Zur Anmeldung als Teilnehmer bitte E-Mail mit Nennung des gewünschten Benutzernamens an: pfenz@mail.de

Edith Trautwein

Von Stadtwiki

Wechseln zu: Navigation, Suche
Edith Trautwein

Edith Trautwein (* 17. Dezember 1882 in Hannover, † 8. Juli 1967 in Pforzheim) war Bibliothekarin und die erste Gemeinderätin in Pforzheim. Sie saß außerdem von 1928 bis 1929 im badischen Landtag.

Inhaltsverzeichnis

Leben

Edith Trautwein wurde am 17. Dezember 1882 als Tochter eines Geheimen Regierungsrat in Hannover geboren und war die erste Pforzheimer Stadträtin. 1905 bestand sie ihr Examen zur Bibliothekarin. Nach Pforzheim kam sie durch ihre Heirat mit dem Rechtsanwalt Karl Trautwein.

Sie gehörte ab 1919 dem Bürgerausschuss an. Nach der Einführung des Frauen-Wahlrechts war sie von 1922 bis 1930 Stadträtin für die SPD in Pforzheim. Sie war 1924 unter anderem auch Gründungsmitglied der Pforzheimer Arbeiterwohlfahrt (AWO) und Mitglied des Badischen Landtags (1928-1929).

Im Jahre 1967 starb Edith Trautwein in Pforzheim im Alter von 84 Jahren.

Politische Positionen

Bekannt wurde sie durch ihre zahlreichen Vorträge zu Themen wie dem Paragraphen 218, Prostitution und Geschlechtskrankheiten oder Schul-und Erziehungsfragen.

Sie sprach sich auch gegen die Entlassung von Beamtinnen mit unehelichen Kindern aus.

Als im Sommer 1921 das Benckiserbad an der Enz (beim heutigen Messplatz) eröffnet wurde, wurde dieses nur als Männer- und Knabenbad anerkannt, Frauen hatten zu diesem Bad keinen Zutritt. Edith Trautwein forderte die Eröffnung auch für Frauen. Nachdem jedoch alle Proteste nichts nutzten, besetzten die Frauen kurzerhand das Bad. Am 3. August 1921 gab sich der Pforzheimer Stadtrat geschlagen und stimmte dem Antrag der SPD zu, sodass auch Frauen in diesem Bad Zutritt bekamen.

Im gleichen Jahr forderte Edith Trautwein die Änderung des § 218. Damit wollte sie erreichen, dass die damals noch verbotene Abtreibung erlaubt wird. Ab dem Jahr 1871 stellte das deutsche Strafrecht Abtreibung grundsätzlich unter Strafe. Eine Frau, die eine Abtreibung vornahm, wurde zu einer Gefängnisstrafe verurteilt. Jedoch kamen immer häufiger schwangere Frauen zu Ärzten und baten um eine Abtreibung. Sie fanden jedoch keinen Arzt der bereit war, gegen den § 218 zu verstoßen. Zwar gab es damals schon Verhütungsmittel, doch diese waren für die Bevölkerung zu teuer. Außerdem war Sexualität und Verhütung ein Tabuthema, deshalb waren die Menschen auch kaum aufgeklärt und es gab viele ungewollte Schwangerschaften. Aus Verzweiflung blieb den Frauen nichts anderes übrig, als selbst eine Fehlgeburt einzuleiten oder der Gang zur „Engelmacherin“. Diese nahm eine illegale Abtreibung mit Stricknadeln, Seifenlaugen oder anderen Hilfsmitteln vor. Da diese unhygienisch und meist mit Komplikationen durchgeführt wurde, kam es zur Unfruchtbarkeit oder gar zum Tod der behandelten Frau. Jährlich waren es 1 Millionen Frauen, die eine illegale Abtreibung vornahmen, davon gingen ca. 40.000 tödlich aus. Dennoch lehnte die Mehrheit des deutschen Reichstags eine Änderung des § 218 ab.

Im März 1931 wurde der Film "Cyankali" nach einem Stück des Autors Friedrich Wolf veröffentlicht. Der Film handelte von dem § 218, seine Tendenz war jedoch nicht die Abschaffung, sondern die Änderung des Paragraphen in Form einer Abmilderung mit Ausnahmeregelungen für Notlagen. Am Abend der geplanten Aufführung des Films in Pforzheim im „Lili“-Kino am Leopoldsplatz verteilten SA-Trupps Zettel gegen den Film und riefen Parolen wie "Nieder mit dem Judenfilm! Deutschland erwache! Brot statt Cyankali!" Im Kino warfen sie Stinkbomben mit Schwefelwasserstoff. Einige Nationalsozialisten wurden verhaftet, bald aber wieder freigelassen. Der „Pforzheimer Anzeiger“ und das „Morgenblatt“, die evangelische und die katholische Kirchengemeinde hatten sich schon vorher gegen die Aufführung des Films ausgesprochen. Die Polizeidirektion verbot den Film, angeblich mit Rücksicht auf den Beginn der Karwoche.

Literatur

Weblinks

Meine Werkzeuge
Namensräume
Varianten
Aktionen
Navigation
Themenportale
Unterstützt von
Werkzeuge