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Naturschutzgebiet Würm-Heckengäu

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Das Landschaft- und Natursschutzgebiet Würm-Heckengäu liegt im Landkreis Calw, auf Gebiet der Stadt Calw und den Gemeinden Althengstett und Gechingen.

Das insgesamt 885 Hektar große Schutzgebiet wurde am 28. November 2003 ausgewiesen. Auf das Naturschutzgebiet entfallen etwa 301 Hektar. Das Naturschutzgebiet besteht aus achtzehn Teilen, das Landschaftzschutzgebiet ist drei geteilt.

Inhaltsverzeichnis

Naturschutzgebiet

  1. Hube, Althengstett
  2. Heimberg, Althengstett
  3. Schlenkhecke und Ochsenstraße, Althengsten
  4. Jägerberg und Leimengrube, Althengsten
  5. Reute, Althengsten
  6. Täfelberg, Althengstett
  7. Heumaden und Zimmermannswiesen, Althengsten und Calw
  8. Schutz, Althengsten
  9. Ofenäcker und Kirchhalde, Althengsten
  10. Omelesberg und Lehen, Althengstett, Gechingen und Calw
  11. Weingarthalde, Calw-Stammheim
  12. Obere Seewiesen, Calw-Stammheim
  13. Hohe Nille, Calw-Stammheim
  14. Kehlen und Geißhalde, Calw-Stammheim
  15. Masenwald, Gechingen
  16. Billingshalde, Gechingen
  17. Riederles Halde, Gechingen
  18. Vorderer Berg, Gechingen

Landschaftsschutzgebiet

Das Landschaftsschutzgebiet Teilgebiet Nord ist südlich von Althengstett und des Waldkomplexes Hönig, es liegt östlich der Bundesstraße B 295 und nördlich der Kreisstraße K 4363

Das Landschaftsschutzgebiet Teilgebiet Mitte liegt östlich der Bundesstraße B 296 und der Gemeinde Stammheim.

Das Landschaftsschutzgebiet Teilgebiet Süd liegt westlich der Bundesstraße B 296 und südwestlich von Stammheim.

Schutzzweck

Die typiche kleinräumig gegliederte Landschaft des Naturraumes Würm-Heckengäu und Oberes Gäu, mit ihren Wacholderheiden, Halbtrockenrasen, Kalk- Magerwiesen, Streuobstwiesen, Steinriegeln, Steinbrüchen, flachgründigen Kalkscherbenäckern, Hecken und Staudensäumen, Kalk-Kiefern- und Laubmischwäldern Quellhängen und Fließgewässern soll erhalten werden. Hier haben sich viele spezialisierte Tier- und Pflanzenarten angesiedelt. Besonderen Schutz sollen die gefährdeten und bedrohten Tierarten wie Fledermäuse (Braunes Langohr, Abendsegler), Vögel (Wendehals, Neuntöter),Reptilien (Schlingnatter), Amphibien (Feuersalamander, Gelbbauchunke), Insekten (Bergzikade, Laubholz-Säbelschrecke, Goldwespen und Solitärbienen) erhalten. Bei den Pflanzenarten die hier geschützt werden sollen, sind vor allem Orchideen, Breitblättriges Laserkraut, Einblütiges und Nickendes Wintergrün zu nennen.

Quelle

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