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Lindenstraße 5 (Knittlingen)

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Das Gebäude an der Lindenstraße 5 (Flst.-Nr. 0-53/8) in Knittlingen ist als Kulturdenkmal eingestuft.

Großes, dreiseitig freistehendes ehemaliges Gehöft, Fachwerkbau auf hohem massivem Kellergeschoss, giebelseitiges Rundbogenkellertor, bezeichnet „17ICE58”. Eckquaderung, dreigeschossiger Dachbereich unter Satteldach, 1991 in Wohnungen umgestaltet, dafür Dachausbau mit versetzt angebrachten Dachgauben.

Das Gebäude gehört zu den größten Anwesen im historischen Ortskern Knittlingens und dokumentiert auf repräsentative Weise den barocken Wiederaufbau der Gemeinde. Städtebaulich erschließt die Kubatur den Bereich außerhalb der damals noch stehenden Befestigung. An der Erhaltung des Gebäudes besteht aus wissenschaftlichen und heimatgeschichtlichen Gründen ein öffentliches Interesse.

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