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Margaretha von Pforzheim

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Als "Margaretha" gedeutete Figur an der Margarethenkapelle

Margaretha von Pforzheim (* 1252 oder 1253, † 25. Juni 1260 in Pforzheim) wurde als angebliches Opfer eines von Juden verübten Ritualmordes im späten Mittelalter als Märtyrerin verehrt.

Inhaltsverzeichnis

Märtyrerkult und Legende

Die Margarethenkapelle

Die Geschichte des siebenjährigen Kindes Margaretha, das in Pforzheim von Juden ermordet worden sei, wurde erstmals durch den Predigermönch Thomas von Cantimpré oder Cantipratanus (1201–1270) aus dem heutigen Belgien schriftlich erwähnt, der sich dabei auf die Berichte zweier Ordensbrüder beruft. Unter dem Titel Das von den Juden getötete Mägdlein fand die Legende Margarethas in Jacob und Wilhelm Grimms 1816/18 erschienene Sammlung Deutsche Sagen Eingang.

Der Leichnam des Mädchens wurde in der Schlosskirche in einem Steinsarg beigesetzt, dessen Inschrift in späteren Jahrhunderten als maßgebliche Stütze für die Überlieferung diente (Pflüger, 1862, Zitat s. u.). Vermutlich wurde wie in ähnlichen Fällen die Verehrung Margarethas als Märtyrerin von der Kirche geduldet, jedoch hat eine formale Selig- oder gar Heiligsprechung nie stattgefunden.

Die Margarethenkapelle auf der Nordseite des Langhauses wird traditionell mit der Verehrung der vermeintlichen Märtyrerin in Verbindung gebracht, jedoch gibt es auch in der Überlieferung keine Hinweise darauf, dass ihr Sarg jemals in dieser Kapelle aufgestellt war, und selbst die Bezeichnung "Margarethenkapelle" ist erst aus späteren Jahrhunderten nachgewiesen. Steinerne Figuren auf der Außenseite der Kapelle wurden als Margaretha und Jude gedeutet und als Hinweis auf die Widmung der Kapelle verstanden, doch könnte es sich dabei auch um Darstellungen von David und Goliath handeln (Timm, 2003).

Ritualmordvorwurf und Judenverfolgung

Als "Jude" gedeuteter bärtiger Wasserspeier an der Margarethenkapelle

Der – nach heutigem Verständnis absurde – Vorwurf eines jüdischen Ritualmordes steht in einer Reihe mit vergleichbaren Fällen, die ab dem 12. Jahrhundert, beginnend in England, in Europa auftraten. Den Hintergrund dazu bildete der Aberglaube, Juden würden mehr oder minder regelmäßig das Blut hierfür zu ermordender christlicher Kinder für magische Zwecke benutzen. (Siehe hierzu auch den Weblink zum Wikipedia-Artikel Ritualmordlegende.)

Für den Tod Margarethas wurde gemäß der Legende neben einer alten Frau die damalige jüdische Bevölkerung Pforzheims, oder zumindest wesentliche Teile von ihr, kollektiv verantwortlich gemacht und, laut den vorliegenden Quellen, hingerichtet (ob davon auch Frauen und Kinder betroffen waren, wird dabei nicht angegeben). Hiervon berichten unabhängig von der Margaretha-Überlieferung auch zeitgenössische jüdische Quellen aus Nürnberg (Ruff, 2001, S. 164). Die Namen von vier Opfern sind bekannt (S. 147: Rabbiner Samuel und dessen Sohn Jakar, Isaak und Abraham).

Missverständnisse um die Datierung

Die lateinische Aufschrift auf dem Deckel des Sarges Margarethas ließ zwei verschiedene Lesarten für das Todesdatum zu, neben dem 25. Juni 1260 auch den 1. Juli 1267 (vgl. Pflüger, 1862, Zitat s. u.). Erst durch neueste Forschungen (Ruff, 2001) konnte über unabhängige jüdische Quellen (vgl. oben) 1260 als die zutreffende Datierung gesichert werden.

In der Überlieferung der Margarethenlegende wurde jedoch gewöhnlich 1267 als ihr Todesjahr angeführt, so auch in der Fassung bei den Brüdern Grimm (1816/18). Pflüger verweist richtig auf die zwei möglichen Lesarten des Datums, doch selbst bei Zier (1982) erscheint wieder unangezweifelt 1267 als das Jahr der Ereignisse um den Tod der kleinen Margaretha.

Verbleib der Margaretha-Reliquie

Die Einführung der Reformation in Pforzheim hatte der Margarethenverehrung ein Ende gesetzt. Baden war geteilt in die evangelische Markgrafschaft Baden-Durlach, zu der auch Pforzheim gehörte, und die katholische Markgrafschaft Baden-Baden.

Gegen Ende des Dreißigjährigen Krieges war Baden-Durlach von den katholischen Baden-Badenern besetzt, die Rückgabe bei einem Friedensschluss zeichnete sich aber ab. In dieser Situation ließ der Baden-Badener Hof als wertvoll angesehene sakrale Objekte aus dem besetzten Gebiet schaffen, um sie dem Zugriff der Lutheraner zu entziehen.

Verantwortlich dafür waren zwei im Dienste des Hofes stehende Jesuitenpater namens Fehnle und Gamans, die 1647 in der Pforzheimer Schlosskirche den Sarkophag Margarethas vorfanden und die Verbindung zu der von Cantipratanus berichteten Episode herstellten. Sie ließen den Sarkophag öffnen, dokumentierten die darin vorgefundene mumifizierte Kinderleiche präzise und ließen sie nach Baden-Baden überführen.

Ab 1649 war die Reliquie in einem vergoldeten Schrein in der Kollegkirche in Baden-Baden aufbewahrt. Bestrebungen, den Margarethenkult zu erneuern, waren nicht von Erfolg gekrönt. 1689 ist die Reliquie im Pfälzischen Erbfolgekrieg bei der Zerstörung und Brandschatzung Baden-Badens durch französische Truppen vernichtet worden.

Legende bei den Brüdern Grimm (1816/18)

Siehe Das von den Juden getötete Mägdlein (Sage).

Darstellung bei J. G. F. Pflüger (1862)

Quelle: Johann Georg Friedrich Pflüger, Geschichte der Stadt Pforzheim, Pforzheim 1862, S. 87 - 90. Text gemeinfrei. Fußnoten im Original, vom Wikiautor neu durchgehend nummeriert und ans Ende des zitierten Abschnitts gestellt. Originaltext in Fraktursatz; Antiquasatz im Original hier als Kursivschrift, Sperrdruck durch Fettschrift wiedergegeben.

Eine Sage.
Unter der Regierung Rudolfs I., nämlich im Jahr 1260 oder 1267, soll sich in Pforzheim eine Begebenheit zugetragen haben, welche in ältern Chroniken mit bald mehr, bald weniger wunderbaren Zuthaten erzählt wird. Da sie unzweifelhaft einen geschichtlichen Kern hat und einen Blick auf eine dunkle Schattenseite der damaligen Zeit eröffnet, so möge eine kurze Erzählung derselben auch hier ihre Stelle finden.[1]
Ein altes Weib – so lautet die Geschichte – verkauft aus schnöder Gewinnsucht ein siebenjähriges Mägdlein, mit Namen Margaretha, an die Juden. Diese verstopfen ihm den Mund, öffnen ihm die Adern und umwinden es, um sein Blut aufzufangen, mit Tüchern. Nachdem das Kind unter der Marter gestorben war, wird es von den Juden unterhalb des Schleifthors in die Enz geworfen und mit einer Menge von Steinen beschwert. Nach einigen Tagen reckt es die eine Hand in die Höhe. Die Schiffer eilen voll Schrecken hinzu und zeigen das merkwürdige Ereigniß in der Stadt an. Der Markgraf kommt selbst herbei, und als das Kind aus dem Wasser gezogen wird, richtet es sich auf, bietet dem Fürsten die Hand und fordert ihn zur Rache auf. Darauf sinkt es wieder todt zurück. Man wirft nun einen Verdacht auf die Juden, und läßt sie zusammenfordern; und wie sie sich dem Leichnam nähern, fangen die Wunden von Neuem an zu bluten.[2] Darauf hin gestehen die Juden die Greuelthat, das alte Weib ebenfalls, und werden nun allesamt theils gerädert, theils gehenkt. Der Leichnam des Kindes, das vom Volke als Märtyrerin betrachtet wird, kömmt in einen steinernen Sarg, der in der Schloßkirche beigesetzt wird und die Aufschrift erhält: Margaretha a Judacis occisa ob.(iit) feliciter Anno Domini MCCLXVII Cal. Jul. fer. VI., d. h. „Margaretha, von den Juden umgebracht, starb seliglich am Freitag den 1. Juli 1267.“[3] Sämmtlichen Schiffern aber verlieh der Markgraf zur Belohnung für das Auffinden des Kindes und zugleich als beständige Erinnerung an dieses wunderbare Ereigniß für sich und ihre Nachkommen auf ewige Zeiten die Wachtfreiheit in der Stadt Pforzheim, zugleich aber auch das Vorrecht, daß alle Jahre am Frühjahrsmarkt 24 Schiffer mit klingendem Spiel und Ober- und Untergewehr auf dem Markte aufziehen und an diesem Tage die Stadt allein bewachen, sowie für Sicherheit des Marktes sorgen durften.
Zur Ergänzung obiger Wundergeschichte wird weiter erzählt,[4] daß nach einer Aufzeichnung im Heiligenbuch des Dominikanerinnenklosters das Grab des Kindes im Jahr 1507 im Beisein des Kardinals Bernhardinus geöffnet und der Leichnam noch ganz unverwest gefunden worden sei. Im Jahr 1647 hätte man denselben jedoch in einem andern Zustande, nämlich ganz dürr, doch so, dass man die Nägel noch hätte wahrnehmen können, und mit abgesondertem Haupte im Sarge angetroffen, und sei der Leichnam so nach Baden gebracht worden.
Die ganze Geschichte von dem „durch die Juden getödteten Mägdlein“ ist ein wunderliches Gemisch von richtigen Angaben und abergläubigen Zuthaten. Daß der Mord, abgesehen von allen Nebenumständen, eine geschichte Thatsache ist, läßt sich wohl nicht bezweifeln, da der steinerne Sarg, der den Leichnam des gemordeten Kindes barg, in der Schloßkirche noch aufbewahrt und als solcher bezeichnet wird. Er steht rechts vom Haupteingang an der Wand. Die Inschrift, die übrigens nicht in den Sarg eingehauen, sondern darauf gemalt ist, kann nicht mehr entziffert werden, wenn sich auch noch einzelne Buchstaben derselben erkennen lassen. (Ein anderer, aber größerer steinerner Sarg mit Deckel steht neben dem des Kindes.) Sodann war es in jenen Zeiten gar nichts Seltenes, daß man die Juden der Ermordung von Christenkindern beschuldigte, angeblich, weil sie das Blut derselben zu magischen Zwecken mißbrauchen wollten. Solche Fälle ereigneten sich nicht nur in Pforzheim, sondern auch in noch andern Orten. [...]
Was nun den Zusammenhang betrifft, in welchen die Pforzheimer Flößerzunft mit dieser Wundergeschichte gebracht wird, so ist so viel richtig, daß die Flößer bis auf die neuere Zeit allerdings wachtfrei waren und von ihrem Ehrenrecht, am Märzmarkt öffentlich aufziehen und die Stadt bewachen zu dürfen, unausgesetzt Gebrauch machen. Der uralte Flößermarsch, der jedes Mal beim Aufzug geblasen wurde, hat sich bei Vielen noch in lebendiger Erinnerung erhalten.[5] Ob solcher Gebrauch sammt Wachtfreiheit sich wirklich von oben erzähltem Ereigniß herschrieb, müssen wir dahin gestellt sein lassen. Daß übrigens im 13. Jahrhundert schon eine geordnete Flößerzunft in Pforzheim bestand, ist sehr wahrscheinlich, wenn auch die Urkunden erst im folgenden Jahrhundert über das Floßwesen jener Zeit helleres Licht verbreiten.[6] Die Flößerei ist jedenfalls in Pforzheim sehr alt [...], und mag den frühesten eigenthümlichen Nahrungszweig der Bewohner gebildet haben.
Fußnoten
[1] Quellen für dieselbe sind: Sachs, II., 16, der aber seinen Gewährsmann, den Thom. Cantipratanus (L. II, Miraculorum et Memorabilium sui temporis) zitirt, welcher wiederum erzählt, daß er die Geschichte aus dem Munde zweier Ordensbrüder vernommen. Man sieht, daß viel „Hörensagen“ dabei ist.
[2] Der Glaube, daß die Wunden eines Gemordeten wieder zu fließen anfingen, wenn der Mörder in die Nähe des Leichnams komme oder ihn berühre, war im Mittelalter allgemein verbreitet, und diente sogar als Mittel, um die Schuld oder Unschuld dessen, der eines Mordes bezichtigt war, an den Tag zu bringen. Man nannte ein solches Verfahren auch das Bahrrecht.
[3] Von der Jahrzahl MCCLXVII kann übrigens das VII. auch zu Cal. Jul. gehören; dann wäre der Mord am 25. Juni 1260, (der auch ein Freitag war,) erfolgt.
[4] Von Gamans; ebenso in Maji vita Reuchlini, p. 109 seq.
[5] Verfasser dieser Geschichte hat sich diesen Marsch von einem alten Flößer vorpfeifen lassen und ihn in folgender Weise notirt: Floessermarsch Pflueger.png
[6] Auf eine Spur von Flößerei stößt man in einer Herrenalber Klosterurkunde vom 28. März 1294.

Literatur

Weblinks

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