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	<title>PFENZ - Benutzerbeiträge [de]</title>
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	<updated>2026-05-13T22:02:02Z</updated>
	<subtitle>Benutzerbeiträge</subtitle>
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		<id>https://www.pfenz.de/mediawiki/index.php?title=Stadtwiki_Diskussion:Vereinsgr%C3%BCndung/Satzungsentwurf&amp;diff=31285</id>
		<title>Stadtwiki Diskussion:Vereinsgründung/Satzungsentwurf</title>
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		<updated>2007-12-14T15:36:15Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;87.177.226.216: &lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;Hier soll ein Satzungsentwurf für die Gründerversammlung des kommenden Trägervereins erarbeitet werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Hier gibts eine Abstimmung ;) [[Stadtwiki Diskussion:Vereinsgründung/Satzungsentwurf/Organisationsstruktur]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
= Vereinssatzung =&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== § 5 Organe ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== 5.1    Mitgliederversammlung ===&lt;br /&gt;
Die Mitgliederversammlung ist vom Vorstand mindestens einmal im Kalenderjahr einzuberufen. Alle Mitglieder müssen rechtzeitig mit Bekanntgabe der Tagesordnung eingeladen werden. Die Mitgliederversammlung entlastet und wählt den Vorstand sowie die Prüfer.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Eine außerordentliche Mitgliederversammlung ist vom Vorstand einzuberufen, wenn es die Interessen des Vereins erfordern oder wenn 10% der stimmberechtigten Mitglieder dies schriftlich unter Angabe des Zwecks und der Gründe beantragt. Der Antrag muss von mindestens 2 Mitgliedern gefordert werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Nur die Mitgliederversammlung darf Satzungsänderungen vornehmen. Diese müssen mit einer 2/3 Mehrheit beschlossen werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== 5.2 Vorstand ===&lt;br /&gt;
Der Vorstand und die Kassenprüfer werden auf 2 Jahre gewählt, einzelne Ämter können durch ein konstruktives Misstrauensvotum, Rücktritt oder Tod während der Amtsperiode beendet werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Alle Vorstands­mitglieder sind ehrenamtlich tätig.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Haftung des Vorstands gegenüber dem Verein beschränkt sich auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Vorstand bildet sich aus 3 gleichberechtigten Vorsitzenden und 2 Beisitzern. Die Vorsitzenden haben jeweils eine feste Funktionsrolle (Sprecher, Kassenwart und Protokollführer). Vertretungsberechtigt sind jeweils 2 von 3 Vorsitzenden. Bei Wegfall eines Vorsitzenden während der Amtszeit ist schnellstmöglich eine außerordentliche Mitgliederversammlung einzuberufen um den Posten neu zu besetzen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Zur Beschlussfähigkeit bedarf es mindestens drei anwesenden Vorständen. Vorstandsbeschlüsse bedürfen einer einfachen Mehrheit der anwesenden Vorstände.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==== 5.2.1 Aufgaben und Befugnisse des Vorstands ====&lt;br /&gt;
Aufgabe des Vorstandes ist es den geregelten Betrieb der Vereinsaktivitäten und Verwaltung im Sinne des Vereinszwecks sicherstellen. Der Vorstand hat eine Informationspflicht gegenüber den Mitgliedern, um diese zu erfüllen muss nach ordentlichen Vorstandssitzungen innerhalb von 14 Tagen ein Ergebnisprotokoll per E-Mail an die Mitglieder versendet werden. Zwei von drei Vorsitzenden haben den Verein gemeinsam im Außenverhältnis zu vertreten (§26 BGB).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Vorstand ist befugt Arbeitskreise einzurichten und Funktionsrollen zu vergeben um Aufgaben zu verteilen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==== 5.3 Prüfer ====&lt;br /&gt;
Zwei Personen, zu wählen von der Mitgliederversammlung. Aufgaben sind Prüfung der Kasse und Tätigkeit des Vorstands im Sinne des Vereinszwecks.&lt;br /&gt;
Sie berichten an die auf ihre Wahl folgende Mitgliederversammlung. Der Zeitpunkt der Prüfungen steht den Prüfern frei, die letzte Prüfung vor der Mitgliederversammlung darf jedoch nicht länger als eine Kalenderwoche zurückliegen. Die Prüfer dürfen weder dem Vorstand noch einem vom Vorstand berufenen Gremium angehören und nicht Angestellte des Vereins sein. Bei Rücktritt beider Prüfer muss auf einer außerordentlichen Mitgliederversammlung nachgewählt werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== § 6 Mitgliedschaft ==&lt;br /&gt;
=== 6.1 Aufnahme ===&lt;br /&gt;
Mitglieder können alle natürlichen und juristischen Personen werden, die mit den Zielen und Grundsätzen des Vereins übereinstimmen. Über Aufnahme und Ausschluss entscheidet der amtierende Vorstand. Der Vorstand kann die Aufnahme ablehnen, muss sie dem abgelehnten jedoch schriftlich begründen. Der abgewiesene Antragsteller kann auf der nächsten ordentlichen Mitgliederversammlung von dieser über seine Aufnahme abstimmen lassen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== 6.2 Rechte ===&lt;br /&gt;
Mitglieder haben Stimm- und Rederecht auf der Mitgliederversammlung. Sie dürfen zwischen den Mitgliederversammlungen Anträge schriftlich an den Vorstand richten, der mit einfacher Mehrheit über sie beschließt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Juristischen Personen benötigen zur Ausübung ihres Stimmrechts einen legitimierten Vertreter.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== 6.3 Pflichten ===&lt;br /&gt;
Alle Mitglieder sind verpflichtet die laut gültiger Beitragsordnung zu leistende Zuwendung pünktlich zu zahlen. Mitglieder die den Beitrag für das laufende Geschäftsjahr noch nicht bezahlt haben verlieren ihr Stimmrecht. Mitglieder die über die Dauer eines vollen Geschäftsjahres hinaus ihren Beitrag nicht bezahlt haben verlieren automatisch ihre Mitgliedschaft.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Mitglieder sind dazu verpflichtet dem Verein Änderungen ihrer Postadresse und E-Mail-Adresse umgehend mitzuteilen. Für Folgen, die sich daraus ergeben, dass das Mitglied dieser Pflicht nicht nachkommt, haftet das Mitglied und stellt den Verein von jeglicher Haftung frei.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Höhe der Mitgliedsbeiträge wird von der Mitgliederversammlung in einer Beitragsordnung festgelegt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== 6.4 Ende der Mitgliedschaft ===&lt;br /&gt;
Die Mitgliedschaft kann jederzeit durch schriftliche Willenserklärung an den Vorstand bis 6 Wochen vor Geschäftsjahresende beendet werden. In dringenden Fällen kann der Vorstand oder die Mitgliederversammlung ein Mitglied ausschließen; ein solcher Ausschluß muß schriftlich begründet, dem Mitglied zugestellt und archiviert werden. Die Mitgliedschaft endet automatisch bei Tod. Bereits bezahlte Beiträge werden nicht zurückerstattet.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Mitgliederversammlung kann natürliche und juristische Personen zu Ehrenmitgliedern ernennen, die Zeitlebens von der Zahlung des Mitgliedsbeitrags befreit sind.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== § 7 Vereinsmittel, Vergütung ==&lt;br /&gt;
Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Es darf keine Person durch Ausgaben, die den Zwecken des Vereins fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. Der maximale Betrag über den der Vorstand ohne Beschluss der Mitgliederversammlung verfügen kann wird durch die Mitgliederversammlung festgelegt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== § 8 Auflösung / Wegfall des steuerbegünstigten Zwecks ==&lt;br /&gt;
Bei Auflösung oder Aufhebung des Vereins oder bei Wegfall seiner bisherigen gemeinnützigen Zwecke fällt das Vereinsvermögen an einen als steuerbegünstigt gemeinnützig anerkannten Verein oder eine Körperschaft des öffentlichen Rechts zur Verwendung für die Förderung der Bildung im Sinne der Satzung. Den Empfänger bestimmt die Mitgliederversammlung zugleich mit dem Beschluss zur Auflösung des Vereins.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Als Liquidatoren werden die im Amt befindlichen vertretungsberechtigten Vorstandsmitglieder bestimmt, soweit die letzte Mitgliederversammlung nichts anderes beschließt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== § 9 Satzungsänderungen und Auflösung des Vereins ==&lt;br /&gt;
Über Anträge auf Satzungsänderungen und über die Auflösung des Vereins entscheidet die Mitgliederversammlung mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der anwesenden Mitglieder. Anträge zur Satzungsänderung und zur Auflösung des Vereines müssen zuvor allen Mitglieder schriftlich mitgeteilt worden sein. Eilanträge diesbezüglich können nicht auf der Mitgliederversammlung gestellt werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
= Diskussion zur Vereinssatzung =&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== 5 ==&lt;br /&gt;
;5.1 ...Alle Mitglieder müssen rechtzeitig mit bekanntgabe der Tagesordnung eingeladen werden.&lt;br /&gt;
: Einladung per E-mail, reicht das? Muß die Form festgelegt werden?--[[Benutzer:Seggel|Seggel]] 20:25, 26. Okt. 2007 (CEST)&lt;br /&gt;
:: Um späteren Streit zu vermeiden sollte die Form unbedingt aufgenommen werden, damit es hinterher nicht heisst: &amp;quot;Mir hat ja keiner was gesagt.&amp;quot; --[[Benutzer:Markus-karg|Bruddler]] 20:38, 26. Okt. 2007 (CEST)&lt;br /&gt;
::: Alle Formulierungen die so wenig Problempotential wie möglich haben sind hier willkommen :) Bitte bringt euch mit Formulierungsvorschlägen ein. --[[Benutzer:Friedel|Friedel]] 17:07, 27. Okt. 2007 (CEST)&lt;br /&gt;
:::: Vorschlag: &amp;quot;...Der Vereinsvorstand hat alle Mitglieder per eMail bis spätestens vier Wochen vor der Mitgliederversammlung einzuladen, unter Nennung der Tagesordnung...&amp;quot; --[[Benutzer:Markus-karg|Bruddler]] 18:20, 28. Okt. 2007 (CET)&lt;br /&gt;
::::: Möglichst viele Freiheiten lassen. Vorschlag: &amp;quot;Der Vereinsvorstand lädt alle Mitglieder spätestens vier Wochen (o. ä.) vor dem Termin der Mitgliederversammlung zur Mitgliederversammlung ein. Die Einladung kann per E-Mail oder per Post erfolgen. Die Einladung enthält die Tagesordnung, ...&amp;quot;&lt;br /&gt;
::::: -- [[Benutzer:Svenman|Svenman]] 00:27, 20. Nov. 2007 (CET)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
;5.1 ...rechtzeitig...&lt;br /&gt;
: Was ist &amp;quot;rechtzeitig&amp;quot;? Um späteren Streit zu vermeiden, schlage ich vor, wörtlich &amp;quot;vier Wochen im Voraus&amp;quot; in die Satzung zu schreiben. Sonst sagt irgendwann einer: &amp;quot;Ihr habt es absichtlich erst eine Woche vorher gesagt, weil Ihr wusstet, dass ich da nicht kann!&amp;quot;. --[[Benutzer:Markus-karg|Bruddler]] 20:38, 26. Okt. 2007 (CEST)&lt;br /&gt;
:: ...unverzüglich... im nächsten Absatz könnte auch präzisiert werden ... --[[Benutzer:Mueck|Mueck]] 00:10, 27. Okt. 2007 (CEST)&lt;br /&gt;
:::::&amp;quot;unverzüglich&amp;quot; braucht nicht präzisiert werden, da es im Bürgelichen Gesetzbuch definiert ist: unverzüglich ist &amp;quot;ohne schuldhaftes Zögern&amp;quot;, vgl. Legaldefinition in § 121 Abs. 1 Satz 1 BGB&lt;br /&gt;
:::::[[Benutzer:LGR109|LGR 109]] 23:43, 28. Okt. 2007 (CET)&lt;br /&gt;
::: Ist jemand gegen die Formulierung &amp;quot;vier Wochen im Voraus&amp;quot; für beide Fälle? --[[Benutzer:Friedel|Friedel]] 17:07, 27. Okt. 2007 (CEST)&lt;br /&gt;
::::vier wochen per e-mail--[[Benutzer:Seggel|Seggel]] 18:05, 28. Okt. 2007 (CET)&lt;br /&gt;
::::: einverstanden -- [[Benutzer:Svenman|Svenman]] 00:27, 20. Nov. 2007 (CET)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
;5.2 &amp;quot;Die Haftung des Vorstands beschränkt sich auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.&amp;quot;&lt;br /&gt;
: Es ist zu trennen in Haftung gegenüber Dritten (diese ist durch Bundesgesetze geregelt und somit AFAIK nicht durch eine Satzung einschränkbar) und Haftung gegenüber dem Verein als eigenständiger Rechtsperson (was wohl gemeint ist und somit auch formuliert werden müsste).--[[Benutzer:Markus-karg|Bruddler]] 20:41, 26. Okt. 2007 (CEST)&lt;br /&gt;
:: Vorschlag: &amp;quot;Die Haftung des Vorstands gegenüber dem Verein beschränkt sich auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.&amp;quot;  --[[Benutzer:Friedel|Friedel]] 17:07, 27. Okt. 2007 (CEST)&lt;br /&gt;
::: AFAIK ist exakt jenes bereits durch die gesetzlichen Regelungen vorgesehen und bedarf daher keiner expliziten Nennung.--[[Benutzer:Markus-karg|Bruddler]] 18:22, 28. Okt. 2007 (CET)&lt;br /&gt;
:::: Gesetzlich ist – wenn ich das als Laie richtig verstanden habe – geregelt, dass man die Haftung nur auf diese zwei Fälle beschränken kann, mehr haften lassen geht natürlich schon, streiche das &amp;quot;grob&amp;quot; und du findest kaum noch Freiwillige für den Vorstand. Aber ich bin kein Jurist. --[[Benutzer:Wilhelm Bühler|Wilhelm Bühler]] 21:20, 28. Okt. 2007 (CET)&lt;br /&gt;
::::: Da muss man kein Jurist sein, das kann ich Dir auch so garantieren: Eine geringere Haftung als die vom Gesetz vorgesehen kannst Du dritten gegenüber nicht deklarieren (das würde bedeuten, man könnte per Vereinsgründung die Rechte dritter aushebeln, was logischerweise nicht geht).--[[Benutzer:Markus-karg|Bruddler]] 19:23, 6. Nov. 2007 (CET) &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:Wir sollten noch aufnehmen das nur Vereinsmitglieder Vorstandsmitglieder werden dürfen. Ich denke wenn das nicht drin steht kann jede natürliche Person reingewählt werden unabhängig ob sie zum Verein gehört oder nicht. --[[Benutzer:Celia|Celia]] 21:13, 28. Okt. 2007 (CET)&lt;br /&gt;
:: ja! Das habe ich mal direkt oben reingeschrieben. --[[Benutzer:Wilhelm Bühler|Wilhelm Bühler]] 21:18, 28. Okt. 2007 (CET) &lt;br /&gt;
::: Und welches Problem soll daraus entstehen, wenn ein Nicht-Mitglied in den Vorstand gewählt wird? Ich habe damit ehrlich gesagt kein Problem und bevor wir etwas explizit verbieten, sollten wir zunächst mal prüfen, ob es für dieses Verbot einen wirklichen Grund und eine Mehrheit der Gründungsmitglieder gibt.--[[Benutzer:Markus-karg|Bruddler]] 19:25, 6. Nov. 2007 (CET)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
;5.2 &amp;quot;Amtszeit&amp;quot;:&lt;br /&gt;
: Bin für 1 Jahr. Wir wählen ja nur einen Vereinsvorstand und nicht die Bundesregierung. ;-) --[[Benutzer:Markus-karg|Bruddler]] 20:42, 26. Okt. 2007 (CEST)&lt;br /&gt;
:: Die Frage hierzu ist: Potentielle Dynamik vs. potentielle Kontinuität im Vorstand (egal wie lang die Zeiten sind hängt das was effektiv geschieht am persönlichen Einsatz und Gebaren der Akteure). Ich bin in der Frage relativ leidenschaftslos, bei langen Amtszeiten spart man sich ein wenig Wahlaufwand.   --[[Benutzer:Friedel|Friedel]] 17:07, 27. Okt. 2007 (CEST)&lt;br /&gt;
:::ich find ein jahr genug, der wahlaufwand ist gering--[[Benutzer:Seggel|Seggel]] 18:05, 28. Okt. 2007 (CET)&lt;br /&gt;
::::Ich finde ein Jahr zu kurz; zwei Jahre halte ich für optimal. Es ist schlecht wenn ein Vorstand der sich erst findet nach einem Jahr schon wieder umbesetzt wird. Ich wäre eher dafür das nach einem Jahr das Vertrauen der Mitglieder erneuert wird und nicht vollständig neu gewählt wird. Wenn ein Vorstandsmitglied nicht mehr die Mehrheit der Mitglieder hinter sich hat wird dieses Amt dann bei der Sitzung neu gewählt. --[[Benutzer:Celia|Celia]] 20:23, 28. Okt. 2007 (CET)&lt;br /&gt;
::::: Wer es nicht schafft, in einem Jahr so viel positives zu erwirken, dass die Mitgliederversammlung ihn oder sie kurz und schmerzlos ein zweites mal abnickt, dem sollte man nicht unbedingt noch ein zweites Jahr die Führung übergeben. Daher bin ich gegen eine längere Amtszeit als ein Jahr. Das verführt nur dazu faul zu sein und die Dinge schleifen zu lassen. Selbst die Bundesregierung hat nur 4 Jahre Zeit, und vollbringen da ganz schön viel. Da sollte ein viertel davon für einen kleinen Verein doch wirklich genug sein.--[[Benutzer:Markus-karg|Bruddler]] 19:27, 6. Nov. 2007 (CET)&lt;br /&gt;
::::: Ich bin hier Celias Meinung. Nach 1 Jahr bestätigen lassen reicht aus, finde ich, zumal die Arbeit des Vorstandes, wie anderweitig diskutiert, doch sowieso unter genauer Aufsicht durch andere Gremien stehen soll. Die Kontinuität der Vorstandsarbeit sehe ich so eher gewährleistet, als wenn der Vorstand potenziell jedes Jahr wieder neu zusammengewürfelt wird, je nachdem, wie die MV abstimmt.&lt;br /&gt;
::::: -- [[Benutzer:Svenman|Svenman]] 00:27, 20. Nov. 2007 (CET)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
;5.2 &amp;quot;Vereinsvorstand&amp;quot;:&lt;br /&gt;
: Bin für Entscheidungen nach dem Motto &amp;quot;2 von 3&amp;quot;, das ist demokratisch. :-) --[[Benutzer:Markus-karg|Bruddler]] 20:44, 26. Okt. 2007 (CEST)&lt;br /&gt;
:: 2 von 3 der Vorstandsvorsitzenden haben gemeinsam Vertretungsrecht halte ich auch für Sinnvoll. Dann kann keiner allein wurschteln aber es lässt zu, dass jemand ausfällt. --[[Benutzer:Friedel|Friedel]] 17:07, 27. Okt. 2007 (CEST)&lt;br /&gt;
:::für 2 von 3--[[Benutzer:Seggel|Seggel]] 18:05, 28. Okt. 2007 (CET)&lt;br /&gt;
;5.2 Vorstände müssen zurücktreten können&lt;br /&gt;
: Es ist nicht geregelt, dass ein Vorstand zurücktreten kann, bzw. was in diesem Falle passiert. --[[Benutzer:Markus-karg|Bruddler]] 21:00, 26. Okt. 2007 (CEST)&lt;br /&gt;
:: ... und die Abwahl ist auch nicht geregelt?! --[[Benutzer:Mueck|Mueck]] 00:05, 27. Okt. 2007 (CEST)&lt;br /&gt;
::: Jedem Vereinsvorstand steht frei zurückzutreten. Frage ist ob man daran dann zwangsläufig eine Mitgliederversammlung knüpfen muss. Bei der Stadtwiki-Gesellschaft wurde es bisher so gehandhabt, dass ein vertretungsberechtigter Vorstand bei Rücktritt durch Wahl innerhalb des Vorstands von einem Beisitzer ersetzt wurden. Zurückgetretene Beisitzer wurden nicht ersetzt. Das finde ich eine angenehm unbürokratische Lösung. --[[Benutzer:Friedel|Friedel]] 17:07, 27. Okt. 2007 (CEST)&lt;br /&gt;
:::: Ich halte dieses Vorgehen eher für Vetternwirtschaft. Es kann nicht sein, dass die Mitgliederversammlung Personen A, B und C wählt, nach Rücktritt von A und B aber nicht mehr D wählen kann (was vielleicht die Mehrheit will), sondern B und C dann einfach E festlegen (was vielleicht die Mehrheit nicht will). Tritt der Bundeskanzler zurück, kann er ja auch nicht einfach einen neuen ernennen (das macht letztendlich der Bundespräsident und nicht der Altkanzler, nicht wahr). Von daher bin ich im Sinne der demokratischen Verhältnisse dafür, dass (a) die Satzung beide Fälle (Abwahl, Rücktritt) genau regelt und (b) es zwingend zu einer Neuwahl (bei Rücktritt: Ausserordentliche Mitgliederversammlung) kommt. Da wir bei Rücktritt weiterhin zwei Vorstandsmitglieder haben, ist die Handlungsfähigkeit gewährleistet. --[[Benutzer:Markus-karg|Bruddler]] 18:28, 28. Okt. 2007 (CET)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
;5.2.1 &amp;quot;Beisitzer&amp;quot;:&lt;br /&gt;
: Befugnisse? Verpflichtungen? --[[Benutzer:Markus-karg|Bruddler]] 20:44, 26. Okt. 2007 (CEST)&lt;br /&gt;
:: Stimmrecht bei Vorstandsbeschlüssen. Wobei beim System den Vorstand als rein ausführendes Organ zu definieren hier Verwaltungsaufgaben vergeben werden sollten, da die Abstimmerei/Entscheiderei dann flach fällt. --[[Benutzer:Friedel|Friedel]] 17:07, 27. Okt. 2007 (CEST)&lt;br /&gt;
::: (1) Wenn sie ein Stimmrecht haben, muss es in der Satzung vorgesehen sein, andernfalls kann sich der Vorstand problemlos (und rechtens) über deren Stimme hinwegsetzen. (2) Ich sehe die Beisitzer im &amp;quot;System Vorstand als rein ausführendes Organ&amp;quot; wie Aufsichtsräte: Sie kontrollieren die Arbeit des Vorstands als Vertreter der Mitglieder (die ja nicht alle laufend über alles informiert werden können oder wollen). Daher sollten sie kein Stimmrecht haben (das würde die Arbeit des Vorstands unnötig erschweren), jedoch (A) das Recht haben, ein Veto einzulegen (also ganz undemokratisch den Vorstand direkt zu bremsen) wenn sie feststellen, dass der Vorstand entgegen den Interessen der Mitglieder / den Beschlüssen der Ausschüsse handelt (B) die Pflicht haben, in solchen Fällen eine ausserordentliche Mitgliederversammlung einzuberufen (ohne spezielle Hürden wie eine gewisse Anzahl an Unterschriften), um zur Not den Vorstand abwählen zu lassen (C) die Pflicht haben, jedem Mitglied auf Anfrage Auskunft über die Arbeit des Vorstandes zu erteilen (um jedem Mitglied die Möglichkeit zu geben, Vorstand und Beisitzer zu kontrollieren und zur Not deren Abwahl durch Einberufung einer ausserordentlichen Mitgliederversammlung (diesmal MIT der Hürde einer bestimmten Anzahl an Stimmen) zu veranlassen. --[[Benutzer:Markus-karg|Bruddler]] 18:37, 28. Okt. 2007 (CET)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:::: Natürlich haben Beisitzer Stimmrecht im Vorstand intern. Alles andere ist ein anderens Organ, das man Beirat, Kuratorium, Aufsichtsrat nennen kann. --[[Benutzer:Wilhelm Bühler|Wilhelm Bühler]] 19:23, 28. Okt. 2007 (CET) &lt;br /&gt;
::::: Dann lasst es uns doch einfach &amp;quot;Aufsichtsrat&amp;quot; nenne und streichen die Beisitzer aus der Vorstands-Formulierung?--[[Benutzer:Markus-karg|Bruddler]] 19:37, 28. Okt. 2007 (CET)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
; &amp;quot;Bildung bzw. Einberufung von Projektgruppen oder Ausschüssen.&amp;quot;&lt;br /&gt;
: Bin hier für mehr Basisdemokratie: Wenn es eine Projektgruppe oder einen Ausschuss geben soll, halte ich es für die Aufgabe des Vorstandes, deren Aufbau zu organisieren. Ob es eine solche Gruppe gibt, und wer daran beteiligt ist, sollte jedoch von den Mitgliedern selbst durch einfache Mehrheit bestimmt werden. Wir sollten evtl. mehr darauf achten, dass der Vorstand lediglich ausführende Gewalt ist (= er muss umsetzen, was die Mitglieder möchten) und nicht etwa dazu da ist, eigene Ideen umzusetzen (das ist Aufgabe der Legislative, also der Mitgliederversammlung). Apropos Gewaltenteilung, wo ist unsere Judikative? Stichwort: Streit - Wer schlichtet bei Streit zwischen Mitgliedern und Vorständen?&lt;br /&gt;
:: Wenn der Vorstand keinen oder sehr wenig eigenen Handlungsspielraum hat führt das dazu, dass die Mitgliederversammlung einen Jahresplan beschliessen muss. --[[Benutzer:Friedel|Friedel]] 17:07, 27. Okt. 2007 (CEST)&lt;br /&gt;
::: Entweder dieses, oder es die Mitgliederversammlung verpflichtet den Vorstand zur Bildung eines Ausschusses, an welchem jedes Mitglied teilhaben kann. Der Ausschuss selbst trifft sich regelmässig und gibt vor, was der Vorstand zu tun hat. Beispielsweise könnte der Software-Ausschuss sich monatlich treffen, um am Thema &amp;quot;Semantic Wiki&amp;quot; zu arbeiten und, wenn er die Zeit für reif hält, beschliessen, dass der Vorstand diese Erweiterung in den nächsten vier Wochen in Betrieb zu setzen hat. Beim nächsten Treffen dann, wird geprüft, ob dies getan wurde, und welche Erfahrungen es damit gibt etc. Der Vorstand führt die Arbeiten aus, indem er Finanzmittel einsetzt, juristische Fragen (Lizenzbedingungen etc.) klärt, Personen zur Durchführung der Arbeiten am Server berechtigt etc.--[[Benutzer:Markus-karg|Bruddler]] 18:49, 28. Okt. 2007 (CET)&lt;br /&gt;
:::: Man sollte nicht außer Acht lassen, dass Mitgliedschaft im Verein und Aktivität im Stadtwiki zwar gut harmonieren, aber nicht Voraussetzung sind. Die Mitarbeit in einzelnen &amp;quot;Projekten&amp;quot; sollte jedem, unabhängig von einer Vereinsmitgliedschaft, offen stehen. Das Thema Ausschüsse würde ich daher ganz aus der Satzung raushalten. --[[Benutzer:Ratz|ratz]] 20:08, 29. Okt. 2007 (CET) &lt;br /&gt;
:: Judikative: Das wären in meinen Augen die Prüfer, deren Aufgaben weiter gefasst sind als vor der MV die Buchhaltung durchzusehen. --[[Benutzer:Friedel|Friedel]] 17:07, 27. Okt. 2007 (CEST)&lt;br /&gt;
::: Nicht ganz. Die Prüfer prüfen ja nur ihren speziellen Bereich. Sie stellen nur fest, ob die Buchführung ordentlich gemacht wurde oder nicht. Die Judikative hingegen hat andere Pflichten: Sie entscheidet, was passiert, wenn es Streit gibt, z. B. wenn der Software-Ausschuss sagt: &amp;quot;Semantic Wiki installieren!&amp;quot; jedoch der Vorstand sich weigert. Um den Vorstand nicht abwählen zu müssen, und nicht extra eine ausserordentliche Mitgliederversammlung durchführen zu müssen, kann die Judikative (sofern die Satzung deren Rechte und Pflichten exakt definiert) aufgrund der Satzung entscheiden, was in dem Fall für den Verein das besteht ist -- den Vorstand zu zwingen (zur Not durch Abwahl per ausserordentlicher Mitgliederversammlung) oder ihn gewähren zu lassen (z. B. weil das beauftragte Softwarepaket lizenzrechtlich inkompatibel ist und den Verein in einen Rechtsstreit verwickeln würde -- was der Vorstand ja nach bestem Wissen und Gewissen zu verhindern hat). Die Judikative muss dazu bestimmte Strafen aussprechen können (bis hin zum Ausschluss oder im schlimmsten Fall der Klage vor einem staatlichen Gericht, z. B. wenn der Vorstand wissentlich dem Verein schaden zugefügt oder diesen wider besseren Wissens nicht abgewendet hat), und alle Mitglieder (d. h. auch Vorstände) müssen sich der Gerichtsbarkeit unterstellen. --[[Benutzer:Markus-karg|Bruddler]] 18:49, 28. Okt. 2007 (CET)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:::: Der Vereinsvorstand muss Software installieren? --[[Benutzer:Wilhelm Bühler|Wilhelm Bühler]] 19:23, 28. Okt. 2007 (CET)&lt;br /&gt;
::::: Nur der Vorstand ist zur Vertretung im Aussenverhältnis berechtigt und hat daher die Oberhoheit über die Software, da sie mit der Aussenwelt in Kontakt tritt und evtl. Rechte anderer Verletzen kann, z. B. wenn wir ein Modul installieren, das nicht mit der Lizenz von Mediawiki kompatibel ist. Da der Vorstand in diesem Fall potentiell in die Gefahr einer strafrechtlichen Verfolgung gerät, darf keiner Software installieren, ohne dass der Vorstand es angewiesen hat. Das bedeutet, technisch macht das sicherlich irgend ein Administrator, aber die Erlaubnis und Anweisung muss vom Vorstand kommen. Letztendlich muss er auch die Mittel in die Hand nehmen, wenn z. B. Geld für Lizenzen, Rechtsstreite oder Hardware benötigt wird. Es geht nicht, dass andere am Vorstand vorbei irgend etwas tun, was (a) den Verein Geld kostet, (b) dem Verein Schwierigkeiten machen kann. Darum geht es ja genau beim Thema &amp;quot;Vorstandshaftung&amp;quot;. Aber: &amp;quot;Vorstand&amp;quot; ist ein Organ des Vereins, nicht etwa eine lebende Person. Die durchführende Person muss kein Vorstandsmitglied sein (sie handelt auf direkte Anweisung und ist daher nicht haftungsrechtlich zu belangen). --[[Benutzer:Markus-karg|Bruddler]] 19:33, 28. Okt. 2007 (CET)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:::::: Jetzt habe ich die Idee dahinter verstanden. Danke für die Erklärung. --[[Benutzer:Wilhelm Bühler|Wilhelm Bühler]] 22:31, 30. Okt. 2007 (CET) &lt;br /&gt;
=== 5.3. ===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
; &#039;&#039;Der Zeitpunkt der Prüfungen steht den Prüfern frei, die letzte Prüfung vor der Mitgliederversammlung darf jedoch nicht länger als eine Kalenderwoche zurückliegen&#039;&#039;&lt;br /&gt;
: Ist das durchführbar? Die Kassenprüfer prüfen, sobald der Schatzmeister den Jahresbericht fertig hat und sollten spätestens n Wochen vorher fertig sein. Den Termin machen die drei untereinander aus, das sind schließlich alles ehrenamtlich tätige. N Wochen vorher damit noch Zeit bleibt, Ungereimtheiten zu klären. --[[Benutzer:Wilhelm Bühler|Wilhelm Bühler]] 19:32, 28. Okt. 2007 (CET)&lt;br /&gt;
:: Vorschlag: Den Passus des Zeitpunkts streichen. Letztendlich müssen sie ihre Aufgabe gewissenhaft durchführen. Der Zeitpunkt sei ihnen freigestellt. Oder gibt es rechtliche Vorschriften?--[[Benutzer:Markus-karg|Bruddler]] 19:39, 28. Okt. 2007 (CET)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
::: Keine Vorschriften, die mir bekannt wären. Es ist nur mein Rat als Schatzmeister, das nicht auf den letzten Drücker zu machen. --[[Benutzer:Wilhelm Bühler|Wilhelm Bühler]] 20:56, 28. Okt. 2007 (CET)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== 6 ==&lt;br /&gt;
; 6 &amp;quot;Über Aufnahme und Ausschluss entscheidet der amtierende Vorstand oder die Mitgliederversammlung.&amp;quot;&lt;br /&gt;
: Die Aufnahme bzw. der Ausschluss von Mitgliedern sollte keinerlei Entscheidung unterliegen. Da es keine Kriterien gibt, wer aufgenommen wird, muss pauschal jeder aufgenommen werden. Ergo ist die Aufnahme entscheidungsfrei und vom Vorstand als reiner Verwaltungsakt zu erledigen. Ein Auschluss muss von der Mitgliederversammlung (und nur von ihr) mehrheitlich beschlossen werden. Die Gründe dafür müssen in der Satzung genannt sein. Sonst gibt&#039;s nur irgendwann Streit... --[[Benutzer:Markus-karg|Bruddler]] 20:52, 26. Okt. 2007 (CEST)&lt;br /&gt;
:: Eine Filterung (wie auch immer realisiert) soll verhindern, dass der Verein im Handstreich von einer aussenstehenden Gruppe übernommen wird. --[[Benutzer:Friedel|Friedel]] 17:07, 27. Okt. 2007 (CEST)&lt;br /&gt;
:::Friedels einwand scheint gerechtfertigt--[[Benutzer:Seggel|Seggel]] 18:05, 28. Okt. 2007 (CET)&lt;br /&gt;
:::: Selbst eine AG kann sich nicht gegen feindliche Übernahmen wehren, warum also sollte ein solcher Passus vor einem staatlichen Gericht anerkannt werden? Will eine &amp;quot;feindliche Macht&amp;quot; den Verein übernehmen, steht ihr der Klageweg offen, und schwupps müssen wir die aufnehmen. Satzung hin oder her. Eine Vereinssatzung hat keine Vorrangstellung gegenüber Gesetzen, und ich erinnere hier nur an das Anti-Diskriminierungsgesetz und den Gleichheitsgrundsatz im Grundgesetz. So ein Passus ist schnell gekippt. Wirkungsvoller halte ich es daher, dass wir beispielsweise die Menge der Aufnahmen pro Jahr begrenzen (das ist bezüglich des Verwaltungsaufwandes der dadurch entsteht juristisch vertretbar) und im Zweifelsfall eine ausserordentliche Mitgliederversammlung durchführen mit dem Antrag, ein &amp;quot;seltsames&amp;quot; Mitglied auszuschliessen. Auch dagegen kann das Mitglied klagen, jedoch wird es für &amp;quot;Horden feindlicher Anmeldungen&amp;quot; sehr schwer, &amp;quot;im Handstreich&amp;quot; zu übernehmen. --[[Benutzer:Markus-karg|Bruddler]] 18:58, 28. Okt. 2007 (CET)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
: Vorschlag zum Ausschluss von Mitgliedern: Der Vorstand kann Mitglieder vorläufig aus dem Verein ausschließen, der Ausschluss muss aber durch die folgende Mitgliederversammlung bestätigt werden, um endgültig wirksam zu werden.&lt;br /&gt;
: -- [[Benutzer:Svenman|Svenman]] 00:49, 20. Nov. 2007 (CET)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
; 6 &amp;quot;Juristische Personen besitzen kein Stimmrecht auf der Mitgliederversammlung.&amp;quot;&lt;br /&gt;
: Warum nicht? --[[Benutzer:Markus-karg|Bruddler]] 20:53, 26. Okt. 2007 (CEST)&lt;br /&gt;
:: Von meiner Warte her nur wegen dem hohen Aufwand die Vertretungsberechtigung der für die juristische wählenden natürlichen Person zu prüfen. --[[Benutzer:Friedel|Friedel]] 17:07, 27. Okt. 2007 (CEST)&lt;br /&gt;
:::friedel hat recht--[[Benutzer:Seggel|Seggel]] 18:05, 28. Okt. 2007 (CET)&lt;br /&gt;
:::: Ich interpretiere das mal als &amp;quot;Ich stimme Friedel zu&amp;quot; ;-) Im Ernst ist es aber doch so: Juristische Personen sind im Handelsregister (oder Vereinsregister) eingetragen. Dieses ist kostenlos im Internet einsehbar (dauert 5 Minuten). Der Aufwand ist also faktisch nicht vorhanden. Zudem kann man es &amp;quot;zur Not&amp;quot; ja so machen, dass man den Nachweis dem Bewerber aufbürdet, z. B. indem er einen Handelsregisterauszug mitbringt. Daher halte ich die Einschränkung für unnötig. Je mehr Mitglieder, desto besser. :-) Firmen, die gerne Mitglied sein wollen, drücken doch gerade ihr Commitment zu Corporate Citizenship und offenem Wissen aus. Wenn wir das verhindern, werden sie andere Portale unterstützen (was uns potentiell Mitglieder und Stärke raubt). --[[Benutzer:Markus-karg|Bruddler]] 19:04, 28. Okt. 2007 (CET)&lt;br /&gt;
:::::Überlegungen: Wenn sie kein Stimmrecht haben, müßte man ihnen fairerweise den Beitrag ermäßigen. Gerade von juristischen Personen erhofft man sich aber doch eher mehr Beitrag. Mehr Pflichten und dafür weniger Rechte, wie sieht denn das aus...? irgendwie unattraktiv, nicht wahr? &lt;br /&gt;
:::::Gibt zu bedenken [[Benutzer:LGR109|LGR 109]] 23:56, 28. Okt. 2007 (CET)&lt;br /&gt;
:::::P.S.: Das Problem ließe sich natürlich z.B. lösen indem man das dann &amp;quot;Fördermitgliedschaft&amp;quot; o.ä. nennt, das wär dann ein Status bei dem mehr zahlen aber nix zu melden ok geht&lt;br /&gt;
::::::&amp;quot;Fördermitgliedschaft&amp;quot; finde ich eine gute Idee. Ich würde es juristischen Personen aber freistellen (wie jeder natürlichen Person auch) ob sie ordentliches Mitglied oder Fördermitglied werden wollen.--[[Benutzer:Markus-karg|Bruddler]] 19:32, 6. Nov. 2007 (CET)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
::: Vorschlag: Juristische Personen haben Stimmrecht auf der MV, müssen dazu aber vorher gegenüber dem Vorstand (Stichtag z. B. 2 Wochen vor der MV) einen abstimmungsberechtigten Vertreter benennen. Eventuell noch ergänzt um eine hierarchisch geordnete Liste von Ersatzpersonen.&lt;br /&gt;
::: -- [[Benutzer:Svenman|Svenman]] 00:49, 20. Nov. 2007 (CET)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
; 6 &amp;quot;Alle Mitglieder sind verpflichtet, den Verein und den Vereinszweck - auch in der Öffentlichkeit - in ordnungsgemäßer Weise zu unterstützen&amp;quot;&lt;br /&gt;
: Ich wehre mich gegen jeglichen Zwang abgesehen von der Beitragszahlung und werde eine Satzung mit diesem Passus nicht unterschreiben.--[[Benutzer:Markus-karg|Bruddler]] 20:55, 26. Okt. 2007 (CEST)&lt;br /&gt;
:: Diese Formulierung soll wahrscheinlich verhindern, dass jemand für den Verein schädliche Internas nach außen trägt. Hänge nicht an der formulierung, hab aber auch kein Problem damit. --[[Benutzer:Friedel|Friedel]] 17:07, 27. Okt. 2007 (CEST)&lt;br /&gt;
:::an sich denk ich alle internas dürfen auch nach aussen dringen. bin für so wenig verpflichtung in der satzung--[[Benutzer:Seggel|Seggel]] 18:05, 28. Okt. 2007 (CET)&lt;br /&gt;
:::: Ich sehe es wie Seggel. Offenheit nach allen Seiten. Der Verein hat nichts zu verbergen. Wenn ein Mitglied dem Verein nachweislich Schaden zufügt, steht des jedermann Frei, die Vereinsjudikative anzurufen, oder einen Antrag auf Ausschluss zu stellen, bzw. der Vorstand hat im berechtigten Fall die Pflicht eine Schadensersatzklage anzustreben.--[[Benutzer:Markus-karg|Bruddler]] 19:06, 28. Okt. 2007 (CET)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
: So wie die Formulierung oben dasteht, verpflichtet sie jedes Mitglied zur aktiven Vereinsarbeit o. ä., das halte auch ich für eine schlechte Idee. Die Pflichten sollten sich meiner Meinung beschränken auf a) Zahlung des Mitgliedsbeitrages und b) sich nicht vereinsschädigend zu verhalten.&lt;br /&gt;
: -- [[Benutzer:Svenman|Svenman]] 00:49, 20. Nov. 2007 (CET)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Ehrenmitglieder ===&lt;br /&gt;
; 6 &amp;quot;Die Mitgliederversammlung kann natürliche und juristische Personen zu Ehrenmitgliedern ernennen,&amp;quot;&lt;br /&gt;
: &amp;quot;...wofür eine einfache Mehrheit der Anwesenden Vereinsmitglieder ausreicht.&amp;quot; -- Dieser Passus fehlt übrigens generell bzgl. allen Entscheidungen der Mittgliederversammlung (P. S.: Gesetze macht der Bundestag und nicht die Regierung --&amp;gt; ergo beschließt die Mittgliederversammlung bzw. ein von der Mitgliederversammlung ermächtigter Ausschuss, und nicht der Vorstand. Der Vorstand ist nur die ausführende Gewalt, welche die Beschlüsse mit einem in der Satzung noch vorzugebenden Zeitrahmen umzusetzen hat). Ich bin deswegen dafür, den Abschnitt über Aufgaben und Befugnisse entsprechend so zu ändern: Augaben = Umsetzung der von der Mitgliederversammlung oder einem von dieser ermächtigten Ausschuss getroffenen Beschlüsse innerhalb 4 Wochen ab Beschlussfassung, Befugnisse: Alleinvertretung im Aussenverhältnis. --[[Benutzer:Markus-karg|Bruddler]] 20:59, 26. Okt. 2007 (CEST)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
: Haben die Stimmrecht? Haben die Pflichten? Dürfen die das ablehnen? --[[Benutzer:Wilhelm Bühler|Wilhelm Bühler]] 19:34, 28. Okt. 2007 (CET)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:: Hm, Du hast Recht: Lasst uns das mal diskutieren. Soll einer, der keine Beiträge zahlt, wirklich ein Stimmrecht haben (er entscheidet dann ja über das Geld anderer Leute)? Zur Ablehnung: Logischerweise kann ein Verein entscheiden was er will. Ist das Ehrenmitglied aber kein Mitglied, hat es der Satzung nie zugestimmt. Das wäre ein einseitiger Vertrag und ist damit sowieso nichtig. Daher braucht die Satzung die Ablehung nicht zu enthalten.--[[Benutzer:Markus-karg|Bruddler]] 19:41, 28. Okt. 2007 (CET)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:::Für was überhaupt Ehrenmitglieder? Ich sehe keinen Sinn überhaupt welche zu haben. --[[Benutzer:Celia|Celia]] 20:25, 28. Okt. 2007 (CET)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:::: Zum Wohle des Vereins, daher bei (fast) jedem Verein in der Satzung. --[[Benutzer:Wilhelm Bühler|Wilhelm Bühler]] 20:53, 28. Okt. 2007 (CET)&lt;br /&gt;
::::: Naja, da muss ich Celia aber recht geben: Was bringt es dem Verein denn faktisch?--[[Benutzer:Markus-karg|Bruddler]] 19:33, 6. Nov. 2007 (CET)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== 7 ==&lt;br /&gt;
; §7&lt;br /&gt;
: Wer bestimmt den Empfänger der Vermögens? --&amp;gt; Mitgliederversammlung --[[Benutzer:Markus-karg|Bruddler]] 21:04, 26. Okt. 2007 (CEST)&lt;br /&gt;
:: Steht so schon drin: &amp;quot;Den Empfänger bestimmt die Mitgliederversammlung...&amp;quot; --[[Benutzer:Friedel|Friedel]] 17:07, 27. Okt. 2007 (CEST)&lt;br /&gt;
::: Jein. Im 1. Satz von §7 steht bereits ein Empfänger. Den würde ich streichen.--[[Benutzer:Markus-karg|Bruddler]] 19:09, 28. Okt. 2007 (CET)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
; §7 &amp;quot;Als Liquidatoren werden die im Amt befindlichen vertretungsberechtigten Vorstandsmitglieder bestimmt, soweit die letzte Mitgliederversammlung nichts anderes beschließt.&amp;quot;&lt;br /&gt;
: Genau aus jenem Grund muss eine Mitgliederversammlung erfolgen in diesem Fall --&amp;gt; Und dann brauchen wir den Passus &amp;quot;Als Liquidatoren werden die im Amt befindlichen vertretungsberechtigten Vorstandsmitglieder bestimmt.&amp;quot; nicht mehr, da die Mitgliederversammlung bestimmen kann, wen immer sie will (z. B. einen externen Liquidator).&lt;br /&gt;
:: Wie wär es mit &amp;quot;Die Mitgliederversammlung muss mit einfacher Mehrheit der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder einen oder mehrere Liquidatoren ernennen.&amp;quot;?. --[[Benutzer:Friedel|Friedel]] 17:07, 27. Okt. 2007 (CEST)&lt;br /&gt;
::: Friedels formulierung ist ok--[[Benutzer:Seggel|Seggel]] 18:05, 28. Okt. 2007 (CET)&lt;br /&gt;
:::: Die Mehrheitsverhältnisse würde ich pauschal in der Beschreibung des Organs &amp;quot;Mitgliederversammlung&amp;quot; nennen (dann muss man es nicht bei jedem Punkt erneut anführen), ebenso könnte man die Aufgabe &amp;quot;Bestimmung der Liquidatoren&amp;quot; einfach DORT vornehmen, sodass man nur noch dorthin weisen muss, z. B. so:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
 Organe&lt;br /&gt;
 !&lt;br /&gt;
 +-- Mitgliederversammlung&lt;br /&gt;
     !&lt;br /&gt;
     +-- Grundsätzliches&lt;br /&gt;
     !   !&lt;br /&gt;
     !   +-- (1) Alle Entscheidungen werden mit einfacher Mehrheit der anwesenden Mitglieder gefällt.&lt;br /&gt;
     !   ! &lt;br /&gt;
     !   +-- (2) In Abweichung von Satz (1) ist für eine Satzungsänderungen eine 2/3-Mehrheit aller Vereinsmitglieder notwendig.&lt;br /&gt;
     !&lt;br /&gt;
     +-- Aufgaben&lt;br /&gt;
         !&lt;br /&gt;
         +-- Ernennt den oder die Liquidatoren für die Auflösung des Vereins.&lt;br /&gt;
         &lt;br /&gt;
; §7&lt;br /&gt;
: Ich bin dagegen, dass das Vermögen &amp;quot;weg ist&amp;quot; im Fall des Wegfalls der Gemeinnützigkeit. Als Folge wäre der Vorstand handlungsunfähig. Daher sollten wir es eher so umformulieren, dass im Fall des Wegfalls der Gemeinnützigkeit der Vorstand eine ausserordentliche Mitgliederversammlung einzuberufen hat, welche über zwei Anträge entscheidet: (a) Verbleib des Vermögens (b) Auflösung des Vereins. So besteht zumindest noch die Chance, die Handlungsfähigkeit des Vereins auch nach Wegfall der Gemeinnützigkeit zu retten. --[[Benutzer:Markus-karg|Bruddler]] 21:08, 26. Okt. 2007 (CEST)&lt;br /&gt;
:: Die Anerkennung der Gemeinnützigkeit durch das Finanzamt ist sehr stark an diesen Punkt geknüpft. Das bisherige Vermögen darf bei wegfall der Gemeinnützigkeit nicht im Besitz bleiben! --[[Benutzer:Friedel|Friedel]] 17:07, 27. Okt. 2007 (CEST)&lt;br /&gt;
::: Hast Du dazu einen Link (Gerichtsurteil des Bundesfinanzgerichts oder einen Gesetzesauszug oder eine Verwaltungsvorschrift der Finanzbehörden) dazu? Vielleicht ist diese Regelung ja veraltet und wir würden das Geld dann unnötigerweise verschenken? --[[Benutzer:Markus-karg|Bruddler]] 19:18, 28. Okt. 2007 (CET)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
::: Bei §7 muss man aus meiner Sicht nicht viel diskutieren, das ist ein Paragraph, den einem das Finanzamt in die Feder diktiert.&lt;br /&gt;
::: Wenn die Gemeinnützigkeit weg ist, ist fast automatisch auch das Geld weg, es kann sogar sein, dass die Kasse negativ wird, da man Steuern nachzahlen muss. Für die Nachzahlung kann sich das Finanzamt aber auch an die Vorstandsmitglieder persönlich wenden. Das ganze wird alles viel einfacher, wenn man den Verein nicht gemeinnützig macht, wie beispielsweise bei [http://www.uugrn.org/verein.php UUGRN], der Unixgruppe im Gebiet den Rhein-Neckar-Wikis. --[[Benutzer:Wilhelm Bühler|Wilhelm Bühler]] 19:20, 28. Okt. 2007 (CET)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:::: (a) Die Gemeinnützigkeit ist AFAIK beschlossene Sache (u. a. deshalb, weil der eine oder andere von uns nur dann daran denkt Beiträge zu zahlen, wenn er sie absetzen kann) (b) Trotzdem möchte ich bitten, die entsprechende Verwaltungsvorschrift des Finanzamtes zu posten, denn auch Finanzämter sind an Weisungen gebunden und diese sind interpretierbar (sonst gäbe es keine Finanzgerichte). :-) --[[Benutzer:Markus-karg|Bruddler]] 19:44, 28. Okt. 2007 (CET)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:::: Es gibt eine sehr schöne Broschüre des [[Finanzamt]]es, vielleicht gibt es im [[Finanzamt Pforzheim]] noch ein gedrucktes Exemplar, aber ich habe den &lt;br /&gt;
:::: Downloadlink gefunden: http://www.finanzministerium.baden-wuerttemberg.de/de/Steuerratgeber/110282.html -&amp;gt; &amp;quot;Gemeinnützige Vereine&amp;quot;.&lt;br /&gt;
:::: Die Lektüre sei jedem empfohlen, der in den Vorstand will und jedem, der am Paragraf 7 drehen will. --[[Benutzer:Wilhelm Bühler|Wilhelm Bühler]] 21:14, 28. Okt. 2007 (CET)&lt;br /&gt;
::::: Danke für den Link. :-) Aber irgendwie habe ich&#039;s trotzdem nicht begriffen: Da soll also drinstehen, dass die Gemeinnützigkeit nur dann ANerkannt wird, wenn in der Satzung steht, dass das Geld WEG ist, wenn die Gemeinnützigkeit ABerkannt wird? Das ist doch paradox!--[[Benutzer:Markus-karg|Bruddler]] 19:38, 6. Nov. 2007 (CET)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:::::: Warum ist das [http://de.wikipedia.org/wiki/Paradoxon paradox]? Der Unterschied zwischen einem normalen, eingetragenen Verein und einem gemeinnützigen, eingetragenen Verein ist doch nur, dass der Staat auf Steuern vom Verein verzichtet und Unterstützer des Vereins Steuernachlässe gibt.&lt;br /&gt;
:::::: Aber es ist sicherlich zu überlegen, ob für einen reinen Stadtwiki-Trägerverein gemeinnützigkeit wirklich nötig ist, auf die Gemeinnützigkeit von Anfang an zu verzichten, das spart viele, viele Stunden ehrenamtlicher Schatzmeister-Arbeitszeit. Ich bin Schatzmeister. --[[Benutzer:Wilhelm Bühler|Wilhelm Bühler]] 23:25, 17. Nov. 2007 (CET)&lt;br /&gt;
:::::: Diese Regelung findet sich auch in § 55 Abs. 1 Nr. 4 AO unter dem Begriff der Selbstlosigkeit eines Vereins. -- [[Benutzer:Buhacont|Sascha]] 10:20, 12. Dez. 2007&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Generelles ==&lt;br /&gt;
;Generelles&lt;br /&gt;
: Wie Ihr seht habe ich ein wenig an der Gewaltenteilung gebastelt. Mir ging das zu sehr in die Richtung &amp;quot;Die Mitgliederversammlung wählt einen König, und der macht dann was er will&amp;quot;. Ich stelle mir das eher so vor: Die Mitgliederversammlung ernennt Ausschüsse und den Vorstand. Die Ausschüsse beschliessen auf ihrem Arbeitsfeld (z. B. Technik, Recht, Inhaltliche Fragen des WIKI Content, etc.) was zu tun ist (= Legislative). Der Vorstand setzt diese Beschlüsse um (= Exekutive). Die Beisitzer kontrollieren den Vorstand hierbei (ähnlich eines Aufsichtsrates in Kapitalgesellschaften). Die Vereinsgerichtsbarkeit, ebenfalls von der Mitgliederversammlung ernannt, entscheidet bei Streitigkeiten zwischen Mitgliedern, Vorstand und Ausschuss. Alles andere geht mir zu sehr in die Richtung &amp;quot;Kanzlerwahlverein&amp;quot; ;-) was die Rolle der Mitgliederversammlung anbelangt. &amp;quot;Alle Macht dem Volke!&amp;quot; :-) --[[Benutzer:Markus-karg|Bruddler]] 21:15, 26. Okt. 2007 (CEST)&lt;br /&gt;
: Aus diesem Grunde schlage ich vor, als Organe folgendes aufzuführen und entsprechend zu dann entsprechend auszuformulieren: Vorstand (Exekutive) (mit den genauen Mitgliedern und deren Zuständigkeiten), Mitgliederversammlung und deren Ausschüsse (Legislative), Vereinsgericht (Judikative), Beisitzer (zur Kontrolle des Vorstandes, mit deren genauen Aufgaben und Berechtigungen)--[[Benutzer:Markus-karg|Bruddler]] 21:18, 26. Okt. 2007 (CEST)&lt;br /&gt;
: Ich habe oben mal einen kleinen Kasten eingefügt, als Vorschlag, wie man eine Satzung systematisch in Entitäten (Organe, Personen) und Prozesse (Aufgaben, Rechte, Pflichten, Abläufe) trenne kann. Dadurch wir die Formulierung von Systemen (ja, da kommt der Systemanalytiker in mir durch ;-) ) zum einen kürzer (da nicht redundant) und vor allem auch wasserdichter (da nicht redundant) gestalten. Daher schlage ich vor, dass wir die endgültige Fassung der Satzung vielleicht eher nach einem solchen Schema aufbauen (aber mit dem besprochenen Inhalt natürlich) anstatt &amp;quot;einfach&amp;quot; die Satzung eines anderes Vereines abzuwandeln. Gesetze und Verwaltungsvorschriften sind meist nach so einem Schema aufgebaut, da es die nachträgliche Änderbarkeit (Einfügen oder Streichen von Entitäten und Prozessen) sehr einfach erlaubt, ohne ganze Absätze neu formulieren zu müssen (Beispiel: Die einfache Mehrheit braucht nicht zig fach geschrieben zu werden, und wenn die Mitgliederversammlung später beschließt, von &amp;quot;einfach&amp;quot; auf &amp;quot;doppelt&amp;quot; zu ändern, muss nur ein Satz (nicht zig Absätze) geändert werden. :-)--[[Benutzer:Markus-karg|Bruddler]] 19:44, 28. Okt. 2007 (CET)&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>87.177.226.216</name></author>
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		<title>Thomasmesse</title>
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		<updated>2007-12-14T10:33:12Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;87.177.226.216: /* Aktuell */&lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;Die &#039;&#039;&#039;Thomasmesse&#039;&#039;&#039; hat ihren Ursprung in Finnland und ist eine besondere Form von Gottesdienst. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Sie wird von einem Team an Laien und Theologen, die gleichberechtigt zusammenarbeiten, vorbereitet. Der Gottesdienst widmet sich immer einem Thema, zu dem auch die Kirche gestaltet wird. In der offenen Zeit, während des Gottesdienstes, hat man die Möglichkeit sich dort zum Thema zu informieren oder Ruhe zu finden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
In [[Pforzheim]] wird die Thomasmesse in der [[Stadtkirche]] gefeiert.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Aktuell==&lt;br /&gt;
Die nächste Thomasmesse findet am &#039;&#039;&#039;13. Juli 2008&#039;&#039;&#039; von 19:00 bis 21:00 Uhr &amp;lt;!-- , mit dem Thema &#039;&#039;&#039;Höre was ich nicht sage&#039;&#039;&#039;, --&amp;gt; statt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Termine für 2008: &lt;br /&gt;
:::: 16. November (18:00-20:00 Uhr).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Weblinks==&lt;br /&gt;
* {{Homepage|www.Thomasmesse.de}}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Kategorie:Religion]]&lt;br /&gt;
[[Kategorie:Aktuell]]&lt;/div&gt;</summary>
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		<updated>2007-12-14T08:47:47Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;87.177.226.216: /* Ereignisse */&lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;{{1850er}}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=Ereignisse=&lt;br /&gt;
Die württemberger Westbahn wird eröffnet. Die Strecke führt von Bietigheim über [[Vaihingen]], [[Illingen]], [[Mühlacker]], [[Maulbronn]] hinein ins badische über [[Bretten]] nach Bruchsal.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== geboren ==&lt;br /&gt;
&#039;&#039;(soweit nicht abweichend vermerkt: in [[Pforzheim]])&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== gestorben ==&lt;br /&gt;
&#039;&#039;(soweit nicht abweichend vermerkt: in [[Pforzheim]])&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
= Weblinks =&lt;br /&gt;
* {{Wikipedia}}&lt;br /&gt;
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Die württemberger Westbahn wird eröffnet. Die Strecke führt von Bietigheim über [[Vaihingen]], [[Illingen]], [[Mühlacker]], [[Maulbronn]] hinein ins badische über [[Bretten]] nach [[Bruchsal]].&lt;br /&gt;
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== geboren ==&lt;br /&gt;
&#039;&#039;(soweit nicht abweichend vermerkt: in [[Pforzheim]])&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
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&lt;br /&gt;
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== gestorben ==&lt;br /&gt;
&#039;&#039;(soweit nicht abweichend vermerkt: in [[Pforzheim]])&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
= Weblinks =&lt;br /&gt;
* {{Wikipedia}}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
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[[Kategorie:Chronik]]&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>87.177.226.216</name></author>
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		<updated>2007-12-14T08:31:01Z</updated>

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&lt;div&gt;{{1690er}}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=Ereignisse=&lt;br /&gt;
* [[Vaihingen]] brennt im [[Pfälzischer Erbfolgekrieg|Pfälzischen Erbfolgekrieg]] fast vollständig ab.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== geboren ==&lt;br /&gt;
&#039;&#039;(soweit nicht abweichend vermerkt: in [[Pforzheim]])&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== gestorben ==&lt;br /&gt;
&#039;&#039;(soweit nicht abweichend vermerkt: in [[Pforzheim]])&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
= Weblinks =&lt;br /&gt;
* {{Wikipedia}}&lt;br /&gt;
* {{Karlsruher Stadtwiki}}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Kategorie:Chronik]]&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>87.177.226.216</name></author>
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		<id>https://www.pfenz.de/mediawiki/index.php?title=Campus_Festival&amp;diff=31278</id>
		<title>Campus Festival</title>
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		<updated>2007-12-14T08:11:07Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;87.177.226.216: &lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;Das &#039;&#039;&#039;Campus Festival Pforzheim&#039;&#039;&#039; - Der Campus rockt - war ein Open-Air-Festival das am 28.09.2007 auf dem Gelände der [[Hochschule Pforzheim]] stattfand. Geplant und organisiert wurde das Festival von Studenten der Studenteninitiative UStA (Unabhängiger Studierenden Ausschuss).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Für das Event mit zahlreichen Top-Acts aus Pop und Rock wurden etwa 10.000 Personen erwartet. Da es nur etwa 7.000 zahlende Gäste gab war die Veranstaltung nicht kostendeckend. Der Veranstalterverein versucht derzeit mit den Gläubigern eine für beide Seiten konstruktive Lösung zu finden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Programm 2007==&lt;br /&gt;
===Line Up===&lt;br /&gt;
* Silbermond&lt;br /&gt;
* Revolverheld&lt;br /&gt;
* Culcha Candela&lt;br /&gt;
* Boundzound&lt;br /&gt;
* Still Drift&lt;br /&gt;
* Nurso&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Weblink==&lt;br /&gt;
* {{Homepage|www.dercampusrockt.de}}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Kategorie:Open-Air-Festival]]&lt;br /&gt;
[[Kategorie:Festival]]&lt;br /&gt;
[[Kategorie:Konzert]]&lt;br /&gt;
[[Kategorie:Pforzheim]]&lt;br /&gt;
[[Kategorie:Jugend]]&lt;br /&gt;
[[Kategorie:Musik]]&lt;br /&gt;
[[Kategorie:Studium]]&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>87.177.226.216</name></author>
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		<title>Campus Festival</title>
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		<updated>2007-12-14T08:10:40Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;87.177.226.216: &lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;Das &#039;&#039;&#039;Campus Festival Pforzheim&#039;&#039;&#039; - Der Campus rockt - war ein Open-Air-Festival das am 28.09.2007 auf dem Gelände der [[Hochschule Pforzheim]] stattfand. Geplant und organisiert wurde das Festival von Studenten der Studenteninitiative UStA (Unabhängiger Studierenden Ausschuss).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Für das Event mit zahlreichen Top-Acts aus Pop und Rock wurden etwa 10.000 Personen erwartet. Da es nur etwa 7.000 zahlende Gäste gab war die Veranstaltung nicht kostendeckend. Der Veranstalterverein versucht sich derzeit mit den Gläubigern eine für beide Seiten konstruktive Lösung zu finden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Programm 2007==&lt;br /&gt;
===Line Up===&lt;br /&gt;
* Silbermond&lt;br /&gt;
* Revolverheld&lt;br /&gt;
* Culcha Candela&lt;br /&gt;
* Boundzound&lt;br /&gt;
* Still Drift&lt;br /&gt;
* Nurso&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Weblink==&lt;br /&gt;
* {{Homepage|www.dercampusrockt.de}}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Kategorie:Open-Air-Festival]]&lt;br /&gt;
[[Kategorie:Festival]]&lt;br /&gt;
[[Kategorie:Konzert]]&lt;br /&gt;
[[Kategorie:Pforzheim]]&lt;br /&gt;
[[Kategorie:Jugend]]&lt;br /&gt;
[[Kategorie:Musik]]&lt;br /&gt;
[[Kategorie:Studium]]&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>87.177.226.216</name></author>
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		<title>Jugendrotkreuz</title>
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		<updated>2007-07-29T12:54:29Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;87.177.226.216: /* Weblinks */ +Kategorie:Jugend&lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;Das Deutsche &#039;&#039;&#039;Jugendrotkreuz&#039;&#039;&#039; (JRK) ist der eigenständige Jugendverband des [[Deutsches Rotes Kreuz|Deutschen Roten Kreuzes]]. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Über 100.000 Kinder und Jugendliche im Alter von 6 bis 27 Jahren engagieren sich ehrenamtlich in über 5.500 JRK-Gruppen. Ob Erste Hilfe, Rettungsschwimmen, Streitschlichtung oder Spendensammeln: anderen Menschen helfen steht ganz oben auf dem Programm.  Mit ihrer Arbeit wollen sie sich Mitglieder sozial engagieren, sich für Gesundheit, Umwelt, Frieden und Völkerverständigung einsetzen und politisch mitmischen. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Aufgaben und Ziele ==&lt;br /&gt;
* Heranführung an Gesundheitserziehung &lt;br /&gt;
* Heranführung an Hilfeleistung&lt;br /&gt;
* Projekte zum Umweltschutz&lt;br /&gt;
* Politische und gesellschaftliche Mitverantwortung&lt;br /&gt;
* Einsatz für Frieden und Völkerverständigung&lt;br /&gt;
* Zusammenarbeit mit Jugendrotkreuzorganisationen anderer Rotkreuz- und Rothalbmondbewegungen&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Kinder und Jugendlichen treffen sich regelmäßig zu Gruppenstunden und beschäftigen sich mit Erster Hilfe, den JRK-Kampagnen oder Themen wie Gesundheit oder den Grundsätzen des Roten Kreuzes. Außerdem organisieren sie eigene Ferienfreizeiten, gehen gelegentlich zusammen ins Freibad oder führen ein eigenes Theaterstück auf. Weitergehend besteht die Möglichket, sich bei zum Gruppenleiter (oder zur Gruppenleiterin) ausbilden zu lassen und eine eigene JRK-Gruppe zu gründen. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Grundsätze der Bewegung ==&lt;br /&gt;
* Menschlichkeit&lt;br /&gt;
* Unparteilichkeit&lt;br /&gt;
* Neutralität&lt;br /&gt;
* Universanilität&lt;br /&gt;
* Freiwilligkeit&lt;br /&gt;
* Einheit&lt;br /&gt;
* Unabhängigkeit&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Ortsvereine mit Jugendarbeit im Kreisverband Pforzheim ==&lt;br /&gt;
*[[Büchenbronn]]&lt;br /&gt;
*[[Friolzheim]]&lt;br /&gt;
*[[Wimsheim]]&lt;br /&gt;
*[[Kieselbronn]]&lt;br /&gt;
*[[Knittlingen]]&lt;br /&gt;
*[[Königsbach]]&lt;br /&gt;
*[[Langenalb]]&lt;br /&gt;
*[[Maulbronn]]&lt;br /&gt;
*[[Mühlacker]]&lt;br /&gt;
*[[Neuenbürg]]&lt;br /&gt;
*[[Niefern-Öschelbronn]]&lt;br /&gt;
*[[Pforzheim]]: Nicole Gaidetzka, Ispringer Pfad 8, 75181 Pforzheim, {{Telefon|0 72 31|42 81 39}}, {{E-Mail|info|jrk-ovpforzheim}}&lt;br /&gt;
*[[Remchingen]]&lt;br /&gt;
*[[Stein]]&lt;br /&gt;
*[[Wiernsheim]]&lt;br /&gt;
*[[Ispringen]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Jugendarbeit im Ortsverein Pforzheim ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Im Ortsverein [[Pforzheim]] bestehen derzeit zwei Ortsgruppen (Stand: Februar 2007). Eine davon im Stadtgebiet, die andere im Stadtteil [[Huchenfeld]] mit circa 20 aktiven Kindern im Alter von 7 bis 17 Jahren. Eine weitere Gruppe im Ortsteil [[Würm (Pforzheim)|Würm]] ist in Planung.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Aktiv im Zeichen des Roten Kreuzes ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Herkunft, Nationalität, Religion oder Geschlecht spielen keine Rolle, oberster Grundsatz ist Menschlichkeit. Daher suchen die Mitglieder der Jugendrotkreuzes Kontakte zu Jugendrotkreuzler/-innen aus allen Teilen der Welt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Schulsanitätsdienst ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Außerschulische Jugendarbeit ist das eine, Schularbeit das anderes Standbein. In den letzten Jahren wurden die Angebote für Schulen, beispielsweise der Schulsanitätsdienst oder das Streitschlichterprogramm, ausgebaut. Die Schularbeit hat Tradition: bei Gründung des Verbandes [[1925]] fand JRK-Arbeit vorwiegend in der Schule statt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Weblinks ==&lt;br /&gt;
* {{Homepage2|www.jrk-ovpforzheim.de|JRK im OV Pforzheim e.V.}}&lt;br /&gt;
* {{Homepage2|www.djrk.de|Deutsches Jugendrotkreuz}}&lt;br /&gt;
* {{Homepage2|www.jrk-bw.de|JRK im Landesverband Baden-Württemberg e.V.}}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Kategorie:Pforzheim]]&lt;br /&gt;
[[Kategorie:Enzkreis]]&lt;br /&gt;
[[Kategorie:Soziales]]&lt;br /&gt;
[[Kategorie:Verein]]&lt;br /&gt;
[[Kategorie:Jugend]]&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>87.177.226.216</name></author>
	</entry>
	<entry>
		<id>https://www.pfenz.de/mediawiki/index.php?title=Jazz_Society_Pforzheim&amp;diff=26875</id>
		<title>Jazz Society Pforzheim</title>
		<link rel="alternate" type="text/html" href="https://www.pfenz.de/mediawiki/index.php?title=Jazz_Society_Pforzheim&amp;diff=26875"/>
		<updated>2007-07-29T12:50:53Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;87.177.226.216: im&lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;Die &#039;&#039;&#039;Jazz Society Pforzheim e.V.&#039;&#039;&#039; wurde [[1974]] zur Pflege des traditionellen Jazz von den Anfängen bis zu den 40er Jahre gegründet. Anfangs wechselten die Veranstaltungsorte des Vereins häufiger. Inzwischen werden die Konzerte immer Mittwochs im [[Bottich]] veranstaltet. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Vorstand ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
: Klaus Bader&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Adresse ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
*Jazz Society Pforzheim e.V.&lt;br /&gt;
: [[Maximilianstrasse]] 48&lt;br /&gt;
: [[Postleitzahl#Stadt_Pforzheim|75170]] [[Pforzheim]]&lt;br /&gt;
: {{Telefon|0 72 31|30 33  36}}&lt;br /&gt;
: {{E-Mail|info|jazz-pforzheim.de}}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Veranstaltungsort ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Bottich&lt;br /&gt;
: [[Marktplatz]] 1&lt;br /&gt;
: [[Postleitzahl#Stadt_Pforzheim|75175]] [[Pforzheim]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Weblink ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* {{Homepage|www.jazz-pforzheim.de}}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Kategorie:Pforzheim]]&lt;br /&gt;
[[Kategorie:Verein]]&lt;br /&gt;
[[Kategorie:Musik]]&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>87.177.226.216</name></author>
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