt;br /&gt;
:: Stimmrecht bei Vorstandsbeschlüssen. Wobei beim System den Vorstand als rein ausführendes Organ zu definieren hier Verwaltungsaufgaben vergeben werden sollten, da die Abstimmerei/Entscheiderei dann flach fällt. --[[Benutzer:Friedel|Friedel]] 17:07, 27. Okt. 2007 (CEST)&lt;br /&gt;
::: (1) Wenn sie ein Stimmrecht haben, muss es in der Satzung vorgesehen sein, andernfalls kann sich der Vorstand problemlos (und rechtens) über deren Stimme hinwegsetzen. (2) Ich sehe die Beisitzer im &amp;quot;System Vorstand als rein ausführendes Organ&amp;quot; wie Aufsichtsräte: Sie kontrollieren die Arbeit des Vorstands als Vertreter der Mitglieder (die ja nicht alle laufend über alles informiert werden können oder wollen). Daher sollten sie kein Stimmrecht haben (das würde die Arbeit des Vorstands unnötig erschweren), jedoch (A) das Recht haben, ein Veto einzulegen (also ganz undemokratisch den Vorstand direkt zu bremsen) wenn sie feststellen, dass der Vorstand entgegen den Interessen der Mitglieder / den Beschlüssen der Ausschüsse handelt (B) die Pflicht haben, in solchen Fällen eine ausserordentliche Mitgliederversammlung einzuberufen (ohne spezielle Hürden wie eine gewisse Anzahl an Unterschriften), um zur Not den Vorstand abwählen zu lassen (C) die Pflicht haben, jedem Mitglied auf Anfrage Auskunft über die Arbeit des Vorstandes zu erteilen (um jedem Mitglied die Möglichkeit zu geben, Vorstand und Beisitzer zu kontrollieren und zur Not deren Abwahl durch Einberufung einer ausserordentlichen Mitgliederversammlung (diesmal MIT der Hürde einer bestimmten Anzahl an Stimmen) zu veranlassen. --[[Benutzer:Markus-karg|Bruddler]] 18:37, 28. Okt. 2007 (CET)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:::: Natürlich haben Beisitzer Stimmrecht im Vorstand intern. Alles andere ist ein anderens Organ, das man Beirat, Kuratorium, Aufsichtsrat nennen kann. --[[Benutzer:Wilhelm Bühler|Wilhelm Bühler]] 19:23, 28. Okt. 2007 (CET) &lt;br /&gt;
::::: Dann lasst es uns doch einfach &amp;quot;Aufsichtsrat&amp;quot; nenne und streichen die Beisitzer aus der Vorstands-Formulierung?--[[Benutzer:Markus-karg|Bruddler]] 19:37, 28. Okt. 2007 (CET)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
; &amp;quot;Bildung bzw. Einberufung von Projektgruppen oder Ausschüssen.&amp;quot;&lt;br /&gt;
: Bin hier für mehr Basisdemokratie: Wenn es eine Projektgruppe oder einen Ausschuss geben soll, halte ich es für die Aufgabe des Vorstandes, deren Aufbau zu organisieren. Ob es eine solche Gruppe gibt, und wer daran beteiligt ist, sollte jedoch von den Mitgliedern selbst durch einfache Mehrheit bestimmt werden. Wir sollten evtl. mehr darauf achten, dass der Vorstand lediglich ausführende Gewalt ist (= er muss umsetzen, was die Mitglieder möchten) und nicht etwa dazu da ist, eigene Ideen umzusetzen (das ist Aufgabe der Legislative, also der Mitgliederversammlung). Apropos Gewaltenteilung, wo ist unsere Judikative? Stichwort: Streit - Wer schlichtet bei Streit zwischen Mitgliedern und Vorständen?&lt;br /&gt;
:: Wenn der Vorstand keinen oder sehr wenig eigenen Handlungsspielraum hat führt das dazu, dass die Mitgliederversammlung einen Jahresplan beschliessen muss. --[[Benutzer:Friedel|Friedel]] 17:07, 27. Okt. 2007 (CEST)&lt;br /&gt;
::: Entweder dieses, oder es die Mitgliederversammlung verpflichtet den Vorstand zur Bildung eines Ausschusses, an welchem jedes Mitglied teilhaben kann. Der Ausschuss selbst trifft sich regelmässig und gibt vor, was der Vorstand zu tun hat. Beispielsweise könnte der Software-Ausschuss sich monatlich treffen, um am Thema &amp;quot;Semantic Wiki&amp;quot; zu arbeiten und, wenn er die Zeit für reif hält, beschliessen, dass der Vorstand diese Erweiterung in den nächsten vier Wochen in Betrieb zu setzen hat. Beim nächsten Treffen dann, wird geprüft, ob dies getan wurde, und welche Erfahrungen es damit gibt etc. Der Vorstand führt die Arbeiten aus, indem er Finanzmittel einsetzt, juristische Fragen (Lizenzbedingungen etc.) klärt, Personen zur Durchführung der Arbeiten am Server berechtigt etc.--[[Benutzer:Markus-karg|Bruddler]] 18:49, 28. Okt. 2007 (CET)&lt;br /&gt;
:: Judikative: Das wären in meinen Augen die Prüfer, deren Aufgaben weiter gefasst sind als vor der MV die Buchhaltung durchzusehen. --[[Benutzer:Friedel|Friedel]] 17:07, 27. Okt. 2007 (CEST)&lt;br /&gt;
::: Nicht ganz. Die Prüfer prüfen ja nur ihren speziellen Bereich. Sie stellen nur fest, ob die Buchführung ordentlich gemacht wurde oder nicht. Die Judikative hingegen hat andere Pflichten: Sie entscheidet, was passiert, wenn es Streit gibt, z. B. wenn der Software-Ausschuss sagt: &amp;quot;Semantic Wiki installieren!&amp;quot; jedoch der Vorstand sich weigert. Um den Vorstand nicht abwählen zu müssen, und nicht extra eine ausserordentliche Mitgliederversammlung durchführen zu müssen, kann die Judikative (sofern die Satzung deren Rechte und Pflichten exakt definiert) aufgrund der Satzung entscheiden, was in dem Fall für den Verein das besteht ist -- den Vorstand zu zwingen (zur Not durch Abwahl per ausserordentlicher Mitgliederversammlung) oder ihn gewähren zu lassen (z. B. weil das beauftragte Softwarepaket lizenzrechtlich inkompatibel ist und den Verein in einen Rechtsstreit verwickeln würde -- was der Vorstand ja nach bestem Wissen und Gewissen zu verhindern hat). Die Judikative muss dazu bestimmte Strafen aussprechen können (bis hin zum Ausschluss oder im schlimmsten Fall der Klage vor einem staatlichen Gericht, z. B. wenn der Vorstand wissentlich dem Verein schaden zugefügt oder diesen wider besseren Wissens nicht abgewendet hat), und alle Mitglieder (d. h. auch Vorstände) müssen sich der Gerichtsbarkeit unterstellen. --[[Benutzer:Markus-karg|Bruddler]] 18:49, 28. Okt. 2007 (CET)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:::: Der Vereinsvorstand muss Software installieren? --[[Benutzer:Wilhelm Bühler|Wilhelm Bühler]] 19:23, 28. Okt. 2007 (CET)&lt;br /&gt;
::::: Nur der Vorstand ist zur Vertretung im Aussenverhältnis berechtigt und hat daher die Oberhoheit über die Software, da sie mit der Aussenwelt in Kontakt tritt und evtl. Rechte anderer Verletzen kann, z. B. wenn wir ein Modul installieren, das nicht mit der Lizenz von Mediawiki kompatibel ist. Da der Vorstand in diesem Fall potentiell in die Gefahr einer strafrechtlichen Verfolgung gerät, darf keiner Software installieren, ohne dass der Vorstand es angewiesen hat. Das bedeutet, technisch macht das sicherlich irgend ein Administrator, aber die Erlaubnis und Anweisung muss vom Vorstand kommen. Letztendlich muss er auch die Mittel in die Hand nehmen, wenn z. B. Geld für Lizenzen, Rechtsstreite oder Hardware benötigt wird. Es geht nicht, dass andere am Vorstand vorbei irgend etwas tun, was (a) den Verein Geld kostet, (b) dem Verein Schwierigkeiten machen kann. Darum geht es ja genau beim Thema &amp;quot;Vorstandshaftung&amp;quot;. Aber: &amp;quot;Vorstand&amp;quot; ist ein Organ des Vereins, nicht etwa eine lebende Person. Die durchführende Person muss kein Vorstandsmitglied sein (sie handelt auf direkte Anweisung und ist daher nicht haftungsrechtlich zu belangen). --[[Benutzer:Markus-karg|Bruddler]] 19:33, 28. Okt. 2007 (CET)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== 5.3. ===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
; &#039;&#039;Der Zeitpunkt der Prüfungen steht den Prüfern frei, die letzte Prüfung vor der Mitgliederversammlung darf jedoch nicht länger als eine Kalenderwoche zurückliegen&#039;&#039;&lt;br /&gt;
: Ist das durchführbar? Die Kassenprüfer prüfen, sobald der Schatzmeister den Jahresbericht fertig hat und sollten spätestens n Wochen vorher fertig sein. Den Termin machen die drei untereinander aus, das sind schließlich alles ehrenamtlich tätige. N Wochen vorher damit noch Zeit bleibt, Ungereimtheiten zu klären. --[[Benutzer:Wilhelm Bühler|Wilhelm Bühler]] 19:32, 28. Okt. 2007 (CET)&lt;br /&gt;
:: Vorschlag: Den Passus des Zeitpunkts streichen. Letztendlich müssen sie ihre Aufgabe gewissenhaft durchführen. Der Zeitpunkt sei ihnen freigestellt. Oder gibt es rechtliche Vorschriften?--[[Benutzer:Markus-karg|Bruddler]] 19:39, 28. Okt. 2007 (CET)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
::: Keine Vorschriften, die mir bekannt wären. Es ist nur mein Rat als Schatzmeister, das nicht auf den letzten Drücker zu machen. --[[Benutzer:Wilhelm Bühler|Wilhelm Bühler]] 20:56, 28. Okt. 2007 (CET)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== 6 ==&lt;br /&gt;
; 6 &amp;quot;Über Aufnahme und Ausschluss entscheidet der amtierende Vorstand oder die Mitgliederversammlung.&amp;quot;&lt;br /&gt;
: Die Aufnahme bzw. der Ausschluss von Mitgliedern sollte keinerlei Entscheidung unterliegen. Da es keine Kriterien gibt, wer aufgenommen wird, muss pauschal jeder aufgenommen werden. Ergo ist die Aufnahme entscheidungsfrei und vom Vorstand als reiner Verwaltungsakt zu erledigen. Ein Auschluss muss von der Mitgliederversammlung (und nur von ihr) mehrheitlich beschlossen werden. Die Gründe dafür müssen in der Satzung genannt sein. Sonst gibt&#039;s nur irgendwann Streit... --[[Benutzer:Markus-karg|Bruddler]] 20:52, 26. Okt. 2007 (CEST)&lt;br /&gt;
:: Eine Filterung (wie auch immer realisiert) soll verhindern, dass der Verein im Handstreich von einer aussenstehenden Gruppe übernommen wird. --[[Benutzer:Friedel|Friedel]] 17:07, 27. Okt. 2007 (CEST)&lt;br /&gt;
:::Friedels einwand scheint gerechtfertigt--[[Benutzer:Seggel|Seggel]] 18:05, 28. Okt. 2007 (CET)&lt;br /&gt;
:::: Selbst eine AG kann sich nicht gegen feindliche Übernahmen wehren, warum also sollte ein solcher Passus vor einem staatlichen Gericht anerkannt werden? Will eine &amp;quot;feindliche Macht&amp;quot; den Verein übernehmen, steht ihr der Klageweg offen, und schwupps müssen wir die aufnehmen. Satzung hin oder her. Eine Vereinssatzung hat keine Vorrangstellung gegenüber Gesetzen, und ich erinnere hier nur an das Anti-Diskriminierungsgesetz und den Gleichheitsgrundsatz im Grundgesetz. So ein Passus ist schnell gekippt. Wirkungsvoller halte ich es daher, dass wir beispielsweise die Menge der Aufnahmen pro Jahr begrenzen (das ist bezüglich des Verwaltungsaufwandes der dadurch entsteht juristisch vertretbar) und im Zweifelsfall eine ausserordentliche Mitgliederversammlung durchführen mit dem Antrag, ein &amp;quot;seltsames&amp;quot; Mitglied auszuschliessen. Auch dagegen kann das Mitglied klagen, jedoch wird es für &amp;quot;Horden feindlicher Anmeldungen&amp;quot; sehr schwer, &amp;quot;im Handstreich&amp;quot; zu übernehmen. --[[Benutzer:Markus-karg|Bruddler]] 18:58, 28. Okt. 2007 (CET)&lt;br /&gt;
; 6 &amp;quot;Juristische Personen besitzen kein Stimmrecht auf der Mitgliederversammlung.&amp;quot;&lt;br /&gt;
: Warum nicht? --[[Benutzer:Markus-karg|Bruddler]] 20:53, 26. Okt. 2007 (CEST)&lt;br /&gt;
:: Von meiner Warte her nur wegen dem hohen Aufwand die Vertretungsberechtigung der für die juristische wählenden natürlichen Person zu prüfen. --[[Benutzer:Friedel|Friedel]] 17:07, 27. Okt. 2007 (CEST)&lt;br /&gt;
:::friedel hat recht--[[Benutzer:Seggel|Seggel]] 18:05, 28. Okt. 2007 (CET)&lt;br /&gt;
:::: Ich interpretiere das mal als &amp;quot;Ich stimme Friedel zu&amp;quot; ;-) Im Ernst ist es aber doch so: Juristische Personen sind im Handelsregister (oder Vereinsregister) eingetragen. Dieses ist kostenlos im Internet einsehbar (dauert 5 Minuten). Der Aufwand ist also faktisch nicht vorhanden. Zudem kann man es &amp;quot;zur Not&amp;quot; ja so machen, dass man den Nachweis dem Bewerber aufbürdet, z. B. indem er einen Handelsregisterauszug mitbringt. Daher halte ich die Einschränkung für unnötig. Je mehr Mitglieder, desto besser. :-) Firmen, die gerne Mitglied sein wollen, drücken doch gerade ihr Commitment zu Corporate Citizenship und offenem Wissen aus. Wenn wir das verhindern, werden sie andere Portale unterstützen (was uns potentiell Mitglieder und Stärke raubt). --[[Benutzer:Markus-karg|Bruddler]] 19:04, 28. Okt. 2007 (CET)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
; 6 &amp;quot;Alle Mitglieder sind verpflichtet, den Verein und den Vereinszweck - auch in der Öffentlichkeit - in ordnungsgemäßer Weise zu unterstützen&amp;quot;&lt;br /&gt;
: Ich wehre mich gegen jeglichen Zwang abgesehen von der Beitragszahlung und werde eine Satzung mit diesem Passus nicht unterschreiben.--[[Benutzer:Markus-karg|Bruddler]] 20:55, 26. Okt. 2007 (CEST)&lt;br /&gt;
:: Diese Formulierung soll wahrscheinlich verhindern, dass jemand für den Verein schädliche Internas nach außen trägt. Hänge nicht an der formulierung, hab aber auch kein Problem damit. --[[Benutzer:Friedel|Friedel]] 17:07, 27. Okt. 2007 (CEST)&lt;br /&gt;
:::an sich denk ich alle internas dürfen auch nach aussen dringen. bin für so wenig verpflichtung in der satzung--[[Benutzer:Seggel|Seggel]] 18:05, 28. Okt. 2007 (CET)&lt;br /&gt;
:::: Ich sehe es wie Seggel. Offenheit nach allen Seiten. Der Verein hat nichts zu verbergen. Wenn ein Mitglied dem Verein nachweislich Schaden zufügt, steht des jedermann Frei, die Vereinsjudikative anzurufen, oder einen Antrag auf Ausschluss zu stellen, bzw. der Vorstand hat im berechtigten Fall die Pflicht eine Schadensersatzklage anzustreben.--[[Benutzer:Markus-karg|Bruddler]] 19:06, 28. Okt. 2007 (CET)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Ehrenmitglieder ===&lt;br /&gt;
; 6 &amp;quot;Die Mitgliederversammlung kann natürliche und juristische Personen zu Ehrenmitgliedern ernennen,&amp;quot;&lt;br /&gt;
: &amp;quot;...wofür eine einfache Mehrheit der Anwesenden Vereinsmitglieder ausreicht.&amp;quot; -- Dieser Passus fehlt übrigens generell bzgl. allen Entscheidungen der Mittgliederversammlung (P. S.: Gesetze macht der Bundestag und nicht die Regierung --&amp;gt; ergo beschließt die Mittgliederversammlung bzw. ein von der Mitgliederversammlung ermächtigter Ausschuss, und nicht der Vorstand. Der Vorstand ist nur die ausführende Gewalt, welche die Beschlüsse mit einem in der Satzung noch vorzugebenden Zeitrahmen umzusetzen hat). Ich bin deswegen dafür, den Abschnitt über Aufgaben und Befugnisse entsprechend so zu ändern: Augaben = Umsetzung der von der Mitgliederversammlung oder einem von dieser ermächtigten Ausschuss getroffenen Beschlüsse innerhalb 4 Wochen ab Beschlussfassung, Befugnisse: Alleinvertretung im Aussenverhältnis. --[[Benutzer:Markus-karg|Bruddler]] 20:59, 26. Okt. 2007 (CEST)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
: Haben die Stimmrecht? Haben die Pflichten? Dürfen die das ablehnen? --[[Benutzer:Wilhelm Bühler|Wilhelm Bühler]] 19:34, 28. Okt. 2007 (CET)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:: Hm, Du hast Recht: Lasst uns das mal diskutieren. Soll einer, der keine Beiträge zahlt, wirklich ein Stimmrecht haben (er entscheidet dann ja über das Geld anderer Leute)? Zur Ablehnung: Logischerweise kann ein Verein entscheiden was er will. Ist das Ehrenmitglied aber kein Mitglied, hat es der Satzung nie zugestimmt. Das wäre ein einseitiger Vertrag und ist damit sowieso nichtig. Daher braucht die Satzung die Ablehung nicht zu enthalten.--[[Benutzer:Markus-karg|Bruddler]] 19:41, 28. Okt. 2007 (CET)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:::Für was überhaupt Ehrenmitglieder? Ich sehe keinen Sinn überhaupt welche zu haben. --[[Benutzer:Celia|Celia]] 20:25, 28. Okt. 2007 (CET)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:::: Zum Wohle des Vereins, daher bei (fast) jedem Verein in der Satzung. --[[Benutzer:Wilhelm Bühler|Wilhelm Bühler]] 20:53, 28. Okt. 2007 (CET)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== 7 ==&lt;br /&gt;
; §7&lt;br /&gt;
: Wer bestimmt den Empfänger der Vermögens? --&amp;gt; Mitgliederversammlung --[[Benutzer:Markus-karg|Bruddler]] 21:04, 26. Okt. 2007 (CEST)&lt;br /&gt;
:: Steht so schon drin: &amp;quot;Den Empfänger bestimmt die Mitgliederversammlung...&amp;quot; --[[Benutzer:Friedel|Friedel]] 17:07, 27. Okt. 2007 (CEST)&lt;br /&gt;
::: Jein. Im 1. Satz von §7 steht bereits ein Empfänger. Den würde ich streichen.--[[Benutzer:Markus-karg|Bruddler]] 19:09, 28. Okt. 2007 (CET)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
; §7 &amp;quot;Als Liquidatoren werden die im Amt befindlichen vertretungsberechtigten Vorstandsmitglieder bestimmt, soweit die letzte Mitgliederversammlung nichts anderes beschließt.&amp;quot;&lt;br /&gt;
: Genau aus jenem Grund muss eine Mitgliederversammlung erfolgen in diesem Fall --&amp;gt; Und dann brauchen wir den Passus &amp;quot;Als Liquidatoren werden die im Amt befindlichen vertretungsberechtigten Vorstandsmitglieder bestimmt.&amp;quot; nicht mehr, da die Mitgliederversammlung bestimmen kann, wen immer sie will (z. B. einen externen Liquidator).&lt;br /&gt;
:: Wie wär es mit &amp;quot;Die Mitgliederversammlung muss mit einfacher Mehrheit der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder einen oder mehrere Liquidatoren ernennen.&amp;quot;?. --[[Benutzer:Friedel|Friedel]] 17:07, 27. Okt. 2007 (CEST)&lt;br /&gt;
::: Friedels formulierung ist ok--[[Benutzer:Seggel|Seggel]] 18:05, 28. Okt. 2007 (CET)&lt;br /&gt;
:::: Die Mehrheitsverhältnisse würde ich pauschal in der Beschreibung des Organs &amp;quot;Mitgliederversammlung&amp;quot; nennen (dann muss man es nicht bei jedem Punkt erneut anführen), ebenso könnte man die Aufgabe &amp;quot;Bestimmung der Liquidatoren&amp;quot; einfach DORT vornehmen, sodass man nur noch dorthin weisen muss, z. B. so:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
 Organe&lt;br /&gt;
 !&lt;br /&gt;
 +-- Mitgliederversammlung&lt;br /&gt;
     !&lt;br /&gt;
     +-- Grundsätzliches&lt;br /&gt;
     !   !&lt;br /&gt;
     !   +-- (1) Alle Entscheidungen werden mit einfacher Mehrheit der anwesenden Mitglieder gefällt.&lt;br /&gt;
     !   ! &lt;br /&gt;
     !   +-- (2) In Abweichung von Satz (1) ist für eine Satzungsänderungen eine 2/3-Mehrheit aller Vereinsmitglieder notwendig.&lt;br /&gt;
     !&lt;br /&gt;
     +-- Aufgaben&lt;br /&gt;
         !&lt;br /&gt;
         +-- Ernennt den oder die Liquidatoren für die Auflösung des Vereins.&lt;br /&gt;
         &lt;br /&gt;
; §7&lt;br /&gt;
: Ich bin dagegen, dass das Vermögen &amp;quot;weg ist&amp;quot; im Fall des Wegfalls der Gemeinnützigkeit. Als Folge wäre der Vorstand handlungsunfähig. Daher sollten wir es eher so umformulieren, dass im Fall des Wegfalls der Gemeinnützigkeit der Vorstand eine ausserordentliche Mitgliederversammlung einzuberufen hat, welche über zwei Anträge entscheidet: (a) Verbleib des Vermögens (b) Auflösung des Vereins. So besteht zumindest noch die Chance, die Handlungsfähigkeit des Vereins auch nach Wegfall der Gemeinnützigkeit zu retten. --[[Benutzer:Markus-karg|Bruddler]] 21:08, 26. Okt. 2007 (CEST)&lt;br /&gt;
:: Die Anerkennung der Gemeinnützigkeit durch das Finanzamt ist sehr stark an diesen Punkt geknüpft. Das bisherige Vermögen darf bei wegfall der Gemeinnützigkeit nicht im Besitz bleiben! --[[Benutzer:Friedel|Friedel]] 17:07, 27. Okt. 2007 (CEST)&lt;br /&gt;
::: Hast Du dazu einen Link (Gerichtsurteil des Bundesfinanzgerichts oder einen Gesetzesauszug oder eine Verwaltungsvorschrift der Finanzbehörden) dazu? Vielleicht ist diese Regelung ja veraltet und wir würden das Geld dann unnötigerweise verschenken? --[[Benutzer:Markus-karg|Bruddler]] 19:18, 28. Okt. 2007 (CET)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
::: Bei §7 muss man aus meiner Sicht nicht viel diskutieren, das ist ein Paragraph, den einem das Finanzamt in die Feder diktiert.&lt;br /&gt;
::: Wenn die Gemeinnützigkeit weg ist, ist fast automatisch auch das Geld weg, es kann sogar sein, dass die Kasse negativ wird, da man Steuern nachzahlen muss. Für die Nachzahlung kann sich das Finanzamt aber auch an die Vorstandsmitglieder persönlich wenden. Das ganze wird alles viel einfacher, wenn man den Verein nicht gemeinnützig macht, wie beispielsweise bei [http://www.uugrn.org/verein.php UUGRN], der Unixgruppe im Gebiet den Rhein-Neckar-Wikis. --[[Benutzer:Wilhelm Bühler|Wilhelm Bühler]] 19:20, 28. Okt. 2007 (CET)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:::: (a) Die Gemeinnützigkeit ist AFAIK beschlossene Sache (u. a. deshalb, weil der eine oder andere von uns nur dann daran denkt Beiträge zu zahlen, wenn er sie absetzen kann) (b) Trotzdem möchte ich bitten, die entsprechende Verwaltungsvorschrift des Finanzamtes zu posten, denn auch Finanzämter sind an Weisungen gebunden und diese sind interpretierbar (sonst gäbe es keine Finanzgerichte). :-) --[[Benutzer:Markus-karg|Bruddler]] 19:44, 28. Okt. 2007 (CET)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Generelles ==&lt;br /&gt;
;Generelles&lt;br /&gt;
: Wie Ihr seht habe ich ein wenig an der Gewaltenteilung gebastelt. Mir ging das zu sehr in die Richtung &amp;quot;Die Mitgliederversammlung wählt einen König, und der macht dann was er will&amp;quot;. Ich stelle mir das eher so vor: Die Mitgliederversammlung ernennt Ausschüsse und den Vorstand. Die Ausschüsse beschliessen auf ihrem Arbeitsfeld (z. B. Technik, Recht, Inhaltliche Fragen des WIKI Content, etc.) was zu tun ist (= Legislative). Der Vorstand setzt diese Beschlüsse um (= Exekutive). Die Beisitzer kontrollieren den Vorstand hierbei (ähnlich eines Aufsichtsrates in Kapitalgesellschaften). Die Vereinsgerichtsbarkeit, ebenfalls von der Mitgliederversammlung ernannt, entscheidet bei Streitigkeiten zwischen Mitgliedern, Vorstand und Ausschuss. Alles andere geht mir zu sehr in die Richtung &amp;quot;Kanzlerwahlverein&amp;quot; ;-) was die Rolle der Mitgliederversammlung anbelangt. &amp;quot;Alle Macht dem Volke!&amp;quot; :-) --[[Benutzer:Markus-karg|Bruddler]] 21:15, 26. Okt. 2007 (CEST)&lt;br /&gt;
: Aus diesem Grunde schlage ich vor, als Organe folgendes aufzuführen und entsprechend zu dann entsprechend auszuformulieren: Vorstand (Exekutive) (mit den genauen Mitgliedern und deren Zuständigkeiten), Mitgliederversammlung und deren Ausschüsse (Legislative), Vereinsgericht (Judikative), Beisitzer (zur Kontrolle des Vorstandes, mit deren genauen Aufgaben und Berechtigungen)--[[Benutzer:Markus-karg|Bruddler]] 21:18, 26. Okt. 2007 (CEST)&lt;br /&gt;
: Ich habe oben mal einen kleinen Kasten eingefügt, als Vorschlag, wie man eine Satzung systematisch in Entitäten (Organe, Personen) und Prozesse (Aufgaben, Rechte, Pflichten, Abläufe) trenne kann. Dadurch wir die Formulierung von Systemen (ja, da kommt der Systemanalytiker in mir durch ;-) ) zum einen kürzer (da nicht redundant) und vor allem auch wasserdichter (da nicht redundant) gestalten. Daher schlage ich vor, dass wir die endgültige Fassung der Satzung vielleicht eher nach einem solchen Schema aufbauen (aber mit dem besprochenen Inhalt natürlich) anstatt &amp;quot;einfach&amp;quot; die Satzung eines anderes Vereines abzuwandeln. Gesetze und Verwaltungsvorschriften sind meist nach so einem Schema aufgebaut, da es die nachträgliche Änderbarkeit (Einfügen oder Streichen von Entitäten und Prozessen) sehr einfach erlaubt, ohne ganze Absätze neu formulieren zu müssen (Beispiel: Die einfache Mehrheit braucht nicht zig fach geschrieben zu werden, und wenn die Mitgliederversammlung später beschließt, von &amp;quot;einfach&amp;quot; auf &amp;quot;doppelt&amp;quot; zu ändern, muss nur ein Satz (nicht zig Absätze) geändert werden. :-)--[[Benutzer:Markus-karg|Bruddler]] 19:44, 28. Okt. 2007 (CET)&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>Wilhelm Bühler</name></author>
	</entry>
	<entry>
		<id>https://www.pfenz.de/mediawiki/index.php?title=Stadtwiki_Diskussion:Vereinsgr%C3%BCndung/Satzungsentwurf&amp;diff=30085</id>
		<title>Stadtwiki Diskussion:Vereinsgründung/Satzungsentwurf</title>
		<link rel="alternate" type="text/html" href="https://www.pfenz.de/mediawiki/index.php?title=Stadtwiki_Diskussion:Vereinsgr%C3%BCndung/Satzungsentwurf&amp;diff=30085"/>
		<updated>2007-10-28T19:53:22Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;Wilhelm Bühler: /* Ehrenmitglieder */&lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;Hier soll ein Satzungsentwurf für die Gründerversammlung des kommenden Trägervereins erarbeitet werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
= Vereinssatzung =&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== § 1 Name und Sitz ==&lt;br /&gt;
{NAME} e.V. mit Sitz in {ORT}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== § 2 Vereinszweck ==&lt;br /&gt;
Zweck des Vereins ist es, die Erstellung, Sammlung und Verbreitung freier Inhalte in selbstloser Tätigkeit zu ermöglichen, um damit Chancengleichheit beim Zugang zu Wissen und Bildung zu fördern. Des weiteren sollen über die gemeinsame Dokumentation von Zeitgeschehen und Heimatgeschichte Brücken zwischen Generationen geschaffen sowie Neubürgern und Migranten die Integration erleichtert werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Freie Inhalte im Sinne des Vereins sind alle Werke, die von ihren Urhebern unter eine Lizenz gestellt werden, die es jedem gestattet, diese Werke kostenlos zu verbreiten und zu bearbeiten. Dazu soll auch das Bewusstsein für die damit zusammenhängenden gesellschaftlichen, rechtlichen und philosophischen Fragen geschärft werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Dieser Zweck soll insbesonders durch folgende Aktivitäten verfolgt werden:&lt;br /&gt;
* Nachhaltiger Betrieb und Förderung von Internetsystemen zur Erstellung, Sammlung und Verbreitung freier Inhalte.&lt;br /&gt;
* Kontaktpflege und Zusammenarbeit mit anderen Kultur- und Bildungs­einrichtungen.&lt;br /&gt;
* Vertretung des Gedankens freier regionaler Inhalte in der Öffentlichkeit.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== § 3 Gemeinnützigkeit ==&lt;br /&gt;
Der Verein verfolgt und unterstützt durch selbstlose Tätigkeit und Förderung ausschließlich und unmittelbar gemeinnütziger Zwecke. Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== § 4 Unabhängigkeit ==&lt;br /&gt;
Der Verein ist weder organisatorisch, konfessionell noch politisch gebunden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== § 5 Organe ==&lt;br /&gt;
=== 5.1    Mitgliederversammlung ===&lt;br /&gt;
Die Mitgliederversammlung ist vom Vorstand mindestens einmal im Kalenderjahr einzuberufen. Alle Mitglieder müssen rechtzeitig mit bekanntgabe der Tagesordnung eingeladen werden. Die Mitgliederversammlung entlastet und wählt den Vorstand sowie die Prüfer.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Vorstand hat eine außerordentliche Mitgliederversammlung unverzüglich und unter genauer Angabe von Gründen einzuberufen, wenn es das Interesse des Vereins erfordert oder wenn es von mindestens 25% der Mitglieder schriftlich unter Angabe des Zwecks und der Gründe verlangt wird.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Nur die Mitgliederversammlung darf Satzungsänderungen vornehmen. Diese müssen mit einer 2/3 Mehrheit beschlossen werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== 5.2 Vorstand ===&lt;br /&gt;
Amtszeit (1, 2, 3, 4, 5 Jahre?)&lt;br /&gt;
Alle Vorstands­mitglieder sind ehrenamtlich tätig.&lt;br /&gt;
Die Haftung des Vorstands beschränkt sich auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. &lt;br /&gt;
Vertretungsberechtigt (gemeinsam? jeder einzeln? 2/3?):&lt;br /&gt;
Vorsitzender&lt;br /&gt;
Kassenwart&lt;br /&gt;
Schriftführer&lt;br /&gt;
sowie:&lt;br /&gt;
Bis zu 4 Beisitzer&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==== 5.2.1 Aufgaben und Befugnisse des Vorstands ====&lt;br /&gt;
; Aufgaben:&lt;br /&gt;
: Den geregelten Betrieb der Vereinsorganisation sicherstellen.&lt;br /&gt;
: Vertretung des Vereins im Sinne des Vereinszwecks.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
; Befugnisse:&lt;br /&gt;
: Vertretung des Vereins im Sinne des Vereinszwecks.&lt;br /&gt;
:  Bildung bzw. Einberufung von Projektgruppen oder Ausschüssen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==== 5.3 Prüfer ====&lt;br /&gt;
Zwei Personen, zu wählen von der Mitgliederversammlung. Aufgaben sind Prüfung der Kasse und Tätigkeit des Vorstands im Sinne des Vereinszwecks. Berichten an die auf ihre Wahl folgende Mitgliederversammlung. Der Zeitpunkt der Prüfungen steht den Prüfern frei, die letzte Prüfung vor der Mitgliederversammlung darf jedoch nicht länger als eine Kalenderwoche zurückliegen. Die Prüfer dürfen weder dem Vorstand noch einem vom Vorstand berufenen Gremium angehören und nicht Angestellte des Vereins sein.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== § 6 Mitgliedschaft ==&lt;br /&gt;
Mitglieder können alle natürlichen und juristischen Personen werden, die mit den Zielen und Grundsätzen des Vereins übereinstimmen. Über Aufnahme und Ausschluss entscheidet der amtierende Vorstand oder die Mitgliederversammlung.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Natürliche Personen besitzen Stimmrecht auf der Mitgliederversammlung. Juristische Personen besitzen kein Stimmrecht auf der Mitgliederversammlung.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Höhe der Mitgliedsbeiträge wird von der Mitgliederversammlung in einer Beitragsordnung festgelegt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Alle Mitglieder sind verpflichtet, den Verein und den Vereinszweck - auch in der Öffentlichkeit - in ordnungsgemäßer Weise zu unterstützen sowie die laut gültiger Beitragsordnung zu leistende Zuwendung pünktlich zu zahlen. Sie sind außerdem dazu verpflichtet, dem Verein Änderungen ihrer Postadresse und ggf. E-Mail-Adresse umgehend mitzuteilen. Für Folgen, die sich daraus ergeben, dass das Mitglied dieser Pflicht nicht nachkommt, haftet das Mitglied und stellt den Verein von jeglicher Haftung frei.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Mitgliedschaft kann vom Mitglied jederzeit durch schriftliche Willenserklärung beendet werden. Der Vorstand oder die Mitgliederversammlung kann ein Mitglied ausschließen; ein solcher Ausschluß muß schriftlich begründet, dem Mitglied zugestellt und archiviert werden. Die Mitgliedschaft endet automatisch durch Tod. Beiträge für das laufende Jahr werden nicht rückerstattet.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Mitgliederversammlung kann natürliche und juristische Personen zu Ehrenmitgliedern ernennen, die Zeitlebens von der Zahlung des Mitgliedsbeitrags befreit sind.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== § 7 Auflösung / Wegfall des steuerbegünstigten Zwecks ==&lt;br /&gt;
Bei Auflösung oder Aufhebung des Vereins oder bei Wegfall seiner bisherigen gemeinnützigen Zwecke fällt das Vereinsvermögen an einen als steuerbegünstigt gemeinnützig anerkannten Verein oder eine Körperschaft des öffentlichen Rechts zur Verwendung für die Förderung der Bildung im Sinne der Satzung. Den Empfänger bestimmt die Mitgliederversammlung zugleich mit dem Beschluss zur Auflösung des Vereins.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Als Liquidatoren werden die im Amt befindlichen vertretungsberechtigten Vorstandsmitglieder bestimmt, soweit die letzte Mitgliederversammlung nichts anderes beschließt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
= Diskussion zur Vereinssatzung =&lt;br /&gt;
== 1 ==&lt;br /&gt;
;1 Ort&lt;br /&gt;
: Vorschlag: Pforzheim. --[[Benutzer:Markus-karg|Bruddler]] 21:19, 26. Okt. 2007 (CEST)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== 2 ==&lt;br /&gt;
;2 Vereinszweck&lt;br /&gt;
: Ich finde das zu breit formuliert. Ich finde, der Verein sollte NUR das Wiki betreiben und nicht gleich auf ein breiteres Feld abzielen. Das Pfenz ist, was uns zusammen hält. Andere Aktivitäten sind ausserhalb meines Interesses, und daher auch nicht eines meiner persönlichen Ziele bei der Vereinsgründung. Da die Mitgliedsbeiträge für das satzungsmässige Ziel eingesetzt werden, würde ich somit -- ohne es zu wollen -- potentiell andere Ziele als das Wiki fördern. Die Formulierung steht somit einem Beitritt meiner Person potentiell entgegen. --[[Benutzer:Markus-karg|Bruddler]] 20:38, 26. Okt. 2007 (CEST)--&lt;br /&gt;
:: Für mich ist das freie Wissen wichtig mit dem Stadtwiki als ein gutes Vehikel dafür. Daher möchte ich den Verein nicht ausschließlich darauf fixieren. --[[Benutzer:Friedel|Friedel]] 17:07, 27. Okt. 2007 (CEST)&lt;br /&gt;
:::freies Wissen ist zwar wichtig (dafür gibts ja wikipedia), aber mir gehts auch um pfenz direkt.--[[Benutzer:Seggel|Seggel]] 18:05, 28. Okt. 2007 (CET)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:::: Für Freies Wissen gibt es Stadtwikis. Und neben dem Wiki will man auch Schulungen und Vorträge anbieten können und andere Dinge, die ein gemeinnütziger Bildungsverein so macht, wenn man denn überhaupt einen gemeinnützigen Verein möchte. Es geht ja auch ein „normaler“ eingetragener Verein, das macht weniger Arbeit, siehe auch meine Anmerkung bei Paragraf 7. --[[Benutzer:Wilhelm Bühler|Wilhelm Bühler]] 19:27, 28. Okt. 2007 (CET)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
::::: Seggel und ich wollen lediglich herausstellen, dass wir KEINEN Verein gründen wollen mit den Zielen, die Wilhelm oben anführt, sondern NUR zum Zwecke, das PFENZ-WIKI zu betreiben. Alles anderen Zwecke darf gerne ein anderer Verein auf sich laden und finanzieren (und, wenn es passt, dazu das PFENZ-WIKI benutzen).--[[Benutzer:Markus-karg|Bruddler]] 19:35, 28. Okt. 2007 (CET)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== 5 ==&lt;br /&gt;
;5.1 ...Alle Mitglieder müssen rechtzeitig mit bekanntgabe der Tagesordnung eingeladen werden.&lt;br /&gt;
: Einladung per E-mail, reicht das? Muß die Form festgelegt werden?--[[Benutzer:Seggel|Seggel]] 20:25, 26. Okt. 2007 (CEST)&lt;br /&gt;
:: Um späteren Streit zu vermeiden sollte die Form unbedingt aufgenommen werden, damit es hinterher nicht heisst: &amp;quot;Mir hat ja keiner was gesagt.&amp;quot; --[[Benutzer:Markus-karg|Bruddler]] 20:38, 26. Okt. 2007 (CEST)&lt;br /&gt;
::: Alle Formulierungen die so wenig Problempotential wie möglich haben sind hier willkommen :) Bitte bringt euch mit Formulierungsvorschlägen ein. --[[Benutzer:Friedel|Friedel]] 17:07, 27. Okt. 2007 (CEST)&lt;br /&gt;
:::: Vorschlag: &amp;quot;...Der Vereinsvorstand hat alle Mitglieder per eMail bis spätestens vier Wochen vor der Mitgliederversammlung einzuladen, unter Nennung der Tagesordnung...&amp;quot; --[[Benutzer:Markus-karg|Bruddler]] 18:20, 28. Okt. 2007 (CET)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
;5.1 ...rechtzeitig...&lt;br /&gt;
: Was ist &amp;quot;rechtzeitig&amp;quot;? Um späteren Streit zu vermeiden, schlage ich vor, wörtlich &amp;quot;vier Wochen im Voraus&amp;quot; in die Satzung zu schreiben. Sonst sagt irgendwann einer: &amp;quot;Ihr habt es absichtlich erst eine Woche vorher gesagt, weil Ihr wusstet, dass ich da nicht kann!&amp;quot;. --[[Benutzer:Markus-karg|Bruddler]] 20:38, 26. Okt. 2007 (CEST)&lt;br /&gt;
:: ...unverzüglich... im nächsten Absatz könnte auch präzisiert werden ... --[[Benutzer:Mueck|Mueck]] 00:10, 27. Okt. 2007 (CEST)&lt;br /&gt;
::: Ist jemand gegen die Formulierung &amp;quot;vier Wochen im Voraus&amp;quot; für beide Fälle? --[[Benutzer:Friedel|Friedel]] 17:07, 27. Okt. 2007 (CEST)&lt;br /&gt;
::::vier wochen per e-mail--[[Benutzer:Seggel|Seggel]] 18:05, 28. Okt. 2007 (CET)&lt;br /&gt;
;5.2 &amp;quot;Die Haftung des Vorstands beschränkt sich auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.&amp;quot;&lt;br /&gt;
: Es ist zu trennen in Haftung gegenüber Dritten (diese ist durch Bundesgesetze geregelt und somit AFAIK nicht durch eine Satzung einschränkbar) und Haftung gegenüber dem Verein als eigenständiger Rechtsperson (was wohl gemeint ist und somit auch formuliert werden müsste).--[[Benutzer:Markus-karg|Bruddler]] 20:41, 26. Okt. 2007 (CEST)&lt;br /&gt;
:: Vorschlag: &amp;quot;Die Haftung des Vorstands gegenüber dem Verein beschränkt sich auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.&amp;quot; &lt;br /&gt;
::: AFAIK ist exakt jenes bereits durch die gesetzlichen Regelungen vorgesehen und bedarf daher keiner expliziten Nennung.--[[Benutzer:Markus-karg|Bruddler]] 18:22, 28. Okt. 2007 (CET)&lt;br /&gt;
--[[Benutzer:Friedel|Friedel]] 17:07, 27. Okt. 2007 (CEST)&lt;br /&gt;
;5.2 &amp;quot;Amtszeit&amp;quot;:&lt;br /&gt;
: Bin für 1 Jahr. Wir wählen ja nur einen Vereinsvorstand und nicht die Bundesregierung. ;-) --[[Benutzer:Markus-karg|Bruddler]] 20:42, 26. Okt. 2007 (CEST)&lt;br /&gt;
:: Die Frage hierzu ist: Potentielle Dynamik vs. potentielle Kontinuität im Vorstand (egal wie lang die Zeiten sind hängt das was effektiv geschieht am persönlichen Einsatz und Gebaren der Akteure). Ich bin in der Frage relativ leidenschaftslos, bei langen Amtszeiten spart man sich ein wenig Wahlaufwand.   --[[Benutzer:Friedel|Friedel]] 17:07, 27. Okt. 2007 (CEST)&lt;br /&gt;
:::ich find ein jahr genug, der wahlaufwand ist gering--[[Benutzer:Seggel|Seggel]] 18:05, 28. Okt. 2007 (CET)&lt;br /&gt;
::::Ich finde ein Jahr zu kurz; zwei Jahre halte ich für optimal. Es ist schlecht wenn ein Vorstand der sich erst findet nach einem Jahr schon wieder umbesetzt wird. Ich wäre eher dafür das nach einem Jahr das Vertrauen der Mitglieder erneuert wird und nicht vollständig neu gewählt wird. Wenn ein Vorstandsmitglied nicht mehr die Mehrheit der Mitglieder hinter sich hat wird dieses Amt dann bei der Sitzung neu gewählt. --[[Benutzer:Celia|Celia]] 20:23, 28. Okt. 2007 (CET)&lt;br /&gt;
;5.2 &amp;quot;Vereinsvorstand&amp;quot;:&lt;br /&gt;
: Bin für Entscheidungen nach dem Motto &amp;quot;2 von 3&amp;quot;, das ist demokratisch. :-) --[[Benutzer:Markus-karg|Bruddler]] 20:44, 26. Okt. 2007 (CEST)&lt;br /&gt;
:: 2 von 3 der Vorstandsvorsitzenden haben gemeinsam Vertretungsrecht halte ich auch für Sinnvoll. Dann kann keiner allein wurschteln aber es lässt zu, dass jemand ausfällt. --[[Benutzer:Friedel|Friedel]] 17:07, 27. Okt. 2007 (CEST)&lt;br /&gt;
:::für 2 von 3--[[Benutzer:Seggel|Seggel]] 18:05, 28. Okt. 2007 (CET)&lt;br /&gt;
;5.2 Vorstände müssen zurücktreten können&lt;br /&gt;
: Es ist nicht geregelt, dass ein Vorstand zurücktreten kann, bzw. was in diesem Falle passiert. --[[Benutzer:Markus-karg|Bruddler]] 21:00, 26. Okt. 2007 (CEST)&lt;br /&gt;
:: ... und die Abwahl ist auch nicht geregelt?! --[[Benutzer:Mueck|Mueck]] 00:05, 27. Okt. 2007 (CEST)&lt;br /&gt;
::: Jedem Vereinsvorstand steht frei zurückzutreten. Frage ist ob man daran dann zwangsläufig eine Mitgliederversammlung knüpfen muss. Bei der Stadtwiki-Gesellschaft wurde es bisher so gehandhabt, dass ein vertretungsberechtigter Vorstand bei Rücktritt durch Wahl innerhalb des Vorstands von einem Beisitzer ersetzt wurden. Zurückgetretene Beisitzer wurden nicht ersetzt. Das finde ich eine angenehm unbürokratische Lösung. --[[Benutzer:Friedel|Friedel]] 17:07, 27. Okt. 2007 (CEST)&lt;br /&gt;
:::: Ich halte dieses Vorgehen eher für Vetternwirtschaft. Es kann nicht sein, dass die Mitgliederversammlung Personen A, B und C wählt, nach Rücktritt von A und B aber nicht mehr D wählen kann (was vielleicht die Mehrheit will), sondern B und C dann einfach E festlegen (was vielleicht die Mehrheit nicht will). Tritt der Bundeskanzler zurück, kann er ja auch nicht einfach einen neuen ernennen (das macht letztendlich der Bundespräsident und nicht der Altkanzler, nicht wahr). Von daher bin ich im Sinne der demokratischen Verhältnisse dafür, dass (a) die Satzung beide Fälle (Abwahl, Rücktritt) genau regelt und (b) es zwingend zu einer Neuwahl (bei Rücktritt: Ausserordentliche Mitgliederversammlung) kommt. Da wir bei Rücktritt weiterhin zwei Vorstandsmitglieder haben, ist die Handlungsfähigkeit gewährleistet. --[[Benutzer:Markus-karg|Bruddler]] 18:28, 28. Okt. 2007 (CET)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
;5.2.1 &amp;quot;Beisitzer&amp;quot;:&lt;br /&gt;
: Befugnisse? Verpflichtungen? --[[Benutzer:Markus-karg|Bruddler]] 20:44, 26. Okt. 2007 (CEST)&lt;br /&gt;
:: Stimmrecht bei Vorstandsbeschlüssen. Wobei beim System den Vorstand als rein ausführendes Organ zu definieren hier Verwaltungsaufgaben vergeben werden sollten, da die Abstimmerei/Entscheiderei dann flach fällt. --[[Benutzer:Friedel|Friedel]] 17:07, 27. Okt. 2007 (CEST)&lt;br /&gt;
::: (1) Wenn sie ein Stimmrecht haben, muss es in der Satzung vorgesehen sein, andernfalls kann sich der Vorstand problemlos (und rechtens) über deren Stimme hinwegsetzen. (2) Ich sehe die Beisitzer im &amp;quot;System Vorstand als rein ausführendes Organ&amp;quot; wie Aufsichtsräte: Sie kontrollieren die Arbeit des Vorstands als Vertreter der Mitglieder (die ja nicht alle laufend über alles informiert werden können oder wollen). Daher sollten sie kein Stimmrecht haben (das würde die Arbeit des Vorstands unnötig erschweren), jedoch (A) das Recht haben, ein Veto einzulegen (also ganz undemokratisch den Vorstand direkt zu bremsen) wenn sie feststellen, dass der Vorstand entgegen den Interessen der Mitglieder / den Beschlüssen der Ausschüsse handelt (B) die Pflicht haben, in solchen Fällen eine ausserordentliche Mitgliederversammlung einzuberufen (ohne spezielle Hürden wie eine gewisse Anzahl an Unterschriften), um zur Not den Vorstand abwählen zu lassen (C) die Pflicht haben, jedem Mitglied auf Anfrage Auskunft über die Arbeit des Vorstandes zu erteilen (um jedem Mitglied die Möglichkeit zu geben, Vorstand und Beisitzer zu kontrollieren und zur Not deren Abwahl durch Einberufung einer ausserordentlichen Mitgliederversammlung (diesmal MIT der Hürde einer bestimmten Anzahl an Stimmen) zu veranlassen. --[[Benutzer:Markus-karg|Bruddler]] 18:37, 28. Okt. 2007 (CET)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:::: Natürlich haben Beisitzer Stimmrecht im Vorstand intern. Alles andere ist ein anderens Organ, das man Beirat, Kuratorium, Aufsichtsrat nennen kann. --[[Benutzer:Wilhelm Bühler|Wilhelm Bühler]] 19:23, 28. Okt. 2007 (CET) &lt;br /&gt;
::::: Dann lasst es uns doch einfach &amp;quot;Aufsichtsrat&amp;quot; nenne und streichen die Beisitzer aus der Vorstands-Formulierung?--[[Benutzer:Markus-karg|Bruddler]] 19:37, 28. Okt. 2007 (CET)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
; &amp;quot;Bildung bzw. Einberufung von Projektgruppen oder Ausschüssen.&amp;quot;&lt;br /&gt;
: Bin hier für mehr Basisdemokratie: Wenn es eine Projektgruppe oder einen Ausschuss geben soll, halte ich es für die Aufgabe des Vorstandes, deren Aufbau zu organisieren. Ob es eine solche Gruppe gibt, und wer daran beteiligt ist, sollte jedoch von den Mitgliedern selbst durch einfache Mehrheit bestimmt werden. Wir sollten evtl. mehr darauf achten, dass der Vorstand lediglich ausführende Gewalt ist (= er muss umsetzen, was die Mitglieder möchten) und nicht etwa dazu da ist, eigene Ideen umzusetzen (das ist Aufgabe der Legislative, also der Mitgliederversammlung). Apropos Gewaltenteilung, wo ist unsere Judikative? Stichwort: Streit - Wer schlichtet bei Streit zwischen Mitgliedern und Vorständen?&lt;br /&gt;
:: Wenn der Vorstand keinen oder sehr wenig eigenen Handlungsspielraum hat führt das dazu, dass die Mitgliederversammlung einen Jahresplan beschliessen muss. --[[Benutzer:Friedel|Friedel]] 17:07, 27. Okt. 2007 (CEST)&lt;br /&gt;
::: Entweder dieses, oder es die Mitgliederversammlung verpflichtet den Vorstand zur Bildung eines Ausschusses, an welchem jedes Mitglied teilhaben kann. Der Ausschuss selbst trifft sich regelmässig und gibt vor, was der Vorstand zu tun hat. Beispielsweise könnte der Software-Ausschuss sich monatlich treffen, um am Thema &amp;quot;Semantic Wiki&amp;quot; zu arbeiten und, wenn er die Zeit für reif hält, beschliessen, dass der Vorstand diese Erweiterung in den nächsten vier Wochen in Betrieb zu setzen hat. Beim nächsten Treffen dann, wird geprüft, ob dies getan wurde, und welche Erfahrungen es damit gibt etc. Der Vorstand führt die Arbeiten aus, indem er Finanzmittel einsetzt, juristische Fragen (Lizenzbedingungen etc.) klärt, Personen zur Durchführung der Arbeiten am Server berechtigt etc.--[[Benutzer:Markus-karg|Bruddler]] 18:49, 28. Okt. 2007 (CET)&lt;br /&gt;
:: Judikative: Das wären in meinen Augen die Prüfer, deren Aufgaben weiter gefasst sind als vor der MV die Buchhaltung durchzusehen. --[[Benutzer:Friedel|Friedel]] 17:07, 27. Okt. 2007 (CEST)&lt;br /&gt;
::: Nicht ganz. Die Prüfer prüfen ja nur ihren speziellen Bereich. Sie stellen nur fest, ob die Buchführung ordentlich gemacht wurde oder nicht. Die Judikative hingegen hat andere Pflichten: Sie entscheidet, was passiert, wenn es Streit gibt, z. B. wenn der Software-Ausschuss sagt: &amp;quot;Semantic Wiki installieren!&amp;quot; jedoch der Vorstand sich weigert. Um den Vorstand nicht abwählen zu müssen, und nicht extra eine ausserordentliche Mitgliederversammlung durchführen zu müssen, kann die Judikative (sofern die Satzung deren Rechte und Pflichten exakt definiert) aufgrund der Satzung entscheiden, was in dem Fall für den Verein das besteht ist -- den Vorstand zu zwingen (zur Not durch Abwahl per ausserordentlicher Mitgliederversammlung) oder ihn gewähren zu lassen (z. B. weil das beauftragte Softwarepaket lizenzrechtlich inkompatibel ist und den Verein in einen Rechtsstreit verwickeln würde -- was der Vorstand ja nach bestem Wissen und Gewissen zu verhindern hat). Die Judikative muss dazu bestimmte Strafen aussprechen können (bis hin zum Ausschluss oder im schlimmsten Fall der Klage vor einem staatlichen Gericht, z. B. wenn der Vorstand wissentlich dem Verein schaden zugefügt oder diesen wider besseren Wissens nicht abgewendet hat), und alle Mitglieder (d. h. auch Vorstände) müssen sich der Gerichtsbarkeit unterstellen. --[[Benutzer:Markus-karg|Bruddler]] 18:49, 28. Okt. 2007 (CET)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:::: Der Vereinsvorstand muss Software installieren? --[[Benutzer:Wilhelm Bühler|Wilhelm Bühler]] 19:23, 28. Okt. 2007 (CET)&lt;br /&gt;
::::: Nur der Vorstand ist zur Vertretung im Aussenverhältnis berechtigt und hat daher die Oberhoheit über die Software, da sie mit der Aussenwelt in Kontakt tritt und evtl. Rechte anderer Verletzen kann, z. B. wenn wir ein Modul installieren, das nicht mit der Lizenz von Mediawiki kompatibel ist. Da der Vorstand in diesem Fall potentiell in die Gefahr einer strafrechtlichen Verfolgung gerät, darf keiner Software installieren, ohne dass der Vorstand es angewiesen hat. Das bedeutet, technisch macht das sicherlich irgend ein Administrator, aber die Erlaubnis und Anweisung muss vom Vorstand kommen. Letztendlich muss er auch die Mittel in die Hand nehmen, wenn z. B. Geld für Lizenzen, Rechtsstreite oder Hardware benötigt wird. Es geht nicht, dass andere am Vorstand vorbei irgend etwas tun, was (a) den Verein Geld kostet, (b) dem Verein Schwierigkeiten machen kann. Darum geht es ja genau beim Thema &amp;quot;Vorstandshaftung&amp;quot;. Aber: &amp;quot;Vorstand&amp;quot; ist ein Organ des Vereins, nicht etwa eine lebende Person. Die durchführende Person muss kein Vorstandsmitglied sein (sie handelt auf direkte Anweisung und ist daher nicht haftungsrechtlich zu belangen). --[[Benutzer:Markus-karg|Bruddler]] 19:33, 28. Okt. 2007 (CET)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== 5.3. ===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
; &#039;&#039;Der Zeitpunkt der Prüfungen steht den Prüfern frei, die letzte Prüfung vor der Mitgliederversammlung darf jedoch nicht länger als eine Kalenderwoche zurückliegen&#039;&#039;&lt;br /&gt;
: Ist das durchführbar? Die Kassenprüfer prüfen, sobald der Schatzmeister den Jahresbericht fertig hat und sollten spätestens n Wochen vorher fertig sein. Den Termin machen die drei untereinander aus, das sind schließlich alles ehrenamtlich tätige. N Wochen vorher damit noch Zeit bleibt, Ungereimtheiten zu klären. --[[Benutzer:Wilhelm Bühler|Wilhelm Bühler]] 19:32, 28. Okt. 2007 (CET)&lt;br /&gt;
:: Vorschlag: Den Passus des Zeitpunkts streichen. Letztendlich müssen sie ihre Aufgabe gewissenhaft durchführen. Der Zeitpunkt sei ihnen freigestellt. Oder gibt es rechtliche Vorschriften?--[[Benutzer:Markus-karg|Bruddler]] 19:39, 28. Okt. 2007 (CET)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== 6 ==&lt;br /&gt;
; 6 &amp;quot;Über Aufnahme und Ausschluss entscheidet der amtierende Vorstand oder die Mitgliederversammlung.&amp;quot;&lt;br /&gt;
: Die Aufnahme bzw. der Ausschluss von Mitgliedern sollte keinerlei Entscheidung unterliegen. Da es keine Kriterien gibt, wer aufgenommen wird, muss pauschal jeder aufgenommen werden. Ergo ist die Aufnahme entscheidungsfrei und vom Vorstand als reiner Verwaltungsakt zu erledigen. Ein Auschluss muss von der Mitgliederversammlung (und nur von ihr) mehrheitlich beschlossen werden. Die Gründe dafür müssen in der Satzung genannt sein. Sonst gibt&#039;s nur irgendwann Streit... --[[Benutzer:Markus-karg|Bruddler]] 20:52, 26. Okt. 2007 (CEST)&lt;br /&gt;
:: Eine Filterung (wie auch immer realisiert) soll verhindern, dass der Verein im Handstreich von einer aussenstehenden Gruppe übernommen wird. --[[Benutzer:Friedel|Friedel]] 17:07, 27. Okt. 2007 (CEST)&lt;br /&gt;
:::Friedels einwand scheint gerechtfertigt--[[Benutzer:Seggel|Seggel]] 18:05, 28. Okt. 2007 (CET)&lt;br /&gt;
:::: Selbst eine AG kann sich nicht gegen feindliche Übernahmen wehren, warum also sollte ein solcher Passus vor einem staatlichen Gericht anerkannt werden? Will eine &amp;quot;feindliche Macht&amp;quot; den Verein übernehmen, steht ihr der Klageweg offen, und schwupps müssen wir die aufnehmen. Satzung hin oder her. Eine Vereinssatzung hat keine Vorrangstellung gegenüber Gesetzen, und ich erinnere hier nur an das Anti-Diskriminierungsgesetz und den Gleichheitsgrundsatz im Grundgesetz. So ein Passus ist schnell gekippt. Wirkungsvoller halte ich es daher, dass wir beispielsweise die Menge der Aufnahmen pro Jahr begrenzen (das ist bezüglich des Verwaltungsaufwandes der dadurch entsteht juristisch vertretbar) und im Zweifelsfall eine ausserordentliche Mitgliederversammlung durchführen mit dem Antrag, ein &amp;quot;seltsames&amp;quot; Mitglied auszuschliessen. Auch dagegen kann das Mitglied klagen, jedoch wird es für &amp;quot;Horden feindlicher Anmeldungen&amp;quot; sehr schwer, &amp;quot;im Handstreich&amp;quot; zu übernehmen. --[[Benutzer:Markus-karg|Bruddler]] 18:58, 28. Okt. 2007 (CET)&lt;br /&gt;
; 6 &amp;quot;Juristische Personen besitzen kein Stimmrecht auf der Mitgliederversammlung.&amp;quot;&lt;br /&gt;
: Warum nicht? --[[Benutzer:Markus-karg|Bruddler]] 20:53, 26. Okt. 2007 (CEST)&lt;br /&gt;
:: Von meiner Warte her nur wegen dem hohen Aufwand die Vertretungsberechtigung der für die juristische wählenden natürlichen Person zu prüfen. --[[Benutzer:Friedel|Friedel]] 17:07, 27. Okt. 2007 (CEST)&lt;br /&gt;
:::friedel hat recht--[[Benutzer:Seggel|Seggel]] 18:05, 28. Okt. 2007 (CET)&lt;br /&gt;
:::: Ich interpretiere das mal als &amp;quot;Ich stimme Friedel zu&amp;quot; ;-) Im Ernst ist es aber doch so: Juristische Personen sind im Handelsregister (oder Vereinsregister) eingetragen. Dieses ist kostenlos im Internet einsehbar (dauert 5 Minuten). Der Aufwand ist also faktisch nicht vorhanden. Zudem kann man es &amp;quot;zur Not&amp;quot; ja so machen, dass man den Nachweis dem Bewerber aufbürdet, z. B. indem er einen Handelsregisterauszug mitbringt. Daher halte ich die Einschränkung für unnötig. Je mehr Mitglieder, desto besser. :-) Firmen, die gerne Mitglied sein wollen, drücken doch gerade ihr Commitment zu Corporate Citizenship und offenem Wissen aus. Wenn wir das verhindern, werden sie andere Portale unterstützen (was uns potentiell Mitglieder und Stärke raubt). --[[Benutzer:Markus-karg|Bruddler]] 19:04, 28. Okt. 2007 (CET)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
; 6 &amp;quot;Alle Mitglieder sind verpflichtet, den Verein und den Vereinszweck - auch in der Öffentlichkeit - in ordnungsgemäßer Weise zu unterstützen&amp;quot;&lt;br /&gt;
: Ich wehre mich gegen jeglichen Zwang abgesehen von der Beitragszahlung und werde eine Satzung mit diesem Passus nicht unterschreiben.--[[Benutzer:Markus-karg|Bruddler]] 20:55, 26. Okt. 2007 (CEST)&lt;br /&gt;
:: Diese Formulierung soll wahrscheinlich verhindern, dass jemand für den Verein schädliche Internas nach außen trägt. Hänge nicht an der formulierung, hab aber auch kein Problem damit. --[[Benutzer:Friedel|Friedel]] 17:07, 27. Okt. 2007 (CEST)&lt;br /&gt;
:::an sich denk ich alle internas dürfen auch nach aussen dringen. bin für so wenig verpflichtung in der satzung--[[Benutzer:Seggel|Seggel]] 18:05, 28. Okt. 2007 (CET)&lt;br /&gt;
:::: Ich sehe es wie Seggel. Offenheit nach allen Seiten. Der Verein hat nichts zu verbergen. Wenn ein Mitglied dem Verein nachweislich Schaden zufügt, steht des jedermann Frei, die Vereinsjudikative anzurufen, oder einen Antrag auf Ausschluss zu stellen, bzw. der Vorstand hat im berechtigten Fall die Pflicht eine Schadensersatzklage anzustreben.--[[Benutzer:Markus-karg|Bruddler]] 19:06, 28. Okt. 2007 (CET)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Ehrenmitglieder ===&lt;br /&gt;
; 6 &amp;quot;Die Mitgliederversammlung kann natürliche und juristische Personen zu Ehrenmitgliedern ernennen,&amp;quot;&lt;br /&gt;
: &amp;quot;...wofür eine einfache Mehrheit der Anwesenden Vereinsmitglieder ausreicht.&amp;quot; -- Dieser Passus fehlt übrigens generell bzgl. allen Entscheidungen der Mittgliederversammlung (P. S.: Gesetze macht der Bundestag und nicht die Regierung --&amp;gt; ergo beschließt die Mittgliederversammlung bzw. ein von der Mitgliederversammlung ermächtigter Ausschuss, und nicht der Vorstand. Der Vorstand ist nur die ausführende Gewalt, welche die Beschlüsse mit einem in der Satzung noch vorzugebenden Zeitrahmen umzusetzen hat). Ich bin deswegen dafür, den Abschnitt über Aufgaben und Befugnisse entsprechend so zu ändern: Augaben = Umsetzung der von der Mitgliederversammlung oder einem von dieser ermächtigten Ausschuss getroffenen Beschlüsse innerhalb 4 Wochen ab Beschlussfassung, Befugnisse: Alleinvertretung im Aussenverhältnis. --[[Benutzer:Markus-karg|Bruddler]] 20:59, 26. Okt. 2007 (CEST)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
: Haben die Stimmrecht? Haben die Pflichten? Dürfen die das ablehnen? --[[Benutzer:Wilhelm Bühler|Wilhelm Bühler]] 19:34, 28. Okt. 2007 (CET)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:: Hm, Du hast Recht: Lasst uns das mal diskutieren. Soll einer, der keine Beiträge zahlt, wirklich ein Stimmrecht haben (er entscheidet dann ja über das Geld anderer Leute)? Zur Ablehnung: Logischerweise kann ein Verein entscheiden was er will. Ist das Ehrenmitglied aber kein Mitglied, hat es der Satzung nie zugestimmt. Das wäre ein einseitiger Vertrag und ist damit sowieso nichtig. Daher braucht die Satzung die Ablehung nicht zu enthalten.--[[Benutzer:Markus-karg|Bruddler]] 19:41, 28. Okt. 2007 (CET)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:::Für was überhaupt Ehrenmitglieder? Ich sehe keinen Sinn überhaupt welche zu haben. --[[Benutzer:Celia|Celia]] 20:25, 28. Okt. 2007 (CET)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:::: Zum Wohle des Vereins, daher bei (fast) jedem Verein in der Satzung. --[[Benutzer:Wilhelm Bühler|Wilhelm Bühler]] 20:53, 28. Okt. 2007 (CET)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== 7 ==&lt;br /&gt;
; §7&lt;br /&gt;
: Wer bestimmt den Empfänger der Vermögens? --&amp;gt; Mitgliederversammlung --[[Benutzer:Markus-karg|Bruddler]] 21:04, 26. Okt. 2007 (CEST)&lt;br /&gt;
:: Steht so schon drin: &amp;quot;Den Empfänger bestimmt die Mitgliederversammlung...&amp;quot; --[[Benutzer:Friedel|Friedel]] 17:07, 27. Okt. 2007 (CEST)&lt;br /&gt;
::: Jein. Im 1. Satz von §7 steht bereits ein Empfänger. Den würde ich streichen.--[[Benutzer:Markus-karg|Bruddler]] 19:09, 28. Okt. 2007 (CET)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
; §7 &amp;quot;Als Liquidatoren werden die im Amt befindlichen vertretungsberechtigten Vorstandsmitglieder bestimmt, soweit die letzte Mitgliederversammlung nichts anderes beschließt.&amp;quot;&lt;br /&gt;
: Genau aus jenem Grund muss eine Mitgliederversammlung erfolgen in diesem Fall --&amp;gt; Und dann brauchen wir den Passus &amp;quot;Als Liquidatoren werden die im Amt befindlichen vertretungsberechtigten Vorstandsmitglieder bestimmt.&amp;quot; nicht mehr, da die Mitgliederversammlung bestimmen kann, wen immer sie will (z. B. einen externen Liquidator).&lt;br /&gt;
:: Wie wär es mit &amp;quot;Die Mitgliederversammlung muss mit einfacher Mehrheit der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder einen oder mehrere Liquidatoren ernennen.&amp;quot;?. --[[Benutzer:Friedel|Friedel]] 17:07, 27. Okt. 2007 (CEST)&lt;br /&gt;
::: Friedels formulierung ist ok--[[Benutzer:Seggel|Seggel]] 18:05, 28. Okt. 2007 (CET)&lt;br /&gt;
:::: Die Mehrheitsverhältnisse würde ich pauschal in der Beschreibung des Organs &amp;quot;Mitgliederversammlung&amp;quot; nennen (dann muss man es nicht bei jedem Punkt erneut anführen), ebenso könnte man die Aufgabe &amp;quot;Bestimmung der Liquidatoren&amp;quot; einfach DORT vornehmen, sodass man nur noch dorthin weisen muss, z. B. so:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
 Organe&lt;br /&gt;
 !&lt;br /&gt;
 +-- Mitgliederversammlung&lt;br /&gt;
     !&lt;br /&gt;
     +-- Grundsätzliches&lt;br /&gt;
     !   !&lt;br /&gt;
     !   +-- (1) Alle Entscheidungen werden mit einfacher Mehrheit der anwesenden Mitglieder gefällt.&lt;br /&gt;
     !   ! &lt;br /&gt;
     !   +-- (2) In Abweichung von Satz (1) ist für eine Satzungsänderungen eine 2/3-Mehrheit aller Vereinsmitglieder notwendig.&lt;br /&gt;
     !&lt;br /&gt;
     +-- Aufgaben&lt;br /&gt;
         !&lt;br /&gt;
         +-- Ernennt den oder die Liquidatoren für die Auflösung des Vereins.&lt;br /&gt;
         &lt;br /&gt;
; §7&lt;br /&gt;
: Ich bin dagegen, dass das Vermögen &amp;quot;weg ist&amp;quot; im Fall des Wegfalls der Gemeinnützigkeit. Als Folge wäre der Vorstand handlungsunfähig. Daher sollten wir es eher so umformulieren, dass im Fall des Wegfalls der Gemeinnützigkeit der Vorstand eine ausserordentliche Mitgliederversammlung einzuberufen hat, welche über zwei Anträge entscheidet: (a) Verbleib des Vermögens (b) Auflösung des Vereins. So besteht zumindest noch die Chance, die Handlungsfähigkeit des Vereins auch nach Wegfall der Gemeinnützigkeit zu retten. --[[Benutzer:Markus-karg|Bruddler]] 21:08, 26. Okt. 2007 (CEST)&lt;br /&gt;
:: Die Anerkennung der Gemeinnützigkeit durch das Finanzamt ist sehr stark an diesen Punkt geknüpft. Das bisherige Vermögen darf bei wegfall der Gemeinnützigkeit nicht im Besitz bleiben! --[[Benutzer:Friedel|Friedel]] 17:07, 27. Okt. 2007 (CEST)&lt;br /&gt;
::: Hast Du dazu einen Link (Gerichtsurteil des Bundesfinanzgerichts oder einen Gesetzesauszug oder eine Verwaltungsvorschrift der Finanzbehörden) dazu? Vielleicht ist diese Regelung ja veraltet und wir würden das Geld dann unnötigerweise verschenken? --[[Benutzer:Markus-karg|Bruddler]] 19:18, 28. Okt. 2007 (CET)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
::: Bei §7 muss man aus meiner Sicht nicht viel diskutieren, das ist ein Paragraph, den einem das Finanzamt in die Feder diktiert.&lt;br /&gt;
::: Wenn die Gemeinnützigkeit weg ist, ist fast automatisch auch das Geld weg, es kann sogar sein, dass die Kasse negativ wird, da man Steuern nachzahlen muss. Für die Nachzahlung kann sich das Finanzamt aber auch an die Vorstandsmitglieder persönlich wenden. Das ganze wird alles viel einfacher, wenn man den Verein nicht gemeinnützig macht, wie beispielsweise bei [http://www.uugrn.org/verein.php UUGRN], der Unixgruppe im Gebiet den Rhein-Neckar-Wikis. --[[Benutzer:Wilhelm Bühler|Wilhelm Bühler]] 19:20, 28. Okt. 2007 (CET)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:::: (a) Die Gemeinnützigkeit ist AFAIK beschlossene Sache (u. a. deshalb, weil der eine oder andere von uns nur dann daran denkt Beiträge zu zahlen, wenn er sie absetzen kann) (b) Trotzdem möchte ich bitten, die entsprechende Verwaltungsvorschrift des Finanzamtes zu posten, denn auch Finanzämter sind an Weisungen gebunden und diese sind interpretierbar (sonst gäbe es keine Finanzgerichte). :-) --[[Benutzer:Markus-karg|Bruddler]] 19:44, 28. Okt. 2007 (CET)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Generelles ==&lt;br /&gt;
;Generelles&lt;br /&gt;
: Wie Ihr seht habe ich ein wenig an der Gewaltenteilung gebastelt. Mir ging das zu sehr in die Richtung &amp;quot;Die Mitgliederversammlung wählt einen König, und der macht dann was er will&amp;quot;. Ich stelle mir das eher so vor: Die Mitgliederversammlung ernennt Ausschüsse und den Vorstand. Die Ausschüsse beschliessen auf ihrem Arbeitsfeld (z. B. Technik, Recht, Inhaltliche Fragen des WIKI Content, etc.) was zu tun ist (= Legislative). Der Vorstand setzt diese Beschlüsse um (= Exekutive). Die Beisitzer kontrollieren den Vorstand hierbei (ähnlich eines Aufsichtsrates in Kapitalgesellschaften). Die Vereinsgerichtsbarkeit, ebenfalls von der Mitgliederversammlung ernannt, entscheidet bei Streitigkeiten zwischen Mitgliedern, Vorstand und Ausschuss. Alles andere geht mir zu sehr in die Richtung &amp;quot;Kanzlerwahlverein&amp;quot; ;-) was die Rolle der Mitgliederversammlung anbelangt. &amp;quot;Alle Macht dem Volke!&amp;quot; :-) --[[Benutzer:Markus-karg|Bruddler]] 21:15, 26. Okt. 2007 (CEST)&lt;br /&gt;
: Aus diesem Grunde schlage ich vor, als Organe folgendes aufzuführen und entsprechend zu dann entsprechend auszuformulieren: Vorstand (Exekutive) (mit den genauen Mitgliedern und deren Zuständigkeiten), Mitgliederversammlung und deren Ausschüsse (Legislative), Vereinsgericht (Judikative), Beisitzer (zur Kontrolle des Vorstandes, mit deren genauen Aufgaben und Berechtigungen)--[[Benutzer:Markus-karg|Bruddler]] 21:18, 26. Okt. 2007 (CEST)&lt;br /&gt;
: Ich habe oben mal einen kleinen Kasten eingefügt, als Vorschlag, wie man eine Satzung systematisch in Entitäten (Organe, Personen) und Prozesse (Aufgaben, Rechte, Pflichten, Abläufe) trenne kann. Dadurch wir die Formulierung von Systemen (ja, da kommt der Systemanalytiker in mir durch ;-) ) zum einen kürzer (da nicht redundant) und vor allem auch wasserdichter (da nicht redundant) gestalten. Daher schlage ich vor, dass wir die endgültige Fassung der Satzung vielleicht eher nach einem solchen Schema aufbauen (aber mit dem besprochenen Inhalt natürlich) anstatt &amp;quot;einfach&amp;quot; die Satzung eines anderes Vereines abzuwandeln. Gesetze und Verwaltungsvorschriften sind meist nach so einem Schema aufgebaut, da es die nachträgliche Änderbarkeit (Einfügen oder Streichen von Entitäten und Prozessen) sehr einfach erlaubt, ohne ganze Absätze neu formulieren zu müssen (Beispiel: Die einfache Mehrheit braucht nicht zig fach geschrieben zu werden, und wenn die Mitgliederversammlung später beschließt, von &amp;quot;einfach&amp;quot; auf &amp;quot;doppelt&amp;quot; zu ändern, muss nur ein Satz (nicht zig Absätze) geändert werden. :-)--[[Benutzer:Markus-karg|Bruddler]] 19:44, 28. Okt. 2007 (CET)&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>Wilhelm Bühler</name></author>
	</entry>
	<entry>
		<id>https://www.pfenz.de/mediawiki/index.php?title=Stadtwiki:Vereinsgr%C3%BCndung&amp;diff=30078</id>
		<title>Stadtwiki:Vereinsgründung</title>
		<link rel="alternate" type="text/html" href="https://www.pfenz.de/mediawiki/index.php?title=Stadtwiki:Vereinsgr%C3%BCndung&amp;diff=30078"/>
		<updated>2007-10-28T18:44:00Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;Wilhelm Bühler: /* Interessenten */ hatte das ja versprochen&lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;Derzeit ist der gemeinnützige Verein [[Pforzheimer Linux User Group]] Betreiber dieses Stadtwikis, er hat die Trägerschaft von der [[Stadtwiki – Gesellschaft zur Förderung regionalen Freien Wissens]] übernommen. Allerdings soll das nur eine Übergangslösung darstellen, bis ein eigener Verein gegründet ist.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Für eine Vereinsgründung werden mindestens sieben voll geschäftsfähige Personen benötigt und natürlich Kandidaten für einen zu wählenden Vorstand.&lt;br /&gt;
Alternativ wäre eine Eingliederung in einen bestehenden Verein denkbar.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Anregungen, Ideen und Diskussion dazu bitte nicht hier, sondern auf die Diskussionsseite. Vielen Dank.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Treffen ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Interessenten ==&lt;br /&gt;
* [[Benutzer:Friedel|Friedel]] (Initiator und Projektleiter)&lt;br /&gt;
* [[Benutzer:CorneliusWasmund|Cornelius]]&lt;br /&gt;
* [[Benutzer:Celia|Celia]]&lt;br /&gt;
* [[Benutzer:Besim|Besim]]&lt;br /&gt;
* [[Benutzer:ratz|ratz]]&lt;br /&gt;
* [[Benutzer:Anna|Anna]]&lt;br /&gt;
* [[Benutzer:Seggel|seggel]]&lt;br /&gt;
* [[Benutzer:Svenman|Svenman]]&lt;br /&gt;
* [[Benutzer:Markus-karg|Bruddler]]&lt;br /&gt;
* [[Benutzer:Wilhelm Bühler|Wilhelm Bühler]]&lt;br /&gt;
=== Kandidaten für Ämter ===&lt;br /&gt;
; Vorsitzende(r) und Sprecher(in)&lt;br /&gt;
: [[Benutzer:Celia|Celia Jung]]&lt;br /&gt;
: [[Benutzer:Friedel|Friedel Völker]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
; Stellvertretender Vorsitzende(r) und Kassierer(in)&lt;br /&gt;
: [[Benutzer:Celia|Celia Jung]]&lt;br /&gt;
: [[Benutzer:Friedel|Friedel Völker]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
; Stellvertretender Vorsitzende(r) und Schriftführer(in)&lt;br /&gt;
: [[Benutzer:CorneliusWasmund|CorneliusWasmund]]&lt;br /&gt;
: [[Benutzer:Friedel|Friedel Völker]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
; Bis zu vier Beisitzer(innen)&lt;br /&gt;
: [[Benutzer:Anna|Anna]] (mehr bei Bedarf, kein 1. Vorsitzender)&lt;br /&gt;
: [[Benutzer:Markus-karg|Bruddler]] (mehr bei Bedarf, kein 1. Vorsitzender)&lt;br /&gt;
: [[Benutzer:Celia|Celia Jung]] (Vorstandskandidat)&lt;br /&gt;
: [[Benutzer:Friedel|Friedel Völker]] (Vorstandskandidat)&lt;br /&gt;
: [[Benutzer:Ratz|Roger]] (mehr bei Bedarf, kein 1. Vorsitzender)&lt;br /&gt;
: [[Benutzer:Svenman|Sven]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
; Kassenprüfer(innen)&lt;br /&gt;
: [[Benutzer:Fixi|Björn]]&lt;br /&gt;
: [[Benutzer:Markus-karg|Bruddler]]&lt;br /&gt;
: [[Benutzer:Friedel|Friedel Völker]] (Vorstandskandidat)&lt;br /&gt;
: [[Benutzer:Svenman|Sven]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Kategorie:Stadtwiki|Vereinsgrundung]]&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>Wilhelm Bühler</name></author>
	</entry>
	<entry>
		<id>https://www.pfenz.de/mediawiki/index.php?title=Stadtwiki_Diskussion:Vereinsgr%C3%BCndung/Satzungsentwurf&amp;diff=30072</id>
		<title>Stadtwiki Diskussion:Vereinsgründung/Satzungsentwurf</title>
		<link rel="alternate" type="text/html" href="https://www.pfenz.de/mediawiki/index.php?title=Stadtwiki_Diskussion:Vereinsgr%C3%BCndung/Satzungsentwurf&amp;diff=30072"/>
		<updated>2007-10-28T18:34:16Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;Wilhelm Bühler: /* 6 */ === Ehrenmitglieder ===&lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;Hier soll ein Satzungsentwurf für die Gründerversammlung des kommenden Trägervereins erarbeitet werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
= Vereinssatzung =&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== § 1 Name und Sitz ==&lt;br /&gt;
{NAME} e.V. mit Sitz in {ORT}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== § 2 Vereinszweck ==&lt;br /&gt;
Zweck des Vereins ist es, die Erstellung, Sammlung und Verbreitung freier Inhalte in selbstloser Tätigkeit zu ermöglichen, um damit Chancengleichheit beim Zugang zu Wissen und Bildung zu fördern. Des weiteren sollen über die gemeinsame Dokumentation von Zeitgeschehen und Heimatgeschichte Brücken zwischen Generationen geschaffen sowie Neubürgern und Migranten die Integration erleichtert werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Freie Inhalte im Sinne des Vereins sind alle Werke, die von ihren Urhebern unter eine Lizenz gestellt werden, die es jedem gestattet, diese Werke kostenlos zu verbreiten und zu bearbeiten. Dazu soll auch das Bewusstsein für die damit zusammenhängenden gesellschaftlichen, rechtlichen und philosophischen Fragen geschärft werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Dieser Zweck soll insbesonders durch folgende Aktivitäten verfolgt werden:&lt;br /&gt;
* Nachhaltiger Betrieb und Förderung von Internetsystemen zur Erstellung, Sammlung und Verbreitung freier Inhalte.&lt;br /&gt;
* Kontaktpflege und Zusammenarbeit mit anderen Kultur- und Bildungs­einrichtungen.&lt;br /&gt;
* Vertretung des Gedankens freier regionaler Inhalte in der Öffentlichkeit.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== § 3 Gemeinnützigkeit ==&lt;br /&gt;
Der Verein verfolgt und unterstützt durch selbstlose Tätigkeit und Förderung ausschließlich und unmittelbar gemeinnütziger Zwecke. Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== § 4 Unabhängigkeit ==&lt;br /&gt;
Der Verein ist weder organisatorisch, konfessionell noch politisch gebunden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== § 5 Organe ==&lt;br /&gt;
=== 5.1    Mitgliederversammlung ===&lt;br /&gt;
Die Mitgliederversammlung ist vom Vorstand mindestens einmal im Kalenderjahr einzuberufen. Alle Mitglieder müssen rechtzeitig mit bekanntgabe der Tagesordnung eingeladen werden. Die Mitgliederversammlung entlastet und wählt den Vorstand sowie die Prüfer.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Vorstand hat eine außerordentliche Mitgliederversammlung unverzüglich und unter genauer Angabe von Gründen einzuberufen, wenn es das Interesse des Vereins erfordert oder wenn es von mindestens 25% der Mitglieder schriftlich unter Angabe des Zwecks und der Gründe verlangt wird.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Nur die Mitgliederversammlung darf Satzungsänderungen vornehmen. Diese müssen mit einer 2/3 Mehrheit beschlossen werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== 5.2 Vorstand ===&lt;br /&gt;
Amtszeit (1, 2, 3, 4, 5 Jahre?)&lt;br /&gt;
Alle Vorstands­mitglieder sind ehrenamtlich tätig.&lt;br /&gt;
Die Haftung des Vorstands beschränkt sich auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. &lt;br /&gt;
Vertretungsberechtigt (gemeinsam? jeder einzeln? 2/3?):&lt;br /&gt;
Vorsitzender&lt;br /&gt;
Kassenwart&lt;br /&gt;
Schriftführer&lt;br /&gt;
sowie:&lt;br /&gt;
Bis zu 4 Beisitzer&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==== 5.2.1 Aufgaben und Befugnisse des Vorstands ====&lt;br /&gt;
; Aufgaben:&lt;br /&gt;
: Den geregelten Betrieb der Vereinsorganisation sicherstellen.&lt;br /&gt;
: Vertretung des Vereins im Sinne des Vereinszwecks.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
; Befugnisse:&lt;br /&gt;
: Vertretung des Vereins im Sinne des Vereinszwecks.&lt;br /&gt;
:  Bildung bzw. Einberufung von Projektgruppen oder Ausschüssen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==== 5.3 Prüfer ====&lt;br /&gt;
Zwei Personen, zu wählen von der Mitgliederversammlung. Aufgaben sind Prüfung der Kasse und Tätigkeit des Vorstands im Sinne des Vereinszwecks. Berichten an die auf ihre Wahl folgende Mitgliederversammlung. Der Zeitpunkt der Prüfungen steht den Prüfern frei, die letzte Prüfung vor der Mitgliederversammlung darf jedoch nicht länger als eine Kalenderwoche zurückliegen. Die Prüfer dürfen weder dem Vorstand noch einem vom Vorstand berufenen Gremium angehören und nicht Angestellte des Vereins sein.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== § 6 Mitgliedschaft ==&lt;br /&gt;
Mitglieder können alle natürlichen und juristischen Personen werden, die mit den Zielen und Grundsätzen des Vereins übereinstimmen. Über Aufnahme und Ausschluss entscheidet der amtierende Vorstand oder die Mitgliederversammlung.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Natürliche Personen besitzen Stimmrecht auf der Mitgliederversammlung. Juristische Personen besitzen kein Stimmrecht auf der Mitgliederversammlung.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Höhe der Mitgliedsbeiträge wird von der Mitgliederversammlung in einer Beitragsordnung festgelegt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Alle Mitglieder sind verpflichtet, den Verein und den Vereinszweck - auch in der Öffentlichkeit - in ordnungsgemäßer Weise zu unterstützen sowie die laut gültiger Beitragsordnung zu leistende Zuwendung pünktlich zu zahlen. Sie sind außerdem dazu verpflichtet, dem Verein Änderungen ihrer Postadresse und ggf. E-Mail-Adresse umgehend mitzuteilen. Für Folgen, die sich daraus ergeben, dass das Mitglied dieser Pflicht nicht nachkommt, haftet das Mitglied und stellt den Verein von jeglicher Haftung frei.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Mitgliedschaft kann vom Mitglied jederzeit durch schriftliche Willenserklärung beendet werden. Der Vorstand oder die Mitgliederversammlung kann ein Mitglied ausschließen; ein solcher Ausschluß muß schriftlich begründet, dem Mitglied zugestellt und archiviert werden. Die Mitgliedschaft endet automatisch durch Tod. Beiträge für das laufende Jahr werden nicht rückerstattet.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Mitgliederversammlung kann natürliche und juristische Personen zu Ehrenmitgliedern ernennen, die Zeitlebens von der Zahlung des Mitgliedsbeitrags befreit sind.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== § 7 Auflösung / Wegfall des steuerbegünstigten Zwecks ==&lt;br /&gt;
Bei Auflösung oder Aufhebung des Vereins oder bei Wegfall seiner bisherigen gemeinnützigen Zwecke fällt das Vereinsvermögen an einen als steuerbegünstigt gemeinnützig anerkannten Verein oder eine Körperschaft des öffentlichen Rechts zur Verwendung für die Förderung der Bildung im Sinne der Satzung. Den Empfänger bestimmt die Mitgliederversammlung zugleich mit dem Beschluss zur Auflösung des Vereins.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Als Liquidatoren werden die im Amt befindlichen vertretungsberechtigten Vorstandsmitglieder bestimmt, soweit die letzte Mitgliederversammlung nichts anderes beschließt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
= Diskussion zur Vereinssatzung =&lt;br /&gt;
== 1 ==&lt;br /&gt;
;1 Ort&lt;br /&gt;
: Vorschlag: Pforzheim. --[[Benutzer:Markus-karg|Bruddler]] 21:19, 26. Okt. 2007 (CEST)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== 2 ==&lt;br /&gt;
;2 Vereinszweck&lt;br /&gt;
: Ich finde das zu breit formuliert. Ich finde, der Verein sollte NUR das Wiki betreiben und nicht gleich auf ein breiteres Feld abzielen. Das Pfenz ist, was uns zusammen hält. Andere Aktivitäten sind ausserhalb meines Interesses, und daher auch nicht eines meiner persönlichen Ziele bei der Vereinsgründung. Da die Mitgliedsbeiträge für das satzungsmässige Ziel eingesetzt werden, würde ich somit -- ohne es zu wollen -- potentiell andere Ziele als das Wiki fördern. Die Formulierung steht somit einem Beitritt meiner Person potentiell entgegen. --[[Benutzer:Markus-karg|Bruddler]] 20:38, 26. Okt. 2007 (CEST)--&lt;br /&gt;
:: Für mich ist das freie Wissen wichtig mit dem Stadtwiki als ein gutes Vehikel dafür. Daher möchte ich den Verein nicht ausschließlich darauf fixieren. --[[Benutzer:Friedel|Friedel]] 17:07, 27. Okt. 2007 (CEST)&lt;br /&gt;
:::freies Wissen ist zwar wichtig (dafür gibts ja wikipedia), aber mir gehts auch um pfenz direkt.--[[Benutzer:Seggel|Seggel]] 18:05, 28. Okt. 2007 (CET)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:::: Für Freies Wissen gibt es Stadtwikis. Und neben dem Wiki will man auch Schulungen und Vorträge anbieten können und andere Dinge, die ein gemeinnütziger Bildungsverein so macht, wenn man denn überhaupt einen gemeinnützigen Verein möchte. Es geht ja auch ein „normaler“ eingetragener Verein, das macht weniger Arbeit, siehe auch meine Anmerkung bei Paragraf 7. --[[Benutzer:Wilhelm Bühler|Wilhelm Bühler]] 19:27, 28. Okt. 2007 (CET)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== 5 ==&lt;br /&gt;
;5.1 ...Alle Mitglieder müssen rechtzeitig mit bekanntgabe der Tagesordnung eingeladen werden.&lt;br /&gt;
: Einladung per E-mail, reicht das? Muß die Form festgelegt werden?--[[Benutzer:Seggel|Seggel]] 20:25, 26. Okt. 2007 (CEST)&lt;br /&gt;
:: Um späteren Streit zu vermeiden sollte die Form unbedingt aufgenommen werden, damit es hinterher nicht heisst: &amp;quot;Mir hat ja keiner was gesagt.&amp;quot; --[[Benutzer:Markus-karg|Bruddler]] 20:38, 26. Okt. 2007 (CEST)&lt;br /&gt;
::: Alle Formulierungen die so wenig Problempotential wie möglich haben sind hier willkommen :) Bitte bringt euch mit Formulierungsvorschlägen ein. --[[Benutzer:Friedel|Friedel]] 17:07, 27. Okt. 2007 (CEST)&lt;br /&gt;
:::: Vorschlag: &amp;quot;...Der Vereinsvorstand hat alle Mitglieder per eMail bis spätestens vier Wochen vor der Mitgliederversammlung einzuladen, unter Nennung der Tagesordnung...&amp;quot; --[[Benutzer:Markus-karg|Bruddler]] 18:20, 28. Okt. 2007 (CET)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
;5.1 ...rechtzeitig...&lt;br /&gt;
: Was ist &amp;quot;rechtzeitig&amp;quot;? Um späteren Streit zu vermeiden, schlage ich vor, wörtlich &amp;quot;vier Wochen im Voraus&amp;quot; in die Satzung zu schreiben. Sonst sagt irgendwann einer: &amp;quot;Ihr habt es absichtlich erst eine Woche vorher gesagt, weil Ihr wusstet, dass ich da nicht kann!&amp;quot;. --[[Benutzer:Markus-karg|Bruddler]] 20:38, 26. Okt. 2007 (CEST)&lt;br /&gt;
:: ...unverzüglich... im nächsten Absatz könnte auch präzisiert werden ... --[[Benutzer:Mueck|Mueck]] 00:10, 27. Okt. 2007 (CEST)&lt;br /&gt;
::: Ist jemand gegen die Formulierung &amp;quot;vier Wochen im Voraus&amp;quot; für beide Fälle? --[[Benutzer:Friedel|Friedel]] 17:07, 27. Okt. 2007 (CEST)&lt;br /&gt;
::::vier wochen per e-mail--[[Benutzer:Seggel|Seggel]] 18:05, 28. Okt. 2007 (CET)&lt;br /&gt;
;5.2 &amp;quot;Die Haftung des Vorstands beschränkt sich auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.&amp;quot;&lt;br /&gt;
: Es ist zu trennen in Haftung gegenüber Dritten (diese ist durch Bundesgesetze geregelt und somit AFAIK nicht durch eine Satzung einschränkbar) und Haftung gegenüber dem Verein als eigenständiger Rechtsperson (was wohl gemeint ist und somit auch formuliert werden müsste).--[[Benutzer:Markus-karg|Bruddler]] 20:41, 26. Okt. 2007 (CEST)&lt;br /&gt;
:: Vorschlag: &amp;quot;Die Haftung des Vorstands gegenüber dem Verein beschränkt sich auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.&amp;quot; &lt;br /&gt;
::: AFAIK ist exakt jenes bereits durch die gesetzlichen Regelungen vorgesehen und bedarf daher keiner expliziten Nennung.--[[Benutzer:Markus-karg|Bruddler]] 18:22, 28. Okt. 2007 (CET)&lt;br /&gt;
--[[Benutzer:Friedel|Friedel]] 17:07, 27. Okt. 2007 (CEST)&lt;br /&gt;
;5.2 &amp;quot;Amtszeit&amp;quot;:&lt;br /&gt;
: Bin für 1 Jahr. Wir wählen ja nur einen Vereinsvorstand und nicht die Bundesregierung. ;-) --[[Benutzer:Markus-karg|Bruddler]] 20:42, 26. Okt. 2007 (CEST)&lt;br /&gt;
:: Die Frage hierzu ist: Potentielle Dynamik vs. potentielle Kontinuität im Vorstand (egal wie lang die Zeiten sind hängt das was effektiv geschieht am persönlichen Einsatz und Gebaren der Akteure). Ich bin in der Frage relativ leidenschaftslos, bei langen Amtszeiten spart man sich ein wenig Wahlaufwand.   --[[Benutzer:Friedel|Friedel]] 17:07, 27. Okt. 2007 (CEST)&lt;br /&gt;
:::ich find ein jahr genug, der wahlaufwand ist gering--[[Benutzer:Seggel|Seggel]] 18:05, 28. Okt. 2007 (CET)&lt;br /&gt;
;5.2 &amp;quot;Vereinsvorstand&amp;quot;:&lt;br /&gt;
: Bin für Entscheidungen nach dem Motto &amp;quot;2 von 3&amp;quot;, das ist demokratisch. :-) --[[Benutzer:Markus-karg|Bruddler]] 20:44, 26. Okt. 2007 (CEST)&lt;br /&gt;
:: 2 von 3 der Vorstandsvorsitzenden haben gemeinsam Vertretungsrecht halte ich auch für Sinnvoll. Dann kann keiner allein wurschteln aber es lässt zu, dass jemand ausfällt. --[[Benutzer:Friedel|Friedel]] 17:07, 27. Okt. 2007 (CEST)&lt;br /&gt;
:::für 2 von 3--[[Benutzer:Seggel|Seggel]] 18:05, 28. Okt. 2007 (CET)&lt;br /&gt;
;5.2 Vorstände müssen zurücktreten können&lt;br /&gt;
: Es ist nicht geregelt, dass ein Vorstand zurücktreten kann, bzw. was in diesem Falle passiert. --[[Benutzer:Markus-karg|Bruddler]] 21:00, 26. Okt. 2007 (CEST)&lt;br /&gt;
:: ... und die Abwahl ist auch nicht geregelt?! --[[Benutzer:Mueck|Mueck]] 00:05, 27. Okt. 2007 (CEST)&lt;br /&gt;
::: Jedem Vereinsvorstand steht frei zurückzutreten. Frage ist ob man daran dann zwangsläufig eine Mitgliederversammlung knüpfen muss. Bei der Stadtwiki-Gesellschaft wurde es bisher so gehandhabt, dass ein vertretungsberechtigter Vorstand bei Rücktritt durch Wahl innerhalb des Vorstands von einem Beisitzer ersetzt wurden. Zurückgetretene Beisitzer wurden nicht ersetzt. Das finde ich eine angenehm unbürokratische Lösung. --[[Benutzer:Friedel|Friedel]] 17:07, 27. Okt. 2007 (CEST)&lt;br /&gt;
:::: Ich halte dieses Vorgehen eher für Vetternwirtschaft. Es kann nicht sein, dass die Mitgliederversammlung Personen A, B und C wählt, nach Rücktritt von A und B aber nicht mehr D wählen kann (was vielleicht die Mehrheit will), sondern B und C dann einfach E festlegen (was vielleicht die Mehrheit nicht will). Tritt der Bundeskanzler zurück, kann er ja auch nicht einfach einen neuen ernennen (das macht letztendlich der Bundespräsident und nicht der Altkanzler, nicht wahr). Von daher bin ich im Sinne der demokratischen Verhältnisse dafür, dass (a) die Satzung beide Fälle (Abwahl, Rücktritt) genau regelt und (b) es zwingend zu einer Neuwahl (bei Rücktritt: Ausserordentliche Mitgliederversammlung) kommt. Da wir bei Rücktritt weiterhin zwei Vorstandsmitglieder haben, ist die Handlungsfähigkeit gewährleistet. --[[Benutzer:Markus-karg|Bruddler]] 18:28, 28. Okt. 2007 (CET)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
;5.2.1 &amp;quot;Beisitzer&amp;quot;:&lt;br /&gt;
: Befugnisse? Verpflichtungen? --[[Benutzer:Markus-karg|Bruddler]] 20:44, 26. Okt. 2007 (CEST)&lt;br /&gt;
:: Stimmrecht bei Vorstandsbeschlüssen. Wobei beim System den Vorstand als rein ausführendes Organ zu definieren hier Verwaltungsaufgaben vergeben werden sollten, da die Abstimmerei/Entscheiderei dann flach fällt. --[[Benutzer:Friedel|Friedel]] 17:07, 27. Okt. 2007 (CEST)&lt;br /&gt;
::: (1) Wenn sie ein Stimmrecht haben, muss es in der Satzung vorgesehen sein, andernfalls kann sich der Vorstand problemlos (und rechtens) über deren Stimme hinwegsetzen. (2) Ich sehe die Beisitzer im &amp;quot;System Vorstand als rein ausführendes Organ&amp;quot; wie Aufsichtsräte: Sie kontrollieren die Arbeit des Vorstands als Vertreter der Mitglieder (die ja nicht alle laufend über alles informiert werden können oder wollen). Daher sollten sie kein Stimmrecht haben (das würde die Arbeit des Vorstands unnötig erschweren), jedoch (A) das Recht haben, ein Veto einzulegen (also ganz undemokratisch den Vorstand direkt zu bremsen) wenn sie feststellen, dass der Vorstand entgegen den Interessen der Mitglieder / den Beschlüssen der Ausschüsse handelt (B) die Pflicht haben, in solchen Fällen eine ausserordentliche Mitgliederversammlung einzuberufen (ohne spezielle Hürden wie eine gewisse Anzahl an Unterschriften), um zur Not den Vorstand abwählen zu lassen (C) die Pflicht haben, jedem Mitglied auf Anfrage Auskunft über die Arbeit des Vorstandes zu erteilen (um jedem Mitglied die Möglichkeit zu geben, Vorstand und Beisitzer zu kontrollieren und zur Not deren Abwahl durch Einberufung einer ausserordentlichen Mitgliederversammlung (diesmal MIT der Hürde einer bestimmten Anzahl an Stimmen) zu veranlassen. --[[Benutzer:Markus-karg|Bruddler]] 18:37, 28. Okt. 2007 (CET)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:::: Natürlich haben Beisitzer Stimmrecht im Vorstand intern. Alles andere ist ein anderens Organ, das man Beirat, Kuratorium, Aufsichtsrat nennen kann. --[[Benutzer:Wilhelm Bühler|Wilhelm Bühler]] 19:23, 28. Okt. 2007 (CET) &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
; &amp;quot;Bildung bzw. Einberufung von Projektgruppen oder Ausschüssen.&amp;quot;&lt;br /&gt;
: Bin hier für mehr Basisdemokratie: Wenn es eine Projektgruppe oder einen Ausschuss geben soll, halte ich es für die Aufgabe des Vorstandes, deren Aufbau zu organisieren. Ob es eine solche Gruppe gibt, und wer daran beteiligt ist, sollte jedoch von den Mitgliedern selbst durch einfache Mehrheit bestimmt werden. Wir sollten evtl. mehr darauf achten, dass der Vorstand lediglich ausführende Gewalt ist (= er muss umsetzen, was die Mitglieder möchten) und nicht etwa dazu da ist, eigene Ideen umzusetzen (das ist Aufgabe der Legislative, also der Mitgliederversammlung). Apropos Gewaltenteilung, wo ist unsere Judikative? Stichwort: Streit - Wer schlichtet bei Streit zwischen Mitgliedern und Vorständen?&lt;br /&gt;
:: Wenn der Vorstand keinen oder sehr wenig eigenen Handlungsspielraum hat führt das dazu, dass die Mitgliederversammlung einen Jahresplan beschliessen muss. --[[Benutzer:Friedel|Friedel]] 17:07, 27. Okt. 2007 (CEST)&lt;br /&gt;
::: Entweder dieses, oder es die Mitgliederversammlung verpflichtet den Vorstand zur Bildung eines Ausschusses, an welchem jedes Mitglied teilhaben kann. Der Ausschuss selbst trifft sich regelmässig und gibt vor, was der Vorstand zu tun hat. Beispielsweise könnte der Software-Ausschuss sich monatlich treffen, um am Thema &amp;quot;Semantic Wiki&amp;quot; zu arbeiten und, wenn er die Zeit für reif hält, beschliessen, dass der Vorstand diese Erweiterung in den nächsten vier Wochen in Betrieb zu setzen hat. Beim nächsten Treffen dann, wird geprüft, ob dies getan wurde, und welche Erfahrungen es damit gibt etc. Der Vorstand führt die Arbeiten aus, indem er Finanzmittel einsetzt, juristische Fragen (Lizenzbedingungen etc.) klärt, Personen zur Durchführung der Arbeiten am Server berechtigt etc.--[[Benutzer:Markus-karg|Bruddler]] 18:49, 28. Okt. 2007 (CET)&lt;br /&gt;
:: Judikative: Das wären in meinen Augen die Prüfer, deren Aufgaben weiter gefasst sind als vor der MV die Buchhaltung durchzusehen. --[[Benutzer:Friedel|Friedel]] 17:07, 27. Okt. 2007 (CEST)&lt;br /&gt;
::: Nicht ganz. Die Prüfer prüfen ja nur ihren speziellen Bereich. Sie stellen nur fest, ob die Buchführung ordentlich gemacht wurde oder nicht. Die Judikative hingegen hat andere Pflichten: Sie entscheidet, was passiert, wenn es Streit gibt, z. B. wenn der Software-Ausschuss sagt: &amp;quot;Semantic Wiki installieren!&amp;quot; jedoch der Vorstand sich weigert. Um den Vorstand nicht abwählen zu müssen, und nicht extra eine ausserordentliche Mitgliederversammlung durchführen zu müssen, kann die Judikative (sofern die Satzung deren Rechte und Pflichten exakt definiert) aufgrund der Satzung entscheiden, was in dem Fall für den Verein das besteht ist -- den Vorstand zu zwingen (zur Not durch Abwahl per ausserordentlicher Mitgliederversammlung) oder ihn gewähren zu lassen (z. B. weil das beauftragte Softwarepaket lizenzrechtlich inkompatibel ist und den Verein in einen Rechtsstreit verwickeln würde -- was der Vorstand ja nach bestem Wissen und Gewissen zu verhindern hat). Die Judikative muss dazu bestimmte Strafen aussprechen können (bis hin zum Ausschluss oder im schlimmsten Fall der Klage vor einem staatlichen Gericht, z. B. wenn der Vorstand wissentlich dem Verein schaden zugefügt oder diesen wider besseren Wissens nicht abgewendet hat), und alle Mitglieder (d. h. auch Vorstände) müssen sich der Gerichtsbarkeit unterstellen. --[[Benutzer:Markus-karg|Bruddler]] 18:49, 28. Okt. 2007 (CET)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:::: Der Vereinsvorstand muss Software installieren? --[[Benutzer:Wilhelm Bühler|Wilhelm Bühler]] 19:23, 28. Okt. 2007 (CET)&lt;br /&gt;
::::: Nur der Vorstand ist zur Vertretung im Aussenverhältnis berechtigt und hat daher die Oberhoheit über die Software, da sie mit der Aussenwelt in Kontakt tritt und evtl. Rechte anderer Verletzen kann, z. B. wenn wir ein Modul installieren, das nicht mit der Lizenz von Mediawiki kompatibel ist. Da der Vorstand in diesem Fall potentiell in die Gefahr einer strafrechtlichen Verfolgung gerät, darf keiner Software installieren, ohne dass der Vorstand es angewiesen hat. Das bedeutet, technisch macht das sicherlich irgend ein Administrator, aber die Erlaubnis und Anweisung muss vom Vorstand kommen. Letztendlich muss er auch die Mittel in die Hand nehmen, wenn z. B. Geld für Lizenzen, Rechtsstreite oder Hardware benötigt wird. Es geht nicht, dass andere am Vorstand vorbei irgend etwas tun, was (a) den Verein Geld kostet, (b) dem Verein Schwierigkeiten machen kann. Darum geht es ja genau beim Thema &amp;quot;Vorstandshaftung&amp;quot;. Aber: &amp;quot;Vorstand&amp;quot; ist ein Organ des Vereins, nicht etwa eine lebende Person. Die durchführende Person muss kein Vorstandsmitglied sein (sie handelt auf direkte Anweisung und ist daher nicht haftungsrechtlich zu belangen). --[[Benutzer:Markus-karg|Bruddler]] 19:33, 28. Okt. 2007 (CET)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== 5.3. ===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
; &#039;&#039;Der Zeitpunkt der Prüfungen steht den Prüfern frei, die letzte Prüfung vor der Mitgliederversammlung darf jedoch nicht länger als eine Kalenderwoche zurückliegen&#039;&#039;&lt;br /&gt;
: Ist das durchführbar? Die Kassenprüfer prüfen, sobald der Schatzmeister den Jahresbericht fertig hat und sollten spätestens n Wochen vorher fertig sein. Den Termin machen die drei untereinander aus, das sind schließlich alles ehrenamtlich tätige. N Wochen vorher damit noch Zeit bleibt, Ungereimtheiten zu klären. --[[Benutzer:Wilhelm Bühler|Wilhelm Bühler]] 19:32, 28. Okt. 2007 (CET)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== 6 ==&lt;br /&gt;
; 6 &amp;quot;Über Aufnahme und Ausschluss entscheidet der amtierende Vorstand oder die Mitgliederversammlung.&amp;quot;&lt;br /&gt;
: Die Aufnahme bzw. der Ausschluss von Mitgliedern sollte keinerlei Entscheidung unterliegen. Da es keine Kriterien gibt, wer aufgenommen wird, muss pauschal jeder aufgenommen werden. Ergo ist die Aufnahme entscheidungsfrei und vom Vorstand als reiner Verwaltungsakt zu erledigen. Ein Auschluss muss von der Mitgliederversammlung (und nur von ihr) mehrheitlich beschlossen werden. Die Gründe dafür müssen in der Satzung genannt sein. Sonst gibt&#039;s nur irgendwann Streit... --[[Benutzer:Markus-karg|Bruddler]] 20:52, 26. Okt. 2007 (CEST)&lt;br /&gt;
:: Eine Filterung (wie auch immer realisiert) soll verhindern, dass der Verein im Handstreich von einer aussenstehenden Gruppe übernommen wird. --[[Benutzer:Friedel|Friedel]] 17:07, 27. Okt. 2007 (CEST)&lt;br /&gt;
:::Friedels einwand scheint gerechtfertigt--[[Benutzer:Seggel|Seggel]] 18:05, 28. Okt. 2007 (CET)&lt;br /&gt;
:::: Selbst eine AG kann sich nicht gegen feindliche Übernahmen wehren, warum also sollte ein solcher Passus vor einem staatlichen Gericht anerkannt werden? Will eine &amp;quot;feindliche Macht&amp;quot; den Verein übernehmen, steht ihr der Klageweg offen, und schwupps müssen wir die aufnehmen. Satzung hin oder her. Eine Vereinssatzung hat keine Vorrangstellung gegenüber Gesetzen, und ich erinnere hier nur an das Anti-Diskriminierungsgesetz und den Gleichheitsgrundsatz im Grundgesetz. So ein Passus ist schnell gekippt. Wirkungsvoller halte ich es daher, dass wir beispielsweise die Menge der Aufnahmen pro Jahr begrenzen (das ist bezüglich des Verwaltungsaufwandes der dadurch entsteht juristisch vertretbar) und im Zweifelsfall eine ausserordentliche Mitgliederversammlung durchführen mit dem Antrag, ein &amp;quot;seltsames&amp;quot; Mitglied auszuschliessen. Auch dagegen kann das Mitglied klagen, jedoch wird es für &amp;quot;Horden feindlicher Anmeldungen&amp;quot; sehr schwer, &amp;quot;im Handstreich&amp;quot; zu übernehmen. --[[Benutzer:Markus-karg|Bruddler]] 18:58, 28. Okt. 2007 (CET)&lt;br /&gt;
; 6 &amp;quot;Juristische Personen besitzen kein Stimmrecht auf der Mitgliederversammlung.&amp;quot;&lt;br /&gt;
: Warum nicht? --[[Benutzer:Markus-karg|Bruddler]] 20:53, 26. Okt. 2007 (CEST)&lt;br /&gt;
:: Von meiner Warte her nur wegen dem hohen Aufwand die Vertretungsberechtigung der für die juristische wählenden natürlichen Person zu prüfen. --[[Benutzer:Friedel|Friedel]] 17:07, 27. Okt. 2007 (CEST)&lt;br /&gt;
:::friedel hat recht--[[Benutzer:Seggel|Seggel]] 18:05, 28. Okt. 2007 (CET)&lt;br /&gt;
:::: Ich interpretiere das mal als &amp;quot;Ich stimme Friedel zu&amp;quot; ;-) Im Ernst ist es aber doch so: Juristische Personen sind im Handelsregister (oder Vereinsregister) eingetragen. Dieses ist kostenlos im Internet einsehbar (dauert 5 Minuten). Der Aufwand ist also faktisch nicht vorhanden. Zudem kann man es &amp;quot;zur Not&amp;quot; ja so machen, dass man den Nachweis dem Bewerber aufbürdet, z. B. indem er einen Handelsregisterauszug mitbringt. Daher halte ich die Einschränkung für unnötig. Je mehr Mitglieder, desto besser. :-) Firmen, die gerne Mitglied sein wollen, drücken doch gerade ihr Commitment zu Corporate Citizenship und offenem Wissen aus. Wenn wir das verhindern, werden sie andere Portale unterstützen (was uns potentiell Mitglieder und Stärke raubt). --[[Benutzer:Markus-karg|Bruddler]] 19:04, 28. Okt. 2007 (CET)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
; 6 &amp;quot;Alle Mitglieder sind verpflichtet, den Verein und den Vereinszweck - auch in der Öffentlichkeit - in ordnungsgemäßer Weise zu unterstützen&amp;quot;&lt;br /&gt;
: Ich wehre mich gegen jeglichen Zwang abgesehen von der Beitragszahlung und werde eine Satzung mit diesem Passus nicht unterschreiben.--[[Benutzer:Markus-karg|Bruddler]] 20:55, 26. Okt. 2007 (CEST)&lt;br /&gt;
:: Diese Formulierung soll wahrscheinlich verhindern, dass jemand für den Verein schädliche Internas nach außen trägt. Hänge nicht an der formulierung, hab aber auch kein Problem damit. --[[Benutzer:Friedel|Friedel]] 17:07, 27. Okt. 2007 (CEST)&lt;br /&gt;
:::an sich denk ich alle internas dürfen auch nach aussen dringen. bin für so wenig verpflichtung in der satzung--[[Benutzer:Seggel|Seggel]] 18:05, 28. Okt. 2007 (CET)&lt;br /&gt;
:::: Ich sehe es wie Seggel. Offenheit nach allen Seiten. Der Verein hat nichts zu verbergen. Wenn ein Mitglied dem Verein nachweislich Schaden zufügt, steht des jedermann Frei, die Vereinsjudikative anzurufen, oder einen Antrag auf Ausschluss zu stellen, bzw. der Vorstand hat im berechtigten Fall die Pflicht eine Schadensersatzklage anzustreben.--[[Benutzer:Markus-karg|Bruddler]] 19:06, 28. Okt. 2007 (CET)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Ehrenmitglieder ===&lt;br /&gt;
; 6 &amp;quot;Die Mitgliederversammlung kann natürliche und juristische Personen zu Ehrenmitgliedern ernennen,&amp;quot;&lt;br /&gt;
: &amp;quot;...wofür eine einfache Mehrheit der Anwesenden Vereinsmitglieder ausreicht.&amp;quot; -- Dieser Passus fehlt übrigens generell bzgl. allen Entscheidungen der Mittgliederversammlung (P. S.: Gesetze macht der Bundestag und nicht die Regierung --&amp;gt; ergo beschließt die Mittgliederversammlung bzw. ein von der Mitgliederversammlung ermächtigter Ausschuss, und nicht der Vorstand. Der Vorstand ist nur die ausführende Gewalt, welche die Beschlüsse mit einem in der Satzung noch vorzugebenden Zeitrahmen umzusetzen hat). Ich bin deswegen dafür, den Abschnitt über Aufgaben und Befugnisse entsprechend so zu ändern: Augaben = Umsetzung der von der Mitgliederversammlung oder einem von dieser ermächtigten Ausschuss getroffenen Beschlüsse innerhalb 4 Wochen ab Beschlussfassung, Befugnisse: Alleinvertretung im Aussenverhältnis. --[[Benutzer:Markus-karg|Bruddler]] 20:59, 26. Okt. 2007 (CEST)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
: Haben die Stimmrecht? Haben die Pflichten? Dürfen die das ablehnen? --[[Benutzer:Wilhelm Bühler|Wilhelm Bühler]] 19:34, 28. Okt. 2007 (CET)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== 7 ==&lt;br /&gt;
; §7&lt;br /&gt;
: Wer bestimmt den Empfänger der Vermögens? --&amp;gt; Mitgliederversammlung --[[Benutzer:Markus-karg|Bruddler]] 21:04, 26. Okt. 2007 (CEST)&lt;br /&gt;
:: Steht so schon drin: &amp;quot;Den Empfänger bestimmt die Mitgliederversammlung...&amp;quot; --[[Benutzer:Friedel|Friedel]] 17:07, 27. Okt. 2007 (CEST)&lt;br /&gt;
::: Jein. Im 1. Satz von §7 steht bereits ein Empfänger. Den würde ich streichen.--[[Benutzer:Markus-karg|Bruddler]] 19:09, 28. Okt. 2007 (CET)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
; §7 &amp;quot;Als Liquidatoren werden die im Amt befindlichen vertretungsberechtigten Vorstandsmitglieder bestimmt, soweit die letzte Mitgliederversammlung nichts anderes beschließt.&amp;quot;&lt;br /&gt;
: Genau aus jenem Grund muss eine Mitgliederversammlung erfolgen in diesem Fall --&amp;gt; Und dann brauchen wir den Passus &amp;quot;Als Liquidatoren werden die im Amt befindlichen vertretungsberechtigten Vorstandsmitglieder bestimmt.&amp;quot; nicht mehr, da die Mitgliederversammlung bestimmen kann, wen immer sie will (z. B. einen externen Liquidator).&lt;br /&gt;
:: Wie wär es mit &amp;quot;Die Mitgliederversammlung muss mit einfacher Mehrheit der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder einen oder mehrere Liquidatoren ernennen.&amp;quot;?. --[[Benutzer:Friedel|Friedel]] 17:07, 27. Okt. 2007 (CEST)&lt;br /&gt;
::: Friedels formulierung ist ok--[[Benutzer:Seggel|Seggel]] 18:05, 28. Okt. 2007 (CET)&lt;br /&gt;
:::: Die Mehrheitsverhältnisse würde ich pauschal in der Beschreibung des Organs &amp;quot;Mitgliederversammlung&amp;quot; nennen (dann muss man es nicht bei jedem Punkt erneut anführen), ebenso könnte man die Aufgabe &amp;quot;Bestimmung der Liquidatoren&amp;quot; einfach DORT vornehmen, sodass man nur noch dorthin weisen muss, z. B. so:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
 Organe&lt;br /&gt;
 !&lt;br /&gt;
 +-- Mitgliederversammlung&lt;br /&gt;
     !&lt;br /&gt;
     +-- Grundsätzliches&lt;br /&gt;
     !   !&lt;br /&gt;
     !   +-- (1) Alle Entscheidungen werden mit einfacher Mehrheit der anwesenden Mitglieder gefällt.&lt;br /&gt;
     !   ! &lt;br /&gt;
     !   +-- (2) In Abweichung von Satz (1) ist für eine Satzungsänderungen eine 2/3-Mehrheit aller Vereinsmitglieder notwendig.&lt;br /&gt;
     !&lt;br /&gt;
     +-- Aufgaben&lt;br /&gt;
         !&lt;br /&gt;
         +-- Ernennt den oder die Liquidatoren für die Auflösung des Vereins.&lt;br /&gt;
         &lt;br /&gt;
; §7&lt;br /&gt;
: Ich bin dagegen, dass das Vermögen &amp;quot;weg ist&amp;quot; im Fall des Wegfalls der Gemeinnützigkeit. Als Folge wäre der Vorstand handlungsunfähig. Daher sollten wir es eher so umformulieren, dass im Fall des Wegfalls der Gemeinnützigkeit der Vorstand eine ausserordentliche Mitgliederversammlung einzuberufen hat, welche über zwei Anträge entscheidet: (a) Verbleib des Vermögens (b) Auflösung des Vereins. So besteht zumindest noch die Chance, die Handlungsfähigkeit des Vereins auch nach Wegfall der Gemeinnützigkeit zu retten. --[[Benutzer:Markus-karg|Bruddler]] 21:08, 26. Okt. 2007 (CEST)&lt;br /&gt;
:: Die Anerkennung der Gemeinnützigkeit durch das Finanzamt ist sehr stark an diesen Punkt geknüpft. Das bisherige Vermögen darf bei wegfall der Gemeinnützigkeit nicht im Besitz bleiben! --[[Benutzer:Friedel|Friedel]] 17:07, 27. Okt. 2007 (CEST)&lt;br /&gt;
::: Hast Du dazu einen Link (Gerichtsurteil des Bundesfinanzgerichts oder einen Gesetzesauszug oder eine Verwaltungsvorschrift der Finanzbehörden) dazu? Vielleicht ist diese Regelung ja veraltet und wir würden das Geld dann unnötigerweise verschenken? --[[Benutzer:Markus-karg|Bruddler]] 19:18, 28. Okt. 2007 (CET)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
::: Bei §7 muss man aus meiner Sicht nicht viel diskutieren, das ist ein Paragraph, den einem das Finanzamt in die Feder diktiert.&lt;br /&gt;
::: Wenn die Gemeinnützigkeit weg ist, ist fast automatisch auch das Geld weg, es kann sogar sein, dass die Kasse negativ wird, da man Steuern nachzahlen muss. Für die Nachzahlung kann sich das Finanzamt aber auch an die Vorstandsmitglieder persönlich wenden. Das ganze wird alles viel einfacher, wenn man den Verein nicht gemeinnützig macht, wie beispielsweise bei [http://www.uugrn.org/verein.php UUGRN], der Unixgruppe im Gebiet den Rhein-Neckar-Wikis. --[[Benutzer:Wilhelm Bühler|Wilhelm Bühler]] 19:20, 28. Okt. 2007 (CET)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Generelles ==&lt;br /&gt;
;Generelles&lt;br /&gt;
: Wie Ihr seht habe ich ein wenig an der Gewaltenteilung gebastelt. Mir ging das zu sehr in die Richtung &amp;quot;Die Mitgliederversammlung wählt einen König, und der macht dann was er will&amp;quot;. Ich stelle mir das eher so vor: Die Mitgliederversammlung ernennt Ausschüsse und den Vorstand. Die Ausschüsse beschliessen auf ihrem Arbeitsfeld (z. B. Technik, Recht, Inhaltliche Fragen des WIKI Content, etc.) was zu tun ist (= Legislative). Der Vorstand setzt diese Beschlüsse um (= Exekutive). Die Beisitzer kontrollieren den Vorstand hierbei (ähnlich eines Aufsichtsrates in Kapitalgesellschaften). Die Vereinsgerichtsbarkeit, ebenfalls von der Mitgliederversammlung ernannt, entscheidet bei Streitigkeiten zwischen Mitgliedern, Vorstand und Ausschuss. Alles andere geht mir zu sehr in die Richtung &amp;quot;Kanzlerwahlverein&amp;quot; ;-) was die Rolle der Mitgliederversammlung anbelangt. &amp;quot;Alle Macht dem Volke!&amp;quot; :-) --[[Benutzer:Markus-karg|Bruddler]] 21:15, 26. Okt. 2007 (CEST)&lt;br /&gt;
: Aus diesem Grunde schlage ich vor, als Organe folgendes aufzuführen und entsprechend zu dann entsprechend auszuformulieren: Vorstand (Exekutive) (mit den genauen Mitgliedern und deren Zuständigkeiten), Mitgliederversammlung und deren Ausschüsse (Legislative), Vereinsgericht (Judikative), Beisitzer (zur Kontrolle des Vorstandes, mit deren genauen Aufgaben und Berechtigungen)--[[Benutzer:Markus-karg|Bruddler]] 21:18, 26. Okt. 2007 (CEST)&lt;br /&gt;
: Ich habe oben mal einen kleinen Kasten eingefügt, als Vorschlag, wie man eine Satzung systematisch in Entitäten (Organe, Personen) und Prozesse (Aufgaben, Rechte, Pflichten, Abläufe) trenne kann. Dadurch wir die Formulierung von Systemen (ja, da kommt der Systemanalytiker in mir durch ;-) ) zum einen kürzer (da nicht redundant) und vor allem auch wasserdichter (da nicht redundant) gestalten. Daher schlage ich vor, dass wir die endgültige Fassung der Satzung vielleicht eher nach einem solchen Schema aufbauen (aber mit dem besprochenen Inhalt natürlich) anstatt &amp;quot;einfach&amp;quot; die Satzung eines anderes Vereines abzuwandeln. Gesetze und Verwaltungsvorschriften sind meist nach so einem Schema aufgebaut, da es die nachträgliche Änderbarkeit (Einfügen oder Streichen von Entitäten und Prozessen) sehr einfach erlaubt, ohne ganze Absätze neu formulieren zu müssen (beispiel: Die einfache Mehrheit braucht nicht zig fach geschrieben zu werden, und wenn die Mitgliederversammlung später beschließt, von &amp;quot;einfach&amp;quot; auf &amp;quot;doppelt&amp;quot; zu ändern, muss nur ein Satz (nicht zig Absätze) geändert werden. :-)&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>Wilhelm Bühler</name></author>
	</entry>
	<entry>
		<id>https://www.pfenz.de/mediawiki/index.php?title=Stadtwiki_Diskussion:Vereinsgr%C3%BCndung/Satzungsentwurf&amp;diff=30070</id>
		<title>Stadtwiki Diskussion:Vereinsgründung/Satzungsentwurf</title>
		<link rel="alternate" type="text/html" href="https://www.pfenz.de/mediawiki/index.php?title=Stadtwiki_Diskussion:Vereinsgr%C3%BCndung/Satzungsentwurf&amp;diff=30070"/>
		<updated>2007-10-28T18:32:14Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;Wilhelm Bühler: /* 5 */ 5.3&lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;Hier soll ein Satzungsentwurf für die Gründerversammlung des kommenden Trägervereins erarbeitet werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
= Vereinssatzung =&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== § 1 Name und Sitz ==&lt;br /&gt;
{NAME} e.V. mit Sitz in {ORT}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== § 2 Vereinszweck ==&lt;br /&gt;
Zweck des Vereins ist es, die Erstellung, Sammlung und Verbreitung freier Inhalte in selbstloser Tätigkeit zu ermöglichen, um damit Chancengleichheit beim Zugang zu Wissen und Bildung zu fördern. Des weiteren sollen über die gemeinsame Dokumentation von Zeitgeschehen und Heimatgeschichte Brücken zwischen Generationen geschaffen sowie Neubürgern und Migranten die Integration erleichtert werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Freie Inhalte im Sinne des Vereins sind alle Werke, die von ihren Urhebern unter eine Lizenz gestellt werden, die es jedem gestattet, diese Werke kostenlos zu verbreiten und zu bearbeiten. Dazu soll auch das Bewusstsein für die damit zusammenhängenden gesellschaftlichen, rechtlichen und philosophischen Fragen geschärft werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Dieser Zweck soll insbesonders durch folgende Aktivitäten verfolgt werden:&lt;br /&gt;
* Nachhaltiger Betrieb und Förderung von Internetsystemen zur Erstellung, Sammlung und Verbreitung freier Inhalte.&lt;br /&gt;
* Kontaktpflege und Zusammenarbeit mit anderen Kultur- und Bildungs­einrichtungen.&lt;br /&gt;
* Vertretung des Gedankens freier regionaler Inhalte in der Öffentlichkeit.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== § 3 Gemeinnützigkeit ==&lt;br /&gt;
Der Verein verfolgt und unterstützt durch selbstlose Tätigkeit und Förderung ausschließlich und unmittelbar gemeinnütziger Zwecke. Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== § 4 Unabhängigkeit ==&lt;br /&gt;
Der Verein ist weder organisatorisch, konfessionell noch politisch gebunden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== § 5 Organe ==&lt;br /&gt;
=== 5.1    Mitgliederversammlung ===&lt;br /&gt;
Die Mitgliederversammlung ist vom Vorstand mindestens einmal im Kalenderjahr einzuberufen. Alle Mitglieder müssen rechtzeitig mit bekanntgabe der Tagesordnung eingeladen werden. Die Mitgliederversammlung entlastet und wählt den Vorstand sowie die Prüfer.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Vorstand hat eine außerordentliche Mitgliederversammlung unverzüglich und unter genauer Angabe von Gründen einzuberufen, wenn es das Interesse des Vereins erfordert oder wenn es von mindestens 25% der Mitglieder schriftlich unter Angabe des Zwecks und der Gründe verlangt wird.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Nur die Mitgliederversammlung darf Satzungsänderungen vornehmen. Diese müssen mit einer 2/3 Mehrheit beschlossen werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== 5.2 Vorstand ===&lt;br /&gt;
Amtszeit (1, 2, 3, 4, 5 Jahre?)&lt;br /&gt;
Alle Vorstands­mitglieder sind ehrenamtlich tätig.&lt;br /&gt;
Die Haftung des Vorstands beschränkt sich auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. &lt;br /&gt;
Vertretungsberechtigt (gemeinsam? jeder einzeln? 2/3?):&lt;br /&gt;
Vorsitzender&lt;br /&gt;
Kassenwart&lt;br /&gt;
Schriftführer&lt;br /&gt;
sowie:&lt;br /&gt;
Bis zu 4 Beisitzer&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==== 5.2.1 Aufgaben und Befugnisse des Vorstands ====&lt;br /&gt;
; Aufgaben:&lt;br /&gt;
: Den geregelten Betrieb der Vereinsorganisation sicherstellen.&lt;br /&gt;
: Vertretung des Vereins im Sinne des Vereinszwecks.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
; Befugnisse:&lt;br /&gt;
: Vertretung des Vereins im Sinne des Vereinszwecks.&lt;br /&gt;
:  Bildung bzw. Einberufung von Projektgruppen oder Ausschüssen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==== 5.3 Prüfer ====&lt;br /&gt;
Zwei Personen, zu wählen von der Mitgliederversammlung. Aufgaben sind Prüfung der Kasse und Tätigkeit des Vorstands im Sinne des Vereinszwecks. Berichten an die auf ihre Wahl folgende Mitgliederversammlung. Der Zeitpunkt der Prüfungen steht den Prüfern frei, die letzte Prüfung vor der Mitgliederversammlung darf jedoch nicht länger als eine Kalenderwoche zurückliegen. Die Prüfer dürfen weder dem Vorstand noch einem vom Vorstand berufenen Gremium angehören und nicht Angestellte des Vereins sein.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== § 6 Mitgliedschaft ==&lt;br /&gt;
Mitglieder können alle natürlichen und juristischen Personen werden, die mit den Zielen und Grundsätzen des Vereins übereinstimmen. Über Aufnahme und Ausschluss entscheidet der amtierende Vorstand oder die Mitgliederversammlung.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Natürliche Personen besitzen Stimmrecht auf der Mitgliederversammlung. Juristische Personen besitzen kein Stimmrecht auf der Mitgliederversammlung.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Höhe der Mitgliedsbeiträge wird von der Mitgliederversammlung in einer Beitragsordnung festgelegt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Alle Mitglieder sind verpflichtet, den Verein und den Vereinszweck - auch in der Öffentlichkeit - in ordnungsgemäßer Weise zu unterstützen sowie die laut gültiger Beitragsordnung zu leistende Zuwendung pünktlich zu zahlen. Sie sind außerdem dazu verpflichtet, dem Verein Änderungen ihrer Postadresse und ggf. E-Mail-Adresse umgehend mitzuteilen. Für Folgen, die sich daraus ergeben, dass das Mitglied dieser Pflicht nicht nachkommt, haftet das Mitglied und stellt den Verein von jeglicher Haftung frei.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Mitgliedschaft kann vom Mitglied jederzeit durch schriftliche Willenserklärung beendet werden. Der Vorstand oder die Mitgliederversammlung kann ein Mitglied ausschließen; ein solcher Ausschluß muß schriftlich begründet, dem Mitglied zugestellt und archiviert werden. Die Mitgliedschaft endet automatisch durch Tod. Beiträge für das laufende Jahr werden nicht rückerstattet.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Mitgliederversammlung kann natürliche und juristische Personen zu Ehrenmitgliedern ernennen, die Zeitlebens von der Zahlung des Mitgliedsbeitrags befreit sind.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== § 7 Auflösung / Wegfall des steuerbegünstigten Zwecks ==&lt;br /&gt;
Bei Auflösung oder Aufhebung des Vereins oder bei Wegfall seiner bisherigen gemeinnützigen Zwecke fällt das Vereinsvermögen an einen als steuerbegünstigt gemeinnützig anerkannten Verein oder eine Körperschaft des öffentlichen Rechts zur Verwendung für die Förderung der Bildung im Sinne der Satzung. Den Empfänger bestimmt die Mitgliederversammlung zugleich mit dem Beschluss zur Auflösung des Vereins.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Als Liquidatoren werden die im Amt befindlichen vertretungsberechtigten Vorstandsmitglieder bestimmt, soweit die letzte Mitgliederversammlung nichts anderes beschließt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
= Diskussion zur Vereinssatzung =&lt;br /&gt;
== 1 ==&lt;br /&gt;
;1 Ort&lt;br /&gt;
: Vorschlag: Pforzheim. --[[Benutzer:Markus-karg|Bruddler]] 21:19, 26. Okt. 2007 (CEST)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== 2 ==&lt;br /&gt;
;2 Vereinszweck&lt;br /&gt;
: Ich finde das zu breit formuliert. Ich finde, der Verein sollte NUR das Wiki betreiben und nicht gleich auf ein breiteres Feld abzielen. Das Pfenz ist, was uns zusammen hält. Andere Aktivitäten sind ausserhalb meines Interesses, und daher auch nicht eines meiner persönlichen Ziele bei der Vereinsgründung. Da die Mitgliedsbeiträge für das satzungsmässige Ziel eingesetzt werden, würde ich somit -- ohne es zu wollen -- potentiell andere Ziele als das Wiki fördern. Die Formulierung steht somit einem Beitritt meiner Person potentiell entgegen. --[[Benutzer:Markus-karg|Bruddler]] 20:38, 26. Okt. 2007 (CEST)--&lt;br /&gt;
:: Für mich ist das freie Wissen wichtig mit dem Stadtwiki als ein gutes Vehikel dafür. Daher möchte ich den Verein nicht ausschließlich darauf fixieren. --[[Benutzer:Friedel|Friedel]] 17:07, 27. Okt. 2007 (CEST)&lt;br /&gt;
:::freies Wissen ist zwar wichtig (dafür gibts ja wikipedia), aber mir gehts auch um pfenz direkt.--[[Benutzer:Seggel|Seggel]] 18:05, 28. Okt. 2007 (CET)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:::: Für Freies Wissen gibt es Stadtwikis. Und neben dem Wiki will man auch Schulungen und Vorträge anbieten können und andere Dinge, die ein gemeinnütziger Bildungsverein so macht, wenn man denn überhaupt einen gemeinnützigen Verein möchte. Es geht ja auch ein „normaler“ eingetragener Verein, das macht weniger Arbeit, siehe auch meine Anmerkung bei Paragraf 7. --[[Benutzer:Wilhelm Bühler|Wilhelm Bühler]] 19:27, 28. Okt. 2007 (CET)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== 5 ==&lt;br /&gt;
;5.1 ...Alle Mitglieder müssen rechtzeitig mit bekanntgabe der Tagesordnung eingeladen werden.&lt;br /&gt;
: Einladung per E-mail, reicht das? Muß die Form festgelegt werden?--[[Benutzer:Seggel|Seggel]] 20:25, 26. Okt. 2007 (CEST)&lt;br /&gt;
:: Um späteren Streit zu vermeiden sollte die Form unbedingt aufgenommen werden, damit es hinterher nicht heisst: &amp;quot;Mir hat ja keiner was gesagt.&amp;quot; --[[Benutzer:Markus-karg|Bruddler]] 20:38, 26. Okt. 2007 (CEST)&lt;br /&gt;
::: Alle Formulierungen die so wenig Problempotential wie möglich haben sind hier willkommen :) Bitte bringt euch mit Formulierungsvorschlägen ein. --[[Benutzer:Friedel|Friedel]] 17:07, 27. Okt. 2007 (CEST)&lt;br /&gt;
:::: Vorschlag: &amp;quot;...Der Vereinsvorstand hat alle Mitglieder per eMail bis spätestens vier Wochen vor der Mitgliederversammlung einzuladen, unter Nennung der Tagesordnung...&amp;quot; --[[Benutzer:Markus-karg|Bruddler]] 18:20, 28. Okt. 2007 (CET)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
;5.1 ...rechtzeitig...&lt;br /&gt;
: Was ist &amp;quot;rechtzeitig&amp;quot;? Um späteren Streit zu vermeiden, schlage ich vor, wörtlich &amp;quot;vier Wochen im Voraus&amp;quot; in die Satzung zu schreiben. Sonst sagt irgendwann einer: &amp;quot;Ihr habt es absichtlich erst eine Woche vorher gesagt, weil Ihr wusstet, dass ich da nicht kann!&amp;quot;. --[[Benutzer:Markus-karg|Bruddler]] 20:38, 26. Okt. 2007 (CEST)&lt;br /&gt;
:: ...unverzüglich... im nächsten Absatz könnte auch präzisiert werden ... --[[Benutzer:Mueck|Mueck]] 00:10, 27. Okt. 2007 (CEST)&lt;br /&gt;
::: Ist jemand gegen die Formulierung &amp;quot;vier Wochen im Voraus&amp;quot; für beide Fälle? --[[Benutzer:Friedel|Friedel]] 17:07, 27. Okt. 2007 (CEST)&lt;br /&gt;
::::vier wochen per e-mail--[[Benutzer:Seggel|Seggel]] 18:05, 28. Okt. 2007 (CET)&lt;br /&gt;
;5.2 &amp;quot;Die Haftung des Vorstands beschränkt sich auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.&amp;quot;&lt;br /&gt;
: Es ist zu trennen in Haftung gegenüber Dritten (diese ist durch Bundesgesetze geregelt und somit AFAIK nicht durch eine Satzung einschränkbar) und Haftung gegenüber dem Verein als eigenständiger Rechtsperson (was wohl gemeint ist und somit auch formuliert werden müsste).--[[Benutzer:Markus-karg|Bruddler]] 20:41, 26. Okt. 2007 (CEST)&lt;br /&gt;
:: Vorschlag: &amp;quot;Die Haftung des Vorstands gegenüber dem Verein beschränkt sich auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.&amp;quot; &lt;br /&gt;
::: AFAIK ist exakt jenes bereits durch die gesetzlichen Regelungen vorgesehen und bedarf daher keiner expliziten Nennung.--[[Benutzer:Markus-karg|Bruddler]] 18:22, 28. Okt. 2007 (CET)&lt;br /&gt;
--[[Benutzer:Friedel|Friedel]] 17:07, 27. Okt. 2007 (CEST)&lt;br /&gt;
;5.2 &amp;quot;Amtszeit&amp;quot;:&lt;br /&gt;
: Bin für 1 Jahr. Wir wählen ja nur einen Vereinsvorstand und nicht die Bundesregierung. ;-) --[[Benutzer:Markus-karg|Bruddler]] 20:42, 26. Okt. 2007 (CEST)&lt;br /&gt;
:: Die Frage hierzu ist: Potentielle Dynamik vs. potentielle Kontinuität im Vorstand (egal wie lang die Zeiten sind hängt das was effektiv geschieht am persönlichen Einsatz und Gebaren der Akteure). Ich bin in der Frage relativ leidenschaftslos, bei langen Amtszeiten spart man sich ein wenig Wahlaufwand.   --[[Benutzer:Friedel|Friedel]] 17:07, 27. Okt. 2007 (CEST)&lt;br /&gt;
:::ich find ein jahr genug, der wahlaufwand ist gering--[[Benutzer:Seggel|Seggel]] 18:05, 28. Okt. 2007 (CET)&lt;br /&gt;
;5.2 &amp;quot;Vereinsvorstand&amp;quot;:&lt;br /&gt;
: Bin für Entscheidungen nach dem Motto &amp;quot;2 von 3&amp;quot;, das ist demokratisch. :-) --[[Benutzer:Markus-karg|Bruddler]] 20:44, 26. Okt. 2007 (CEST)&lt;br /&gt;
:: 2 von 3 der Vorstandsvorsitzenden haben gemeinsam Vertretungsrecht halte ich auch für Sinnvoll. Dann kann keiner allein wurschteln aber es lässt zu, dass jemand ausfällt. --[[Benutzer:Friedel|Friedel]] 17:07, 27. Okt. 2007 (CEST)&lt;br /&gt;
:::für 2 von 3--[[Benutzer:Seggel|Seggel]] 18:05, 28. Okt. 2007 (CET)&lt;br /&gt;
;5.2 Vorstände müssen zurücktreten können&lt;br /&gt;
: Es ist nicht geregelt, dass ein Vorstand zurücktreten kann, bzw. was in diesem Falle passiert. --[[Benutzer:Markus-karg|Bruddler]] 21:00, 26. Okt. 2007 (CEST)&lt;br /&gt;
:: ... und die Abwahl ist auch nicht geregelt?! --[[Benutzer:Mueck|Mueck]] 00:05, 27. Okt. 2007 (CEST)&lt;br /&gt;
::: Jedem Vereinsvorstand steht frei zurückzutreten. Frage ist ob man daran dann zwangsläufig eine Mitgliederversammlung knüpfen muss. Bei der Stadtwiki-Gesellschaft wurde es bisher so gehandhabt, dass ein vertretungsberechtigter Vorstand bei Rücktritt durch Wahl innerhalb des Vorstands von einem Beisitzer ersetzt wurden. Zurückgetretene Beisitzer wurden nicht ersetzt. Das finde ich eine angenehm unbürokratische Lösung. --[[Benutzer:Friedel|Friedel]] 17:07, 27. Okt. 2007 (CEST)&lt;br /&gt;
:::: Ich halte dieses Vorgehen eher für Vetternwirtschaft. Es kann nicht sein, dass die Mitgliederversammlung Personen A, B und C wählt, nach Rücktritt von A und B aber nicht mehr D wählen kann (was vielleicht die Mehrheit will), sondern B und C dann einfach E festlegen (was vielleicht die Mehrheit nicht will). Tritt der Bundeskanzler zurück, kann er ja auch nicht einfach einen neuen ernennen (das macht letztendlich der Bundespräsident und nicht der Altkanzler, nicht wahr). Von daher bin ich im Sinne der demokratischen Verhältnisse dafür, dass (a) die Satzung beide Fälle (Abwahl, Rücktritt) genau regelt und (b) es zwingend zu einer Neuwahl (bei Rücktritt: Ausserordentliche Mitgliederversammlung) kommt. Da wir bei Rücktritt weiterhin zwei Vorstandsmitglieder haben, ist die Handlungsfähigkeit gewährleistet. --[[Benutzer:Markus-karg|Bruddler]] 18:28, 28. Okt. 2007 (CET)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
;5.2.1 &amp;quot;Beisitzer&amp;quot;:&lt;br /&gt;
: Befugnisse? Verpflichtungen? --[[Benutzer:Markus-karg|Bruddler]] 20:44, 26. Okt. 2007 (CEST)&lt;br /&gt;
:: Stimmrecht bei Vorstandsbeschlüssen. Wobei beim System den Vorstand als rein ausführendes Organ zu definieren hier Verwaltungsaufgaben vergeben werden sollten, da die Abstimmerei/Entscheiderei dann flach fällt. --[[Benutzer:Friedel|Friedel]] 17:07, 27. Okt. 2007 (CEST)&lt;br /&gt;
::: (1) Wenn sie ein Stimmrecht haben, muss es in der Satzung vorgesehen sein, andernfalls kann sich der Vorstand problemlos (und rechtens) über deren Stimme hinwegsetzen. (2) Ich sehe die Beisitzer im &amp;quot;System Vorstand als rein ausführendes Organ&amp;quot; wie Aufsichtsräte: Sie kontrollieren die Arbeit des Vorstands als Vertreter der Mitglieder (die ja nicht alle laufend über alles informiert werden können oder wollen). Daher sollten sie kein Stimmrecht haben (das würde die Arbeit des Vorstands unnötig erschweren), jedoch (A) das Recht haben, ein Veto einzulegen (also ganz undemokratisch den Vorstand direkt zu bremsen) wenn sie feststellen, dass der Vorstand entgegen den Interessen der Mitglieder / den Beschlüssen der Ausschüsse handelt (B) die Pflicht haben, in solchen Fällen eine ausserordentliche Mitgliederversammlung einzuberufen (ohne spezielle Hürden wie eine gewisse Anzahl an Unterschriften), um zur Not den Vorstand abwählen zu lassen (C) die Pflicht haben, jedem Mitglied auf Anfrage Auskunft über die Arbeit des Vorstandes zu erteilen (um jedem Mitglied die Möglichkeit zu geben, Vorstand und Beisitzer zu kontrollieren und zur Not deren Abwahl durch Einberufung einer ausserordentlichen Mitgliederversammlung (diesmal MIT der Hürde einer bestimmten Anzahl an Stimmen) zu veranlassen. --[[Benutzer:Markus-karg|Bruddler]] 18:37, 28. Okt. 2007 (CET)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:::: Natürlich haben Beisitzer Stimmrecht im Vorstand intern. Alles andere ist ein anderens Organ, das man Beirat, Kuratorium, Aufsichtsrat nennen kann. --[[Benutzer:Wilhelm Bühler|Wilhelm Bühler]] 19:23, 28. Okt. 2007 (CET) &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
; &amp;quot;Bildung bzw. Einberufung von Projektgruppen oder Ausschüssen.&amp;quot;&lt;br /&gt;
: Bin hier für mehr Basisdemokratie: Wenn es eine Projektgruppe oder einen Ausschuss geben soll, halte ich es für die Aufgabe des Vorstandes, deren Aufbau zu organisieren. Ob es eine solche Gruppe gibt, und wer daran beteiligt ist, sollte jedoch von den Mitgliedern selbst durch einfache Mehrheit bestimmt werden. Wir sollten evtl. mehr darauf achten, dass der Vorstand lediglich ausführende Gewalt ist (= er muss umsetzen, was die Mitglieder möchten) und nicht etwa dazu da ist, eigene Ideen umzusetzen (das ist Aufgabe der Legislative, also der Mitgliederversammlung). Apropos Gewaltenteilung, wo ist unsere Judikative? Stichwort: Streit - Wer schlichtet bei Streit zwischen Mitgliedern und Vorständen?&lt;br /&gt;
:: Wenn der Vorstand keinen oder sehr wenig eigenen Handlungsspielraum hat führt das dazu, dass die Mitgliederversammlung einen Jahresplan beschliessen muss. --[[Benutzer:Friedel|Friedel]] 17:07, 27. Okt. 2007 (CEST)&lt;br /&gt;
::: Entweder dieses, oder es die Mitgliederversammlung verpflichtet den Vorstand zur Bildung eines Ausschusses, an welchem jedes Mitglied teilhaben kann. Der Ausschuss selbst trifft sich regelmässig und gibt vor, was der Vorstand zu tun hat. Beispielsweise könnte der Software-Ausschuss sich monatlich treffen, um am Thema &amp;quot;Semantic Wiki&amp;quot; zu arbeiten und, wenn er die Zeit für reif hält, beschliessen, dass der Vorstand diese Erweiterung in den nächsten vier Wochen in Betrieb zu setzen hat. Beim nächsten Treffen dann, wird geprüft, ob dies getan wurde, und welche Erfahrungen es damit gibt etc. Der Vorstand führt die Arbeiten aus, indem er Finanzmittel einsetzt, juristische Fragen (Lizenzbedingungen etc.) klärt, Personen zur Durchführung der Arbeiten am Server berechtigt etc.--[[Benutzer:Markus-karg|Bruddler]] 18:49, 28. Okt. 2007 (CET)&lt;br /&gt;
:: Judikative: Das wären in meinen Augen die Prüfer, deren Aufgaben weiter gefasst sind als vor der MV die Buchhaltung durchzusehen. --[[Benutzer:Friedel|Friedel]] 17:07, 27. Okt. 2007 (CEST)&lt;br /&gt;
::: Nicht ganz. Die Prüfer prüfen ja nur ihren speziellen Bereich. Sie stellen nur fest, ob die Buchführung ordentlich gemacht wurde oder nicht. Die Judikative hingegen hat andere Pflichten: Sie entscheidet, was passiert, wenn es Streit gibt, z. B. wenn der Software-Ausschuss sagt: &amp;quot;Semantic Wiki installieren!&amp;quot; jedoch der Vorstand sich weigert. Um den Vorstand nicht abwählen zu müssen, und nicht extra eine ausserordentliche Mitgliederversammlung durchführen zu müssen, kann die Judikative (sofern die Satzung deren Rechte und Pflichten exakt definiert) aufgrund der Satzung entscheiden, was in dem Fall für den Verein das besteht ist -- den Vorstand zu zwingen (zur Not durch Abwahl per ausserordentlicher Mitgliederversammlung) oder ihn gewähren zu lassen (z. B. weil das beauftragte Softwarepaket lizenzrechtlich inkompatibel ist und den Verein in einen Rechtsstreit verwickeln würde -- was der Vorstand ja nach bestem Wissen und Gewissen zu verhindern hat). Die Judikative muss dazu bestimmte Strafen aussprechen können (bis hin zum Ausschluss oder im schlimmsten Fall der Klage vor einem staatlichen Gericht, z. B. wenn der Vorstand wissentlich dem Verein schaden zugefügt oder diesen wider besseren Wissens nicht abgewendet hat), und alle Mitglieder (d. h. auch Vorstände) müssen sich der Gerichtsbarkeit unterstellen. --[[Benutzer:Markus-karg|Bruddler]] 18:49, 28. Okt. 2007 (CET)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:::: Der Vereinsvorstand muss Software installieren? --[[Benutzer:Wilhelm Bühler|Wilhelm Bühler]] 19:23, 28. Okt. 2007 (CET)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== 5.3. ===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
; &#039;&#039;Der Zeitpunkt der Prüfungen steht den Prüfern frei, die letzte Prüfung vor der Mitgliederversammlung darf jedoch nicht länger als eine Kalenderwoche zurückliegen&#039;&#039;&lt;br /&gt;
: Ist das durchführbar? Die Kassenprüfer prüfen, sobald der Schatzmeister den Jahresbericht fertig hat und sollten spätestens n Wochen vorher fertig sein. Den Termin machen die drei untereinander aus, das sind schließlich alles ehrenamtlich tätige. N Wochen vorher damit noch Zeit bleibt, Ungereimtheiten zu klären. --[[Benutzer:Wilhelm Bühler|Wilhelm Bühler]] 19:32, 28. Okt. 2007 (CET)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== 6 ==&lt;br /&gt;
; 6 &amp;quot;Über Aufnahme und Ausschluss entscheidet der amtierende Vorstand oder die Mitgliederversammlung.&amp;quot;&lt;br /&gt;
: Die Aufnahme bzw. der Ausschluss von Mitgliedern sollte keinerlei Entscheidung unterliegen. Da es keine Kriterien gibt, wer aufgenommen wird, muss pauschal jeder aufgenommen werden. Ergo ist die Aufnahme entscheidungsfrei und vom Vorstand als reiner Verwaltungsakt zu erledigen. Ein Auschluss muss von der Mitgliederversammlung (und nur von ihr) mehrheitlich beschlossen werden. Die Gründe dafür müssen in der Satzung genannt sein. Sonst gibt&#039;s nur irgendwann Streit... --[[Benutzer:Markus-karg|Bruddler]] 20:52, 26. Okt. 2007 (CEST)&lt;br /&gt;
:: Eine Filterung (wie auch immer realisiert) soll verhindern, dass der Verein im Handstreich von einer aussenstehenden Gruppe übernommen wird. --[[Benutzer:Friedel|Friedel]] 17:07, 27. Okt. 2007 (CEST)&lt;br /&gt;
:::Friedels einwand scheint gerechtfertigt--[[Benutzer:Seggel|Seggel]] 18:05, 28. Okt. 2007 (CET)&lt;br /&gt;
:::: Selbst eine AG kann sich nicht gegen feindliche Übernahmen wehren, warum also sollte ein solcher Passus vor einem staatlichen Gericht anerkannt werden? Will eine &amp;quot;feindliche Macht&amp;quot; den Verein übernehmen, steht ihr der Klageweg offen, und schwupps müssen wir die aufnehmen. Satzung hin oder her. Eine Vereinssatzung hat keine Vorrangstellung gegenüber Gesetzen, und ich erinnere hier nur an das Anti-Diskriminierungsgesetz und den Gleichheitsgrundsatz im Grundgesetz. So ein Passus ist schnell gekippt. Wirkungsvoller halte ich es daher, dass wir beispielsweise die Menge der Aufnahmen pro Jahr begrenzen (das ist bezüglich des Verwaltungsaufwandes der dadurch entsteht juristisch vertretbar) und im Zweifelsfall eine ausserordentliche Mitgliederversammlung durchführen mit dem Antrag, ein &amp;quot;seltsames&amp;quot; Mitglied auszuschliessen. Auch dagegen kann das Mitglied klagen, jedoch wird es für &amp;quot;Horden feindlicher Anmeldungen&amp;quot; sehr schwer, &amp;quot;im Handstreich&amp;quot; zu übernehmen. --[[Benutzer:Markus-karg|Bruddler]] 18:58, 28. Okt. 2007 (CET)&lt;br /&gt;
; 6 &amp;quot;Juristische Personen besitzen kein Stimmrecht auf der Mitgliederversammlung.&amp;quot;&lt;br /&gt;
: Warum nicht? --[[Benutzer:Markus-karg|Bruddler]] 20:53, 26. Okt. 2007 (CEST)&lt;br /&gt;
:: Von meiner Warte her nur wegen dem hohen Aufwand die Vertretungsberechtigung der für die juristische wählenden natürlichen Person zu prüfen. --[[Benutzer:Friedel|Friedel]] 17:07, 27. Okt. 2007 (CEST)&lt;br /&gt;
:::friedel hat recht--[[Benutzer:Seggel|Seggel]] 18:05, 28. Okt. 2007 (CET)&lt;br /&gt;
:::: Ich interpretiere das mal als &amp;quot;Ich stimme Friedel zu&amp;quot; ;-) Im Ernst ist es aber doch so: Juristische Personen sind im Handelsregister (oder Vereinsregister) eingetragen. Dieses ist kostenlos im Internet einsehbar (dauert 5 Minuten). Der Aufwand ist also faktisch nicht vorhanden. Zudem kann man es &amp;quot;zur Not&amp;quot; ja so machen, dass man den Nachweis dem Bewerber aufbürdet, z. B. indem er einen Handelsregisterauszug mitbringt. Daher halte ich die Einschränkung für unnötig. Je mehr Mitglieder, desto besser. :-) Firmen, die gerne Mitglied sein wollen, drücken doch gerade ihr Commitment zu Corporate Citizenship und offenem Wissen aus. Wenn wir das verhindern, werden sie andere Portale unterstützen (was uns potentiell Mitglieder und Stärke raubt). --[[Benutzer:Markus-karg|Bruddler]] 19:04, 28. Okt. 2007 (CET)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
; 6 &amp;quot;Alle Mitglieder sind verpflichtet, den Verein und den Vereinszweck - auch in der Öffentlichkeit - in ordnungsgemäßer Weise zu unterstützen&amp;quot;&lt;br /&gt;
: Ich wehre mich gegen jeglichen Zwang abgesehen von der Beitragszahlung und werde eine Satzung mit diesem Passus nicht unterschreiben.--[[Benutzer:Markus-karg|Bruddler]] 20:55, 26. Okt. 2007 (CEST)&lt;br /&gt;
:: Diese Formulierung soll wahrscheinlich verhindern, dass jemand für den Verein schädliche Internas nach außen trägt. Hänge nicht an der formulierung, hab aber auch kein Problem damit. --[[Benutzer:Friedel|Friedel]] 17:07, 27. Okt. 2007 (CEST)&lt;br /&gt;
:::an sich denk ich alle internas dürfen auch nach aussen dringen. bin für so wenig verpflichtung in der satzung--[[Benutzer:Seggel|Seggel]] 18:05, 28. Okt. 2007 (CET)&lt;br /&gt;
:::: Ich sehe es wie Seggel. Offenheit nach allen Seiten. Der Verein hat nichts zu verbergen. Wenn ein Mitglied dem Verein nachweislich Schaden zufügt, steht des jedermann Frei, die Vereinsjudikative anzurufen, oder einen Antrag auf Ausschluss zu stellen, bzw. der Vorstand hat im berechtigten Fall die Pflicht eine Schadensersatzklage anzustreben.--[[Benutzer:Markus-karg|Bruddler]] 19:06, 28. Okt. 2007 (CET)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
; 6 &amp;quot;Die Mitgliederversammlung kann natürliche und juristische Personen zu Ehrenmitgliedern ernennen,&amp;quot;&lt;br /&gt;
: &amp;quot;...wofür eine einfache Mehrheit der Anwesenden Vereinsmitglieder ausreicht.&amp;quot; -- Dieser Passus fehlt übrigens generell bzgl. allen Entscheidungen der Mittgliederversammlung (P. S.: Gesetze macht der Bundestag und nicht die Regierung --&amp;gt; ergo beschließt die Mittgliederversammlung bzw. ein von der Mitgliederversammlung ermächtigter Ausschuss, und nicht der Vorstand. Der Vorstand ist nur die ausführende Gewalt, welche die Beschlüsse mit einem in der Satzung noch vorzugebenden Zeitrahmen umzusetzen hat). Ich bin deswegen dafür, den Abschnitt über Aufgaben und Befugnisse entsprechend so zu ändern: Augaben = Umsetzung der von der Mitgliederversammlung oder einem von dieser ermächtigten Ausschuss getroffenen Beschlüsse innerhalb 4 Wochen ab Beschlussfassung, Befugnisse: Alleinvertretung im Aussenverhältnis. --[[Benutzer:Markus-karg|Bruddler]] 20:59, 26. Okt. 2007 (CEST)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== 7 ==&lt;br /&gt;
; §7&lt;br /&gt;
: Wer bestimmt den Empfänger der Vermögens? --&amp;gt; Mitgliederversammlung --[[Benutzer:Markus-karg|Bruddler]] 21:04, 26. Okt. 2007 (CEST)&lt;br /&gt;
:: Steht so schon drin: &amp;quot;Den Empfänger bestimmt die Mitgliederversammlung...&amp;quot; --[[Benutzer:Friedel|Friedel]] 17:07, 27. Okt. 2007 (CEST)&lt;br /&gt;
::: Jein. Im 1. Satz von §7 steht bereits ein Empfänger. Den würde ich streichen.--[[Benutzer:Markus-karg|Bruddler]] 19:09, 28. Okt. 2007 (CET)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
; §7 &amp;quot;Als Liquidatoren werden die im Amt befindlichen vertretungsberechtigten Vorstandsmitglieder bestimmt, soweit die letzte Mitgliederversammlung nichts anderes beschließt.&amp;quot;&lt;br /&gt;
: Genau aus jenem Grund muss eine Mitgliederversammlung erfolgen in diesem Fall --&amp;gt; Und dann brauchen wir den Passus &amp;quot;Als Liquidatoren werden die im Amt befindlichen vertretungsberechtigten Vorstandsmitglieder bestimmt.&amp;quot; nicht mehr, da die Mitgliederversammlung bestimmen kann, wen immer sie will (z. B. einen externen Liquidator).&lt;br /&gt;
:: Wie wär es mit &amp;quot;Die Mitgliederversammlung muss mit einfacher Mehrheit der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder einen oder mehrere Liquidatoren ernennen.&amp;quot;?. --[[Benutzer:Friedel|Friedel]] 17:07, 27. Okt. 2007 (CEST)&lt;br /&gt;
::: Friedels formulierung ist ok--[[Benutzer:Seggel|Seggel]] 18:05, 28. Okt. 2007 (CET)&lt;br /&gt;
:::: Die Mehrheitsverhältnisse würde ich pauschal in der Beschreibung des Organs &amp;quot;Mitgliederversammlung&amp;quot; nennen (dann muss man es nicht bei jedem Punkt erneut anführen), ebenso könnte man die Aufgabe &amp;quot;Bestimmung der Liquidatoren&amp;quot; einfach DORT vornehmen, sodass man nur noch dorthin weisen muss, z. B. so:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
 Organe&lt;br /&gt;
 !&lt;br /&gt;
 +-- Mitgliederversammlung&lt;br /&gt;
     !&lt;br /&gt;
     +-- Grundsätzliches&lt;br /&gt;
     !   !&lt;br /&gt;
     !   +-- (1) Alle Entscheidungen werden mit einfacher Mehrheit der anwesenden Mitglieder gefällt.&lt;br /&gt;
     !   ! &lt;br /&gt;
     !   +-- (2) In Abweichung von Satz (1) ist für eine Satzungsänderungen eine 2/3-Mehrheit aller Vereinsmitglieder notwendig.&lt;br /&gt;
     !&lt;br /&gt;
     +-- Aufgaben&lt;br /&gt;
         !&lt;br /&gt;
         +-- Ernennt den oder die Liquidatoren für die Auflösung des Vereins.&lt;br /&gt;
         &lt;br /&gt;
; §7&lt;br /&gt;
: Ich bin dagegen, dass das Vermögen &amp;quot;weg ist&amp;quot; im Fall des Wegfalls der Gemeinnützigkeit. Als Folge wäre der Vorstand handlungsunfähig. Daher sollten wir es eher so umformulieren, dass im Fall des Wegfalls der Gemeinnützigkeit der Vorstand eine ausserordentliche Mitgliederversammlung einzuberufen hat, welche über zwei Anträge entscheidet: (a) Verbleib des Vermögens (b) Auflösung des Vereins. So besteht zumindest noch die Chance, die Handlungsfähigkeit des Vereins auch nach Wegfall der Gemeinnützigkeit zu retten. --[[Benutzer:Markus-karg|Bruddler]] 21:08, 26. Okt. 2007 (CEST)&lt;br /&gt;
:: Die Anerkennung der Gemeinnützigkeit durch das Finanzamt ist sehr stark an diesen Punkt geknüpft. Das bisherige Vermögen darf bei wegfall der Gemeinnützigkeit nicht im Besitz bleiben! --[[Benutzer:Friedel|Friedel]] 17:07, 27. Okt. 2007 (CEST)&lt;br /&gt;
::: Hast Du dazu einen Link (Gerichtsurteil des Bundesfinanzgerichts oder einen Gesetzesauszug oder eine Verwaltungsvorschrift der Finanzbehörden) dazu? Vielleicht ist diese Regelung ja veraltet und wir würden das Geld dann unnötigerweise verschenken? --[[Benutzer:Markus-karg|Bruddler]] 19:18, 28. Okt. 2007 (CET)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
::: Bei §7 muss man aus meiner Sicht nicht viel diskutieren, das ist ein Paragraph, den einem das Finanzamt in die Feder diktiert.&lt;br /&gt;
::: Wenn die Gemeinnützigkeit weg ist, ist fast automatisch auch das Geld weg, es kann sogar sein, dass die Kasse negativ wird, da man Steuern nachzahlen muss. Für die Nachzahlung kann sich das Finanzamt aber auch an die Vorstandsmitglieder persönlich wenden. Das ganze wird alles viel einfacher, wenn man den Verein nicht gemeinnützig macht, wie beispielsweise bei [http://www.uugrn.org/verein.php UUGRN], der Unixgruppe im Gebiet den Rhein-Neckar-Wikis. --[[Benutzer:Wilhelm Bühler|Wilhelm Bühler]] 19:20, 28. Okt. 2007 (CET)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Generelles ==&lt;br /&gt;
;Generelles&lt;br /&gt;
: Wie Ihr seht habe ich ein wenig an der Gewaltenteilung gebastelt. Mir ging das zu sehr in die Richtung &amp;quot;Die Mitgliederversammlung wählt einen König, und der macht dann was er will&amp;quot;. Ich stelle mir das eher so vor: Die Mitgliederversammlung ernennt Ausschüsse und den Vorstand. Die Ausschüsse beschliessen auf ihrem Arbeitsfeld (z. B. Technik, Recht, Inhaltliche Fragen des WIKI Content, etc.) was zu tun ist (= Legislative). Der Vorstand setzt diese Beschlüsse um (= Exekutive). Die Beisitzer kontrollieren den Vorstand hierbei (ähnlich eines Aufsichtsrates in Kapitalgesellschaften). Die Vereinsgerichtsbarkeit, ebenfalls von der Mitgliederversammlung ernannt, entscheidet bei Streitigkeiten zwischen Mitgliedern, Vorstand und Ausschuss. Alles andere geht mir zu sehr in die Richtung &amp;quot;Kanzlerwahlverein&amp;quot; ;-) was die Rolle der Mitgliederversammlung anbelangt. &amp;quot;Alle Macht dem Volke!&amp;quot; :-) --[[Benutzer:Markus-karg|Bruddler]] 21:15, 26. Okt. 2007 (CEST)&lt;br /&gt;
: Aus diesem Grunde schlage ich vor, als Organe folgendes aufzuführen und entsprechend zu dann entsprechend auszuformulieren: Vorstand (Exekutive) (mit den genauen Mitgliedern und deren Zuständigkeiten), Mitgliederversammlung und deren Ausschüsse (Legislative), Vereinsgericht (Judikative), Beisitzer (zur Kontrolle des Vorstandes, mit deren genauen Aufgaben und Berechtigungen)--[[Benutzer:Markus-karg|Bruddler]] 21:18, 26. Okt. 2007 (CEST)&lt;br /&gt;
: Ich habe oben mal einen kleinen Kasten eingefügt, als Vorschlag, wie man eine Satzung systematisch in Entitäten (Organe, Personen) und Prozesse (Aufgaben, Rechte, Pflichten, Abläufe) trenne kann. Dadurch wir die Formulierung von Systemen (ja, da kommt der Systemanalytiker in mir durch ;-) ) zum einen kürzer (da nicht redundant) und vor allem auch wasserdichter (da nicht redundant) gestalten. Daher schlage ich vor, dass wir die endgültige Fassung der Satzung vielleicht eher nach einem solchen Schema aufbauen (aber mit dem besprochenen Inhalt natürlich) anstatt &amp;quot;einfach&amp;quot; die Satzung eines anderes Vereines abzuwandeln. Gesetze und Verwaltungsvorschriften sind meist nach so einem Schema aufgebaut, da es die nachträgliche Änderbarkeit (Einfügen oder Streichen von Entitäten und Prozessen) sehr einfach erlaubt, ohne ganze Absätze neu formulieren zu müssen (beispiel: Die einfache Mehrheit braucht nicht zig fach geschrieben zu werden, und wenn die Mitgliederversammlung später beschließt, von &amp;quot;einfach&amp;quot; auf &amp;quot;doppelt&amp;quot; zu ändern, muss nur ein Satz (nicht zig Absätze) geändert werden. :-)&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>Wilhelm Bühler</name></author>
	</entry>
	<entry>
		<id>https://www.pfenz.de/mediawiki/index.php?title=Stadtwiki_Diskussion:Vereinsgr%C3%BCndung/Satzungsentwurf&amp;diff=30069</id>
		<title>Stadtwiki Diskussion:Vereinsgründung/Satzungsentwurf</title>
		<link rel="alternate" type="text/html" href="https://www.pfenz.de/mediawiki/index.php?title=Stadtwiki_Diskussion:Vereinsgr%C3%BCndung/Satzungsentwurf&amp;diff=30069"/>
		<updated>2007-10-28T18:27:09Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;Wilhelm Bühler: /* 2 */&lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;Hier soll ein Satzungsentwurf für die Gründerversammlung des kommenden Trägervereins erarbeitet werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
= Vereinssatzung =&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== § 1 Name und Sitz ==&lt;br /&gt;
{NAME} e.V. mit Sitz in {ORT}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== § 2 Vereinszweck ==&lt;br /&gt;
Zweck des Vereins ist es, die Erstellung, Sammlung und Verbreitung freier Inhalte in selbstloser Tätigkeit zu ermöglichen, um damit Chancengleichheit beim Zugang zu Wissen und Bildung zu fördern. Des weiteren sollen über die gemeinsame Dokumentation von Zeitgeschehen und Heimatgeschichte Brücken zwischen Generationen geschaffen sowie Neubürgern und Migranten die Integration erleichtert werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Freie Inhalte im Sinne des Vereins sind alle Werke, die von ihren Urhebern unter eine Lizenz gestellt werden, die es jedem gestattet, diese Werke kostenlos zu verbreiten und zu bearbeiten. Dazu soll auch das Bewusstsein für die damit zusammenhängenden gesellschaftlichen, rechtlichen und philosophischen Fragen geschärft werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Dieser Zweck soll insbesonders durch folgende Aktivitäten verfolgt werden:&lt;br /&gt;
* Nachhaltiger Betrieb und Förderung von Internetsystemen zur Erstellung, Sammlung und Verbreitung freier Inhalte.&lt;br /&gt;
* Kontaktpflege und Zusammenarbeit mit anderen Kultur- und Bildungs­einrichtungen.&lt;br /&gt;
* Vertretung des Gedankens freier regionaler Inhalte in der Öffentlichkeit.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== § 3 Gemeinnützigkeit ==&lt;br /&gt;
Der Verein verfolgt und unterstützt durch selbstlose Tätigkeit und Förderung ausschließlich und unmittelbar gemeinnütziger Zwecke. Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== § 4 Unabhängigkeit ==&lt;br /&gt;
Der Verein ist weder organisatorisch, konfessionell noch politisch gebunden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== § 5 Organe ==&lt;br /&gt;
=== 5.1    Mitgliederversammlung ===&lt;br /&gt;
Die Mitgliederversammlung ist vom Vorstand mindestens einmal im Kalenderjahr einzuberufen. Alle Mitglieder müssen rechtzeitig mit bekanntgabe der Tagesordnung eingeladen werden. Die Mitgliederversammlung entlastet und wählt den Vorstand sowie die Prüfer.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Vorstand hat eine außerordentliche Mitgliederversammlung unverzüglich und unter genauer Angabe von Gründen einzuberufen, wenn es das Interesse des Vereins erfordert oder wenn es von mindestens 25% der Mitglieder schriftlich unter Angabe des Zwecks und der Gründe verlangt wird.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Nur die Mitgliederversammlung darf Satzungsänderungen vornehmen. Diese müssen mit einer 2/3 Mehrheit beschlossen werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== 5.2 Vorstand ===&lt;br /&gt;
Amtszeit (1, 2, 3, 4, 5 Jahre?)&lt;br /&gt;
Alle Vorstands­mitglieder sind ehrenamtlich tätig.&lt;br /&gt;
Die Haftung des Vorstands beschränkt sich auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. &lt;br /&gt;
Vertretungsberechtigt (gemeinsam? jeder einzeln? 2/3?):&lt;br /&gt;
Vorsitzender&lt;br /&gt;
Kassenwart&lt;br /&gt;
Schriftführer&lt;br /&gt;
sowie:&lt;br /&gt;
Bis zu 4 Beisitzer&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==== 5.2.1 Aufgaben und Befugnisse des Vorstands ====&lt;br /&gt;
; Aufgaben:&lt;br /&gt;
: Den geregelten Betrieb der Vereinsorganisation sicherstellen.&lt;br /&gt;
: Vertretung des Vereins im Sinne des Vereinszwecks.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
; Befugnisse:&lt;br /&gt;
: Vertretung des Vereins im Sinne des Vereinszwecks.&lt;br /&gt;
:  Bildung bzw. Einberufung von Projektgruppen oder Ausschüssen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==== 5.3 Prüfer ====&lt;br /&gt;
Zwei Personen, zu wählen von der Mitgliederversammlung. Aufgaben sind Prüfung der Kasse und Tätigkeit des Vorstands im Sinne des Vereinszwecks. Berichten an die auf ihre Wahl folgende Mitgliederversammlung. Der Zeitpunkt der Prüfungen steht den Prüfern frei, die letzte Prüfung vor der Mitgliederversammlung darf jedoch nicht länger als eine Kalenderwoche zurückliegen. Die Prüfer dürfen weder dem Vorstand noch einem vom Vorstand berufenen Gremium angehören und nicht Angestellte des Vereins sein.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== § 6 Mitgliedschaft ==&lt;br /&gt;
Mitglieder können alle natürlichen und juristischen Personen werden, die mit den Zielen und Grundsätzen des Vereins übereinstimmen. Über Aufnahme und Ausschluss entscheidet der amtierende Vorstand oder die Mitgliederversammlung.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Natürliche Personen besitzen Stimmrecht auf der Mitgliederversammlung. Juristische Personen besitzen kein Stimmrecht auf der Mitgliederversammlung.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Höhe der Mitgliedsbeiträge wird von der Mitgliederversammlung in einer Beitragsordnung festgelegt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Alle Mitglieder sind verpflichtet, den Verein und den Vereinszweck - auch in der Öffentlichkeit - in ordnungsgemäßer Weise zu unterstützen sowie die laut gültiger Beitragsordnung zu leistende Zuwendung pünktlich zu zahlen. Sie sind außerdem dazu verpflichtet, dem Verein Änderungen ihrer Postadresse und ggf. E-Mail-Adresse umgehend mitzuteilen. Für Folgen, die sich daraus ergeben, dass das Mitglied dieser Pflicht nicht nachkommt, haftet das Mitglied und stellt den Verein von jeglicher Haftung frei.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Mitgliedschaft kann vom Mitglied jederzeit durch schriftliche Willenserklärung beendet werden. Der Vorstand oder die Mitgliederversammlung kann ein Mitglied ausschließen; ein solcher Ausschluß muß schriftlich begründet, dem Mitglied zugestellt und archiviert werden. Die Mitgliedschaft endet automatisch durch Tod. Beiträge für das laufende Jahr werden nicht rückerstattet.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Mitgliederversammlung kann natürliche und juristische Personen zu Ehrenmitgliedern ernennen, die Zeitlebens von der Zahlung des Mitgliedsbeitrags befreit sind.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== § 7 Auflösung / Wegfall des steuerbegünstigten Zwecks ==&lt;br /&gt;
Bei Auflösung oder Aufhebung des Vereins oder bei Wegfall seiner bisherigen gemeinnützigen Zwecke fällt das Vereinsvermögen an einen als steuerbegünstigt gemeinnützig anerkannten Verein oder eine Körperschaft des öffentlichen Rechts zur Verwendung für die Förderung der Bildung im Sinne der Satzung. Den Empfänger bestimmt die Mitgliederversammlung zugleich mit dem Beschluss zur Auflösung des Vereins.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Als Liquidatoren werden die im Amt befindlichen vertretungsberechtigten Vorstandsmitglieder bestimmt, soweit die letzte Mitgliederversammlung nichts anderes beschließt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
= Diskussion zur Vereinssatzung =&lt;br /&gt;
== 1 ==&lt;br /&gt;
;1 Ort&lt;br /&gt;
: Vorschlag: Pforzheim. --[[Benutzer:Markus-karg|Bruddler]] 21:19, 26. Okt. 2007 (CEST)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== 2 ==&lt;br /&gt;
;2 Vereinszweck&lt;br /&gt;
: Ich finde das zu breit formuliert. Ich finde, der Verein sollte NUR das Wiki betreiben und nicht gleich auf ein breiteres Feld abzielen. Das Pfenz ist, was uns zusammen hält. Andere Aktivitäten sind ausserhalb meines Interesses, und daher auch nicht eines meiner persönlichen Ziele bei der Vereinsgründung. Da die Mitgliedsbeiträge für das satzungsmässige Ziel eingesetzt werden, würde ich somit -- ohne es zu wollen -- potentiell andere Ziele als das Wiki fördern. Die Formulierung steht somit einem Beitritt meiner Person potentiell entgegen. --[[Benutzer:Markus-karg|Bruddler]] 20:38, 26. Okt. 2007 (CEST)--&lt;br /&gt;
:: Für mich ist das freie Wissen wichtig mit dem Stadtwiki als ein gutes Vehikel dafür. Daher möchte ich den Verein nicht ausschließlich darauf fixieren. --[[Benutzer:Friedel|Friedel]] 17:07, 27. Okt. 2007 (CEST)&lt;br /&gt;
:::freies Wissen ist zwar wichtig (dafür gibts ja wikipedia), aber mir gehts auch um pfenz direkt.--[[Benutzer:Seggel|Seggel]] 18:05, 28. Okt. 2007 (CET)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:::: Für Freies Wissen gibt es Stadtwikis. Und neben dem Wiki will man auch Schulungen und Vorträge anbieten können und andere Dinge, die ein gemeinnütziger Bildungsverein so macht, wenn man denn überhaupt einen gemeinnützigen Verein möchte. Es geht ja auch ein „normaler“ eingetragener Verein, das macht weniger Arbeit, siehe auch meine Anmerkung bei Paragraf 7. --[[Benutzer:Wilhelm Bühler|Wilhelm Bühler]] 19:27, 28. Okt. 2007 (CET)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== 5 ==&lt;br /&gt;
;5.1 ...Alle Mitglieder müssen rechtzeitig mit bekanntgabe der Tagesordnung eingeladen werden.&lt;br /&gt;
: Einladung per E-mail, reicht das? Muß die Form festgelegt werden?--[[Benutzer:Seggel|Seggel]] 20:25, 26. Okt. 2007 (CEST)&lt;br /&gt;
:: Um späteren Streit zu vermeiden sollte die Form unbedingt aufgenommen werden, damit es hinterher nicht heisst: &amp;quot;Mir hat ja keiner was gesagt.&amp;quot; --[[Benutzer:Markus-karg|Bruddler]] 20:38, 26. Okt. 2007 (CEST)&lt;br /&gt;
::: Alle Formulierungen die so wenig Problempotential wie möglich haben sind hier willkommen :) Bitte bringt euch mit Formulierungsvorschlägen ein. --[[Benutzer:Friedel|Friedel]] 17:07, 27. Okt. 2007 (CEST)&lt;br /&gt;
:::: Vorschlag: &amp;quot;...Der Vereinsvorstand hat alle Mitglieder per eMail bis spätestens vier Wochen vor der Mitgliederversammlung einzuladen, unter Nennung der Tagesordnung...&amp;quot; --[[Benutzer:Markus-karg|Bruddler]] 18:20, 28. Okt. 2007 (CET)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
;5.1 ...rechtzeitig...&lt;br /&gt;
: Was ist &amp;quot;rechtzeitig&amp;quot;? Um späteren Streit zu vermeiden, schlage ich vor, wörtlich &amp;quot;vier Wochen im Voraus&amp;quot; in die Satzung zu schreiben. Sonst sagt irgendwann einer: &amp;quot;Ihr habt es absichtlich erst eine Woche vorher gesagt, weil Ihr wusstet, dass ich da nicht kann!&amp;quot;. --[[Benutzer:Markus-karg|Bruddler]] 20:38, 26. Okt. 2007 (CEST)&lt;br /&gt;
:: ...unverzüglich... im nächsten Absatz könnte auch präzisiert werden ... --[[Benutzer:Mueck|Mueck]] 00:10, 27. Okt. 2007 (CEST)&lt;br /&gt;
::: Ist jemand gegen die Formulierung &amp;quot;vier Wochen im Voraus&amp;quot; für beide Fälle? --[[Benutzer:Friedel|Friedel]] 17:07, 27. Okt. 2007 (CEST)&lt;br /&gt;
::::vier wochen per e-mail--[[Benutzer:Seggel|Seggel]] 18:05, 28. Okt. 2007 (CET)&lt;br /&gt;
;5.2 &amp;quot;Die Haftung des Vorstands beschränkt sich auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.&amp;quot;&lt;br /&gt;
: Es ist zu trennen in Haftung gegenüber Dritten (diese ist durch Bundesgesetze geregelt und somit AFAIK nicht durch eine Satzung einschränkbar) und Haftung gegenüber dem Verein als eigenständiger Rechtsperson (was wohl gemeint ist und somit auch formuliert werden müsste).--[[Benutzer:Markus-karg|Bruddler]] 20:41, 26. Okt. 2007 (CEST)&lt;br /&gt;
:: Vorschlag: &amp;quot;Die Haftung des Vorstands gegenüber dem Verein beschränkt sich auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.&amp;quot; &lt;br /&gt;
::: AFAIK ist exakt jenes bereits durch die gesetzlichen Regelungen vorgesehen und bedarf daher keiner expliziten Nennung.--[[Benutzer:Markus-karg|Bruddler]] 18:22, 28. Okt. 2007 (CET)&lt;br /&gt;
--[[Benutzer:Friedel|Friedel]] 17:07, 27. Okt. 2007 (CEST)&lt;br /&gt;
;5.2 &amp;quot;Amtszeit&amp;quot;:&lt;br /&gt;
: Bin für 1 Jahr. Wir wählen ja nur einen Vereinsvorstand und nicht die Bundesregierung. ;-) --[[Benutzer:Markus-karg|Bruddler]] 20:42, 26. Okt. 2007 (CEST)&lt;br /&gt;
:: Die Frage hierzu ist: Potentielle Dynamik vs. potentielle Kontinuität im Vorstand (egal wie lang die Zeiten sind hängt das was effektiv geschieht am persönlichen Einsatz und Gebaren der Akteure). Ich bin in der Frage relativ leidenschaftslos, bei langen Amtszeiten spart man sich ein wenig Wahlaufwand.   --[[Benutzer:Friedel|Friedel]] 17:07, 27. Okt. 2007 (CEST)&lt;br /&gt;
:::ich find ein jahr genug, der wahlaufwand ist gering--[[Benutzer:Seggel|Seggel]] 18:05, 28. Okt. 2007 (CET)&lt;br /&gt;
;5.2 &amp;quot;Vereinsvorstand&amp;quot;:&lt;br /&gt;
: Bin für Entscheidungen nach dem Motto &amp;quot;2 von 3&amp;quot;, das ist demokratisch. :-) --[[Benutzer:Markus-karg|Bruddler]] 20:44, 26. Okt. 2007 (CEST)&lt;br /&gt;
:: 2 von 3 der Vorstandsvorsitzenden haben gemeinsam Vertretungsrecht halte ich auch für Sinnvoll. Dann kann keiner allein wurschteln aber es lässt zu, dass jemand ausfällt. --[[Benutzer:Friedel|Friedel]] 17:07, 27. Okt. 2007 (CEST)&lt;br /&gt;
:::für 2 von 3--[[Benutzer:Seggel|Seggel]] 18:05, 28. Okt. 2007 (CET)&lt;br /&gt;
;5.2 Vorstände müssen zurücktreten können&lt;br /&gt;
: Es ist nicht geregelt, dass ein Vorstand zurücktreten kann, bzw. was in diesem Falle passiert. --[[Benutzer:Markus-karg|Bruddler]] 21:00, 26. Okt. 2007 (CEST)&lt;br /&gt;
:: ... und die Abwahl ist auch nicht geregelt?! --[[Benutzer:Mueck|Mueck]] 00:05, 27. Okt. 2007 (CEST)&lt;br /&gt;
::: Jedem Vereinsvorstand steht frei zurückzutreten. Frage ist ob man daran dann zwangsläufig eine Mitgliederversammlung knüpfen muss. Bei der Stadtwiki-Gesellschaft wurde es bisher so gehandhabt, dass ein vertretungsberechtigter Vorstand bei Rücktritt durch Wahl innerhalb des Vorstands von einem Beisitzer ersetzt wurden. Zurückgetretene Beisitzer wurden nicht ersetzt. Das finde ich eine angenehm unbürokratische Lösung. --[[Benutzer:Friedel|Friedel]] 17:07, 27. Okt. 2007 (CEST)&lt;br /&gt;
:::: Ich halte dieses Vorgehen eher für Vetternwirtschaft. Es kann nicht sein, dass die Mitgliederversammlung Personen A, B und C wählt, nach Rücktritt von A und B aber nicht mehr D wählen kann (was vielleicht die Mehrheit will), sondern B und C dann einfach E festlegen (was vielleicht die Mehrheit nicht will). Tritt der Bundeskanzler zurück, kann er ja auch nicht einfach einen neuen ernennen (das macht letztendlich der Bundespräsident und nicht der Altkanzler, nicht wahr). Von daher bin ich im Sinne der demokratischen Verhältnisse dafür, dass (a) die Satzung beide Fälle (Abwahl, Rücktritt) genau regelt und (b) es zwingend zu einer Neuwahl (bei Rücktritt: Ausserordentliche Mitgliederversammlung) kommt. Da wir bei Rücktritt weiterhin zwei Vorstandsmitglieder haben, ist die Handlungsfähigkeit gewährleistet. --[[Benutzer:Markus-karg|Bruddler]] 18:28, 28. Okt. 2007 (CET)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
;5.2.1 &amp;quot;Beisitzer&amp;quot;:&lt;br /&gt;
: Befugnisse? Verpflichtungen? --[[Benutzer:Markus-karg|Bruddler]] 20:44, 26. Okt. 2007 (CEST)&lt;br /&gt;
:: Stimmrecht bei Vorstandsbeschlüssen. Wobei beim System den Vorstand als rein ausführendes Organ zu definieren hier Verwaltungsaufgaben vergeben werden sollten, da die Abstimmerei/Entscheiderei dann flach fällt. --[[Benutzer:Friedel|Friedel]] 17:07, 27. Okt. 2007 (CEST)&lt;br /&gt;
::: (1) Wenn sie ein Stimmrecht haben, muss es in der Satzung vorgesehen sein, andernfalls kann sich der Vorstand problemlos (und rechtens) über deren Stimme hinwegsetzen. (2) Ich sehe die Beisitzer im &amp;quot;System Vorstand als rein ausführendes Organ&amp;quot; wie Aufsichtsräte: Sie kontrollieren die Arbeit des Vorstands als Vertreter der Mitglieder (die ja nicht alle laufend über alles informiert werden können oder wollen). Daher sollten sie kein Stimmrecht haben (das würde die Arbeit des Vorstands unnötig erschweren), jedoch (A) das Recht haben, ein Veto einzulegen (also ganz undemokratisch den Vorstand direkt zu bremsen) wenn sie feststellen, dass der Vorstand entgegen den Interessen der Mitglieder / den Beschlüssen der Ausschüsse handelt (B) die Pflicht haben, in solchen Fällen eine ausserordentliche Mitgliederversammlung einzuberufen (ohne spezielle Hürden wie eine gewisse Anzahl an Unterschriften), um zur Not den Vorstand abwählen zu lassen (C) die Pflicht haben, jedem Mitglied auf Anfrage Auskunft über die Arbeit des Vorstandes zu erteilen (um jedem Mitglied die Möglichkeit zu geben, Vorstand und Beisitzer zu kontrollieren und zur Not deren Abwahl durch Einberufung einer ausserordentlichen Mitgliederversammlung (diesmal MIT der Hürde einer bestimmten Anzahl an Stimmen) zu veranlassen. --[[Benutzer:Markus-karg|Bruddler]] 18:37, 28. Okt. 2007 (CET)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:::: Natürlich haben Beisitzer Stimmrecht im Vorstand intern. Alles andere ist ein anderens Organ, das man Beirat, Kuratorium, Aufsichtsrat nennen kann. --[[Benutzer:Wilhelm Bühler|Wilhelm Bühler]] 19:23, 28. Okt. 2007 (CET) &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
; &amp;quot;Bildung bzw. Einberufung von Projektgruppen oder Ausschüssen.&amp;quot;&lt;br /&gt;
: Bin hier für mehr Basisdemokratie: Wenn es eine Projektgruppe oder einen Ausschuss geben soll, halte ich es für die Aufgabe des Vorstandes, deren Aufbau zu organisieren. Ob es eine solche Gruppe gibt, und wer daran beteiligt ist, sollte jedoch von den Mitgliedern selbst durch einfache Mehrheit bestimmt werden. Wir sollten evtl. mehr darauf achten, dass der Vorstand lediglich ausführende Gewalt ist (= er muss umsetzen, was die Mitglieder möchten) und nicht etwa dazu da ist, eigene Ideen umzusetzen (das ist Aufgabe der Legislative, also der Mitgliederversammlung). Apropos Gewaltenteilung, wo ist unsere Judikative? Stichwort: Streit - Wer schlichtet bei Streit zwischen Mitgliedern und Vorständen?&lt;br /&gt;
:: Wenn der Vorstand keinen oder sehr wenig eigenen Handlungsspielraum hat führt das dazu, dass die Mitgliederversammlung einen Jahresplan beschliessen muss. --[[Benutzer:Friedel|Friedel]] 17:07, 27. Okt. 2007 (CEST)&lt;br /&gt;
::: Entweder dieses, oder es die Mitgliederversammlung verpflichtet den Vorstand zur Bildung eines Ausschusses, an welchem jedes Mitglied teilhaben kann. Der Ausschuss selbst trifft sich regelmässig und gibt vor, was der Vorstand zu tun hat. Beispielsweise könnte der Software-Ausschuss sich monatlich treffen, um am Thema &amp;quot;Semantic Wiki&amp;quot; zu arbeiten und, wenn er die Zeit für reif hält, beschliessen, dass der Vorstand diese Erweiterung in den nächsten vier Wochen in Betrieb zu setzen hat. Beim nächsten Treffen dann, wird geprüft, ob dies getan wurde, und welche Erfahrungen es damit gibt etc. Der Vorstand führt die Arbeiten aus, indem er Finanzmittel einsetzt, juristische Fragen (Lizenzbedingungen etc.) klärt, Personen zur Durchführung der Arbeiten am Server berechtigt etc.--[[Benutzer:Markus-karg|Bruddler]] 18:49, 28. Okt. 2007 (CET)&lt;br /&gt;
:: Judikative: Das wären in meinen Augen die Prüfer, deren Aufgaben weiter gefasst sind als vor der MV die Buchhaltung durchzusehen. --[[Benutzer:Friedel|Friedel]] 17:07, 27. Okt. 2007 (CEST)&lt;br /&gt;
::: Nicht ganz. Die Prüfer prüfen ja nur ihren speziellen Bereich. Sie stellen nur fest, ob die Buchführung ordentlich gemacht wurde oder nicht. Die Judikative hingegen hat andere Pflichten: Sie entscheidet, was passiert, wenn es Streit gibt, z. B. wenn der Software-Ausschuss sagt: &amp;quot;Semantic Wiki installieren!&amp;quot; jedoch der Vorstand sich weigert. Um den Vorstand nicht abwählen zu müssen, und nicht extra eine ausserordentliche Mitgliederversammlung durchführen zu müssen, kann die Judikative (sofern die Satzung deren Rechte und Pflichten exakt definiert) aufgrund der Satzung entscheiden, was in dem Fall für den Verein das besteht ist -- den Vorstand zu zwingen (zur Not durch Abwahl per ausserordentlicher Mitgliederversammlung) oder ihn gewähren zu lassen (z. B. weil das beauftragte Softwarepaket lizenzrechtlich inkompatibel ist und den Verein in einen Rechtsstreit verwickeln würde -- was der Vorstand ja nach bestem Wissen und Gewissen zu verhindern hat). Die Judikative muss dazu bestimmte Strafen aussprechen können (bis hin zum Ausschluss oder im schlimmsten Fall der Klage vor einem staatlichen Gericht, z. B. wenn der Vorstand wissentlich dem Verein schaden zugefügt oder diesen wider besseren Wissens nicht abgewendet hat), und alle Mitglieder (d. h. auch Vorstände) müssen sich der Gerichtsbarkeit unterstellen. --[[Benutzer:Markus-karg|Bruddler]] 18:49, 28. Okt. 2007 (CET)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:::: Der Vereinsvorstand muss Software installieren? --[[Benutzer:Wilhelm Bühler|Wilhelm Bühler]] 19:23, 28. Okt. 2007 (CET)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== 6 ==&lt;br /&gt;
; 6 &amp;quot;Über Aufnahme und Ausschluss entscheidet der amtierende Vorstand oder die Mitgliederversammlung.&amp;quot;&lt;br /&gt;
: Die Aufnahme bzw. der Ausschluss von Mitgliedern sollte keinerlei Entscheidung unterliegen. Da es keine Kriterien gibt, wer aufgenommen wird, muss pauschal jeder aufgenommen werden. Ergo ist die Aufnahme entscheidungsfrei und vom Vorstand als reiner Verwaltungsakt zu erledigen. Ein Auschluss muss von der Mitgliederversammlung (und nur von ihr) mehrheitlich beschlossen werden. Die Gründe dafür müssen in der Satzung genannt sein. Sonst gibt&#039;s nur irgendwann Streit... --[[Benutzer:Markus-karg|Bruddler]] 20:52, 26. Okt. 2007 (CEST)&lt;br /&gt;
:: Eine Filterung (wie auch immer realisiert) soll verhindern, dass der Verein im Handstreich von einer aussenstehenden Gruppe übernommen wird. --[[Benutzer:Friedel|Friedel]] 17:07, 27. Okt. 2007 (CEST)&lt;br /&gt;
:::Friedels einwand scheint gerechtfertigt--[[Benutzer:Seggel|Seggel]] 18:05, 28. Okt. 2007 (CET)&lt;br /&gt;
:::: Selbst eine AG kann sich nicht gegen feindliche Übernahmen wehren, warum also sollte ein solcher Passus vor einem staatlichen Gericht anerkannt werden? Will eine &amp;quot;feindliche Macht&amp;quot; den Verein übernehmen, steht ihr der Klageweg offen, und schwupps müssen wir die aufnehmen. Satzung hin oder her. Eine Vereinssatzung hat keine Vorrangstellung gegenüber Gesetzen, und ich erinnere hier nur an das Anti-Diskriminierungsgesetz und den Gleichheitsgrundsatz im Grundgesetz. So ein Passus ist schnell gekippt. Wirkungsvoller halte ich es daher, dass wir beispielsweise die Menge der Aufnahmen pro Jahr begrenzen (das ist bezüglich des Verwaltungsaufwandes der dadurch entsteht juristisch vertretbar) und im Zweifelsfall eine ausserordentliche Mitgliederversammlung durchführen mit dem Antrag, ein &amp;quot;seltsames&amp;quot; Mitglied auszuschliessen. Auch dagegen kann das Mitglied klagen, jedoch wird es für &amp;quot;Horden feindlicher Anmeldungen&amp;quot; sehr schwer, &amp;quot;im Handstreich&amp;quot; zu übernehmen. --[[Benutzer:Markus-karg|Bruddler]] 18:58, 28. Okt. 2007 (CET)&lt;br /&gt;
; 6 &amp;quot;Juristische Personen besitzen kein Stimmrecht auf der Mitgliederversammlung.&amp;quot;&lt;br /&gt;
: Warum nicht? --[[Benutzer:Markus-karg|Bruddler]] 20:53, 26. Okt. 2007 (CEST)&lt;br /&gt;
:: Von meiner Warte her nur wegen dem hohen Aufwand die Vertretungsberechtigung der für die juristische wählenden natürlichen Person zu prüfen. --[[Benutzer:Friedel|Friedel]] 17:07, 27. Okt. 2007 (CEST)&lt;br /&gt;
:::friedel hat recht--[[Benutzer:Seggel|Seggel]] 18:05, 28. Okt. 2007 (CET)&lt;br /&gt;
:::: Ich interpretiere das mal als &amp;quot;Ich stimme Friedel zu&amp;quot; ;-) Im Ernst ist es aber doch so: Juristische Personen sind im Handelsregister (oder Vereinsregister) eingetragen. Dieses ist kostenlos im Internet einsehbar (dauert 5 Minuten). Der Aufwand ist also faktisch nicht vorhanden. Zudem kann man es &amp;quot;zur Not&amp;quot; ja so machen, dass man den Nachweis dem Bewerber aufbürdet, z. B. indem er einen Handelsregisterauszug mitbringt. Daher halte ich die Einschränkung für unnötig. Je mehr Mitglieder, desto besser. :-) Firmen, die gerne Mitglied sein wollen, drücken doch gerade ihr Commitment zu Corporate Citizenship und offenem Wissen aus. Wenn wir das verhindern, werden sie andere Portale unterstützen (was uns potentiell Mitglieder und Stärke raubt). --[[Benutzer:Markus-karg|Bruddler]] 19:04, 28. Okt. 2007 (CET)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
; 6 &amp;quot;Alle Mitglieder sind verpflichtet, den Verein und den Vereinszweck - auch in der Öffentlichkeit - in ordnungsgemäßer Weise zu unterstützen&amp;quot;&lt;br /&gt;
: Ich wehre mich gegen jeglichen Zwang abgesehen von der Beitragszahlung und werde eine Satzung mit diesem Passus nicht unterschreiben.--[[Benutzer:Markus-karg|Bruddler]] 20:55, 26. Okt. 2007 (CEST)&lt;br /&gt;
:: Diese Formulierung soll wahrscheinlich verhindern, dass jemand für den Verein schädliche Internas nach außen trägt. Hänge nicht an der formulierung, hab aber auch kein Problem damit. --[[Benutzer:Friedel|Friedel]] 17:07, 27. Okt. 2007 (CEST)&lt;br /&gt;
:::an sich denk ich alle internas dürfen auch nach aussen dringen. bin für so wenig verpflichtung in der satzung--[[Benutzer:Seggel|Seggel]] 18:05, 28. Okt. 2007 (CET)&lt;br /&gt;
:::: Ich sehe es wie Seggel. Offenheit nach allen Seiten. Der Verein hat nichts zu verbergen. Wenn ein Mitglied dem Verein nachweislich Schaden zufügt, steht des jedermann Frei, die Vereinsjudikative anzurufen, oder einen Antrag auf Ausschluss zu stellen, bzw. der Vorstand hat im berechtigten Fall die Pflicht eine Schadensersatzklage anzustreben.--[[Benutzer:Markus-karg|Bruddler]] 19:06, 28. Okt. 2007 (CET)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
; 6 &amp;quot;Die Mitgliederversammlung kann natürliche und juristische Personen zu Ehrenmitgliedern ernennen,&amp;quot;&lt;br /&gt;
: &amp;quot;...wofür eine einfache Mehrheit der Anwesenden Vereinsmitglieder ausreicht.&amp;quot; -- Dieser Passus fehlt übrigens generell bzgl. allen Entscheidungen der Mittgliederversammlung (P. S.: Gesetze macht der Bundestag und nicht die Regierung --&amp;gt; ergo beschließt die Mittgliederversammlung bzw. ein von der Mitgliederversammlung ermächtigter Ausschuss, und nicht der Vorstand. Der Vorstand ist nur die ausführende Gewalt, welche die Beschlüsse mit einem in der Satzung noch vorzugebenden Zeitrahmen umzusetzen hat). Ich bin deswegen dafür, den Abschnitt über Aufgaben und Befugnisse entsprechend so zu ändern: Augaben = Umsetzung der von der Mitgliederversammlung oder einem von dieser ermächtigten Ausschuss getroffenen Beschlüsse innerhalb 4 Wochen ab Beschlussfassung, Befugnisse: Alleinvertretung im Aussenverhältnis. --[[Benutzer:Markus-karg|Bruddler]] 20:59, 26. Okt. 2007 (CEST)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== 7 ==&lt;br /&gt;
; §7&lt;br /&gt;
: Wer bestimmt den Empfänger der Vermögens? --&amp;gt; Mitgliederversammlung --[[Benutzer:Markus-karg|Bruddler]] 21:04, 26. Okt. 2007 (CEST)&lt;br /&gt;
:: Steht so schon drin: &amp;quot;Den Empfänger bestimmt die Mitgliederversammlung...&amp;quot; --[[Benutzer:Friedel|Friedel]] 17:07, 27. Okt. 2007 (CEST)&lt;br /&gt;
::: Jein. Im 1. Satz von §7 steht bereits ein Empfänger. Den würde ich streichen.--[[Benutzer:Markus-karg|Bruddler]] 19:09, 28. Okt. 2007 (CET)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
; §7 &amp;quot;Als Liquidatoren werden die im Amt befindlichen vertretungsberechtigten Vorstandsmitglieder bestimmt, soweit die letzte Mitgliederversammlung nichts anderes beschließt.&amp;quot;&lt;br /&gt;
: Genau aus jenem Grund muss eine Mitgliederversammlung erfolgen in diesem Fall --&amp;gt; Und dann brauchen wir den Passus &amp;quot;Als Liquidatoren werden die im Amt befindlichen vertretungsberechtigten Vorstandsmitglieder bestimmt.&amp;quot; nicht mehr, da die Mitgliederversammlung bestimmen kann, wen immer sie will (z. B. einen externen Liquidator).&lt;br /&gt;
:: Wie wär es mit &amp;quot;Die Mitgliederversammlung muss mit einfacher Mehrheit der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder einen oder mehrere Liquidatoren ernennen.&amp;quot;?. --[[Benutzer:Friedel|Friedel]] 17:07, 27. Okt. 2007 (CEST)&lt;br /&gt;
::: Friedels formulierung ist ok--[[Benutzer:Seggel|Seggel]] 18:05, 28. Okt. 2007 (CET)&lt;br /&gt;
:::: Die Mehrheitsverhältnisse würde ich pauschal in der Beschreibung des Organs &amp;quot;Mitgliederversammlung&amp;quot; nennen (dann muss man es nicht bei jedem Punkt erneut anführen), ebenso könnte man die Aufgabe &amp;quot;Bestimmung der Liquidatoren&amp;quot; einfach DORT vornehmen, sodass man nur noch dorthin weisen muss, z. B. so:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
 Organe&lt;br /&gt;
 !&lt;br /&gt;
 +-- Mitgliederversammlung&lt;br /&gt;
     !&lt;br /&gt;
     +-- Grundsätzliches&lt;br /&gt;
     !   !&lt;br /&gt;
     !   +-- (1) Alle Entscheidungen werden mit einfacher Mehrheit der anwesenden Mitglieder gefällt.&lt;br /&gt;
     !   ! &lt;br /&gt;
     !   +-- (2) In Abweichung von Satz (1) ist für eine Satzungsänderungen eine 2/3-Mehrheit aller Vereinsmitglieder notwendig.&lt;br /&gt;
     !&lt;br /&gt;
     +-- Aufgaben&lt;br /&gt;
         !&lt;br /&gt;
         +-- Ernennt den oder die Liquidatoren für die Auflösung des Vereins.&lt;br /&gt;
         &lt;br /&gt;
; §7&lt;br /&gt;
: Ich bin dagegen, dass das Vermögen &amp;quot;weg ist&amp;quot; im Fall des Wegfalls der Gemeinnützigkeit. Als Folge wäre der Vorstand handlungsunfähig. Daher sollten wir es eher so umformulieren, dass im Fall des Wegfalls der Gemeinnützigkeit der Vorstand eine ausserordentliche Mitgliederversammlung einzuberufen hat, welche über zwei Anträge entscheidet: (a) Verbleib des Vermögens (b) Auflösung des Vereins. So besteht zumindest noch die Chance, die Handlungsfähigkeit des Vereins auch nach Wegfall der Gemeinnützigkeit zu retten. --[[Benutzer:Markus-karg|Bruddler]] 21:08, 26. Okt. 2007 (CEST)&lt;br /&gt;
:: Die Anerkennung der Gemeinnützigkeit durch das Finanzamt ist sehr stark an diesen Punkt geknüpft. Das bisherige Vermögen darf bei wegfall der Gemeinnützigkeit nicht im Besitz bleiben! --[[Benutzer:Friedel|Friedel]] 17:07, 27. Okt. 2007 (CEST)&lt;br /&gt;
::: Hast Du dazu einen Link (Gerichtsurteil des Bundesfinanzgerichts oder einen Gesetzesauszug oder eine Verwaltungsvorschrift der Finanzbehörden) dazu? Vielleicht ist diese Regelung ja veraltet und wir würden das Geld dann unnötigerweise verschenken? --[[Benutzer:Markus-karg|Bruddler]] 19:18, 28. Okt. 2007 (CET)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
::: Bei §7 muss man aus meiner Sicht nicht viel diskutieren, das ist ein Paragraph, den einem das Finanzamt in die Feder diktiert.&lt;br /&gt;
::: Wenn die Gemeinnützigkeit weg ist, ist fast automatisch auch das Geld weg, es kann sogar sein, dass die Kasse negativ wird, da man Steuern nachzahlen muss. Für die Nachzahlung kann sich das Finanzamt aber auch an die Vorstandsmitglieder persönlich wenden. Das ganze wird alles viel einfacher, wenn man den Verein nicht gemeinnützig macht, wie beispielsweise bei [http://www.uugrn.org/verein.php UUGRN], der Unixgruppe im Gebiet den Rhein-Neckar-Wikis. --[[Benutzer:Wilhelm Bühler|Wilhelm Bühler]] 19:20, 28. Okt. 2007 (CET)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Generelles ==&lt;br /&gt;
;Generelles&lt;br /&gt;
: Wie Ihr seht habe ich ein wenig an der Gewaltenteilung gebastelt. Mir ging das zu sehr in die Richtung &amp;quot;Die Mitgliederversammlung wählt einen König, und der macht dann was er will&amp;quot;. Ich stelle mir das eher so vor: Die Mitgliederversammlung ernennt Ausschüsse und den Vorstand. Die Ausschüsse beschliessen auf ihrem Arbeitsfeld (z. B. Technik, Recht, Inhaltliche Fragen des WIKI Content, etc.) was zu tun ist (= Legislative). Der Vorstand setzt diese Beschlüsse um (= Exekutive). Die Beisitzer kontrollieren den Vorstand hierbei (ähnlich eines Aufsichtsrates in Kapitalgesellschaften). Die Vereinsgerichtsbarkeit, ebenfalls von der Mitgliederversammlung ernannt, entscheidet bei Streitigkeiten zwischen Mitgliedern, Vorstand und Ausschuss. Alles andere geht mir zu sehr in die Richtung &amp;quot;Kanzlerwahlverein&amp;quot; ;-) was die Rolle der Mitgliederversammlung anbelangt. &amp;quot;Alle Macht dem Volke!&amp;quot; :-) --[[Benutzer:Markus-karg|Bruddler]] 21:15, 26. Okt. 2007 (CEST)&lt;br /&gt;
: Aus diesem Grunde schlage ich vor, als Organe folgendes aufzuführen und entsprechend zu dann entsprechend auszuformulieren: Vorstand (Exekutive) (mit den genauen Mitgliedern und deren Zuständigkeiten), Mitgliederversammlung und deren Ausschüsse (Legislative), Vereinsgericht (Judikative), Beisitzer (zur Kontrolle des Vorstandes, mit deren genauen Aufgaben und Berechtigungen)--[[Benutzer:Markus-karg|Bruddler]] 21:18, 26. Okt. 2007 (CEST)&lt;br /&gt;
: Ich habe oben mal einen kleinen Kasten eingefügt, als Vorschlag, wie man eine Satzung systematisch in Entitäten (Organe, Personen) und Prozesse (Aufgaben, Rechte, Pflichten, Abläufe) trenne kann. Dadurch wir die Formulierung von Systemen (ja, da kommt der Systemanalytiker in mir durch ;-) ) zum einen kürzer (da nicht redundant) und vor allem auch wasserdichter (da nicht redundant) gestalten. Daher schlage ich vor, dass wir die endgültige Fassung der Satzung vielleicht eher nach einem solchen Schema aufbauen (aber mit dem besprochenen Inhalt natürlich) anstatt &amp;quot;einfach&amp;quot; die Satzung eines anderes Vereines abzuwandeln. Gesetze und Verwaltungsvorschriften sind meist nach so einem Schema aufgebaut, da es die nachträgliche Änderbarkeit (Einfügen oder Streichen von Entitäten und Prozessen) sehr einfach erlaubt, ohne ganze Absätze neu formulieren zu müssen (beispiel: Die einfache Mehrheit braucht nicht zig fach geschrieben zu werden, und wenn die Mitgliederversammlung später beschließt, von &amp;quot;einfach&amp;quot; auf &amp;quot;doppelt&amp;quot; zu ändern, muss nur ein Satz (nicht zig Absätze) geändert werden. :-)&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>Wilhelm Bühler</name></author>
	</entry>
	<entry>
		<id>https://www.pfenz.de/mediawiki/index.php?title=Stadtwiki_Diskussion:Vereinsgr%C3%BCndung/Satzungsentwurf&amp;diff=30066</id>
		<title>Stadtwiki Diskussion:Vereinsgründung/Satzungsentwurf</title>
		<link rel="alternate" type="text/html" href="https://www.pfenz.de/mediawiki/index.php?title=Stadtwiki_Diskussion:Vereinsgr%C3%BCndung/Satzungsentwurf&amp;diff=30066"/>
		<updated>2007-10-28T18:23:31Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;Wilhelm Bühler: /* 5 */&lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;Hier soll ein Satzungsentwurf für die Gründerversammlung des kommenden Trägervereins erarbeitet werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
= Vereinssatzung =&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== § 1 Name und Sitz ==&lt;br /&gt;
{NAME} e.V. mit Sitz in {ORT}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== § 2 Vereinszweck ==&lt;br /&gt;
Zweck des Vereins ist es, die Erstellung, Sammlung und Verbreitung freier Inhalte in selbstloser Tätigkeit zu ermöglichen, um damit Chancengleichheit beim Zugang zu Wissen und Bildung zu fördern. Des weiteren sollen über die gemeinsame Dokumentation von Zeitgeschehen und Heimatgeschichte Brücken zwischen Generationen geschaffen sowie Neubürgern und Migranten die Integration erleichtert werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Freie Inhalte im Sinne des Vereins sind alle Werke, die von ihren Urhebern unter eine Lizenz gestellt werden, die es jedem gestattet, diese Werke kostenlos zu verbreiten und zu bearbeiten. Dazu soll auch das Bewusstsein für die damit zusammenhängenden gesellschaftlichen, rechtlichen und philosophischen Fragen geschärft werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Dieser Zweck soll insbesonders durch folgende Aktivitäten verfolgt werden:&lt;br /&gt;
* Nachhaltiger Betrieb und Förderung von Internetsystemen zur Erstellung, Sammlung und Verbreitung freier Inhalte.&lt;br /&gt;
* Kontaktpflege und Zusammenarbeit mit anderen Kultur- und Bildungs­einrichtungen.&lt;br /&gt;
* Vertretung des Gedankens freier regionaler Inhalte in der Öffentlichkeit.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== § 3 Gemeinnützigkeit ==&lt;br /&gt;
Der Verein verfolgt und unterstützt durch selbstlose Tätigkeit und Förderung ausschließlich und unmittelbar gemeinnütziger Zwecke. Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== § 4 Unabhängigkeit ==&lt;br /&gt;
Der Verein ist weder organisatorisch, konfessionell noch politisch gebunden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== § 5 Organe ==&lt;br /&gt;
=== 5.1    Mitgliederversammlung ===&lt;br /&gt;
Die Mitgliederversammlung ist vom Vorstand mindestens einmal im Kalenderjahr einzuberufen. Alle Mitglieder müssen rechtzeitig mit bekanntgabe der Tagesordnung eingeladen werden. Die Mitgliederversammlung entlastet und wählt den Vorstand sowie die Prüfer.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Vorstand hat eine außerordentliche Mitgliederversammlung unverzüglich und unter genauer Angabe von Gründen einzuberufen, wenn es das Interesse des Vereins erfordert oder wenn es von mindestens 25% der Mitglieder schriftlich unter Angabe des Zwecks und der Gründe verlangt wird.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Nur die Mitgliederversammlung darf Satzungsänderungen vornehmen. Diese müssen mit einer 2/3 Mehrheit beschlossen werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== 5.2 Vorstand ===&lt;br /&gt;
Amtszeit (1, 2, 3, 4, 5 Jahre?)&lt;br /&gt;
Alle Vorstands­mitglieder sind ehrenamtlich tätig.&lt;br /&gt;
Die Haftung des Vorstands beschränkt sich auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. &lt;br /&gt;
Vertretungsberechtigt (gemeinsam? jeder einzeln? 2/3?):&lt;br /&gt;
Vorsitzender&lt;br /&gt;
Kassenwart&lt;br /&gt;
Schriftführer&lt;br /&gt;
sowie:&lt;br /&gt;
Bis zu 4 Beisitzer&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==== 5.2.1 Aufgaben und Befugnisse des Vorstands ====&lt;br /&gt;
; Aufgaben:&lt;br /&gt;
: Den geregelten Betrieb der Vereinsorganisation sicherstellen.&lt;br /&gt;
: Vertretung des Vereins im Sinne des Vereinszwecks.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
; Befugnisse:&lt;br /&gt;
: Vertretung des Vereins im Sinne des Vereinszwecks.&lt;br /&gt;
:  Bildung bzw. Einberufung von Projektgruppen oder Ausschüssen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==== 5.3 Prüfer ====&lt;br /&gt;
Zwei Personen, zu wählen von der Mitgliederversammlung. Aufgaben sind Prüfung der Kasse und Tätigkeit des Vorstands im Sinne des Vereinszwecks. Berichten an die auf ihre Wahl folgende Mitgliederversammlung. Der Zeitpunkt der Prüfungen steht den Prüfern frei, die letzte Prüfung vor der Mitgliederversammlung darf jedoch nicht länger als eine Kalenderwoche zurückliegen. Die Prüfer dürfen weder dem Vorstand noch einem vom Vorstand berufenen Gremium angehören und nicht Angestellte des Vereins sein.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== § 6 Mitgliedschaft ==&lt;br /&gt;
Mitglieder können alle natürlichen und juristischen Personen werden, die mit den Zielen und Grundsätzen des Vereins übereinstimmen. Über Aufnahme und Ausschluss entscheidet der amtierende Vorstand oder die Mitgliederversammlung.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Natürliche Personen besitzen Stimmrecht auf der Mitgliederversammlung. Juristische Personen besitzen kein Stimmrecht auf der Mitgliederversammlung.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Höhe der Mitgliedsbeiträge wird von der Mitgliederversammlung in einer Beitragsordnung festgelegt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Alle Mitglieder sind verpflichtet, den Verein und den Vereinszweck - auch in der Öffentlichkeit - in ordnungsgemäßer Weise zu unterstützen sowie die laut gültiger Beitragsordnung zu leistende Zuwendung pünktlich zu zahlen. Sie sind außerdem dazu verpflichtet, dem Verein Änderungen ihrer Postadresse und ggf. E-Mail-Adresse umgehend mitzuteilen. Für Folgen, die sich daraus ergeben, dass das Mitglied dieser Pflicht nicht nachkommt, haftet das Mitglied und stellt den Verein von jeglicher Haftung frei.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Mitgliedschaft kann vom Mitglied jederzeit durch schriftliche Willenserklärung beendet werden. Der Vorstand oder die Mitgliederversammlung kann ein Mitglied ausschließen; ein solcher Ausschluß muß schriftlich begründet, dem Mitglied zugestellt und archiviert werden. Die Mitgliedschaft endet automatisch durch Tod. Beiträge für das laufende Jahr werden nicht rückerstattet.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Mitgliederversammlung kann natürliche und juristische Personen zu Ehrenmitgliedern ernennen, die Zeitlebens von der Zahlung des Mitgliedsbeitrags befreit sind.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== § 7 Auflösung / Wegfall des steuerbegünstigten Zwecks ==&lt;br /&gt;
Bei Auflösung oder Aufhebung des Vereins oder bei Wegfall seiner bisherigen gemeinnützigen Zwecke fällt das Vereinsvermögen an einen als steuerbegünstigt gemeinnützig anerkannten Verein oder eine Körperschaft des öffentlichen Rechts zur Verwendung für die Förderung der Bildung im Sinne der Satzung. Den Empfänger bestimmt die Mitgliederversammlung zugleich mit dem Beschluss zur Auflösung des Vereins.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Als Liquidatoren werden die im Amt befindlichen vertretungsberechtigten Vorstandsmitglieder bestimmt, soweit die letzte Mitgliederversammlung nichts anderes beschließt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
= Diskussion zur Vereinssat--[[Benutzer:Markus-karg|Bruddler]] 18:20, 28. Okt. 2007 (CET)zung =&lt;br /&gt;
== 1 ==&lt;br /&gt;
;1 Ort&lt;br /&gt;
: Vorschlag: Pforzheim. --[[Benutzer:Markus-karg|Bruddler]] 21:19, 26. Okt. 2007 (CEST)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== 2 ==&lt;br /&gt;
;2 Vereinszweck&lt;br /&gt;
: Ich finde das zu breit formuliert. Ich finde, der Verein sollte NUR das Wiki betreiben und nicht gleich auf ein breiteres Feld abzielen. Das Pfenz ist, was uns zusammen hält. Andere Aktivitäten sind ausserhalb meines Interesses, und daher auch nicht eines meiner persönlichen Ziele bei der Vereinsgründung. Da die Mitgliedsbeiträge für das satzungsmässige Ziel eingesetzt werden, würde ich somit -- ohne es zu wollen -- potentiell andere Ziele als das Wiki fördern. Die Formulierung steht somit einem Beitritt meiner Person potentiell entgegen. --[[Benutzer:Markus-karg|Bruddler]] 20:38, 26. Okt. 2007 (CEST)--&lt;br /&gt;
:: Für mich ist das freie Wissen wichtig mit dem Stadtwiki als ein gutes Vehikel dafür. Daher möchte ich den Verein nicht ausschließlich darauf fixieren. --[[Benutzer:Friedel|Friedel]] 17:07, 27. Okt. 2007 (CEST)&lt;br /&gt;
:::freies Wissen ist zwar wichtig (dafür gibts ja wikipedia), aber mir gehts auch um pfenz direkt.--[[Benutzer:Seggel|Seggel]] 18:05, 28. Okt. 2007 (CET)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== 5 ==&lt;br /&gt;
;5.1 ...Alle Mitglieder müssen rechtzeitig mit bekanntgabe der Tagesordnung eingeladen werden.&lt;br /&gt;
: Einladung per E-mail, reicht das? Muß die Form festgelegt werden?--[[Benutzer:Seggel|Seggel]] 20:25, 26. Okt. 2007 (CEST)&lt;br /&gt;
:: Um späteren Streit zu vermeiden sollte die Form unbedingt aufgenommen werden, damit es hinterher nicht heisst: &amp;quot;Mir hat ja keiner was gesagt.&amp;quot; --[[Benutzer:Markus-karg|Bruddler]] 20:38, 26. Okt. 2007 (CEST)&lt;br /&gt;
::: Alle Formulierungen die so wenig Problempotential wie möglich haben sind hier willkommen :) Bitte bringt euch mit Formulierungsvorschlägen ein. --[[Benutzer:Friedel|Friedel]] 17:07, 27. Okt. 2007 (CEST)&lt;br /&gt;
:::: Vorschlag: &amp;quot;...Der Vereinsvorstand hat alle Mitglieder per eMail bis spätestens vier Wochen vor der Mitgliederversammlung einzuladen, unter Nennung der Tagesordnung...&amp;quot; --[[Benutzer:Markus-karg|Bruddler]] 18:20, 28. Okt. 2007 (CET)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
;5.1 ...rechtzeitig...&lt;br /&gt;
: Was ist &amp;quot;rechtzeitig&amp;quot;? Um späteren Streit zu vermeiden, schlage ich vor, wörtlich &amp;quot;vier Wochen im Voraus&amp;quot; in die Satzung zu schreiben. Sonst sagt irgendwann einer: &amp;quot;Ihr habt es absichtlich erst eine Woche vorher gesagt, weil Ihr wusstet, dass ich da nicht kann!&amp;quot;. --[[Benutzer:Markus-karg|Bruddler]] 20:38, 26. Okt. 2007 (CEST)&lt;br /&gt;
:: ...unverzüglich... im nächsten Absatz könnte auch präzisiert werden ... --[[Benutzer:Mueck|Mueck]] 00:10, 27. Okt. 2007 (CEST)&lt;br /&gt;
::: Ist jemand gegen die Formulierung &amp;quot;vier Wochen im Voraus&amp;quot; für beide Fälle? --[[Benutzer:Friedel|Friedel]] 17:07, 27. Okt. 2007 (CEST)&lt;br /&gt;
::::vier wochen per e-mail--[[Benutzer:Seggel|Seggel]] 18:05, 28. Okt. 2007 (CET)&lt;br /&gt;
;5.2 &amp;quot;Die Haftung des Vorstands beschränkt sich auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.&amp;quot;&lt;br /&gt;
: Es ist zu trennen in Haftung gegenüber Dritten (diese ist durch Bundesgesetze geregelt und somit AFAIK nicht durch eine Satzung einschränkbar) und Haftung gegenüber dem Verein als eigenständiger Rechtsperson (was wohl gemeint ist und somit auch formuliert werden müsste).--[[Benutzer:Markus-karg|Bruddler]] 20:41, 26. Okt. 2007 (CEST)&lt;br /&gt;
:: Vorschlag: &amp;quot;Die Haftung des Vorstands gegenüber dem Verein beschränkt sich auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.&amp;quot; &lt;br /&gt;
::: AFAIK ist exakt jenes bereits durch die gesetzlichen Regelungen vorgesehen und bedarf daher keiner expliziten Nennung.--[[Benutzer:Markus-karg|Bruddler]] 18:22, 28. Okt. 2007 (CET)&lt;br /&gt;
--[[Benutzer:Friedel|Friedel]] 17:07, 27. Okt. 2007 (CEST)&lt;br /&gt;
;5.2 &amp;quot;Amtszeit&amp;quot;:&lt;br /&gt;
: Bin für 1 Jahr. Wir wählen ja nur einen Vereinsvorstand und nicht die Bundesregierung. ;-) --[[Benutzer:Markus-karg|Bruddler]] 20:42, 26. Okt. 2007 (CEST)&lt;br /&gt;
:: Die Frage hierzu ist: Potentielle Dynamik vs. potentielle Kontinuität im Vorstand (egal wie lang die Zeiten sind hängt das was effektiv geschieht am persönlichen Einsatz und Gebaren der Akteure). Ich bin in der Frage relativ leidenschaftslos, bei langen Amtszeiten spart man sich ein wenig Wahlaufwand.   --[[Benutzer:Friedel|Friedel]] 17:07, 27. Okt. 2007 (CEST)&lt;br /&gt;
:::ich find ein jahr genug, der wahlaufwand ist gering--[[Benutzer:Seggel|Seggel]] 18:05, 28. Okt. 2007 (CET)&lt;br /&gt;
;5.2 &amp;quot;Vereinsvorstand&amp;quot;:&lt;br /&gt;
: Bin für Entscheidungen nach dem Motto &amp;quot;2 von 3&amp;quot;, das ist demokratisch. :-) --[[Benutzer:Markus-karg|Bruddler]] 20:44, 26. Okt. 2007 (CEST)&lt;br /&gt;
:: 2 von 3 der Vorstandsvorsitzenden haben gemeinsam Vertretungsrecht halte ich auch für Sinnvoll. Dann kann keiner allein wurschteln aber es lässt zu, dass jemand ausfällt. --[[Benutzer:Friedel|Friedel]] 17:07, 27. Okt. 2007 (CEST)&lt;br /&gt;
:::für 2 von 3--[[Benutzer:Seggel|Seggel]] 18:05, 28. Okt. 2007 (CET)&lt;br /&gt;
;5.2 Vorstände müssen zurücktreten können&lt;br /&gt;
: Es ist nicht geregelt, dass ein Vorstand zurücktreten kann, bzw. was in diesem Falle passiert. --[[Benutzer:Markus-karg|Bruddler]] 21:00, 26. Okt. 2007 (CEST)&lt;br /&gt;
:: ... und die Abwahl ist auch nicht geregelt?! --[[Benutzer:Mueck|Mueck]] 00:05, 27. Okt. 2007 (CEST)&lt;br /&gt;
::: Jedem Vereinsvorstand steht frei zurückzutreten. Frage ist ob man daran dann zwangsläufig eine Mitgliederversammlung knüpfen muss. Bei der Stadtwiki-Gesellschaft wurde es bisher so gehandhabt, dass ein vertretungsberechtigter Vorstand bei Rücktritt durch Wahl innerhalb des Vorstands von einem Beisitzer ersetzt wurden. Zurückgetretene Beisitzer wurden nicht ersetzt. Das finde ich eine angenehm unbürokratische Lösung. --[[Benutzer:Friedel|Friedel]] 17:07, 27. Okt. 2007 (CEST)&lt;br /&gt;
:::: Ich halte dieses Vorgehen eher für Vetternwirtschaft. Es kann nicht sein, dass die Mitgliederversammlung Personen A, B und C wählt, nach Rücktritt von A und B aber nicht mehr D wählen kann (was vielleicht die Mehrheit will), sondern B und C dann einfach E festlegen (was vielleicht die Mehrheit nicht will). Tritt der Bundeskanzler zurück, kann er ja auch nicht einfach einen neuen ernennen (das macht letztendlich der Bundespräsident und nicht der Altkanzler, nicht wahr). Von daher bin ich im Sinne der demokratischen Verhältnisse dafür, dass (a) die Satzung beide Fälle (Abwahl, Rücktritt) genau regelt und (b) es zwingend zu einer Neuwahl (bei Rücktritt: Ausserordentliche Mitgliederversammlung) kommt. Da wir bei Rücktritt weiterhin zwei Vorstandsmitglieder haben, ist die Handlungsfähigkeit gewährleistet. --[[Benutzer:Markus-karg|Bruddler]] 18:28, 28. Okt. 2007 (CET)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
;5.2.1 &amp;quot;Beisitzer&amp;quot;:&lt;br /&gt;
: Befugnisse? Verpflichtungen? --[[Benutzer:Markus-karg|Bruddler]] 20:44, 26. Okt. 2007 (CEST)&lt;br /&gt;
:: Stimmrecht bei Vorstandsbeschlüssen. Wobei beim System den Vorstand als rein ausführendes Organ zu definieren hier Verwaltungsaufgaben vergeben werden sollten, da die Abstimmerei/Entscheiderei dann flach fällt. --[[Benutzer:Friedel|Friedel]] 17:07, 27. Okt. 2007 (CEST)&lt;br /&gt;
::: (1) Wenn sie ein Stimmrecht haben, muss es in der Satzung vorgesehen sein, andernfalls kann sich der Vorstand problemlos (und rechtens) über deren Stimme hinwegsetzen. (2) Ich sehe die Beisitzer im &amp;quot;System Vorstand als rein ausführendes Organ&amp;quot; wie Aufsichtsräte: Sie kontrollieren die Arbeit des Vorstands als Vertreter der Mitglieder (die ja nicht alle laufend über alles informiert werden können oder wollen). Daher sollten sie kein Stimmrecht haben (das würde die Arbeit des Vorstands unnötig erschweren), jedoch (A) das Recht haben, ein Veto einzulegen (also ganz undemokratisch den Vorstand direkt zu bremsen) wenn sie feststellen, dass der Vorstand entgegen den Interessen der Mitglieder / den Beschlüssen der Ausschüsse handelt (B) die Pflicht haben, in solchen Fällen eine ausserordentliche Mitgliederversammlung einzuberufen (ohne spezielle Hürden wie eine gewisse Anzahl an Unterschriften), um zur Not den Vorstand abwählen zu lassen (C) die Pflicht haben, jedem Mitglied auf Anfrage Auskunft über die Arbeit des Vorstandes zu erteilen (um jedem Mitglied die Möglichkeit zu geben, Vorstand und Beisitzer zu kontrollieren und zur Not deren Abwahl durch Einberufung einer ausserordentlichen Mitgliederversammlung (diesmal MIT der Hürde einer bestimmten Anzahl an Stimmen) zu veranlassen. --[[Benutzer:Markus-karg|Bruddler]] 18:37, 28. Okt. 2007 (CET)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:::: Natürlich haben Beisitzer Stimmrecht im Vorstand intern. Alles andere ist ein anderens Organ, das man Beirat, Kuratorium, Aufsichtsrat nennen kann. --[[Benutzer:Wilhelm Bühler|Wilhelm Bühler]] 19:23, 28. Okt. 2007 (CET) &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
; &amp;quot;Bildung bzw. Einberufung von Projektgruppen oder Ausschüssen.&amp;quot;&lt;br /&gt;
: Bin hier für mehr Basisdemokratie: Wenn es eine Projektgruppe oder einen Ausschuss geben soll, halte ich es für die Aufgabe des Vorstandes, deren Aufbau zu organisieren. Ob es eine solche Gruppe gibt, und wer daran beteiligt ist, sollte jedoch von den Mitgliedern selbst durch einfache Mehrheit bestimmt werden. Wir sollten evtl. mehr darauf achten, dass der Vorstand lediglich ausführende Gewalt ist (= er muss umsetzen, was die Mitglieder möchten) und nicht etwa dazu da ist, eigene Ideen umzusetzen (das ist Aufgabe der Legislative, also der Mitgliederversammlung). Apropos Gewaltenteilung, wo ist unsere Judikative? Stichwort: Streit - Wer schlichtet bei Streit zwischen Mitgliedern und Vorständen?&lt;br /&gt;
:: Wenn der Vorstand keinen oder sehr wenig eigenen Handlungsspielraum hat führt das dazu, dass die Mitgliederversammlung einen Jahresplan beschliessen muss. --[[Benutzer:Friedel|Friedel]] 17:07, 27. Okt. 2007 (CEST)&lt;br /&gt;
::: Entweder dieses, oder es die Mitgliederversammlung verpflichtet den Vorstand zur Bildung eines Ausschusses, an welchem jedes Mitglied teilhaben kann. Der Ausschuss selbst trifft sich regelmässig und gibt vor, was der Vorstand zu tun hat. Beispielsweise könnte der Software-Ausschuss sich monatlich treffen, um am Thema &amp;quot;Semantic Wiki&amp;quot; zu arbeiten und, wenn er die Zeit für reif hält, beschliessen, dass der Vorstand diese Erweiterung in den nächsten vier Wochen in Betrieb zu setzen hat. Beim nächsten Treffen dann, wird geprüft, ob dies getan wurde, und welche Erfahrungen es damit gibt etc. Der Vorstand führt die Arbeiten aus, indem er Finanzmittel einsetzt, juristische Fragen (Lizenzbedingungen etc.) klärt, Personen zur Durchführung der Arbeiten am Server berechtigt etc.--[[Benutzer:Markus-karg|Bruddler]] 18:49, 28. Okt. 2007 (CET)&lt;br /&gt;
:: Judikative: Das wären in meinen Augen die Prüfer, deren Aufgaben weiter gefasst sind als vor der MV die Buchhaltung durchzusehen. --[[Benutzer:Friedel|Friedel]] 17:07, 27. Okt. 2007 (CEST)&lt;br /&gt;
::: Nicht ganz. Die Prüfer prüfen ja nur ihren speziellen Bereich. Sie stellen nur fest, ob die Buchführung ordentlich gemacht wurde oder nicht. Die Judikative hingegen hat andere Pflichten: Sie entscheidet, was passiert, wenn es Streit gibt, z. B. wenn der Software-Ausschuss sagt: &amp;quot;Semantic Wiki installieren!&amp;quot; jedoch der Vorstand sich weigert. Um den Vorstand nicht abwählen zu müssen, und nicht extra eine ausserordentliche Mitgliederversammlung durchführen zu müssen, kann die Judikative (sofern die Satzung deren Rechte und Pflichten exakt definiert) aufgrund der Satzung entscheiden, was in dem Fall für den Verein das besteht ist -- den Vorstand zu zwingen (zur Not durch Abwahl per ausserordentlicher Mitgliederversammlung) oder ihn gewähren zu lassen (z. B. weil das beauftragte Softwarepaket lizenzrechtlich inkompatibel ist und den Verein in einen Rechtsstreit verwickeln würde -- was der Vorstand ja nach bestem Wissen und Gewissen zu verhindern hat). Die Judikative muss dazu bestimmte Strafen aussprechen können (bis hin zum Ausschluss oder im schlimmsten Fall der Klage vor einem staatlichen Gericht, z. B. wenn der Vorstand wissentlich dem Verein schaden zugefügt oder diesen wider besseren Wissens nicht abgewendet hat), und alle Mitglieder (d. h. auch Vorstände) müssen sich der Gerichtsbarkeit unterstellen. --[[Benutzer:Markus-karg|Bruddler]] 18:49, 28. Okt. 2007 (CET)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:::: Der Vereinsvorstand muss Software installieren? --[[Benutzer:Wilhelm Bühler|Wilhelm Bühler]] 19:23, 28. Okt. 2007 (CET)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== 6 ==&lt;br /&gt;
; 6 &amp;quot;Über Aufnahme und Ausschluss entscheidet der amtierende Vorstand oder die Mitgliederversammlung.&amp;quot;&lt;br /&gt;
: Die Aufnahme bzw. der Ausschluss von Mitgliedern sollte keinerlei Entscheidung unterliegen. Da es keine Kriterien gibt, wer aufgenommen wird, muss pauschal jeder aufgenommen werden. Ergo ist die Aufnahme entscheidungsfrei und vom Vorstand als reiner Verwaltungsakt zu erledigen. Ein Auschluss muss von der Mitgliederversammlung (und nur von ihr) mehrheitlich beschlossen werden. Die Gründe dafür müssen in der Satzung genannt sein. Sonst gibt&#039;s nur irgendwann Streit... --[[Benutzer:Markus-karg|Bruddler]] 20:52, 26. Okt. 2007 (CEST)&lt;br /&gt;
:: Eine Filterung (wie auch immer realisiert) soll verhindern, dass der Verein im Handstreich von einer aussenstehenden Gruppe übernommen wird. --[[Benutzer:Friedel|Friedel]] 17:07, 27. Okt. 2007 (CEST)&lt;br /&gt;
:::Friedels einwand scheint gerechtfertigt--[[Benutzer:Seggel|Seggel]] 18:05, 28. Okt. 2007 (CET)&lt;br /&gt;
:::: Selbst eine AG kann sich nicht gegen feindliche Übernahmen wehren, warum also sollte ein solcher Passus vor einem staatlichen Gericht anerkannt werden? Will eine &amp;quot;feindliche Macht&amp;quot; den Verein übernehmen, steht ihr der Klageweg offen, und schwupps müssen wir die aufnehmen. Satzung hin oder her. Eine Vereinssatzung hat keine Vorrangstellung gegenüber Gesetzen, und ich erinnere hier nur an das Anti-Diskriminierungsgesetz und den Gleichheitsgrundsatz im Grundgesetz. So ein Passus ist schnell gekippt. Wirkungsvoller halte ich es daher, dass wir beispielsweise die Menge der Aufnahmen pro Jahr begrenzen (das ist bezüglich des Verwaltungsaufwandes der dadurch entsteht juristisch vertretbar) und im Zweifelsfall eine ausserordentliche Mitgliederversammlung durchführen mit dem Antrag, ein &amp;quot;seltsames&amp;quot; Mitglied auszuschliessen. Auch dagegen kann das Mitglied klagen, jedoch wird es für &amp;quot;Horden feindlicher Anmeldungen&amp;quot; sehr schwer, &amp;quot;im Handstreich&amp;quot; zu übernehmen. --[[Benutzer:Markus-karg|Bruddler]] 18:58, 28. Okt. 2007 (CET)&lt;br /&gt;
; 6 &amp;quot;Juristische Personen besitzen kein Stimmrecht auf der Mitgliederversammlung.&amp;quot;&lt;br /&gt;
: Warum nicht? --[[Benutzer:Markus-karg|Bruddler]] 20:53, 26. Okt. 2007 (CEST)&lt;br /&gt;
:: Von meiner Warte her nur wegen dem hohen Aufwand die Vertretungsberechtigung der für die juristische wählenden natürlichen Person zu prüfen. --[[Benutzer:Friedel|Friedel]] 17:07, 27. Okt. 2007 (CEST)&lt;br /&gt;
:::friedel hat recht--[[Benutzer:Seggel|Seggel]] 18:05, 28. Okt. 2007 (CET)&lt;br /&gt;
:::: Ich interpretiere das mal als &amp;quot;Ich stimme Friedel zu&amp;quot; ;-) Im Ernst ist es aber doch so: Juristische Personen sind im Handelsregister (oder Vereinsregister) eingetragen. Dieses ist kostenlos im Internet einsehbar (dauert 5 Minuten). Der Aufwand ist also faktisch nicht vorhanden. Zudem kann man es &amp;quot;zur Not&amp;quot; ja so machen, dass man den Nachweis dem Bewerber aufbürdet, z. B. indem er einen Handelsregisterauszug mitbringt. Daher halte ich die Einschränkung für unnötig. Je mehr Mitglieder, desto besser. :-) Firmen, die gerne Mitglied sein wollen, drücken doch gerade ihr Commitment zu Corporate Citizenship und offenem Wissen aus. Wenn wir das verhindern, werden sie andere Portale unterstützen (was uns potentiell Mitglieder und Stärke raubt). --[[Benutzer:Markus-karg|Bruddler]] 19:04, 28. Okt. 2007 (CET)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
; 6 &amp;quot;Alle Mitglieder sind verpflichtet, den Verein und den Vereinszweck - auch in der Öffentlichkeit - in ordnungsgemäßer Weise zu unterstützen&amp;quot;&lt;br /&gt;
: Ich wehre mich gegen jeglichen Zwang abgesehen von der Beitragszahlung und werde eine Satzung mit diesem Passus nicht unterschreiben.--[[Benutzer:Markus-karg|Bruddler]] 20:55, 26. Okt. 2007 (CEST)&lt;br /&gt;
:: Diese Formulierung soll wahrscheinlich verhindern, dass jemand für den Verein schädliche Internas nach außen trägt. Hänge nicht an der formulierung, hab aber auch kein Problem damit. --[[Benutzer:Friedel|Friedel]] 17:07, 27. Okt. 2007 (CEST)&lt;br /&gt;
:::an sich denk ich alle internas dürfen auch nach aussen dringen. bin für so wenig verpflichtung in der satzung--[[Benutzer:Seggel|Seggel]] 18:05, 28. Okt. 2007 (CET)&lt;br /&gt;
:::: Ich sehe es wie Seggel. Offenheit nach allen Seiten. Der Verein hat nichts zu verbergen. Wenn ein Mitglied dem Verein nachweislich Schaden zufügt, steht des jedermann Frei, die Vereinsjudikative anzurufen, oder einen Antrag auf Ausschluss zu stellen, bzw. der Vorstand hat im berechtigten Fall die Pflicht eine Schadensersatzklage anzustreben.--[[Benutzer:Markus-karg|Bruddler]] 19:06, 28. Okt. 2007 (CET)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
; 6 &amp;quot;Die Mitgliederversammlung kann natürliche und juristische Personen zu Ehrenmitgliedern ernennen,&amp;quot;&lt;br /&gt;
: &amp;quot;...wofür eine einfache Mehrheit der Anwesenden Vereinsmitglieder ausreicht.&amp;quot; -- Dieser Passus fehlt übrigens generell bzgl. allen Entscheidungen der Mittgliederversammlung (P. S.: Gesetze macht der Bundestag und nicht die Regierung --&amp;gt; ergo beschließt die Mittgliederversammlung bzw. ein von der Mitgliederversammlung ermächtigter Ausschuss, und nicht der Vorstand. Der Vorstand ist nur die ausführende Gewalt, welche die Beschlüsse mit einem in der Satzung noch vorzugebenden Zeitrahmen umzusetzen hat). Ich bin deswegen dafür, den Abschnitt über Aufgaben und Befugnisse entsprechend so zu ändern: Augaben = Umsetzung der von der Mitgliederversammlung oder einem von dieser ermächtigten Ausschuss getroffenen Beschlüsse innerhalb 4 Wochen ab Beschlussfassung, Befugnisse: Alleinvertretung im Aussenverhältnis. --[[Benutzer:Markus-karg|Bruddler]] 20:59, 26. Okt. 2007 (CEST)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== 7 ==&lt;br /&gt;
; §7&lt;br /&gt;
: Wer bestimmt den Empfänger der Vermögens? --&amp;gt; Mitgliederversammlung --[[Benutzer:Markus-karg|Bruddler]] 21:04, 26. Okt. 2007 (CEST)&lt;br /&gt;
:: Steht so schon drin: &amp;quot;Den Empfänger bestimmt die Mitgliederversammlung...&amp;quot; --[[Benutzer:Friedel|Friedel]] 17:07, 27. Okt. 2007 (CEST)&lt;br /&gt;
::: Jein. Im 1. Satz von §7 steht bereits ein Empfänger. Den würde ich streichen.--[[Benutzer:Markus-karg|Bruddler]] 19:09, 28. Okt. 2007 (CET)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
; §7 &amp;quot;Als Liquidatoren werden die im Amt befindlichen vertretungsberechtigten Vorstandsmitglieder bestimmt, soweit die letzte Mitgliederversammlung nichts anderes beschließt.&amp;quot;&lt;br /&gt;
: Genau aus jenem Grund muss eine Mitgliederversammlung erfolgen in diesem Fall --&amp;gt; Und dann brauchen wir den Passus &amp;quot;Als Liquidatoren werden die im Amt befindlichen vertretungsberechtigten Vorstandsmitglieder bestimmt.&amp;quot; nicht mehr, da die Mitgliederversammlung bestimmen kann, wen immer sie will (z. B. einen externen Liquidator).&lt;br /&gt;
:: Wie wär es mit &amp;quot;Die Mitgliederversammlung muss mit einfacher Mehrheit der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder einen oder mehrere Liquidatoren ernennen.&amp;quot;?. --[[Benutzer:Friedel|Friedel]] 17:07, 27. Okt. 2007 (CEST)&lt;br /&gt;
::: Friedels formulierung ist ok--[[Benutzer:Seggel|Seggel]] 18:05, 28. Okt. 2007 (CET)&lt;br /&gt;
:::: Die Mehrheitsverhältnisse würde ich pauschal in der Beschreibung des Organs &amp;quot;Mitgliederversammlung&amp;quot; nennen (dann muss man es nicht bei jedem Punkt erneut anführen), ebenso könnte man die Aufgabe &amp;quot;Bestimmung der Liquidatoren&amp;quot; einfach DORT vornehmen, sodass man nur noch dorthin weisen muss, z. B. so:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
 Organe&lt;br /&gt;
 !&lt;br /&gt;
 +-- Mitgliederversammlung&lt;br /&gt;
     !&lt;br /&gt;
     +-- Grundsätzliches&lt;br /&gt;
     !   !&lt;br /&gt;
     !   + Alle Entscheidungen werden mit einfacher Mehrheit der anwesenden Mitglieder gefällt. Ausgenommen sind Satzungsänderungen, für die eine 2/3-Mehrheit aller Vereinsmitglieder notwendig ist.&lt;br /&gt;
     !&lt;br /&gt;
     +-- Aufgaben&lt;br /&gt;
         !&lt;br /&gt;
         +-- Ernennt den oder die Liquidatoren für die Auflösung des Vereins.&lt;br /&gt;
         &lt;br /&gt;
; §7&lt;br /&gt;
: Ich bin dagegen, dass das Vermögen &amp;quot;weg ist&amp;quot; im Fall des Wegfalls der Gemeinnützigkeit. Als Folge wäre der Vorstand handlungsunfähig. Daher sollten wir es eher so umformulieren, dass im Fall des Wegfalls der Gemeinnützigkeit der Vorstand eine ausserordentliche Mitgliederversammlung einzuberufen hat, welche über zwei Anträge entscheidet: (a) Verbleib des Vermögens (b) Auflösung des Vereins. So besteht zumindest noch die Chance, die Handlungsfähigkeit des Vereins auch nach Wegfall der Gemeinnützigkeit zu retten. --[[Benutzer:Markus-karg|Bruddler]] 21:08, 26. Okt. 2007 (CEST)&lt;br /&gt;
:: Die Anerkennung der Gemeinnützigkeit durch das Finanzamt ist sehr stark an diesen Punkt geknüpft. Das bisherige Vermögen darf bei wegfall der Gemeinnützigkeit nicht im Besitz bleiben! --[[Benutzer:Friedel|Friedel]] 17:07, 27. Okt. 2007 (CEST)&lt;br /&gt;
::: Hast Du dazu einen Link (Gerichtsurteil des Bundesfinanzgerichts oder einen Gesetzesauszug oder eine Verwaltungsvorschrift der Finanzbehörden) dazu? Vielleicht ist diese Regelung ja veraltet und wir würden das Geld dann unnötigerweise verschenken? --[[Benutzer:Markus-karg|Bruddler]] 19:18, 28. Okt. 2007 (CET)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
::: Bei §7 muss man aus meiner Sicht nicht viel diskutieren, das ist ein Paragraph, den einem das Finanzamt in die Feder diktiert.&lt;br /&gt;
::: Wenn die Gemeinnützigkeit weg ist, ist fast automatisch auch das Geld weg, es kann sogar sein, dass die Kasse negativ wird, da man Steuern nachzahlen muss. Für die Nachzahlung kann sich das Finanzamt aber auch an die Vorstandsmitglieder persönlich wenden. Das ganze wird alles viel einfacher, wenn man den Verein nicht gemeinnützig macht, wie beispielsweise bei [http://www.uugrn.org/verein.php UUGRN], der Unixgruppe im Gebiet den Rhein-Neckar-Wikis. --[[Benutzer:Wilhelm Bühler|Wilhelm Bühler]] 19:20, 28. Okt. 2007 (CET)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Generelles ==&lt;br /&gt;
;Generelles&lt;br /&gt;
: Wie Ihr seht habe ich ein wenig an der Gewaltenteilung gebastelt. Mir ging das zu sehr in die Richtung &amp;quot;Die Mitgliederversammlung wählt einen König, und der macht dann was er will&amp;quot;. Ich stelle mir das eher so vor: Die Mitgliederversammlung ernennt Ausschüsse und den Vorstand. Die Ausschüsse beschliessen auf ihrem Arbeitsfeld (z. B. Technik, Recht, Inhaltliche Fragen des WIKI Content, etc.) was zu tun ist (= Legislative). Der Vorstand setzt diese Beschlüsse um (= Exekutive). Die Beisitzer kontrollieren den Vorstand hierbei (ähnlich eines Aufsichtsrates in Kapitalgesellschaften). Die Vereinsgerichtsbarkeit, ebenfalls von der Mitgliederversammlung ernannt, entscheidet bei Streitigkeiten zwischen Mitgliedern, Vorstand und Ausschuss. Alles andere geht mir zu sehr in die Richtung &amp;quot;Kanzlerwahlverein&amp;quot; ;-) was die Rolle der Mitgliederversammlung anbelangt. &amp;quot;Alle Macht dem Volke!&amp;quot; :-) --[[Benutzer:Markus-karg|Bruddler]] 21:15, 26. Okt. 2007 (CEST)&lt;br /&gt;
: Aus diesem Grunde schlage ich vor, als Organe folgendes aufzuführen und entsprechend zu dann entsprechend auszuformulieren: Vorstand (Exekutive) (mit den genauen Mitgliedern und deren Zuständigkeiten), Mitgliederversammlung und deren Ausschüsse (Legislative), Vereinsgericht (Judikative), Beisitzer (zur Kontrolle des Vorstandes, mit deren genauen Aufgaben und Berechtigungen)--[[Benutzer:Markus-karg|Bruddler]] 21:18, 26. Okt. 2007 (CEST)&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>Wilhelm Bühler</name></author>
	</entry>
	<entry>
		<id>https://www.pfenz.de/mediawiki/index.php?title=Stadtwiki_Diskussion:Vereinsgr%C3%BCndung/Satzungsentwurf&amp;diff=30065</id>
		<title>Stadtwiki Diskussion:Vereinsgründung/Satzungsentwurf</title>
		<link rel="alternate" type="text/html" href="https://www.pfenz.de/mediawiki/index.php?title=Stadtwiki_Diskussion:Vereinsgr%C3%BCndung/Satzungsentwurf&amp;diff=30065"/>
		<updated>2007-10-28T18:21:43Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;Wilhelm Bühler: /* Diskussion zur Vereinssat--Bruddler 18:20, 28. Okt. 2007 (CET)zung */ gliederung&lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;Hier soll ein Satzungsentwurf für die Gründerversammlung des kommenden Trägervereins erarbeitet werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
= Vereinssatzung =&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== § 1 Name und Sitz ==&lt;br /&gt;
{NAME} e.V. mit Sitz in {ORT}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== § 2 Vereinszweck ==&lt;br /&gt;
Zweck des Vereins ist es, die Erstellung, Sammlung und Verbreitung freier Inhalte in selbstloser Tätigkeit zu ermöglichen, um damit Chancengleichheit beim Zugang zu Wissen und Bildung zu fördern. Des weiteren sollen über die gemeinsame Dokumentation von Zeitgeschehen und Heimatgeschichte Brücken zwischen Generationen geschaffen sowie Neubürgern und Migranten die Integration erleichtert werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Freie Inhalte im Sinne des Vereins sind alle Werke, die von ihren Urhebern unter eine Lizenz gestellt werden, die es jedem gestattet, diese Werke kostenlos zu verbreiten und zu bearbeiten. Dazu soll auch das Bewusstsein für die damit zusammenhängenden gesellschaftlichen, rechtlichen und philosophischen Fragen geschärft werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Dieser Zweck soll insbesonders durch folgende Aktivitäten verfolgt werden:&lt;br /&gt;
* Nachhaltiger Betrieb und Förderung von Internetsystemen zur Erstellung, Sammlung und Verbreitung freier Inhalte.&lt;br /&gt;
* Kontaktpflege und Zusammenarbeit mit anderen Kultur- und Bildungs­einrichtungen.&lt;br /&gt;
* Vertretung des Gedankens freier regionaler Inhalte in der Öffentlichkeit.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== § 3 Gemeinnützigkeit ==&lt;br /&gt;
Der Verein verfolgt und unterstützt durch selbstlose Tätigkeit und Förderung ausschließlich und unmittelbar gemeinnütziger Zwecke. Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== § 4 Unabhängigkeit ==&lt;br /&gt;
Der Verein ist weder organisatorisch, konfessionell noch politisch gebunden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== § 5 Organe ==&lt;br /&gt;
=== 5.1    Mitgliederversammlung ===&lt;br /&gt;
Die Mitgliederversammlung ist vom Vorstand mindestens einmal im Kalenderjahr einzuberufen. Alle Mitglieder müssen rechtzeitig mit bekanntgabe der Tagesordnung eingeladen werden. Die Mitgliederversammlung entlastet und wählt den Vorstand sowie die Prüfer.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Vorstand hat eine außerordentliche Mitgliederversammlung unverzüglich und unter genauer Angabe von Gründen einzuberufen, wenn es das Interesse des Vereins erfordert oder wenn es von mindestens 25% der Mitglieder schriftlich unter Angabe des Zwecks und der Gründe verlangt wird.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Nur die Mitgliederversammlung darf Satzungsänderungen vornehmen. Diese müssen mit einer 2/3 Mehrheit beschlossen werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== 5.2 Vorstand ===&lt;br /&gt;
Amtszeit (1, 2, 3, 4, 5 Jahre?)&lt;br /&gt;
Alle Vorstands­mitglieder sind ehrenamtlich tätig.&lt;br /&gt;
Die Haftung des Vorstands beschränkt sich auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. &lt;br /&gt;
Vertretungsberechtigt (gemeinsam? jeder einzeln? 2/3?):&lt;br /&gt;
Vorsitzender&lt;br /&gt;
Kassenwart&lt;br /&gt;
Schriftführer&lt;br /&gt;
sowie:&lt;br /&gt;
Bis zu 4 Beisitzer&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==== 5.2.1 Aufgaben und Befugnisse des Vorstands ====&lt;br /&gt;
; Aufgaben:&lt;br /&gt;
: Den geregelten Betrieb der Vereinsorganisation sicherstellen.&lt;br /&gt;
: Vertretung des Vereins im Sinne des Vereinszwecks.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
; Befugnisse:&lt;br /&gt;
: Vertretung des Vereins im Sinne des Vereinszwecks.&lt;br /&gt;
:  Bildung bzw. Einberufung von Projektgruppen oder Ausschüssen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==== 5.3 Prüfer ====&lt;br /&gt;
Zwei Personen, zu wählen von der Mitgliederversammlung. Aufgaben sind Prüfung der Kasse und Tätigkeit des Vorstands im Sinne des Vereinszwecks. Berichten an die auf ihre Wahl folgende Mitgliederversammlung. Der Zeitpunkt der Prüfungen steht den Prüfern frei, die letzte Prüfung vor der Mitgliederversammlung darf jedoch nicht länger als eine Kalenderwoche zurückliegen. Die Prüfer dürfen weder dem Vorstand noch einem vom Vorstand berufenen Gremium angehören und nicht Angestellte des Vereins sein.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== § 6 Mitgliedschaft ==&lt;br /&gt;
Mitglieder können alle natürlichen und juristischen Personen werden, die mit den Zielen und Grundsätzen des Vereins übereinstimmen. Über Aufnahme und Ausschluss entscheidet der amtierende Vorstand oder die Mitgliederversammlung.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Natürliche Personen besitzen Stimmrecht auf der Mitgliederversammlung. Juristische Personen besitzen kein Stimmrecht auf der Mitgliederversammlung.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Höhe der Mitgliedsbeiträge wird von der Mitgliederversammlung in einer Beitragsordnung festgelegt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Alle Mitglieder sind verpflichtet, den Verein und den Vereinszweck - auch in der Öffentlichkeit - in ordnungsgemäßer Weise zu unterstützen sowie die laut gültiger Beitragsordnung zu leistende Zuwendung pünktlich zu zahlen. Sie sind außerdem dazu verpflichtet, dem Verein Änderungen ihrer Postadresse und ggf. E-Mail-Adresse umgehend mitzuteilen. Für Folgen, die sich daraus ergeben, dass das Mitglied dieser Pflicht nicht nachkommt, haftet das Mitglied und stellt den Verein von jeglicher Haftung frei.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Mitgliedschaft kann vom Mitglied jederzeit durch schriftliche Willenserklärung beendet werden. Der Vorstand oder die Mitgliederversammlung kann ein Mitglied ausschließen; ein solcher Ausschluß muß schriftlich begründet, dem Mitglied zugestellt und archiviert werden. Die Mitgliedschaft endet automatisch durch Tod. Beiträge für das laufende Jahr werden nicht rückerstattet.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Mitgliederversammlung kann natürliche und juristische Personen zu Ehrenmitgliedern ernennen, die Zeitlebens von der Zahlung des Mitgliedsbeitrags befreit sind.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== § 7 Auflösung / Wegfall des steuerbegünstigten Zwecks ==&lt;br /&gt;
Bei Auflösung oder Aufhebung des Vereins oder bei Wegfall seiner bisherigen gemeinnützigen Zwecke fällt das Vereinsvermögen an einen als steuerbegünstigt gemeinnützig anerkannten Verein oder eine Körperschaft des öffentlichen Rechts zur Verwendung für die Förderung der Bildung im Sinne der Satzung. Den Empfänger bestimmt die Mitgliederversammlung zugleich mit dem Beschluss zur Auflösung des Vereins.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Als Liquidatoren werden die im Amt befindlichen vertretungsberechtigten Vorstandsmitglieder bestimmt, soweit die letzte Mitgliederversammlung nichts anderes beschließt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
= Diskussion zur Vereinssat--[[Benutzer:Markus-karg|Bruddler]] 18:20, 28. Okt. 2007 (CET)zung =&lt;br /&gt;
== 1 ==&lt;br /&gt;
;1 Ort&lt;br /&gt;
: Vorschlag: Pforzheim. --[[Benutzer:Markus-karg|Bruddler]] 21:19, 26. Okt. 2007 (CEST)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== 2 ==&lt;br /&gt;
;2 Vereinszweck&lt;br /&gt;
: Ich finde das zu breit formuliert. Ich finde, der Verein sollte NUR das Wiki betreiben und nicht gleich auf ein breiteres Feld abzielen. Das Pfenz ist, was uns zusammen hält. Andere Aktivitäten sind ausserhalb meines Interesses, und daher auch nicht eines meiner persönlichen Ziele bei der Vereinsgründung. Da die Mitgliedsbeiträge für das satzungsmässige Ziel eingesetzt werden, würde ich somit -- ohne es zu wollen -- potentiell andere Ziele als das Wiki fördern. Die Formulierung steht somit einem Beitritt meiner Person potentiell entgegen. --[[Benutzer:Markus-karg|Bruddler]] 20:38, 26. Okt. 2007 (CEST)--&lt;br /&gt;
:: Für mich ist das freie Wissen wichtig mit dem Stadtwiki als ein gutes Vehikel dafür. Daher möchte ich den Verein nicht ausschließlich darauf fixieren. --[[Benutzer:Friedel|Friedel]] 17:07, 27. Okt. 2007 (CEST)&lt;br /&gt;
:::freies Wissen ist zwar wichtig (dafür gibts ja wikipedia), aber mir gehts auch um pfenz direkt.--[[Benutzer:Seggel|Seggel]] 18:05, 28. Okt. 2007 (CET)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== 5 ==&lt;br /&gt;
;5.1 ...Alle Mitglieder müssen rechtzeitig mit bekanntgabe der Tagesordnung eingeladen werden.&lt;br /&gt;
: Einladung per E-mail, reicht das? Muß die Form festgelegt werden?--[[Benutzer:Seggel|Seggel]] 20:25, 26. Okt. 2007 (CEST)&lt;br /&gt;
:: Um späteren Streit zu vermeiden sollte die Form unbedingt aufgenommen werden, damit es hinterher nicht heisst: &amp;quot;Mir hat ja keiner was gesagt.&amp;quot; --[[Benutzer:Markus-karg|Bruddler]] 20:38, 26. Okt. 2007 (CEST)&lt;br /&gt;
::: Alle Formulierungen die so wenig Problempotential wie möglich haben sind hier willkommen :) Bitte bringt euch mit Formulierungsvorschlägen ein. --[[Benutzer:Friedel|Friedel]] 17:07, 27. Okt. 2007 (CEST)&lt;br /&gt;
:::: Vorschlag: &amp;quot;...Der Vereinsvorstand hat alle Mitglieder per eMail bis spätestens vier Wochen vor der Mitgliederversammlung einzuladen, unter Nennung der Tagesordnung...&amp;quot; --[[Benutzer:Markus-karg|Bruddler]] 18:20, 28. Okt. 2007 (CET)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
;5.1 ...rechtzeitig...&lt;br /&gt;
: Was ist &amp;quot;rechtzeitig&amp;quot;? Um späteren Streit zu vermeiden, schlage ich vor, wörtlich &amp;quot;vier Wochen im Voraus&amp;quot; in die Satzung zu schreiben. Sonst sagt irgendwann einer: &amp;quot;Ihr habt es absichtlich erst eine Woche vorher gesagt, weil Ihr wusstet, dass ich da nicht kann!&amp;quot;. --[[Benutzer:Markus-karg|Bruddler]] 20:38, 26. Okt. 2007 (CEST)&lt;br /&gt;
:: ...unverzüglich... im nächsten Absatz könnte auch präzisiert werden ... --[[Benutzer:Mueck|Mueck]] 00:10, 27. Okt. 2007 (CEST)&lt;br /&gt;
::: Ist jemand gegen die Formulierung &amp;quot;vier Wochen im Voraus&amp;quot; für beide Fälle? --[[Benutzer:Friedel|Friedel]] 17:07, 27. Okt. 2007 (CEST)&lt;br /&gt;
::::vier wochen per e-mail--[[Benutzer:Seggel|Seggel]] 18:05, 28. Okt. 2007 (CET)&lt;br /&gt;
;5.2 &amp;quot;Die Haftung des Vorstands beschränkt sich auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.&amp;quot;&lt;br /&gt;
: Es ist zu trennen in Haftung gegenüber Dritten (diese ist durch Bundesgesetze geregelt und somit AFAIK nicht durch eine Satzung einschränkbar) und Haftung gegenüber dem Verein als eigenständiger Rechtsperson (was wohl gemeint ist und somit auch formuliert werden müsste).--[[Benutzer:Markus-karg|Bruddler]] 20:41, 26. Okt. 2007 (CEST)&lt;br /&gt;
:: Vorschlag: &amp;quot;Die Haftung des Vorstands gegenüber dem Verein beschränkt sich auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.&amp;quot; &lt;br /&gt;
::: AFAIK ist exakt jenes bereits durch die gesetzlichen Regelungen vorgesehen und bedarf daher keiner expliziten Nennung.--[[Benutzer:Markus-karg|Bruddler]] 18:22, 28. Okt. 2007 (CET)&lt;br /&gt;
--[[Benutzer:Friedel|Friedel]] 17:07, 27. Okt. 2007 (CEST)&lt;br /&gt;
;5.2 &amp;quot;Amtszeit&amp;quot;:&lt;br /&gt;
: Bin für 1 Jahr. Wir wählen ja nur einen Vereinsvorstand und nicht die Bundesregierung. ;-) --[[Benutzer:Markus-karg|Bruddler]] 20:42, 26. Okt. 2007 (CEST)&lt;br /&gt;
:: Die Frage hierzu ist: Potentielle Dynamik vs. potentielle Kontinuität im Vorstand (egal wie lang die Zeiten sind hängt das was effektiv geschieht am persönlichen Einsatz und Gebaren der Akteure). Ich bin in der Frage relativ leidenschaftslos, bei langen Amtszeiten spart man sich ein wenig Wahlaufwand.   --[[Benutzer:Friedel|Friedel]] 17:07, 27. Okt. 2007 (CEST)&lt;br /&gt;
:::ich find ein jahr genug, der wahlaufwand ist gering--[[Benutzer:Seggel|Seggel]] 18:05, 28. Okt. 2007 (CET)&lt;br /&gt;
;5.2 &amp;quot;Vereinsvorstand&amp;quot;:&lt;br /&gt;
: Bin für Entscheidungen nach dem Motto &amp;quot;2 von 3&amp;quot;, das ist demokratisch. :-) --[[Benutzer:Markus-karg|Bruddler]] 20:44, 26. Okt. 2007 (CEST)&lt;br /&gt;
:: 2 von 3 der Vorstandsvorsitzenden haben gemeinsam Vertretungsrecht halte ich auch für Sinnvoll. Dann kann keiner allein wurschteln aber es lässt zu, dass jemand ausfällt. --[[Benutzer:Friedel|Friedel]] 17:07, 27. Okt. 2007 (CEST)&lt;br /&gt;
:::für 2 von 3--[[Benutzer:Seggel|Seggel]] 18:05, 28. Okt. 2007 (CET)&lt;br /&gt;
;5.2 Vorstände müssen zurücktreten können&lt;br /&gt;
: Es ist nicht geregelt, dass ein Vorstand zurücktreten kann, bzw. was in diesem Falle passiert. --[[Benutzer:Markus-karg|Bruddler]] 21:00, 26. Okt. 2007 (CEST)&lt;br /&gt;
:: ... und die Abwahl ist auch nicht geregelt?! --[[Benutzer:Mueck|Mueck]] 00:05, 27. Okt. 2007 (CEST)&lt;br /&gt;
::: Jedem Vereinsvorstand steht frei zurückzutreten. Frage ist ob man daran dann zwangsläufig eine Mitgliederversammlung knüpfen muss. Bei der Stadtwiki-Gesellschaft wurde es bisher so gehandhabt, dass ein vertretungsberechtigter Vorstand bei Rücktritt durch Wahl innerhalb des Vorstands von einem Beisitzer ersetzt wurden. Zurückgetretene Beisitzer wurden nicht ersetzt. Das finde ich eine angenehm unbürokratische Lösung. --[[Benutzer:Friedel|Friedel]] 17:07, 27. Okt. 2007 (CEST)&lt;br /&gt;
:::: Ich halte dieses Vorgehen eher für Vetternwirtschaft. Es kann nicht sein, dass die Mitgliederversammlung Personen A, B und C wählt, nach Rücktritt von A und B aber nicht mehr D wählen kann (was vielleicht die Mehrheit will), sondern B und C dann einfach E festlegen (was vielleicht die Mehrheit nicht will). Tritt der Bundeskanzler zurück, kann er ja auch nicht einfach einen neuen ernennen (das macht letztendlich der Bundespräsident und nicht der Altkanzler, nicht wahr). Von daher bin ich im Sinne der demokratischen Verhältnisse dafür, dass (a) die Satzung beide Fälle (Abwahl, Rücktritt) genau regelt und (b) es zwingend zu einer Neuwahl (bei Rücktritt: Ausserordentliche Mitgliederversammlung) kommt. Da wir bei Rücktritt weiterhin zwei Vorstandsmitglieder haben, ist die Handlungsfähigkeit gewährleistet. --[[Benutzer:Markus-karg|Bruddler]] 18:28, 28. Okt. 2007 (CET)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
;5.2.1 &amp;quot;Beisitzer&amp;quot;:&lt;br /&gt;
: Befugnisse? Verpflichtungen? --[[Benutzer:Markus-karg|Bruddler]] 20:44, 26. Okt. 2007 (CEST)&lt;br /&gt;
:: Stimmrecht bei Vorstandsbeschlüssen. Wobei beim System den Vorstand als rein ausführendes Organ zu definieren hier Verwaltungsaufgaben vergeben werden sollten, da die Abstimmerei/Entscheiderei dann flach fällt. --[[Benutzer:Friedel|Friedel]] 17:07, 27. Okt. 2007 (CEST)&lt;br /&gt;
::: (1) Wenn sie ein Stimmrecht haben, muss es in der Satzung vorgesehen sein, andernfalls kann sich der Vorstand problemlos (und rechtens) über deren Stimme hinwegsetzen. (2) Ich sehe die Beisitzer im &amp;quot;System Vorstand als rein ausführendes Organ&amp;quot; wie Aufsichtsräte: Sie kontrollieren die Arbeit des Vorstands als Vertreter der Mitglieder (die ja nicht alle laufend über alles informiert werden können oder wollen). Daher sollten sie kein Stimmrecht haben (das würde die Arbeit des Vorstands unnötig erschweren), jedoch (A) das Recht haben, ein Veto einzulegen (also ganz undemokratisch den Vorstand direkt zu bremsen) wenn sie feststellen, dass der Vorstand entgegen den Interessen der Mitglieder / den Beschlüssen der Ausschüsse handelt (B) die Pflicht haben, in solchen Fällen eine ausserordentliche Mitgliederversammlung einzuberufen (ohne spezielle Hürden wie eine gewisse Anzahl an Unterschriften), um zur Not den Vorstand abwählen zu lassen (C) die Pflicht haben, jedem Mitglied auf Anfrage Auskunft über die Arbeit des Vorstandes zu erteilen (um jedem Mitglied die Möglichkeit zu geben, Vorstand und Beisitzer zu kontrollieren und zur Not deren Abwahl durch Einberufung einer ausserordentlichen Mitgliederversammlung (diesmal MIT der Hürde einer bestimmten Anzahl an Stimmen) zu veranlassen. --[[Benutzer:Markus-karg|Bruddler]] 18:37, 28. Okt. 2007 (CET)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
; &amp;quot;Bildung bzw. Einberufung von Projektgruppen oder Ausschüssen.&amp;quot;&lt;br /&gt;
: Bin hier für mehr Basisdemokratie: Wenn es eine Projektgruppe oder einen Ausschuss geben soll, halte ich es für die Aufgabe des Vorstandes, deren Aufbau zu organisieren. Ob es eine solche Gruppe gibt, und wer daran beteiligt ist, sollte jedoch von den Mitgliedern selbst durch einfache Mehrheit bestimmt werden. Wir sollten evtl. mehr darauf achten, dass der Vorstand lediglich ausführende Gewalt ist (= er muss umsetzen, was die Mitglieder möchten) und nicht etwa dazu da ist, eigene Ideen umzusetzen (das ist Aufgabe der Legislative, also der Mitgliederversammlung). Apropos Gewaltenteilung, wo ist unsere Judikative? Stichwort: Streit - Wer schlichtet bei Streit zwischen Mitgliedern und Vorständen?&lt;br /&gt;
:: Wenn der Vorstand keinen oder sehr wenig eigenen Handlungsspielraum hat führt das dazu, dass die Mitgliederversammlung einen Jahresplan beschliessen muss. --[[Benutzer:Friedel|Friedel]] 17:07, 27. Okt. 2007 (CEST)&lt;br /&gt;
::: Entweder dieses, oder es die Mitgliederversammlung verpflichtet den Vorstand zur Bildung eines Ausschusses, an welchem jedes Mitglied teilhaben kann. Der Ausschuss selbst trifft sich regelmässig und gibt vor, was der Vorstand zu tun hat. Beispielsweise könnte der Software-Ausschuss sich monatlich treffen, um am Thema &amp;quot;Semantic Wiki&amp;quot; zu arbeiten und, wenn er die Zeit für reif hält, beschliessen, dass der Vorstand diese Erweiterung in den nächsten vier Wochen in Betrieb zu setzen hat. Beim nächsten Treffen dann, wird geprüft, ob dies getan wurde, und welche Erfahrungen es damit gibt etc. Der Vorstand führt die Arbeiten aus, indem er Finanzmittel einsetzt, juristische Fragen (Lizenzbedingungen etc.) klärt, Personen zur Durchführung der Arbeiten am Server berechtigt etc.--[[Benutzer:Markus-karg|Bruddler]] 18:49, 28. Okt. 2007 (CET)&lt;br /&gt;
:: Judikative: Das wären in meinen Augen die Prüfer, deren Aufgaben weiter gefasst sind als vor der MV die Buchhaltung durchzusehen. --[[Benutzer:Friedel|Friedel]] 17:07, 27. Okt. 2007 (CEST)&lt;br /&gt;
::: Nicht ganz. Die Prüfer prüfen ja nur ihren speziellen Bereich. Sie stellen nur fest, ob die Buchführung ordentlich gemacht wurde oder nicht. Die Judikative hingegen hat andere Pflichten: Sie entscheidet, was passiert, wenn es Streit gibt, z. B. wenn der Software-Ausschuss sagt: &amp;quot;Semantic Wiki installieren!&amp;quot; jedoch der Vorstand sich weigert. Um den Vorstand nicht abwählen zu müssen, und nicht extra eine ausserordentliche Mitgliederversammlung durchführen zu müssen, kann die Judikative (sofern die Satzung deren Rechte und Pflichten exakt definiert) aufgrund der Satzung entscheiden, was in dem Fall für den Verein das besteht ist -- den Vorstand zu zwingen (zur Not durch Abwahl per ausserordentlicher Mitgliederversammlung) oder ihn gewähren zu lassen (z. B. weil das beauftragte Softwarepaket lizenzrechtlich inkompatibel ist und den Verein in einen Rechtsstreit verwickeln würde -- was der Vorstand ja nach bestem Wissen und Gewissen zu verhindern hat). Die Judikative muss dazu bestimmte Strafen aussprechen können (bis hin zum Ausschluss oder im schlimmsten Fall der Klage vor einem staatlichen Gericht, z. B. wenn der Vorstand wissentlich dem Verein schaden zugefügt oder diesen wider besseren Wissens nicht abgewendet hat), und alle Mitglieder (d. h. auch Vorstände) müssen sich der Gerichtsbarkeit unterstellen. --[[Benutzer:Markus-karg|Bruddler]] 18:49, 28. Okt. 2007 (CET)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== 6 ==&lt;br /&gt;
; 6 &amp;quot;Über Aufnahme und Ausschluss entscheidet der amtierende Vorstand oder die Mitgliederversammlung.&amp;quot;&lt;br /&gt;
: Die Aufnahme bzw. der Ausschluss von Mitgliedern sollte keinerlei Entscheidung unterliegen. Da es keine Kriterien gibt, wer aufgenommen wird, muss pauschal jeder aufgenommen werden. Ergo ist die Aufnahme entscheidungsfrei und vom Vorstand als reiner Verwaltungsakt zu erledigen. Ein Auschluss muss von der Mitgliederversammlung (und nur von ihr) mehrheitlich beschlossen werden. Die Gründe dafür müssen in der Satzung genannt sein. Sonst gibt&#039;s nur irgendwann Streit... --[[Benutzer:Markus-karg|Bruddler]] 20:52, 26. Okt. 2007 (CEST)&lt;br /&gt;
:: Eine Filterung (wie auch immer realisiert) soll verhindern, dass der Verein im Handstreich von einer aussenstehenden Gruppe übernommen wird. --[[Benutzer:Friedel|Friedel]] 17:07, 27. Okt. 2007 (CEST)&lt;br /&gt;
:::Friedels einwand scheint gerechtfertigt--[[Benutzer:Seggel|Seggel]] 18:05, 28. Okt. 2007 (CET)&lt;br /&gt;
:::: Selbst eine AG kann sich nicht gegen feindliche Übernahmen wehren, warum also sollte ein solcher Passus vor einem staatlichen Gericht anerkannt werden? Will eine &amp;quot;feindliche Macht&amp;quot; den Verein übernehmen, steht ihr der Klageweg offen, und schwupps müssen wir die aufnehmen. Satzung hin oder her. Eine Vereinssatzung hat keine Vorrangstellung gegenüber Gesetzen, und ich erinnere hier nur an das Anti-Diskriminierungsgesetz und den Gleichheitsgrundsatz im Grundgesetz. So ein Passus ist schnell gekippt. Wirkungsvoller halte ich es daher, dass wir beispielsweise die Menge der Aufnahmen pro Jahr begrenzen (das ist bezüglich des Verwaltungsaufwandes der dadurch entsteht juristisch vertretbar) und im Zweifelsfall eine ausserordentliche Mitgliederversammlung durchführen mit dem Antrag, ein &amp;quot;seltsames&amp;quot; Mitglied auszuschliessen. Auch dagegen kann das Mitglied klagen, jedoch wird es für &amp;quot;Horden feindlicher Anmeldungen&amp;quot; sehr schwer, &amp;quot;im Handstreich&amp;quot; zu übernehmen. --[[Benutzer:Markus-karg|Bruddler]] 18:58, 28. Okt. 2007 (CET)&lt;br /&gt;
; 6 &amp;quot;Juristische Personen besitzen kein Stimmrecht auf der Mitgliederversammlung.&amp;quot;&lt;br /&gt;
: Warum nicht? --[[Benutzer:Markus-karg|Bruddler]] 20:53, 26. Okt. 2007 (CEST)&lt;br /&gt;
:: Von meiner Warte her nur wegen dem hohen Aufwand die Vertretungsberechtigung der für die juristische wählenden natürlichen Person zu prüfen. --[[Benutzer:Friedel|Friedel]] 17:07, 27. Okt. 2007 (CEST)&lt;br /&gt;
:::friedel hat recht--[[Benutzer:Seggel|Seggel]] 18:05, 28. Okt. 2007 (CET)&lt;br /&gt;
:::: Ich interpretiere das mal als &amp;quot;Ich stimme Friedel zu&amp;quot; ;-) Im Ernst ist es aber doch so: Juristische Personen sind im Handelsregister (oder Vereinsregister) eingetragen. Dieses ist kostenlos im Internet einsehbar (dauert 5 Minuten). Der Aufwand ist also faktisch nicht vorhanden. Zudem kann man es &amp;quot;zur Not&amp;quot; ja so machen, dass man den Nachweis dem Bewerber aufbürdet, z. B. indem er einen Handelsregisterauszug mitbringt. Daher halte ich die Einschränkung für unnötig. Je mehr Mitglieder, desto besser. :-) Firmen, die gerne Mitglied sein wollen, drücken doch gerade ihr Commitment zu Corporate Citizenship und offenem Wissen aus. Wenn wir das verhindern, werden sie andere Portale unterstützen (was uns potentiell Mitglieder und Stärke raubt). --[[Benutzer:Markus-karg|Bruddler]] 19:04, 28. Okt. 2007 (CET)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
; 6 &amp;quot;Alle Mitglieder sind verpflichtet, den Verein und den Vereinszweck - auch in der Öffentlichkeit - in ordnungsgemäßer Weise zu unterstützen&amp;quot;&lt;br /&gt;
: Ich wehre mich gegen jeglichen Zwang abgesehen von der Beitragszahlung und werde eine Satzung mit diesem Passus nicht unterschreiben.--[[Benutzer:Markus-karg|Bruddler]] 20:55, 26. Okt. 2007 (CEST)&lt;br /&gt;
:: Diese Formulierung soll wahrscheinlich verhindern, dass jemand für den Verein schädliche Internas nach außen trägt. Hänge nicht an der formulierung, hab aber auch kein Problem damit. --[[Benutzer:Friedel|Friedel]] 17:07, 27. Okt. 2007 (CEST)&lt;br /&gt;
:::an sich denk ich alle internas dürfen auch nach aussen dringen. bin für so wenig verpflichtung in der satzung--[[Benutzer:Seggel|Seggel]] 18:05, 28. Okt. 2007 (CET)&lt;br /&gt;
:::: Ich sehe es wie Seggel. Offenheit nach allen Seiten. Der Verein hat nichts zu verbergen. Wenn ein Mitglied dem Verein nachweislich Schaden zufügt, steht des jedermann Frei, die Vereinsjudikative anzurufen, oder einen Antrag auf Ausschluss zu stellen, bzw. der Vorstand hat im berechtigten Fall die Pflicht eine Schadensersatzklage anzustreben.--[[Benutzer:Markus-karg|Bruddler]] 19:06, 28. Okt. 2007 (CET)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
; 6 &amp;quot;Die Mitgliederversammlung kann natürliche und juristische Personen zu Ehrenmitgliedern ernennen,&amp;quot;&lt;br /&gt;
: &amp;quot;...wofür eine einfache Mehrheit der Anwesenden Vereinsmitglieder ausreicht.&amp;quot; -- Dieser Passus fehlt übrigens generell bzgl. allen Entscheidungen der Mittgliederversammlung (P. S.: Gesetze macht der Bundestag und nicht die Regierung --&amp;gt; ergo beschließt die Mittgliederversammlung bzw. ein von der Mitgliederversammlung ermächtigter Ausschuss, und nicht der Vorstand. Der Vorstand ist nur die ausführende Gewalt, welche die Beschlüsse mit einem in der Satzung noch vorzugebenden Zeitrahmen umzusetzen hat). Ich bin deswegen dafür, den Abschnitt über Aufgaben und Befugnisse entsprechend so zu ändern: Augaben = Umsetzung der von der Mitgliederversammlung oder einem von dieser ermächtigten Ausschuss getroffenen Beschlüsse innerhalb 4 Wochen ab Beschlussfassung, Befugnisse: Alleinvertretung im Aussenverhältnis. --[[Benutzer:Markus-karg|Bruddler]] 20:59, 26. Okt. 2007 (CEST)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== 7 ==&lt;br /&gt;
; §7&lt;br /&gt;
: Wer bestimmt den Empfänger der Vermögens? --&amp;gt; Mitgliederversammlung --[[Benutzer:Markus-karg|Bruddler]] 21:04, 26. Okt. 2007 (CEST)&lt;br /&gt;
:: Steht so schon drin: &amp;quot;Den Empfänger bestimmt die Mitgliederversammlung...&amp;quot; --[[Benutzer:Friedel|Friedel]] 17:07, 27. Okt. 2007 (CEST)&lt;br /&gt;
::: Jein. Im 1. Satz von §7 steht bereits ein Empfänger. Den würde ich streichen.--[[Benutzer:Markus-karg|Bruddler]] 19:09, 28. Okt. 2007 (CET)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
; §7 &amp;quot;Als Liquidatoren werden die im Amt befindlichen vertretungsberechtigten Vorstandsmitglieder bestimmt, soweit die letzte Mitgliederversammlung nichts anderes beschließt.&amp;quot;&lt;br /&gt;
: Genau aus jenem Grund muss eine Mitgliederversammlung erfolgen in diesem Fall --&amp;gt; Und dann brauchen wir den Passus &amp;quot;Als Liquidatoren werden die im Amt befindlichen vertretungsberechtigten Vorstandsmitglieder bestimmt.&amp;quot; nicht mehr, da die Mitgliederversammlung bestimmen kann, wen immer sie will (z. B. einen externen Liquidator).&lt;br /&gt;
:: Wie wär es mit &amp;quot;Die Mitgliederversammlung muss mit einfacher Mehrheit der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder einen oder mehrere Liquidatoren ernennen.&amp;quot;?. --[[Benutzer:Friedel|Friedel]] 17:07, 27. Okt. 2007 (CEST)&lt;br /&gt;
::: Friedels formulierung ist ok--[[Benutzer:Seggel|Seggel]] 18:05, 28. Okt. 2007 (CET)&lt;br /&gt;
:::: Die Mehrheitsverhältnisse würde ich pauschal in der Beschreibung des Organs &amp;quot;Mitgliederversammlung&amp;quot; nennen (dann muss man es nicht bei jedem Punkt erneut anführen), ebenso könnte man die Aufgabe &amp;quot;Bestimmung der Liquidatoren&amp;quot; einfach DORT vornehmen, sodass man nur noch dorthin weisen muss, z. B. so:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
 Organe&lt;br /&gt;
 !&lt;br /&gt;
 +-- Mitgliederversammlung&lt;br /&gt;
     !&lt;br /&gt;
     +-- Grundsätzliches&lt;br /&gt;
     !   !&lt;br /&gt;
     !   + Alle Entscheidungen werden mit einfacher Mehrheit der anwesenden Mitglieder gefällt. Ausgenommen sind Satzungsänderungen, für die eine 2/3-Mehrheit aller Vereinsmitglieder notwendig ist.&lt;br /&gt;
     !&lt;br /&gt;
     +-- Aufgaben&lt;br /&gt;
         !&lt;br /&gt;
         +-- Ernennt den oder die Liquidatoren für die Auflösung des Vereins.&lt;br /&gt;
         &lt;br /&gt;
; §7&lt;br /&gt;
: Ich bin dagegen, dass das Vermögen &amp;quot;weg ist&amp;quot; im Fall des Wegfalls der Gemeinnützigkeit. Als Folge wäre der Vorstand handlungsunfähig. Daher sollten wir es eher so umformulieren, dass im Fall des Wegfalls der Gemeinnützigkeit der Vorstand eine ausserordentliche Mitgliederversammlung einzuberufen hat, welche über zwei Anträge entscheidet: (a) Verbleib des Vermögens (b) Auflösung des Vereins. So besteht zumindest noch die Chance, die Handlungsfähigkeit des Vereins auch nach Wegfall der Gemeinnützigkeit zu retten. --[[Benutzer:Markus-karg|Bruddler]] 21:08, 26. Okt. 2007 (CEST)&lt;br /&gt;
:: Die Anerkennung der Gemeinnützigkeit durch das Finanzamt ist sehr stark an diesen Punkt geknüpft. Das bisherige Vermögen darf bei wegfall der Gemeinnützigkeit nicht im Besitz bleiben! --[[Benutzer:Friedel|Friedel]] 17:07, 27. Okt. 2007 (CEST)&lt;br /&gt;
::: Hast Du dazu einen Link (Gerichtsurteil des Bundesfinanzgerichts oder einen Gesetzesauszug oder eine Verwaltungsvorschrift der Finanzbehörden) dazu? Vielleicht ist diese Regelung ja veraltet und wir würden das Geld dann unnötigerweise verschenken? --[[Benutzer:Markus-karg|Bruddler]] 19:18, 28. Okt. 2007 (CET)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
::: Bei §7 muss man aus meiner Sicht nicht viel diskutieren, das ist ein Paragraph, den einem das Finanzamt in die Feder diktiert.&lt;br /&gt;
::: Wenn die Gemeinnützigkeit weg ist, ist fast automatisch auch das Geld weg, es kann sogar sein, dass die Kasse negativ wird, da man Steuern nachzahlen muss. Für die Nachzahlung kann sich das Finanzamt aber auch an die Vorstandsmitglieder persönlich wenden. Das ganze wird alles viel einfacher, wenn man den Verein nicht gemeinnützig macht, wie beispielsweise bei [http://www.uugrn.org/verein.php UUGRN], der Unixgruppe im Gebiet den Rhein-Neckar-Wikis. --[[Benutzer:Wilhelm Bühler|Wilhelm Bühler]] 19:20, 28. Okt. 2007 (CET)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Generelles ==&lt;br /&gt;
;Generelles&lt;br /&gt;
: Wie Ihr seht habe ich ein wenig an der Gewaltenteilung gebastelt. Mir ging das zu sehr in die Richtung &amp;quot;Die Mitgliederversammlung wählt einen König, und der macht dann was er will&amp;quot;. Ich stelle mir das eher so vor: Die Mitgliederversammlung ernennt Ausschüsse und den Vorstand. Die Ausschüsse beschliessen auf ihrem Arbeitsfeld (z. B. Technik, Recht, Inhaltliche Fragen des WIKI Content, etc.) was zu tun ist (= Legislative). Der Vorstand setzt diese Beschlüsse um (= Exekutive). Die Beisitzer kontrollieren den Vorstand hierbei (ähnlich eines Aufsichtsrates in Kapitalgesellschaften). Die Vereinsgerichtsbarkeit, ebenfalls von der Mitgliederversammlung ernannt, entscheidet bei Streitigkeiten zwischen Mitgliedern, Vorstand und Ausschuss. Alles andere geht mir zu sehr in die Richtung &amp;quot;Kanzlerwahlverein&amp;quot; ;-) was die Rolle der Mitgliederversammlung anbelangt. &amp;quot;Alle Macht dem Volke!&amp;quot; :-) --[[Benutzer:Markus-karg|Bruddler]] 21:15, 26. Okt. 2007 (CEST)&lt;br /&gt;
: Aus diesem Grunde schlage ich vor, als Organe folgendes aufzuführen und entsprechend zu dann entsprechend auszuformulieren: Vorstand (Exekutive) (mit den genauen Mitgliedern und deren Zuständigkeiten), Mitgliederversammlung und deren Ausschüsse (Legislative), Vereinsgericht (Judikative), Beisitzer (zur Kontrolle des Vorstandes, mit deren genauen Aufgaben und Berechtigungen)--[[Benutzer:Markus-karg|Bruddler]] 21:18, 26. Okt. 2007 (CEST)&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>Wilhelm Bühler</name></author>
	</entry>
	<entry>
		<id>https://www.pfenz.de/mediawiki/index.php?title=Stadtwiki_Diskussion:Vereinsgr%C3%BCndung/Satzungsentwurf&amp;diff=30064</id>
		<title>Stadtwiki Diskussion:Vereinsgründung/Satzungsentwurf</title>
		<link rel="alternate" type="text/html" href="https://www.pfenz.de/mediawiki/index.php?title=Stadtwiki_Diskussion:Vereinsgr%C3%BCndung/Satzungsentwurf&amp;diff=30064"/>
		<updated>2007-10-28T18:20:28Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;Wilhelm Bühler: /* Diskussion zur Vereinssat--Bruddler 18:20, 28. Okt. 2007 (CET)zung */  mal ein paar Anmerkungen von mir (nur eine, der rest fiel 2 edit-conflicts zum opfer&lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;Hier soll ein Satzungsentwurf für die Gründerversammlung des kommenden Trägervereins erarbeitet werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
= Vereinssatzung =&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== § 1 Name und Sitz ==&lt;br /&gt;
{NAME} e.V. mit Sitz in {ORT}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== § 2 Vereinszweck ==&lt;br /&gt;
Zweck des Vereins ist es, die Erstellung, Sammlung und Verbreitung freier Inhalte in selbstloser Tätigkeit zu ermöglichen, um damit Chancengleichheit beim Zugang zu Wissen und Bildung zu fördern. Des weiteren sollen über die gemeinsame Dokumentation von Zeitgeschehen und Heimatgeschichte Brücken zwischen Generationen geschaffen sowie Neubürgern und Migranten die Integration erleichtert werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Freie Inhalte im Sinne des Vereins sind alle Werke, die von ihren Urhebern unter eine Lizenz gestellt werden, die es jedem gestattet, diese Werke kostenlos zu verbreiten und zu bearbeiten. Dazu soll auch das Bewusstsein für die damit zusammenhängenden gesellschaftlichen, rechtlichen und philosophischen Fragen geschärft werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Dieser Zweck soll insbesonders durch folgende Aktivitäten verfolgt werden:&lt;br /&gt;
* Nachhaltiger Betrieb und Förderung von Internetsystemen zur Erstellung, Sammlung und Verbreitung freier Inhalte.&lt;br /&gt;
* Kontaktpflege und Zusammenarbeit mit anderen Kultur- und Bildungs­einrichtungen.&lt;br /&gt;
* Vertretung des Gedankens freier regionaler Inhalte in der Öffentlichkeit.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== § 3 Gemeinnützigkeit ==&lt;br /&gt;
Der Verein verfolgt und unterstützt durch selbstlose Tätigkeit und Förderung ausschließlich und unmittelbar gemeinnütziger Zwecke. Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== § 4 Unabhängigkeit ==&lt;br /&gt;
Der Verein ist weder organisatorisch, konfessionell noch politisch gebunden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== § 5 Organe ==&lt;br /&gt;
=== 5.1    Mitgliederversammlung ===&lt;br /&gt;
Die Mitgliederversammlung ist vom Vorstand mindestens einmal im Kalenderjahr einzuberufen. Alle Mitglieder müssen rechtzeitig mit bekanntgabe der Tagesordnung eingeladen werden. Die Mitgliederversammlung entlastet und wählt den Vorstand sowie die Prüfer.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Vorstand hat eine außerordentliche Mitgliederversammlung unverzüglich und unter genauer Angabe von Gründen einzuberufen, wenn es das Interesse des Vereins erfordert oder wenn es von mindestens 25% der Mitglieder schriftlich unter Angabe des Zwecks und der Gründe verlangt wird.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Nur die Mitgliederversammlung darf Satzungsänderungen vornehmen. Diese müssen mit einer 2/3 Mehrheit beschlossen werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== 5.2 Vorstand ===&lt;br /&gt;
Amtszeit (1, 2, 3, 4, 5 Jahre?)&lt;br /&gt;
Alle Vorstands­mitglieder sind ehrenamtlich tätig.&lt;br /&gt;
Die Haftung des Vorstands beschränkt sich auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. &lt;br /&gt;
Vertretungsberechtigt (gemeinsam? jeder einzeln? 2/3?):&lt;br /&gt;
Vorsitzender&lt;br /&gt;
Kassenwart&lt;br /&gt;
Schriftführer&lt;br /&gt;
sowie:&lt;br /&gt;
Bis zu 4 Beisitzer&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==== 5.2.1 Aufgaben und Befugnisse des Vorstands ====&lt;br /&gt;
; Aufgaben:&lt;br /&gt;
: Den geregelten Betrieb der Vereinsorganisation sicherstellen.&lt;br /&gt;
: Vertretung des Vereins im Sinne des Vereinszwecks.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
; Befugnisse:&lt;br /&gt;
: Vertretung des Vereins im Sinne des Vereinszwecks.&lt;br /&gt;
:  Bildung bzw. Einberufung von Projektgruppen oder Ausschüssen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==== 5.3 Prüfer ====&lt;br /&gt;
Zwei Personen, zu wählen von der Mitgliederversammlung. Aufgaben sind Prüfung der Kasse und Tätigkeit des Vorstands im Sinne des Vereinszwecks. Berichten an die auf ihre Wahl folgende Mitgliederversammlung. Der Zeitpunkt der Prüfungen steht den Prüfern frei, die letzte Prüfung vor der Mitgliederversammlung darf jedoch nicht länger als eine Kalenderwoche zurückliegen. Die Prüfer dürfen weder dem Vorstand noch einem vom Vorstand berufenen Gremium angehören und nicht Angestellte des Vereins sein.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== § 6 Mitgliedschaft ==&lt;br /&gt;
Mitglieder können alle natürlichen und juristischen Personen werden, die mit den Zielen und Grundsätzen des Vereins übereinstimmen. Über Aufnahme und Ausschluss entscheidet der amtierende Vorstand oder die Mitgliederversammlung.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Natürliche Personen besitzen Stimmrecht auf der Mitgliederversammlung. Juristische Personen besitzen kein Stimmrecht auf der Mitgliederversammlung.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Höhe der Mitgliedsbeiträge wird von der Mitgliederversammlung in einer Beitragsordnung festgelegt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Alle Mitglieder sind verpflichtet, den Verein und den Vereinszweck - auch in der Öffentlichkeit - in ordnungsgemäßer Weise zu unterstützen sowie die laut gültiger Beitragsordnung zu leistende Zuwendung pünktlich zu zahlen. Sie sind außerdem dazu verpflichtet, dem Verein Änderungen ihrer Postadresse und ggf. E-Mail-Adresse umgehend mitzuteilen. Für Folgen, die sich daraus ergeben, dass das Mitglied dieser Pflicht nicht nachkommt, haftet das Mitglied und stellt den Verein von jeglicher Haftung frei.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Mitgliedschaft kann vom Mitglied jederzeit durch schriftliche Willenserklärung beendet werden. Der Vorstand oder die Mitgliederversammlung kann ein Mitglied ausschließen; ein solcher Ausschluß muß schriftlich begründet, dem Mitglied zugestellt und archiviert werden. Die Mitgliedschaft endet automatisch durch Tod. Beiträge für das laufende Jahr werden nicht rückerstattet.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Mitgliederversammlung kann natürliche und juristische Personen zu Ehrenmitgliedern ernennen, die Zeitlebens von der Zahlung des Mitgliedsbeitrags befreit sind.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== § 7 Auflösung / Wegfall des steuerbegünstigten Zwecks ==&lt;br /&gt;
Bei Auflösung oder Aufhebung des Vereins oder bei Wegfall seiner bisherigen gemeinnützigen Zwecke fällt das Vereinsvermögen an einen als steuerbegünstigt gemeinnützig anerkannten Verein oder eine Körperschaft des öffentlichen Rechts zur Verwendung für die Förderung der Bildung im Sinne der Satzung. Den Empfänger bestimmt die Mitgliederversammlung zugleich mit dem Beschluss zur Auflösung des Vereins.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Als Liquidatoren werden die im Amt befindlichen vertretungsberechtigten Vorstandsmitglieder bestimmt, soweit die letzte Mitgliederversammlung nichts anderes beschließt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
= Diskussion zur Vereinssat--[[Benutzer:Markus-karg|Bruddler]] 18:20, 28. Okt. 2007 (CET)zung =&lt;br /&gt;
;1 Ort&lt;br /&gt;
: Vorschlag: Pforzheim. --[[Benutzer:Markus-karg|Bruddler]] 21:19, 26. Okt. 2007 (CEST)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
;2 Vereinszweck&lt;br /&gt;
: Ich finde das zu breit formuliert. Ich finde, der Verein sollte NUR das Wiki betreiben und nicht gleich auf ein breiteres Feld abzielen. Das Pfenz ist, was uns zusammen hält. Andere Aktivitäten sind ausserhalb meines Interesses, und daher auch nicht eines meiner persönlichen Ziele bei der Vereinsgründung. Da die Mitgliedsbeiträge für das satzungsmässige Ziel eingesetzt werden, würde ich somit -- ohne es zu wollen -- potentiell andere Ziele als das Wiki fördern. Die Formulierung steht somit einem Beitritt meiner Person potentiell entgegen. --[[Benutzer:Markus-karg|Bruddler]] 20:38, 26. Okt. 2007 (CEST)--&lt;br /&gt;
:: Für mich ist das freie Wissen wichtig mit dem Stadtwiki als ein gutes Vehikel dafür. Daher möchte ich den Verein nicht ausschließlich darauf fixieren. --[[Benutzer:Friedel|Friedel]] 17:07, 27. Okt. 2007 (CEST)&lt;br /&gt;
:::freies Wissen ist zwar wichtig (dafür gibts ja wikipedia), aber mir gehts auch um pfenz direkt.--[[Benutzer:Seggel|Seggel]] 18:05, 28. Okt. 2007 (CET)&lt;br /&gt;
;5.1 ...Alle Mitglieder müssen rechtzeitig mit bekanntgabe der Tagesordnung eingeladen werden.&lt;br /&gt;
: Einladung per E-mail, reicht das? Muß die Form festgelegt werden?--[[Benutzer:Seggel|Seggel]] 20:25, 26. Okt. 2007 (CEST)&lt;br /&gt;
:: Um späteren Streit zu vermeiden sollte die Form unbedingt aufgenommen werden, damit es hinterher nicht heisst: &amp;quot;Mir hat ja keiner was gesagt.&amp;quot; --[[Benutzer:Markus-karg|Bruddler]] 20:38, 26. Okt. 2007 (CEST)&lt;br /&gt;
::: Alle Formulierungen die so wenig Problempotential wie möglich haben sind hier willkommen :) Bitte bringt euch mit Formulierungsvorschlägen ein. --[[Benutzer:Friedel|Friedel]] 17:07, 27. Okt. 2007 (CEST)&lt;br /&gt;
:::: Vorschlag: &amp;quot;...Der Vereinsvorstand hat alle Mitglieder per eMail bis spätestens vier Wochen vor der Mitgliederversammlung einzuladen, unter Nennung der Tagesordnung...&amp;quot; --[[Benutzer:Markus-karg|Bruddler]] 18:20, 28. Okt. 2007 (CET)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
;5.1 ...rechtzeitig...&lt;br /&gt;
: Was ist &amp;quot;rechtzeitig&amp;quot;? Um späteren Streit zu vermeiden, schlage ich vor, wörtlich &amp;quot;vier Wochen im Voraus&amp;quot; in die Satzung zu schreiben. Sonst sagt irgendwann einer: &amp;quot;Ihr habt es absichtlich erst eine Woche vorher gesagt, weil Ihr wusstet, dass ich da nicht kann!&amp;quot;. --[[Benutzer:Markus-karg|Bruddler]] 20:38, 26. Okt. 2007 (CEST)&lt;br /&gt;
:: ...unverzüglich... im nächsten Absatz könnte auch präzisiert werden ... --[[Benutzer:Mueck|Mueck]] 00:10, 27. Okt. 2007 (CEST)&lt;br /&gt;
::: Ist jemand gegen die Formulierung &amp;quot;vier Wochen im Voraus&amp;quot; für beide Fälle? --[[Benutzer:Friedel|Friedel]] 17:07, 27. Okt. 2007 (CEST)&lt;br /&gt;
::::vier wochen per e-mail--[[Benutzer:Seggel|Seggel]] 18:05, 28. Okt. 2007 (CET)&lt;br /&gt;
;5.2 &amp;quot;Die Haftung des Vorstands beschränkt sich auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.&amp;quot;&lt;br /&gt;
: Es ist zu trennen in Haftung gegenüber Dritten (diese ist durch Bundesgesetze geregelt und somit AFAIK nicht durch eine Satzung einschränkbar) und Haftung gegenüber dem Verein als eigenständiger Rechtsperson (was wohl gemeint ist und somit auch formuliert werden müsste).--[[Benutzer:Markus-karg|Bruddler]] 20:41, 26. Okt. 2007 (CEST)&lt;br /&gt;
:: Vorschlag: &amp;quot;Die Haftung des Vorstands gegenüber dem Verein beschränkt sich auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.&amp;quot; &lt;br /&gt;
::: AFAIK ist exakt jenes bereits durch die gesetzlichen Regelungen vorgesehen und bedarf daher keiner expliziten Nennung.--[[Benutzer:Markus-karg|Bruddler]] 18:22, 28. Okt. 2007 (CET)&lt;br /&gt;
--[[Benutzer:Friedel|Friedel]] 17:07, 27. Okt. 2007 (CEST)&lt;br /&gt;
;5.2 &amp;quot;Amtszeit&amp;quot;:&lt;br /&gt;
: Bin für 1 Jahr. Wir wählen ja nur einen Vereinsvorstand und nicht die Bundesregierung. ;-) --[[Benutzer:Markus-karg|Bruddler]] 20:42, 26. Okt. 2007 (CEST)&lt;br /&gt;
:: Die Frage hierzu ist: Potentielle Dynamik vs. potentielle Kontinuität im Vorstand (egal wie lang die Zeiten sind hängt das was effektiv geschieht am persönlichen Einsatz und Gebaren der Akteure). Ich bin in der Frage relativ leidenschaftslos, bei langen Amtszeiten spart man sich ein wenig Wahlaufwand.   --[[Benutzer:Friedel|Friedel]] 17:07, 27. Okt. 2007 (CEST)&lt;br /&gt;
:::ich find ein jahr genug, der wahlaufwand ist gering--[[Benutzer:Seggel|Seggel]] 18:05, 28. Okt. 2007 (CET)&lt;br /&gt;
;5.2 &amp;quot;Vereinsvorstand&amp;quot;:&lt;br /&gt;
: Bin für Entscheidungen nach dem Motto &amp;quot;2 von 3&amp;quot;, das ist demokratisch. :-) --[[Benutzer:Markus-karg|Bruddler]] 20:44, 26. Okt. 2007 (CEST)&lt;br /&gt;
:: 2 von 3 der Vorstandsvorsitzenden haben gemeinsam Vertretungsrecht halte ich auch für Sinnvoll. Dann kann keiner allein wurschteln aber es lässt zu, dass jemand ausfällt. --[[Benutzer:Friedel|Friedel]] 17:07, 27. Okt. 2007 (CEST)&lt;br /&gt;
:::für 2 von 3--[[Benutzer:Seggel|Seggel]] 18:05, 28. Okt. 2007 (CET)&lt;br /&gt;
;5.2 Vorstände müssen zurücktreten können&lt;br /&gt;
: Es ist nicht geregelt, dass ein Vorstand zurücktreten kann, bzw. was in diesem Falle passiert. --[[Benutzer:Markus-karg|Bruddler]] 21:00, 26. Okt. 2007 (CEST)&lt;br /&gt;
:: ... und die Abwahl ist auch nicht geregelt?! --[[Benutzer:Mueck|Mueck]] 00:05, 27. Okt. 2007 (CEST)&lt;br /&gt;
::: Jedem Vereinsvorstand steht frei zurückzutreten. Frage ist ob man daran dann zwangsläufig eine Mitgliederversammlung knüpfen muss. Bei der Stadtwiki-Gesellschaft wurde es bisher so gehandhabt, dass ein vertretungsberechtigter Vorstand bei Rücktritt durch Wahl innerhalb des Vorstands von einem Beisitzer ersetzt wurden. Zurückgetretene Beisitzer wurden nicht ersetzt. Das finde ich eine angenehm unbürokratische Lösung. --[[Benutzer:Friedel|Friedel]] 17:07, 27. Okt. 2007 (CEST)&lt;br /&gt;
:::: Ich halte dieses Vorgehen eher für Vetternwirtschaft. Es kann nicht sein, dass die Mitgliederversammlung Personen A, B und C wählt, nach Rücktritt von A und B aber nicht mehr D wählen kann (was vielleicht die Mehrheit will), sondern B und C dann einfach E festlegen (was vielleicht die Mehrheit nicht will). Tritt der Bundeskanzler zurück, kann er ja auch nicht einfach einen neuen ernennen (das macht letztendlich der Bundespräsident und nicht der Altkanzler, nicht wahr). Von daher bin ich im Sinne der demokratischen Verhältnisse dafür, dass (a) die Satzung beide Fälle (Abwahl, Rücktritt) genau regelt und (b) es zwingend zu einer Neuwahl (bei Rücktritt: Ausserordentliche Mitgliederversammlung) kommt. Da wir bei Rücktritt weiterhin zwei Vorstandsmitglieder haben, ist die Handlungsfähigkeit gewährleistet. --[[Benutzer:Markus-karg|Bruddler]] 18:28, 28. Okt. 2007 (CET)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
;5.2.1 &amp;quot;Beisitzer&amp;quot;:&lt;br /&gt;
: Befugnisse? Verpflichtungen? --[[Benutzer:Markus-karg|Bruddler]] 20:44, 26. Okt. 2007 (CEST)&lt;br /&gt;
:: Stimmrecht bei Vorstandsbeschlüssen. Wobei beim System den Vorstand als rein ausführendes Organ zu definieren hier Verwaltungsaufgaben vergeben werden sollten, da die Abstimmerei/Entscheiderei dann flach fällt. --[[Benutzer:Friedel|Friedel]] 17:07, 27. Okt. 2007 (CEST)&lt;br /&gt;
::: (1) Wenn sie ein Stimmrecht haben, muss es in der Satzung vorgesehen sein, andernfalls kann sich der Vorstand problemlos (und rechtens) über deren Stimme hinwegsetzen. (2) Ich sehe die Beisitzer im &amp;quot;System Vorstand als rein ausführendes Organ&amp;quot; wie Aufsichtsräte: Sie kontrollieren die Arbeit des Vorstands als Vertreter der Mitglieder (die ja nicht alle laufend über alles informiert werden können oder wollen). Daher sollten sie kein Stimmrecht haben (das würde die Arbeit des Vorstands unnötig erschweren), jedoch (A) das Recht haben, ein Veto einzulegen (also ganz undemokratisch den Vorstand direkt zu bremsen) wenn sie feststellen, dass der Vorstand entgegen den Interessen der Mitglieder / den Beschlüssen der Ausschüsse handelt (B) die Pflicht haben, in solchen Fällen eine ausserordentliche Mitgliederversammlung einzuberufen (ohne spezielle Hürden wie eine gewisse Anzahl an Unterschriften), um zur Not den Vorstand abwählen zu lassen (C) die Pflicht haben, jedem Mitglied auf Anfrage Auskunft über die Arbeit des Vorstandes zu erteilen (um jedem Mitglied die Möglichkeit zu geben, Vorstand und Beisitzer zu kontrollieren und zur Not deren Abwahl durch Einberufung einer ausserordentlichen Mitgliederversammlung (diesmal MIT der Hürde einer bestimmten Anzahl an Stimmen) zu veranlassen. --[[Benutzer:Markus-karg|Bruddler]] 18:37, 28. Okt. 2007 (CET)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
; &amp;quot;Bildung bzw. Einberufung von Projektgruppen oder Ausschüssen.&amp;quot;&lt;br /&gt;
: Bin hier für mehr Basisdemokratie: Wenn es eine Projektgruppe oder einen Ausschuss geben soll, halte ich es für die Aufgabe des Vorstandes, deren Aufbau zu organisieren. Ob es eine solche Gruppe gibt, und wer daran beteiligt ist, sollte jedoch von den Mitgliedern selbst durch einfache Mehrheit bestimmt werden. Wir sollten evtl. mehr darauf achten, dass der Vorstand lediglich ausführende Gewalt ist (= er muss umsetzen, was die Mitglieder möchten) und nicht etwa dazu da ist, eigene Ideen umzusetzen (das ist Aufgabe der Legislative, also der Mitgliederversammlung). Apropos Gewaltenteilung, wo ist unsere Judikative? Stichwort: Streit - Wer schlichtet bei Streit zwischen Mitgliedern und Vorständen?&lt;br /&gt;
:: Wenn der Vorstand keinen oder sehr wenig eigenen Handlungsspielraum hat führt das dazu, dass die Mitgliederversammlung einen Jahresplan beschliessen muss. --[[Benutzer:Friedel|Friedel]] 17:07, 27. Okt. 2007 (CEST)&lt;br /&gt;
::: Entweder dieses, oder es die Mitgliederversammlung verpflichtet den Vorstand zur Bildung eines Ausschusses, an welchem jedes Mitglied teilhaben kann. Der Ausschuss selbst trifft sich regelmässig und gibt vor, was der Vorstand zu tun hat. Beispielsweise könnte der Software-Ausschuss sich monatlich treffen, um am Thema &amp;quot;Semantic Wiki&amp;quot; zu arbeiten und, wenn er die Zeit für reif hält, beschliessen, dass der Vorstand diese Erweiterung in den nächsten vier Wochen in Betrieb zu setzen hat. Beim nächsten Treffen dann, wird geprüft, ob dies getan wurde, und welche Erfahrungen es damit gibt etc. Der Vorstand führt die Arbeiten aus, indem er Finanzmittel einsetzt, juristische Fragen (Lizenzbedingungen etc.) klärt, Personen zur Durchführung der Arbeiten am Server berechtigt etc.--[[Benutzer:Markus-karg|Bruddler]] 18:49, 28. Okt. 2007 (CET)&lt;br /&gt;
:: Judikative: Das wären in meinen Augen die Prüfer, deren Aufgaben weiter gefasst sind als vor der MV die Buchhaltung durchzusehen. --[[Benutzer:Friedel|Friedel]] 17:07, 27. Okt. 2007 (CEST)&lt;br /&gt;
::: Nicht ganz. Die Prüfer prüfen ja nur ihren speziellen Bereich. Sie stellen nur fest, ob die Buchführung ordentlich gemacht wurde oder nicht. Die Judikative hingegen hat andere Pflichten: Sie entscheidet, was passiert, wenn es Streit gibt, z. B. wenn der Software-Ausschuss sagt: &amp;quot;Semantic Wiki installieren!&amp;quot; jedoch der Vorstand sich weigert. Um den Vorstand nicht abwählen zu müssen, und nicht extra eine ausserordentliche Mitgliederversammlung durchführen zu müssen, kann die Judikative (sofern die Satzung deren Rechte und Pflichten exakt definiert) aufgrund der Satzung entscheiden, was in dem Fall für den Verein das besteht ist -- den Vorstand zu zwingen (zur Not durch Abwahl per ausserordentlicher Mitgliederversammlung) oder ihn gewähren zu lassen (z. B. weil das beauftragte Softwarepaket lizenzrechtlich inkompatibel ist und den Verein in einen Rechtsstreit verwickeln würde -- was der Vorstand ja nach bestem Wissen und Gewissen zu verhindern hat). Die Judikative muss dazu bestimmte Strafen aussprechen können (bis hin zum Ausschluss oder im schlimmsten Fall der Klage vor einem staatlichen Gericht, z. B. wenn der Vorstand wissentlich dem Verein schaden zugefügt oder diesen wider besseren Wissens nicht abgewendet hat), und alle Mitglieder (d. h. auch Vorstände) müssen sich der Gerichtsbarkeit unterstellen. --[[Benutzer:Markus-karg|Bruddler]] 18:49, 28. Okt. 2007 (CET)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
; 6 &amp;quot;Über Aufnahme und Ausschluss entscheidet der amtierende Vorstand oder die Mitgliederversammlung.&amp;quot;&lt;br /&gt;
: Die Aufnahme bzw. der Ausschluss von Mitgliedern sollte keinerlei Entscheidung unterliegen. Da es keine Kriterien gibt, wer aufgenommen wird, muss pauschal jeder aufgenommen werden. Ergo ist die Aufnahme entscheidungsfrei und vom Vorstand als reiner Verwaltungsakt zu erledigen. Ein Auschluss muss von der Mitgliederversammlung (und nur von ihr) mehrheitlich beschlossen werden. Die Gründe dafür müssen in der Satzung genannt sein. Sonst gibt&#039;s nur irgendwann Streit... --[[Benutzer:Markus-karg|Bruddler]] 20:52, 26. Okt. 2007 (CEST)&lt;br /&gt;
:: Eine Filterung (wie auch immer realisiert) soll verhindern, dass der Verein im Handstreich von einer aussenstehenden Gruppe übernommen wird. --[[Benutzer:Friedel|Friedel]] 17:07, 27. Okt. 2007 (CEST)&lt;br /&gt;
:::Friedels einwand scheint gerechtfertigt--[[Benutzer:Seggel|Seggel]] 18:05, 28. Okt. 2007 (CET)&lt;br /&gt;
:::: Selbst eine AG kann sich nicht gegen feindliche Übernahmen wehren, warum also sollte ein solcher Passus vor einem staatlichen Gericht anerkannt werden? Will eine &amp;quot;feindliche Macht&amp;quot; den Verein übernehmen, steht ihr der Klageweg offen, und schwupps müssen wir die aufnehmen. Satzung hin oder her. Eine Vereinssatzung hat keine Vorrangstellung gegenüber Gesetzen, und ich erinnere hier nur an das Anti-Diskriminierungsgesetz und den Gleichheitsgrundsatz im Grundgesetz. So ein Passus ist schnell gekippt. Wirkungsvoller halte ich es daher, dass wir beispielsweise die Menge der Aufnahmen pro Jahr begrenzen (das ist bezüglich des Verwaltungsaufwandes der dadurch entsteht juristisch vertretbar) und im Zweifelsfall eine ausserordentliche Mitgliederversammlung durchführen mit dem Antrag, ein &amp;quot;seltsames&amp;quot; Mitglied auszuschliessen. Auch dagegen kann das Mitglied klagen, jedoch wird es für &amp;quot;Horden feindlicher Anmeldungen&amp;quot; sehr schwer, &amp;quot;im Handstreich&amp;quot; zu übernehmen. --[[Benutzer:Markus-karg|Bruddler]] 18:58, 28. Okt. 2007 (CET)&lt;br /&gt;
; 6 &amp;quot;Juristische Personen besitzen kein Stimmrecht auf der Mitgliederversammlung.&amp;quot;&lt;br /&gt;
: Warum nicht? --[[Benutzer:Markus-karg|Bruddler]] 20:53, 26. Okt. 2007 (CEST)&lt;br /&gt;
:: Von meiner Warte her nur wegen dem hohen Aufwand die Vertretungsberechtigung der für die juristische wählenden natürlichen Person zu prüfen. --[[Benutzer:Friedel|Friedel]] 17:07, 27. Okt. 2007 (CEST)&lt;br /&gt;
:::friedel hat recht--[[Benutzer:Seggel|Seggel]] 18:05, 28. Okt. 2007 (CET)&lt;br /&gt;
:::: Ich interpretiere das mal als &amp;quot;Ich stimme Friedel zu&amp;quot; ;-) Im Ernst ist es aber doch so: Juristische Personen sind im Handelsregister (oder Vereinsregister) eingetragen. Dieses ist kostenlos im Internet einsehbar (dauert 5 Minuten). Der Aufwand ist also faktisch nicht vorhanden. Zudem kann man es &amp;quot;zur Not&amp;quot; ja so machen, dass man den Nachweis dem Bewerber aufbürdet, z. B. indem er einen Handelsregisterauszug mitbringt. Daher halte ich die Einschränkung für unnötig. Je mehr Mitglieder, desto besser. :-) Firmen, die gerne Mitglied sein wollen, drücken doch gerade ihr Commitment zu Corporate Citizenship und offenem Wissen aus. Wenn wir das verhindern, werden sie andere Portale unterstützen (was uns potentiell Mitglieder und Stärke raubt). --[[Benutzer:Markus-karg|Bruddler]] 19:04, 28. Okt. 2007 (CET)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
; 6 &amp;quot;Alle Mitglieder sind verpflichtet, den Verein und den Vereinszweck - auch in der Öffentlichkeit - in ordnungsgemäßer Weise zu unterstützen&amp;quot;&lt;br /&gt;
: Ich wehre mich gegen jeglichen Zwang abgesehen von der Beitragszahlung und werde eine Satzung mit diesem Passus nicht unterschreiben.--[[Benutzer:Markus-karg|Bruddler]] 20:55, 26. Okt. 2007 (CEST)&lt;br /&gt;
:: Diese Formulierung soll wahrscheinlich verhindern, dass jemand für den Verein schädliche Internas nach außen trägt. Hänge nicht an der formulierung, hab aber auch kein Problem damit. --[[Benutzer:Friedel|Friedel]] 17:07, 27. Okt. 2007 (CEST)&lt;br /&gt;
:::an sich denk ich alle internas dürfen auch nach aussen dringen. bin für so wenig verpflichtung in der satzung--[[Benutzer:Seggel|Seggel]] 18:05, 28. Okt. 2007 (CET)&lt;br /&gt;
:::: Ich sehe es wie Seggel. Offenheit nach allen Seiten. Der Verein hat nichts zu verbergen. Wenn ein Mitglied dem Verein nachweislich Schaden zufügt, steht des jedermann Frei, die Vereinsjudikative anzurufen, oder einen Antrag auf Ausschluss zu stellen, bzw. der Vorstand hat im berechtigten Fall die Pflicht eine Schadensersatzklage anzustreben.--[[Benutzer:Markus-karg|Bruddler]] 19:06, 28. Okt. 2007 (CET)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
; 6 &amp;quot;Die Mitgliederversammlung kann natürliche und juristische Personen zu Ehrenmitgliedern ernennen,&amp;quot;&lt;br /&gt;
: &amp;quot;...wofür eine einfache Mehrheit der Anwesenden Vereinsmitglieder ausreicht.&amp;quot; -- Dieser Passus fehlt übrigens generell bzgl. allen Entscheidungen der Mittgliederversammlung (P. S.: Gesetze macht der Bundestag und nicht die Regierung --&amp;gt; ergo beschließt die Mittgliederversammlung bzw. ein von der Mitgliederversammlung ermächtigter Ausschuss, und nicht der Vorstand. Der Vorstand ist nur die ausführende Gewalt, welche die Beschlüsse mit einem in der Satzung noch vorzugebenden Zeitrahmen umzusetzen hat). Ich bin deswegen dafür, den Abschnitt über Aufgaben und Befugnisse entsprechend so zu ändern: Augaben = Umsetzung der von der Mitgliederversammlung oder einem von dieser ermächtigten Ausschuss getroffenen Beschlüsse innerhalb 4 Wochen ab Beschlussfassung, Befugnisse: Alleinvertretung im Aussenverhältnis. --[[Benutzer:Markus-karg|Bruddler]] 20:59, 26. Okt. 2007 (CEST)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
; §7&lt;br /&gt;
: Wer bestimmt den Empfänger der Vermögens? --&amp;gt; Mitgliederversammlung --[[Benutzer:Markus-karg|Bruddler]] 21:04, 26. Okt. 2007 (CEST)&lt;br /&gt;
:: Steht so schon drin: &amp;quot;Den Empfänger bestimmt die Mitgliederversammlung...&amp;quot; --[[Benutzer:Friedel|Friedel]] 17:07, 27. Okt. 2007 (CEST)&lt;br /&gt;
::: Jein. Im 1. Satz von §7 steht bereits ein Empfänger. Den würde ich streichen.--[[Benutzer:Markus-karg|Bruddler]] 19:09, 28. Okt. 2007 (CET)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
; §7 &amp;quot;Als Liquidatoren werden die im Amt befindlichen vertretungsberechtigten Vorstandsmitglieder bestimmt, soweit die letzte Mitgliederversammlung nichts anderes beschließt.&amp;quot;&lt;br /&gt;
: Genau aus jenem Grund muss eine Mitgliederversammlung erfolgen in diesem Fall --&amp;gt; Und dann brauchen wir den Passus &amp;quot;Als Liquidatoren werden die im Amt befindlichen vertretungsberechtigten Vorstandsmitglieder bestimmt.&amp;quot; nicht mehr, da die Mitgliederversammlung bestimmen kann, wen immer sie will (z. B. einen externen Liquidator).&lt;br /&gt;
:: Wie wär es mit &amp;quot;Die Mitgliederversammlung muss mit einfacher Mehrheit der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder einen oder mehrere Liquidatoren ernennen.&amp;quot;?. --[[Benutzer:Friedel|Friedel]] 17:07, 27. Okt. 2007 (CEST)&lt;br /&gt;
::: Friedels formulierung ist ok--[[Benutzer:Seggel|Seggel]] 18:05, 28. Okt. 2007 (CET)&lt;br /&gt;
:::: Die Mehrheitsverhältnisse würde ich pauschal in der Beschreibung des Organs &amp;quot;Mitgliederversammlung&amp;quot; nennen (dann muss man es nicht bei jedem Punkt erneut anführen), ebenso könnte man die Aufgabe &amp;quot;Bestimmung der Liquidatoren&amp;quot; einfach DORT vornehmen, sodass man nur noch dorthin weisen muss, z. B. so:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
 Organe&lt;br /&gt;
 !&lt;br /&gt;
 +-- Mitgliederversammlung&lt;br /&gt;
     !&lt;br /&gt;
     +-- Grundsätzliches&lt;br /&gt;
     !   !&lt;br /&gt;
     !   + Alle Entscheidungen werden mit einfacher Mehrheit der anwesenden Mitglieder gefällt. Ausgenommen sind Satzungsänderungen, für die eine 2/3-Mehrheit aller Vereinsmitglieder notwendig ist.&lt;br /&gt;
     !&lt;br /&gt;
     +-- Aufgaben&lt;br /&gt;
         !&lt;br /&gt;
         +-- Ernennt den oder die Liquidatoren für die Auflösung des Vereins.&lt;br /&gt;
         &lt;br /&gt;
; §7&lt;br /&gt;
: Ich bin dagegen, dass das Vermögen &amp;quot;weg ist&amp;quot; im Fall des Wegfalls der Gemeinnützigkeit. Als Folge wäre der Vorstand handlungsunfähig. Daher sollten wir es eher so umformulieren, dass im Fall des Wegfalls der Gemeinnützigkeit der Vorstand eine ausserordentliche Mitgliederversammlung einzuberufen hat, welche über zwei Anträge entscheidet: (a) Verbleib des Vermögens (b) Auflösung des Vereins. So besteht zumindest noch die Chance, die Handlungsfähigkeit des Vereins auch nach Wegfall der Gemeinnützigkeit zu retten. --[[Benutzer:Markus-karg|Bruddler]] 21:08, 26. Okt. 2007 (CEST)&lt;br /&gt;
:: Die Anerkennung der Gemeinnützigkeit durch das Finanzamt ist sehr stark an diesen Punkt geknüpft. Das bisherige Vermögen darf bei wegfall der Gemeinnützigkeit nicht im Besitz bleiben! --[[Benutzer:Friedel|Friedel]] 17:07, 27. Okt. 2007 (CEST)&lt;br /&gt;
::: Hast Du dazu einen Link (Gerichtsurteil des Bundesfinanzgerichts oder einen Gesetzesauszug oder eine Verwaltungsvorschrift der Finanzbehörden) dazu? Vielleicht ist diese Regelung ja veraltet und wir würden das Geld dann unnötigerweise verschenken? --[[Benutzer:Markus-karg|Bruddler]] 19:18, 28. Okt. 2007 (CET)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
::: Bei §7 muss man aus meiner Sicht nicht viel diskutieren, das ist ein Paragraph, den einem das Finanzamt in die Feder diktiert.&lt;br /&gt;
::: Wenn die Gemeinnützigkeit weg ist, ist fast automatisch auch das Geld weg, es kann sogar sein, dass die Kasse negativ wird, da man Steuern nachzahlen muss. Für die Nachzahlung kann sich das Finanzamt aber auch an die Vorstandsmitglieder persönlich wenden. Das ganze wird alles viel einfacher, wenn man den Verein nicht gemeinnützig macht, wie beispielsweise bei [http://www.uugrn.org/verein.php UUGRN], der Unixgruppe im Gebiet den Rhein-Neckar-Wikis. --[[Benutzer:Wilhelm Bühler|Wilhelm Bühler]] 19:20, 28. Okt. 2007 (CET)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
;Generelles&lt;br /&gt;
: Wie Ihr seht habe ich ein wenig an der Gewaltenteilung gebastelt. Mir ging das zu sehr in die Richtung &amp;quot;Die Mitgliederversammlung wählt einen König, und der macht dann was er will&amp;quot;. Ich stelle mir das eher so vor: Die Mitgliederversammlung ernennt Ausschüsse und den Vorstand. Die Ausschüsse beschliessen auf ihrem Arbeitsfeld (z. B. Technik, Recht, Inhaltliche Fragen des WIKI Content, etc.) was zu tun ist (= Legislative). Der Vorstand setzt diese Beschlüsse um (= Exekutive). Die Beisitzer kontrollieren den Vorstand hierbei (ähnlich eines Aufsichtsrates in Kapitalgesellschaften). Die Vereinsgerichtsbarkeit, ebenfalls von der Mitgliederversammlung ernannt, entscheidet bei Streitigkeiten zwischen Mitgliedern, Vorstand und Ausschuss. Alles andere geht mir zu sehr in die Richtung &amp;quot;Kanzlerwahlverein&amp;quot; ;-) was die Rolle der Mitgliederversammlung anbelangt. &amp;quot;Alle Macht dem Volke!&amp;quot; :-) --[[Benutzer:Markus-karg|Bruddler]] 21:15, 26. Okt. 2007 (CEST)&lt;br /&gt;
: Aus diesem Grunde schlage ich vor, als Organe folgendes aufzuführen und entsprechend zu dann entsprechend auszuformulieren: Vorstand (Exekutive) (mit den genauen Mitgliedern und deren Zuständigkeiten), Mitgliederversammlung und deren Ausschüsse (Legislative), Vereinsgericht (Judikative), Beisitzer (zur Kontrolle des Vorstandes, mit deren genauen Aufgaben und Berechtigungen)--[[Benutzer:Markus-karg|Bruddler]] 21:18, 26. Okt. 2007 (CEST)&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>Wilhelm Bühler</name></author>
	</entry>
	<entry>
		<id>https://www.pfenz.de/mediawiki/index.php?title=Stadtwiki:Server&amp;diff=27542</id>
		<title>Stadtwiki:Server</title>
		<link rel="alternate" type="text/html" href="https://www.pfenz.de/mediawiki/index.php?title=Stadtwiki:Server&amp;diff=27542"/>
		<updated>2007-08-21T05:58:39Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;Wilhelm Bühler: system abgegeben&lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;[[Bild:Server-Übergabe.jpg|thumb|Übergabe des Servers]]&lt;br /&gt;
[[Bild:Server-im-Rack.jpg|thumb|Der Server im Rack]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Das [[Stadtwiki Pforzheim-Enz]] läuft auf einem dedizierten Server, den uns die Firma [[Netmanufacture]] freundlicherweise kostenlos zur Verfügung stellt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Server-Hardware ==&lt;br /&gt;
Der Server ist mit einer Pentium-IV CPU ausgestattet, die mit 3 GHz getaktet ist und verfügt über 512 Megabyte DDR-RAM. Der Server wird ausschließlich für das Stadtwiki Pforzheim-Enz genutzt. Die Hardwareadministration liegt bei [[Netmanufacture]] (&#039;&#039;remote hand&#039;&#039;).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Server-Anbindung ==&lt;br /&gt;
Der Server steht im Rechenzentrum von [[Netmanufacture]] in [[Pforzheim]];  dieses verfügt über eine Anbindung mit 34 Megabit pro Sekunde.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Server-Software ==&lt;br /&gt;
Der Server läuft unter OpenBSD 3.9, benötigte Zusatzsoftware wurde aus den OpenBSD-Ports installiert.&lt;br /&gt;
Lediglich die MediaWiki-Version 1.6.3 wurde &#039;&#039;von Hand&#039;&#039; nachinstalliert, da OpenBSD das bewährte 1.5.8 ausliefert.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Systemadministration liegt bei [[Benutzer:Friedel|Friedel Völker]].&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
: [[Bild:OpenBSD.gif]] http://www.openbsd.org/&lt;br /&gt;
: [[Bild:Mediawiki.png]] http://www.mediawiki.org/&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Kategorie:Stadtwiki|Server]]&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>Wilhelm Bühler</name></author>
	</entry>
	<entry>
		<id>https://www.pfenz.de/mediawiki/index.php?title=Benutzer_Diskussion:Wilhelm_B%C3%BChler&amp;diff=27186</id>
		<title>Benutzer Diskussion:Wilhelm Bühler</title>
		<link rel="alternate" type="text/html" href="https://www.pfenz.de/mediawiki/index.php?title=Benutzer_Diskussion:Wilhelm_B%C3%BChler&amp;diff=27186"/>
		<updated>2007-08-11T09:08:17Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;Wilhelm Bühler: geleert&lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;{{Diskussionskopf Benutzer}}&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>Wilhelm Bühler</name></author>
	</entry>
	<entry>
		<id>https://www.pfenz.de/mediawiki/index.php?title=Benutzer:Wilhelm_B%C3%BChler&amp;diff=27185</id>
		<title>Benutzer:Wilhelm Bühler</title>
		<link rel="alternate" type="text/html" href="https://www.pfenz.de/mediawiki/index.php?title=Benutzer:Wilhelm_B%C3%BChler&amp;diff=27185"/>
		<updated>2007-08-11T09:07:58Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;Wilhelm Bühler: geleert&lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>Wilhelm Bühler</name></author>
	</entry>
	<entry>
		<id>https://www.pfenz.de/mediawiki/index.php?title=Benutzer_Diskussion:Wilhelm_B%C3%BChler&amp;diff=27184</id>
		<title>Benutzer Diskussion:Wilhelm Bühler</title>
		<link rel="alternate" type="text/html" href="https://www.pfenz.de/mediawiki/index.php?title=Benutzer_Diskussion:Wilhelm_B%C3%BChler&amp;diff=27184"/>
		<updated>2007-08-11T09:05:13Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;Wilhelm Bühler: /* Pfenz.de */&lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;{{Diskussionskopf Benutzer}}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== ein Obelisk...! ==&lt;br /&gt;
Schon gesehen: [[:Bild:Kriegerdenkmal.singen.jpg]] ?&amp;lt;br&amp;gt;[[Benutzer:Monarchist|Monarchist]] 16:16, 21. Sep 2006 (CEST)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Stadtplanlinks ==&lt;br /&gt;
Hallo Wilhelm, täusche ich mich oder hattest Du nicht mal auf einer Diskussionsseite (die ich jetzt nicht finde) erwähnt, daß Du wegen der Einbindung des offiziellen Stadtplans analog zum Stadtwiki Karlsruhe in Kontakt mit dem [[Amt für Flächenmanagement und Geoinformation]] bist? Hast Du da schon eine Antwort erhalten? Wenn nicht könnte ich nächste Woche eventuell mal auf dem kleinen Dienstweg anfragen. Sollte dies nicht möglich sein, können wir ja weiterhin auf Google Maps verlinken, so wie das ja auch schon praktiziert wird. --[[Benutzer:Ratz|ratz]] 08:54, 11. Nov 2006 (CET)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
: Da kam noch keine Antwort, wobei ich - wenn ich mich recht erinnere beim Hauptamt angefragt hatte. Frag ruhig. Google halte ich für eine schlechte Wahl. Wir haben als Alternative noch YellowMap, das macht aufgrund des Backlinks halt mehr Spass als die Einbahnstraße zum Google-Konzern. Siehe [[Karlsruhe:YellowMap]] --[[Benutzer:Wilhelm Bühler|Wilhelm Bühler]] 16:41, 11. Nov 2006 (CET)&lt;br /&gt;
:: das ist immernoch aktuell :( --[[Benutzer:Wilhelm Bühler|Wilhelm Bühler]] 20:20, 18. Jul 2007 (CEST)&lt;br /&gt;
::: Aktuell ist bei mir derzeit recht viel. Davon abgesehen ist die Verwendung des städtischen Stadtplans weniger ein rechtliches als ein technisches Problem. Habe das vor einiger Zeit bereits mit den Kollegen vom [[Amt für Stadtplanung, Liegenschaften und Vermessung]] durchgekaut. Hat sich nicht als wikitauglich raugestellt und wurde deshalb zugunsten höher priorisierter Aktualitäten beiseite gelegt. Kannst Du jetzt auch aufräumen. --[[Benutzer:Ratz|ratz]] 20:45, 18. Jul 2007 (CEST)&lt;br /&gt;
:::: Dann bleibt die YellowMap-Karte noch, das kann aber Winter werden. Lassen wir das ruhig mal stehen. --[[Benutzer:Wilhelm Bühler|Wilhelm Bühler]] 20:51, 18. Jul 2007 (CEST)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Pfenz.de ==&lt;br /&gt;
[http://www.pfenz.de/w/index.php?title=Stadtwiki:Vereinsgr%C3%BCndung&amp;amp;curid=7557&amp;amp;diff=27180&amp;amp;oldid=27155 Stadtwiki:Vereinsgr%C3%BCndung&amp;amp;curid=7557&amp;amp;diff=27180&amp;amp;oldid=27155]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Hallo Wilhelm, ich moechte nun nicht unoetig Stress machen, aber warum hast du &#039;&#039;&#039;&amp;quot;die bisher von [[Benutzer:Wilhelm Bühler|Wilhelm Bühler]] privat gehalten wurde&amp;quot;&#039;&#039;&#039; gelöscht? Soweit ich weiss ist diese Information richtig? Gruß [[Benutzer:CorneliusWasmund|CorneliusWasmund]] 10:36, 11. Aug 2007 (CEST)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
: Hallo Herr Wasmund, wenn Sie keinen Stress machen wollen, dann tun Sie das doch einfach nicht.&lt;br /&gt;
: Die gelöschte Information ist unnötig, denn es geht darum nach vorne zu sehen. Nutzen Sie Ihre Zeit und Kraft dazu, dem Stadtwiki Pforzheim-Enz zu helfen und vermeiden Sie unnötigen Stress. --[[Benutzer:Wilhelm Bühler|Wilhelm Bühler]] 11:05, 11. Aug 2007 (CEST)&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>Wilhelm Bühler</name></author>
	</entry>
	<entry>
		<id>https://www.pfenz.de/mediawiki/index.php?title=Stadtwiki:Vereinsgr%C3%BCndung&amp;diff=27180</id>
		<title>Stadtwiki:Vereinsgründung</title>
		<link rel="alternate" type="text/html" href="https://www.pfenz.de/mediawiki/index.php?title=Stadtwiki:Vereinsgr%C3%BCndung&amp;diff=27180"/>
		<updated>2007-08-11T07:33:39Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;Wilhelm Bühler: bezug zu meiner Person gelöscht&lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;Das Stadtwiki Pforzheim-Enz hat sich seit seiner Gründung prächtig entwickelt. Derzeit ist der Verein [[Stadtwiki-Gesellschaft|Stadtwiki – Gesellschaft zur Förderung regionalen Freien Wissens e.V.]] mit Sitz in Karlsruhe Betreiber dieses Stadtwikis. Im Vorstand dieses Vereines wurde nun ein Antrag vorbereitet um das Projekt [[Stadtwiki Pforzheim-Enz]] an einen zu gründenden lokalen Trägerverein abzugeben. Die Domain &#039;&#039;&#039;pfenz.de&#039;&#039;&#039; ist an [[Benutzer:Friedel|Friedel Völker]] abgetreten, der sie baldmöglichst an einen Betreiberverein (dem aktuellen oder einem folgenden) weitergeben möchte.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Ein lokaler Verein bietet mehr Handlungsspielraum für lokale Interessen&lt;br /&gt;
* Die Stadtwiki-Gesellschaft wird, in der Gestaltung freie, [[Stadtwiki:Flyer]] für das Projekt sponsern und weiterhin beratend zur Seite stehen&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Sponsor von Hosting und Server hat signalisiert, dass für ihn nur ein gemeinnütziger Verein als Partner für das Stadtwiki in Frage kommt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Für eine Vereinsgründung werden mindestens sieben voll geschäftsfähige Personen benötigt und natürlich Kandidaten für einen zu wählenden Vorstand.&lt;br /&gt;
Alternativ wäre eine Eingliederung in einen bestehenden Verein denkbar.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Anregungen, Ideen und Diskussion dazu bitte nicht hier, sondern auf die Diskussionsseite. Vielen Dank.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Interessenten ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Kandidaten für Ämter ===&lt;br /&gt;
; Vorsitzende(r) und Sprecher(in)&lt;br /&gt;
:&lt;br /&gt;
; Stellvertretender Vorsitzende(r) und Kassierer(in)&lt;br /&gt;
:&lt;br /&gt;
; Stellvertretender Vorsitzende(r) und Schriftführer(in)&lt;br /&gt;
:&lt;br /&gt;
; Beisitzer(innen)&lt;br /&gt;
:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
; Kassenprüfer(innen)&lt;br /&gt;
:&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>Wilhelm Bühler</name></author>
	</entry>
	<entry>
		<id>https://www.pfenz.de/mediawiki/index.php?title=Stadtwiki_Diskussion:Flyer&amp;diff=27179</id>
		<title>Stadtwiki Diskussion:Flyer</title>
		<link rel="alternate" type="text/html" href="https://www.pfenz.de/mediawiki/index.php?title=Stadtwiki_Diskussion:Flyer&amp;diff=27179"/>
		<updated>2007-08-11T07:27:31Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;Wilhelm Bühler: /* Format */ wie bisher verlinkt für die, die bisher nicht mitgemacht haben, und weiter mein Favorit&lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;== Format ==&lt;br /&gt;
Zur Auswahl stehen:&lt;br /&gt;
* DIN lang, 6 Seiten, Wickelfalz ([[Allmende:Verein:Flyer#intern|wie bisher]])&lt;br /&gt;
*: {{Ja}} --[[Benutzer:Wilhelm Bühler|Wilhelm Bühler]] 09:27, 11. Aug 2007 (CEST) &lt;br /&gt;
* DIN A6, 6 Seiten, Wickelfalz („Postkartenformat“, kompakter als bisher)&lt;br /&gt;
*: {{Ja}} --[[Benutzer:Friedel|Friedel]] 01:51, 8. Aug 2007 (CEST)&lt;br /&gt;
* Visitenkarte doppelt, 4 Seiten, einmal gefalzt (hosentaschentauglich)&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>Wilhelm Bühler</name></author>
	</entry>
	<entry>
		<id>https://www.pfenz.de/mediawiki/index.php?title=Jung_Bonbonfabrik&amp;diff=27178</id>
		<title>Jung Bonbonfabrik</title>
		<link rel="alternate" type="text/html" href="https://www.pfenz.de/mediawiki/index.php?title=Jung_Bonbonfabrik&amp;diff=27178"/>
		<updated>2007-08-11T06:57:40Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;Wilhelm Bühler: ergänzt gem. Flyer, den ich die Woche aus Gummi-Bären-Land in PF mitgenommen hatte&lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;Die &#039;&#039;&#039;Jung Bonbonfabrik&#039;&#039;&#039; ist ein Unternehmen aus [[Vaihingen an der Enz]].&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Produkte des Hauses und teils auch anderer Anbieter werden in den [[Fabrikverkauf]]sräumen unter dem Namen [[Gummi-Bären-Land]] an mehreren Standorten in der Region vertrieben.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Am Standort Vaihingen im Industriegebiet Kleinglattbach gibt es auch ein [[Bonbon-Museum]].&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Öffnungszeiten ==&lt;br /&gt;
; jung-Fabrikverkauf&lt;br /&gt;
: Montag bis Mittwoch: 8 bis 18 Uhr&lt;br /&gt;
: Donnerstag, Freitag: 8 bis 19 Uhr&lt;br /&gt;
: Samstag:  9 bis 14 Uhr&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Adresse ==&lt;br /&gt;
: Jung Bonbonfabrik&lt;br /&gt;
: Industriestraße 9-11&lt;br /&gt;
: [[Postleitzahl#Stadt_Vaihingen|71665]] [[Vaihingen an der Enz]]&lt;br /&gt;
: {{Telefon|0 70 42|95 94 40}} (jung-Fabrikverkauf)&lt;br /&gt;
== Weblinks ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* {{Homepage|www.jung-europe.de}}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Kategorie:Unternehmen]]&lt;br /&gt;
[[Kategorie:Vaihingen]]&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>Wilhelm Bühler</name></author>
	</entry>
	<entry>
		<id>https://www.pfenz.de/mediawiki/index.php?title=Gummi-B%C3%A4ren-Land&amp;diff=27177</id>
		<title>Gummi-Bären-Land</title>
		<link rel="alternate" type="text/html" href="https://www.pfenz.de/mediawiki/index.php?title=Gummi-B%C3%A4ren-Land&amp;diff=27177"/>
		<updated>2007-08-11T06:48:58Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;Wilhelm Bühler: aktualisiert, war dort&lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;Das &#039;&#039;&#039;Gummi-Bären-Land&#039;&#039;&#039; ist eine Kette von [[Fabrikverkauf|Süßwaren-Direktverkaufsstellen]] der Firma [[Jung Bonbonfabrik]] aus [[Vaihingen an der Enz]].&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Pforzheim ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
In Pforzheim gibt es ein Gummi-Bären-Land auf der [[Wilferdinger Höhe]] hinter [[McDonald&#039;s]].&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Vaihingen/Enz ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
In Vaihingen gibt es einen Fabrikverkauf, siehe [[Jung Bonbonfabrik]].&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Öffnungszeiten ===&lt;br /&gt;
: Montag bis Freitag: 9 bis 19 Uhr&lt;br /&gt;
: Samstag: 9 bis 14 Uhr&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Adresse === &lt;br /&gt;
: Süßwaren-Direktverkauf Pforzheim&lt;br /&gt;
: [[Karlsruher Straße]] 87a&lt;br /&gt;
: [[Postleitzahl#Stadt_Pforzheim|75179]] [[Pforzheim]]&lt;br /&gt;
: {{Telefon|0 72 31|35 22 87}}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Weblinks ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* {{Homepage|www.gummibaerenland.de}}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Kategorie:Pforzheim]]&lt;br /&gt;
[[Kategorie:Einkaufen]]&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>Wilhelm Bühler</name></author>
	</entry>
	<entry>
		<id>https://www.pfenz.de/mediawiki/index.php?title=Diskussion:Fritz_Theilmann&amp;diff=26880</id>
		<title>Diskussion:Fritz Theilmann</title>
		<link rel="alternate" type="text/html" href="https://www.pfenz.de/mediawiki/index.php?title=Diskussion:Fritz_Theilmann&amp;diff=26880"/>
		<updated>2007-07-29T14:55:53Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;Wilhelm Bühler: ohne kopf&lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;== Leben ==&lt;br /&gt;
Für das [http://www.fritz-theilmann.de/leben_content.html interessante Leben von Prof. Theilmann] ist ein Wikipedia-Artikel sicher die beste Wahl.&lt;br /&gt;
In http://de.wikipedia.org/wiki/Alwin_Blaue ist auch schon der rote Link dafür.&lt;br /&gt;
Wer sich des Themas annehmen möchte, ich stehe in E-Mail-Kontakt mit seiner Tochter, einfach bei mir melden. --[[Benutzer:Wilhelm Bühler|Wilhelm Bühler]] 16:55, 29. Jul 2007 (CEST)&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>Wilhelm Bühler</name></author>
	</entry>
	<entry>
		<id>https://www.pfenz.de/mediawiki/index.php?title=Diskussion:Fritz_Theilmann&amp;diff=26879</id>
		<title>Diskussion:Fritz Theilmann</title>
		<link rel="alternate" type="text/html" href="https://www.pfenz.de/mediawiki/index.php?title=Diskussion:Fritz_Theilmann&amp;diff=26879"/>
		<updated>2007-07-29T14:55:35Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;Wilhelm Bühler: == Leben ==&lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;{{Diskussionskopf}}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Leben ==&lt;br /&gt;
Für das [http://www.fritz-theilmann.de/leben_content.html interessante Leben von Prof. Theilmann] ist ein Wikipedia-Artikel sicher die beste Wahl.&lt;br /&gt;
In http://de.wikipedia.org/wiki/Alwin_Blaue ist auch schon der rote Link dafür.&lt;br /&gt;
Wer sich des Themas annehmen möchte, ich stehe in E-Mail-Kontakt mit seiner Tochter, einfach bei mir melden. --[[Benutzer:Wilhelm Bühler|Wilhelm Bühler]] 16:55, 29. Jul 2007 (CEST)&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>Wilhelm Bühler</name></author>
	</entry>
	<entry>
		<id>https://www.pfenz.de/mediawiki/index.php?title=Fritz_Theilmann&amp;diff=26878</id>
		<title>Fritz Theilmann</title>
		<link rel="alternate" type="text/html" href="https://www.pfenz.de/mediawiki/index.php?title=Fritz_Theilmann&amp;diff=26878"/>
		<updated>2007-07-29T14:54:45Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;Wilhelm Bühler: /* Biographie */ mehr infos&lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;[[Bild:Die Rassler.jpg|thumb|Figurengruppe &amp;quot;[[Die Rassler]]&amp;quot; von 1982]]&lt;br /&gt;
[[Bild:Wielandgrab.jpg|thumb|Wielandgrab auf dem Pforzheimer Hauptfriedhof von Theilmann]]&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Fritz Theilmann&#039;&#039;&#039; (* [[28. Dezember]] [[1902]] in [[Karlsruhe]], † [[7. August]] [[1991]] in [[Pforzheim]]) war ein Bildhauer, Keramiker und Schmuckmodelleur.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Biographie ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Fritz Theilmann begann [[1921]] ein Bildhauerstudium an der Akademie. In der Staatlichen Majolika Manufaktur verdiente er seinen Lebensunterhalt. [[1925]]-[[1929]] arbeitete er in der &amp;quot;Kieler Kunstkeramik AG&amp;quot; als Leiter der baukeramischen Abteilung, Bildhauer und Techniker. Danach kamen ausgedehnten Reisen in den vorderen Orient, Persien und Indien. Dann studierte er noch ein Jahr in Paris.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Nach der Rückkehr aus russischer Kriegsgefangenschaft im Jahre [[1949]] siedelte er sich in [[Kieselbronn]], dem Heimatdorf seiner Eltern an. In dieser Zeit arbeitete er in [[Pforzheim]] als Schmuckmodelleur und war als Bildhauer tätig. Ab [[1959]] konnte er sich dann ganz als freischaffender Künstler seinem bildhauerischem Werk widmen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Im Jahre [[1991]] stirbt er in einem Pforzheimer Krankenhaus.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Mehr zu seinem Leben kann man der Webpräsenz des Ateliers Fritz Theilmann entnehmen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Werke ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Ein Beispiel seiner Majolika-Arbeiten ist der blaulasierte Löwe über dem Eingang der Pforzheimer [[Löwenapotheke]]. Daneben hat er auch mit seinen Bronzearbeiten auf sich aufmerksam gemacht. Auch in Holz gibt es Exponate von ihm. Er war als Gold- und Silberschmied tätig wie auch als Steinbildhauer.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Stilistisch sind in seinen Werken Einflüsse von [[Jugendstil]], Art Déco und orientalische Kunst zu erkennen. Trotz dieser deutlich sichtbaren Einflüsse ist seine eigene persönliche  &amp;quot;Handschrift&amp;quot; unverkennbar. Thematisch stark vertreten ist seine Auseinandersetzung mit Krieg, Zerstörung und Unfreiheit. Sein künstlerischer Nachlass besteht aus knapp 600 Arbeiten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der [[Pforzemer Seckel]] auf dem [[Marktplatz (Pforzheim)|Marktplatz]] ist ein weiteres Werk von {{PAGENAME}}.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Atelier==&lt;br /&gt;
:Fritz Theilmann&lt;br /&gt;
:Am Bühlwald 1&lt;br /&gt;
:[[Postleitzahl#Gemeinde_Kieselbronn|75249]] Kieselbronn&lt;br /&gt;
:Öffnungszeiten nur nach Vereinbarung&lt;br /&gt;
:{{Telefon|0 72 31|5 19 17}}&lt;br /&gt;
===Aktuell 2007===&lt;br /&gt;
*Zweitägiger Kurs im Rahmen des Kinderferienprogramms 2007 der Gemeinde Kieselbronn.&lt;br /&gt;
:Termin: 14. und 15. August 2007, jeweils 14.00 - 17.00 Uhr&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
*Kurzführung durch das Atelier&lt;br /&gt;
:Schlussetappe der Kieselbronn-Ortsführungen im Rahmen der Sendung &amp;quot;Da sind wir daheim&amp;quot; des SWR 4 (Badenradio)&lt;br /&gt;
:Termin: 18. August 2007, 10.30 - 12.30 Uhr&lt;br /&gt;
== Weblink ==&lt;br /&gt;
* {{Homepage|www.Fritz-Theilmann.de}}&lt;br /&gt;
* {{Stadtwiki Karlsruhe}}&lt;br /&gt;
[[Kategorie:Künstler|Theilmann, Fritz]]&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>Wilhelm Bühler</name></author>
	</entry>
	<entry>
		<id>https://www.pfenz.de/mediawiki/index.php?title=Stadtwiki_Diskussion:Treffen&amp;diff=26789</id>
		<title>Stadtwiki Diskussion:Treffen</title>
		<link rel="alternate" type="text/html" href="https://www.pfenz.de/mediawiki/index.php?title=Stadtwiki_Diskussion:Treffen&amp;diff=26789"/>
		<updated>2007-07-27T07:40:28Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;Wilhelm Bühler: /* Themen */ verweis zum Thema&lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;[[Bild:Pfenz wgLogo-0.gif|right]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Achtes Treffen ==&lt;br /&gt;
* Montag, 30. Juli 2007 / 19:00 Uhr&lt;br /&gt;
* Wahrscheinlich im [[Art Café]] (werde anrufen und versuchen zu reservieren --[[Benutzer:Friedel|Friedel]] 22:56, 24. Jul 2007 (CEST))&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Themen ===&lt;br /&gt;
*Infobox Ort&lt;br /&gt;
*ges.; gestorben; † (siehe auch [[Diskussion:Hedwig David]]) ?&lt;br /&gt;
*Pfenz Werbung, Aufkleber ?&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Termin ===&lt;br /&gt;
* Freitag 27.07&lt;br /&gt;
:[[Benutzer:Celia|Celia]] {{Ja}}&lt;br /&gt;
: [[Benutzer:Anna|Anna]] {{Ja}}&lt;br /&gt;
: [[Benutzer:ratz|ratz]] {{Nein}}&lt;br /&gt;
: [[Benutzer:CorneliusWasmund|CorneliusWasmund]] {{Ja}}&lt;br /&gt;
: [[Benutzer:Wilhelm Bühler|Wilhelm Bühler]] {{Nein}} ([[RheinNeckar:Regionalwiki:Treffen]]!)&lt;br /&gt;
: [[Benutzer:Svenman|Svenman]] {{ja}}&lt;br /&gt;
* Samstag 28.07&lt;br /&gt;
:[[Benutzer:Celia|Celia]] {{Ja}}&lt;br /&gt;
: [[Benutzer:Anna|Anna]] {{Ja}}&lt;br /&gt;
: [[Benutzer:ratz|ratz]] {{Nein}}&lt;br /&gt;
: [[Benutzer:CorneliusWasmund|CorneliusWasmund]] {{Ja}}&lt;br /&gt;
: [[Benutzer:Svenman|Svenman]] {{ja}}&lt;br /&gt;
* Montag 30.07&lt;br /&gt;
:[[Benutzer:Celia|Celia]] {{Ja}}&lt;br /&gt;
:[[Benutzer:Friedel|Friedel]] {{Ja}}&lt;br /&gt;
: [[Benutzer:ratz|ratz]] {{Ja}}&lt;br /&gt;
: [[Benutzer:CorneliusWasmund|CorneliusWasmund]] {{Ja}} &lt;br /&gt;
: [[Benutzer:Svenman|Svenman]] {{Ja}}&lt;br /&gt;
: Manuel {{Ja}}&lt;br /&gt;
* Dienstag 31.07&lt;br /&gt;
:[[Benutzer:Celia|Celia]] {{Ja}}&lt;br /&gt;
:[[Benutzer:Friedel|Friedel]] {{Ja}}&lt;br /&gt;
: [[Benutzer:ratz|ratz]] {{Ja}}&lt;br /&gt;
: [[Benutzer:CorneliusWasmund|CorneliusWasmund]] {{Nein}} &lt;br /&gt;
: [[Benutzer:Svenman|Svenman]] {{ja}}&lt;br /&gt;
* Mittwoch 01.08&lt;br /&gt;
:[[Benutzer:Celia|Celia]] {{Nein}}&lt;br /&gt;
: [[Benutzer:ratz|ratz]] {{Ja}}&lt;br /&gt;
: [[Benutzer:CorneliusWasmund|CorneliusWasmund]] {{Nein}} &lt;br /&gt;
: [[Benutzer:Svenman|Svenman]] {{ja}}&lt;br /&gt;
* Donnerstag 02.08&lt;br /&gt;
:[[Benutzer:Celia|Celia]] {{Ja}}&lt;br /&gt;
:[[Benutzer:Friedel|Friedel]] {{Ja}}&lt;br /&gt;
: [[Benutzer:ratz|ratz]] {{Ja}}&lt;br /&gt;
: [[Benutzer:CorneliusWasmund|CorneliusWasmund]] {{Nein}} &lt;br /&gt;
: [[Benutzer:Svenman|Svenman]] {{ja}}&lt;br /&gt;
* Freitag 03.08&lt;br /&gt;
:[[Benutzer:Celia|Celia]] {{Ja}}&lt;br /&gt;
:[[Benutzer:Friedel|Friedel]] {{Nein}}&lt;br /&gt;
: [[Benutzer:ratz|ratz]] {{Ja}}&lt;br /&gt;
: [[Benutzer:CorneliusWasmund|CorneliusWasmund]] {{Nein}}&lt;br /&gt;
: [[Benutzer:Svenman|Svenman]] {{ja}}&lt;br /&gt;
* Samstag 04.08&lt;br /&gt;
:[[Benutzer:Celia|Celia]] {{Ja}}&lt;br /&gt;
: [[Benutzer:ratz|ratz]] {{Ja}}&lt;br /&gt;
: [[Benutzer:CorneliusWasmund|CorneliusWasmund]] {{Nein}} (Westweg 04.08 bis 19.08)&lt;br /&gt;
: [[Benutzer:Svenman|Svenman]] {{nein}}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Beginn ===&lt;br /&gt;
: 19:00 Uhr&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Ort ===&lt;br /&gt;
* Biergarten [[Hopfenschlingel]]?&lt;br /&gt;
: {{nein}} Keine Halblitergläser, teuer&lt;br /&gt;
* Biergarten [[Rosenrot]]?&lt;br /&gt;
: {{ja}} --[[Benutzer:Ratz|ratz]] 17:55, 19. Jul 2007 (CEST)&lt;br /&gt;
: [[Benutzer:CorneliusWasmund|CorneliusWasmund]] {{Nein}} Hier waren wir erst ...&lt;br /&gt;
* Biergarten des [[Art Café]]?&lt;br /&gt;
:{{Ja}} Bahnhofsnah, guter Kaffee aber vermutlich Reservierung notwendig. --[[Benutzer:Friedel|Friedel]] 17:55, 17. Jul 2007 (CEST)&lt;br /&gt;
: {{Ja}} gern ! --[[Benutzer:Anna|Anna]] 19:54, 17. Jul 2007 (CEST)&lt;br /&gt;
: {{Ja}} --[[Benutzer:Ratz|ratz]] 17:54, 19. Jul 2007 (CEST)&lt;br /&gt;
* Lautstärkepegel sollte so sein das man sich Unterhalten kann ... erinnere mich an einige lautere Locations --[[Benutzer:CorneliusWasmund|CorneliusWasmund]] 13:09, 18. Jul 2007 (CEST)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==== Auszählung ====&lt;br /&gt;
Einfach Benutzernamen gefolgt von &amp;lt;code&amp;gt;&amp;lt;nowiki&amp;gt;{{Ja}}&amp;lt;/nowiki&amp;gt;&amp;lt;/code&amp;gt; oder &amp;lt;code&amp;gt;&amp;lt;nowiki&amp;gt;{{Nein}}&amp;lt;/nowiki&amp;gt;&amp;lt;/code&amp;gt; unter die gewünschte Option setzen.&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>Wilhelm Bühler</name></author>
	</entry>
	<entry>
		<id>https://www.pfenz.de/mediawiki/index.php?title=Diskussion:Hedwig_David&amp;diff=26788</id>
		<title>Diskussion:Hedwig David</title>
		<link rel="alternate" type="text/html" href="https://www.pfenz.de/mediawiki/index.php?title=Diskussion:Hedwig_David&amp;diff=26788"/>
		<updated>2007-07-27T07:12:37Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;Wilhelm Bühler: /* tot oder gestorben oder zeichen */ +Beispiel&lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;Hm, soll da jetzt bei den Lebensdaten stehen * bzw. † oder geb. und gest. ??? --[[Benutzer:Anna|Anna]] 12:14, 13. Jul 2007 (CEST)&lt;br /&gt;
: ich find † einfach schöner als gest. , abgekürzte Worte sind irgendwie auch kein pfenz-Stil.--[[Benutzer:172.181.124.79|172.181.124.79]] 16:04, 13. Jul 2007 (CEST)&lt;br /&gt;
:: oh, abgemeldet [[Benutzer:172.181.124.79|172.181.124.79]] =  --[[Benutzer:Seggel|Seggel]] 16:07, 13. Jul 2007 (CEST)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:: Ich hatte die Symbole ersetzt. Im Stadtwiki Karlsruhe hatte es vor einiger Zeit eine Diskussion gegeben, weil die Verwendung christlicher Symbolik für die Darstellung der Lebensdaten von Personen anderer Glaubensbekenntnisse Anstoß erregt hatte und sie auch mir bei genauer Überlegung nicht unbedingt angemessen erscheint. Mit der Verwendung der ausgeschriebenen Worte &amp;quot;geboren&amp;quot; und &amp;quot;gestorben&amp;quot; könnte ich mich ohne Weiteres anfreunden.&lt;br /&gt;
::-- [[Benutzer:Svenman|Svenman]] 18:39, 13. Jul 2007 (CEST)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== tot oder gestorben oder zeichen ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
für mich ist das kein explizit christliches zeichen, sondern einfach ein zeichen für &amp;quot;tot&amp;quot; odr &amp;quot;gestorben&amp;quot;, also quasi ein standesamtliches kürzel, ich benutze es seit über 20 jahren bei den todes- bzw. sterbedaten von jüdischen bürger/innen aus pforzheim, die angehörigen, andere überlebende, die jüdische gemeinde... haben nie einspruch erhoben wg. &amp;quot;christlicher&amp;quot; symbolik, das zeichen hat nix mit religion zu tun&lt;br /&gt;
zudem: das zeichen sagt nichts darüber, ob der mensch gestorben ist oder  - wie in auschwiz gestorben wurde --[[Benutzer:Ernst Feuerle|Ernst Feuerle]] 22:07, 13. Jul 2007 (CEST)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
: &amp;quot;Hat keinen Einspruch erhoben&amp;quot; ist noch nicht &amp;quot;hat dem zugestimmt&amp;quot;. Auf persönliches Bitten (also auch hier kein Einspruch) eines Mitglieds des Oberrats nutzte ich im Stadtwiki Karlsruhe keine  Kreuze in den Biografien von - und dann gleich für alle - Nichtchristen, sofern dieser Umstand bekannt ist (Beispiel: [[Karlsruhe:Richard Fuchs]]). Als Nichtchrist sehe ich das Kreuz auch als Christliches Symbol an. &lt;br /&gt;
: Die englischsprachige Wikipedia ist noch einen Schritt weiter, dort sind die Kreuze ganz abgeschafft. --[[Benutzer:Wilhelm Bühler|Wilhelm Bühler]] 09:10, 27. Jul 2007 (CEST)&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>Wilhelm Bühler</name></author>
	</entry>
	<entry>
		<id>https://www.pfenz.de/mediawiki/index.php?title=Diskussion:Hedwig_David&amp;diff=26787</id>
		<title>Diskussion:Hedwig David</title>
		<link rel="alternate" type="text/html" href="https://www.pfenz.de/mediawiki/index.php?title=Diskussion:Hedwig_David&amp;diff=26787"/>
		<updated>2007-07-27T07:10:22Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;Wilhelm Bühler: /* tot oder gestorben oder zeichen */&lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;Hm, soll da jetzt bei den Lebensdaten stehen * bzw. † oder geb. und gest. ??? --[[Benutzer:Anna|Anna]] 12:14, 13. Jul 2007 (CEST)&lt;br /&gt;
: ich find † einfach schöner als gest. , abgekürzte Worte sind irgendwie auch kein pfenz-Stil.--[[Benutzer:172.181.124.79|172.181.124.79]] 16:04, 13. Jul 2007 (CEST)&lt;br /&gt;
:: oh, abgemeldet [[Benutzer:172.181.124.79|172.181.124.79]] =  --[[Benutzer:Seggel|Seggel]] 16:07, 13. Jul 2007 (CEST)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:: Ich hatte die Symbole ersetzt. Im Stadtwiki Karlsruhe hatte es vor einiger Zeit eine Diskussion gegeben, weil die Verwendung christlicher Symbolik für die Darstellung der Lebensdaten von Personen anderer Glaubensbekenntnisse Anstoß erregt hatte und sie auch mir bei genauer Überlegung nicht unbedingt angemessen erscheint. Mit der Verwendung der ausgeschriebenen Worte &amp;quot;geboren&amp;quot; und &amp;quot;gestorben&amp;quot; könnte ich mich ohne Weiteres anfreunden.&lt;br /&gt;
::-- [[Benutzer:Svenman|Svenman]] 18:39, 13. Jul 2007 (CEST)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== tot oder gestorben oder zeichen ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
für mich ist das kein explizit christliches zeichen, sondern einfach ein zeichen für &amp;quot;tot&amp;quot; odr &amp;quot;gestorben&amp;quot;, also quasi ein standesamtliches kürzel, ich benutze es seit über 20 jahren bei den todes- bzw. sterbedaten von jüdischen bürger/innen aus pforzheim, die angehörigen, andere überlebende, die jüdische gemeinde... haben nie einspruch erhoben wg. &amp;quot;christlicher&amp;quot; symbolik, das zeichen hat nix mit religion zu tun&lt;br /&gt;
zudem: das zeichen sagt nichts darüber, ob der mensch gestorben ist oder  - wie in auschwiz gestorben wurde --[[Benutzer:Ernst Feuerle|Ernst Feuerle]] 22:07, 13. Jul 2007 (CEST)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
: &amp;quot;Hat keinen Einspruch erhoben&amp;quot; ist noch nicht &amp;quot;hat dem zugestimmt&amp;quot;. Auf persönliches Bitten (also auch hier kein Einspruch) eines Mitglieds des Oberrats nutzte ich im Stadtwiki Karlsruhe keine  Kreuze in den Biografien von - und dann gleich für alle - Nichtchristen, sofern dieser Umstand bekannt ist. Als Nichtchrist sehe ich das Kreuz auch als Christliches Symbol an. &lt;br /&gt;
: Die englischsprachige Wikipedia ist noch einen Schritt weiter, dort sind die Kreuze ganz abgeschafft. --[[Benutzer:Wilhelm Bühler|Wilhelm Bühler]] 09:10, 27. Jul 2007 (CEST)&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>Wilhelm Bühler</name></author>
	</entry>
	<entry>
		<id>https://www.pfenz.de/mediawiki/index.php?title=Aktiver_Jugendclub_Straubenhardt&amp;diff=26781</id>
		<title>Aktiver Jugendclub Straubenhardt</title>
		<link rel="alternate" type="text/html" href="https://www.pfenz.de/mediawiki/index.php?title=Aktiver_Jugendclub_Straubenhardt&amp;diff=26781"/>
		<updated>2007-07-26T18:44:01Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;Wilhelm Bühler: aus ka-wiki&lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;{| - border=&amp;quot;0&amp;quot; cellpadding=&amp;quot;5&amp;quot; cellspacing=&amp;quot;0&amp;quot; style=&amp;quot;float: right; margin: 1em; background:lightsteelblue; color: #000&amp;quot;&lt;br /&gt;
! colspan=&amp;quot;2&amp;quot; style=&amp;quot;background:steelblue; color: white; border-bottom: 2px solid white;&amp;quot; | Basisdaten&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| 1. Vorstand: || Benjamin Stieler&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| 2. Vorstand: ||  Felix Süß&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| Adresse: ||  Kernstraße 51&amp;lt;br/&amp;gt;75334 Straubenhardt&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| Telefon: ||  (0 70 82) 4 01 62&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| Webpräsenz: || [http://www.ajcs.org www.ajcs.org]&lt;br /&gt;
|}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der &#039;&#039;&#039;Aktive Jugendclub Straubenhardt e.V.&#039;&#039;&#039; kurz &#039;&#039;&#039;AJCS&#039;&#039;&#039; ist ein seit 1978 bestehender, gemeinnütziger Verein der komplett selbstverwaltet das Jugendzentrum in [[Straubenhardt]]-[[Schwann]] organisiert.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die ehemalige Sporthalle am Schwanner Ortsrand ist seit jahrzehnten Treffpunkt für die Jugend der Umgebung und durch Konzerte sowie regelmäßige Open-Airs, wie z.B. das [[Happiness Open Air]] im Sommer, auch weit über die Regionalgrenzen hinaus bekannt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{{Bilder fehlen}}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Geschichte ==&lt;br /&gt;
* Gründung&lt;br /&gt;
* AJCS-Männchen&lt;br /&gt;
* Wichtige Veranstaltungen/Veranstaltungsreiehen der Vergangenheit&lt;br /&gt;
** &#039;&#039;cooltour&#039;&#039; - Umsonst und draußen Open Air&lt;br /&gt;
** Blues Café&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Weblinks ==&lt;br /&gt;
* [http://www.ajcs.org Webpräsenz des AJCS e.V.]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Kategorie:Jugend]]&lt;br /&gt;
[[Kategorie:Freizeit]]&lt;br /&gt;
[[Kategorie:Verein]]&lt;br /&gt;
[[Kategorie:Enzkreis]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{{Stub}}&lt;br /&gt;
{{ka-wiki}}&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>Wilhelm Bühler</name></author>
	</entry>
	<entry>
		<id>https://www.pfenz.de/mediawiki/index.php?title=Bundestagswahl_2005&amp;diff=26780</id>
		<title>Bundestagswahl 2005</title>
		<link rel="alternate" type="text/html" href="https://www.pfenz.de/mediawiki/index.php?title=Bundestagswahl_2005&amp;diff=26780"/>
		<updated>2007-07-26T18:37:57Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;Wilhelm Bühler: der IP-Edit war von mir, damit keine URV&lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;Die &#039;&#039;&#039;Bundestagswahl 2005&#039;&#039;&#039; war die 16. Wahlperiode des Deutschen Bundestags.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Pforzheim und Enzkreis waren zusammen Wahlkreis 280.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Im Wahlkreis 280 Pforzheim wurde direkt gewählt: ==&lt;br /&gt;
{| {{Lexikontabelle}}&lt;br /&gt;
!Partei 	&lt;br /&gt;
!Name des Bewerbers / der Bewerberin 	&lt;br /&gt;
!Beruf 	&lt;br /&gt;
!Geburtsjahr 	&lt;br /&gt;
!Landeslistenplatz&lt;br /&gt;
!Stimmen&lt;br /&gt;
!Prozent&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|[[CDU]] 	&lt;br /&gt;
|[[Gunther Krichbaum]] 	&lt;br /&gt;
|MdB, Wirtschaftsjurist&lt;br /&gt;
|[[1964]]&lt;br /&gt;
| ---&lt;br /&gt;
|77.844&lt;br /&gt;
|46,9 %&lt;br /&gt;
|- 	 &lt;br /&gt;
|[[SPD]] 	&lt;br /&gt;
|[[Katja Mast]]&lt;br /&gt;
|Referentin für Personalstrategie&lt;br /&gt;
|[[1971]]&lt;br /&gt;
|17&lt;br /&gt;
|57.131&lt;br /&gt;
|34,4 %&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|[[FDP]]&lt;br /&gt;
|Erik Schweickert&lt;br /&gt;
|Diplom-Oenologe, Diplom-Ingenieur (FH), Getränketechnologie&lt;br /&gt;
|[[1967]]&lt;br /&gt;
|12&lt;br /&gt;
|12.295&lt;br /&gt;
|7,4%&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|[[Die Grünen|GRÜNE]] 	&lt;br /&gt;
|Memet Kilic&lt;br /&gt;
|Jurist&lt;br /&gt;
|[[1967]]&lt;br /&gt;
|10&lt;br /&gt;
|8.991&lt;br /&gt;
|5,4%&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|[[Die Linkspartei.|Die Linke.]] 	&lt;br /&gt;
|Wolfang Schulz&lt;br /&gt;
|Technischer Lehrer&lt;br /&gt;
|[[1944]]&lt;br /&gt;
| ---&lt;br /&gt;
|6.423&lt;br /&gt;
|3,9 %&lt;br /&gt;
|- 	 &lt;br /&gt;
|[[NPD]] 	&lt;br /&gt;
|Sandra Rübel&lt;br /&gt;
|Unternehmerin&lt;br /&gt;
|[[1976]]&lt;br /&gt;
| ---&lt;br /&gt;
|3.280&lt;br /&gt;
|2,0 %&lt;br /&gt;
|}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Wahlbeteiligung lag bei 77,4 %, wahlberechtigt waren 218955&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Das Direktmandat geht an&lt;br /&gt;
* [[Gunther Krichbaum]],&lt;br /&gt;
über die Landesliste wurde &lt;br /&gt;
* [[Katja Mast]] &lt;br /&gt;
gewählt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Ergebnis ==&lt;br /&gt;
{|{{Lexikontabelle}}&lt;br /&gt;
! Liste&lt;br /&gt;
! Erststimmen&lt;br /&gt;
! Zweitstimmen&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|[[CDU]] &lt;br /&gt;
|46.9 % &lt;br /&gt;
|39.2 %&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|[[SPD]] &lt;br /&gt;
|34.4 % &lt;br /&gt;
|31.1 %&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|[[Bündnis 90/Die Grünen]]&lt;br /&gt;
| 5.4 % &lt;br /&gt;
| 8.4 %&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|[[FDP]] &lt;br /&gt;
| 7.4 % &lt;br /&gt;
| 12.6 %&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|[[Die Linke.]] &lt;br /&gt;
|  3.9 %&lt;br /&gt;
| 4.0 %&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|Sonstige &lt;br /&gt;
| 2.0 % &lt;br /&gt;
| 4.7 %&lt;br /&gt;
|}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Quelle ==&lt;br /&gt;
[http://www.bundestag.de/parlament/wahlen/wahlen2005/wk280.html www.bundestag.de]&lt;br /&gt;
[[Kategorie:Enzkreis]]&lt;br /&gt;
[[Kategorie:Pforzheim]]&lt;br /&gt;
[[Kategorie:Politik]]&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>Wilhelm Bühler</name></author>
	</entry>
	<entry>
		<id>https://www.pfenz.de/mediawiki/index.php?title=Fritz_Theilmann&amp;diff=26761</id>
		<title>Fritz Theilmann</title>
		<link rel="alternate" type="text/html" href="https://www.pfenz.de/mediawiki/index.php?title=Fritz_Theilmann&amp;diff=26761"/>
		<updated>2007-07-26T12:57:08Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;Wilhelm Bühler: stirbt Pforzheimer Krankenhaus. Quelle: E-Mail von seiner Tochter erhalten&lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;[[Bild:Die Rassler.jpg|thumb|Figurengruppe &amp;quot;[[Die Rassler]]&amp;quot; von 1982]]&lt;br /&gt;
[[Bild:Wielandgrab.jpg|thumb|Wielandgrab auf dem Pforzheimer Hauptfriedhof von Theilmann]]&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Fritz Theilmann&#039;&#039;&#039; (* [[28. Dezember]] [[1902]] in [[Karlsruhe]], † [[7. August]] [[1991]] in [[Pforzheim]]) war ein Bildhauer, Keramiker und Schmuckmodelleur.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Biographie ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Fritz Theilmann begann [[1921]] ein Bildhauerstudium an der Akademie. In der Staatlichen Majolika Manufaktur verdiente er seinen Lebensunterhalt. [[1925]]-[[1929]] arbeitete er in der &amp;quot;Kieler Kunstkeramik AG&amp;quot; als Leiter der baukeramischen Abteilung, Bildhauer und Techniker. Danach kamen ausgedehnten Reisen in den vorderen Orient, Persien und Indien. Dann studierte er noch ein Jahr in Paris.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Nach der Rückkehr aus russischer Kriegsgefangenschaft im Jahre [[1949]] siedelte er sich in [[Kieselbronn]], dem Heimatdorf seiner Eltern an. In dieser Zeit arbeitete er in [[Pforzheim]] als Schmuckmodelleur und war als Bildhauer tätig. Ab [[1959]] konnte er sich dann ganz als freischaffender Künstler seinem bildhauerischem Werk widmen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Im Jahre [[1991]] stirbt er in einem Pforzheimer Krankenhaus.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Werke ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Ein Beispiel seiner Majolika-Arbeiten ist der blaulasierte Löwe über dem Eingang der Pforzheimer [[Löwenapotheke]]. Daneben hat er auch mit seinen Bronzearbeiten auf sich aufmerksam gemacht. Auch in Holz gibt es Exponate von ihm. Er war als Gold- und Silberschmied tätig wie auch als Steinbildhauer.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Stilistisch sind in seinen Werken Einflüsse von [[Jugendstil]], Art Déco und orientalische Kunst zu erkennen. Trotz dieser deutlich sichtbaren Einflüsse ist seine eigene persönliche  &amp;quot;Handschrift&amp;quot; unverkennbar. Thematisch stark vertreten ist seine Auseinandersetzung mit Krieg, Zerstörung und Unfreiheit. Sein künstlerischer Nachlass besteht aus knapp 600 Arbeiten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der [[Pforzemer Seckel]] auf dem [[Marktplatz (Pforzheim)|Marktplatz]] ist ein weiteres Werk von {{PAGENAME}}.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Atelier==&lt;br /&gt;
:Fritz Theilmann&lt;br /&gt;
:Am Bühlwald 1&lt;br /&gt;
:[[Postleitzahl#Gemeinde_Kieselbronn|75249]] Kieselbronn&lt;br /&gt;
:Öffnungszeiten nur nach Vereinbarung&lt;br /&gt;
:{{Telefon|0 72 31|5 19 17}}&lt;br /&gt;
===Aktuell 2007===&lt;br /&gt;
*Zweitägiger Kurs im Rahmen des Kinderferienprogramms 2007 der Gemeinde Kieselbronn.&lt;br /&gt;
:Termin: 14. und 15. August 2007, jeweils 14.00 - 17.00 Uhr&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
*Kurzführung durch das Atelier&lt;br /&gt;
:Schlussetappe der Kieselbronn-Ortsführungen im Rahmen der Sendung &amp;quot;Da sind wir daheim&amp;quot; des SWR 4 (Badenradio)&lt;br /&gt;
:Termin: 18. August 2007, 10.30 - 12.30 Uhr&lt;br /&gt;
== Weblink ==&lt;br /&gt;
* {{Homepage|www.Fritz-Theilmann.de}}&lt;br /&gt;
* {{Stadtwiki Karlsruhe}}&lt;br /&gt;
[[Kategorie:Künstler|Theilmann, Fritz]]&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>Wilhelm Bühler</name></author>
	</entry>
</feed>